Hexenprozesse als Sinnbild frühneuzeitlicher Vorstellungswelten
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histoire 1430-1780, croyance en la sorcellerie, procès de sorcellerie, chasse aux sorcières, culture du quotidien, stéréotype, Margueron Andrey, Magdelaine Matthy, Pierre Villier, Jeanette Favre, Marthe Thiebault, Rose PerrosetKeywords:
history 1430-1780, witch belief, witch trial, witch persecution, everyday culture, stereotype, Margueron Andrey, Magdelaine Matthy, Pierre Villier, Jeanette Favre, Marthe Thiebault, Rose PerrosetPlan
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1. Angst als Grundgefühl
- 1 G. Schwaiger, « Vorwort », in Id. (Hrsg.), Teufelsglaube und Hexenprozesse, München, 2007 (4. Aufla (...)
Die Geschichte der Menschheit kennt nicht nur todbringende körperliche Krankheiten verheerenden Ausmasses, sondern ebenso geistige Epidemien. Ganze Völker und Kontinente können davon ergriffen werden1.
- 2 K. Vocelka, Geschichte der Neuzeit, 1500-1918, Wien/Köln/Weimar, 2010, S. 327.
- 3 K. Vocelka, Geschichte…, ibid., S. 329.
- 4 S. Quensel, Hexen, Satan, Inquisition. Die Erfindung des Hexen-Problems, Wiesbaden, 2017, S. 26.
- 5 K. Vocelka, Geschichte…, op. cit., S. 329.
- 6 K. Vocelka, Geschichte…, ibid., S. 329.
- 7 R. Braun, « Teufelsglaube und Heilige Schrift », in G. Schwaiger, Teufelsglaube…, op. cit., S. 11.
1In der Frühen Neuzeit war Angst ein Grundgefühl der Menschen. Tod, Krankheit und Katastrophen verbreiteten Schrecken2. Halt und Schutz bot die christliche Religion. Eine Religion, die das damalige Weltbild in Europa grundlegend bestimmte. Der Glaube an Wunder oder die Vorstellung, dass mit Hilfe von Gebeten Ereignisse beeinflusst werden konnten, waren weit verbreitet. Eine klare Trennung zwischen Religion und Magie oder zwischen Religion und Aberglauben bestand nicht3. Es entstand vielmehr ein magisch religiöses Weltverständnis4. Eigene Glaubensvorstellungen etablierten sich in der Gesellschaft. Die sich aus einer Mischung aus Religion und Magie speissenden Überzeugungen spielten eine tragende Rolle, die in den unteren Schichten deutlich länger Verbreitung fanden, als bei den Obrigkeiten5. « Magische Praktiken schlossen eine bewusste Zauberhandlung und ein spezifisch magisches Ritual ein, das auch im Alltag seinen [festen] Platz hatte6. » So hat sich über die Jahrhunderte hinweg der Glaube an die Existenz nicht menschlicher personaler Wesen, die für das Böse und für alles Unheil in der Welt verantwortlich gemacht wurden, tief in den verschiedenen Gesellschaftsschichten verwurzelt. Dazu zählte nicht nur die wahrhaftige Erscheinung des Teufels, sondern auch dessen Interaktion mit vermeintlichen Hexenwesen. Die Vorstellungswelten der frühneuzeitlichen Bevölkerung bildeten dabei keine Ausnahme7. Was sind die Gründe dafür, wie stark war der Teufel oder die Vorstellung eines Gegenspieler Gottes in der Gesellschaft präsent und inwiefern können Hexenprozesse als Sinnbild frühneuzeitlicher Vorstellungswelten verstanden werden ?
2. Frühneuzeitliche Vorstellungswelten
- 8 Nach der Etablierung des kumulativen Konzepts der Hexerei entstand eine mehrere Jahrzehnte andauern (...)
- 9 W. Jilg, « “Hexe” und “Hexerei” als kultur- und religionsgeschichtliches Phänomen », in G. Schwaige (...)
- 10 B. P. Levack, Hexenjagd. Die Geschichte der Hexenverfolgung in Europa, München, 2009 (4. Auflage), (...)
2Das Christentum bediente sich einer dämonischen Weltanschauung. Der Teufel galt als Anführer der gefallenen Engel und als Haupt einer bösen Geisterwelt. Gleichzeitig wurde er als Gegenspieler Gottes wahrgenommen. Der Glaube an die Echtheit der Zauberei war zudem omnipräsent, so auch die mögliche Vorstellung, dass Teufel und Hexenwesen ein schadenbringendes Bündnis schlossen. Die Entwicklung dieser frühneuzeitlichen Gedankenwelt verlief in Etappen : Bis zu Beginn des 13. Jahrhunderts bekämpfte die christliche Kirche lediglich das maleficium, den sogenannten Schadenzauber. Der unheilbringende Zauber wurde nach damaliger Auffassung dazu verwendet, Mensch und Tier krank zu machen oder die Ernte auf dem benachbarten Ackerland zu zerstören. Etwa ab Mitte desselben Jahrhunderts kam die Annahme hinzu, Menschen und Dämonen sei es möglich, eine gemeinsame Verbindung einzugehen, indem der Dämon vom menschlichen Körper Besitz ergriff oder mit dem Menschenwesen eine partnerähnliche Beziehung einging. Der ins Leben gerufene Sammelbegriff der Hexerei – Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Schadenzauber, Hexenflug und Hexensabbat – zog schwerwiegende Folgen8 nach sich und der Glaube an die Existenz von Geist- und Hexenwesen war spätestens um 1430 greifbar geworden9. Im Zentrum des Hexenglaubens stand der Teufel. Er war der Vertragspartner der Hexen, das Objekt ihrer Verehrung und die Quelle der Hexenmagie10.
3. Der Teufel : Feind oder Widersacher
- 11 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 39.
- 12 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 40-41.
- 13 Bei den Büchern der Chronik, dem sogenannten Paralipomenon, handelt es sich um das jüngste Geschich (...)
- 14 Die Begriffe « Dämonen » und « Unholde » beschreiben einen bösen Geist, ein Mittelwesen zwischen Me (...)
- 15 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 39.
3Der Teufel war auch unter dem Namen Satan bekannt. Dieser aus dem Hebräischen stammende und durch die Bibel geprägte Begriff, bedeutet so viel wie « der Feind » oder « der Widersacher »11. Neben der Bezeichnung Satan fand sich auch noch der Name Luzifer. Dieser stand in Verbindung mit dem grossen Erzengel, der sich gegen Gott aufgelehnt und deshalb vom Himmel in die Hölle verbannt worden war12. Interessant ist, dass der Teufel erst in einer der späteren Schriften des Alten Testamentes, dem Ersten Buch der Chroniken13, eine eigenständige Persönlichkeit annahm. Dargestellt wurde er als Feind Gottes und als Verkörperung des Bösen. Präsenter war der Teufel hingegen im Neuen Testament. Dort war er der Anführer von untergeordneten Dämonen und Unholden14 und gleichzeitig der mächtigste Gegenspieler der gesamten Christenheit. Sein einziges Ziel war es, die Menschen dazu zu bringen, sich sowohl von Christus abzuwenden als auch dessen Lehren abzulehnen15.
- 16 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 39.
So beginnt ein gigantischer Kampf zwischen dem Königreich Christi einerseits und dem Reich Satans andererseits, ein Konflikt, der nach allgemeiner Ansicht [der frühneuzeitlichen Bevölkerung] bis zur zweiten Wiederkehr Christi andauern wird16.
- 17 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 43-44.
- 18 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 41.
- 19 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 41.
4Im 15. Jahrhundert schien die Macht des Teufels in der Welt zuzunehmen. Die ersten auf dem kumulativen Konzept der Hexerei basierenden Hexenprozesse fanden statt und die Vorstellung vom Satan erfuhr eine bedeutsame Veränderung. Er war nicht mehr nur der Feind und Gegenspieler Christi, sondern wurde zunehmend als Kontrahent Gottes wahrgenommen. Er war somit Objekt des Götzendienstes und der Häresie und stand damit im Widerspruch zu den kirchlich-religiösen Glaubensgrundsätzen der frühneuzeitlichen Bevölkerung. Diese Vorstellungswelt war sehr stark damit verbunden, dass die Verehrung falscher Götter – Teufel, Dämonen und Unholde – als Vergehen geahndet wurde17. Bibeltexte bezeugen, dass Dämonen und Unholde dem Teufel bei der Ausübung des Bösen helfen. Vor allem im Neuen Testament wurden Beispiele dafür genannt. Die genaue Anzahl an Dämonen und Unholden wurde dabei nicht genau beziffert. Es wurde lediglich von dämonischen Legionen gesprochen. Unholde gehörten ebenfalls zu den gefallenen Engeln und waren genau wie Engel hierarchisch geordnet18. « Einige Dämonen, vor allem die der höheren Ränge, erhielten eigene Namen, besassen ausgeprägte Persönlichkeiten und verführten zu ganz bestimmten Sünden19. »
4. Personifikation des Teufels
- 20 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 40.
- 21 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 42.
- 22 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 42.
- 23 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 42-43.
- 24 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 43.
5Es war keine einheitliche Darstellungsform des Teufels in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kunst bekannt. Abgebildet wurde der Fürst der Finsternis oftmals in schwarz und mit Flügeln. Diese Art der Inszenierung basierte auf der traditionellen Assoziation der Farbe Schwarz mit der Sünde. Die Flügel waren ein Hinweis auf seinen Status als gefallener Engel. Auffallend ist aber, dass die weiteren darstellerischen Grundzüge des Teufels von heidnischen Göttern stammten. Dazu gehörte der Spitzbart, die gespaltenen Hufe, die Hörner, die runzlige Haut, die Nacktheit und die halbanimalische Form20. Dämonen und Unholde waren hingegen reine Geistwesen ohne Fleisch und Blut. Es war ihnen möglich, das Aussehen von Tieren oder Menschen anzunehmen21, « indem sie verschiedene Ausdünstungen der Erde mit der Luft vermischten und so eine körperlich nicht gefestigte oder luftige Gestalt bildeten22 ». Der so entstandene Körper konnte physisch wahrgenommen werden. Nach damaliger Auffassung war es ihm zudem möglich, bestimmte körperliche Funktionen wie Tanz oder Geschlechtsverkehr auszuüben. Die gefallenen Engel waren aber nicht nur in der Lage, menschliche oder tierische Gestalt anzunehmen, sondern konnten vom Körper eines Menschen oder Tieres Besitz ergreifen und in ihm wohnen. Der Teufel besass zudem die Fähigkeit, Illusionen zu erzeugen. Er war nicht nur dafür bekannt, die menschliche Gestalt anzunehmen, sondern auch verschiedene Substanzen, Bilder und Düfte zu beeinflussen. Luft konnte von ihm zusammengepresst und verdichtet werden. Gleichzeitig schaffte es der Teufel, Bilder, die im Gedächtnis der Menschen gespeichert waren, zu benutzen und damit die Menschen zu manipulieren, so dass sie etwas zu sehen glaubten, was eigentlich gar nicht da war. Wollte der Teufel beispielsweise einen Mann seiner Männlichkeit berauben, genügte es, lediglich den Geist des Betroffenen zu beeinflussen, so dass dieser glaubte, sein Geschlechtsteil sei ihm weggezaubert worden. Dennoch besass der Teufel keine unbegrenzte Macht über die physische Welt. Er konnte keine Wunder wirken und auch die Substanz der Dinge nicht verändern23. « Auch konnte er kein neues Leben in irgendeiner Form schaffen ; er musste mit dem Universum arbeiten, so wie Gott es geschaffen hatte24. »
5. Das kumulative Konzept der Hexerei
- 25 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 44.
- 26 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 47.
- 27 E. Heinemann, Hexen und Hexenglauben. Eine historisch-sozialpsychologische Studie über den europäis (...)
- 28 E. Heinemann, Hexen…, ibid., S. 63-65.
6Dass der Teufel sich mit Hexenwesen verbünden konnte, war der grundlegende Gedanke des kumulativen Konzepts der Hexerei. Der Pakt war nicht nur die Grundlage für den juristischen Tatbestand des Hexereiverbrechens. Er war auch das wichtigste Bindeglied zwischen der Ausübung des Schadenzaubers und der Teufelsanbetung. Der Pakt bestand aus einer vertraglichen Vereinbarung. Der Teufel garantierte den Hexenwesen im Austausch gegen kleinere Dienstleistungen oder den Besitz der Seele nach dem Tod der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners Wohlstand oder die Möglichkeit, schadenbringende Magie auszuüben25. Um den Pakt zu schliessen, näherte sich das teuflische Wesen den Hexen oder Hexern nicht in seiner natürlichen Gestalt, sondern als Objekt der Begierde in der Form eines schönen jungen Mannes beziehungsweise einer schönen jungen Frau26. Das wiederum bildete die Grundlage dafür, dass die frühneuzeitliche Bevölkerung mehrheitlich davon ausging, dass der Teufelspakt erst durch den Geschlechtsverkehr zwischen Teufel und Hexe beziehungsweise Hexer besiegelt wurde. Dieser Sexualakt wurde Teufelsbuhlschaft genannt27. Sobald der Pakt und die Buhlschaft mit dem Teufel abgeschlossen waren, war es den Hexenwesen möglich, Malefiz – auch Schadenzauber genannt – auszuüben. Der Schadenzauber war das einzige Element des kumulativen Konzepts der Hexerei, das von Rechts wegen eindeutig nachweisbar schien. Besonders in ländlichen Gegenden war die Schadenzauberei gefürchtet. Teil des Malefizes war unter anderem die Kunst des Wettermachens. Dazu gehörte das Verletzen oder Töten von Menschen und Tieren durch einen Blitzschlag. Als Schadenzauber wurde auch das Erzeugen von Unfruchtbarkeit und Krankheiten bezeichnet. Krankheiten zählten aber nur dann zum Hexenwerk, wenn diese vorgängig angekündigt oder auf unerklärliche Weise aufgetreten waren28.
- 29 B. P. Levack, Hexenjagd…, op. cit., S. 47-49.
- 30 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 52-53.
7Überdies wurde angenommen, dass Hexen und Hexer nicht nur einen Pakt mit dem Teufel schlossen, sondern dass sie den Gegenspieler Gottes am sogenannten Hexensabbat gemeinsam verehrten. In der Frühen Neuzeit wurden die gemeinschaftlichen Treffen mit Albträumen verbunden, welche den Hexenwesen die Möglichkeit gaben, sich weltweit zu versammeln und dem Teufel gemeinsam zu huldigen29. Konnten sich die Hexenwesen nicht mit Hilfe der Traumwelt deplatzieren, um zum gemeinsamen Treffen zu gelangen, blieb ihnen noch der Flug. Der Hexenflug war die Erklärung dafür, dass die Teufelsanhängerinnen und -anhänger nachts unbemerkt ihren physischen Standort wechseln konnten, ohne dass ihr Fehlen aufgefallen wäre30.
- 31 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 53.
Der Glaube, dass Hexen[wesen] fliegen konnten, war sehr viel eindeutiger volkstümlicher Herkunft als der [auch von der elitären Oberschicht vertretene] Glaube, dass sie mit dem Teufel paktierten oder an nächtlichen Versammlungen teilnahmen31.
- 32 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 55-57.
8Die Fähigkeit zu fliegen, wurde immer vom Teufel verliehen. Geflogen wurde auf den unterschiedlichsten Objekten. Dazu gehörten Stöcke, die sich wie Wünschelruten gabelten, Mistgabeln oder Besenstiele. Gerade der Besen als Flugobjekt war am tiefsten im Volksglauben verhaftet32.
- 33 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 57.
- 34 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 57-58.
9Die Metamorphose war ein eng mit dem Flug verbundenes Element und gehörte ebenfalls zum volkstümlichen Hexenglauben. Allerdings wurde die Verwandlung niemals vollständig in das kumulative Konzept der Hexerei integriert33. Der Glaube, dass Menschen sich in andere Wesen verwandeln konnten, war in vielen Kulturen weit verbreitet. Zahlreiche Geständnisse bezeugen, dass Hexenwesen sich selbst oder andere in Tiere oder menschenähnliche Wesen verwandelten. Oftmals wurde die Verwandlung als Produkt teuflischen Betrugs bezeichnet, weil sie auf der Anwendung von Illusion beruhte. Nichtsdestotrotz gehörte die Verwandlung nur selten zu den zahlreichen Anklagepunkten bei Hexenprozessen34. Ausschlaggebend war vielmehr der von den vermeintlichen Hexenwesen ausgeübte und scheinbar eindeutig nachweisbare Schadenzauber wie Krankheiten, körperliche Anomalien, verendete Tiere, unfruchtbares Ackerland oder Ähnliches, der in den meisten Fällen als Basis der zahlreich geführten Gerichtsverhandlungen diente. Der Pakt mit dem Teufel, die Buhlschaft, die gemeinsamen Treffen am Hexensabbat und der Flug wurden meist erst während der Befragung thematisiert. Doch wie sind die im Rahmen der Hexenprozesse entstandenen Protokolle formal und inhaltlich aufgebaut und welche Rolle übernehmen dabei die richterlichen Instanzen ?
6. Schriftliche Quellen : Zeitzeugen der frühneuzeitlichen Hexenprozesse
10Formal unterschieden werden muss in erster Linie zwischen den handschriftlich geführten Befragungsprotokollen, die während dem Verhör verfasst wurden, und den Reinschriften der Verhörprotokolle, die der eigentlichen Gerichtsverhandlung als Basis dienten und im Rahmen der Verhandlung verlesen wurden. Die jeweilige Aktenart folgt inhaltlich immer demselben Aufbau. Das gilt auch für die verschiedenen aus dem 17. Jahrhundert stammenden Protokolle, die rund um den Berner Jura entstanden sind und zur Verdeutlichung des Aufbaus der Befragungs- und Prozessprotokolle dienen. Die Frauen und Männer teilten ein ähnliches Schicksal, denn sie wurden unabhängig von ihrer sozialen Stellung innerhalb ihrer Wohngemeinde als Hexen und Hexer verfolgt, inhaftiert und in den meisten Fällen auch wegen Hexerei verurteilt.
- 35 Saint-Imier, Mémoires d’ici [Centre de recherche et de documentation du Jura bernois], Fonds de l’É (...)
11Die Befragungsprotokolle beginnen jeweils mit den Personalien der zu befragenden Person. Im Falle von Margueron Andrey steht geschrieben : « Sensuit le prozes criminel et confesions faites par Margueron Andrey des Geneviez sur fontaine au Vaulx de Ruz, maryé au lieu de Diesse […]35. » Die während dem Verhör zu stellenden Fragen (« questions ») wurden auf der linken Seite des Verhörprotokolls aufgeführt, so dass auf der rechten Seite genügend Raum blieb, um die Antworten (« responses ») der zu befragenden Person festzuhalten. Das während dem Verhör entstandene Protokoll wurde für die eigentliche Gerichtsverhandlung ins Reine geschrieben, damit es flüssig verlesen werden konnte. Auch dieses Protokoll beginnt mit den Personalien der angeklagten Person :
- 36 FER 1.
S’ensuit le procez criminel et confession faittes par Magdelaine Matthy des Geneviez sur fontaine aux Vaulz de Ruz, ayant esté mariée au Village de Presles, parroisse de Diesse, detenue en la prison dudit Diesse […]36.
- 37 FER 1.
12Anschliessend wurden die einzelnen, im Zusammenhang mit dem kumulativen Konzept der Hexerei stehenden Vergehen mit den Zugeständnissen der angeklagten Person Punkt für Punkt aufgeführt. In einigen Fällen wurde das Gerichtsprotokoll nach Abschluss der Verhandlung noch durch den Urteilsspruch ergänzt. Dieser lautete bei Pierre Villier : « Sur le 23 d’aoust 1611 ledit Villier a esté executé par l’executeur de Berne […]37. »
13Auch inhaltlich unterscheiden sich die Befragungsprotokolle von den während den Gerichtsverhandlungen verlesenen Reinschriften. Innerhalb der Befragungsprotokolle sind ebenfalls Unterschiede zu erkennen. Entscheidend war, welches Ergebnis die Inquisitoren während der Befragung erzielen wollten. Generell ging es darum, dass die vermeintlichen Hexenwesen den durch sie verursachten Schaden, der ihnen vorgeworfen wurde, gestanden und sich zum verübten Malefiz bekannten. Jeanette Favre gestand beispielsweise :
- 38 FER 1.
Item ausy qu’elle a fait mourir plusieurs brebis […]. Item a confessé qu’elle avait sonnant engraissé […] des portes du surdit Jaicque Dubois et Daniel Dehaulx pour faire mourir gens et bestes de leur maison38.
- 39 FER 1.
- 40 Porrentruy, Archives de l’ancien évêché de Bâle [jetzt abgekürzt AAEB], B 186/19, Sammlung von Hexe (...)
- 41 AAEB, B 186/19.
14Sobald dieses Ziel erreicht war, ging es darum, Zugeständnisse zu den anderen Elementen des kumulativen Konzepts der Hexerei zu erhalten. Im Zentrum standen dabei der Pakt und die Buhlschaft mit dem Teufel. Inhaltlich ist dieser Tatbestand unter anderem wie folgt überliefert : « […] elle a la fin se bailla a luy, renoceant son Dieu et createur touttes foies non de bon rueur, e baisa son maistre au derrier39 ». Ohne diese beiden Elemente war es den Hexen und Hexern nicht möglich, Schadenzauber auszuüben. Waren die angeklagten Personen redselig, versuchten die Inquisitoren durch indirekte Fragen auf ein Zusammenspiel mit dem Teufel hinzuweisen. So brauchten sie lediglich auf den richtigen Zeitpunkt zu warten, bis die vermeintlichen Hexen und Hexer von sich aus den Teufelspakt und die damit verbundene Buhlschaft im Verlaufe ihres Geständnisses erwähnten. War dies nicht der Fall, wurde durch die Scharfrichter weiterer Druck ausgeübt. Die Suggestivfragen wurden expliziter und es wurde direkt nach einem Bündnis mit dem Teufel gefragt. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass die Inquisitoren bei der Formulierung darauf achteten, dass die Fragen, die während der Folter gestellt wurden, lediglich mit einem kurzen Satz oder bloss mit einem Wort beantwortet werden konnten, da die Angeklagten während der Tortur nur bedingt fähig waren, zu sprechen. Dazu gehörte beispielsweise die Frage « Si elle a este […] a la maison de Willemin Belat40 ? », die lediglich mit ja oder nein beantwortet werden konnte. Demgegenüber standen Fragen wie « Pourquoi elle avait fait […] leur grains en une autre maison [und nicht in ihrem eigenen]41 ? », die von der angeklagten Jeannette Meyrat ausführlich und keinesfalls knapp während der Folter hätte beantwortet werden können. Aufschluss im Falle Meyrat gibt das Befragungsprotokoll. Dem ist eindeutig zu entnehmen, dass die Antwort auf die zuvor genannte Frage mit Bedacht und sehr detailreich beantwortet wurde.
15Die für die Gerichtsverfahren ins Reine geschriebenen Prozessakten sind inhaltlich konsistenter. Zentraler Bestandteil dieser Akten war ebenfalls der verübte Schadenzauber an Mensch und Tier, denn dieser konnte eindeutig und « rational » nachgewiesen werden. Das Malefiz war somit zentraler Anklagepunkt bei den Hexenprozessen. So auch im Fall von Madelaine Matthy :
- 42 FER 1.
Premierement à dit et confessé, qu’il y à environ dix et huit ans, qu’estant deconfortée, de se voir tant chargée de petite enfants […]. Item à dit e confessé, qu’elle à fait mourir plusierus bestes […]. Item aussy plusieurs petittes bestes par le Village, comme chevriles, brebies etez […]42.
16Thematisiert wurden aber ebenfalls der Pakt und die Buhlschaft mit dem Teufel, denn ohne das Zusammenspiel mit dem Satan, war es einer Hexe oder einem Hexer unmöglich, mit Hilfe von Magie Schaden zu verursachen.
- 43 FER 1.
- 44 FER 1.
17Bemerkenswert war, dass der Teufel nicht als abstraktes und irrationales Wesen beschrieben, sondern personifiziert wurde. Denn erst die Personifikation von einem spirituellen Wesen machte dieses für den Verstand der Menschen greifbar. So auch von Marthe Thiebault, die beschrieb, dass « […] sa presenta a elle une homme vestu de noir et ayant les pieds comme une poullin […]43 ». Der Teufel wurde in den Reinschriften für die Gerichtsverfahren als ein dunkel gekleideter Mann beschrieben. Die dunkle Kleiderfarbe stand in Beziehung mit der Farbe Schwarz, die traditionell mit der Sünde und somit mit dem Teufel assoziiert wurde. Aber die menschliche Gestalt allein reichte noch nicht aus, um ein Geistwesen zu personifizieren. Aus diesem Grund wurde der Teufel nicht nur als Teufel oder Satan bezeichnet, sondern nach abgeschlossenem, durch die Buhlschaft besiegelten Pakt mit einem konkreten Namen versehen. Aus den Gerichtsakten von Rose Perroset geht hervor, dass sie « […] acceptant ledit Satan pour son maistre, lequel elle baisa en derrier un signe hommaige et estait volu avait le pied comme une poullin et sappellait Benjamin44 ». Der Name im Zusammenhang mit der menschlichen Gestalt – auch wenn diese zum Teil halbanimalisch war – liess es zu, sich ein spirituelles Wesen vorzustellen und dieses so greifbar zu machen. Durch die Personifikation des Teufels wurde auch der Pakt, die Buhlschaft und die gemeinsame Verehrung des Gegenspieler Gottes vorstellbar und erlangten einen festen Platz in der Gedankenwelt der frühneuzeitlichen Bevölkerung. Dadurch wurde es den Gerichtsherren in Zusammenarbeit mit den Inquisitoren möglich, die Hexenwesen nicht nur auf Grund des vermeintlichen Schadenzaubers zu verurteilen, sondern in Bezug auf das gesamte kumulative Hexereikonzept.
7. Hexenbegriff im Wandel der Zeit
- 45 K. Vocelka, Geschichte…, op. cit., S. 164.
- 46 K. Vocelka, Geschichte…, ibid., S. 164.
- 47 K. Davidowicz Klaus, A. Grabner-Haider und K. Prenner, Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit. Von 150 (...)
- 48 R. von Riedeburg, Europa in der frühen Neuzeit, Frankfurt am Main, 2012, S. 190-191.
- 49 R. von Riedeburg, Europa…, ibid., S. 191.
- 50 R. von Riedeburg, Europa…, ibid., S. 194.
18Abschliessend lässt sich sagen, dass die Definition des Hexenbegriffes in der Frühen Neuzeit auf den magischen Vorstellungen der Menschen beruhte. Zwei Anschauungen kamen hier zusammen45 : « Einerseits der im Volk verbreitete Hexenbegriff und andererseits das Konstrukt der Eliten, die den Hexen ein Teufelsbündnis unterstellten46 ». Die meisten Hexen und Hexer wurden verbrannt, um den Teufel zu besiegen. Auch die Verfolger vermischten die Lehren der Theologen mit volkstümlichen Vorstellungen. Bei der Hexenverfolgung trafen sowohl Aberglaube und Neid als auch Hass und Missgunst aufeinander. Dieses in der breiten Bevölkerung verwurzelte Gedankengut wurde religiös legitimiert47. Denn in allen Konfessionen blieb bis zum Ende des 17. Jahrhunderts das wunderwirkende Handeln Gottes ebenso unbestritten wie die Intervention des Teufels. Mit der Zeit verschärfte sich allerdings die Trennlinie zwischen legitimer und illegitimer Manipulation. Was zunächst in der frühneuzeitlichen Gesellschaft als Schutzritus durchaus üblich war, wurde im Zusammenhang mit dem Hexenwahn zum Teufelswerk48. « Einem versuchten Schadenszauber liege zwar böse Absicht zugrunde, er biete aber keinen [eindeutigen] Beweis für den Umgang mit dem [Teufel]49. » Zudem steht der Hexenwahn für das Zusammenspiel der weltlichen und geistlichen Macht, was durch die zahlreichen Prozessakten und die daraus resultierenden Gerichtsverfahren eindeutig gezeigt wird. Dabei spielten Überzeugungen in der frühneuzeitlichen Bevölkerung eine tragende Rolle, die in den unteren Schichten deutlich länger Verbreitung fanden als bei den Obrigkeiten, wo die Entzauberung des Teufels bereits früher einsetzte. Denn im Zuge der Aufklärung wurden die während den Hexenprozessen geschürten Vorstellungwelten der frühneuzeitlichen Bevölkerung immer mehr als Aberglauben des einfachen Volkes abgetan50.
Notes
1 G. Schwaiger, « Vorwort », in Id. (Hrsg.), Teufelsglaube und Hexenprozesse, München, 2007 (4. Auflage), S. 8.
2 K. Vocelka, Geschichte der Neuzeit, 1500-1918, Wien/Köln/Weimar, 2010, S. 327.
3 K. Vocelka, Geschichte…, ibid., S. 329.
4 S. Quensel, Hexen, Satan, Inquisition. Die Erfindung des Hexen-Problems, Wiesbaden, 2017, S. 26.
5 K. Vocelka, Geschichte…, op. cit., S. 329.
6 K. Vocelka, Geschichte…, ibid., S. 329.
7 R. Braun, « Teufelsglaube und Heilige Schrift », in G. Schwaiger, Teufelsglaube…, op. cit., S. 11.
8 Nach der Etablierung des kumulativen Konzepts der Hexerei entstand eine mehrere Jahrzehnte andauernde Verfolgungswelle vermeintlicher Hexen und Hexer. Die Verfolgungswelle fand in Europa zwischen 1430 und 1780 statt und hatte ihren Höhepunkt zwischen 1560 und 1630. Siehe dazu : K. Vocelka, Geschichte…, op. cit., S. 429.
9 W. Jilg, « “Hexe” und “Hexerei” als kultur- und religionsgeschichtliches Phänomen », in G. Schwaiger, Teufelsglaube…, op. cit., S. 53-55.
10 B. P. Levack, Hexenjagd. Die Geschichte der Hexenverfolgung in Europa, München, 2009 (4. Auflage), S. 39.
11 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 39.
12 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 40-41.
13 Bei den Büchern der Chronik, dem sogenannten Paralipomenon, handelt es sich um das jüngste Geschichtswerk des Alten Testamentes. Entstanden ist das Werk, das später in zwei Bücher aufgeteilt wurde, in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. oder im 3. Jahrhundert v. Chr. Das Geschichtswerk beginnt bei Adam und Eva. Mit der babylonischen Gefangenschaft endet es. Siehe dazu [https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/chronik-bibel], zuletzt aufgerufen am 24. August 2022.
14 Die Begriffe « Dämonen » und « Unholde » beschreiben einen bösen Geist, ein Mittelwesen zwischen Mensch und Gott oder eine unheimliche Macht, die sich im Körper eines Menschen eingenistet hat. Siehe dazu : B. P. Levack, Hexenjagd…, op. cit., S. 41.
15 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 39.
16 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 39.
17 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 43-44.
18 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 41.
19 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 41.
20 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 40.
21 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 42.
22 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 42.
23 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 42-43.
24 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 43.
25 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 44.
26 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 47.
27 E. Heinemann, Hexen und Hexenglauben. Eine historisch-sozialpsychologische Studie über den europäischen Hexenwahn des 16. und 17. Jahrhunderts, Frankfurt/New York, 1986, S. 67-68.
28 E. Heinemann, Hexen…, ibid., S. 63-65.
29 B. P. Levack, Hexenjagd…, op. cit., S. 47-49.
30 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 52-53.
31 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 53.
32 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 55-57.
33 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 57.
34 B. P. Levack, Hexenjagd…, ibid., S. 57-58.
35 Saint-Imier, Mémoires d’ici [Centre de recherche et de documentation du Jura bernois], Fonds de l’Église réformée du Jura [jetzt abgekürzt FER], 1, Sammlung von Hexenprozessen und den dazugehörigen Prozessakten.
36 FER 1.
37 FER 1.
38 FER 1.
39 FER 1.
40 Porrentruy, Archives de l’ancien évêché de Bâle [jetzt abgekürzt AAEB], B 186/19, Sammlung von Hexenprozessen und den dazugehörigen Prozessakten.
41 AAEB, B 186/19.
42 FER 1.
43 FER 1.
44 FER 1.
45 K. Vocelka, Geschichte…, op. cit., S. 164.
46 K. Vocelka, Geschichte…, ibid., S. 164.
47 K. Davidowicz Klaus, A. Grabner-Haider und K. Prenner, Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit. Von 1500 bis 1800, Göttingen, 2014, S. 55-56.
48 R. von Riedeburg, Europa in der frühen Neuzeit, Frankfurt am Main, 2012, S. 190-191.
49 R. von Riedeburg, Europa…, ibid., S. 191.
50 R. von Riedeburg, Europa…, ibid., S. 194.
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Référence électronique
Laura Glöckler, « Hexenprozesse als Sinnbild frühneuzeitlicher Vorstellungswelten », Bulletin du centre d’études médiévales d’Auxerre | BUCEMA [En ligne], Hors-série n° 14 | 2024, mis en ligne le 31 décembre 2024, consulté le 13 février 2025. URL : http://journals.openedition.org/cem/22134 ; DOI : https://doi.org/10.4000/1346w
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