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2019

Tanja Johannsen, Das Privatrecht der griechischen Urkunden vom Mittleren Euphrat (P. Euphr. 6 – P. Euphr. 15)

Michael Sommer
Référence(s) :

Tanja Johannsen, Das Privatrecht der griechischen Urkunden vom Mittleren Euphrat (P. Euphr. 6 – P. Euphr. 15) [Münchener Beiträge zur Papyrusforschung 114], München, C. H. Beck, 2017, 15,6 × 23,3, vii + 306 p., ISBN 978-3-406-71526-6.

Texte intégral

1Die in den 1980er Jahren plötzlich ans Licht gekommenen und seit 1989 durch Denis Feissel, Jean Gascou und Javier Teixidor publizierten Papyrusdokumente vom Mittleren Euphrat sind für das Verständnis von Geschichte und Kultur des östlichen Syrien im 3. Jahrhundert n. Chr. von unschätzbarer Bedeutung. Sie sind aber auch Dokumente der lokalen Rechtsgeschichte, und so überrascht es, dass eine rechtshistorische Aufarbeitung des Dossiers lange ein Desiderat der Forschung war. Diese Lücke hat die hier anzuzeigende Doktorarbeit der Münchner Romanistin Tanja Johannsen geschlossen.

2In ihrer kurzen Einleitung umreißt die Verfasserin die bisherige Forschungsgeschichte, ihre eigene Methode und das der Arbeit zugrunde liegende Erkenntnisinteresse. Hauptsächlich geht sie in ihrer Studie der Frage nach, welche Rechtstradition sich in den Texten spiegelt – die seit der Seleukidenzeit in der Region verbreitete griechisch-hellenistische oder die römisch-imperiale. Das Verhältnis zwischen lokalem und „Reichsrecht“ gehörte in der Zwischenkriegszeit zu den großen Themen gerade der deutschsprachigen Rechts- und Papyrusforschung. Seit geraumer Zeit ist es um dieses eigentlich ergiebige Feld ruhiger geworden. Schon deshalb ist es begrüßenswert, wenn Johannsen jetzt auf der Grundlage eines noch relativ neuen Quellencorpus den Faden wieder aufgreift.

3Der Hauptteil der Studie ist ein Kommentar zu jeder der neun Privaturkunden des Dossiers, gegliedert nach Kaufurkunden (P. Euphr. 6/7–11) und sonstigen Texten (P. Euphr. 12–15). Jeder der Texte wird in einer sorgfältigen Edition des Originaltexts samt deutscher Übersetzung abgedruckt. Lesung und Übersetzung kommentiert sie in einem umfangreichen Anmerkungsapparat. Zum Verständnis der in vielen Teilen schwierigen Texte hat Johannsen schon mit dieser entsagungsvollen philologischen Arbeit einen eindrucksvollen Beitrag geleistet. Wie versiert sie mit Papyrusdokumenten umzugehen weiß, zeigt sich vollends in den Kommentaren, die von der äußeren Beschreibung der Texte über ihre sprachliche Gestalt und formale Aspekte bis zum juristischen Gehalt fortschreitet. Hervorzuheben sind die stets untadelig systematische Vorgehensweise und die Klarheit der gedanklichen Struktur.

4Immer wieder spricht aus den Schriftstücken die Flexibilität, ja Kreativität der Verfasser, die – wie Johannsen zu Recht betont – nicht in den Metropolen der östlichen Provinzen ansässig waren, sondern in Kleinstädten und Dörfern. Die Betrachtung der einzelnen Dokumente offenbart, dass die juristischen Fachleute am mittleren Euphrat wenig Neigung zu Schematismus verspürten. Vielmehr zeigt sich ihre Professionalität gerade darin, dass sie für die zahlrechen Wechselfälle des Wirtschaftslebens passgenaue Lösungen fanden, die sich Schablonen wie „römisches Recht“ oder „römische Patina“ weitgehend entziehen. Vorzüglich illustriert Johannsen das Streben nach individuellen Lösungen am Beispiel des antichretischen Darlehensvertrags P. Euphr. 13, der ganz auf die Lösung einer spezifischen, von den Akteuren als unbefriedigend erachteten räumlichen Situation abzielt. Verträge wie dieser veranschaulichen die Fähigkeit, Instrumente unterschiedlicher Rechtstraditionen, teilweise unter Inkaufnahme ihrer Zweckentfremdung, im eigenen Interesse zu nutzen.

5Mit Blick auf die Rekonstruktion solcher Rechtstraditionen äußert sich Johannsen mit gutem Grund zurückhaltend. Sie verweist darauf, dass wir über das vorhellenistische Privatrecht im Nahen Osten so gut wie nichts wissen, dass deshalb das Behaupten von eventuellen Kontinuitäten sich auf dünnem Eis bewegt. Immerhin konzediert sie, dass die zum Teil sehr weitreichenden Transaktionsrechte von Frauen einer lokalen, vorhellenistischen Rechtstradition entnommen worden sein könnten.

6Johannsen hat mit ihrer wichtigen Studie neue Standards gesetzt: nicht nur für die Erforschung der Dokumente vom Mittleren Euphrat, sondern des Nebeneinanders von lokalem und imperialem Recht im Römischen Reich. Der Rezensent hätte sich glücklich geschätzt, für seine eigene Arbeit zur Kulturgeschichte der „Steppengrenze“ über diese Grundlagenarbeit verfügen zu können. Deren Bedeutung weist tatsächlich weit über das Feld der Rechtsgeschichte hinaus: Die kreative Aneignung des römischen Rechts, wie sie hier vorgeführt wird, wirft ein faszinierendes Schlaglicht auf Romanisierungsprozesse und ihre Dynamik überhaupt.

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Pour citer cet article

Référence électronique

Michael Sommer, « Tanja Johannsen, Das Privatrecht der griechischen Urkunden vom Mittleren Euphrat (P. Euphr. 6 – P. Euphr. 15) »Syria [En ligne], Recensions, mis en ligne le 30 décembre 2019, consulté le 29 mars 2024. URL : http://journals.openedition.org/syria/8924 ; DOI : https://doi.org/10.4000/syria.8924

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Auteur

Michael Sommer

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

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Droits d’auteur

Le texte et les autres éléments (illustrations, fichiers annexes importés), sont « Tous droits réservés », sauf mention contraire.

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