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HauptseiteBänder26-11. Teil : Fakten11. Friedens- und Sicherheitspolitik

1. Teil : Fakten

11. Friedens- und Sicherheitspolitik

Xavier Tschumi Canosa
p. 175-187

Zusammenfassung

Die Friedenskonsolidierungskommission wurde zwar formell bereits im Dezember 2005 gegründet, konnte ihre Arbeit aber erst 2006 aufnehmen, nachdem ihre Mitglieder bestimmt worden waren. Sie befasste sich zunächst mit der Lage in Sierra Leone und Burundi. Die Schweiz wird vorläufig nicht in der Kommission vertreten sein, da sie nicht zu den zehn wichtigsten Beitragszahlern zum UN-Haushalt zählt.

Im Sicherheitsbereich setzt die Schweiz ihre Politik multilateraler Zusammenarbeit namentlich im Rahmen der OSZE und der UNO fort. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im Jahr 2006 waren die Finanzierung des Terrorismus, die Nonproliferation von Massenvernichtungswaffen und der illegale Handel mit Kleinwaffen. Diese Themen zählen zu den Bedrohungen, welche die Schweiz in ihrem sicherheitspolitischen Bericht von 1999 identifiziert hatte.

Die Aktivitäten der Schweiz hinsichtlich der zivilen Konfliktbewältigung wurden 2005 fortgesetzt und über einen entsprechenden Rahmenkredit finanziert.

In Bezug auf die Personenminen und sonstigen Landminen ratifizierte die Schweiz im Mai 2006 das Protokoll über explosive Kriegsmunitionsrückstände und ermöglichte damit dessen In-Kraft-Treten. Die Schweiz setzte sich zudem mit Nachdruck für den Abschluss eines verbindlichen Instruments über die humanitären Folgen von Streumunition im Rahmen der Konvention über bestimmte konventionelle Waffen ein, zu der das Protokoll gehört.

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Volltext

11.1. Friedenspolitik

11.1.1. Friedenskonsolidierungskommission der Vereinten Nationen

1Im September 2005 hatten sich die Mitgliedsstaaten der UNO zur raschen Einsetzung der UN-Kommission für Friedenskonsolidierung verpflichtet. Am 20. Dezember 2005 wurde die Kommission durch eine gemeinsame Resolution der Generalversammlung und des Sicherheitsrates formell ins Leben gerufen.

Jahrbuch 2006, Nr. 1, Kapitel 11, 11.1.4.  Friedenskonsolidierungskommission der Vereinten Nationen, S. 184-185.

  • 1 Gemäss der Resolution werden sieben Mitglieder vom Sicherheitsrat gewählt (darunter die fünf ständi (...)

2Am 23. Juni 2006 trat der Organisationsausschuss der Kommission zu seiner ersten Tagung in New York zusammen. Zuvor waren die 31 Mitgliedsländer der Kommission gemäss den Bestimmungen der Resolution für eine verlängerbare Amtszeit von zwei Jahren gewählt worden1. Die Schweiz wird vorläufig nicht in der Kommission vertreten sein, auch wenn sie zu den grössten Beitragszahlern der Aktivitäten der UNO gehört. An seiner ersten Session wählte der Organisationsausschuss den Vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission.

Auftrag der Friedenskonsolidierungskommission

Die Kommission für Friedenskonsolidierung mobilisiert die der internationalen Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Ressourcen, um zu beraten und integrierte Strategien zur Wiederherstellung und Konsolidierung des Friedens nach Konflikten vorzuschlagen. Besonderes Gewicht wird dabei auf den Wiederaufbau und die Stärkung der Institutionen als Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung gelegt.

Die Kommission bündelt die breit gefächerten Kompetenzen und Erfahrungen der Vereinten Nationen in den Bereichen Konfliktverhütung, Vermittlung, Friedenserhaltung, Wahrung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, humanitäre Hilfe, Wiederaufbau und langfristige Entwicklung.

Konkret soll die Kommission

- integrierte Strategien zur Friedenskonsolidierung und zum Wiederaufbau nach Konflikten ausarbeiten ;

- eine berechenbare Finanzierung der ersten Wiederaufbautätigkeiten sicherstellen und für solide mittel- und langfristigen Investitionen sorgen ;

- gewährleisten, dass die internationale Gemeinschaft dem Wiederaufbau nach einem Konflikt länger als bisher ihre Aufmerksamkeit widmet ;

- beste Praktiken zu Fragen ausarbeiten, die eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Militär, humanitären und Entwicklungskreisen erfordert.

Quelle : Einstiegsseite der Website der Kommission für Friedenskonsolidierung, http://www.un.org/​peace/​peacebuilding/​index.shtml.

  • 2 Auch „Konfigurationen“ genannt.

3Auf Antrag des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung befasst sich die Kommission in Ausschüssen mit der Lage eines gegebenen Landes nach einem Konflikt. Auf der zweiten Tagung des Organisationskomitees der Kommission wurden die ersten beiden Ausschüsse dieser Art2 gebildet, nämlich am 12. Oktober 2006 der Ausschuss über Sierra Leone und am 13. Oktober 2006 jener betreffend Burundi. Diesen länderspezifischen Ausschüssen gehören neben Vertretern des betroffenen Landes und weiterer Staaten der Region auch die Länder an, die sich finanziell und/oder mit Militärpersonal am stärksten am Wiederaufbau des Landes beteiligen, sowie Vertreter der betroffenen regionalen Entwicklungsbank und der Bretton-Woods-Institutionen.

4Die Beteiligung der multilateralen Finanzinstitutionen an der Arbeit der Ausschüsse soll den Zugang zu finanziellen Ressourcen gewährleisten, da  der Mangel an Mitteln häufig eines der Haupthindernisse bei der Friedenskonsolidierung ist. Bis diese Finanzinstitutionen jedoch Mittel bereitstellen können, wurde die Schaffung eines multilateralen Friedenskonsolidierungsfonds vorgesehen. Dieser Fonds wurde am 11. Oktober 2006 vom UN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzt. 23 Länder haben bereits Beiträge von insgesamt 142,6 Millionen Dollar zugesagt, darunter Norwegen und Schweden, die sich mit 30 bzw. 27 Millionen Dollar beteiligen. Der Fonds soll insgesamt mit 250 Millionen Dollar dotiert werden. Die Schweiz hat vorerst noch keine Zahlungen an den Fonds vorgesehen.

11.1.2. Friedensförderungspolitik der Schweiz : Bericht und Zahlen für 2005

5Die schweizerische Friedenspolitik umfasst zwei Hauptkomponenten, die zivilen Mittel und die  militärischen Mittel. Die zivilen Mittel werden im Rahmen der zivilen Konfliktbearbeitung umgesetzt, für die hauptsächlich die Politische Abteilung IV (PA IV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zuständig ist. Die militärischen Mittel tragen zu den multilateralen Friedenserhaltungsoperationen bei und betreffen insbesondere das Kompetenzzentrum SWISSINT des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

6Die Tätigkeiten des EDA im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung werden über einen Rahmenkredit finanziert und erfolgen auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte.

Jahrbuch 2005, Nr. 1, Kapitel 11. 11.1.2. Zivile Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, S. 182.

  • 3 EDA, Frieden und Menschenrechte in der schweizerischen Aussenpolitik, Bericht 2005 über Massnahmen (...)
  • 4 Gemäss dem Bericht entfielen 86 % des Gesamtbetrags von 47,88 Millionen Franken auf Tätigkeiten der (...)
  • 5 Laut Bericht wurden im Jahr 2004 87 % des Gesamtbetrags von 45,85 Millionen Franken für die zivile (...)

7Laut dem Bericht 2005 zur zivilen Konfliktbearbeitung3 wurden im Jahr 2005 für Tätigkeiten in diesem Bereich rund 41,2 Millionen Franken4 (gegenüber knapp 40 Millionen im Vorjahr5) ausgegeben.

Jahrbuch 2007, Nr. 1, Kapitel 9, 9.5.2. Bericht des Bundesrates über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung im Jahr 2005.

  • 6 Einschliesslich der Aufwendungen für die Förderung der Menschenrechte.
  • 7 Bundesrat, Bericht 2005 über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung, op. cit., S. 7.

8Obwohl die Ausgaben6 nach wie vor mehrheitlich auf spezifische Regionen entfallen (60 % im Jahr 2005), lässt sich doch feststellen, dass seit 2004 „die politischen Aktivitäten zugenommen haben. Diese Zunahme erfolgte nicht in einer bestimmten Region, sondern eher bei multilateralen Verhandlungen und diplomatischen Initiativen“7 (40% im Jahr 2005 gegenüber 35 % im Jahr 2004).

92005 war die Schweiz auf dem Gebiet der zivilen Konfliktbearbeitung – einschliesslich Gute Dienste und Vermittlung – in 13 Konfliktregionen aktiv. Die Wahl dieser Regionen hängt von den Interessen ab, für die die Schweiz dort im Rahmen ihrer Aussenpolitik eintreten will, und von ihrer Fähigkeit, einen entscheidenden Beitrag zu leisten. Zudem muss ihre Intervention dort erwünscht und sichtbar sein. Massnahmen in diesem Bereich betreffen humanitäre Minenräumung, Stärkung des Rechtsstaates, Vergangenheitsarbeit, Verfassungsfragen, Machtteilung und Föderalismus sowie Gewaltprävention.

Vergangenheitsarbeit und Übergangsjustiz

Die Vergangenheitsarbeit (dealing with the past) bezeichnet eine Etappe nach einem Gewaltkonflikt, in der auch die schlimmsten Vorkommnisse wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie das erlittene Leiden thematisiert und anerkannt werden. Dieser Prozess dient der Wahrheitsfindung und zielt auf die Versöhnung der gesamten Bevölkerung in den betroffenen Ländern zur Vermeidung künftiger Konflikte ab. Als Instrument der Friedenspolitik schlägt die Vergangenheitsarbeit eine Brücke zwischen Menschenrechten und Friedensförderung. Auf dieser Grundlage befasst sich die Übergangsjustiz (transitional justice) mit der Verurteilung der Verantwortlichen für Verbrechen, der Wiedergutmachung für Opfer sowie mit der erforderlichen institutionellen Reform, um die Ordnungskräfte von Elementen zu befreien, die mit Verstössen gegen die Menschenrechte in Verbindung gebracht werden (vetting). Damit wird auch dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (rule of law) Geltung verschafft.

Vergangenheitsarbeit und Übergangsjustiz sind zwei wichtige Komponenten der schweizerischen Politik zur zivilen Friedensförderung. Im Oktober 2005 führten die Politische Abteilung IV des EDA, Swisspeace und das International Center for Transitional Justice eine Tagung durch, an der die Grundsätze für den Einsatz dieses Instruments sowie die ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Übergangsjustiz erörtert, Erfahrungen ausgetauscht und gute Praktiken vorgestellt wurdena.

Auch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) hat die Vergangenheitsarbeit und die Übergangsjustiz als wichtige Bestandteile der Gewaltprävention identifiziert. Hierzu entwickelte sie die für einen konfliktsensiblen (conflict-sensitive) Ansatz in ihren Programmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe notwendigen Konzepteb.

Im November 2006 führte das Hilfswerk Fastenopfer seinerseits ein internationales Kolloquium durch. Dabei wurde der Frage nachgegangen, welche Bedeutung die kollektive Erinnerung in Bezug auf die Tragödien der Sklaverei und der Kolonisierung für die Menschenrechte der betroffenen Völker sowie für die Nord-Süd-Beziehungen hatc.

a Federal Department of Foreign Affairs (FDFA), Dealing with the Past and Transitional Justice : Creating Conditions for Peace, Human Rights and the Rule of Law, Conference Paper, Nr. 1, 2006, Bern, 193 S.

b Swiss Development Cooperation (SDC), Conflict-sensitive Programme Management CSPM : Integrating Conflict Sensitivity and Prevention of Violence into SDC Programmes, Bern, Januar 2006, 24 S.

c Fastenopfer/Action de Carême, „Mémoire et droits humains. Enjeux et perspectives pour les peuples d’Afrique et des Amériques“, von Fastenopfer und vom IUED in Genf organisiertes internationales Kolloquium, 23. und 24. November 2006.

10Ein weiteres Instrument des Bundes ist der Schweizerische Expertenpool für zivile Friedensförderung. Von den 185 Mitgliedern des Pools, die 2005 zum Einsatz kamen, waren 70 Prozent im Rahmen internationaler Organisationen und 25 Prozent in bilateralen Programmen des EDA tätig.

  • 8 Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP, Kurs- und Ausbildungsangebot) ; Internationales Zent­ (...)
  • 9 International Relations and Security Network der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (Gut (...)

11Als Ergänzung zu ihren bilateralen Aktivitäten hat die Schweiz im Rahmen ihrer Friedenspolitik auch ein Netzwerk von Partnerschaften mit anderen Ländern sowie mit internationalen und nichtstaatlichen Organisationen geknüpft. Auf nationaler Ebene sind die Partnerschaften mit den drei Genfer Zentren8 als Beispiele zu nennen. Seit 2004 trägt das EDA jährlich mit mehr als 10 Millionen Franken aus ordentlichen Budgetmitteln zur Finanzieung dieser Zentren bei. Der Hauptanteil der Ausgaben der Zentren (2005 rund 19 Millionen Franken) wird über den Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Friedensförderung im Rahmen des VBS finanziert. Mit rund 11 Millionen Franken aus diesem Kredit wurden 2005 noch weitere Aktivitäten der zivilen Friedensförderung, darunter jene des ISN9 in Zürich mit 7,5 Millionen Franken finanziert.

12Die militärische Komponente der Friedenspolitik besteht hauptsächlich aus der Entsendung von Personal und Hilfsmaterial im Rahmen von Friedenserhaltungsoperationen. 2005 beliefen sich die Kosten für den Einsatz von Schweizer Armeeangehörigen im Ausland auf 42,1 Millionen Franken, wovon 30,5 Millionen auf das Kontingent der Swiss Company im Kosovo (SWISSCOY) entfielen. Die restlichen Ausgaben dienten unter anderem zur Finanzierung von Militärbeobachtern (hauptsächlich im Mittleren Osten), der Schweizer Beteiligung an der EUFOR (European Union Force) in Bosnien-Herzegowina sowie von zahlreichen Experten im Kampf gegen Personenminen (siehe unten Punkt 11.4).

11.2. Sicherheitspolitik

  • 10 Bundesrat, Sicherheit durch Kooperation. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die (...)

13Die Bedrohungen, mit denen sich die Schweiz seit Beginn der 90er Jahre konfrontiert sieht, sind nicht mehr nur rein militärischer Natur und zeichnen sich zumeist durch hohe Komplexität und starke Interdependenz aus. Unter dem Leitsatz „Sicherheit durch Kooperation“ liefert der Bericht über die Sicherheitspolitik aus dem Jahr 199910 eine Bestandsaufnahme dieser Bedrohungen.

Jahrbuch 2006, Nr. 2 (Dossier Frieden und Sicherheit : Herausforderungen für die internationale Zusammenarbeit), Xavier Tschumi Canosa, „Schweizerische Sicherheits- und Friedenspolitik : Strategierahmen und Aussagen der Akteure“, S. 151-169, siehe S. 157.

14Aus sicherheitspolitischer Sicht sind die Proliferation von Massenvernichtungswaffen und der illegale Handel mit Kleinwaffen zu den aktuellsten Bedrohungen für die Schweiz zu zählen (siehe unten).

15Getreu dem Motto des Berichts pflegt die Schweiz auf multilateraler Ebene die Kooperation in verschiedenen Sicherheitsorganisationen, vornehmlich in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und in der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP).

11.2.1. Multilaterale Organisationen im Bereich der Sicherheit (OSZE und PfP)

16Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist ein Sicherheitsorgan, das in Ost- und Südosteuropa sowie in Zentralasien aktiv ist. Nach dem Beitritt der Republik Montenegro am 21. Juni 2006 zählte die OSZE Ende 2006 56 Mitgliedsstaaten, darunter auch die Schweiz.

  • 11 Statement by Ambassador Heidi Tagliavini, Deputy State Secretary and Head of the Delegation of Swit (...)
  • 12 Politisch-militärische Sicherheit, ökonomische und ökologische Sicherheit, menschliche Sicherheit.

17Die 14. Tagung des Ministerrats der OSZE vom 4. und 5. Dezember 2006 in Brüssel war schwerpunktmässig den laufenden Reformen der Organisation gewidmet. In ihrer Erklärung11 plädierte die Leiterin der Schweizer Delegation für eine Prioritätensetzung unter sämtlichen Aktivitäten der OSZE, ohne dabei jedoch die drei von der Organisation definierten Dimensionen der Sicherheit12 infrage zu stellen. Ferner betonte sie die aus Schweizer Sicht grosse Bedeutung des Büros für Menschenrechte und demokratische Institutionen, dessen Tätigkeiten zur Stärkung von Vertrauen und Sicherheit sowie zur Konfliktverhütung ihres Erachtens noch weiterentwickelt werden sollten. Die Schweiz ist zudem der Ansicht, dass die Organisation mangels einer solchen Schwerpunktsetzung immer mehr sicherheitsbezogene Fragen zu bearbeiteten haben werde, wodurch es für die Schweiz als Kleinstaat schwierig werde, an allen Sitzungen mit Sachverständigen vertreten zu sein.

  • 13 VBS/EDA, Jahresbericht 2005 des Bundesrates über die Teilnahme der Schweiz am Euro-Atlantischen Par (...)

18Die Teilnahme der Schweiz am Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC) und an der Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist Gegenstand eines jährlichen Berichts des Bundesrates. Der neueste Bericht bezieht sich auf das Jahr 200513. Im Berichtsjahr beliefen sich die Ausgaben für diese Teilnahme auf 4,3 Millionen Franken.

19Auf dem Gebiet der zivilen Kooperation führte die Schweiz 2005 mehrere Seminare und Workshops zum Thema Terrorismus und insbesondere zur Finanzierung des Terrorismus durch. Ferner leistete sie finanzielle Unterstützung für zwei Projekte von Treuhandfonds, einen zur Vernichtung von Kleinwaffen- und Munitionsbeständen in der Ukraine und einen zur Zerstörung von Blindgängern in Aserbaidschan. Bei der militärischen Zusammenarbeit sind unter anderem die Bestrebungen der Schweiz zu nennen, die Interoperabilität mit anderen Streitkräften im Hinblick auf Friedensförderungseinsätze und die humanitäre Hilfe zu verbessern. Darüber hinaus unterstützte sie den Aufbau eines regionalen Kommunikationstrainingszentrums in Mazedonien.

11.2.2. Massenvernichtungswaffen : Position der Schweiz

  • 14 „Si l’Iran devait franchir le pas …“, Beitrag von François Heibourg in Le Temps, 10. Oktober 2006.

20Für den 1968 unterzeichneten und 1970 in Kraft getretenen Atomwaffensperrvertrag war 2006 ein schwarzes Jahr : Im April wurden Vermutungen über die Inbetriebnahme einer iranischen Urananreicherungsanlage laut, und im Oktober führte Nordkorea seinen ersten Atomwaffentest durch. Es waren die wohl deutlichsten Hinweise auf Verstösse gegen den Atomwaffensperrvertrag seit 1998, als Indien und Pakistan jeweils eigene Atomwaffentests durchführten. Ein Beobachter äusserte sogar die Befürchtung, das gesamte Regelwerk in Bezug auf die Nonproliferation könnte zusammenbrechen, falls Teheran mit Pjöngjang gleichziehe14.

  • 15 United Nations Security Council, Resolution 1737 (2006) adopted by the Security Council at its 5612 (...)
  • 16 Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und Deutschland.

21Im Dezember 2006 beschloss der UN-Sicherheitsrat Sanktionen gegen den Iran, die so lange aufrechterhalten werden sollen, bis das Land den Forderungen der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Bezug auf seine Nukleartätigkeiten nachkommt15. In seiner Resolution ruft der Sicherheitsrat sämtliche Bemühungen in Erinnerung, die im Vorfeld von der internationalen Staatengemeinschaft eingeleitet worden waren, und insbesondere das Angebot der Sechs16, welches darauf abzielte, den Iran zur Suspendierung der Urananreicherung zu bewegen, und als Gegenleistung Handelsvorteile und ein Entgegenkommen bei der Anerkennung der iranischen Sicherheitsbedürfnisse vorsah. Am 8. Juli 2006 traf sich Bundesrätin Micheline Calmy-Rey mit dem iranischen Chefunterhändler Ali Larjani in Bern. Sie bot ihre Unterstützung bei der Beilegung der Krise und bei der Suche nach einer Verhandlungslösung an. In dieser Frage vertritt die Schweiz den Standpunkt, dass die Nonproliferation und die nukleare Abrüstung verteidigt werden müssen, dass aber jedem Land das Recht zuerkannt werden sollte, die Nuklearenergie für zivile Zwecke zu nutzen.

  • 17 EDA,”Die Schweiz verurteilt den von der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) durchgeführt (...)
  • 18 United Nations Security Council, Resolution 1718 (2006) adopted by the Security Council at its 5551 (...)
  • 19 Swissinfo, Nordkorea : Schweiz schliesst sich Sanktionen an, 15. Oktober 2006.

22Der Atomwaffenversuch Nordkoreas wurde von der internationalen Staatengemeinschaft, einschliesslich der Schweiz, einstimmig verurteilt. Für die Schweiz stellt der Versuch „eine Bedrohung für die Sicherheit in der Region dar und [könnte] zu einem regionalen Wettrüsten führen“17. Ferner kündigte die Schweiz an, sie werde allfällige – auch verbindliche – Sanktionen des Sicherheitsrates gegen Nordkorea mittragen. Zwei Tage später bekräftigte der ständige Vertreter der Schweiz bei der UNO, Peter Maurer, diese Position vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Die Sanktionen gegen Nordkorea wurden vom Sicherheitsrat am 14. Oktober 2006 beschlossen18. Die Schweiz schloss sich diesem Beschluss am 25. Oktober an, namentlich durch das Verbot der Aus- oder Einfuhr von schwerem Kriegsmaterial oder von Technologien, die im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen genutzt werden könnten. Laut EDA19 ist nach diesem Entscheid der Schweiz noch offen, ob der seit 2003 gepflegte politische Dialog zwischen den beiden Ländern fortgesetzt werde, in dessen Rahmen einmal jährlich abwechselnd in einer der beiden Hauptstädte Bern und Pjöngjang Gespräche abgehalten werden.

11.3. Kampf gegen Klein- und Leichtwaffen

11.3.1. Aktionsprogramm über den illegalen Handel mit Klein- und Leichtwaffen ; neues Instrument zur Identifizierung und Markierung dieser Waffen

23Das Aktionsprogramm über sämtliche Aspekte der Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des illegalen Handels mit Klein- und Leichtwaffen (Small Arms and Light Weapons, SALW) war im Juli 2001 beschlossen worden. Fünf Jahre danach befasste sich die erste Konferenz zur Prüfung dieses Programms vom 26. Juni bis 7. Juli 2006 mit den erzielten Fortschritten und verhandelte über Massnahmen, die zur Stärkung des Aktionsprogramms erforderlich sind. In der Tat handelt es sich bei diesem Programm um ein nicht verbindliches Instrument, das auch nicht alle Aspekte der Problematik hinreichend umfasst.

24Obwohl seit 2001 etwa 50 Staaten ihre Gesetzgebung über illegale SALW verschärft und rund 60 Länder umfangreiche Waffenbestände vernichtet haben, kam keine Einigung über ein Abschlussdokument der Konferenz zustande.

  • 20 Statement by Ambassador Jürg Streuli, Permanent Representative of Switzerland to the Conference on (...)

25Trotz dieses von UN-Generalsekretär Kofi Annan bedauerten Misserfolgs wurden im Verlauf der Konferenz Verhandlungen zu verschiedenen Themenbereichen durchgeführt, die das Aktionsprogramm bereichern dürften. Aus Schweizer Sicht sind drei davon besonders wichtig20 :

  • Stärkung der Durchsetzung der derzeit im Aktionsprogramm festgehaltenen Verpflichtungen : Zwar sieht das Programm Massnahmen zur Unterstützung und zur Zusammenarbeit bei der Umsetzung vor, doch wurde kein entsprechender Mechanismus definiert. Die Einsetzung eines solchen Mechanismus könnte im Rahmen von Zusammenkünften von Regierungsexperten erfolgen, die zwischen den Zweijahrestagungen zur Prüfung des Aktionsprogramms stattfinden.

  • Ausarbeitung internationaler Normen : Ausgehend vom internationalen Instrument zur Identifizierung und Markierung illegaler SALW (Rückverfolgungsinstrument, siehe unten) könnten weitere internationale Normen insbesondere über die Überwachung der Ausfuhren solcher Waffen (Transferkontrolle), über ihre Vermittlung sowie über die Endbenutzerzertifikate vereinbart werden.

  • Erweiterung des Aktionsprogramms : Es sind unverzüglich Verhandlungen über gewisse Fragen anzuberaumen, die durch das Aktionsprogramm nur unzureichend berücksichtigt werden, namentlich über den missbräuchlichen Einsatz von SALW durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen, über den annehmbaren oder unannehmbaren Einsatz solcher Waffen durch staatliche Ordnungskräfte, über die negativen Folgen dieser Waffen auf die humanitäre Situation und die Entwicklung sowie über den illegalen Handel mit Munition.

  • 21 Small Arms Survey, Small Arms Survey 2006 : Unfinished Business, Kapitel 4 : „Connecting the Dots : (...)

26Das internationale Instrument zur Identifizierung und Markierung illegaler SALW (Rückverfolgungsinstrument) war im Dezember 2005 von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden. Es ist für sämtliche Mitgliedsstaaten der UNO verbindlich und konkretisiert internationale Normen in Bezug auf die Kennzeichnung solcher Waffen und die Aufbewahrung von einschlägigen Informationen. Small Arms Survey widmet diesem Instrument in seinem Jahresbericht 2006 ein ganzes Kapitel. Darin wird sein Inhalt im Detail erörtert und die damit verbundene Standardisierung auf nationaler Ebene analysiert21.

11.3.2. Ministerkonferenz zu Waffengewalt und Entwicklung (Genf, 7. Juni 2006)

27Die Schweiz und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) beriefen am 7. Juni 2006 48 Länder zu einer Ministerkonferenz in Genf ein, die dem Thema „Waffengewalt und Entwicklung“ gewidmet war. Die Konferenz mündete in eine von 42 Staaten unterzeichnete Deklaration (Genfer Deklaration zu Waffengewalt und Entwicklung). Seither wurde die Deklaration durch sechs weitere Länder unterzeichnet. Die Schweiz wie auch das UNDP waren der Auffassung, dass die Beziehung zwischen durch Kleinwaffen hervorgerufener Gewalt und Entwickung ein wichtiges Thema unter dem Gesichtspunkt menschlicher Sicherheit darstelle, und dass diese Problematik in einem geeigneten Rahmen zur Sprache gebracht werden sollte.

  • 22 Letter dated 16 June 2006 from the Permanent Representative of Switzerland to the United Nations ad (...)

28Die Genfer Erklärung bezieht sich zwar nicht nur auf die SALW-Problematik, misst dieser aber sehr grosses Gewicht bei, wie auch den Massnahmen, welche die Unterzeichnerstaaten der Erklärung in Verbindung mit den Massnahmen des Aktionsprogramms durchführen wollen (siehe oben Punkt 11.3.1). Die Schweiz hat die Erklärung den Vertretern der Teilnehmerstaaten an der Fortschrittskonferenz zum Aktionsprogramm offiziell präsentiert22.

29Die Unterzeichnerstaaten der Genfer Erklärung haben sich zum Ziel gesetzt, die Waffengewalt bis zum Jahr 2015 zu vermindern. In ihrer Eröffnungsansprache zur Ministerkonferenz erinnerte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey daran, dass am Millennium+5-Gipfel die engen Wechselbeziehungen zwischen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechten anerkannt worden waren, und dass den Faktoren und den Instrumenten der Waffengewalt grössere Aufmerksamkeit geschenkt werden müsse.

11.4. Personenminen, sonstige Landminen und explosive Kriegsmunitionsrückstände

11.4.1. 7. Tagung der Vertragsparteien der Ottawa-Konvention über das Verbot von Personenminen (Genf, 18.-22. September 2006)

  • 23 Durch den Beitritt aller Staaten dem Übereinkommen universelle Gültigkeit verleihen, Lagerbestände (...)

30Das Übereinkommen von Ottawa über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Personenminen und über deren Vernichtung trat im März 1999 in Kraft und zählte am 1. September 2006 151 Vertragsparteien, darunter auch die Schweiz. An ihren jährlichen Tagungen beurteilen die Vertragsparteien die Fortschritte, die in Bezug auf die vier Hauptziele der Konvention23 erzielt wurden. Seit 2005 ist zudem ein Teil der Tagung der Festlegung von Prioritäten gewidmet, welche die Einhaltung des Aktionsplans von Nairobi ermöglichen sollen, der anlässlich der ersten Überprüfungskonferenz zur Konvention Ende 2004 in Nairobi verabschiedet worden war.

Jahrbuch 2005, Nr. 1, Kapitel 11. 11.3.2. Konferenz zur Überprüfung der Ottawa-Konvention über die Personenminen, S. 187.

31Die 7. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens fand vom 18. bis 22. September 2006 in Genf statt. Botschafter Anton Thalmann eröffnete die Konferenz im Namen des Bundesrates.

  • 24 Achieving the Aims of the Nairobi Action Plan : The Geneva Progress Report 2005-2006, Meeting of th (...)

32Statt in eine politische Erklärung mündete diese Tagung in einen Bericht über die seit der letzten Tagung im Jahr 2005 erzielten Fortschritte und die Herausforderungen, die bis zur nächsten Konferenz im Jahr 2007 zu bewältigen sind24. Sämtliche Verhandlungen fanden vor dem Hintergrund der für 2009 vorgesehenen zweiten Überprüfungskonferenz statt, denn bis dahin müssen die Zielsetzungen des Aktionsplans von Nairobi erfüllt sein. Die grösste Herausforderung für die Vertragsparteien des Übereinkommens ist zweifellos die Beseitigung der Personenminen in verminten Gebieten. 45 Länder haben sich verpflichtet, Minenräumungsoperationen durchzuführen, davon 21 Länder noch vor 2009. Die Schweiz verpflichtete sich, einige der Länder bei diesem Unterfangen zu unterstützen, insbesondere im Rahmen von Beratungen durch das Internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) bezüglich der Übertragung internationaler Normen zum Kampf gegen Minen in nationale Standards.

33Im Rahmen der Tagung wurden ferner zwei Querschnittsthemen behandelt, die aus der Sicht der Schweiz wie auch in Bezug auf die Entwicklung als exemplarisch gelten : der Zusammenhang zwischen dem Kampf gegen Minen und der Entwicklung, und die Rolle nichtstaatlicher Akteure in der Problematik der Personenminen.

34Tatsächlich situiert sich der Kampf gegen Minen am Schnittpunkt von humanitärer Hilfe, Friedens- und Sicherheitsfragen und Entwicklungszusammenarbeit. Dies gilt in besonderem Masse für Nachkonfliktphasen. Durch die Einbettung des Kampfs gegen Minen in die Entwicklungsarbeit werden die durch Minen verursachten sozioökonomischen Kosten in den Vordergrund gerückt. Auf die Initiative Kanadas und des in Genf ansässigen GICHD fanden im Juni und Dezember 2005 sowie im Mai 2006 informelle Gespräche zu diesem Thema statt. Im Anschluss daran wurde innerhalb der Konvention eine Kontaktgruppe mit dem Ziel eingesetzt, Richtlinien und praktische Hilfsmittel bereitzustellen, um die Integration des Kampfs gegen Minen in die Entwicklungstätigkeit zu erleichtern. Ein weiteres wichtiges Anliegen der Gespräche war es, den Zusammenhang zwischen diesen beiden Aspekten im Arbeitsprogramm 2007-2008 des Entwicklungshilfeausschusses der OECD (DAC) stärker zu verankern und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass die Mitglieder die Problematik der Minen und explosiven Kriegsmunitionsrückstände in ihre Entwicklungs- und Sicherheitspolitiken einfliessen lassen.

11.4.2. Personenminen und nichtstaatliche bewaffnete Akteure

35Obwohl die Konvention in erster Linie die Staaten in die Pflicht nimmt, waren nichtstaatliche bewaffnete Akteure und Minen ein wichtiges Querschnittsthema bei den Diskussionen an der Tagung der Vertragsparteien. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Ottawa haben sich die Staaten verpflichtet, ihr gesamtes Territorium zu entminen, einschliesslich gegebenenfalls jener Gebiete, die von nichtstaatlichen Gruppierungen kontrolliert werden. Darüber hinaus sind die Staaten aufgefordert, Einsätze zugunsten der von Minen betroffenen Bevölkerung in solchen Gebieten zu bewilligen.

  • 25 Geneva Call, The Impact of Armed Non-State Actors on the Mine Ban Treaty : Research and Analysis by (...)

36Die Organisation Appell von Genf (Geneva Call), die sich für die Achtung humanitärer Normen und besonders für die Einhaltung des Personenminenverbots durch nichtstaatliche bewaffnete Akteure einsetzt, legte an der Tagung ein Arbeitsdokument vor. Dieses befasst sich mit der Frage, inwiefern diese Akteure die Fähigkeit des Staates, in dem sie vorgehen, beeinflussen, seinen Pflichten aus dem Ottawa-Übereinkommen nachzukommen bzw. solche Verpflichtungen überhaupt erst einzugehen25. Anhand einer Untersuchung verschiedener konkreter Fälle gelangt das Dokument zum Schluss, dass ein Vertragsstaat des Übereinkommens von Ottawa, auf dessen Territorium Gebiete durch nichtstaatliche bewaffnete Akteure vermint wurden, nur noch eingeschränkt in der Lage ist, die Verpflichtungen des Übereinkommens zu erfüllen. Desgleichen könnte ein Staat, der dem Übereinkommen noch nicht beigetreten ist, durch ein derartiges Verhalten seitens nichtstaatlicher Akteure davon abgehalten werden, sich durch solche Verpflichtungen zu binden. Diese beiden Schlussfolgerungen bestätigen sich gegenseitig und plädieren für die Einbindung nichtstaatlicher bewaffneter Akteure in den Kampf gegen Personenminen, namentlich durch die Unterzeichnung der Verpflichtungsurkunde des Appells von Genf.

& Jahrbuch 2006, Nr. 1, Kapitel 11, 11.4.2. Erste Tagung der Unterzeichner der Verpflichtungsurkunde des Appells von Genf, S. 191-192.

  • 26 Geneva Call and the Program for the Study of International Organization(s), Armed Non-State Actors (...)
  • 27 Geneva Call and the Program for the Study of International Organization(s), Armed Non-State Actors (...)

37Darüber hinaus untersuchte der Appell von Genf in zwei getrennten Berichten die dialektische Rolle der nichtstaatlichen bewaffneten Akteure in der Problematik der Personenminen. Der erste Bericht war im November 2005 anlässlich der 6. Tagung der Vertragsparteien der Ottawa-Konvention in Zagreb vorgestellt worden26. Ausgehend von einer Untersuchung der Praktiken von rund 60 nichtstaatlichen bewaffnete Gruppierungen betreffend den Einsatz und Erwerb sowie die Herstellung, Weitergabe und Lagerung von Personenminen zeigt der Bericht auf, dass sich diese Gruppen der langfristigen Folgen der Verwendung von Personenminen häufig nicht bewusst sind, und dass geeignete Kommunikationskanäle gefunden werden müssen, um die Problematik mit den einzelnen Gruppierungen zu erörtern. Der zweite Bericht wurde im November 2006 an der Überprüfungskonferenz der Konvention über konventionelle Waffen präsentiert27. Der Bericht befasst sich mit der – in diesem Fall positiven – Rolle der nichtstaatlichen bewaffneten Akteure im Kampf gegen Minen und gelangt zum Schluss, dass es nicht nur möglich ist, solche Akteure am Kampf gegen Minen zu beteiligen, sondern dass ein solches Engagement auch von Vorteil ist, da dank der Unterstützung seitens dieser Akteure die humanitären Auswirkungen der Personenminen in den von ihnen kontrollierten Gebieten verringert werden können.

11.4.3. Ratifizierung des Protokolls über explosive Kriegsmunitionsrückstände

  • 28 Bundesbeschluss vom 9. Mai 2006 betreffend das Protokoll vom 28. November 2003 über explosive Krieg (...)

38Ausgehend von der Botschaft des Bundesrates vom 17. August 2005 wurde der Entwurf des Bundesbeschlusses betreffend das Protokoll V über explosive Kriegsmunitionsrückstände28 am 15. Dezember 2005 vom Ständerat und am 9. Mai 2006 vom Nationalrat gutgeheissen. Das Protokoll verpflichtet die Vertragsstaaten, im Anschluss an bewaffnete Auseinandersetzungen sämtliche explosiven Kriegsmunitionsrückstände zu beseitigen, setzt allerdings keine konkrete Frist fest.

Jahrbuch 2006, Nr. 1, Kapitel 11, 11.4.3. Botschaft betreffend das Protokoll über explosive Kriegsmunitionsrückstände, S. 192-194.

39Am 12. Mai 2006 wurde die Ratifikationsurkunde zum Protokoll V des Übereinkommens von 1980 über bestimmte konventionelle Waffen vom ständigen Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen, Peter Maurer,  beim UN-Sekretariat in New York hinterlegt. Die Schweiz war das 20. Land, welches das 2003 unterzeichnete Protokoll ratifizierte, und ermöglichte dadurch sein In-Kraft-Treten am 12. November 2006 anlässlich der dritten Überprüfungskonferenz des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können.

  • 29 EDA, “Konferenz über inhumane konventionelle Waffen: Die Schweiz bekräftigt ihren Willen zu einer i (...)
  • 30 Der Wortlaut der Erklärung ist der Medienmitteilung des EDA vom 17. November 2006 als Anhang beigef (...)

40Diese Überprüfungskonferenz, die vom 7. bis 17. November 2006 in Genf tagte, befasste sich hauptsächlich mit der Frage eines internationalen Instruments betreffend die humanitären Folgen von explosiven Kriegsmunitionsrückständen, insbesondere Streumunition. Die Schweiz hatte bereits an der vorangegangenen Überprüfungskonferenz im Jahr 2001 eine Regelung über Streumunition vorgeschlagen. Im Rahmen der dritten Überprüfungskonferenz schloss sie sich einer Gruppe von 30 Ländern (von den insgesamt 102 Vertragsstaaten des Übereinkommens) an, welche vorschlugen, „eine Arbeitsgruppe zu bilden mit dem Mandat, Verhandlungen über einen rechtlich bindenden Vertrag aufzunehmen, mit dem die humanitären Probleme angegangen werden könnten, die durch gewisse Arten von Streumunition entstehen“29. Dieser Vorschlag wurde von den Vertragsparteien schliesslich akzeptiert, die somit die Notwendigkeit anerkennen, die durch solche Munitionsarten verursachten menschlichen Kosten zu vermindern. Eine politische Erklärung in diesem Sinne wurde zum Abschluss der Konferenz von 20 Staaten unterzeichnet, darunter auch die Schweiz30.

  • 31 05.452 Parlamentarische Initiative. Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial, von John D (...)

41Allerdings beabsichtigt die Schweiz nicht, Waffen mit Streumunition in der nationalen Gesetzgebung (insbesondere im Bundesgesetz über Kriegsmaterial) zu verbieten. Im Dezember 2005 hatte der freisinnige Genfer Nationalrat John Dupraz eine parlamentarische Initiative eingereicht, die eine entsprechende Gesetzesrevision anstrebte31. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates, die sich am 2. Juni mit dem Vorstoss befasste, beantragte jedoch mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf die Initiative einzutreten. Ende 2006 war die Vorlage von den Eidgenössischen Räten noch nicht behandelt worden.

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Bibliografie

QUELLEN

The Weapon Mass Destruction Commission, Weapons of Terror : Freeing the World of Nuclear, Biological and Chemical Arms, Stockholm, 2006, 228 S. (Kommission unter dem Vorsitz von Hans Blix), http://www.wmdcommission.org.

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Frieden und Menschenrechte in der schweizerischen Aussenpolitik, Bericht 2005 über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung, genehmigt vom Bundesrat am 31. Mai 2006, 26 S.

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Jahresbericht 2005 des Bundesrates über die Teilnahme der Schweiz am Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und an der Partnerschaft für den Frieden, Bern, 12. April 2006, 15 S.

Le Temps, „Les mines antipersonnel, facteur de sous-développement“, Eclairages, 18. September 2006.

INTERNET-ADRESSEN

Appell von Genf (Geneva Call) : http://www.genevacall.org.

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) : http://www.eda.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) : http://www.vbs.admin.ch.

Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) : http://www.gichd.ch.

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) : http://www.osce.org.

Partnerschaft für den Frieden (PfP) – Internetseite der Bundesverwaltung : http://www.pfp.admin.ch.

Schweizer Mission bei der NATO (Partnerschaft für den Frieden) : http://www.nato.int/pfp/ch.

Small Arms Survey : http://www.smallarmssurvey.org.

United Nations Mine Action Service (UNMAS) : http://www.mineaction.org.

Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) : http://www.dcaf.ch.

Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP) : http://www.gcsp.ch.

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Anmerkungen

1 Gemäss der Resolution werden sieben Mitglieder vom Sicherheitsrat gewählt (darunter die fünf ständigen Mitglieder), sieben von der Generalversammlung, sieben vom Wirtschafts- und Sozialrat, fünf unter den zehn wichtigsten Beitragszahlern der UNO und zehn unter den Staaten, die am meisten Militär- oder Polizeipersonal für Friedenserhaltungsmissionen der UNO stellen.

2 Auch „Konfigurationen“ genannt.

3 EDA, Frieden und Menschenrechte in der schweizerischen Aussenpolitik, Bericht 2005 über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung, genehmigt vom Bundesrat am 31. Mai 2006, 26 S.

4 Gemäss dem Bericht entfielen 86 % des Gesamtbetrags von 47,88 Millionen Franken auf Tätigkeiten der zivilen Konfliktbearbeitung und 14 % auf die Förderung der Menschenrechte.

5 Laut Bericht wurden im Jahr 2004 87 % des Gesamtbetrags von 45,85 Millionen Franken für die zivile Konfliktbearbeitung und 13 % für die Förderung der Menschenrechte verwendet.

6 Einschliesslich der Aufwendungen für die Förderung der Menschenrechte.

7 Bundesrat, Bericht 2005 über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung, op. cit., S. 7.

8 Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP, Kurs- und Ausbildungsangebot) ; Internationales Zent­ rum für humanitäre Minenräumung (GICHD, Entminungsverfahren und -technologien, Unterstützung bei der Umsetzung der Ottawa-Konvention) ; Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF, Forschung und Beratung über die zivile Kontrolle von Streitkräften).

9 International Relations and Security Network der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (Gutachten und Informationsaufbereitung auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik und der internationalen Beziehungen).

10 Bundesrat, Sicherheit durch Kooperation. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz (SIPOL 2000) vom 7. Juni 1999 (BBl 1999 7657).

11 Statement by Ambassador Heidi Tagliavini, Deputy State Secretary and Head of the Delegation of Switzerland, at the Fourteenth Meeting of the OSCE Ministerial Council, Brussels, 4. Dezember 2006, Doc. MC.DEL/36/06, verfügbar unter http://www.osce.org/conferences/mc_2006.html.

12 Politisch-militärische Sicherheit, ökonomische und ökologische Sicherheit, menschliche Sicherheit.

13 VBS/EDA, Jahresbericht 2005 des Bundesrates über die Teilnahme der Schweiz am Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und an der Partnerschaft für den Frieden, Bern, 12. April 2006, 15 S., verfügbar unter http://www.pfp.admin.ch.

14 „Si l’Iran devait franchir le pas …“, Beitrag von François Heibourg in Le Temps, 10. Oktober 2006.

15 United Nations Security Council, Resolution 1737 (2006) adopted by the Security Council at its 5612th meeting, on 23 December 2006, Doc. S/RES/1737 (2006).

16 Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und Deutschland.

17 EDA,”Die Schweiz verurteilt den von der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) durchgeführten Kernwaffenversuch”, Medienmitteilung, 9. Oktober 2006.

18 United Nations Security Council, Resolution 1718 (2006) adopted by the Security Council at its 5551st meeting, on 14 October 2006, Doc. S/RES/1718 (2006).

19 Swissinfo, Nordkorea : Schweiz schliesst sich Sanktionen an, 15. Oktober 2006.

20 Statement by Ambassador Jürg Streuli, Permanent Representative of Switzerland to the Conference on Disarmament, Geneva, Preparatory Committee for the United Nations Conference to Review Progress Made in the Implementation of the Programme of Action to Prevent, Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms an Light Weapons in All Its Aspects, General Debate, New York, 11. Januar 2006.

21 Small Arms Survey, Small Arms Survey 2006 : Unfinished Business, Kapitel 4 : „Connecting the Dots : The International Tracing Instrument“, Geneva, HEI, 2006. Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel in deutscher Sprache sind auf folgender Internetseite verfügbar : http://www.smallarmssurvey.org.

22 Letter dated 16 June 2006 from the Permanent Representative of Switzerland to the United Nations addressed to the secretariat of the United Nations Conference to Review Progress made in the Implementation of the Programme of Action to Prevent, Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects, Preparatory Committee for the United Nations Conference to Review Progress made in the Implementation of the Programme of Action to Prevent, Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects, Doc. A/CONF.192/2006/RC/2.

23 Durch den Beitritt aller Staaten dem Übereinkommen universelle Gültigkeit verleihen, Lagerbestände von Personenminen zerstören, verminte Gebiete räumen und Minenopfern helfen.

24 Achieving the Aims of the Nairobi Action Plan : The Geneva Progress Report 2005-2006, Meeting of the State Parties to the Convention on the Prohibition of the Use, Stockpiling, Production and Transfer of Anti-personnel Mines and on Their Destruction, Doc. APLC/MSP.7/2006/L.2, 23. August 2006. Der Bericht in englischer Sprache ist auf der Internetseite der Ottawa-Konvention verfügbar unter http://www.apminebanconvention.org.

25 Geneva Call, The Impact of Armed Non-State Actors on the Mine Ban Treaty : Research and Analysis by Geneva Call, working paper presented at the 7th Meeting of States Parties to the Mine Ban Treaty, Genf, 18.-22. September 2006, 11 S.

26 Geneva Call and the Program for the Study of International Organization(s), Armed Non-State Actors and Landmines, Vol. I, A Global ReportProfiling NSAs and Their Use, Acquisition, Production, Transfer and Stockpiling of Landmines, Genf, 2005, 150 S.

27 Geneva Call and the Program for the Study of International Organization(s), Armed Non-State Actors and Landmines, Vol. II, A Global Report of NSA Mine Action, Genf, 2006, 146 S.

28 Bundesbeschluss vom 9. Mai 2006 betreffend das Protokoll vom 28. November 2003 über explosive Kriegsmunitionsrückstände (Protokoll V) zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (BBl 2006 4441).

29 EDA, “Konferenz über inhumane konventionelle Waffen: Die Schweiz bekräftigt ihren Willen zu einer internationalen Regelung über Streumunition”, Medienmitteilung, 17. November 2006.

30 Der Wortlaut der Erklärung ist der Medienmitteilung des EDA vom 17. November 2006 als Anhang beigefügt.

31 05.452 Parlamentarische Initiative. Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial, von John Dupraz am 7. Dezember 2005 im Nationalrat eingereicht. Siehe http://www.parlament.ch >Curia Vista/Geschäftsdatenbank >Suche nach Vorstössen und Geschäften.

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Zitierempfehlung

Papierversionen:

Xavier Tschumi Canosa, „11. Friedens- und Sicherheitspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 26-1 | 2007, 175-187.

Online-Version

Xavier Tschumi Canosa, „11. Friedens- und Sicherheitspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 26-1 | 2007, Online erschienen am: 20 Mai 2010, abgerufen am 16 April 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/123; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.123

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Autor

Xavier Tschumi Canosa

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am IUED.

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