Die ‚Volksgemeinschaft‘ nach dem Nationalsozialismus
Résumés
Le fait que le concept national-socialiste de ‘Volksgemeinschaft’ fut encore utilisé après 1945 est ignoré par la majorité de l’historiographie. S’appuyant sur la méthode de l’histoire des concepts de Reinhart Koselleck et la notion d’idéologie développée par Michael Freeden, nous nous demandons ici par qui, comment et dans quel but la ‘Volksgemeinschaft’ et les concepts associés ‘Volksgenosse/n’ et ‘Volkskörper’ ont été utilisés dans les procès-verbaux sténographiques des débats pléniers du premier Bundestag (1949-53). Nous pouvons constater que l’ensemble des groupes parlementaires en fait un large usage, souvent sans commentaire ou distanciation, et se référant en partie à l’usage national-socialiste du terme et en partie à d’autres conceptions. Nous mettrons en lien les résultats obtenus à ceux de la recherche antérieure sur la ‘Volksgemeinschaft’ et aux interprétations possibles de l’histoire de la RFA.
Plan
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Für ihre kritische Lektüre und Hinweise danke ich Paula Diehl, Patrick Farges, Kristoffer Klammer und Willibald Steinmetz sowie dem/der Gutachter/in der Revue d’Allemagne et des pays de langue allemande.
1. Einleitung
- 1 Kernbegriffe der NS-Ideologie und andere Quellenbegriffe werden in dieser Arbeit in einfachen Anfü (...)
- 2 Vgl. z. B. Ulrich Brochhagen, Nach Nürnberg. Vergangenheitsbewältigung und Westintegration in der (...)
- 3 Vgl. Maika Jachmann, Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages – ab 1949 (pdok.bu (...)
1Die ‚Volksgemeinschaft‘1 ist als zentrales Konzept der Ideologie des Nationalsozialismus in der Geschichtswissenschaft ausführlich behandelt worden. Wenig Berücksichtigung hat jedoch bisher die Frage nach der Verwendung des Begriffs über das Ende des ‚Dritten Reichs‘ hinaus gefunden – und das, obwohl die Forschung zu den Anfangsjahren der Bundesrepublik bereits seit langem Nachwirkungen der vom NS propagierten Gemeinschaftsorientierung, kollektive Muster des Beschweigens der nationalsozialistischen Vergangenheit und der Schuldabwehr sowie personelle Kontinuitäten zwischen ‚Drittem Reich‘ und BRD nachgewiesen hat2. Im Deutschen Bundestag etwa war auch weiterhin von der ‚Volksgemeinschaft‘ die Rede: Der Begriff taucht allein während der ersten Legislaturperiode von 1949 bis 1953 in den Protokollen zu 18 Sitzungen auf (vgl. Abb. 1)3.
- 4 Vgl. z. B. N. Frei, Vergangenheitspolitik (Anm. 2), S. 88; Claudia Fröhlich, „Rückkehr zur Demokra (...)
- 5 Benedikt Wintgens, Treibhaus Bonn. Die politische Kulturgeschichte eines Romans, Berlin/Düsseldorf (...)
2Neben der Feststellung zahlreicher Kontinuitäten zwischen dem ‚Dritten Reich‘ und der Bonner Republik findet sich in der zeitgeschichtlichen Forschung auch vielfach die These, dass der neue westdeutsche Staat sich zumindest diskursiv über die Abgrenzung vom NS legitimierte und deshalb allzu offensichtliche Verbindungen zu selbigem, sei es im allgemeinen öffentlichen Sprachgebrauch, in der Politik oder in der Verwaltung, als nicht wünschenswert galten4. Die Frage danach, von wem und wie der Begriff ‚Volksgemeinschaft‘ im politischen Diskurs der frühen BRD verwandt wurde, welche Bedeutungen und Vorstellungen damit verbunden wurden und wie dabei mit der nationalsozialistischen Prägung des Begriffs umgegangen wurde, verdient vor diesem Hintergrund eine nähere Betrachtung. Die Arbeit ordnet sich damit sowohl in die Begriffsgeschichte der NS-Ideologie ein als auch in jene Studien zur Geschichte der frühen Bundesrepublik, die die Umstände der fragilen Stabilisierung dieser neuen Demokratie untersuchen – vor dem Hintergrund dessen, was Benedikt Wintgens pointiert als „die Wechselwirkung zwischen der ‚Volkskontinuität‘ und der ‚politische[n] Diskontinuität‘“5 bezeichnet.
- 6 Vgl. Michael Freeden, „Conceptual History, Ideology and Language“, in: Willibald Steinmetz, Michae (...)
- 7 Vgl. Eckart Conze, Die Suche nach Sicherheit. Eine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von 1 (...)
- 8 Die weibliche Form ‚Volksgenossin/nen‘ taucht im Korpus nicht auf.
- 9 Ein Online-Tool, das für die Plenarprotokolle des Bundestags eine grafische Darstellung von Begrif (...)
3Als Quellen zur Beantwortung der Leitfrage dienen die erwähnten stenographischen Berichte zu den Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages. Mit Michael Freeden ist davon auszugehen, dass Parlamentsdebatten eine der wichtigsten Quellen zum Verständnis politischer Sprache sind6. Insbesondere in seinen ersten Jahren war der Bundestag das zentrale Forum der politischen Auseinandersetzungen in Westdeutschland, dessen Debatten vor allem durch Printmedien und Radio verbreitet wurden7. Die Digitalisate der Berichte werden nach dem Begriff ‚Volksgemeinschaft‘ sowie den damit verwandten Begriffen ‚Volksgenosse/n‘8 und ‚Volkskörper‘ durchsucht. Der Trend ist für alle drei Begriffe der gleiche: Zusammen kommen sie im 1. Bundestag in 51 Plenarprotokollen mindestens einmal vor, im 2. nur noch in weniger als halb so vielen, und ab der dritten Legislaturperiode stets in unter zehn Plenarprotokollen (vgl. Abb. 1)9. Die entsprechenden Fundstellen für den 1. Bundestag bilden die Grundlage der empirischen Untersuchung. Dafür wird ein Ansatz gewählt, der die begriffsgeschichtliche Methode nach Koselleck mit dem morphologischen Ideologiebegriff nach Freeden kombiniert.
- 10 Michael Freeden, Ideology. A Very Short Introduction, Oxford u.a. (Very Short Introductions, Bd. 9 (...)
- 11 Vgl. M. Freeden, Ideology (Anm. 10), S. 2ff., 51-65; Ders., „Conceptual History, Ideology and Lang (...)
4Freeden betrachtet es als die grundlegende Funktion einer Ideologie, einem Subjekt durch die Einordnung und Interpretation seiner Wahrnehmungen ein Verständnis seiner überkomplexen Umwelt zu ermöglichen. Im politischen System erlauben es Ideologien, die Kontrolle über die politische Sprache zu gewinnen und somit kollektive Entscheidungen zu treffen und zu legitimieren. Ideologien bestünden dabei aus Gruppierungen von miteinander kombinierten politischen Begriffen, die ihre spezifische Bedeutung durch ihre Anordnung untereinander in Clustern erhielten. Grundsätzlich könnten jedem politischen Begriff stets verschiedene Bedeutungen zugeschrieben werden, was Freeden als „essential contestability“10 bezeichnet. Durch die Einbettung in eine Ideologie jedoch würden die jeweiligen Begriffe auf eine Bedeutung verengt, die nun nicht mehr angezweifelt werden könne, ohne die gesamte Ideologie in Frage zu stellen11.
- 12 Vgl. Reinhart Koselleck, „Einleitung“, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur (...)
- 13 Vgl. M. Freeden, ebd., S. 125f., 130.
- 14 R. Koselleck, „Einleitung“ (Anm. 12), S. XXI.
5Die wichtigste Gemeinsamkeit zwischen diesem Ideologieverständnis und einem begriffsgeschichtlichen Ansatz nach Koselleck liegt in der Betonung der Relevanz politischer Sprache und ihrer Begriffe. Der Fokus liegt bei Koselleck allerdings stärker darauf, die Ablagerung geschichtlicher Erfahrung in Begriffen sowie die dadurch bedingten Begriffsveränderungen nachzuvollziehen. Spezifisch begriffsgeschichtlich ist die folgende Untersuchung insofern, als sie einzelne, konkrete Situationen des Wortgebrauchs erfasst und auswertet. Diese Begriffsverwendungen müssen in ihren jeweiligen Kontexten analysiert und ihre Bedeutungen eruiert werden12. Dem morphologischen Ansatz Freedens wird dadurch Rechnung getragen, dass ein besonderes Augenmerk möglichen Bezügen zur NS-Ideologie und der Position der Begriffe innerhalb des jeweiligen ideologischen Clusters, soweit erkennbar, gilt. Deswegen stehen zusätzlich zum Wort ‚Volksgemeinschaft‘ auch die Ausdrücke ‚Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘, die sich in der NS-Ideologie durch ihre enge Nachbarschaft gegenseitig bedingen und zur Definition des NS-Begriffs von ‚Volksgemeinschaft‘ unerlässlich sind, am Beginn der Untersuchung. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese Verbindung in der Verwendung der Begriffe nach 1949 nicht zwingend gegeben sein muss – andere Definitionen und konzeptionelle Cluster könnten sich entwickelt haben13. Dabei ist natürlich auch der Rekurs auf Begriffsverständnisse aus der Zeit vor dem NS denkbar. Der Untersuchung des Quellenmaterials soll daher ein Überblick zur Begriffsgeschichte der ‚Volksgemeinschaft‘ bis zum ‚Dritten Reich‘ sowie zum Stand der Forschung zur Verwendung des Begriffs nach 1945 vorgeschaltet werden. So wird in Ergänzung der hier auf synchroner Ebene unternommenen begriffsgeschichtlichen Analyse auch die „diachronische Tiefengliederung“14 des Begriffs für die Untersuchung nutzbar gemacht.
Abb. 1 Häufigkeit der Begriffe ‚Volksgemeinschaft‘, ‚Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ in den stenographischen Berichten zu den Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages
Wahlperiode |
Anzahl Sitzungen mit Begriffsverwendung |
Gesamtzahl Sitzungen |
Anteil Sitzungen mit Begriffsverwendung in Prozent |
|||
Volksgemeinschaft |
Volksgenosse/n |
Volkskörper |
Gesamt |
|||
1 (1949-53) |
18 |
20 |
20 |
51 |
282 |
18,09 |
2 (1953-57) |
6 |
7 |
11 |
24 |
227 |
10,57 |
3 (1957-61) |
4 |
1 |
2 |
7 |
168 |
4,17 |
4 (1961-65) |
4 |
2 |
3 |
8 |
198 |
4,04 |
5 (1965-69) |
1 |
0 |
0 |
1 |
247 |
0,4 |
6 (1969-72) |
2 |
1 |
0 |
3 |
199 |
1,51 |
7 (1972-76) |
0 |
0 |
0 |
0 |
259 |
0 |
8 (1976-80) |
1 |
0 |
0 |
1 |
230 |
0,43 |
9 (1980-83) |
3 |
0 |
0 |
3 |
142 |
2,11 |
10 (1983-87) |
4 |
0 |
2 |
6 |
256 |
2,34 |
11 (1987-90) |
7 |
2 |
1 |
9 |
236 |
3,81 |
12 (1990-94) |
3 |
1 |
0 |
4 |
243 |
1,65 |
13 (1994-98) |
2 |
0 |
1 |
3 |
248 |
1,21 |
14 (1998-2002) |
1 |
0 |
1 |
2 |
253 |
0,79 |
15 (2002-05) |
0 |
0 |
0 |
0 |
187 |
0 |
16 (2005-09) |
2 |
0 |
1 |
3 |
233 |
1,29 |
17 (2009-13) |
2 |
0 |
0 |
2 |
253 |
0,79 |
18 (2013-17) |
1 |
0 |
1 |
2 |
245 |
0,82 |
Da teils in ein und derselben Sitzung mehrere der untersuchten Begriffe benutzt wurden, ist der Wert in der Spalte „Gesamt“ für einige Wahlperioden geringer als die Summe aus den Spalten für die Verwendung der drei Begriffe im Einzelnen (Vgl. M. Jachmann, Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages [Anm. 3]).
2. Konjunkturen der ‚Volksgemeinschaft‘ von den Ursprüngen bis zur Bundesrepublik
2.1. Entwicklung und Charakter der ‚Volksgemeinschaft‘ bis zum Nationalsozialismus
- 15 Detlef Schmiechen-Ackermann, „‚Volksgemeinschaft‘: Mythos der NS-Propaganda, wirkungsmächtige sozi (...)
- 16 Vgl. Frank Bajohr, Michael Wildt, „Einleitung“, in: Dies. (Hg.), Volksgemeinschaft (Anm. 2), S. 7- (...)
- 17 Vgl. dazu z. B. I. Kershaw, ebd., S. 36-42; Steber/Gotto, „Volksgemeinschaft im NS-Regime“ (Anm. 1 (...)
6Die ‚Volksgemeinschaft‘ des NS stellt sich Historikern zum einen als Quellenbegriff und zum anderen als analytisches Konzept dar. Während geschichtswissenschaftliche Ansätze bis in die 1970er-Jahre vor allem darauf zielten, ‚Volksgemeinschaft‘ als reines Propagandakonstrukt zu entlarven, dem keine soziale Realität entsprochen habe, ist seitdem und insbesondere ab circa 2000 verstärkt betont worden, dass der Begriff als „wirkungsmächtige soziale Verheißung“15 gleichwohl eine Schlüsselrolle für die Untersuchung der zeitgenössischen Wahrnehmung und der Erinnerung an den NS sowie Formen und Gründe seiner Unterstützung spielen könne. Mit ihrem inhärenten Aufruf zur Mitarbeit an ihrer Verwirklichung habe die ‚Volksgemeinschaft‘ eine mobilisierende Kraft besessen sowie Ordnungsmuster und Rollenangebote geliefert – insofern könne ‚Volksgemeinschaft‘ als soziale Praxis verstanden werden, die immer wieder konkret symbolisch erfahrbar gemacht werden musste16. Diese Ansätze sind nicht unumstritten, doch da die vorliegende Arbeit ‚Volksgemeinschaft‘ als Quellenbegriff untersucht, muss die intensive Debatte um die ‚Volksgemeinschaft‘ als analytisches Konzept17 hier nicht weiter ausgebreitet werden.
- 18 Vgl. M. Wildt, ebd.
- 19 Vgl. N. Götz, „Volksgemeinschaft im synchronen und diachronen Vergleich“ (Anm. 4), S. 57f.
7Unstrittig ist in der Forschung, dass es sich bei ‚Volksgemeinschaft‘ um einen der zentralen Begriffe der nationalsozialistischen Ideologie und Propaganda handelt18. Geprägt wurde er jedoch schon deutlich früher – laut Norbert Götz spätestens 1791 in einer Übersetzung eines Werkes John Lockes. Im Laufe des 19. Jahrhunderts benutzten verschiedenste Wissenschaftler den Begriff in der Bedeutung eines seiner selbst bewussten Volkes, dessen Mitglieder einander in geistiger Einheit verbunden und als Kollektiv Grundlage und Ausgangspunkt staatlichen Handelns sind. Gegen Ende des Jahrhunderts wurde der Begriff zunehmend von politischen Akteuren, unter anderem in der völkischen Bewegung, verwendet; die Grundlage dieser ‚Volksgemeinschaften‘ bildete entweder die gemeinsame Staatsangehörigkeit oder die gemeinsame ethnische Herkunft19.
- 20 Vgl. Bajohr/Wildt, „Einleitung“ (Anm. 16), S. 10f.; N. Götz, ebd., S. 57f.; Peter Walkenhorst, Nat (...)
8‚Volk‘ und entsprechende Komposita wurden seit dieser Zeit vermehrt als Alternative zum wenig beliebten Begriff der ‚Nation‘ gebraucht. Letzterer wurde vor allem mit der revolutionär begründeten französischen Nation verbunden und stand im zeitgenössischen Verständnis in einer deutlich engeren Verbindung zum Staatsbegriff. Das ‚Volk‘ ließ sich demgegenüber leichter auf biologisch-ethnischer Grundlage verstehen. In ähnlicher Weise galt ‚Gemeinschaft‘ in Deutschland weithin, stark beeinflusst von der entsprechenden Unterscheidung bei Ferdinand Tönnies, als natürliche, vor- und überstaatliche Form der inneren Verbundenheit eines ‚Volkes‘, ‚Gesellschaft‘ hingegen als künstliches und fragiles Gebilde20.
- 21 Vgl. N. Götz, ebd., S. 58f.; T. Mergel, „Führer, Volksgemeinschaft und Maschine“ (Anm. 16), S. 95- (...)
9Weite Verbreitung erlangte die ‚Volksgemeinschaft‘ im Ersten Weltkrieg. In diesem Zusammenhang wird in der Forschung oft Wilhelms II. berühmte Behauptung zu Kriegsbeginn, er kenne von nun an keine Parteien, sondern nur noch Deutsche, zitiert – obwohl er den Begriff ‚Volksgemeinschaft‘ dabei gar nicht verwandte. Er gab jedoch die entsprechende Vorstellung einer nationalen Gemeinschaft, die jenseits etwaiger politischer Differenzen solidarisch zusammensteht, treffend wieder. Darauf aufbauend, machten in der Weimarer Republik alle Parteien außer der USPD und der KPD vom Begriff der ‚Volksgemeinschaft‘ Gebrauch. Insgesamt bezeichneten sie damit eine herzustellende innere Einheit, ein notwendiges harmonisches Zusammenhalten der Deutschen angesichts der heftigen politischen Kämpfe in den Anfangsjahren des neuen Staates. Verteidiger der Weimarer Republik forderten mit dem Begriff einen – in seiner Ausgestaltung jeweils unterschiedlichen – grundlegenden demokratischen Mindestkonsens ein; ihre Gegner kritisierten, dass gerade das bestehende politische System innergesellschaftliche Konfliktlinien verschärfen und damit Bemühungen um eine ‚Volksgemeinschaft‘ vereiteln würde. Aus liberaler Sicht richtete sich die Beschwörung des Begriffs vor allem gegen die Spaltung des ‚Volkes‘ im Klassenkampf; im Zentrum verband man ihn mit mystischen Ideen oder auch mit korporatistischen Staats- und Gesellschaftsentwürfen; Sozialdemokraten benutzten die ‚Volksgemeinschaft‘, ähnlich wie auch Linksliberale, zur Verteidigung des Weimarer Systems, ferner zur Argumentation für die Beteiligung an Koalitionen, und sahen in ihr teils die Chance einer Verbindung von Sozialismus und Nationalismus. Noch in seiner Rede zum Ermächtigungsgesetz am 23.03.1933 sprach Otto Wels in positiver Form von einer zu erreichenden ‚Volksgemeinschaft‘. Mittlerweile bestimmte jedoch schon die nationalistisch und rassistisch aufgeladene Interpretation des Begriffs durch die politische Rechte und vor allem die NSDAP den Diskurs21.
- 22 Vgl. R. Koselleck, „Einleitung“ (Anm. 12), S. XVIIf.; N. Götz, ebd., S. 60.
- 23 N. Götz, ebd., S. 62.
- 24 Vgl. Cornelia Berning, Vokabular des Nationalsozialismus, Berlin/New York, 2007 (2., durchgesehene (...)
10Die nationalsozialistische ‚Volksgemeinschaft‘ bildete einen Kollektivsingular im Sinne Kosellecks22. Die Zugehörigkeit zu ihr entschied sich nach rassistischen und antisemitischen Kriterien. Diese biologisch gedachte ‚Volksgemeinschaft‘ war somit nicht identisch mit der Gesamtheit der deutschen Staatsbürger bzw. der Bevölkerung des Deutschen Reichs: Sie schloss im Ausland lebende Deutsche nach den NS-Rassevorstellungen ein und im Gegenzug alle im Deutschen Reich lebenden Bürger sowie alle anderen Personen, die nach der NS-Ideologie nicht als Deutsche anzusehen waren, aus. Die Utopie dieser ausgrenzenden ‚Volksgemeinschaft‘ war die einer solidarischen und harmonischen Einheit des ‚Volkes‘, innerhalb dessen alle sozialen Unterschiede und Schranken aufgehoben würden – ein Idealzustand, der einerseits mit der Errichtung der NS-Herrschaft bereits als erreicht galt, andererseits ständig unter vollem Einsatz der ‚Volksgenossen‘ verwirklicht und erhalten werden sollte. Trotz dieses egalitären Versprechens forderte der NS den unbedingten Gehorsam der ‚Volksgenossen‘ gegenüber dem absolute Macht besitzenden ‚Führer‘ Hitler ein, und die Gemeinschaftszugehörigkeit des Einzelnen war keineswegs nur aufgrund seiner vermeintlichen ‚Rasse‘ schon gesichert: Wer den NS nicht mindestens passiv tolerierte, konnte als ‚Volksschädling‘ aus der Gemeinschaft ausgestoßen werden. Des Weiteren konnten behinderte Personen und ‚Mischlinge‘, die als Risiken für die Gesundheit der eigenen ‚Rasse‘ angesehen wurden, zwar in die ‚Volksgemeinschaft‘ aufgenommen werden, doch dies „wurde als ein Gnadenerweis verstanden, dem sich die Betroffenen durch Unterwürfigkeit und Opferbereitschaft würdig zu erweisen hatten“23. Darin lag die disziplinierende Dimension der ‚Volksgemeinschaft‘. Zentrum und Ziel war nicht das Wohlergehen des Einzelnen, sondern die Entwicklung bzw. Bewahrung der biologischen Grundlage der gedachten Gemeinschaft: ein ‚rassisch reiner Volkskörper‘24.
- 25 C. Berning, ebd., S. 663.
- 26 Vgl. ebd., S. 660-664.
- 27 Zit. n. ebd., S. 662.
11Aus dieser Beschreibung des nationalsozialistischen Begriffs von ‚Volksgemeinschaft‘ geht hervor, weshalb die Analyse neben der Untersuchung der Verwendung des Begriffs selbst auch die der Begriffe ‚Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ einbezieht. Beide stehen in der NS-Ideologie in direkter Nachbarschaft zur ‚Volksgemeinschaft‘. Die drei Begriffe beziehen sich in ihren Bedeutungen gegenseitig aufeinander und bilden damit nach Freeden ein gemeinsames ideologisches Cluster. ‚Volksgenosse‘ bezeichnet hierbei das einzelne Mitglied der ‚Volksgemeinschaft‘; in dieser Verbindung wurde der Begriff ebenfalls bereits vor 1933 in den verschiedenen politischen Lagern gebraucht. In der Sprache des NS wurde ‚Volksgenosse‘ ähnlich extensiv genutzt wie ‚Volksgemeinschaft‘: Als „gleichschaltende Anrede“25 des Publikums bei Ansprachen und als direkter Appell an den Einzelnen. Hierbei ist ‚Genosse‘ bewusst der üblichen Anrede in sozialistischen Parteien entlehnt und verweist damit genau wie ‚Volksgemeinschaft‘ auf einen egalitären Anspruch, das ‚Volk‘ hingegen auf die rassische Beantwortung der Frage, wer in dieser Gemeinschaft als ‚Genosse‘ gelten darf und wer nicht26. In diesem Sinne liest man bereits im Programm der NSDAP von 1920: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein“27.
- 28 Vgl. C. Berning, ebd., S. 667f.; Gerhard Dohrn-van Rossum, Ernst-Wolfgang Böckernförde, „Organ, Or (...)
- 29 Vgl. Moritz Föllmer, „Der ‚kranke Volkskörper‘. Industrielle, hohe Beamte und der Diskurs der nati (...)
- 30 Winfried Süß, Der „Volkskörper“ im Krieg. Gesundheitspolitik, Gesundheitsverhältnisse und Krankenm (...)
- 31 Vgl. W. Süß, ebd., S. 12, 32ff.; C. Berning, Vokabular des Nationalsozialismus (Anm. 24), S. 667-6 (...)
12Die Genese des Begriffs ‚Volkskörper‘ folgt einem etwas anderen Pfad. Körpermetaphern und andere organizistische Analogien zur Beschreibung von politischen und gesellschaftlichen Verbänden haben eine lange Tradition, die bis in die Antike zurückreicht. Seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurden diese unter dem Einfluss der Naturwissenschaften, vor allem der Eugenik, zusätzlich biologisch bzw. medizinisch aufgeladen, während Statistik und Demographie den ‚Volkskörper‘ mess- und untersuchbar machten. In Analogie zum von Krankheitserregern bedrohten menschlichen Körper wurden Gefahren für den ‚Volkskörper‘ identifiziert, die es abzuwehren oder auszumerzen gelte – insbesondere aus sozialdarwinistischer, antisemitischer und rassistischer Perspektive28. In den Anfangsjahren der Weimarer Republik stieg die Beliebtheit organizistischer Analogien, die auf die Regeneration des ‚Volkskörpers‘ nach dem Krieg zielten, weiter. So schildert Moritz Föllmer, wie auch liberale Wirtschafts- und Verwaltungseliten bis zur vorübergehenden Stabilisierung der Republik um 1926 verstärkt Bilder eines geschwächten ‚Volkskörpers‘ zur Beschreibung ihrer Krisenwahrnehmungen nutzten. Diese Metaphorik habe, ähnlich wie auch das Konzept der ‚Volksgemeinschaft‘, auf eine Überwindung von Klassengegensätzen durch die rhetorische Zusammenfassung aller Individuen in einer Einheit mit gemeinsamen Interessen gezielt29. Die Nationalsozialisten knüpften an diesen Gebrauch an, radikalisierten jedoch den biologischen und rassistischen Gehalt des Begriffs. In ihrer Ideologie bezeichnete ‚Volkskörper‘ „das Gesellschaftsmodell einer hierarchisch strukturierten, rassisch homogenisierten Produktions- und Reproduktionsgemeinschaft“30 als biologisch-materielle Grundlage der ‚Volksgemeinschaft‘. Vom ‚Volkskörper‘ ist auch im NS vor allem im Kontext der ihn angeblich bedrohenden Gefahren die Rede, insbesondere zur Legitimation gesundheitspolitischer und rassehygienischer Vorhaben. Dem Wohlergehen des ‚Volkskörpers‘ habe sich das Individuum, so die Forderung in der NS-Ideologie, unterzuordnen und im Zweifel zu opfern – hier wird der Zusammenhang mit dem Konzept der ‚Volksgemeinschaft‘ besonders offensichtlich31.
2.2. Die ‚Volksgemeinschaft‘ nach 1945
- 32 Gideon Botsch, Wahre Demokratie und Volksgemeinschaft. Ideologie und Programmatik der NPD und ihre (...)
- 33 Vgl. ebd. S. 80-98.
- 34 Vgl. N. Frei, Vergangenheitspolitik (Anm. 2), S. 326; M. Will, Ephorale Verfassung (Anm. 2), S. 10 (...)
- 35 Vgl. G. Botsch, Wahre Demokratie und Volksgemeinschaft (Anm. 32), S. 87, 89, 94ff.
13Die Literatur zur Frage, wie die untersuchten Begriffe nach dem Ende des ‚Dritten Reichs‘ und der Prägung durch ihre Einbettung in die NS-Ideologie verwandt wurden, ist überschaubar. Gideon Botsch stellt fest, es sei vor allem die „fundamentaloppositionelle extreme Rechte“ gewesen, die den Begriff der ‚Volksgemeinschaft‘ nach dem NS positiv aufgegriffen habe. Innerhalb derselben habe er den Status einer „weltanschauliche[n] ‚Grundposition‘“32 innegehabt – über fast alle rechtsgerichteten Gruppierungen und Strömungen der BRD hinweg, von 1949 bis in die Gegenwart. In den 1950er- und 60er-Jahren hätten insbesondere die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die Deutsche Reichspartei die ‚Volksgemeinschaft‘ in ihre Programmatik eingebaut und dabei vor allem ihre Bedeutung als harmonische, klassen- und schrankenlose soziale Utopie betont, um diese als Gegenentwurf zur parlamentarischen Demokratie mit ihrer angeblichen Zersplitterung in entgegengesetzte Partikular- oder Klasseninteressen in Stellung zu bringen33. Auch Norbert Frei, Martin Will und Henning Hansen verweisen auf die zentrale Rolle der ‚Volksgemeinschaft‘ in der Ideologie der SRP. Hansen erwähnt ferner, dass die Bundesregierung den Gebrauch des Begriffs ‚Volksgemeinschaft‘ in ihrem Verbotsantrag gegen die SRP vom 19.11.1951 als einen Beleg dafür nannte, dass es sich bei ihr um eine Nachfolgeorganisation der NSDAP handele34. Doch auch nachdem sich das Bundesverfassungsgericht der Argumentation der Bundesregierung weitestgehend angeschlossen und die SRP am 23.10.1952 als verfassungswidrig eingestuft und verboten hatte, orientierte sich die rechte Szene laut Botsch weiter an der ‚Volksgemeinschaft‘ – teils unter Verwendung anderer Begrifflichkeiten, aber immer wieder an prominenter Stelle auch mit genau dieser Bezeichnung, so etwa im Titel des Europaprogramms der NPD von 1978, in einem Schulungsheft der Nationalistischen Front von 1991 oder in den NPD-Parteiprogrammen von 1996 und 201035.
- 36 Vgl. allgemein als frühen Erfahrungsbericht zum Fortleben der Sprache des NS: Victor Klemperer, LT (...)
- 37 Vgl. für das Verständnis der ‚Volksgemeinschaft‘ als Handlungskollektiv auch N. Götz, „Volksgemein (...)
- 38 Vgl. H. Dubiel, Niemand ist frei von der Geschichte (Anm. 2), S. 46ff., 70f.; N. Frei, Vergangenhe (...)
- 39 Vgl. Martina Steber, Die Hüter der Begriffe. Politische Sprachen des Konservativen in Großbritanni (...)
- 40 B. Wintgens, Treibhaus Bonn (Anm. 5), S. 33.
14Im 1. Bundestag wurden die Begriffe ‚Volksgemeinschaft‘, Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ allerdings, wie unten weiter ausgeführt wird, in der deutlichen Mehrheit der Fälle von Abgeordneten benutzt, die nicht dem organisierten Rechtsextremismus zuzuordnen sind. So stammen allein fast zwei Drittel der Wortbeiträge, in denen die Begriffe in nicht-kritischer Absicht genannt werden, von Abgeordneten der drei größten Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP. Der folgende Überblick konzentriert sich daher auf die Literatur zu der Frage, inwiefern ‚Volksgemeinschaft‘ und die verwandten Begriffe im weiteren politischen Diskurs der frühen BRD benutzt wurden – jenseits des Spektrums, das in seiner Ideologie und Programmatik den mehr oder minder offenen Anschluss an den NS suchte. Hierzu finden sich kursorische Erwähnungen in der weitaus umfänglicheren Literatur zur politischen Sprache36 und Vergangenheitspolitik der frühen BRD. Frei und Helmut Dubiel etwa sehen in der Missbilligung von Prozessen gegen NS-Kriegsverbrecher und der Solidarisierung mit den Angeklagten durch einen Großteil der deutschen Bevölkerung der 1940er- und 1950er-Jahre ein Fortwirken der Orientierung an der ‚Volksgemeinschaft‘, genauer an der Solidarität der ‚Volksgenossen‘ zueinander. Dubiel illustriert dies am Beispiel der These der Kollektivschuld der Deutschen an den Verbrechen des NS, über die sich Bundestagsabgeordnete der 1950er-Jahre regelmäßig entrüsteten: Nur, so Dubiel, wer implizit immer noch von der Zugehörigkeit aller Deutschen zu einem einheitlichen Handlungskollektiv, der ‚Volksgemeinschaft‘37, ausging, habe beispielsweise in den Entnazifizierungsverfahren der Alliierten eine kollektive Schuldzuschreibung sehen können38. Martina Steber verweist auf die vereinzelte Evozierung des Konzepts der ‚Volksgemeinschaft‘ in Gesellschafts- und Gemeinschaftsentwürfen der Deutschen Partei (DP), im Umfeld von Franz Josef Strauß sowie bei Ludwig Erhard – ohne dass der Begriff selbst tatsächlich benutzt worden wäre39. In ähnlicher Weise sieht Wintgens in Helmut Schelskys Formel von der ‚nivellierten Mittelstandsgesellschaft‘ einen „Nachklang der ‚Volksgemeinschaft‘“40.
- 41 In den Geschichtlichen Grundbegriffen finden sich allerdings keine Aussagen zur ‚Volksgemeinschaft (...)
- 42 Franz Janka, Die braune Gesellschaft. Ein Volk wird formatiert, Stuttgart, 1997, S. 454.
- 43 Vgl. ebd., S. 452-459.
- 44 Vgl. N Götz, „Volksgemeinschaft im synchronen und diachronen Vergleich“ (Anm. 4), S. 64.
- 45 Vgl. Norbert Jegelka, „‚Volksgemeinschaft‘. Begriffskonturen in ‚Führer‘ideologie, Recht und Erzie (...)
15Ferner finden sich gelegentliche Einschätzungen zum Wortgebrauch nach 1945 in begriffsgeschichtlichen Abrissen der gesamten Entwicklung der Begriffe ‚Volk‘ oder ‚Volksgemeinschaft‘ sowie in einigen Arbeiten, deren Hauptaugenmerk auf der Verwendung des Begriffs ‚Volksgemeinschaft‘ im NS liegt41. Franz Janka meint ähnlich wie Dubiel, dass das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem Kollektiv, in das man sich einzuordnen habe, in Ost- und Westdeutschland auch nach 1945 weit verbreitet gewesen sei. Auch die Überzeugung von der Überlegenheit der eigenen Gruppe habe sich erhalten, ebenso wie die abwehrende Haltung gegenüber ‚Gemeinschaftsfremden‘ – nicht jedoch die „Verschmelzung von sozialen und nationalen Gedanken“42. Der soziale, egalisierende Appell der ‚Volksgemeinschaft‘ für sich habe allerdings weiter einen Einfluss auf Sozialisierungsvorstellungen nach 1945 gehabt43. Götz schließlich behauptet, der Begriff ‚Volksgemeinschaft‘ sei in der Nachkriegszeit in Verruf geraten und daher meist vermieden worden. Die wenigen positiven Begriffsverwendungen, die es bis zum Ende der 1960er-Jahre unter demokratischen Politikern gegeben habe, hätten sich stets an vornationalsozialistischen Definitionen aus der Weimarer Republik orientiert44. Vom Verschwinden des Begriffs aus dem breiten öffentlichen Diskurs nach 1945 sind auch Norbert Jegelka und Hajo Funke überzeugt45.
- 46 M. Thießen, „Schöne Zeiten?“ (Anm. 2), S. 173.
- 47 Ebd., S. 170.
- 48 Ebd., S. 185.
- 49 Vgl. ebd., S. 165-187; Ders., „Erinnerungen an die ‚Volksgemeinschaft‘“ (Anm. 2), S. 319-334; fern (...)
16Die einzigen Arbeiten, die die Frage der Nachwirkungen der NS-‚Volksgemeinschaft‘ in der westdeutschen Gesellschaft zum Hauptthema machen, sind zwei lokalgeschichtliche Aufsätze von Malte Thießen. Das Vergemeinschaftungsangebot des NS habe demnach in der BRD seine Attraktivität behalten. Bereits in der Endphase des Krieges und verstärkt in der Nachkriegszeit habe sich daraus die Vorstellung vom deutschen Volk als ‚Opfer-‘ ‚Not‘- oder ‚Schicksalsgemeinschaft‘, die unter der dreifachen Geißel des Hitler-Regimes, des Krieges und der alliierten Besatzung gelitten habe, entwickelt. Auch der Begriff ‚Volksgemeinschaft‘ selbst sei teils weiterhin verwandt worden, wenn auch gelegentlich abgeschwächt, z. B. als „‚Volksgemeinschaft‘ unter demokratischen Vorzeichen“46. Aus den semantischen Ähnlichkeiten dürfe man jedoch nicht auf direkte Kontinuitäten der NS-Ideologie schließen: Zum einen habe die neue Gemeinschaftsidee eine „‚Volksgemeinschaft‘ ohne Führer“47 dargestellt, zum anderen habe der Mythos von den Deutschen als Opfer gerade auf eine Distanzierung vom NS gezielt. Von der ‚Volksgemeinschaft‘ über die ‚Opfergemeinschaft‘ sei nun das Leitbild der ‚Erfolgsgemeinschaft‘ des Wirtschaftswunders entstanden, einer „‚Volksgemeinschaft light‘“48: Ohne ‚rassische‘ Grundlage und Exklusion, dafür ein freiwilliges, auf wirtschaftlichem Erfolg basierendes, größtmögliches Integrationsangebot. Diejenigen, die aus der NS-‚Volksgemeinschaft‘ verstoßen worden waren, seien allerdings auch weiterhin ausgeschlossen gewesen: Ihre Inklusion hätte eine Konfrontation des Opfermythos mit den tatsächlichen NS-Verfolgten notwendig gemacht. Als offener Begriff sei ‚Volksgemeinschaft‘ ferner auch eine Projektionsfläche für die vermeintlich guten, sozialen Seiten des ‚Dritten Reichs‘ gewesen, an die man sich als Kontrast zu gegenwärtig wahrgenommenen sozialen Problemen erinnert habe, und habe zudem die Möglichkeit geliefert, an Verständnisse aus der Weimarer Zeit anzuknüpfen49.
17Abgesehen von den Aufsätzen Thießens behandelt die bestehende Forschung die Frage, inwiefern sich ab 1945 Nachwirkungen der NS-‚Volksgemeinschaft‘ jenseits des Rechtsextremismus feststellen lassen, also höchstens nebenbei. Der vorliegende Beitrag unterscheidet sich sowohl von dieser Literatur als auch von den Arbeiten Thießens dadurch, dass er zur Beantwortung dieser Frage zum ersten Mal das Fortleben des konkreten Begriffs der ‚Volksgemeinschaft‘ nach 1945, mit der Untersuchung der Kontinuitäten oder Diskontinuitäten seines Gebrauchs, in den Mittelpunkt stellt.
3. Die ‚Volksgemeinschaft‘ im Bundestag
3.1. Der 1. Deutsche Bundestag und seine Debatten
- 50 Vgl. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, I. Wahlperiode, 1. Sitzung, 07.09.1949, S. 1.; Bunde (...)
- 51 Vgl. Adolf M. Birke, Die Bundesrepublik Deutschland. Verfassung, Parlament und Parteien, München ( (...)
18Der 1. Deutsche Bundestag tagte zwischen dem 07.09.1949 und dem 29.07.195350. In diesem Zeitraum fanden 282 Plenarsitzungen statt, mehr als in jeder nachfolgenden Wahlperiode – ein Hinweis auf die Vielzahl an Aufgaben, die der Regelung durch das Parlament der erst wenige Monate alten Republik bedurften. Wichtige Themen der ersten Legislaturperiode waren neben Gesetzeswerken zum grundsätzlichen Aufbau des neuen Staates und seiner Verwaltung vor allem Fragen der Außen- und Deutschlandpolitik, darunter die Westintegration, ferner die Sozialgesetzgebung und, teils eng mit den vorigen Punkten zusammenhängend, die Regelung der Folgen des Zweiten Weltkrieges und der Besatzungszeit, etwa im Lastenausgleich, in der Rehabilitierung von im ‚Dritten Reich‘ tätigen Beamten und in der Gesetzgebung zur Beendigung der Entnazifizierung, zur Amnestie für NS-Täter oder zu Flüchtlingen und Vertriebenen51.
- 52 Vgl. Rudolf Vierhaus, Ludolf Herbst (Hg.), Biographisches Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bu (...)
19Bei der ersten Bundestagswahl am 14.08.1949 musste die Fünf-Prozent-Hürde noch lediglich auf Länderebene genommen werden, was die im Vergleich zu späteren Legislaturperioden hohe Zahl an im Parlament vertretenen Parteien und das noch instabile Spektrum der Fraktionen erklärt. Von den 410 Sitzen des Hauses (einschließlich der nicht voll stimmberechtigten Abgeordneten West-Berlins) entfielen zu Beginn der Wahlperiode 211 auf die Regierungskoalition aus CDU/CSU mit 141, FDP mit 53 und DP mit 17 Sitzen. Die Opposition bestand aus der SPD mit 136, der Bayernpartei (BP) mit 17, der KPD mit 15, der Wirtschaftlichen Aufbauvereinigung (WAV) mit zwölf, dem Zentrum (Z) mit zehn, der Deutschen Konservativen Partei/Deutschen Rechtspartei (DKP/DRP), die im Bundestag in der Fraktion der Nationalen Rechten (NR) in Erscheinung trat, mit fünf und dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW) mit einem Sitz sowie drei parteilosen Abgeordneten. Bei DP, BP und WAV handelte es sich um konservative bis rechte Parteien mit regionaler Bedeutung, im Falle der DP in Norddeutschland, in dem der BP und der WAV in Bayern. Die DP und die WAV verstanden sich unter anderem als Vertreter der Interessen von Flüchtlingen, während die BP eine extrem föderalistische und gegen Flüchtlinge und Vertriebene gerichtete Position einnahm. Die DKP/DRP war eine rechtsextreme Partei, die schon bald in der SRP aufging. Seit Oktober 1950 existierte ferner noch die Fraktion des Deutschen Gemeinschaftsblocks der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE-DG), die sich als Vertretung der Flüchtlinge und Vertriebenen verstand52.
- 53 Vgl. Andreas Olschewski, „Die Verschriftung von Parlamentsdebatten durch die stenographischen Dien (...)
20Die Debatten dieses politisch diversen Plenums sind in den vom stenographischen Dienst erstellten Berichten grundsätzlich wortgetreu überliefert. Vor ihrer Veröffentlichung sieht die Geschäftsordnung des Bundestages ein Korrekturrecht des jeweiligen Redners vor, welches den Inhalt der Rede jedoch nicht berühren darf – es bleibt daher lediglich ein enger Raum für sprachliche und stilistische Anpassungen. Als generell unzulässig werden z. B. Änderungen angesehen, die die Argumentation eines Beitrags im Nachhinein aufbessern oder Passagen, die in dieser Form durch andere Redner kritisiert wurden, entschärfen wollen. Daneben nehmen die Stenographen auch eigenmächtig Abänderungen am Wortlaut der Debatten vor, die nicht über das Korrekturrecht der Redner hinausgehen dürfen und im Wesentlichen die Funktion erfüllen, das gesprochene Wort in Schriftsprache zu überführen. Zwischenrufe oder andere akustische Reaktionen aus dem Plenum werden gemäß den gleichen Regeln möglichst vollständig dokumentiert. Nicht-akustische Interventionen werden nur aufgenommen, wenn Redner auf sie Bezug nehmen53.
21Auch wenn aufgrund dieser Regeln und Konventionen für die vorliegende Untersuchung beachtet werden muss, dass möglicherweise nicht alle tatsächlichen Verwendungen der Begriffe ‚Volksgemeinschaft‘, ‚Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ im Bundestagsplenum über die stenographischen Berichte erschließbar sind, zeigen die obigen Ausführungen auch, dass sich die Korrekturen insgesamt in einem engen Rahmen bewegen und nicht von wiederholten oder systematischen Streichungen der entsprechenden Begriffe auszugehen ist.
3.2. ‚Volksgemeinschaft‘, ‚Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ im Bundestag: Quantitativer Überblick und qualitative Analyse
- 54 Vgl. M. Jachmann, Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages (Anm. 3).
22In den stenographischen Berichten zu den 282 Plenarsitzungen des 1. Deutschen Bundestages tauchen die Begriffe ‚Volksgemeinschaft‘, ‚Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ in 51 Sitzungen auf – zum ersten Mal in der Sitzung vom 21.09.1949, zum letzten Mal am 02.07.195354. In diesen 51 Sitzungen benutzten 64 Redebeiträge einen oder mehrere der Begriffe mindestens einmal. Insgesamt fielen die drei Begriffe 74 Mal: ‚Volksgemeinschaft‘ 21‚ ‚Volkskörper‘ 25 und ‚Volksgenosse/n‘ 28 Mal.
- 55 Vgl. Renner, Bundestag, I. WP, 29. Sitzung, 20.01.1950, S. 907; Harig, Bundestag, I. WP, 80. Sitzu (...)
- 56 Vgl. Neumayer, Bundestag, I. WP, 79. Sitzung, 26.07.1950, S. 2875; Mende, Bundestag, I. WP, 160. S (...)
- 57 Vgl. von Brentano, Bundestag, I. WP, 6. Sitzung, 21.09.1949, S. 45; Eichler, Bundestag, I. WP, 59. (...)
- 58 Vgl. Bertram, Bundestag, I. WP, 49. Sitzung, 22.03.1950, S. 1705.
- 59 Vgl. hier und im Folgenden, sofern nicht anders angegeben, für die vollen Namen und biographischen (...)
- 60 Vgl. Wessel, Bundestag, I. WP, 7. Sitzung, 22.09.1949, S. 74.
- 61 Vgl. Eichler, Bundestag, I. WP, 59. Sitzung, 27.04.1950, S. 2187; Ders., Bundestag, I. WP, 234. Si (...)
23In nur sechs Fällen wurden die Begriffe mit kritischer Distanz und ablehnend verwandt: Viermal von KPD-55 und zweimal von FDP-Abgeordneten56. In zwei Fällen (CDU und SPD) ist die Bewertung der Begriffe unklar: Sie schwankt zwischen Distanzierung und Wiederaneignung57. In einem Fall (Z) handelt es sich um ein Zitat aus dem behandelten Gesetzentwurf, in dem der Begriff ‚Volkskörper‘ verwandt wurde; der Redner geht in keiner Weise auf diese Begriffsverwendung ein58. Die übrigen 55 Wortbeiträge enthalten explizit positive oder ohne direkt erkennbare Bewertung vorgenommene eigene Verwendungen der drei Begriffe. Davon entfallen 14 auf die CDU, elf auf die FDP, zehn auf die SPD, vier aufs Zentrum, je zwei auf die KPD, BP, DP, WAV und den BHE-DG, je eine auf die NR, den SSW und den zu diesem Zeitpunkt als DRP-Hospitant im Bundestag vertretenen Günter Goetzendorff, der zuvor der WAV-Fraktion angehört hatte59, sowie drei auf zum jeweiligen Zeitpunkt fraktionslose Mitglieder des Bundestages. Die Gesamtheit der Wortbeiträge verteilt sich auf 50 Abgeordnete (bis auf Helene Wessel (Z)60 ausschließlich Männer), von denen die große Mehrzahl nur in einer einzigen Rede von einem oder mehreren der untersuchten Begriffe Gebrauch macht. Lediglich zehn Redner verwenden die Begriffe in zwei verschiedenen Wortbeiträgen, und nur zwei – Willi Eichler (SPD) und Oskar Wackerzapp (CDU) – zu drei verschiedenen Gelegenheiten61.
24Aufgrund der längeren Redezeit größerer Fraktionen kann man aus diesen Zahlen nicht allzu viele Schlüsse auf die relative Beliebtheit der Begriffe innerhalb verschiedener politischer Richtungen ziehen. Hier ist nur folgendes festzustellen: Die Begriffe ‚Volksgemeinschaft‘, ‚Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ wurden im 1. Deutschen Bundestag des Öfteren positiv verwandt, und das, wenn auch unterschiedlich oft, durch Abgeordnete aus allen Parteien bzw. Fraktionen. Eine qualitative Analyse dieser Verwendungen und ihrer Kontexte kann sich natürlich nicht mit jeder einzelnen der 74 Fundstellen befassen. Sie soll stattdessen anhand von möglichst vielen Beispielen die wichtigsten Aspekte der Begriffsverwendungen herausstellen – beginnend mit den wenigen Fällen, in denen der Gebrauch der Begriffe explizit kommentiert oder kritisiert wurde oder in denen er direkt an das Begriffsverständnis im NS anschloss.
Die Begriffe in der Diskussion: Kritik, offener NS-Bezug und Relativierung
- 62 Neumayer, Bundestag, I. WP, 79. Sitzung, 26.07.1950, S. 2875.
- 63 Vgl. Niebergall, Bundestag, I. WP, 144. Sitzung, 30.05.1951, S. 5699; Paul, Bundestag, I. WP, 180. (...)
- 64 Vgl. M. Freeden, Ideology (Anm. 10), S. 5ff.
25Bei den zwei oben erwähnten kritischen Nennungen der untersuchten Begriffe durch FDP-Politiker handelt es sich um Zitate, von deren Wortwahl sie sich distanzierten, indem sie diese als solche kennzeichneten (z. B. „vom sogenannten Standpunkt der Volksgemeinschaft“62). Auf ihre eigene Position zu den behandelten Begriffen gingen sie dabei jedoch nicht ein. Die einzigen wirklichen Kritiker dieser Volkskomposita im Bundestag waren die KPD-Abgeordneten – wenngleich auch sie diese in zwei Fällen ohne kritische Distanz nutzten63. Ihre Einwände basierten auf dem marxistischen Verständnis von Ideologien. Diese würden die Wahrnehmung der Realität verzerren und dadurch die Natur materiell existierender Herrschafts- und Abhängigkeitsverhältnisse verschleiern bzw. diese legitimieren; ihre Funktion sei es damit, Proteste seitens der unterdrückten Klasse zu verhindern und die bestehende gesellschaftliche Ordnung aufrechtzuerhalten64. Besonders prägnant wird diese Position in einem Redebeitrag des zweiten Vorsitzenden der KPD-Fraktion Heinz Renner vom 20.01.1950 sichtbar. Er ereignete sich im Kontext der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer, der nach Meinung Renners unzureichend war. In einem Angriff auf den Bundesarbeitsminister Anton Storch (CDU), der den Gesetzentwurf eingebracht hatte, kritisierte Renner, dass Storch auf einer Tagung des Reichsbundes der Kriegs- und Zivilbeschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen den Begriff der ‚Notgemeinschaft‘ benutzt habe:
- 65 Renner, Bundestag, I. WP, 29. Sitzung, 20.01.1950, S. 907.
„Dies ist ein hohes Wort, aber meiner Meinung nach ein leeres Wort, wenn es von den Reichen den Armen gepredigt wird, wenn die Satten es den Hungrigen predigen, um sie über den Grad ihrer Verelendung hinwegzutäuschen. (Zuruf von der KPD: Wir haben es alle schon einmal gehört!) — Ja, wir haben es alle schon einmal gehört, sogar mehrfach unter Hitler. Dort hieß es Volksgemeinschaft. Es war derselbe Schwindel wie heute. (Bravo! bei der KPD. – Unruhe und Widerspruch bei den Regierungsparteien.)“65.
- 66 Vgl. ähnlich auch Harig, Bundestag, I. WP, 80. Sitzung, 27.07.1950, S. 2976; Renner, Bundestag, I. (...)
- 67 Vgl. Jens Ulrich Klocksin, Kommunisten im Parlament. Die KPD in Regierungen und Parlamenten der we (...)
‚Not-‘ und ‚Volksgemeinschaft‘ sind für Renner also nur zwei verschiedene Ausdrücke für eine ideologische Strategie der Herrschenden, die dazu diene, eine Solidarität mit sozial Benachteiligten zu suggerieren, die ihre tatsächliche Politik nicht einlöse, und sich so ihre Unterstützung zu sichern66. Wenn KPD-Abgeordnete solche begriffliche Ähnlichkeiten als Belege für eine Fortsetzung der Strategien des NS in der BRD ins Felde führten, passt dies dazu, dass die Anprangerung personeller Kontinuitäten zwischen beiden Systemen eines der zentralen Themen der politischen Kommunikation ihrer Fraktion war. Auch jenseits des Bundestages kamen entsprechende Vorwürfe in den 1950er-Jahren vor allem von der KPD und von Gruppierungen aus ihrem Umfeld67.
26Auf die exkludierende Dimension des Begriffs ‚Volksgemeinschaft‘ machte die KPD im Bundestag ebenfalls aufmerksam. Wieder war ein Ausspruch Storchs der Stein des Anstoßes. Als Renner ihn am 07.11.1951 in einer Debatte zur Rentenversicherung mit einem Zwischenruf unterbrach, wehrte Storch ab:
- 68 Storch, Bundestag, I. WP, 172. Sitzung, 07.11.1951, S. 7098.
„Ach, ich kann mich doch darüber mit Ihnen nicht unterhalten! Wer sich durch sein allgemeines Verhalten außerhalb der deutschen Volksgemeinschaft stellt, (Abg. Renner: Das verbitte ich mir! Das ist eine Frechheit von Ihnen!) hat kein Recht, über derartige Dinge zu sprechen! (Sehr richtig! in der Mitte. – Abg. Renner: Das ist doch eine unerhörte Frechheit! – Fortgesetzte Zurufe von der KPD.)“68.
27Im Anschluss warf Rudolf Kohl (KPD) Storch vor, er habe sich hiermit einer Argumentationsfigur des NS bedient, die schon früher gegen seine Partei verwendet worden sei:
- 69 Kohl, Bundestag, I. WP, 172. Sitzung, 07.11.1951, S. 7099.
„Wir haben absolut Verständnis für die Nervosität des Herrn Bundesarbeitsministers, (Zurufe von der Mitte: Er ist ja gar nicht nervös!) wenn ihm peinliche Gesetzesvorlagen unterbreitet werden. Er versucht dann, die Dinge mit einer Handbewegung abzutun. So hat er es eben getan, indem er gesagt hat, daß wir außerhalb der Volksgemeinschaft stünden. Herr Bundesarbeitsminister, ich darf Ihnen sagen, daß dieser Satz in einer verflossenen Zeit zwölf Jahre lang ausgesprochen worden ist. Es spricht nicht für Sie, daß Ihre Nervosität in einem solchen Satz Ausdruck findet“69.
- 70 Wellhausen, Bundestag, I. WP, 264. Sitzung, 06.05.1953, S. 12908.
28Des Weiteren geht aus den stenographischen Berichten hervor, dass KPD-Abgeordnete die Verwendung von NS-Vokabular, etwa des Begriffs ‚Volksgenosse/n‘, gelegentlich mit dem Zwischenruf „Heil Hitler!“70 kommentierten – augenscheinlich, um auf die von ihnen wahrgenommenen sprachlichen Kontinuitäten hinzuweisen.
- 71 Vgl. N. Frei, Vergangenheitspolitik (Anm. 2), S. 69f.; M. Will, Ephorale Verfassung (Anm. 2), S. 4 (...)
- 72 Richter, Bundestag, I. WP, 84. Sitzung, 13.09.1950, S. 3147. Bei Fritz Schuler (CDU) findet sich e (...)
- 73 Vgl. Vierhaus/Herbst (Hg.), Biographisches Handbuch, Bd. 2 (Anm. 52), S. 699; H. Hansen, Die Sozia (...)
29Das Gegenstück zur expliziten Begriffskritik durch KPD-Abgeordnete war die offene Verteidigung der historischen NS-‚Volksgemeinschaft‘ durch den Alt- und Neonazi Fritz Rößler. Dieser war in mancherlei Hinsicht eine extreme Ausnahme im 1. Bundestag, schon allein aufgrund seiner Biographie. Der 1912 geborene Rößler trat bereits 1930 der NSDAP bei und war bis 1945 in verschiedenen Parteiämtern beschäftigt, unter anderem in der sächsischen Gauhauptstellenleitung und der Reichspropagandastelle. Nach Kriegsende nahm Rößler in Niedersachsen die Identität eines Studienrats Dr. Franz Richter an und entging so einer Haft oder Internierung. Unter seinem neuen Namen wurde er 1949 für die DKP-DRP in den Bundestag gewählt; im September 1950 wechselte er zur SRP. Den Begriff ‚Volksgemeinschaft‘ gebrauchte Rößler (z. Zt. fraktionslos) am 13.09.1950 während der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Ausführung der Bestimmungen des Art. 131 GG. Mit diesem Artikel schrieb das Grundgesetz eine bundesrechtliche Regelung der Ansprüche jener Personen vor, die bei Kriegsende im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen waren und bisher keine entsprechende Neubeschäftigung oder Versorgungszahlungen erhalten hatten; er zielte damit auch auf die Wiedereinstellung der zahlreichen Beamten und übrigen Beschäftigten des NS-Staates ab, die im Zuge der alliierten Entnazifizierungsverfahren entlassen worden waren71. Rößler kritisierte insbesondere, dass der vorgelegte Gesetzentwurf zur Regelung dieser Frage ehemalige Angehörige von Wehrmacht und Reichsarbeitsdienst (RAD) benachteilige. Demgegenüber hob er die angeblichen „volkswirtschaftlichen Leistungen“ des RAD sowie den „hohen Wert“ der „Erziehung im Arbeitsdienst“ hervor – laut Protokoll immer wieder unterbrochen durch „Unruhe und Zurufe“ und „Widerspruch“, zunächst vonseiten der SPD, später aus dem ganzen Plenum. Weiter verteidigte er den RAD mit der Behauptung, dieser habe keine „nationalsozialistische[n] Aufgaben“ (im Sinne einer Betätigung für die NSDAP) gehabt, sondern vielmehr jene, „Werte zu schaffen, zur Volksgemeinschaft, zur wahren Staatsauffassung, (Widerspruch und Unruhe – Glocke des Präsidenten), zur genügenden Achtung der Handarbeit zu erziehen“72. Die Wertschätzung der NS-‚Volksgemeinschaft‘ als Utopie, an deren Verwirklichung die RAD-Dienstleistenden mitgearbeitet hätten, ist eindeutig. Rößler scheute sich trotz – oder vielleicht wegen – seiner Tarnidentität nicht, des Öfteren mit derart offensiven Bezügen auf den NS bei den Mitgliedern des Bundestages und in der Presse negativ aufzufallen. Nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft Verdacht geschöpft hatte, dass es sich bei Richter um Rößler handeln könnte, wurde er am 20.02.1952 im Bundeshaus wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung bei der Benutzung seines Falschnamens festgenommen. Sein Mandat legte Rößler am Folgetag nieder, und wenig später wurde er zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt73.
30Die überwiegende Mehrheit der Redner, die im 1. Bundestag von der ‚Volksgemeinschaft‘ und den verwandten Begriffen sprachen, bewegte sich zwischen dem unmittelbaren Anschluss an die NS-Ideologie wie bei Rößler und der eindeutigen Problematisierung der Wortwahl wie bei der KPD. Fast immer wurden diese Begriffe dabei verwandt, ohne dass ihre Verwendung explizit kommentiert wurde. Bei der Ausnahme hiervon handelt es sich zugleich um die allererste Verwendung des Begriffs ‚Volksgemeinschaft‘ im Bundestag, erfolgt in seiner sechsten Sitzung am 21.09.1949 durch den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Heinrich von Brentano.
- 74 Vgl. J. Volmert, „Neubeginn“ (Anm. 52).
- 75 Von Brentano, Bundestag, I. WP, 6. Sitzung, 21.09.1949, S. 43.
- 76 Ebd., S. 45.
31In der Sitzung vom Vortag waren Kanzler und Kabinett vereidigt worden; anschließend hatte Adenauer seine erste Regierungserklärung abgegeben. Die folgende Aussprache erstreckte sich über mehrere Sitzungstage und stellte die erste große Grundsatzdebatte im Bundestag dar74. Von Brentano hielt seine Rede direkt nach dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Kurt Schumacher, der wiederum mit seiner Antwort auf Adenauer die Debatte eingeleitet hatte. Mit Verweis auf die Weimarer Republik mahnte von Brentano, die demokratischen Kräfte sollten sich nicht einmal mehr gegenseitig bekämpfen und darüber die Abwehr der Feinde der Demokratie vergessen. Schumacher warf er Misstrauen und haltlose Unterstellungen gegenüber der Bundesregierung vor; eine solche „Opposition etwa um der Opposition oder, sagen wir besser, um der Propaganda willen“75 gereiche der Stabilisierung der jungen Demokratie nur zum Nachteil. Stattdessen müsse die demokratischen Kräfte ein Minimum an Konsens, Vertrauen und Bereitschaft zur Zusammenarbeit einen. Von Brentano legte seine Forderung der deutschen Jugend in den Mund: „In der Jugend steckt ein gesunder Wunsch und, wie ich betone, ein gesunder Kern. Ein Wunsch nach der Wiederherstellung einer echten Gemeinschaft; nicht im Sinne dieses mißbrauchten Begriffes der Volksgemeinschaft“76. Eine alternative Bezeichnung schlug er nicht vor. Die Bewertung des Begriffs ‚Volksgemeinschaft‘ in dieser Aussage ist ambivalent: Vordergründig scheint von Brentano ausdrücken zu wollen, dass es sich um einen missbrauchten und daher für die Beschreibung der von ihm gewünschten Gemeinschaft nicht nützlichen Begriff handele. Darüber hinaus lässt die Äußerung aber auch den Schluss zu, dass es sich um einen durchaus sinnvoll verwendbaren Begriff gehandelt habe, bevor dieser vom NS missbraucht worden sei. Dies öffnet den Weg zum Anschluss an andere als nationalsozialistische Definitionen der ‚Volksgemeinschaft‘ aus der Zeit der Weimarer Republik: Auch wenn der missbrauchte Begriff nicht mehr nutzbar sei, müsse dies nicht für den ursprünglichen Begriff gelten, so hätte man aus dieser Lesart folgern können. Von Brentanos kurze Aussage zum Begriff der ‚Volksgemeinschaft‘ konnte man also als Angebot zur begrifflichen Rehabilitierung verstehen.
Die Begriffe als Argument: Zusammengehörigkeit und Solidarität nach innen und außen
- 77 Hammer, Bundestag, I. WP, 52. Sitzung, 27.03.1950, S. 1905f.
- 78 Vgl. ähnlich Ewers, Bundestag, I. WP, 137. Sitzung, 20.04.1951, S. 5412.
- 79 Vgl. z. B. Goetzendorff, Bundestag, I. WP, 7. Sitzung, 23.09.1949, S. 127; Schuler, Bundestag, I. (...)
32Von Brentano bereitete mit der betrachteten Rede einer der beiden häufigsten Verwendungsweisen der Begriffe ‚Volksgemeinschaft‘, ‚Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ im 1. Deutschen Bundestag den Weg. Oft wurden diese, wie von ihm, gebraucht, um an ein nationales Zusammengehörigkeitsgefühl zu appellieren und Geschlossenheit und Solidarität, trotz eventueller Differenzen politischer oder anderer Natur, zu fordern. Neben von Brentano wandte etwa Richard Hammer (FDP) am 27.03.1950 gegen einen BP-Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe ein: „Zur wirksamen Demokratie gehört die Bereitwilligkeit, unter allen Umständen in dem Nachbarn und Volksgenossen den Bruder und Freund zu sehen“; die Todesstrafe sei hierfür im Zuge der notwendigen „großen Versöhnung“77 des deutschen Volkes hinderlich78. In vielen entsprechenden Aussagen schwingen auch Konnotationen mit, die an die schon im Zuge der Kritik der KPD angesprochene ‚Not-‘ und ‚Schicksalsgemeinschaft‘, wie sie auch Thießen beobachtet, erinnern79. Heinrich Glasmeyer (Z) etwa charakterisierte die Lage der Nachkriegszeit am 27.04.1950 in einer stilistisch recht unsicheren Rede, die das Plenum laut Protokoll wiederholt in Gelächter ausbrechen ließ, so:
- 80 Glasmeyer, Bundestag, I. WP, 59. Sitzung, 27.04.1950, S. 2181.
„Es gibt bei uns im Münsterlande einen Spruch, der lautet: ‚Wenn der Himmel einfällt, haben wir alle zusammen dieselbe Nachtmütze auf!‘ Unser Himmel ist eingefallen, und die Nachtmütze, die wir heute tragen, heißt: Not, Sorge, Armut. Wir schwimmen heute alle in einem Boot, im Boot der Gemeinschaft, der deutschen Volksgemeinschaft. (Gelächter links und bei der CDU.) – Meine Damen und Herren! Lachen Sie nicht!“80.
- 81 Vgl. z. B. Schoettle, Bundestag, I. WP, 100. Sitzung, 10.11.1950, S. 3647; Even, Bundestag, I. WP, (...)
- 82 Fröhlich, Bundestag, I. WP, 191. Sitzung, 08.02.1952, S. 8221.
33In der gleichen Linie stehen Verwendungen im Kontext sozialpolitischer Forderungen81. Gemeinwohlorientierung, Integration und sozialer Friede sind die Erwartungen, die etwa Hans-Gerd Fröhlich (BHE-DG) am 08.02.1952 mit dem Begriff verknüpfte. Die ‚Volksgemeinschaft‘ gilt ihm als Voraussetzung der geplanten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, zu deren Diskussion sich Fröhlich zu Wort meldete: „Ohne soziale Befriedung ist eine echte Volksgemeinschaft mit einem gesunden Wehrwillen nicht möglich, und ein Wehrbeitrag darf in keinem Fall die soziale Entwicklung des deutschen Volkes hemmen oder gefährden.“ Konkret galten ihm „Wohnungsbau, ein[…] echt[er] Lastenausgleich und die Eingliederung der Vertriebenen und sonstigen Kriegsgeschädigten“82 als die dringendsten sozialen Fragen, die es zu lösen galt.
- 83 Nöll von der Nahmer, Bundestag, I. WP, 115. Sitzung, 31.01.1951, S. 4359.
- 84 Ollenhauer, Bundestag, I. WP, 211. Sitzung, 14.05.1952, S. 9264.
- 85 Nöll von der Nahmer, Bundestag, I. WP, 115. Sitzung, 31.01.1951, S. 4359.
- 86 Ollenhauer, Bundestag, I. WP, 211. Sitzung, 14.05.1952, S. 9263.
- 87 Vgl. E. Conze, Die Suche nach Sicherheit (Anm. 7), S. 173ff.
- 88 Vgl. ähnlich z. B. auch Schoettle, Bundestag, I. WP, 278. Sitzung, 01.07.1953, S. 13848.
34Anlass zu entsprechenden Bekundungen boten Gesetzeswerke wie jenes zum von Fröhlich erwähnten Lastenausgleich, der eine Umverteilung zwischen durch den Zweiten Weltkrieg in ihrem Vermögen geschädigten und in dieser Hinsicht weitgehend verschont gebliebenen Bürgern vornehmen sollte. Hierzu äußerten sich in der ersten bzw. dritten Lesung des entsprechenden Gesetzes sowohl Robert Philipp Nöll von der Nahmer (FDP) als auch der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Erich Ollenhauer auf ähnliche Weise: Für den einen ergab sich eine „Entschädigungspflicht […] aus der Existenz der Volksgemeinschaft“83, der andere forderte eine Begleichung der „inneren Kriegsschuld gegenüber Millionen unserer eigenen Volksgenossen“84. Freilich verbanden sie damit verschiedene Ziele: Nöll von der Nahmer unterstützte den schlussendlich von der Regierungskoalition durchgesetzten „quotalen Lastenausgleich“85, der darauf zielte, die Vermögensverhältnisse wieder auf den Vorkriegsstand zu bringen. Ollenhauer ging dies nicht weit genug: Zur Stützung der jungen Demokratie sei es ihm zufolge notwendig, eine „sozial gerechte Verteilung der Lasten des verlorenen Krieges auf alle Teile des deutschen Volkes“86 vorzunehmen87. Beide Redner benutzten die ‚Volksgemeinschaft‘ jedoch als Legitimation ihrer jeweiligen Vorstellungen zum Lastenausgleich88.
- 89 Vgl. E. Conze, Die Suche nach Sicherheit (Anm. 7), S. 27f., 173, 184f.
- 90 Zawadil, Bundestag, I. WP, 50. Sitzung, 23.03.1950, S. 1756.
35Mit dieser Bedeutungsebene steht ebenfalls einer der häufigsten Kontexte, in denen im Parlament von der ‚Volksgemeinschaft‘ gesprochen wurde, in Verbindung: Das Problem der Vertriebenen und Flüchtlinge aus Osteuropa und der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR89. Durch ihre Benennung als „ureigenste[...] Volksgenossen“90, denen gegenüber man Solidarität zeigen müsse, verliehen diejenigen Abgeordneten, die auf eine schnelle und gründliche Versorgung, Verteilung, Betreuung und Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen in die ‚Volksgemeinschaft‘ drängten, ihren Forderungen moralisches Gewicht.
- 91 Goetzendorff, Bundestag, I. WP, 7. Sitzung, 23.09.1949, S. 126ff.
- 92 Ekstrand, Bundestag, I. WP, 106. Sitzung, 13.12.1950, S. 3919.
- 93 Wackerzapp, Bundestag, I. WP, 192. Sitzung, 13.02.1952, S. 8261.
36Mit am deutlichsten sprach dies Günter Goetzendorff (z. Zt. WAV) innerhalb der erwähnten Debatte zur ersten Regierungserklärung Adenauers aus – zwei Tage nach von Brentano, am 23.09.1949. Langfristig müsse auf eine Rückkehrmöglichkeit der Vertriebenen hingearbeitet werden, kurzfristig hingegen müssten die Deutschen, die einander sowohl als „Schicksalsgemeinschaft“ wie auch als „Volksgenossen“ verbunden seien, solidarisch zu den Flüchtlingen und Vertriebenen stehen. Die „Volksgemeinschaft“ sieht Goetzendorff zwar als durch die westdeutsche Staatsgründung bereits realisiert, trotzdem meint er, sie müsse als Ziel proklamiert werden, zu dem gehöre, „eine Verbreiterung der Kluft zwischen Heimatvertriebenen und Eingesessenen“91 im Sinne zunehmender Ressentiments gegen erstere zu vermeiden. Der Konsens zwischen den Parteien in dieser Frage war hoch. So forderte z. B. auch Hans Ekstrand (SPD), dass die Vertriebenen „in den Volkskörper eingegliedert und zu einem Volksganzen werden“92 müssten, und Oskar Wackerzapp (CDU) lobte die uneigennützige Hilfe, die Banken und Sparkassen den Vertriebenen, den „bedrängten Volksgenossen“93, im Rahmen des Lastenausgleichs und der Bearbeitung der entsprechenden Anträge bieten würden.
37Es lässt sich in diesen Forderungen nach gegenseitiger Solidarität und dem sozialpolitischen Impetus der ‚Volksgemeinschaft‘ im 1. Bundestag eine Ähnlichkeit zu den mit der NS-‚Volksgemeinschaft‘ verknüpften Versprechungen und Erwartungen erkennen. Gleichzeitig wiederholt sich auch der Doppelcharakter der NS-‚Volksgemeinschaft‘, die sowohl eine bereits bestehende Gemeinschaft als auch eine noch zu erreichende Utopie suggerieren soll. Andererseits war dieses Charakteristikum auch schon in den verschiedenen Verständnissen des Begriffs aus der Weimarer Republik angelegt. Insbesondere Vorstellungen eines überparteilichen Konsenses könnten ebenfalls an Definitionen aus dieser Zeit anknüpfen, und zumindest von Brentano scheint dies im Sinn gehabt zu haben.
- 94 Vgl. E. Conze, Die Suche nach Sicherheit (Anm. 7), S. 27f., 66ff.
- 95 Bertram, Bundestag, I. WP, 49. Sitzung, 22.03.1950, S. 1705.
- 96 Vgl. J. Volmert, „Neubeginn“ (Anm. 52), S. 208.
- 97 Bertram, Bundestag, I. WP, 49. Sitzung, 22.03.1950, S. 1705.
- 98 Schmid, Bundestag, I. WP, 144. Sitzung, 30.05.1951, S. 5685.
- 99 Von Merkatz, Bundestag, I. WP, 204. Sitzung, 03.04.1952, S. 8777.
38Der zweite Kontext, in dem die Begriffe ‚Volksgemeinschaft‘, ‚Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ sehr häufig gebraucht wurden, war die Thematisierung der ehemals zum Deutschen Reich gehörenden Territorien, die infolge des Zweiten Weltkriegs kein Teil des neuen westdeutschen Staates waren94. Egal, ob es sich um das Saargebiet, die DDR oder die ‚Ostgebiete‘ jenseits der Oder-Neiße-Linie handelte: Stets wurde mit der Designation dieser Gegenden als Teile des deutschen ‚Volkskörpers‘ und ihrer (ehemaligen) Bewohner als ‚Volksgenossen‘ gegen diese angeblichen „Verluste am deutschen Volkskörper“95 Position bezogen. In diesem Kontext kommt dem Begriff ‚Volkskörper‘ seine größte Bedeutung zu, wobei er häufig mit organizistischen Metaphern aufgeladen wurde96. Helmut Bertram (Z) etwa sprach in diesem Zusammenhang von einer „Abschnürung der deutschen Länder der Ostzone“97, Carlo Schmid, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender und Bundestagsvizepräsident, warnte, Frankreich habe vor, mit dem Saargebiet „ein lebenswichtiges Stück aus dem Volkskörper Deutschlands herauszuschneiden“98, und der stellvertretende DP-Fraktionsvorsitzende Hans-Joachim von Merkatz behauptete: „Die „Elbe- bzw. Oderlinie zerschneidet einen einheitlichen Volkskörper und historisch konstanten Raum“99.
39Die Betonung der Notwendigkeit innerstaatlicher Solidarität zueinander in der ‚Volksgemeinschaft‘ einerseits und der Zugehörigkeit von ‚Volksgenossen‘ außerhalb der BRD zu dieser andererseits bilden gewissermaßen zwei Seiten einer Medaille; in den Vertriebenen, die aus den verlorenen ‚deutschen Ostgebieten‘ stammten, finden beide Seiten ihren Konnex. Hierin liegt eine weitere Parallele zur NS-‚Volksgemeinschaft‘, die ebenfalls nicht als identisch mit der Bevölkerung des Deutschen Reichs betrachtet wurde.
Die Begriffe als Waffe: Schädigung der ‚Volksgemeinschaft‘ und Exklusion
- 100 Etzel, Bundestag, I. WP, 40. Sitzung, 23.02.1950, S. 1342.
- 101 Huth, Bundestag, I. WP, 124. Sitzung, 08.03.1951, S. 4754; vgl. auch Paul, Bundestag, I. WP, 180. (...)
- 102 Ott, Bundestag, I. WP, 49. Sitzung, 22.03.1950, S. 1706.
- 103 Dehler, Bundestag, I. WP, 43. Sitzung, 01.03.1950, S. 1439; vgl. auch Paul, Bundestag, I. WP, 180. (...)
- 104 Vgl. z. B. Arndgen, Bundestag, I. WP, 84. Sitzung, 13.09.1950, S. 3180.
- 105 Vgl. z. B. von Thadden, Bundestag, I. WP, 17. Sitzung, 15.11.1949, S. 436.
40Auch außerhalb des Kontextes der Ansprüche auf in Folge des Zweiten Weltkrieges verlorene Gebiete spielten biologisierende Metaphern in der Verwendung des Begriffs ‚Volkskörper‘ eine große Rolle. Zum Bild der Amputation trat vor allem das der Krankheit (z. B. „Tumor[...]“100, „Geschwür“101), der Verletzung (z. B. „tödlich verwundender Dorn“102) und der Vergiftung (z. B. „daß sich diese Dinge wie ein Gift in unseren Volkskörper fressen“103). Der Begriff ‚Volkskörper‘ wurde also in stärkerem Maße als ‚Volksgemeinschaft‘ und ‚Volksgenosse/n‘ benutzt, um die Wahrnehmung gesellschaftlicher Krisenphänomene auf den Punkt zu bringen – so wie auch schon in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg. Positive Gegenstücke, die ebenfalls benutzt wurden, waren die Assoziation des ‚Volkskörpers‘ mit Gesundung104 und Wachstum105.
- 106 Vgl. z. B. Etzel, Bundestag, I. WP, 40. Sitzung, 23.02.1950, S. 1342; Dehler, Bundestag, I. WP, 43 (...)
41Was den ‚Volkskörper‘ auf diese Weise schädigte, waren der Vorstellung der Redner nach in der Regel eher abstrakte Phänomene wie die Entnazifizierung, die Gefahr eines mangelnden Vertrauens in die Justiz oder das allgemeine politische Programm der Regierung106 – so etwa, wenn Erwin Schoettle (SPD) im Rahmen der Debatte über den Bundeshaushalt für 1950 bemängelte,
- 107 Vgl. Schoettle, Bundestag, I. WP, 100. Sitzung, 10.11.1950, S. 3647.
„daß die Politik der Bundesregierung im ersten Jahr der Bundesrepublik Deutschland nicht sehr viel dazu getan hat, die Spannungen in unserem Volkskörper abzubauen, sondern daß durch ihre Maßnahmen im einzelnen wie im ganzen diese Spannungen verstärkt worden sind“107.
- 108 Storch, Bundestag, I. WP, 172. Sitzung, 07.11.1951, S. 7098.
42Personen- oder gruppenbezogene Schuldzuschreibungen, wie sie für die NS-‚Volksgemeinschaft‘ typisch gewesen wären, sind hierbei kaum zu beobachten. Auch die damit zusammenhängende exkludierende Dimension der NS-‚Volksgemeinschaft‘ findet sich kaum wieder. Der oben erwähnte Schlagabtausch, in dem Storch Renner bzw. der KPD vorwarf, sich durch sein/ihr Verhalten selbst aus der ‚Volksgemeinschaft‘ auszuschließen und damit das Recht zur Beteiligung an öffentlichen Debatten zu verwirken, ist das einzige Beispiel für eine explizite Anwendung dieses Argumentationsmusters. Zu diesem Fall ist jedoch hervorzuheben, dass Storchs Einlassung von niemandem jenseits der konkret angegriffenen KPD kritisiert wurde und sie ihm z. B. auch keinen Ordnungsruf oder eine andere Intervention des Bundestagspräsidenten einhandelte. Stattdessen stimmte ihm laut stenographischem Bericht die „Mitte“ mit dem Zuruf „Sehr richtig!“108 sogar aktiv zu.
4. Schluss
- 109 Vgl. v. a. H. Dubiel, Niemand ist frei von der Geschichte (Anm. 2), S. 46ff., 70f.; N. Frei, Verga (...)
- 110 N. Götz, „Volksgemeinschaft im synchronen und diachronen Vergleich“ (Anm. 4), S. 64.
43Die Untersuchung des Gebrauchs der Begriffe ‚Volksgemeinschaft‘, ‚Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ im 1. Deutschen Bundestag hat gezeigt: Über die in der Literatur bereits konstatierte fortwährende Attraktivität von an die NS-‚Volksgemeinschaft‘ anknüpfenden Gemeinschaftsorientierungen109 hinaus hatten auch die entsprechenden konkreten Begriffe der NS-Ideologie mit dem Zusammenbruch des ‚Dritten Reichs‘ nicht ausgedient. Sie wurden zwischen 1949 und 1953 immer wieder von Bundestagsabgeordneten aller im Parlament vertretenen politischen Richtungen mit positiver Konnotation benutzt. Positionen, wonach der Begriff ‚Volksgemeinschaft‘ ab 1945 „weitgehend diskreditiert“110 gewesen oder fast nur noch innerhalb der extremen Rechten verwendet worden sei, sind also zumindest für die ersten Jahre der BRD nicht haltbar.
44Lediglich KPD-Abgeordnete kritisierten die untersuchten Begriffe offen. Davon abgesehen lassen sich kaum reflexive Bemerkungen zur Begriffsverwendung ausmachen. Ein offener Anschluss an das nationalsozialistische Verständnis von ‚Volksgemeinschaft‘ findet sich ebenso nur im Einzelfall. Trotzdem wurden die Begriffe häufig in Kontexten gebraucht, in denen sie an Facetten ihrer Semantik im NS erinnerten. Vor allem der soziale Appell sowie der Aufruf zur Beilegung von Differenzen und zum Streben nach höherer Einheit in der ‚Volksgemeinschaft‘ finden sich sowohl in der NS-Ideologie als auch im 1. Bundestag – zum einen als utopische Vorstellung, zum anderen als Legitimationsprinzip. Dies widerspricht Jankas These, dass sich die Verbindung von nationalem und sozialem Gedanken nach 1945 gelöst habe. Thießens Beobachtung einer teilweisen Umformung in den Topos der ‚Not-‘ und ‚Schicksalsgemeinschaft‘ hingegen stimmt mit den Ergebnissen dieses Aufsatzes überein.
45Die Themenkomplexe, bei deren Verhandlung besonders oft von den untersuchten Begriffen Gebrauch gemacht wurde, waren die Sozialpolitik, die Flüchtlings- und Vertriebenenproblematik und die Frage der durch den Zweiten Weltkrieg verlorenen ehemals deutschen Gebiete. Im letztgenannten Kontext wiederholte sich die NS-Vorstellung einer nicht an Staatsgrenzen gebundenen ‚Volksgemeinschaft‘. Ferner wurden zu diesem Thema häufig organizistische Metaphern zur Beschreibung des angegriffenen ‚Volkskörpers‘ verwandt. Auch sonst verweist ‚Volkskörper‘ stärker als die beiden anderen untersuchten Begriffe auf die Wahrnehmung von Problemen und Gefahren für die ‚Volksgemeinschaft‘ statt auf die Utopie selbst. Die exkludierende Funktion, die für die NS-‚Volksgemeinschaft‘ zentral war, spielte bei der Verwendung des Begriffs im 1. Bundestag keine große Rolle. Auch wenn dies Thießens These einer maximal integrativen ‚Volksgemeinschaft light‘ stützt, zeigt sich am Beispiel der Auseinandersetzung zwischen Storch und der KPD-Fraktion, dass ‚Volksgemeinschaft‘ trotzdem vereinzelt weiter zur Legitimation von Exklusion verwandt werden konnte, ohne damit jenseits der direkt Betroffenen auf Widerspruch zu stoßen.
- 111 M. Freeden, Ideology (Anm. 10) S. 52.
- 112 Vgl. M.-L. Recker, Parlamentarismus in der Bundesrepublik (Anm. 7), S. 154, 173.
46Viele der an die NS-‚Volksgemeinschaft‘ erinnernden Bedeutungsfacetten könnten jedoch, wie unter anderem Thießen und Götz betonen, auch an ähnliche Elemente in Definitionen aus der Weimarer Republik anschließen; im Sinne einer „essential contestability“111 muss diese Möglichkeit bei einem Begriff, der schon lange vor seiner Vereinnahmung durch den NS in anderen Ideologien auftauchte und damit vielfach anschlussfähig war, immer bedacht werden. Nur bei von Brentano scheinen konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Rückbezug gegeben zu sein. Da die Redner ansonsten keine Aussagen hierüber trafen, müssten Betrachtungen der jeweiligen politischen Biographien klären, inwiefern dies bei den einzelnen Verwendungen jeweils der Fall gewesen sein könnte. An dieser Stelle sei nur als grobe Einordnung darauf hingewiesen, dass die überwiegende Mehrheit der 45 Abgeordneten, die die drei untersuchten Begriffe in ambivalenter oder nicht-kritischer Absicht gebrauchten, die Weimarer Republik aktiv miterlebt hatte. Etwas mehr als die Hälfte von ihnen wurde schon vor der Jahrhundertwende geboren – dies entspricht auch der generellen Altersverteilung im 1. Bundestag112 –, und nur sieben der in Rede stehenden Abgeordneten wurden beispielsweise erst im Jahr der nationalsozialistischen Machtübernahme oder danach volljährig. Bei fast allen von ihnen kann also vermutet werden, dass ihnen der Gebrauch der untersuchten Begriffe durch andere politische Lager als jenes der Nationalsozialisten bekannt war – unabhängig davon, ob sie schon vor 1933 politisch aktiv waren. Ferner sind die Erfahrungen dieser Parlamentarier während der Zeit des ‚Dritten Reichs‘ recht unterschiedlich. Um nur einen kurzen Überblick zu geben: Allein unter jenen wenigen Abgeordneten, deren Begriffsverwendung hier beispielhaft zitiert werden konnte, gingen manche ins Exil und beteiligten sich von dort aus am Widerstand gegen den NS, wie Willi Eichler, Erich Ollenhauer und Erwin Schoettle; andere blieben in Deutschland und waren politisch motivierten Entlassungen oder anderen beruflichen Einschränkungen ausgesetzt, wie Carlo Schmid, Oskar Wackerzapp und Anton Storch; und wieder andere arrangierten sich auf unterschiedliche Weise mit dem Regime und konnten ihre Karrieren fortsetzen, wie Heinrich von Brentano, Robert Phillip Nöll von der Nahmer oder Hans-Joachim von Merkatz, oder erlebten den Zweiten Weltkrieg als Soldaten, wie Helmut Bertram, Richard Hammer, Hans Ekstrand oder Günter Goetzendorff. Sie alle aber sprachen, trotz ihrer divergierenden Haltungen zum NS, von der ‚Volksgemeinschaft‘ bzw. den verwandten Begriffen.
- 113 Vgl. Martin H. Geyer, „War over Words: The Search for a Public Language in West Germany“, in: Will (...)
- 114 Vgl. H. Hansen, Die Sozialistische Reichspartei (Anm. 34), S. 225, 238f.; N. Frei, Vergangenheitsp (...)
47Für eine gründliche Untersuchung eventueller biographischer Hintergründe bei der Verwendung dieser Begriffe fehlt hier angesichts der Menge an Abgeordneten, deren Äußerungen betrachtet werden, der Raum. Doch allein die Tatsache, dass die insgesamt 74 Nennungen der Begriffe auf ganze 50 Abgeordnete entfallen statt auf einige wenige wiederholte Nutzer, deutet darauf hin, dass besondere biographische Prägungen wohl nicht der hauptsächliche Schlüssel zur Erklärung der ungebrochenen Beliebtheit der Begriffe sind. Vielmehr liegt die These nahe, dass zumindest für die westdeutsche Gesellschaft der frühen 1950er-Jahre schlicht noch keine allgemeine Sensibilisierung bezüglich der Verwendung von Begriffen aus der NS-Ideologie angenommen werden kann. Martin H. Geyer zufolge entwickelte sich eine solche erst seit den späten 1950er-Jahren unter dem Einfluss der ‚Sprachkritik‘, die Victor Klemperer, Dolf Sternberger und andere betrieben113. Dieser Befund würde dazu passen, dass die Begriffe ‚Volksgemeinschaft‘, ‚Volksgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ ab 1957 nur noch sehr selten im Bundestag genutzt wurden. Dass der Gebrauch der hier untersuchten Begriffe jenseits der KPD fast nie auf Protest stieß oder in kritischer Distanz erfolgte und ebenso wenig durch die Redner gerechtfertigt wurde, sondern meist schlicht kommentarlos geschah, stärkt diese These zusätzlich. Zwar zeigt der oben erwähnte Verbotsantrag der Bundesregierung gegen die SRP, in dem der Gebrauch des ‚Volksgemeinschafts‘-Konzeptes angeprangert wird, dass dieser Begriff auch schon 1951 im konservativen Lager als Element der NS-Ideologie identifiziert und kritisiert werden konnte; doch hinderte dies die Abgeordneten der Regierungskoalition und der Opposition nicht daran, die untersuchten Begriffe während des Verbotsverfahrens gegen die SRP und danach weiter zu verwenden. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung ein Verbot der SRP in erster Linie anstrebte, da sie angesichts der im Ausland und insbesondere von den Alliierten geäußerten Sorge über die Wahlerfolge einer neuen nationalsozialistischen Partei einen außenpolitischen Reputationsverlust der BRD fürchtete114, ergibt sich der Eindruck, dass der Begriff ‚Volksgemeinschaft‘ in den frühen 1950er-Jahren zwar auch abseits der KPD als NS-Vokabular erkannt und problematisiert werden konnte, wenn dies dazu dienlich war, sich vom bereits feststehenden politischen Gegner am rechten Rand abzugrenzen, seine Verwendung für sich allein allerdings noch keine Kritik hervorrief. So lässt sich verstehen, warum die Aussagen des SRP-Mitglieds Fritz Rößler im Bundestag auf breiten Widerspruch stießen, ein rhetorischer Ausgrenzungsversuch mithilfe der ‚Volksgemeinschaft‘ durch den CDU-Minister Storch und etliche andere Nutzungen des Begriffs hingegen nicht.
- 115 Vgl. Axel Schildt, „Fünf Möglichkeiten, die Geschichte der Bundesrepublik zu erzählen“, in: Frank (...)
- 116 B. Wintgens, Treibhaus Bonn (Anm. 5), S. 22.
- 117 Ebd., S. 30.
- 118 Ebd., S. 19.
48Diese Erkenntnisse führen unmittelbar zu der Frage, welches Narrativ zur Geschichte der frühen BRD sich aus den hiesigen Befunden ergibt. Folgt man Axel Schildts Kategorisierung von fünf vorherrschenden Möglichkeiten, die Geschichte der Bundesrepublik zu schreiben, so ließen sich die Ergebnisse einerseits in eine Erfolgsgeschichte eingliedern, gleichsam als Geburtswehen – immerhin verschwand die ‚Volksgemeinschaft‘ ja ab 1957 weitestgehend aus dem Bundestag. Andererseits könnte der unerwartet weit verbreitete und scheinbar meist unreflektierte Gebrauch dieser NS-Begriffe unter jenen Parlamentariern, die eigentlich den demokratischen Neuanfang in Westdeutschland repräsentieren sollten, auch als Mosaikstein einer Misserfolgsgeschichte interpretiert werden. Schildt führt beide Sichtweisen im Narrativ einer Belastungsgeschichte zusammen, deren bittere Erkenntnis es ist, dass gerade die Reintegration von NS-Belasteten sowie die Toleranz bzw. Missachtung von Kontinuitäten zum ‚Drittem Reich‘ zu den Ausgangsbedingungen der demokratischen Stabilisierung und des wirtschaftlichen Erfolgs der BRD gehörten115. Noch passgenauer und unter Berücksichtigung der Kontinuitätslinien in die Zeit vor dem NS, die dem Begriff der ‚Volksgemeinschaft‘ ebenfalls innewohnen, scheint Wintgens Charakterisierung der 1950er-Jahre als eine von nicht auflösbaren Ambivalenzen geprägte „Scharnierzeit“116 zwischen der Weimarer Republik, dem ‚Dritten Reich‘ und der BRD zu sein – eine Zeit, in welcher der Bestand und die Stabilisierung des neuen politischen Systems noch keineswegs als gesichert gelten konnten. Der vorliegende Aufsatz wäre damit ein Beitrag zur Untersuchung der „mentale[n] Überhänge bei der Diskontinuität der politischen Systeme“117, welche die „krummen Wege[…]“118 kennzeichneten, auf denen der Übergang von der NS-Diktatur zur liberalen Demokratie erfolgte.
- 119 Vgl. in diesem Sinne für die Zeit vor dem NS Angela Schuberth, „Der Begriff der ‚Volksgemeinschaft (...)
- 120 Vgl. zu der Frage, was zu diesem zu zählen ist, umfassend C. Berning, Vokabular des Nationalsozial (...)
- 121 Vgl. M. Jachmann, Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages (Anm. 3).
49Um die obigen Einschätzungen zu den Gründen der Konjunktur der Begriffe ‚Volksgemeinschaft‘, ‚Volkgenosse/n‘ und ‚Volkskörper‘ zu überprüfen, wäre es vielversprechend, die Untersuchung in einer stärker diachron ausgerichteten Perspektive für die Zeit nach 1953 fortzuführen. Dabei böte es sich an, auch weitere Quellenarten einzubeziehen, insbesondere die Berichterstattung in der Presse – entweder, um dort nach eventuellen Kommentaren zur Verwendung der Begriffe im Bundestag zu suchen, oder um ihren Gebrauch in der Presse selbst zu studieren119. Ferner könnte es reizvoll und gewinnbringend sein, die Untersuchung auf andere wesentliche Begriffe der NS-Ideologie auszuweiten, um festzustellen, ob die hiesigen Ergebnisse auch für die Verwendung von NS-Vokabular120 im frühen Bundestag im Allgemeinen Geltung beanspruchen können. Für „Rasse“ bzw. „rassisch“ beispielsweise ergibt eine erste rein quantitative Auswertung mittels der Datenbank der Parlamentsprotokolle des Bundestages, wie sie auch den Ausgangspunkt der hiesigen Untersuchung bildete, einen ähnlichen Trend von einer relativ häufigen Nutzung in der ersten Legislaturperiode, nämlich in 64 Sitzungen, die direkt danach deutlich zurückgeht – auf 33 Sitzungen von 1953 bis 1957. Im Gegensatz zu ‚Volksgemeinschaft‘ wurde der Begriff ‚Rasse‘ allerdings auch in den meisten späteren Legislaturperioden weiter ähnlich häufig benutzt, wenn auch nie wieder auf einem so hohen Niveau wie zwischen 1949 und 1953121.
Notes
1 Kernbegriffe der NS-Ideologie und andere Quellenbegriffe werden in dieser Arbeit in einfachen Anführungszeichen verwendet.
2 Vgl. z. B. Ulrich Brochhagen, Nach Nürnberg. Vergangenheitsbewältigung und Westintegration in der Ära Adenauer, Hamburg (Schriftenreihe des Hamburger Instituts für Sozialforschung), 1994; Helmut Dubiel, Niemand ist frei von der Geschichte. Die nationalsozialistische Herrschaft in den Debatten des Deutschen Bundestages, München/Wien, 1999, S. 35-77; Norbert Frei, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München, 1996; Malte Thießen, „Schöne Zeiten? Erinnerungen an die ‚Volksgemeinschaft‘ nach 1945“, in: Frank Bajohr, Michael Wildt (Hg.), Volksgemeinschaft. Neue Forschungen zur Gesellschaft des Nationalsozialismus, Frankfurt am Main (Die Zeit des Nationalsozialismus. Eine Buchreihe), 2009, S. 165-187; Ders., „Erinnerungen an die ‚Volksgemeinschaft‘. Integration und Exklusion im kommunalen und kommunikativen Gedächtnis“, in: Detlef Schmiechen-Ackermann (Hg.), ‚Volksgemeinschaft‘: Mythos, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder soziale Realität im ‚Dritten Reich‘? Zwischenbilanz einer kontroversen Debatte, Paderborn u.a. (Nationalsozialistische ‚Volksgemeinschaft‘. Studien zu Konstruktion, gesellschaftlicher Wirkungsmacht und Erinnerung, Bd. 1), 2012, S. 319-334; Martin Will, Ephorale Verfassung. Das Parteiverbot der rechtsextremen SRP von 1952, Thomas Dehlers Rosenburg und die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen, 2017, S. 487-490.
3 Vgl. Maika Jachmann, Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages – ab 1949 (pdok.bundestag.de/), 01.01.2017 (Zugriff: 09.04.2020).
4 Vgl. z. B. N. Frei, Vergangenheitspolitik (Anm. 2), S. 88; Claudia Fröhlich, „Rückkehr zur Demokratie – Wandel der politischen Kultur in der Bundesrepublik“, in: Peter Reichel, Harald Schmid, Peter Steinbach (Hg.), Der Nationalsozialismus – Die zweite Geschichte. Überwindung – Deutung – Erinnerung, Bonn (Schriftenreihe, Bd. 766), 2009, S. 107-115; Norbert Götz, „Die nationalsozialistische Volksgemeinschaft im synchronen und diachronen Vergleich“, in: D. Schmiechen-Ackermann (Hg.), ‚Volksgemeinschaft‘ (Anm. 2), S. 64; Sigrid Meuschel, „Legitimationsstrategien in der DDR und in der Bundesrepublik“, in: Christoph Kleßmann, Hans Misselwitz, Günter Wichert (Hg.), Deutsche Vergangenheiten – eine gemeinsame Herausforderung. Der schwierige Umgang mit der doppelten Nachkriegsgeschichte, Berlin, 1999, S. 118ff.; M. Thießen, „Schöne Zeiten?“ (Anm. 2), S. 175.
5 Benedikt Wintgens, Treibhaus Bonn. Die politische Kulturgeschichte eines Romans, Berlin/Düsseldorf (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 178 – Reihe Parlament und Öffentlichkeit, Bd. 8), 2019, S. 19.
6 Vgl. Michael Freeden, „Conceptual History, Ideology and Language“, in: Willibald Steinmetz, Michael Freeden, Javier Fernández Sebastián (Hg.), Conceptual History in the European Space, New York/Oxford (European Conceptual History, Bd. 1), 2017, S. 123.
7 Vgl. Eckart Conze, Die Suche nach Sicherheit. Eine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis in die Gegenwart, München, 2009, S. 127f.; Marie-Luise Recker, Parlamentarismus in der Bundesrepublik Deutschland. Der Deutsche Bundestag 1949-1969, Berlin/Düsseldorf (Handbuch der Geschichte des deutschen Parlamentarismus), 2018, S. 228-231.
8 Die weibliche Form ‚Volksgenossin/nen‘ taucht im Korpus nicht auf.
9 Ein Online-Tool, das für die Plenarprotokolle des Bundestags eine grafische Darstellung von Begriffshäufigkeiten ermöglicht, wurde anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Parlaments von der Zeit veröffentlicht: Vgl. Kai Biermann u.a., Darüber spricht der Bundestag (www.zeit.de/politik/deutschland/2019-09/bundestag-jubilaeum-70-jahre-parlament-reden-woerter-sprache-wandel#), 09.09.2019 (Zugriff: 09.04.2020). Ein Vergleich mit der eigenhändigen Suche über die Datenbank auf der Website des Bundestags zeigt allerdings, dass dieses Programm nicht alle Begriffsverwendungen findet, weswegen es hier nicht benutzt wird (vgl. M. Jachmann, Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages [Anm. 3]).
10 Michael Freeden, Ideology. A Very Short Introduction, Oxford u.a. (Very Short Introductions, Bd. 95), 2003, S. 52.
11 Vgl. M. Freeden, Ideology (Anm. 10), S. 2ff., 51-65; Ders., „Conceptual History, Ideology and Language“ (Anm. 6), S. 118-124, 133.
12 Vgl. Reinhart Koselleck, „Einleitung“, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 1, 1972, insb. S. XIV, XIX, XXIV; Ders., „Vorwort“, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 7, 1992, insb. S. VII; Willibald Steinmetz, Michael Freeden, „Introduction. Conceptual History: Challenges, Conundrums, Complexities“, in: Steinmetz/Freeden/Sebastián (Hg.), Conceptual History in the European Space (Anm. 6), S. 1f.; M. Freeden, „Conceptual History, Ideology and Language“ (Anm. 6), S. 119, 123.
13 Vgl. M. Freeden, ebd., S. 125f., 130.
14 R. Koselleck, „Einleitung“ (Anm. 12), S. XXI.
15 Detlef Schmiechen-Ackermann, „‚Volksgemeinschaft‘: Mythos der NS-Propaganda, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder soziale Realität im ‚Dritten Reich‘? – Einführung“, in: Ders. (Hg.), ‚Volksgemeinschaft‘ (Anm. 2), S. 13.
16 Vgl. Frank Bajohr, Michael Wildt, „Einleitung“, in: Dies. (Hg.), Volksgemeinschaft (Anm. 2), S. 7-13; Ian Kershaw, „Volksgemeinschaft. Potential and Limitations of the Concept“, in: Martina Steber, Bernhard Gotto (Hg.), Visions of Community in Nazi Germany. Social Engineering and Private Lives, Oxford/New York, 2014, S. 29-42; Thomas Mergel, „Führer, Volksgemeinschaft und Maschine. Politische Erwartungsstrukturen in der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus 1918-1936“, in: Wolfgang Hardtwig (Hg.), Politische Kulturgeschichte der Zwischenkriegszeit 1918-1939, Göttingen (Geschichte und Gesellschaft. Zeitschrift für Historische Sozialwissenschaft. Sonderhefte, Bd. 21), 2005, S. 91-127; Martina Steber, Bernhard Gotto, „Volksgemeinschaft im NS-Regime. Wandlungen, Wirkungen und Aneignung eines Zukunftsversprechens“, Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 62 (2014), S. 433-445; Michael Wildt, „Volksgemeinschaft“ (docupedia.de/zg/Volksgemeinschaft?oldid=125622), 03.06.2014 (Zugriff: 09.04.2020); Ders., Die Ambivalenz des Volkes. Der Nationalsozialismus als Gesellschaftsgeschichte, Berlin, 2019, S. 30-36.
17 Vgl. dazu z. B. I. Kershaw, ebd., S. 36-42; Steber/Gotto, „Volksgemeinschaft im NS-Regime“ (Anm. 16), S. 435; M. Wildt, „Volksgemeinschaft“ (Anm. 16); Wolf Gruner, „Das Dogma der ‚Volksgemeinschaft‘ und die Mikrogeschichte der NS-Gesellschaft“, in: Detlef Schmiechen-Ackermann u.a. (Hg.), Der Ort der ‚Volksgemeinschaft‘ in der deutschen Gesellschaftsgeschichte, Paderborn u.a. (Nationalsozialistische ‚Volksgemeinschaft‘. Studien zu Konstruktion, gesellschaftlicher Wirkungsmacht und Erinnerung, Bd. 7), 2018, S. 71-90.
18 Vgl. M. Wildt, ebd.
19 Vgl. N. Götz, „Volksgemeinschaft im synchronen und diachronen Vergleich“ (Anm. 4), S. 57f.
20 Vgl. Bajohr/Wildt, „Einleitung“ (Anm. 16), S. 10f.; N. Götz, ebd., S. 57f.; Peter Walkenhorst, Nation – Volk – Rasse. Radikaler Nationalismus im Deutschen Kaiserreich 1890-1914, Göttingen (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 176), 2007, S. 87f.; M. Wildt, „Volksgemeinschaft“ (Anm. 16); Ders., Die Ambivalenz des Volkes (Anm. 16), S. 23ff.; Manfred Riedel, „Gesellschaft, Gemeinschaft“, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 2, 1975, S. 854-860.
21 Vgl. N. Götz, ebd., S. 58f.; T. Mergel, „Führer, Volksgemeinschaft und Maschine“ (Anm. 16), S. 95-101; M. Wildt, „Volksgemeinschaft“ (Anm. 16); Ders., Die Ambivalenz des Volkes (Anm. 16), S. 47-57, 65; Jörn Retterath, „‚Parteihader‘ versus ‚Volksgemeinschaft‘. Kritik an Parteien und Parlamentarismus seitens der politischen Mitte in den Anfangsjahren der Weimarer Republik“, in: Sebastian Elsbach, Ronny Noak, Andreas Braune (Hg.), Konsens und Konflikt. Demokratische Transformation in der Weimarer und Bonner Republik, Stuttgart (Weimarer Schriften zur Republik, Bd. 9), 2019, S. 143-147.
22 Vgl. R. Koselleck, „Einleitung“ (Anm. 12), S. XVIIf.; N. Götz, ebd., S. 60.
23 N. Götz, ebd., S. 62.
24 Vgl. Cornelia Berning, Vokabular des Nationalsozialismus, Berlin/New York, 2007 (2., durchgesehene u. überarbeitete Aufl.), S. 654-660; N. Götz, ebd., S. 59-63; M. Wildt, „Volksgemeinschaft“ (Anm. 16); Ders., Die Ambivalenz des Volkes (Anm. 16), S. 30ff., 36, 64; Kurt Bauer, Nationalsozialismus. Ursprünge, Anfänge, Aufstieg und Fall, Wien/Köln/Weimar (UTB, Bd. 3076), 2008, S. 109-112; Hans-Ulrich Wehler, Der Nationalsozialismus. Bewegung, Führerschaft, Verbrechen 1919-1945, München, 2009, S. 5-13, 80ff., 84f., 119f., 129ff., 145-151.
25 C. Berning, ebd., S. 663.
26 Vgl. ebd., S. 660-664.
27 Zit. n. ebd., S. 662.
28 Vgl. C. Berning, ebd., S. 667f.; Gerhard Dohrn-van Rossum, Ernst-Wolfgang Böckernförde, „Organ, Organismus, Organisation, politischer Körper“, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 4, 1978, S. 519-622, insb. S. 521-561; Inge Baxmann, „Der Körper der Nation“, in: Etienne François, Hannes Siegrist, Jacob Vogel (Hg.), Nation und Emotion. Deutschland und Frankreich im Vergleich 19. und 20. Jahrhundert, Göttingen (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 110), 1995, S. 354; Detlev J. K. Peukert, Max Webers Diagnose der Moderne, Göttingen (Kleine Vandenhoeck-Reihe, Bd. 1548), 1989, S. 106; Ute Planert, „Der dreifache Körper des Volkes: Sexualität, Biopolitik und die Wissenschaften vom Leben“, Geschichte und Gesellschaft. Zeitschrift für Historische Sozialwissenschaft, 26 (2000), S. 561-564; Heinrich Hartmann, Der Volkskörper bei der Musterung. Militärstatistik und Demographie in Europa vor dem Ersten Weltkrieg, Göttingen, 2011, S. 8f., 17f.; Maren Lorenz, Leibhaftige Vergangenheit. Einführung in die Körpergeschichte, Tübingen (Historische Einführungen, Bd. 4), 2000, S. 34, 104-120.
29 Vgl. Moritz Föllmer, „Der ‚kranke Volkskörper‘. Industrielle, hohe Beamte und der Diskurs der nationalen Regeneration in der Weimarer Republik“, Geschichte und Gesellschaft. Zeitschrift für Historische Sozialwissenschaft, 27 (2001), S. 41-67; Dohrn-van Rossum/Böckernförde, ebd., S. 617; I. Baxmann, ebd., S. 355, 360f.
30 Winfried Süß, Der „Volkskörper“ im Krieg. Gesundheitspolitik, Gesundheitsverhältnisse und Krankenmord im nationalsozialistischen Deutschland 1939-1945, München (Studien zur Zeitgeschichte, Bd. 65), 2003, S. 12 Anm. 3.
31 Vgl. W. Süß, ebd., S. 12, 32ff.; C. Berning, Vokabular des Nationalsozialismus (Anm. 24), S. 667-670; D. Peukert, Max Webers Diagnose der Moderne (Anm. 28), S. 110ff.; Peter Glanninger, Rassismus und Rechtsextremismus. Rassistische Argumentationsmuster und ihre historischen Entwicklungslinien, Frankfurt am Main u.a. (Mensch und Gesellschaft. Schriftenreihe für Sozialmedizin, Sozialpsychatrie, medizinische Anthropologie und philosophische Reflexionen, Bd. 16), 2009, S. 148-151; Malte Thießen, „Vom immunisierten Volkskörper zum ‚präventiven Selbst‘. Impfen als Biopolitik und soziale Praxis vom Kaiserreich zur Bundesrepublik“, Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 61 (2013), S. 46-64.
32 Gideon Botsch, Wahre Demokratie und Volksgemeinschaft. Ideologie und Programmatik der NPD und ihres rechtsextremen Umfelds, Wiesbaden (Edition Rechtsextremismus), 2017, S. 81.
33 Vgl. ebd. S. 80-98.
34 Vgl. N. Frei, Vergangenheitspolitik (Anm. 2), S. 326; M. Will, Ephorale Verfassung (Anm. 2), S. 109; Henning Hansen, Die Sozialistische Reichspartei (SRP). Aufstieg und Scheitern einer rechtsextremen Partei, Berlin/Düsseldorf (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 148), 2007, S. 106-109, 241f.
35 Vgl. G. Botsch, Wahre Demokratie und Volksgemeinschaft (Anm. 32), S. 87, 89, 94ff.
36 Vgl. allgemein als frühen Erfahrungsbericht zum Fortleben der Sprache des NS: Victor Klemperer, LTI. Notizbuch eines Philologen, Leipzig (Reclam-Bibliothek, Bd. 125), 2005 (21. Aufl.), insb. S. 10f., 25f., 162-166.
37 Vgl. für das Verständnis der ‚Volksgemeinschaft‘ als Handlungskollektiv auch N. Götz, „Volksgemeinschaft im synchronen und diachronen Vergleich“ (Anm. 4), S. 58.
38 Vgl. H. Dubiel, Niemand ist frei von der Geschichte (Anm. 2), S. 46ff., 70f.; N. Frei, Vergangenheitspolitik (Anm. 2), S. 304f.
39 Vgl. Martina Steber, Die Hüter der Begriffe. Politische Sprachen des Konservativen in Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland, 1945-1980, Berlin/Boston (Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London / Publications of the German Historical Institute London, Bd. 78), 2017, S. 134f., 159f., 208-212.
40 B. Wintgens, Treibhaus Bonn (Anm. 5), S. 33.
41 In den Geschichtlichen Grundbegriffen finden sich allerdings keine Aussagen zur ‚Volksgemeinschaft‘ nach 1945 und nur sehr knappe Bemerkungen zur Geschichte der Teilbegriffe ‚Volk‘ und ‚Gemeinschaft‘ ab der Nachkriegszeit. Der Artikel zu „Volk, Nation, Nationalismus, Masse“ vertritt die These, während der Teilung Deutschlands sei der Begriff ‚Volk‘ vorwiegend zur Legitimierung der inneren Verfassung verwandt worden, während die ‚Nation‘ vor allem für die Frage nach den Gemeinsamkeiten der beiden deutschen Staaten eine Bedeutung gehabt habe (vgl. Reinhart Koselleck u.a., „Volk, Nation, Nationalismus, Masse“, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 7, 1992, S. 141, 420-431). Der Artikel zum Lemma „Gesellschaft, Gemeinschaft“ vermerkt ebenfalls nur kurz: „Der politisch verhängnisvolle Einfluß der Gemeinschaftsideologie ist der weiteren Wirkung des Theormes [sic]“ nach dem Zweiten Weltkrieg „verständlicherweise abträglich gewesen“, und das dualistische Schema Gesellschaft – Gemeinschaft lebe „heute lediglich als ideologisch fragwürdiger Wortbestand in Publizistik, kulturkritischem Schrifttum und unterschwellig in jenen pseudomarxistischen Texten der ‚Neuen Linken‘ fort, die […] den Gemeinschaftskult der Periode nach dem Ersten Weltkrieg wiederholen“ (M. Riedel, „Gesellschaft, Gemeinschaft“ [Anm. 20], S. 860, 862).
42 Franz Janka, Die braune Gesellschaft. Ein Volk wird formatiert, Stuttgart, 1997, S. 454.
43 Vgl. ebd., S. 452-459.
44 Vgl. N Götz, „Volksgemeinschaft im synchronen und diachronen Vergleich“ (Anm. 4), S. 64.
45 Vgl. Norbert Jegelka, „‚Volksgemeinschaft‘. Begriffskonturen in ‚Führer‘ideologie, Recht und Erziehung (1933-1945)“, in: Annette Graczyk (Hg.), Das Volk. Abbild, Konstruktion, Phantasma, Berlin, 1996, S. 124ff.; Hajo Funke, „Volk, völkisch, Volksgemeinschaft – historische Konzepte. Die Rechtspopulisten heute und die Gesellschaft der Vielfalt“, Einsicht 18 – Bulletin des Fritz Bauer Instituts, 9 (2017), S. 28f.
46 M. Thießen, „Schöne Zeiten?“ (Anm. 2), S. 173.
47 Ebd., S. 170.
48 Ebd., S. 185.
49 Vgl. ebd., S. 165-187; Ders., „Erinnerungen an die ‚Volksgemeinschaft‘“ (Anm. 2), S. 319-334; ferner Thießens kurze Anmerkung zum punktuellen Gebrauch des Konzepts ‚Volksgemeinschaft‘ im westdeutschen Impfdiskurs: Ders., „Vom immunisierten Volkskörper zum ‚präventiven Selbst‘“ (Anm. 31), S. 60f.
50 Vgl. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, I. Wahlperiode, 1. Sitzung, 07.09.1949, S. 1.; Bundestag, I. WP, 282. Sitzung, 29.07.1953, S. 14253.
51 Vgl. Adolf M. Birke, Die Bundesrepublik Deutschland. Verfassung, Parlament und Parteien, München (Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 41), 1997, S. 16-19, 83-89; E. Conze, Die Suche nach Sicherheit (Anm. 7), S. 127ff.
52 Vgl. Rudolf Vierhaus, Ludolf Herbst (Hg.), Biographisches Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages 1949-2002, Bd. 3, München, 2003, S. 4; Johannes Volmert, „Der Neubeginn: Die erste Bundestagsdebatte zur Regierungserklärung von Konrad Adenauer (20.-29.9.49)“, in: Armin Burkhardt, Kornelia Pape (Hg.), Sprache des deutschen Parlamentarismus. Studien zu 150 Jahren parlamentarischer Kommunikation, Wiesbaden, 2000, S. 194ff.; E. Conze, ebd., S. 114, 127ff., 147-151; Helga Grebing, „Die Parteien“, in: Wolfgang Benz (Hg.), Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1: Politik, Frankfurt am Main (Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1), 1989, S. 93-98; A. M. Birke, ebd., S. 16f.; Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Die Mitglieder des Deutschen Bundestages. 1.-13. Wahlperiode. Alphabetisches Gesamtverzeichnis (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages – Materialien, Bd. 127), Bonn, 1998.
53 Vgl. Andreas Olschewski, „Die Verschriftung von Parlamentsdebatten durch die stenographischen Dienste in Geschichte und Gegenwart“, in: Burkhardt/Pape (Hg.), ebd., S. 336-348; Armin Burkhardt, Das Parlament und seine Sprache. Studien zu Theorie und Geschichte parlamentarischer Kommunikation, Tübingen (Reihe Germanistische Linguistik, Bd. 241), 2003, S. 469-507.
54 Vgl. M. Jachmann, Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages (Anm. 3).
55 Vgl. Renner, Bundestag, I. WP, 29. Sitzung, 20.01.1950, S. 907; Harig, Bundestag, I. WP, 80. Sitzung, 27.07.1950, S. 2976; Kohl, Bundestag, I. WP, 172. Sitzung, 07.11.1951, S. 7099; Renner, Bundestag, I. WP, 195. Sitzung, 21.02.1952, S. 8383f.
56 Vgl. Neumayer, Bundestag, I. WP, 79. Sitzung, 26.07.1950, S. 2875; Mende, Bundestag, I. WP, 160. Sitzung, 11.07.1951, S. 6491.
57 Vgl. von Brentano, Bundestag, I. WP, 6. Sitzung, 21.09.1949, S. 45; Eichler, Bundestag, I. WP, 59. Sitzung, 27.04.1950, S. 2187.
58 Vgl. Bertram, Bundestag, I. WP, 49. Sitzung, 22.03.1950, S. 1705.
59 Vgl. hier und im Folgenden, sofern nicht anders angegeben, für die vollen Namen und biographischen Angaben der Abgeordneten Vierhaus/Herbst (Hg.), Biographisches Handbuch, 3 Bde (Anm. 52).
60 Vgl. Wessel, Bundestag, I. WP, 7. Sitzung, 22.09.1949, S. 74.
61 Vgl. Eichler, Bundestag, I. WP, 59. Sitzung, 27.04.1950, S. 2187; Ders., Bundestag, I. WP, 234. Sitzung, 22.10.1952, S. 10718; Ders., Bundestag, I. WP, 279. Sitzung, 02.07.1953, S. 13938; Wackerzapp, Bundestag, I. WP, 178. Sitzung, 05.12.1951, S. 7341; Ders., Bundestag, I. WP, 192. Sitzung, 13.02.1952, S. 8261; Ders., Bundestag, I. WP, 264. Sitzung, 06.05.1953, S. 12895.
62 Neumayer, Bundestag, I. WP, 79. Sitzung, 26.07.1950, S. 2875.
63 Vgl. Niebergall, Bundestag, I. WP, 144. Sitzung, 30.05.1951, S. 5699; Paul, Bundestag, I. WP, 180. Sitzung, 12.12.1951, S. 7488.
64 Vgl. M. Freeden, Ideology (Anm. 10), S. 5ff.
65 Renner, Bundestag, I. WP, 29. Sitzung, 20.01.1950, S. 907.
66 Vgl. ähnlich auch Harig, Bundestag, I. WP, 80. Sitzung, 27.07.1950, S. 2976; Renner, Bundestag, I. WP, 195. Sitzung, 21.02.1952, S. 8383f.
67 Vgl. Jens Ulrich Klocksin, Kommunisten im Parlament. Die KPD in Regierungen und Parlamenten der westdeutschen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland (1945-1956), Bonn, 1993, S. 279f.; Dominik Rigoll, „Grenzen des Sagbaren. NS-Belastung und NS-Verfolgungserfahrung bei Bundestagsabgeordneten“, Zeitschrift für Parlamentsfragen, 45 (2014), S. 130f.
68 Storch, Bundestag, I. WP, 172. Sitzung, 07.11.1951, S. 7098.
69 Kohl, Bundestag, I. WP, 172. Sitzung, 07.11.1951, S. 7099.
70 Wellhausen, Bundestag, I. WP, 264. Sitzung, 06.05.1953, S. 12908.
71 Vgl. N. Frei, Vergangenheitspolitik (Anm. 2), S. 69f.; M. Will, Ephorale Verfassung (Anm. 2), S. 488.
72 Richter, Bundestag, I. WP, 84. Sitzung, 13.09.1950, S. 3147. Bei Fritz Schuler (CDU) findet sich ein ähnlich unkritisches Lob der Pflichterfüllung des Handwerks gegenüber der historischen NS-‚Volksgemeinschaft‘ während der Luftangriffe des Zweiten Weltkriegs (vgl. Schuler, Bundestag, I. WP, 199. Sitzung, 19.03.1952, S. 8549).
73 Vgl. Vierhaus/Herbst (Hg.), Biographisches Handbuch, Bd. 2 (Anm. 52), S. 699; H. Hansen, Die Sozialistische Reichspartei (Anm. 34), S. 54ff., 185-189; M. Will, Ephorale Verfassung (Anm. 2), S. 278-282; B. Wintgens, Treibhaus Bonn (Anm. 5), S. 97ff.
74 Vgl. J. Volmert, „Neubeginn“ (Anm. 52).
75 Von Brentano, Bundestag, I. WP, 6. Sitzung, 21.09.1949, S. 43.
76 Ebd., S. 45.
77 Hammer, Bundestag, I. WP, 52. Sitzung, 27.03.1950, S. 1905f.
78 Vgl. ähnlich Ewers, Bundestag, I. WP, 137. Sitzung, 20.04.1951, S. 5412.
79 Vgl. z. B. Goetzendorff, Bundestag, I. WP, 7. Sitzung, 23.09.1949, S. 127; Schuler, Bundestag, I. WP, 199. Sitzung, 19.03.1952, S. 8549; Ollenhauer, Bundestag, I. WP, 211. Sitzung, 14.05.1952, S. 9263ff.; Ders., Bundestag, I. WP, 227. Sitzung, 19.07.1952, S. 10243.
80 Glasmeyer, Bundestag, I. WP, 59. Sitzung, 27.04.1950, S. 2181.
81 Vgl. z. B. Schoettle, Bundestag, I. WP, 100. Sitzung, 10.11.1950, S. 3647; Even, Bundestag, I. WP, 227. Sitzung, 19.07.1952, S. 10240; Ollenhauer, Bundestag, I. WP, 227. Sitzung, 19.07.1952, S. 10243.
82 Fröhlich, Bundestag, I. WP, 191. Sitzung, 08.02.1952, S. 8221.
83 Nöll von der Nahmer, Bundestag, I. WP, 115. Sitzung, 31.01.1951, S. 4359.
84 Ollenhauer, Bundestag, I. WP, 211. Sitzung, 14.05.1952, S. 9264.
85 Nöll von der Nahmer, Bundestag, I. WP, 115. Sitzung, 31.01.1951, S. 4359.
86 Ollenhauer, Bundestag, I. WP, 211. Sitzung, 14.05.1952, S. 9263.
87 Vgl. E. Conze, Die Suche nach Sicherheit (Anm. 7), S. 173ff.
88 Vgl. ähnlich z. B. auch Schoettle, Bundestag, I. WP, 278. Sitzung, 01.07.1953, S. 13848.
89 Vgl. E. Conze, Die Suche nach Sicherheit (Anm. 7), S. 27f., 173, 184f.
90 Zawadil, Bundestag, I. WP, 50. Sitzung, 23.03.1950, S. 1756.
91 Goetzendorff, Bundestag, I. WP, 7. Sitzung, 23.09.1949, S. 126ff.
92 Ekstrand, Bundestag, I. WP, 106. Sitzung, 13.12.1950, S. 3919.
93 Wackerzapp, Bundestag, I. WP, 192. Sitzung, 13.02.1952, S. 8261.
94 Vgl. E. Conze, Die Suche nach Sicherheit (Anm. 7), S. 27f., 66ff.
95 Bertram, Bundestag, I. WP, 49. Sitzung, 22.03.1950, S. 1705.
96 Vgl. J. Volmert, „Neubeginn“ (Anm. 52), S. 208.
97 Bertram, Bundestag, I. WP, 49. Sitzung, 22.03.1950, S. 1705.
98 Schmid, Bundestag, I. WP, 144. Sitzung, 30.05.1951, S. 5685.
99 Von Merkatz, Bundestag, I. WP, 204. Sitzung, 03.04.1952, S. 8777.
100 Etzel, Bundestag, I. WP, 40. Sitzung, 23.02.1950, S. 1342.
101 Huth, Bundestag, I. WP, 124. Sitzung, 08.03.1951, S. 4754; vgl. auch Paul, Bundestag, I. WP, 180. Sitzung, 12.12.1951, S. 7488.
102 Ott, Bundestag, I. WP, 49. Sitzung, 22.03.1950, S. 1706.
103 Dehler, Bundestag, I. WP, 43. Sitzung, 01.03.1950, S. 1439; vgl. auch Paul, Bundestag, I. WP, 180. Sitzung, 12.12.1951, S. 7488.
104 Vgl. z. B. Arndgen, Bundestag, I. WP, 84. Sitzung, 13.09.1950, S. 3180.
105 Vgl. z. B. von Thadden, Bundestag, I. WP, 17. Sitzung, 15.11.1949, S. 436.
106 Vgl. z. B. Etzel, Bundestag, I. WP, 40. Sitzung, 23.02.1950, S. 1342; Dehler, Bundestag, I. WP, 43. Sitzung, 01.03.1950, S. 1439; Huth, Bundestag, I. WP, 124. Sitzung, 08.03.1951, S. 4754; Paul, Bundestag, I. WP, 180. Sitzung, 12.12.1951, S. 7488.
107 Vgl. Schoettle, Bundestag, I. WP, 100. Sitzung, 10.11.1950, S. 3647.
108 Storch, Bundestag, I. WP, 172. Sitzung, 07.11.1951, S. 7098.
109 Vgl. v. a. H. Dubiel, Niemand ist frei von der Geschichte (Anm. 2), S. 46ff., 70f.; N. Frei, Vergangenheitspolitik (Anm. 2), S. 304f.; F. Janka, Die braune Gesellschaft (Anm. 42), S. 452-459.
110 N. Götz, „Volksgemeinschaft im synchronen und diachronen Vergleich“ (Anm. 4), S. 64.
111 M. Freeden, Ideology (Anm. 10) S. 52.
112 Vgl. M.-L. Recker, Parlamentarismus in der Bundesrepublik (Anm. 7), S. 154, 173.
113 Vgl. Martin H. Geyer, „War over Words: The Search for a Public Language in West Germany“, in: Willibald Steinmetz (Hg.), Political Languages in the Age of Extremes, Oxford u.a. (Studies of the German Historical Institute London), 2011, S. 309-317.
114 Vgl. H. Hansen, Die Sozialistische Reichspartei (Anm. 34), S. 225, 238f.; N. Frei, Vergangenheitspolitik (Anm. 2), S. 334-340, 342ff., 359f.; M. Will, Ephorale Verfassung (Anm. 2), S. 485-489; Peter Maxwill, Mit Recht gegen rechts. Die Verbotsverfahren gegen die Sozialistische Reichspartei (1950-1952) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (2000-2003), Stuttgart (Göttinger Junge Forschung. Schriftenreihe des Göttinger Instituts für Demokratieforschung, Bd. 29), 2016, S. 131-135, 145f., 153f., 187f., 194f., 212f.
115 Vgl. Axel Schildt, „Fünf Möglichkeiten, die Geschichte der Bundesrepublik zu erzählen“, in: Frank Bajohr u.a. (Hg.), Mehr als eine Erzählung. Zeitgeschichtliche Perspektiven auf die Bundesrepublik, Göttingen, 2016, S. 15-19, 21-24.
116 B. Wintgens, Treibhaus Bonn (Anm. 5), S. 22.
117 Ebd., S. 30.
118 Ebd., S. 19.
119 Vgl. in diesem Sinne für die Zeit vor dem NS Angela Schuberth, „Der Begriff der ‚Volksgemeinschaft‘ vor dem Nationalsozialismus. Eine empirische Analyse des Begriffsgebrauchs in der Vossischen Zeitung zwischen 1918 und 1933“, in: Elsbach/Noak/Braune (Hg.), Konsens und Konflikt (Anm. 21), S. 153-170.
120 Vgl. zu der Frage, was zu diesem zu zählen ist, umfassend C. Berning, Vokabular des Nationalsozialismus (Anm. 24).
121 Vgl. M. Jachmann, Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages (Anm. 3).
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Référence papier
Simon Specht, « Die ‚Volksgemeinschaft‘ nach dem Nationalsozialismus », Revue d’Allemagne et des pays de langue allemande, 52-2 | 2020, 399-425.
Référence électronique
Simon Specht, « Die ‚Volksgemeinschaft‘ nach dem Nationalsozialismus », Revue d’Allemagne et des pays de langue allemande [En ligne], 52-2 | 2020, mis en ligne le 31 décembre 2021, consulté le 06 décembre 2024. URL : http://journals.openedition.org/allemagne/2467 ; DOI : https://doi.org/10.4000/allemagne.2467
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