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Femmes au pouvoir dans l’espace germanophone : quelles actualisations pour un pouvoir au féminin ? (XVIIIe-XXIe siècle)

Frauen an der Macht? Die ersten Parlamentarierinnen in Preußen (1919-1933)

Barbara von Hindenburg
p. 79-93

Résumés

L’attribution du droit de vote aux femmes en novembre 1918 conduisit – en théorie – à un sensible accroissement du pouvoir politique des femmes. Mais le droit de vote modifia-t-il effectivement la répartition du pouvoir entre femmes et hommes ? Cet article se consacre au droit de vote passif des femmes et aux premières femmes parlementaires au Landtag de Prusse sous la République de Weimar (1919-1933). Combien de députées furent-elles élues ? Dans quels domaines et pour quelles causes s’engagèrent-elles, comment légitimèrent-elles leur pouvoir politique, avaient-elles un agenda commun et purent-elles l’imposer ? Comment, enfin, réagirent-elles à la présence des nationaux-socialistes et à leur dessein de limiter de nouveau leur pouvoir politique et les droits des femmes en général ? Cet article examine ces questions à travers l’exemple des députées du Landtag de Prusse sous la République de Weimar, en éclairant trois aspects spécifiques : les débats autour du droit de vote des femmes ; la composition des listes électorales ; les menaces pesant sur la place des femmes dans la vie politique à la fin de la République de Weimar.

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Texte intégral

  • 1  Pierre Bourdieu, „Die politische Repräsentation“, in: Ders., Das politische Feld. Zur Kritik der p (...)
  • 2  Achim Landwehr, „Diskurs, Macht, Wissen. Perspektiven einer Kulturgeschichte des Politischen“, Arc (...)

1Die Verleihung des Frauenwahlrechts im November 1918 in Deutschland führte – theoretisch betrachtet – zu einer radikalen Erweiterung der politischen Macht von Frauen. Mit dem aktiven Wahlrecht konnten sie ihre Abgeordneten und Fraktionen im Parlament mitbestimmen und damit Einfluss auf parlamentarische Entscheidungen nehmen, vor allem konnten Frauen mit dem passiven Wahlrecht im Parlament Gesetzesvorhaben einbringen, über die Verteilung von Haushaltsgeldern mitbestimmen, den politischen Diskurs und die parlamentarische Kultur mitgestalten sowie die öffentliche Präsenz von Frauen in der Politik deutlich erhöhen. Wie sah dies aber in der Realität aus? Nach Pierre Bourdieu ist „in den parlamentarischen Demokratien […] der Kampf um die Zustimmung der Bürger […] auch ein Kampf um die Aufrechterhaltung oder den Umsturz der Verteilung von Macht über die öffentlichen Gewalten, oder, wenn man so will, um das Monopol des legitimen Gebrauchs der objektivierten politischen Ressourcen“1. Da die Ressourcen wie Kandidierendenlisten, Redezeit, Finanzen, Aufmerksamkeit für politische Themen etc. begrenzt sind, stellt sich die Frage, ob oder wie das Frauenwahlrecht die Verteilung von Macht veränderte. Führte das Frauenwahlrecht tatsächlich zu einem deutlichen Machtgewinn bei Frauen, wollten Politikerinnen Macht ausüben und in welchen Bereichen, gaben Männer Macht ab? Oder blieb es bei einer Marginalisierung von Frauen in der Politik? Hier war vermutlich auch die „Asymmetrie in sozialen Beziehungen“, wie Achim Landwehr Macht versteht2, – in diesem Falle zwischen Männern und Frauen in der Politik – von entscheidender Bedeutung. Und wie reagierten Frauen auf Bestrebungen von nationalistischen Parteien zum Ende der Weimarer Republik, ihre politische Macht erneut zu begrenzen, also eine stärkere Asymmetrie herzustellen?

  • 3  Mary Beard, „Die öffentliche Stimme von Frauen“, in: Dies., Frauen & Macht, Frankfurt, S. Fischer, (...)

2Mary Beard hob in ihrem vielbeachteten Werk Frauen und Macht hervor, dass die öffentliche, insbesondere politische Rede von Frauen über Jahrtausende in der Geschichte begrenzt wurde. Bestimmte Diskurse hielten seit der Antike für den Ausschluss von Frauen aus der öffentlichen Rede her. Dieser Ausschluss wirkt sich bis heute „sehr viel stärker auf unsere eigenen Traditionen, Konventionen und Annahmen in Bezug auf die Stimme von Frauen aus, als wir gemeinhin zugeben“3. Dies schlug sich auch in Gesetzen nieder. Das Preußische Vereinsgesetz legte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fest, dass Frauen nicht Mitglieder in politischen Vereinen und Verbänden sein durften. Sie durften bis 1902 auch keine politischen Versammlungen besuchen und bis 1908 dort nicht das Wort ergreifen. Zehn Jahre später erlangten Frauen dann das Wahlrecht und hielten Reden in dem als bedeutendsten angesehenen politischen Raum – dem Parlament. Wie wirkte sich dies auf die Selbst- und Fremdwahrnehmung von Frauen in der Politik aus? Diesen und weiteren Fragen wird dieser Aufsatz am Beispiel der Parlamentarierinnen des Preußischen Landtags in der Weimarer Republik nachgehen. Sie werden anhand von drei ausgewählten Themenfeldern schlaglichtartig beleuchtet. Beispielhaft wird eine Debatte kurz nach Einführung des Frauenwahlrechts im Juni 1919 über das Gemeinde- und Bürgerrecht der Frauen analysiert, des Weiteren wird die Listenaufstellung zu den Wahlen und die Verteilung von Frauen- und Männermandaten betrachtet, und abschließend wird auf die zum Ende der Weimarer Republik erneute Infragestellung von Frauen in der Politik eingegangen.

  • 4  Es gab die Verfassunggebende Preußische Landesversammlung (1919-1921) und fünf Legislaturperioden (...)
  • 5  Heinrich August Winkler, Weimar 1918-1933: Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie, München (...)

3Preußen umfasste in der Weimarer Republik etwa zwei Drittel der Bevölkerung und drei Fünftel des Territoriums des Deutschen Reiches. In die Verfassunggebende Preußische Landesversammlung und den Preußischen Landtag wurden zwischen 1919 und 1933 insgesamt knapp 1 400 Abgeordnete gewählt, darunter waren erstmals 91 Parlamentarierinnen4. Die sozialdemokratische Partei (SPD), das katholische Zentrum und die linksliberale Deutsche Demokratische Partei (DDP), zeitweise auch die nationalliberale Deutsche Volkspartei (DVP), stellten von 1919 bis 1932 fast durchgehend die Regierung, geführt von Ministerpräsident Otto Braun. Preußens Entwicklung zu einer „Art republikanischem Musterstaat“ stellt für Heinrich August Winkler ein die Weimarer Republik wesentlich stabilisierendes Element dar5. Die relativ stabilen politischen Verhältnisse und der relativ hohe Frauenanteil eröffnen somit einen interessanten Untersuchungsgegenstand. Die Quellenlage für das Parlament ist ebenfalls ideal, da alle Reden als stenographische Protokolle überliefert sind.

  • 6  Siehe u. a. Ute Frevert, Heinz-Gerhard Haupt (Hg.), Neue Politikgeschichte: Perspektiven einer his (...)

4Methodisch findet im Folgenden neben der geschlechtergeschichtlichen Perspektive die neue Politikgeschichte Berücksichtigung, die danach fragt, wer in welchem Zusammenhang wen in die politische Teilhabe ein- oder davon ausschloss oder Handlungen als politische Handlungen bezeichnete6.

Debatte über das Frauenwahlrecht 1919 im Preußischen Landtag

  • 7  Der relativ hohe Anteil an Nachrückerinnen ergab sich durch die schlechteren Listenplätze der Frau (...)

5Die Verfassunggebende Preußische Landesversammlung wurde am 13. März 1919 eröffnet. Erstmals saßen 20 weibliche (5,2 %) neben 381 männlichen Abgeordneten im Parlament. Sechs Frauen rückten im Verlauf der Legislaturperiode nach (6,2 %)7. Der sozialdemokratische Ministerpräsidenten Paul Hirsch und Landtagspräsident Robert Leinert feierten in ihren Eröffnungsreden ein anderes Ereignis von herausragender Bedeutung: Die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts in Preußen, das nun eine gleichwertige Stimme ermöglichte. Einzig Alterspräsident Carl Herold vom Zentrum begrüßte unter den:

  • 8  1. Sitzung (13.03.1919), Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (SB (...)

„zahlreichen neuen Kräfte[n] […] ganz besonders die Frauen, welche zum ersten Male berufen sind, an der Ausgestaltung unserer Gesetzgebung mitzuwirken. (Bravo!) Wie durch die sich gegenseitig ergänzende Tätigkeit von Mann und Frau das Wohl der Familie am meisten gefördert wird, so wird auch die Mitwirkung der Frauen, welche auf so zahlreichen Gebieten in besonderem Maße Erfahrungen und Kenntnisse aufzuweisen haben, unsere Beratungen und Beschlüsse nur erfolgreich beeinflussen. (Bravo!)“8.

6Herold verglich die Tätigkeit der Parlamentarierinnen mit den mütterlichen Aufgaben in der Familie und legte ihnen entsprechende Betätigungsfelder in der Politik in Ergänzung zu jenen von Männern nahe.

  • 9  Vgl. Verzeichnis der Redner, ebd., Sp. 16054 f. und 16062.

7Die Parlamentarierinnen hielten in der Landesversammlung insgesamt etwa 140 Reden. Eine beachtliche Anzahl, allerdings im Vergleich zu manchen Männern doch recht gering: Allein der Fraktionsführer der USPD, Adolf Hoffmann, hielt 178 Reden und Eugen Leidig von der DVP 1469. Eine quantitative Auswertung der Parlamentsreden ergibt bis auf einige Kleine Anfragen ein begrenztes Themenfeld der weiblichen Abgeordneten in der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung: Friedensbedingungen, Gleichberechtigung und Arbeitsrecht für Frauen, Sozial- und Gesundheitspolitik sowie Schul- und Weiterbildung für Mädchen und Frauen. Die Außenpolitik, das Militär, bestimmte Wirtschaftsfragen und andere Themen waren gesetzgeberisch dem Reichstag vorbehalten, die Landesversammlung nahm aber beispielsweise durch Anträge an die Reichsregierung auch Einfluss auf die Reichsgesetzgebung und verabschiedete Ausführungsverordnungen von Reichsgesetzen.

  • 10  35. Sitzung (26.06.1919) Bürger- und Gemeinderecht der Frauen; 43. Sitzung (10.07.1919) und an den (...)

8Auffällig ist die Häufung der Wortbeiträge von Parlamentarierinnen an bestimmten Sitzungstagen – hier am Beispiel der Landesversammlung: An einem Sitzungstag sprachen fünf Parlamentarierinnen zum Bürger- und Gemeinderecht der Frauen, an einem anderen Tag zur Zulassung von Frauen zu juristischen Prüfungen, und in einer Sitzung sechs Parlamentarierinnen zum Beamtinnenzölibat. Zwölf Reden hielten sie über zwei Sitzungstage verteilt zu weiblichen Angestellten in Gastwirtschaften – ein Thema, das auch Regelungen zur Prostitution betraf – und 20 Reden ebenfalls an zwei Sitzungstagen zum Hebammengesetz10. An einigen Sitzungstagen sprachen also zu bestimmten Gesetzesentwürfen fast ausschließlich Frauen, an vielen anderen Sitzungstagen ausschließlich Männer.

  • 11  Der Erlass dieses neuen Gesetzes war notwendig geworden, um das Bürger- und Gemeinderecht den neue (...)

9Die Alltagspraxis im Parlament holte die Parlamentarierinnen rasch ein und es bot sich kaum Gelegenheit, ihre neue Rolle öffentlich zu thematisieren. Umso mehr nutzten die Parlamentarierinnen die Verhandlungen über das Bürger- und Gemeindewahlrecht der Frauen im Juni 191911, sich zum Frauenwahlrecht und ihren Aufgaben zu positionieren.

  • 12  Wortbeitrag Heine (DDP), 35. Sitzung (26.06.1919), SB VPLV, Sp. 2615.
  • 13  Ebd. Vgl. u. a. Gräfin von Schwerin-Löwitz, „Freiwillige Wahlpflicht der Frau“, Die Gutsfrau, Jg.  (...)

10Die linksliberale Margarete Heine nahm die Frauen vom gegenwärtigen Diskurs, dem „Hader“, aus und wies ihnen eine besondere Aufgabe zu: „[…] wir wollen nur helfen und heilen“12. Das Wahlrecht widmete sie in eine Wahlpflicht um, was häufig so geäußert wurde, aber insbesondere in der konservativen Frauenbewegung eine gängige Praxis war, um den Gebrauch des in diesen Kreisen häufig nicht befürworteten Frauenwahlrechts zur Rettung des „todwunde[n] Vaterland[es]“ zu rechtfertigen13. Diese beschwichtigenden Formulierungen waren vermutlich gewählt, um das Frauenwahlrecht nicht mit der Übernahme von Macht zu konnotieren, sondern mit dem Diskurs der Frau als Helferin und Heilende, und damit Befürworter zu gewinnen. Zugleich transportierte Heine aber Geschlechterstereotype.

  • 14  Wortbeitrag Arendsee (USDP), 35. Sitzung (26. Juni 1919), SB VPLV, Sp. 2612 f.
  • 15  Ebd., Sp. 2620.

11Die Parlamentarierin der Unabhängigen Sozialdemokratie Martha Arendsee ging offensiver vor und nutzte die Gelegenheit zu einer Grundsatzrede zur Frauenbewegung und zum Sozialismus. Für Arendsee war mit dem Frauenwahlrecht die Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht. Auf dem Weg dorthin fehlten z. B. gleicher Lohn für gleiche Arbeit, die Zulassung der Frauen zu juristischen Berufen oder die Aufhebung der Benachteiligungen im Eherecht. Sie sah vor allem die Frauen in der Verantwortung, dafür einzutreten, da sie bei der Umsetzung weder auf die bürgerlichen Parteien noch auf Männer zählen könnten14. Endgültig sei die Gleichberechtigung aber erst über den Sozialismus erreichbar. Sie bedauerte, dass viele Frauen ihre Macht, die sie durch das Wahlrecht erreicht hatten, noch nicht ausnutzten und begründete dies mit der zurückliegenden „Ausschaltung der Frauen aus dem politischen Leben“. Ihrer Zeit weit voraus hielt sie eine paritätische Vertretung anteilig der Zahl der wahlberechtigten Frauen für richtig und bedauerte auch die mangelhafte Repräsentation von Frauen in den Räten15.

  • 16  Wortbeitrag Wohlgemuth (SPD), ebd., Sp. 2615.
  • 17  Ebd.
  • 18  Wortbeitrag Garnich (DVP), ebd., Sp. 2616.

12Auch die Sozialdemokratin Antonie Wohlgemuth hielt die Frauen verantwortlich für die Umsetzung der Gleichberechtigung. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte lägen in der „Armen-, Waisen- und Wohlfahrtspflege“16. Die Repräsentation des „Volkswillens“ war für sie nur umgesetzt, wenn auch Frauen ihn repräsentierten, da Männer, so implizierte sie, die Interessen von Frauen nicht entsprechend verträten17. Wie andere Rednerinnen betonte sie mehrfach die (sozialfürsorgerischen) Leistungen von Frauen, versprach sie für die Zukunft und rechtfertigte damit das Wahlrecht: Die Übernahme von Macht sollte in erster Linie der Gleichberechtigung von Frauen und der Wohlfahrt dienen. Ähnlich argumentierte die nationalliberale Charlotte Garnich, die mit der Wählbarkeit zu den Parlamenten für die Frauen die höchsten politischen Rechte erreicht sah. Frauen hielt sie für erfahrener auf dem Gebiet der Wohlfahrt und deren Organisationen als Männer, „die diesen Dingen doch etwas ferner stehen“18.

  • 19  Wortbeitrag Riedel (DNVP), ebd., Sp. 2618.

13Der deutschnationale und einzige männliche Abgeordnete in der Debatte, Alfred Riedel, fühlte sich zwar nicht für das Frauenwahlrecht zuständig, hielt die Mitarbeit aber doch für „wünschenswert und nützlich“ und wollte „die Frau zu einer völlig gleichberechtigten Staatsbürgerin machen“19. Aus dem Pritzwalker Bürgermeister sprach vielleicht auch die grundlegende Erfahrung in der Gemeindearbeit, denn seine Einstellung war deutlich positiver als die von anderen deutschnationalen männlichen Abgeordneten.

14Übereinstimmend betonten die Parlamentarierinnen die herausragenden Leistungen von Frauen besonders in der Wohlfahrt in den Gemeinden und versprachen diese auch in Zukunft zu erbringen. Das Frauenwahlrecht war für sie kein bedingungsloses Recht, sondern sie verknüpften es mit Leistung und Wohlverhalten und legitimierten es, indem sie auf ihre eigenen Erfahrungen und Leistungen und die von vielen anderen Frauen hinwiesen. In der bürgerlichen Frauenbewegung war eine grundlegende Strategie im Kampf für das Frauenwahlrecht gewesen, durch Leistung zu überzeugen. So äußerte sich auch Margarete Poehlmann in ihrer Antrittsrede als erste Frau im Landtag enttäuscht über die Art der Einführung des Wahlrechts:

  • 20  Wortbeitrag Poehlmann (DVP), 5. Sitzung (19.03.1919), SB VPLV, Sp. 320.

„Wir hätten gewünscht, daß es eine Anerkennung gewesen wäre der Tatsache, daß das Zusammenwirken und Zusammenklingen vom männlichen und weiblichen Geist notwendig ist für die Führung eines großen Volkes in den öffentlichen Angelegenheiten. Das wäre unser Wunsch gewesen, und wir Frauen dürfen wahrlich sagen: wir glauben, daß wir den Befähigungsnachweis dafür erbracht haben, und nicht erst in den Kriegsjahren“20.

  • 21  Vgl. Wortbeitrag Dönhoff (DDP), 106. Sitzung (28.1.1920), SB VPLV, Sp. 8830.

15Parlamentarierinnen von der USPD bis zu den Nationalliberalen argumentierten ähnlich. Das Frauenwahlrecht war 1919 kein selbstverständliches Recht und bedurfte noch einer Legitimation, aber auch eines künftigen Versprechens, das die Übertragung von Macht und das Vertrauen in die Frauen rechtfertigte. Die Zuständigkeitsbereiche waren für und von Frauen klar definiert – es wurde offensichtlich auch nicht in Frage gestellt, dass Frauen diese Zuständigkeitsbereiche verhandelten. Die Parlamentarierinnen beanspruchten zu Beginn selten Politikfelder, die im herkömmlichen Sinne als prestigeträchtig galten. Die Redezeit und damit der Verteilungskampf um Aufmerksamkeit in der öffentlichen Wahrnehmung und um Rezeption in der Presse wird bei Letzteren stärker umkämpft gewesen sein. Die Themenwahl der Parlamentarierinnen erfolgte aber nicht nur aus einer selbst auferlegten Beschränkung. Häufig lassen sich Verbindungslinien zwischen der Tätigkeit in Frauenorganisationen, -verbänden und -gewerkschaften, ehrenamtlicher Gemeindearbeit, beruflicher Tätigkeit und der dann erfolgenden parlamentarischen Tätigkeit feststellen. Martha Dönhoff wies beispielsweise darauf hin, dass sie sich mit dem Hausangestelltenrecht bereits aufgrund eines Gesetzentwurfes des Bundes Deutscher Frauenvereine und praktischer Erfahrung in der Gemeindearbeit beschäftigt habe21. Bei der Mädchenbildung sprachen viele Parlamentarierinnen – die Hälfte waren Lehrerinnen – aus ihrer beruflichen Erfahrung und aus ihrer Erfahrung in der Berufsverbandsarbeit. Margarete Poehlmann hatte bereits 1906 an der Konferenz zur Mädchenschulreform im Preußischen Kultusministerium mitgewirkt. Hildegard Wegscheider wurde noch im Verlauf der Landesversammlung die erste Oberschulrätin Preußens und hatte selber Pionierwege in Preußen als erste Abiturientin und Doktorin der Philosophie beschritten.

16Häufig führten Frauen auch bei anderen Debatten ihre Erfahrung beispielsweise in der Wohlfahrt oder in der Mädchen- und Frauenbildung ins Feld, womit sie ihre Kompetenz hervorhoben. Sie hatten schon lange die Notwendigkeit von Reformen erkannt, in Verbänden solche ausgearbeitet und sich für sie eingesetzt, und hofften nun, sie im Parlament durchsetzen zu können.

  • 22  Siehe u. a. Raffael Scheck, Mothers of the Nation. Right-Wing Women in Weimar Germany, Oxford, Ber (...)
  • 23  Barbara von Hindenburg, „Generation und Familie. Intergenerationelle Prozesse bei den Abgeordneten (...)

17In vielen Beiträgen betonten die Parlamentarierinnen des Weiteren die Geschlechterdifferenz. Ihre weibliche Eigenart befähige sie auf besondere Weise, die Gesellschaft sollte um diese ergänzt und damit verbessert werden. Die Geschlechterdifferenz und damit die sogenannte geistige Mütterlichkeit war ein grundlegendes Konzept für das öffentliche Wirken von Frauen insbesondere in der bürgerlichen Frauenbewegung seit ihren Anfängen22. Die transgenerationale Weitergabe und Erwartungshaltung an Frauen als Mütter wurde im diesem Konzept in eine erweiterte Mütterlichkeit umgewidmet, mit der sie ihren Auftrag annehmen und zugleich gesellschaftspolitisch wirken konnten23. Elisabeth Spohr formulierte in einer ihrer Parlamentsreden diesen Auftrag:

  • 24  Wortbeitrag Spohr (DNVP), 96. Sitzung (12.12.1919), SB VPLV, Sp. 7914.

„Wahre Fraueneigenart herauszuarbeiten […] von jetzt an, wo die Frauen mitarbeiten im kommunalen und im Staatsdienste, im Parlament und in der Verwaltung. Sie sollen bei der neuen Tätigkeit nicht […] ihre weibliche Eigenart opfern, nein, vielmehr sollen sie gerade durch die Eigenart ihrer Mitarbeit der Männerarbeit die Ergänzung liefern, die dem öffentlichen Leben bisher gefehlt hat“24.

  • 25  Ebd., Sp. 7919.

„Wir sind der festen Überzeugung, daß es nur zum besten unseres Volkes ist, wenn künftig bei allen Fragen neben dem Willen der Männer auch der Kultureinfluß der Frau zur freien Entfaltung und zur vollen Mitwirkung kommen wird“25.

18In ähnlicher Weise argumentierte auch Margarete Poehlmann für weibliche Berufsbezeichnungen und die politische Teilhabe von Frauen:

  • 26  Wortbeitrag Poehlmann (DVP), 181. Sitzung (27.11.1920), SB VPLV, Sp. 14169.

„Wir wünschen ja gerade – ich glaube, darin sind wir weibliche Mitglieder [d. h. die Parlamentarierinnen] alle einig –, daß das weibliche Empfinden, das weibliche Denken, das weibliche Element in unser öffentliches Leben an den Stellen zur Geltung kommt, wo es entscheidend wirken kann. Das sind die Ministerien, die Verwaltung- und Regierungsstellen. Wir wollen uns da gar nicht etwa als verkappte Männer hineinschleichen, die nach wie vor der Ministerialrat oder der Regierungsrat sind, nein, wir wollen unser Weibtum betonen, und darauf gerade begründen wir unsere Ansprüche, gehört und zu Rate gezogen zu werden. Wenn wir nichts anderes wären, als schwächere und – schlechtere? – Abklatsche von männlichen Beamten, dann hätten wir kein Recht, danach zu streben, zu rufen. Wir wollen aber unsern Anteil an denselben Aufgaben gerade leisten aus dem Gefühl der anderen Hälfte unseres Volks […] heraus […]. Wir wollen gerade die Vertretung der Weibesart auch in die Verwaltung, in die Gesetzgebung, überall hineinbringen, darum soll es heißen: Rätin!“26.

  • 27  Wortbeitrag Heine (DDP), 96. Sitzung (12.12.1919), SB VPLV, Sp. 7883.

19Poehlmann lehnte die Übernahme von politischer Macht – allein aus einem Recht heraus – ab. Für sie war diese nur gerechtfertigt, wenn sie auch die „weibliche Eigenart“ repräsentierte. Deutlich wird bei dieser Argumentation, die vor allem Parlamentarierinnen bürgerlicher Parteien vertraten, aber auch Sozialdemokratinnen, dass Parlamentarierinnen zumindest in diesen Anfangsjahren des Frauenwahlrechts nicht die Machtfrage stellten. Sie wollten „ergänzen“, nicht gleich sein, aber doch gleichwertig. Einflussnehmen hätte allerdings auch Zurücknehmen der anderen, der männlichen, Art bedeutet, was kaum eine Parlamentarierin thematisierte. Margarete Heine sah z. B. mit der Einführung des Frauenwahlrechts zwar den „Männerstaat zusammengebrochen“ und „überall Frauen zur Freiheit und zur verantwortlichen legitimen Mitarbeit im Staate gelangen“27, verkannte aber die weiterhin bestehenden etablierten Strukturen, Netzwerke und Gesetze, und dass es häufig der Rücknahme und Zurückdrängung von männlichen Eigeninteressen bedurfte, um Fraueninteressen durchzusetzen. Zur Durchsetzung von einigen wenigen Interessen wie der Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen schlossen sich Parlamentarierinnen auch fraktionsübergreifend erfolgreich zusammen und bildeten damit eine Art weibliche Fraktion.

  • 28  Siehe unter anderem die 2021 abgelehnte Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht bzgl. (...)

20Den Parlamentarierinnen war allerdings bewusst, dass Einflussnehmen im Parlament auch eine ausreichend zahlenmäßige Vertretung bedeutete und das ständige Werben um Aufmerksamkeit für Themen und Zustimmung von männlichen Abgeordneten. Die hinteren Listenplatzierungen von Frauen waren daher seit der Einführung des Frauenwahlrechts ein immer wiederkehrendes Thema, das bis heute nicht verstummt ist28.

Frauen auf den Wahllisten

  • 29  Verena Rodewald, „Handwerker, freie Berufe, Angestellte, Arbeiter – und Frauen“, Die Frau in der P (...)
  • 30  S. Heide-Marie Lauterer, „‚Neulinge‘, ‚Novizen‘ und Berufspolitikerinnen. Parlamentarierinnen in d (...)
  • 31  Zusammenstellung der Verfasserin. Siehe auch Birgit Sack, Zwischen religiöser Bindung und moderner (...)

21„Man hört ordentlich die geehrten Parteivorstände aufatmen, wenn glücklich alle Berufsvertreter untergebracht sind, die Liste mundgerecht gemacht, und die Arbeit getan – o, nein, Himmel! die Frauen! die wären ja fast vergessen!“29, beobachtete 1920 die Bremer Parlamentarierin Verena Rodewald. Bei der Kandidierendenaufstellung mussten viele Interessen berücksichtigt werden: Region, Beruf, Konfession, Verbände etc. Das Geschlecht spielte ebenfalls eine, aber untergeordnete Rolle. Mann und Frau wurden nicht in ein direktes Verhältnis gesetzt, sondern Frauen waren eine Kategorie von vielen zu berücksichtigenden, während Männer die Norm waren. Die Vorsitzende des Katholischen Deutschen Frauenbundes und stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Zentrumspartei Hedwig Dransfeld klagte bereits 1920, dass die Frauen auf den Wahllisten wie eine Standesvertretung geführt würden30. Von Beginn an kämpften Frauen in den Parteien um eine bessere Berücksichtigung bei der Kandidierendenaufstellung und schlossen sich mit Ausnahme der Sozialdemokratie zur Durchsetzung ihrer Ziele in Frauenausschüssen innerhalb ihrer Parteien zusammen. In der Sozialdemokratie gab es ein anderes System von Frauenvertretungen. Die Besetzung der Gremien, die über die Kandidierendenaufstellung entschieden, lag allerdings fast ausschließlich bei männlichen Parteimitgliedern. Immerhin erreichten die Frauen in der katholischen Zentrumspartei bereits 1920 den Beschluss zu einer fakultativen Frauenquote, derzufolge in einem Wahlkreis, indem zuvor fünf Kandidaten gewählt worden waren, bei der nächsten Wahl eine Frau auf dem 2., mindestens jedoch auf dem 3. Platz aufgestellt werden sollte31. Dies wurde für den Reichstag offensichtlich nicht eingehalten, aber in den meisten Wahlkreisen für den Preußischen Landtag, was eine relativ hohe Frauenquote der Zentrumspartei zur Folge hatte (10-13 Prozent). Frauen in der Zentrumspartei drohten auch mit einem Wahlkampfstreik als Druckmittel, da sie mit der Listenaufstellung im Rheinland, wo das Zentrum besonders viele Wählerinnen hatte, unzufrieden waren. Die Argumentation war demzufolge, Frauen sollten Frauen vertreten.

22Bei der Listenaufstellung ging es im Wesentlichen darum,

  • 32  B. von Hindenburg, Die Abgeordneten (Anm. 4), S. 341.

„soziale, thematische, politische und geschlechtliche Differenzen aufzuzeigen und die Kandidierenden in einem sozialen Raum in eine relationale Beziehung zu setzen, sie zu positionieren und damit auch zu hierarchisieren. Wird die Kandidatinnenaufstellung unter dem Aspekt der Macht betrachtet, fehlte es Frauen in den politischen Parteien an etablierten Machtstrukturen und an Machtinstrumenten, unter anderem, da sie zum großen Teil außer in der SPD erst mit der Einführung des Frauenwahlrechts 1918 in die Parteien eingetreten waren. Weiterhin verfügten sie nicht über finanziell starke Lobbyverbände, die Einfluss auf die Aufstellung von Kandidatinnen hätten nehmen können. Das einzige Machtinstrument, das zu Beginn des Frauenwahlrechts bei der Aufstellung von Kandidatinnen Berücksichtigung fand, der angenommene Wählerinnenwille, weibliche Abgeordnete wählen zu wollen, erwies sich als nicht wahlentscheidend bzw. als so nicht vorhanden“32.

Ende der Weimarer Republik – Gegner des passiven Frauenwahlrechts

  • 33  Kirsten Heinsohn, „Ambivalente Entwicklungen. 150 Jahre Frauenbewegung, Politik und Parteien“, Ari (...)

23Die Stimmen gegen das Frauenwahlrecht und die Teilhabe von Frauen an der Politik waren nach seiner Einführung deutlich leiser geworden. Auch die deutschnationale Volkspartei und die ihr verbundenen nationalistischen Verbände, ursprünglich Gegner des Frauenwahlrechts, stellten Kandidatinnen auf und warben um Wählerinnenstimmen, um in ihrem Sinne Einfluss auf die Politik nehmen zu können. Zum Ende der Weimarer Republik hin wurden diese Stimmen wieder lauter, es gab eine „Re-Maskulinisierung von Politik und Parteien“ und damit auch „ein rollback gegenüber der Geschlechterdemokratie“33.

24Besonders deutlich vertrat diese Gegnerschaft die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP), die grundsätzlich keine Frauen als Kandidierende aufstellte. Mit der Verschärfung der politischen und sozialen Lage und einer krisenhaften Situation gewann die NSDAP deutlich mehr Mandate: Während zwischen 1928 und 1932 nur sechs nationalsozialistische Abgeordnete im Preußischen Landtag saßen, war die NSDAP seit 1932 mit 162 Abgeordneten vertreten.

  • 34  Siehe die ausführliche Studie von Susanne Wein, Antisemitismus im Reichstag: Judenfeindliche Sprac (...)
  • 35  Marion Röwekamp, „Von der Klassenkämpferin zur Republikanerin. Sozialdemokratinnen in der Weimarer (...)
  • 36  Wortbeitrag Johanna Ludewig (KPD), 9. Sitzung, (16.09.1932), Sitzungsberichte des Preußischen Land (...)
  • 37  Wortbeitrag Eduard Stadtler (DNVP), 12./13. Sitzung (24.06.1932), SB PLT (4. WP), Sp. 885.

25Das Klima im Parlament veränderte sich mit diesem Zuwachs an NSDAP-Stimmen deutlich. Es gab mehr Zwischenrufe, Störungen, destruktive Anträge mit großen und kleinen Anfragen, antisemitische34 und seltener auch antifeministische Hetze. Die Themenfelder der Parlamentarierinnen unterschieden sich nicht wesentlich von der Anfangszeit – wenn es selbstverständlich auch Ausnahmen gab –, es dominierten Reformen in der Sozial- und Gesundheitspolitik, Frauenrechte und Mädchen- und Frauenbildung. Allerdings waren Reformvorhaben schwer durchzusetzen, da die wirtschaftliche Lage kaum Spielraum im Haushalt zuließ und sich schwer Mehrheiten fanden. Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage rückten auch bei fortschrittlichen Parteien selbst Frauenrechte, die in der Verfassung festgeschrieben waren, in den Hintergrund. Beispielsweise unterstützte die SPD die „Doppelverdienerkampagne“ – die Entlassung von verheirateten Frauen im öffentlichen Dienst – mit ihren Stimmen im Reichstag, obwohl durch die Verfassung alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte aufgehoben waren35. Im Preußischen Landtag kam es bei einer Rede der Kommunistin Johanna Ludewig zu einem kurzen Schlagabtausch mit einem NSDAP-Abgeordneten, der deutlich zeigt, dass es in den Auseinandersetzungen im Parlament auch um die Geschlechterordnung ging: Mit der Anspielung auf einen weiblichen „Reitergeneral“ wollte ein (ungenannter) NSDAP-Zwischenrufer aufzeigen, dass mit Ludewig die Geschlechterordnung auf den Kopf gestellt sei36. Der deutschnationale Abgeordnete Eduard Stadtler sprach im Juni 1932 im Landtagsplenum vom „Männerkampf der Politik“37.

  • 38  Christiane Streubel, „Eine wahrhaft nationale Frauenbewegung. Antidemokratinnen in der Weimarer Re (...)
  • 39  Katharina Hertwig, „Frau – Volk – Staat“, Die Deutsche Frau, 23/24 vom 15.12.1930, Beilage: Die de (...)
  • 40  Magdalene von Tiling, „Die neue Stellung der Frau in der Volksgemeinschaft“, Kirchlich-Soziale Flu (...)
  • 41  C. Streubel, „Eine wahrhaft nationale Frauenbewegung“ (Anm. 38), S. 217; siehe umfassend u. a. Kir (...)

26Deutschnationale Parlamentarierinnen bewegten sich in ihrer Partei und den entsprechenden Verbänden in einem Milieu, das Frauen aus der Politik ausschließen oder sie zumindest auf wenige Felder begrenzen wollte. Sie teilten zwar die antidemokratische und nationalistische Haltung, was auch durch ihr Engagement in solchen Verbänden wie dem Ring nationaler Frauenverbände und ihre Publikationen deutlich wird, sie unterstützten aber nicht die antifeministische Haltung38. Sie betonten die Geschlechterdifferenz und ihre Bedeutung für die Politik: „Eine geistige Mütterlichkeit neben männlichem Tatwillen in unserem öffentlichen Leben zur Geltung zu bringen, das ist die besondere Frauenaufgabe in der Politik um unseres deutschen Staates willen!“39, schrieb die deutschnationale Landtagsabgeordnete Katharina Hertwig. Ein zentraler Begriff war zudem die Volksgemeinschaft, wie eine grundlegende Publikation der deutschnationalen Parlamentarierin Magdalene von Tiling verkündete40. Die „Volksgemeinschaft“ sei nur mit dem weiblichen Element erreichbar und den Frauen käme eine besondere staatsbürgerliche Aufgabe zu, da der Fortbestand des Volkes grundsätzlich von ihren Körpern getragen werde41.

27Die deutschnationalen Parlamentarierinnen traten für Frauenrechte wie deren Erwerbstätigkeit und Staatsbürgertum ein, sahen sich selber als Führerinnen einer nationalen (statt internationalen) Frauenbewegung, schlossen aber bestimmte Frauen aus der „Volksgemeinschaft“ aus: Frauen jüdischer Herkunft, Sozialistinnen und Kommunistinnen, Linksliberale etc. Der Kampf für die Volksgemeinschaft und deren Gesundung im „nationalen Widerstand“ gegen die „volksfremde Regierung“ rechtfertige auch ein gewaltsames Vorgehen, so die deutschnationale Abgeordnete Katharina Hertwig. Hertwig verließ hier klar demokratische Grundsätze und rechtfertigte den bedingungslosen Einsatz von Macht zum Erreichen der Volksgemeinschaft:

  • 42  Katharina Hertwig, „Am Anfang“, Die Deutsche Frau, 24/1 vom 01.01.1931, Beilage: Die deutsche Frau (...)

„Aus dem Widerstand gegen das faule, absterbende System sind die gesunden Kräfte im Volkskörper erwacht und erstarken, je mehr es sonst abwärts geht. […] Leider muß dabei vieles zugrunde gehen, was im einzeln zu erhalten, oft wertvoll wäre – im einzeln oft bitter –, für das Ganz aber unerläßlich“42.

  • 43  Siehe u. a. Michael Wildt, Generation des Unbedingten: Das Führungskorps des Reichssicherheitshaup (...)
  • 44  B. von Hindenburg, ebd., S. 107-139; Dies., „Die Abgeordneten“ (Anm. 22).

28Die NSDAP hingegen trat mit einem Machtanspruch einer jungen männlichen Generation an, die politische Führerschaft ausschließlich für sich beanspruchte43. Auch die ersten Parlamentarierinnen nahmen sich als generationell verbunden wahr: Sie brachten ähnliche Erfahrungen mit einschränkenden Gesetzen und Konventionen mit und entwarfen einen Erwartungshorizont, dies anders zu erleben44. Mit dem Konzept einer Frauengeneration und der geistigen Mütterlichkeit beanspruchten sie politische Teilhabe und legitimierten zugleich ihr politisches Handeln.

  • 45  Vgl. die 31. Sitzung (19.01.1933), SB PLT (4. WP.), Wegscheider, Sp. 2428 ff.; Wronka, Sp. 2436; W (...)
  • 46  Schreiben Hildegard Wegscheiders an den Landeswahlleiter, eingegangen am 03.05.1933, Geheimes Staa (...)

29In Wahlkämpfen, bei politischen Veranstaltungen, in Publikationen und Plenardebatten warnten Parlamentarierinnen vor der Wahl der NSDAP und der dann unweigerlich erfolgenden erneuten Einschränkung von Frauenrechten. Noch die letzten Reden von Parlamentarierinnen der SPD und des Zentrums vor der Machtübertragung im Januar 1933 zeugen vom Eintreten für demokratische Grundsätze und Völkerverständigung45. Vornehmlich blieben solche Warnungen Frauen überlassen, sie – und damit der Erhalt der Macht von Frauen – erwiesen sich jedoch nicht als wahlentscheidend. Nach der Machtübertragung an die NSDAP und den Wahlen im März 1933 legte die Sozialdemokratin Hildegard Wegscheider ihr Mandat nieder. Sie könne, wie sie schrieb, ihre Wähler nicht mehr angemessen vertreten46.

  • 47  Bundesarchiv (BA) R 43/II/823 a: Schreiben des Referats für Frauenfragen beim RMdI (Paula Silber) (...)

30Die ersten Parlamentarierinnen hatten unter anderem erreicht, dass die Weimarer Republik auch eine geschlechtergerechtere Demokratie war, in der Frauen in allen drei Gewalten vertreten waren. Die ihnen damit verliehene, wenn auch noch deutlich eingeschränkte Macht nahm die NSDAP mit ihrem Projekt der „Entpolitisierung von Frauen“ zurück47. Frauen waren, nachdem die NSDAP die alleinige Partei geworden war, nicht mehr in der – nur noch pro forma existierenden – Legislative vertreten. Viele Frauen in der höheren Verwaltung, darunter Parlamentarierinnen, wurden entlassen und Richterinnen erneut verdrängt.

Macht der Repräsentation?

  • 48  Alice Hasters, „Alles gesagt? Was sollten weiße Menschen über Rassismus wissen?“, moderiert von Ch (...)

31Die Autorin Alice Hasters sprach 2020 in einem Podcast davon, dass niemand den wenigen Schwarzen Frauen in herausragenden Positionen die „Macht der Repräsentation“ abnehmen könne. Dies ginge unweigerlich mit einer solchen Position einher48.

  • 49  Unter anderem mit Bildern von Marie Juchacz, Helene Lange und Helene Weber wurde die Jubiläumskamp (...)

32Dies kann auch für die ersten Parlamentarierinnen gelten. Sie standen und stehen bis heute für das Betreten der parlamentarischen Bühne und für die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen. Sie wurden beispielsweise bei den 100-Jahrfeiern zum Frauenwahlrecht symbolisch eingesetzt für den gegenwärtigen Kampf um Parität49 und auch die wissenschaftliche Beschäftigung mit ihnen resultiert aus ihrer besonderen Position in der Parlamentarismusgeschichte. Ihre symbolhafte Macht trägt somit bis heute die Legitimation von politischen Ansprüchen.

  • 50  Siehe u. a. Ciani-Sophia Hoeder, „Was bedeutet ‚Tokenism‘“?, Rosa-Mag vom 17.04.2020, rosa-mag.de/ (...)

33Eine solche Symbolposition, auch Tokenismus genannt50, ist jedoch aus verschiedenen Gründen auch mit Machtverlust verbunden. Ihre Position kann beispielsweise als Alibifunktion missbraucht werden. War eine Frau mit der Kategorie Frau auf der Wahlliste vertreten, schien es gerechtfertigt, keine weiteren zu berücksichtigen.

  • 51  Helene-Lange-Archiv (HLA) BDF MF 2444 (Schriftwechsel des engeren Bundesvorstands des BDF), Gertru (...)
  • 52  Else Ulich-Beil, „Frauenfragen an Reichstagsabgeordnete“, Die Frau, Jg. 32 (1924/1925), S. 272-274

34Auch im Parlament wurden weibliche Abgeordnete in vielen Fällen der Kategorie Frau zugeordnet und ihnen daher im Parlament in der Selbst- und in der Fremdwahrnehmung bestimmte Funktionen. Gertrud Bäumer, eine bekannte Aktivistin der Frauenbewegung und ebenfalls Politikerin der ersten Stunde, schrieb beispielsweise, nun – nach der Einführung des Frauenwahlrechts – müsse der Frauenverband ja keine Petitionen mehr schreiben, da man die Parlamentarierinnen direkt instruieren könne51. Auch der Deutsche Staatsbürgerinnenverband wandte sich bei einer Befragung vornehmlich an Kandidatinnen, ob sie sich gegebenenfalls bei ihrer Wahl für die Verabschiedung bestimmter Gesetze oder Regelungen einsetzen würden, die bereits seit längerer Zeit von Teilen der Frauenbewegung angestrebt wurden52.

  • 53  Bärbel Könekamp, Chancengleichheit in akademischen Berufen. Beruf und Lebensführung in Naturwissen (...)
  • 54  Marina Tichy, „Die geschlechtliche Un-Ordnung. Facetten des Widerstands gegen das Frauenstudium vo (...)
  • 55  A. [= Adolf Stein], Friedrich [Ebert] der Vorläufige, die [Luise] Zietz und die Anderen: Die Weima (...)
  • 56  Siehe u. a.: Ulla Weber, Marion Esch, Barbara Schaeffer-Hegel, „Politikerin als Beruf. Ergebnisse (...)

35Die Grenzüberschreitung zu anderen Funktionen gelingt in diesen Fällen seltener, da nicht das Individuum betrachtet wird, sondern lediglich die Repräsentation der Kategorie Frau, was schwerer aufzubrechen ist. Grenzüberschreitungen werden als Ausnahmeerscheinung interpretiert und als nicht erreichbar für andere Frauen. Dieser Diskurs beinhaltet, dass es etwas Besonderes – also nicht normal oder alltäglich – war, dass eine Frau so etwas erreichen konnte53. Bei den ersten Frauen an Universitäten ging der Diskurs noch darüber hinaus und stellte ‚Ausnahmefrauen‘ als ‚entartet‘ dar – als irrtümlich mit Intelligenz ausgestattete Frau und damit als Monströsität54. Parlamentarierinnen wurden ebenfalls häufig mit der Kategorie Frau abgeglichen, wie dies auch ein Beobachter der Nationalversammlung tat: „Auch die Parlamentarierinnen bleiben meist Frauen.“ Über Gertrud Bäumer anerkennend: „In der Debatte in der Volksversammlung steht sie ihren Mann.“ Hingegen abwertend über die Frauen des Zentrums: Sie „haben allesamt etwas Mütterliches an sich […]. Politisch aber sind sie zumeist unmündig“55. Galt eine Frau als politisch kompetent und durchsetzungsstark, handelte sie wie ein Mann – und eben nicht als Frau. Auch Politikerinnen in der Bundesrepublik waren noch mit solchen widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert56.

  • 57  S. A. [= Adolf Stein], Friedrich [Ebert], die Zietz (Anm. 55), S. 301, 303.
  • 58  S. Beard, Frauen & Macht (Anm. 3), S. 30-34.

36Stereotype und Diskurse über das öffentliche Sprechen von Frauen seit der Antike sind auch bezogen auf die Stimmen der Parlamentarierinnen zu lesen57, auch wenn einige Parlamentarierinnen bereits versuchten, sich der männlichen Norm anzupassen. Sie hatten – da ihnen die Übung im öffentlichen Sprechen fehlte – Unterricht genommen und dabei vermutlich auch gelernt, tiefer und damit ‚männlicher‘ zu sprechen. Frauen, die ‚weiblich‘ sprachen, und nicht tief und laut, hatten demzufolge nichts zu sagen, erhoben sie die Stimme, wurde dies als hysterisches Kreischen ausgelegt, sie seien nur von Gefühlen geleitet und nicht von männlichem Verstand. Sprachen sie tief und deutlich, handelten sie wie Männer. Die Macht der öffentlichen Rede als Frauen wurde ihnen damit abgesprochen. Seit Jahrhunderten war ihnen, so Mary Beard, allerdings eine Nische zugewiesen: Frauen durften öffentlich reden, wenn sie sich für die Rechte von Frauen einsetzten58. Erweitert wurde diese Nische mit der „geistigen Mütterlichkeit“ um den sozialen Bereich. Dies wurde auch von den meisten männlichen Parlamentariern nicht in Frage gestellt.

  • 59  Siehe Anm. 49 und 28.

37Die ersten Parlamentarierinnen erreichten viel, sie traten für Sozialreformen, bessere Mädchen- und Frauenbildung, Frauenrechte und vieles mehr ein, sie debattierten im Parlament über Geschlechterordnungen und Gesellschaftsreformen, sie suchten Kompromisse und männliche Mitstreiter für ihre Anliegen, sie befanden sich jedoch häufig in geringer Vertretung im Parlament und in den Fraktionen. Sie standen ein für das Handeln und öffentliche Sprechen von Frauen in der Politik. Parlamentarierinnen wirkten mit an einer geschlechtergerechteren Demokratie, in der Frauen – wenn auch noch in geringem Maße – in allen drei Gewalten vertreten waren. Formal war die staatsbürgerliche Gleichstellung von Mann und Frau erreicht und damit auch der rechtliche Ausschluss von Frauen aus der Politik, sie hielten nun öffentlich Reden im bedeutenden politischen Raum, dem Parlament. Dies wirkte auf Frauen auch als Selbstermächtigung. Allerdings waren damit gesetzliche, habituelle und strukturelle Begrenzungen noch nicht beendet und Frauen erlebten eine erneute Ausgrenzung aus der Politik. 1919 gingen Frauen im Parlament die ersten Schritte, Diskurse über Männer und Frauen in der Politik zu verändern. Dass dieser Prozess bis heute andauert, zeigten auch die Jubiläumskampagnen zu 100 Jahren Frauenwahlrecht und die zahlreichen Diskussionen um eine paritätische Vertretung59.

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Notes

1  Pierre Bourdieu, „Die politische Repräsentation“, in: Ders., Das politische Feld. Zur Kritik der politischen Vernunft, Konstanz, UVK Verlagsgesellschaft, 2001, S. 67-114, hier: S. 83.

2  Achim Landwehr, „Diskurs, Macht, Wissen. Perspektiven einer Kulturgeschichte des Politischen“, Archiv für Kulturgeschichte, Bd. 85 (2003), S. 71-117, hier: S. 111.

3  Mary Beard, „Die öffentliche Stimme von Frauen“, in: Dies., Frauen & Macht, Frankfurt, S. Fischer, 2017, S. 11-50, hier: S. 24.

4  Es gab die Verfassunggebende Preußische Landesversammlung (1919-1921) und fünf Legislaturperioden des Preußischen Landtags. Die Parlamentarierinnen waren mit sechs bis zehn Prozent je Legislaturperiode vertreten. Zu den erwähnten Abgeordneten des Preußischen Landtags siehe Barbara von Hindenburg (Hg. und Bearb.), Biographisches Handbuch der Abgeordneten des Preußischen Landtags. Verfassunggebende Preußische Landesversammlung und Preußischer Landtag 1919-1933, 4 Bde., Frankfurt am Main, Peter Lang, 2017. Grundlegend Dies., Die Abgeordneten des Preußischen Landtags. Biographie – Herkunft – Geschlecht, Frankfurt am Main, Peter Lang, 2017. Siehe auch mit wesentlich erweiterten Teilen: Dies., „‚Ich darf wohl aus meiner Praxis anführen‘. Parlamentarierinnen und ‚ihre‘ Themen im Preußischen Landtag“ (Arbeitstitel), in: Tobias Kaiser, Andreas Schulz (Hg.), Vorhang auf! Tagungsband zu 100 Jahre Frauenwahlrecht (in Vorbereitung), Düsseldorf, Droste, Druck vorauss. 2021.

5  Heinrich August Winkler, Weimar 1918-1933: Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie, München, C. H. Beck, 1998, S. 598. Siehe u.a. Hagen Schulze, Otto Braun oder Preußens demokratische Sendung. Eine Biographie, Frankfurt am Main u. a., Propyläen, 1977; Horst Möller, Parlamentarismus in Preußen 1919-1932, Düsseldorf, Droste, 1985; Siegfried Heimann, Der Preußische Landtag 1899-1947. Eine politische Geschichte, hg. v. Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin, Berlin, Links, 2011.

6  Siehe u. a. Ute Frevert, Heinz-Gerhard Haupt (Hg.), Neue Politikgeschichte: Perspektiven einer historischen Politikforschung, Frankfurt am Main, Campus, 2005.

7  Der relativ hohe Anteil an Nachrückerinnen ergab sich durch die schlechteren Listenplätze der Frauen. Den größten Anteil an Frauen stellte die SPD mit elf, gefolgt vom Zentrum mit sieben Frauen.

8  1. Sitzung (13.03.1919), Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (SB VPLV), Sp. 2 ff. (Hirsch), 9 ff. (Herold) (Zitat, Sp. 9), 36 ff. (Leinert).

9  Vgl. Verzeichnis der Redner, ebd., Sp. 16054 f. und 16062.

10  35. Sitzung (26.06.1919) Bürger- und Gemeinderecht der Frauen; 43. Sitzung (10.07.1919) und an den folgenden Sitzungstagen sowie 161. Sitzung (30.09.1920) Hebammengesetz (zu diesem Thema sprachen zu etwa zwei Dritteln männliche, darunter viele Ärzte, zu einem Drittel weibliche Abgeordnete); 118. Sitzung (21.01.1920); Zulassung von Frauen zu juristischen Prüfungen; 157. Sitzung (23.09.1920) Beamtinnenzölibat; 151. Sitzung (15.09.1920) und 193. Sitzung (07.12.1920) Angestellte in Gastwirtschaften. Siehe diese und weitere Zusammenstellungen auch in: B. von Hindenburg, „‚Ich darf wohl‘“ (Anm  4).

11  Der Erlass dieses neuen Gesetzes war notwendig geworden, um das Bürger- und Gemeinderecht den neuen Gegebenheiten anzupassen. Siehe auch: „Erste Beratung des Gesetzentwurfs über das Bürger- und Gemeinderecht der Frauen und die weitere Durchführbarkeit der Gemeindewahlen“, Drucksache VPLV, Nr. 434.

12  Wortbeitrag Heine (DDP), 35. Sitzung (26.06.1919), SB VPLV, Sp. 2615.

13  Ebd. Vgl. u. a. Gräfin von Schwerin-Löwitz, „Freiwillige Wahlpflicht der Frau“, Die Gutsfrau, Jg. 7 (1918/19), H. 7 vom 30.12.1918, S. 73. Auch Raffael Scheck, „German Conservatism and Female Political Activism in the Early Weimar Republic“, German History, 15 (1997), S. 34-55, hier: S. 43; Andrea Süchting-Hänger, Das „Gewissen der Nation“. Nationales Engagement und politisches Handeln konservativer Frauenorganisationen 1900 bis 1937, Düsseldorf, Droste, 2002, S. 139.

14  Wortbeitrag Arendsee (USDP), 35. Sitzung (26. Juni 1919), SB VPLV, Sp. 2612 f.

15  Ebd., Sp. 2620.

16  Wortbeitrag Wohlgemuth (SPD), ebd., Sp. 2615.

17  Ebd.

18  Wortbeitrag Garnich (DVP), ebd., Sp. 2616.

19  Wortbeitrag Riedel (DNVP), ebd., Sp. 2618.

20  Wortbeitrag Poehlmann (DVP), 5. Sitzung (19.03.1919), SB VPLV, Sp. 320.

21  Vgl. Wortbeitrag Dönhoff (DDP), 106. Sitzung (28.1.1920), SB VPLV, Sp. 8830.

22  Siehe u. a. Raffael Scheck, Mothers of the Nation. Right-Wing Women in Weimar Germany, Oxford, Berg, 2004; Angelika Schaser, Frauenbewegung in Deutschland 1848–1933, Darmstadt, WBG, 2006, S. 28 f.; Barbara von Hindenburg, „Die Abgeordneten des Preußischen Landtags 1919-1933. Die Kategorie Generation im Geschlechtervergleich“, Ariadne, H. 65 vom Mai 2014, S. 29-37.

23  Barbara von Hindenburg, „Generation und Familie. Intergenerationelle Prozesse bei den Abgeordneten des Preußischen Landtags (1919-1933)“, in: Catherine Mazellier-Lajarrige, Ina Ulrike Paul, Christina Stange-Fayos (Hg.), Geschichte ordnen. Interdisziplinäre Fallstudien zum Begriff Generation“, Frankfurt am Main, Peter Lang, 2019, S. 69-80, hier: S. 79 f.

24  Wortbeitrag Spohr (DNVP), 96. Sitzung (12.12.1919), SB VPLV, Sp. 7914.

25  Ebd., Sp. 7919.

26  Wortbeitrag Poehlmann (DVP), 181. Sitzung (27.11.1920), SB VPLV, Sp. 14169.

27  Wortbeitrag Heine (DDP), 96. Sitzung (12.12.1919), SB VPLV, Sp. 7883.

28  Siehe unter anderem die 2021 abgelehnte Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht bzgl. der Bundestagswahl 2017: Marlene Grunert, „Bundesverfassungsgericht weist Wahlprüfungsbeschwerde zurück“, F.A.Z.Net vom 02.02.2021, www.faz.net/aktuell/politik/inland/paritaetsregeln-verfassungsgericht-weist-wahlpruefungsbeschwerde-zurueck-17178130.html, abgerufen am 02.02.2021.

29  Verena Rodewald, „Handwerker, freie Berufe, Angestellte, Arbeiter – und Frauen“, Die Frau in der Politik. Monatsbeilage der „Deutschen Stimmen“, Nr. 13 vom 20.06.1920, S. 99-101. Siehe zum Folgenden auch ausführlich: B. von Hindenburg, Die Abgeordneten (Anm. 4), S. 328-341.

30  S. Heide-Marie Lauterer, „‚Neulinge‘, ‚Novizen‘ und Berufspolitikerinnen. Parlamentarierinnen in der Weimarer Republik. Wahlrecht, Wahlbeteiligung und Wahlergebnis 1919“, in: Günther Schulz (Hg.), Frauen auf dem Weg zur Elite, Büdinger Forschungen 1998, München, Bodt, 2000, S. 79-96, hier: S. 91.

31  Zusammenstellung der Verfasserin. Siehe auch Birgit Sack, Zwischen religiöser Bindung und moderner Gesellschaft. Katholische Frauenbewegung und politische Kultur in der Weimarer Republik (1918/18-1933), Münster, Waxmann, 1998, S. 80.

32  B. von Hindenburg, Die Abgeordneten (Anm. 4), S. 341.

33  Kirsten Heinsohn, „Ambivalente Entwicklungen. 150 Jahre Frauenbewegung, Politik und Parteien“, Ariadne, H. 67-68 vom Juli 2015, S. 40-48, hier: S. 44; s. auch Thomas Mergel, Parlamentarische Kultur in der Weimarer Republik: politische Kommunikation, symbolische Politik und Öffentlichkeit im Reichstag, Düsseldorf, Droste, 2002, S. 428-449.

34  Siehe die ausführliche Studie von Susanne Wein, Antisemitismus im Reichstag: Judenfeindliche Sprache in Politik und Gesellschaft der Weimarer Republik, Frankfurt am Main, Peter Lang, 2014.

35  Marion Röwekamp, „Von der Klassenkämpferin zur Republikanerin. Sozialdemokratinnen in der Weimarer Republik“, in: Vincent Streichhahn, Frank Jacob (Hg.), Geschlecht und Klassenkampf. Die „Frauenfrage“ aus deutscher und internationaler Perspektive im 19. und 20. Jahrhundert, Berlin, Metropol, 2020, S. 154-181, hier: S. 167 f.

36  Wortbeitrag Johanna Ludewig (KPD), 9. Sitzung, (16.09.1932), Sitzungsberichte des Preußischen Landtags (SB PLT) (4. WP), Sp. 600.

37  Wortbeitrag Eduard Stadtler (DNVP), 12./13. Sitzung (24.06.1932), SB PLT (4. WP), Sp. 885.

38  Christiane Streubel, „Eine wahrhaft nationale Frauenbewegung. Antidemokratinnen in der Weimarer Republik“, in: Eva Schöck-Quinteros, Dies. (Hg.), Ihrem Volk verantwortlich. Frauen der politischen Rechten 1890-1933). Organisationen – Agitationen – Ideologien, Berlin, Trafo, 2007, S. 199-229, hier: S. 213-216; siehe zum Ring auch Christiane Streubel, Radikale Nationalistinnen: Agitation und Programmatik rechter Frauen in der Weimarer Republik, Frankfurt am Main, Campus, 2006, S. 116-174; A. Süchting-Hänger, Das „Gewissen der Nation“ (Anm. 13), S. 184-192.

39  Katharina Hertwig, „Frau – Volk – Staat“, Die Deutsche Frau, 23/24 vom 15.12.1930, Beilage: Die deutsche Frau in Volk und Staat, S. 563.

40  Magdalene von Tiling, „Die neue Stellung der Frau in der Volksgemeinschaft“, Kirchlich-Soziale Flugschrift, Nr. 20, Leipzig, 1925; siehe auch Kirsten Heinsohn, „‚Volksgemeinschaft‘ als gedachte Ordnung. Zur Geschlechterpolitik in der Deutschnationalen Volkspartei“, in: Gabriele Boukrif u. a. (Hg.), Geschlechtergeschichte des Politischen, Münster, Lit, 2002, S. 83-106. Dort zu dieser Ausprägung des Begriffs Volksgemeinschaft, der auch in anderen politischen Kreisen verwendet wurde.

41  C. Streubel, „Eine wahrhaft nationale Frauenbewegung“ (Anm. 38), S. 217; siehe umfassend u. a. Kirsten Heinsohn, Konservative Parteien in Deutschland 1912 bis 1933. Demokratisierung und Partizipation in geschlechterhistorischer Perspektive, Düsseldorf, Droste, 2010, u. a. S. 95, 124-138.

42  Katharina Hertwig, „Am Anfang“, Die Deutsche Frau, 24/1 vom 01.01.1931, Beilage: Die deutsche Frau in Volk und Staat, S. 15. Ilse Neumann (MdL/DNVP) warnte ebenfalls in ihrem Vortrag „Nationaler Frauenwille – Nationaler Sieg“ vor dem parlamentarischen System, betonte aber die Aufgabe der Frau für die Nation, vgl. Die Deutsche Frau, 23/13 vom 01.07.1930, S. 302.

43  Siehe u. a. Michael Wildt, Generation des Unbedingten: Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg, 2002; B. von Hindenburg, Die Abgeordneten (Anm. 4), S. 100-106.

44  B. von Hindenburg, ebd., S. 107-139; Dies., „Die Abgeordneten“ (Anm. 22).

45  Vgl. die 31. Sitzung (19.01.1933), SB PLT (4. WP.), Wegscheider, Sp. 2428 ff.; Wronka, Sp. 2436; Weinand, Sp. 2462.

46  Schreiben Hildegard Wegscheiders an den Landeswahlleiter, eingegangen am 03.05.1933, Geheimes Staatsarchiv Berlin (GStA PK), I HA 169 D I J, Nr. 7, Bd. IV, Blatt 155.

47  Bundesarchiv (BA) R 43/II/823 a: Schreiben des Referats für Frauenfragen beim RMdI (Paula Silber) vom 23.8.1933 an Staatssekretär Dr. Hans-Heinrich Lammers in der Reichskanzlei, zitiert nach Stefan Bajohr, Kathrin Rödiger-Bajohr, „Die Diskriminierung der Juristin in Deutschland bis 1945“, Kritische Justiz, 13 (1980), S. 39-50, hier: S. 46.

48  Alice Hasters, „Alles gesagt? Was sollten weiße Menschen über Rassismus wissen?“, moderiert von Christoph Amend und Jochen Wegner vom 03.06.2020, www.zeit.de/gesellschaft/2020-06/alice-hasters-rassismus-interviewpodcast-alles-gesagt, abgerufen am 02.01.2021.

49  Unter anderem mit Bildern von Marie Juchacz, Helene Lange und Helene Weber wurde die Jubiläumskampagne zu 100 Jahre Frauenwahlrecht „Wofür streitest Du?“ begleitet. Siehe neben zahlreichem Werbematerial u. a. www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/jubilaeum/100-jahre-frauenwahlrecht-jubilaeum/, abgerufen am 17.12.2020.

50  Siehe u. a. Ciani-Sophia Hoeder, „Was bedeutet ‚Tokenism‘“?, Rosa-Mag vom 17.04.2020, rosa-mag.de/was-bedeutet-tokenism/, abgerufen am 02.01.2021; „Das Token-Phänomen: Führungsfrauen unter Beobachtung“. Interview von Julia Schmid mit Christine Draws, Memorandum. Für Frauen in Führung vom 17.08.2017, mff-memorandum.de/token-phaenomen-draws/, abgerufen am 02.01.2021.

51  Helene-Lange-Archiv (HLA) BDF MF 2444 (Schriftwechsel des engeren Bundesvorstands des BDF), Gertrud Bäumer an Marianne Weber vom 08.05.1920.

52  Else Ulich-Beil, „Frauenfragen an Reichstagsabgeordnete“, Die Frau, Jg. 32 (1924/1925), S. 272-274.

53  Bärbel Könekamp, Chancengleichheit in akademischen Berufen. Beruf und Lebensführung in Naturwissenschaft und Technik, Wiesbaden, Springer, 2007, S. 131.

54  Marina Tichy, „Die geschlechtliche Un-Ordnung. Facetten des Widerstands gegen das Frauenstudium von 1870 bis zur Jahrhundertwende“, in: Waltraud Heindl (Hg.), „Durch Erkenntnis zu Freiheit und Glück…“: Frauen an der Universität Wien (ab 1897), Wien, WUV, 1990, S. 27-48, hier: S. 35 (mit Beispielen auf den folgenden Seiten).

55  A. [= Adolf Stein], Friedrich [Ebert] der Vorläufige, die [Luise] Zietz und die Anderen: Die Weimarer Nationalversammlung 1919-Febr./Aug.-1919, Ausgabe 31.-40. Tsd., Berlin, Verlag der Täglichen Rundschau, 1920, S. 301 f.

56  Siehe u. a.: Ulla Weber, Marion Esch, Barbara Schaeffer-Hegel, „Politikerin als Beruf. Ergebnisse einer Untersuchung zur politischen Bildung und Professionalisierung von Frauen für die Politik“, Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 22-23 (1998), S. 3-11, hier: S. 9; Torsten Körner, In der Männer-Republik. Wie Frauen die Politik eroberten, Köln, Kiepenheuer & Witsch, 2020.

57  S. A. [= Adolf Stein], Friedrich [Ebert], die Zietz (Anm. 55), S. 301, 303.

58  S. Beard, Frauen & Macht (Anm. 3), S. 30-34.

59  Siehe Anm. 49 und 28.

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Pour citer cet article

Référence papier

Barbara von Hindenburg, « Frauen an der Macht? Die ersten Parlamentarierinnen in Preußen (1919-1933) »Revue d’Allemagne et des pays de langue allemande, 53-1 | 2021, 79-93.

Référence électronique

Barbara von Hindenburg, « Frauen an der Macht? Die ersten Parlamentarierinnen in Preußen (1919-1933) »Revue d’Allemagne et des pays de langue allemande [En ligne], 53-1 | 2021, mis en ligne le 21 juin 2022, consulté le 29 mars 2024. URL : http://journals.openedition.org/allemagne/2650 ; DOI : https://doi.org/10.4000/allemagne.2650

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Auteur

Barbara von Hindenburg

Dr. Phil., Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Berlin

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Droits d’auteur

Le texte et les autres éléments (illustrations, fichiers annexes importés), sont « Tous droits réservés », sauf mention contraire.

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