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AccueilActes de colloques et de journées...22Les années 2000-2010Ein Strafprozess als Spektakel - ...

Texte intégral

Vorbemerkung

  • 1 Der Bayerische Rundfunk (BR) existiert in seiner jetzigen Form seit 1949; zuvor war er ein von der (...)

1Der Autor des Aufsatzes ist Journalist und kam durch geografische und journalistische Zufälle zu diesem Thema. Er ist weder Jurist noch war er als Historiker wirklich spezialisiert, den Demjanjuk-Prozess, der sich vom 30.November 2009 bis zum 12.Mai 2011 hinzog, als Reporter zu verfolgen. Konkreter formuliert: Der Prozess gegen John (Iwan) Demjanjuk vor dem Landgericht München II war der Tatsache geschuldet, dass dieser - vor seiner Emigration in die USA im Jahr 1952 - nachweislich in einer Gemeinde gelebt hatte, die im Zuständigkeitsbereich des Münchner Gerichts lag. Der Autor wiederum war im Herbst 2009, als sich das Verfahren abzeichnete, festangestellter Redakteur des Bayerischen Rundfunk, jenem Sender des öffentlich-rechtlichen Senderverbunds ARD in Deutschland, der am Gerichtsort München beheimatet ist1.

  • 2 Unter anderem gehörten dazu: „Joseph Goebbels – Lautsprecher des Dritten Reiches“ (2010); „1932 ode (...)
  • 3 Rainer Volk, Das letzte Urteil. Die Medien und der Demjanjukprozess, Zeitgeschichte im Gespräch Ban (...)

2Bestenfalls lässt sich von einer Okkupation des Themas durch den Autor sprechen, indem er einige Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung Interesse bekundete Interesse an der Berichterstattung bekundete. Da nicht absehbar war, wie lange sich die öffentliche Verhandlung hinziehen würde – von einigen Monaten war auszugehen – schien personelle Kontinuität sinnvoll. Dazu kam, dass der Autor zuvor viele Sendungen zu Themen der Zeitgeschichte, vor allem zum Nationalsozialismus, dem Zweiten Weltkrieg und dessen Folgen verfasst hatte2. Sein Geschichtsstudium hatte sich hingegen überwiegend auf die Jahre des Deutschen Kaiserreichs konzentriert. Ein Problem war, dass der Autor nicht über eine juristische Vorbildung im engeren Sinn verfügte. Im Journalismus-Studium sowie in den praktischen Seminaren der Deutschen Journalistenschule waren nur einige wenige Stunden presserechtlichen Aspekten der Gerichts-Berichterstattung gewidmet. Wichtige Rahmenbedingungen eines Strafprozesses wie das Gerichtsverfassungsgesetz, die Strafprozessordnung, das Strafgesetzbuch oder ähnliches musste er sich im Selbststudium aneignen. Letztlich beschäftigte sich der Autor etwa anderthalb Jahre mit dem Strafverfahren gegen Iwan (John) Demjanjuk. Der eigentlichen Berichterstattung am Gericht folgten verschiedene Aufsätze in Zeitschriften, Essays und ein Buch3. Diese schriftlichen Äußerungen hielten weitere Monate und Jahre an. Themenschwerpunkt war hier jeweils eine möglichst vollständige Betrachtung des Falles in seinem Zeitverlauf, von der Vor- bis zur Nachgeschichte.

3Für guten Journalismus gilt die Maxime: „Man soll sich nicht gemein machen – mit nichts und niemandem.“ Die Distanz im Sinne eines Nicht-Partei-Ergreifens wurde im vorliegenden Fall durch das Fortschreiten der Zeit gefördert. Soll heißen: Je größer der zeitliche Abstand zu den Monaten bei Gericht wurde, desto mehr wuchs auch die innere Distanz zu den Vorgängen. Es entstanden Zweifel, ob die Strafjustiz mit ihren Mitteln in der Lage ist, zeitlich weit zurückliegende Mordverbrechen zu behandeln und so den Rechtsfrieden zu stabilisieren. Dieser Aspekt richtet, fast automatisch, auch den Blick auf die Gegenwart. Eine Bilanz der Verurteilung von Demjanjuk muss fragen, ob sie eine gesellschaftliche Veränderung bewirkt hat. Wem wurde gedient? Welche Lehren zogen Gesellschaft und Staat? Lohnte sich der hohe institutionelle und juristische Aufwand? Oder wurde dieser Prozess in seiner medialen Darstellung (nolens volens) zu einem auf bildmächtige Sensation fokussierten Spektakel, bei dem Fragen der individuellen Schuld des Angeklagten – zumindest teilweise – nicht genau erörtert wurden, weil sie die Grenzen der verspäteten juristischen Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus allzu deutlich werden ließen?

Ad personam

  • 4 Mark Mazower, Dark Continent. Europe’s twentieth century, London, Penguin 1999, S. 403.

4Bei näherer Betrachtung kann Iwan (John) Demjanjuk als Archetypus jenes Jahrhunderts stehen, das Mark Mazower in seinem Buch „Dark Continent“ beschrieben hat. Demjanjuk personalisierte „Europas Geschichte von Leid, Hass und Vertreibung in einem bis dahin unbekannten Ausmaß“4.

  • 5 Volk, Das letzte Urteil, S. 12.
  • 6 Heinrich Wefing, Der Fall Demjanjuk. Der letzte große NS-Prozess, München, C.H.Beck, 2011, S. 34.
  • 7 Volk, Das letzte Urteil, S. 13.
  • 8 Angelika Benz, Handlanger der SS. Die Rolle der Trawniki-Männer im Holocaust, Berlin, Metropol, 201 (...)

5Den Akten zufolge wurde der Angeklagte am 3. April 1920 in einem Dorf in der südlichen Ukraine geboren5 – also mitten in den Wirren um den ukrainischen Nationalstaat, dessen Existenz die Sowjetunion wenig später beendete. Demjanjuk arbeitete bis 1940 als Traktorist in seiner engeren Heimat, kämpfte ab 1941 in der Roten Armee gegen die einmarschierende Wehrmacht, wurde 1942 gefangen genommen und von den Deutschen wenig später für eine kleine Truppe „fremdvölkischer Hilfsfreiwilliger“ rekrutiert, die – nach ihrem Ausbildungslager nahe Lublin – unter dem Namen „Trawniki“ firmierte6. Wie groß die Gesamtzahl der unter Balten, Ukrainern und deutschstämmigen Russen angeworbenen Trawniki war, lässt sich bis heute nicht mit Sicherheit ergründen. Zum Zeitpunkt des Prozesses vermuteten Experten, dass es sich um 4 000 bis 5 000 Mann handelte7. Die Details zur personellen Zusammensetzung der Truppe, die Angelika Benz in ihrer Dissertation schilderte, waren zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch nicht bekannt8.

  • 9 Zu den Details s.: Volk, Das letzte Urteil, S. 53-56; in der Öffentlichkeit bekannt ist Sobibór auc (...)

6Es gilt aufgrund von Aktenfunden als sicher, dass Demjanjuk 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibór tätig war und später auch im Konzentrationslager Flossenbürg. Sobibór lag im so genannten „Generalgouvernement“, einem unter SS-Herrschaft stehenden Gebiet, topographisch zwischen ausgedehnten Wäldern und dem Fluss Bug gelegen; die nächsten Städte waren Lublin und Chelm. Das Lager war (nach Belzec) das zweite im Verlauf der „Aktion Reinhardt“ errichtete Vernichtungslager. Nach einem Aufstand der Häftlinge wurde es im Herbst 1943 von der SS „weitgehend dem Erdboden gleichgemacht“9.

  • 10 Angelika Benz, Der Henkersknecht. Der Prozess gegen John (Iwan) Demjanjuk in München, Berlin, Metro (...)

7Nach Kriegsende blieb Demjanjuk zunächst in Süddeutschland, heiratete eine als ehemalige Zwangsarbeiterin in Deutschland lebende Ukrainerin, wurde Vater einer Tochter, ehe der Familie 1952 die Emigration die USA gelang. Dort arbeitete er später bei den Ford-Werken in Ohio, wurde 1958 amerikanischer Staatsbürger und nahm den Vornamen John an10.

  • 11 Nicolas Bourcier, Le dernier procès, Paris, Editions Don Quichotte, 2011, S.45 – 75.

8Es folgten etwa zwei Jahrzehnte eines Lebens in relativ gesicherten (klein-) bürgerlichen Verhältnissen, ehe ab 1976 die amerikanische Justiz erste Ermittlungen gegen ihn begann. Ehemalige Inhaftierte des Vernichtungslagers Treblinka glaubten, in Demjanjuk einen ihrer Folterer („Iwan, den Schrecklichen“) erkannt zu haben. Die Nachforschungen der Justiz führten ab 1984 dazu, dass die Regierung ein Ausbürgerungsverfahren gegen Demjanjuk anstrengte; in der Folge gab es ab 1987 einen Strafprozess gegen ihn in Israel11.

  • 12 Lawrence Douglas, „Desaster in Jerusalem“, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 12.7.2009.
  • 13 S. dazu: Bourcier, dernier procès, S. 101 – 126.
  • 14 S. dazu: Wefing, Fall Demjanjuk, S: 60.
  • 15 Ibid., S. 19.

9Kurz vor dem Münchner Strafprozess 2009 zog der amerikanische Jura-Professor Lawrence Douglas in einem Zeitungsbeitrag Parallelen zwischen den Bemühungen Israels, Demjanjuk vor Gericht zu bringen und dem – berühmten – Verfahren gegen Adolf Eichmann ein Vierteljahrhundert zuvor: „Israelische Behörden erwogen, Demjanjuk in jene Zelle im Ayalon-Gefängnis zu sperren, in dem schon Eichmann gesessen hatte. Sicherheitsleute des Gerichts überlegten zudem, den Glaskasten, in dem Eichmann während der Verhandlung […] saß, […] für Demjanjuk aufzubauen.“12 Doch war den Augenzeugen, die die Anklage bemühte, offensichtlich ein Irrtum unterlaufen – sie hatten Demjanjuk mit einem anderen Wachmann verwechselt. So wurde Demjanjuk 1993 in einem Revisionsverfahren entlastet und durfte sogar in die USA zurückkehren13. Auffällig war an den Intentionen der israelischen Justiz, dass sie mit dem öffentlichen Verfahren auch ein pädagogisches Anliegen verband – eine erneute Vergegenwärtigung des Holocaust in der Öffentlichkeit des Landes, für jene Generationen, die das Geschehen in den Vernichtungslagern nicht selbst erlebt hatten14. Dies war offensichtlich nicht gelungen. Für den Münchner Prozess wäre trotzdem zu fragen, ob hier angesichts der insgesamt nur sehr lückenhaften Aufarbeitung des Holocaust durch die deutsche Justiz, die von Kritikern oft als „Geschichte eines Scheiterns“15 bilanziert wurde, ein später Anlauf zu einer Nachbesserung unternommen werden sollte. Die für die Verfolgung von NS-Verbrechen zuständige Behörde („Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“), die ihren Sitz in Ludwigsburg bei Stuttgart hat(te), feierte im Jahr 2009 ihr 50-jähriges Bestehen. Ihr war es jedoch in den Jahren vor dem Demjanjuk-Prozess kaum mehr gelungen, Ermittlungsverfahren bis zu einer Prozesseröffnung voranzutreiben.

10Selbst der im Vorfeld des Demjanjuk-Verfahrens verantwortliche Behörden-Leiter in Ludwigsburg war skeptisch und musste vom zuständigen Ermittler, dem ehemaligen Richter Thomas Walther, davon überzeugt werden, dass es eine Möglichkeit gebe für eine Anklage. Allerdings waren die zu überwindenden juristischen Hürden sehr hoch: Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) sah nämlich für den Vorwurf der Mordbeihilfe einen so genannten „Einzeltatnachweis“ vor. Walther argumentierte hingegen, bereits die Anwesenheit Demjanjuks in Sobibór genüge für eine Anklage. Man konnte also durchaus behaupten, dass die deutsche Justiz in dem Verfahren auch bereit war, die Grenzen von individueller Schuld und Sühne neu auszuloten.

Vor dem Verfahren

  • 16 Udo Branahl, Justizberichterstattung. Eine Einführung, Wiesbaden 2005, VS Verlag für Sozialwissensc (...)

11Auch in der Berichterstattung zu juristischen Verfahren wird den Medien eine öffentliche Aufgabe zugeschrieben, die diese erfüllen sollen. Dies versuchen Journalisten allgemein, indem sie durch Recherchen Informationen beschaffen, aufbereiten und veröffentlichen, die die Öffentlichkeit benötigt, um sich ein Urteil zu Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung zu bilden. Es finden sich dazu eindeutige Formulierungen in den Pressegesetzen vieler deutscher Bundesländer und in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, wegweisend ist hier vor allem das so genannte „Spiegel-Urteil“ aus dem Jahr 1966, in dem die „öffentliche Aufgabe“ der Medien verankert wurde16. An oberster Stelle steht dabei selbstverständlich die Information. Drastisch formuliert ließe sich sagen: An allererster Stelle geht es um eine möglichst objektive Berichterstattung, dann erst kommen Kommentierung und Belehrung.

  • 17 Zu Swidersky siehe: Benz, Handlanger, S. 254/255.
  • 18 Zahlenangaben nach: Jörg Echternkamp, Die Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen, Bund (...)

12Im konkreten Fall ist festzuhalten, dass die individuelle Problematik des Trawniki John (Iwan) Demjanjuk in Deutschland vor dem Beginn konkreter Ermittlungen kaum bekannt war. Die großen Verfahren gegen die Täter im Völkermord an den Juden schienen abgeschlossen. Neben dem „Ulmer Einsatzgruppenprozess“ 1957/58 gegen Angehörige von Todesschwadronen der Gestapo, des Sicherheitsdienstes (SD) und der Ordnungspolizei sind hier vor allem die „Auschwitz-Prozesse“ 1963-68 und die „Majdanek-Prozesse“ 1975-81 zu nennen. Sie endeten (in der Regel) mit Haftstrafen für ehemalige Mitglieder der SS-Wachmannschaften in den Vernichtungslagern, allerdings gelegentlich auch mit Freisprüchen. Der Fall des Trawniki-Mannes Franz Swidersky, der als einziger Angehöriger dieser Truppe 1971 rechtskräftig verurteilt wurde, war nur wenigen Experten bekannt17. Insgesamt darf die Zahl der Verurteilten in Verfahren gegen NS-Täter – ca. 6500 – als gering angesehen werden, wenn man berücksichtigt, dass die Zahl der Beschuldigten, gegen die die Staatsanwälte der Ludwigsburger Zentralstelle ermittelten, bei etwa 106 500 lag18.

  • 19 Schwammberger war von 1942 – 44 Leiter des Ghettos in Przemysl, danach des Arbeitslagers Mielec. Na (...)

13Die zeitliche Lücke zwischen den Groß-Verfahren und den publizistischen „Vorboten“ des Demjanjuk-Verfahrens war also beträchtlich. Einzelne verspätete Strafprozesse wie jener gegen Josef Schwammberger im Jahr 1991/92 lagen ebenfalls bereits mehr als ein Jahrzehnt zurück und hatten in der Öffentlichkeit relativ wenig Beachtung gefunden19. Dementsprechend waren weder Journalisten noch Publikum darauf vorbereitet, dass es durch den Fall Demjanjuk zu einer Art „Reprise“ bei der Verfolgung von NS-Tätern kommen würde.

  • 20 Es handelte sich um eine Meldung der Nachrichtenagentur AFP (deutschsprachiger Dienst) und der Agen (...)
  • 21 Ibid., S. 32-33.

14Recherchen zur Vorgeschichte zum Demjanjuk-Verfahren vor dem Landgericht München II zeigen, dass einzelne Medien zwar bereits im Jahr 2005 erstmals über eine Auslieferung des Beschuldigten nach Deutschland berichteten20. Doch trat danach eine journalistische „Pause“ von fast drei Jahren ein, sodass die eigentliche mediale Beobachtung des Verfahrens erst im Sommer 2008 einsetzte21.

  • 22 Ibid., S. 34.
  • 23 Benz, Henkersknecht, S. 84.

15Die Gesamtzahl der Veröffentlichungen, die man als einleitende Berichterstattung bezeichnen kann, war sehr gering. In der gesamten deutschsprachigen Presse (Tageszeitungen, Magazine und Wochenzeitungen) waren vor der Auslieferung Demjanjuks an die Bundesrepublik nicht mehr als etwa 20 Artikel zu finden, die zudem in ihrer inhaltlichen Tiefe nicht sehr viele Erkenntnisse enthielten. So wurde der Beschuldigte sehr häufig stereotyp als „NS-Verbrecher“ bezeichnet und die Problematik der „Trawniki“ mit ihrer historisch wenig erforschten Rolle zwischen SS-Wachmannschaften und Opfern der Verfolgung wurde kaum als solche erkannt22. Der zutreffende terminus technicus „SS-Gefolge“ ist bei näherem Hinsehen äußerst schwierig, weil es sich um einen „neuen rechtlichen Status“ handelte23.

  • 24 Zitiert nach: Volk, Das letzte Urteil, S. 40.

16Die Vertiefung der Thematik des Falles begann erst im unmittelbaren zeitlichen Umfeld der ‚Ankunft‘ von Demjanjuk in München am 12./13. Mai 2009. So veröffentlichte das Magazin Der Spiegel in seiner Ausgabe vom 6. April 2009 einen Beitrag mit dem Titel „Das letzte Aufgebot“, der mehrere Fälle von Mittätern im Holocaust schilderte, die auch Hilfstruppen der SS oder der Polizei angehörten und nach dem Zweiten Weltkrieg einer justiziellen Aufarbeitung ihrer Tatbeiträge zum Völkermord entkommen waren. In diesem Artikel fand sich auch der Satz: „So hätten die USA den mutmaßlichen KZ-Wächter Demjanjuk längst in die Ukraine oder nach Polen ausgeliefert, wenn es denn dort Interesse an einer Strafverfolgung gegeben hätte“24.

  • 25 Die „taz“ wurde 1978 in Berlin als linksalternatives, systemkritisches Projekt gegründet, das sich (...)
  • 26 Klaus Hillenbrand: „Der Handlanger des Todes“, tageszeitung, 8.4.2009.

17In der alternativen tageszeitung, kurz: „taz“25, waren wenige Tage später Details zu lesen, die sowohl den generellen Status der Trawniki-Truppe als auch John Demjanjuk als Einzelperson skizzierten: „Manche von ihnen taten ihren Dienst überaus korrekt und wurden befördert. Andere schlugen über die Stränge. Der Wachmann im Vernichtungslager Sobibór, Iwan Demjanjuk, erhielt 25 Stockschläge, weil er sich unerlaubt von seinem Arbeitsplatz entfernt hatte. Er ist niemals befördert worden. Er ist aber auch, anders als viele seiner Kollegen, nicht desertiert“26.

18Die Ankunft Demjanjuks in Deutschland selbst wurde medial als dramatisches Ereignis inszeniert. Mitunter fanden sich Schilderungen des Flugs im Präsens und in Stakkato-Sätzen. Die deutschsprachigen Nachrichtenagenturen sendeten an diesem 12. Mai 2009 ungefähr 80 (!) Meldungen zur Tatsache der Landung auf deutschem Boden. Thesenhaft ist zu fragen, ob die Berichterstattung vom Besuch eines Staatsgasts wie zum Beispiel eines amerikanischen Präsidenten oder die Rückkehr einer siegreichen Fußball-Mannschaft von einem Turnier im Ausland sehr viel anders verlaufen wäre. Denn der Ablauf der Ereignisse am Flughafen (Landung, Halt auf dem Vorfeld, Aussteigen des Passagiers, Abfahrt in einem Spezial-Fahrzeug) bietet wenig Varianz – die Inszenierung hat enge Grenzen.

  • 27 In der wichtigsten Fernsehnachrichten-Sendung dieses Tages, der „Tagesschau“ (ARD = 1.Programm) um (...)

19Gleichzeitig jedoch lieferte das Eintreffen Demjanjuks in Deutschland neues Bild-„Material“, das es ermöglichte, eine Handlung fortzuschreiben. Zugleich bedienten die Fotos und Filmsequenzen eine Neugier des Publikums, auf die die Medien mit ihrer Abbildung abzielten27.

  • 28 Beispiele hierfür sind: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1.8.2009 „Die Vorgeschichte“ (Autor: Kon (...)
  • 29 Volk, Das letzte Urteil, S. 53.

20Will man diesen Moment, den 12./13.Mai 2009, im Gesamtkontext des Verfahrens als Höhepunkt einer ersten „heißen Phase“ ansehen, so folgte nun eine Abkühlung. Denn zwischen Mai und November 2009 fanden sich erneut nur sehr wenige Artikel über den Fortgang der Prozessvorbereitungen. Im Wesentlichen erschöpfte sich die Berichterstattung in kleineren Notizen, in denen routinemäßig gemeldet wurde, dass Versuche der Verteidigung, den Beginn der Hauptverhandlung zu verzögern (oder zu verhindern), von der deutschen Justiz abgewehrt wurden. Eine Ausnahme bildeten Reportagen aus Osteuropa, in denen Reporter einzelner Tageszeitungen sich bemühten, den persönlichen Hintergrund und die Biografie von John Demjanjuk auszuleuchten28. Eine inhaltliche Analyse der Texte führt jedoch zu dem Ergebnis, dass die postulierte Aufklärung eines schwierigen Lebenslaufs nur bedingt glückte. „Die Überschriften versprachen mehr, als die Artikel zu halten vermochten“, lautete daher auch die Bilanz29.

Der 30.November 2009: Eine Prozess-Eröffnung als Schauspiel

  • 30 Ibid., S. 63.

21Der 30. November 2009, war ein Musterbeispiel dafür, wie große Justizverfahren in globalisierten Mediengesellschaften dargestellt werden. Denn dieser erste Tag der öffentlichen Verhandlung gegen John Demjanjuk vor dem Landgericht München II war mit einem gewaltigen Aufwand an Berichterstattung verbunden.Auf den vielfachen ‚Trommelwirbel‘ folgte jedoch zunächst nur ein Minimal-Fortschritt. Konkret waren vor dem Gerichtsgebäude an den Vortagen die Aufbauarbeiten für die Übertragungswagen von Radio und Fernsehen beendet worden. Es hatte Absprachen mit der Münchner Justizverwaltung gegeben, wo genau die Lastwagen zu parken und die Container zu platzieren waren. Es war trotzdem absehbar, dass das Gerichtsgebäude technisch nicht dafür gerüstet war, den Reportern und Korrespondenten, die aus aller Welt angereist waren, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Zudem hatte das Gericht das Mitbringen von Mikrofonen, Laptop-Computern oder Fotoapparaten in den Gerichtssaal A 101 verboten30. Kurz: Es schien sich ein Chaos für die Arbeit der Berichterstatter abzuzeichnen.

  • 31 Zitiert nach: Benz, Henkersknecht, S. 7/8.

22Der Publizist (und Jurist) Lukas Hammerstein schilderte die Szenerie, die er am ersten Verhandlungstag vorfand in diesen Sätzen: „Eine Masse stürmte das Gerichtsgebäude, 200 bis 300 Leute, aufgeregte, nervöse, freundliche, aggressive, eitle, sanfte, fabel- bis ekelhafte Journalisten in der „Demjanjuk-Sammelzone“, wie das Schild verkündete, das die Zeitungen tags drauf abbildeten, um die Münchner Justiz als Versammlung tumber Toren vorzuführen“31.

  • 32 Volk, Das letzte Urteil, S. 68.

23Da der Gerichtssaal nur etwa 150 Zuschauern Platz bot, verwehrten Justizbeamte etwa der Hälfte der Interessierten den Zugang. Die Überforderung des Gerichts mit dem medialen Ansturm war offensichtlich. Das Richtergremium (bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Laien, so genannten „Schöffen“) betrat den Saal daher mit großer Verspätung; der Vorsitzende Richter entschuldigte sich mit dem Satz, man habe den Medienandrang unterschätzt, was das Publikum mit höhnischem Lachen quittierte32.

24Zum Verständnis: Zu diesem Zeitpunkt (etwa 11 Uhr 15) hatten einige der journalistischen Beobachter bereits einen halben Arbeitstag hinter sich. Der Autor hatte beispielsweise seit dem frühen Morgen als Gesprächsgast in mehreren Morgensendungen von Radioprogrammen in Deutschland Fragen zum Prozessgeschehen beantwortet, also den Stress von Live-Sendungen über sich ergehen lassen. Eine normale, den Tarifverträgen entsprechende, Arbeitszeit war an diesem Tag illusorisch – dazu kamen noch enorm hoher Zeitdruck, damit die Artikel und Beiträge aller Art rechtzeitig in den Redaktionen ankamen.

  • 33 dpa-Meldung vom 30.11.2009, Uhrzeit: 17:19:19 Uhr (laufende Nummer dpa 566); zitiert nach: Volk, Da (...)
  • 34 Ibid.

25Es dürfte kein aktuell arbeitendes Pressemedium in der westlichen Welt gegeben haben, das am Abend oder am darauf folgenden Morgen nicht über den Prozess-Auftakt berichtete. Viele der Reportagen und Artikel konzentrierten sich inhaltlich auf die spektakulären äußeren Umstände des Geschehens im Gerichtssaal. So teilte die Deutsche Presseagentur (dpa), die vielen deutschen Tageszeitungen als Basis ihrer überregionalen Berichterstattung dient, in einer zusammenfassenden Meldung beispielsweise mit, Demjanjuk habe „den Kopf weit zurückgelehnt, eine blaue Schirmmütze sitzt schief auf dem Kopf“33. Die Hintergrund-Berichterstattung über die historischen Umstände der Tatvorwürfe und die strafrechtliche Problematik des Prozesses hatte dagegen bereits an den Tagen zuvor stattgefunden. Diese „Vorbereitung des Publikums“ 34auf das Ereignis wiederholte teilweise in den Vormonaten recherchierte Fakten, eröffnete aber andererseits auch neue Perspektiven – etwa auf die Sicht der Holocaust-Opfer und deren Angehörige, vor allem in den Niederlanden. (In Sobibór waren 1943 sehr viele Juden aus den Niederlanden ermordet worden; deren Nachkommen traten in München als Nebenkläger auf.)

26Der geschilderte personelle und inhaltliche Aufwand des ersten Prozesstages stand in frappierendem Kontrast zu seinem Ertrag. Nach den geschilderten ersten Worten des Richters beschäftigte sich das Gericht mit den üblichen Formalien eines Strafgerichtsverfahrens: Dem Aufruf der Beteiligten und der Klärung von Personalien. Zur „Inszenierung“ eines solchen Auftakts gehörte es auch in diesem Fall, dass der Verteidiger des Angeklagten einen ersten Befangenheitsantrag gegen das Gericht stellte. Ob dieser Verdacht ernsthaft bestand, war zweitrangig. Wichtiger dürfte es gewesen sein, ein öffentliches Signal zu setzen, dass der Anwalt nicht gewillt war, den Gang der Dinge allein dem Vorsitzenden Richter zu überlassen.

  • 35 Wefing, Fall Demjanjuk, S. 114.

27Im Fall von John Demjanjuk war zudem strittig, ob der 89jährige verhandlungsfähig war. Zum Auftakt am Vormittag schoben Justizbeamte ihn im Rollstuhl in den Gerichtssaal. Der Journalist Heinrich Wefing fühlte sich angesichts des Blitzlichtgewitters der Kameras und Fotoapparaten an eine Jagd erinnert und schilderte den bizarren Höhepunkt einer medial überschießenden Neugier so: „Niemand in dem überfüllten Saal sagt ein Wort, es ist nur das Klicken und Surren der Fotoapparate zu hören. Das Wild und seine Jäger, schießt es einem unwillkürlich durch den Kopf“35.

  • 36 Benz, Henkersknecht, S. 25.

28Nach der Mittagspause dramatisierte sich das Bild noch weiter: Eine Liege ersetzte den Rollstuhl Demjanjuk, weil dieser über Schmerzen klagte36. Dieser Tausch war ein erstes Anzeichen dafür, dass der Angeklagte und seine juristischen Vertreter auch versuchen würden, die Konstellation von Täter und Opfern infrage zu stellen. Zumindest sollte das Schwarzweiß-Bild, das durch die Berichterstattung bis dahin hergestellt worden war, durch Grautöne angereichert werden. Demjanjuk war demnach ebenfalls leidend, verdiente als alter, kranker Mann Empathie. Anders formuliert: Es ging darum, der Öffentlichkeit ein mediales Gegenangebot zu machen. Dass es sich dabei (auch) um eine Inszenierung oder eine bewusste Provokation der Öffentlichkeit handelte, darf als sicher angenommen werden.

Die Mühen der Ebene

29Die Hyper-Mediatisierung der Geschehnisse im Justizzentrum in München sollte nur wenige Tage Bestand haben. Bald wurden aus den hunderten Zuschauern und Prozessbeobachtern wenige Dutzend. Später war das Interesse so gering, dass das Gericht für einige Verhandlungstage sogar in einen kleineren Saal ausweichen konnte. Kleinere „Wellen“ an Interesse gab es lediglich, wenn interessante Zeugen wie zum Beispiel der Bild-Sachverständige Reinhardt Altmann oder der Urkunden-Sachverständige Anton Dallmayer (am 13. beziehungsweise 14.April 2010) geladen waren, deren Aussagen absehbar Konsequenzen hatten für die Urteilsfindung. Wenn das Gericht historische Akten-Fundstücke (nach deren Verlesung) zu Protokoll nahm, was an sehr vielen Prozesstagen der Fall war, dann war die Szenerie im Saal ausgesprochen handlungsarm, sodass sich die Zahl der Zuhörer gelegentlich auf weniger als 10 beschränkte.

  • 37 S. dazu Benz, Handlanger, S.258 – 271.

30Dies galt insbesondere für die Medien. Neben dem Autor dieses Essays (sowie dem Kollegen Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk, der als zweiter Berichterstatter fungierte), waren mitunter nur zwei oder drei weitere Journalisten vor Ort. Zu den häufigsten Gästen zählten Robert Probst (Süddeutsche Zeitung), Lukas Hammerstein (freischaffend), Nicolas Bourcier (Le Monde) und Wim Bouvink (von der niederländischen Tageszeitung Trouw). Fast immer anzutreffen war auch die Holocaust-Forscherin Angelika Benz, die zu jener Zeit für ein Dissertationsprojekt zu den Trawniki forschte37.

31Selbst die Deutsche Nachrichtenagentur dpa, die in München ein Büro unterhält, entsandte ihre Korrespondenten nicht an jedem Prozesstag (und zunehmend seltener), weil dies personell die Ressourcen überforderte. Wenn unerwartete Umstände oder Zwischenfälle eintraten, informierten „wir vor Ort“ davon die dpa-Kollegen per SMS oder durch einen kurzen Anruf, damit die Agentur berichten und ihre Abonnenten in ganz Deutschland ‚versorgen‘ konnte.

  • 38 Bourcier, dernier procès, S. 258.

32Wenn man das Vorgehen des Gerichts an den insgesamt 93 Verhandlungstagen bilanziert, so lässt es sich mit dem Legen eines Puzzles vergleichen. Nicolas Bourcier sprach in seinem Buch von einem „Mosaik“38. Durch Aussagen von einzelnen Zeugen, vor allem von Experten (und wenigen Zeitzeugen), sowie durch das Aufnehmen von historischem Akten-Material aus Archiven zu den Gerichtsakten, vervollständigte sich die Justiz allmählich ihr Bild von der Tatbeteiligung des Angeklagten an den Verbrechen, die sich im Vernichtungslager Sobibór zugetragen hatten. Somit handelte es sich – auch im übertragenen Sinn – um einen Prozess: nämlich eine langsame, sorgsame, umsichtige Sammlung von Einzel-Bestandteilen eines Geschehens. Der Sinnzusammenhang, weshalb bestimmte Akten wichtig waren, ergab sich nicht unmittelbar an den jeweiligen Verhandlungstagen und war mitunter für das Publikum auch verwirrend, zumal sich das Gericht zu seiner Methodik nicht äußerte.

  • 39 „Ruhendes Verfahren“, Süddeutsche Zeitung, 29.11.2010, zitiert nach: Volk, Das letzte Urteil, S. 88
  • 40 Aus dem Skript eines Radio-Beitrags des Autors, zitiert nach: Volk, Das letzte Urteil, S. 89.

33Das Charakteristikum eines solchen „Aktenprozesses“ (Leseverfahrens) besteht in seiner bürokratischen Trockenheit. Die spektakulären Auftritte von Anklage und Verteidigung, wie man sie aus Spielfilmen kennt, waren selten. Statt Dramatik und Theatralik bot sich dem Publikum eine ermüdende Abfolge vergilbter Dokumente, die per Overhead-Projektor kurz im Gerichtssaal gezeigt wurden, um sie dann als neuerliche Teilchen der Beweisaufnahme hinzuzufügen. Robert Probst hat diese „Mühen der Ebene“ (Berthold Brecht) in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung geschildert, der in seiner Überschrift („Ruhendes Verfahren“) bereits den Eindruck erweckte, mit diesem Prozess gehe es nicht vorwärts: „Mühsam unterdrücken einige Anwesende ein Gähnen. So vergehen die Tage. Einen spektakulären Prozess gegen einen der bekanntesten, noch lebenden mutmaßlichen Helfer des Holocaust stellt man sich anders vor“39. Der niederländische Kollege Wim Bouvink bemerkte zu dieser Phase des Verfahrens, er habe das Gefühl, man drehe sich über Monate im Kreis und komme überhaupt nicht weiter40.

  • 41 Benz, Henkersknecht, S. 127.
  • 42 Prof. Dr. Dieter Pohl war zum Zeitpunkt des Prozesses Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Abteilungslei (...)
  • 43 Logbuch-Eintrag vom 17.3.2010; zitiert nach: Volk, Das letzte Urteil, S. 79.

34Zu den bemerkenswertesten Phänomenen der Beweisaufnahme gehörte es, dass Juristen und Historiker sich offensichtlich häufiger nicht auf die Bewertung von Dokumenten verständigen konnten. So stellte Angelika Benz später in ihrem Buch zum Demjanjuk-Prozess erstaunt fest, der Begriff „Quellenkritik“ sei den Anwälten und dem Richterkollegium offenbar nicht geläufig41. Sie führte dazu aus, dass Juristen Dokumente als unumstößliche Beweise begriffen, während Historiker verstünden, dass diese auch Ambivalenzen enthielten und einer Kontextualisierung bedürften. In einem digital archivierten „Logbuch“, in dem der Autor die täglichen Geschehnisse im Gerichtssaal festhielt, um einen Überblick zu wahren, ist beispielsweise ein Dialog vermerkt, in der sich einer der historischen Gutachter (der Holocaust-Forscher Prof. Dieter Pohl)42 mit dem Verteidiger (Ulrich Busch) über das wichtigste Beweisstück der Anklage, den Dienstausweis Demjanjuks als Trawniki-Angehöriger stritt: „(Busch:) Auf (dem) Dienstausweis des Demjanjuk ist ein Stempel der Waffen-SS? Pohl: Daraus würde sich nicht automatisch eine Zuordnung zur Waffen-SS ergeben. Diese könne logistisch zuständig gewesen sein, eine Mitgliedschaft der Trawniki zur Waffen-SS könne er aber nicht erkennen“43.

  • 44 „Die schwierige Suche nach einer lang zurückliegenden Wahrheit“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6. (...)

35Vereinfachend gesagt ließe sich zusammenfassend, dass die Historiker nicht immer die eindeutigen Antworten liefern konnten, die sich die Juristen im Saal wünschten. Dies mochte auch der Tatsache geschuldet sein, dass die historische Wissenschaft sich bewusst ist, nur einen Bruchteil des während des Holocaust angefertigten Dokumentenmaterials zur Verfügung zu haben – weshalb man zur Vorsicht neigt. Anlässlich einer weiteren Gutachter-Aussage brachte der Korrespondent der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die unterschiedlichen Betrachtungsweisen auf diesen Nenner: „Der Richter muss zu einem Schuld- oder Freispruch gelangen. Dem Historiker sind vielfältige Nuancen dazwischen erlaubt, er kann urteilen, muss aber nicht verurteilen“44.

36Differenzierung und gefühlter Mangel an Prozess-Fortschritten führten dazu, dass die Berichterstattung für einige Monate erheblich abnahm, ja sogar verebbte. Sowohl die interne Statistik des Autors, die er für seinen Arbeitgeber führte, als auch ein Blick in Presse-Datenbanken zeigen über Monate kaum Interesse an einer Berichterstattung. Mit Ausnahme des ersten Jahrestags des Prozessbeginns lässt sich dieses Abebben bis in die ersten Wochen des Jahres 2011 nachweisen.

37Eine Erklärung dafür fällt nicht leicht. Es ist denkbar, dass sich die Dramatisierung der Geschehnisse in der anfänglichen Berichterstattung nun rächte: Statt eines Spektakels war öde Routine zu beobachten, denn das Gericht hatte keine andere Möglichkeit als sich auf einen mühsamen Dokumentenprozess einzulassen. Die journalistischen Beobachter mussten diesen Weg mitbeschreiten, doch bot die über Jahrzehnte eintrainierte Strategie der Medien, sich auf äußerlich gut sichtbare Geschehnisse zu konzentrieren, emotionale Ausbrüche oder dramatische, unerwartete Wendungen im Ablauf einer Handlung wiederzugeben, hier keinen gangbaren Weg der Vermittlung an. Der Demjanjuk-Prozess war in seinem Ablauf quälend langsam, unspektakulär und mühsam und ließ sich daher, nach den herkömmlichen Kriterien des Nachrichten-Journalismus nicht dauerhaft in Schlagzeilen und Geschichten kleiden. So wurde die Zahl diejenigen, die den Fortgang der Ereignisse begleiteten, immer kleiner.

Das Ende

  • 45 Ibid., S. 94.
  • 46 Ibid., S. 98.
  • 47 Ibid.

38Die Agonie dieses Strafprozesses, dessen Dauer ursprünglich nur auf ein halbes Jahr geplant war, dann aber mehrfach verlängert wurde45, hielt bis Ende Februar/ Anfang März 2011 an. Neben der geschilderten Vorsicht des Gerichts bei der Beweisaufnahme ist als zweiter Faktor die Verteidigungsstrategie des Anwalts von Demjanjuk, Ulrich Busch, zu nennen. Dieser zweifelte nicht nur fast bei jedem Verhandlungstag die Beweiskraft der Dokumente und die Kompetenz der Sachverständigen an, sondern überzog das Gericht zudem auch mit einer Flut von Anträgen, in denen er weitere Dokumente anforderte, die die Unschuld seines Mandanten beweisen sollten oder in denen er die Richter der Befangenheit bezichtigte. In der Endphase der Beweisaufnahme versuchte Busch, den nächsten Schritt – die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung – hinauszuzögern, indem er etwa 200 weitere Anträge, teils mündlicher, teils schriftlicher Art, stellte46. Diese offensichtliche Eskalation sorgte jedoch nicht für den gewünschten Effekt, sondern bewirkte nur weiteren Überdruss, nicht zuletzt bei den Journalisten, die sich nun allmählich wieder zahlreicher im Gerichtssaal einfanden. „Kein Dauerbeobachter konnte Buschs ständigen Standortwechsel mehr nachvollziehen“, lautete die Bilanz des Autors, nachdem das Gericht die Einlassungen des Verteidigers in einem sehr knappen, summarischen Beschluss fast sämtlich abgelehnt hatte47.

  • 48 Benz, Henkersknecht, S. 36.
  • 49 Ibid., S. 36/37.

39Der Theatralik entgegengesetzt verlief das Plädoyer des Anklage-Vertreters, Hans-Joachim Lutz. Er war seit 2006 Sonderermittler für nationalsozialistische Gewaltverbrechen bei der Münchner Staatsanwaltschaft. Aufmerksamkeit hatte er hervorgerufen, als es ihm 2009 gelang, eine Verurteilung von Josef Scheungraber, einem Offizier der Gebirgsjäger-Truppe, wegen Kriegsverbrechen 1944 in Italien zu erreichen48. Ausgesprochen nüchtern blendete Lutz in seinem Vortrag die historische Dimension des Demjanjuk-Prozesses fast völlig aus und konzentrierte sich auf den strafrechtlichen Aspekt. In einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt hatte er erklärt, ihn fasziniere an der Juristerei die Logik, der Syllogismus. Er arbeite nicht wie ein Historiker, sondern überprüfe selbst die Aktenlage49.

  • 50 Ibid. S. 200-202.

40Das erklärt, weshalb sich Lutz in seinem Plädoyer am 22.März 2011 im Wesentlichen auf die so genannte „Fabriktheorie“ bezog, die Thomas Walther, der im Prozess als Vertreter der Nebenklage auftragt, im Vorfeld des Prozesses entwickelt hatte. Diese verstand das gesamte Personal eines Vernichtungslagers (wie Sobibór) als Mittäter am Holocaust, das heißt: nicht nur die SS-Mannschaften, sondern auch deren Hilfstruppen waren der Beihilfe zum Mord schuldig, weil sie Anteil hatten an einem industriellen (d.h. arbeitsteiligen) Prozess, beziehungsweise sich diesem nicht durch Fluchtversuche zu entziehen versucht hatten50. Die Notwendigkeit, einen nach dem Strafgesetzbuch notwendigen so genannten „Einzeltatnachweis“ (s. Abschnitt 2 dieses Essay) zu erbringen, war mit der „Fabriktheorie“ nicht mehr gegeben.

  • 51 Ibid., S. 213.
  • 52 Ibid., S. 219/220.
  • 53 Volk, Das letzte Urteil, S. 106.

41Besondere Aufmerksamkeit verdiente bei den letzten prozeduralen Schritten abermals das Verhalten des Verteidigers Busch. Er hielt seinen Schlussvortrag am 3. Mai 2011. Es lässt sich im Rückblick nicht ergründen, weshalb diese Sitzung nicht im üblichen Saal A 101 des Gerichtsgebäudes stattfand, sondern im kleineren Raum B 266, der über keine Mikrofonanlage verfügte. Busch, so schrieb Angelika Benz rückblickend, habe das als Versuch verstand, seine Verteidigung zu verhindern51.
Buschs Plädoyer nahm insgesamt zwei Verhandlungstage in Anspruch und war ein Spiegelbild seiner undurchsichtigen Strategie, alle und alles, was andere Prozess-Beteiligte vorgebracht hatten, als Verschwörung gegen seinen Mandanten zu verstehen. In den Vorwurf der Vorverurteilung ausdrücklich mit eingeschlossen waren auch die Medien. Angelika Benz paraphrasierte u.a.: „Der Verteidigung sei nur Wut und Ablehnung entgegengeschlagen. Und sie sei als Verräter an der jüdischen Sache angeprangert worden. Auch hier, so Busch, müsse Bilanz gezogen werden: Eine hysterische Presse, allen voran die
Bild [i.e. die Boulevard-Zeitung „Bild“, Anmerkung d. Autors], habe eine Vorverurteilung vorgenommen“52. Neben einem gehörigen Maß an Pathos war auch dieser ‚Auftritt‘ gekennzeichnet vom rhetorischen Trick, die Zuschreibungen von Täter(n) und Opfer(n) umzukehren oder infrage zu stellen. So erwähnte Busch erneut das Hungersterben („Holodomor“) in der Ukraine Ende der 1930er Jahre infolge der Terrormaßnahmen Stalins und die (unzweifelhafte) Haupttäterschaft der Deutschen beim Holocaust, während die Trawniki nur die „Diensthundestaffel“ der Nationalsozialisten gewesen seien53.

  • 54 tageszeitung vom 11.5.2011: „Das Gebot der Gerechtigkeit“, beziehungsweise: Mainpost (Würzburg) vom (...)

42Einen Erfolg bei den Journalisten im Gerichtssaal konnte Busch weder mit seiner mäandrierenden Art des Vortrags noch mit der – teilweise – offenen Konfrontation erzielen. So befand die tageszeitung, dass er zeitweise „erheblich über sein Ziel hinausgeschossen sei“ und eine bayerische Regionalzeitung nannte den Vortrag eine „Show“54.

43Gemessen an den chaotischen Umständen des Prozessauftakts erwies sich der Tag der Urteilsverkündung, der 12. Mai 2012, als weitaus weniger stressig. Die Sicherheitskontrollen waren nicht überfordert, der Andrang im Gerichtssaal erwies sich als erträglich. Allerdings entwickelte sich der Tag trotzdem journalistisch zu einer „Hängepartie“, weil das Gericht seine Urteilsverkündung, nach dem Auftakt am Morgen, auf den Nachmittag verschob. Das bedeutete für die Berichterstatter, dass sie ihre Berichte sehr eilig und unter großem Zeitdruck zu verfassen hatten, denn der Redaktionsschluss (von Zeitungen) und die Sendungen (in den elektronischen Medien) sind an feste Uhrzeiten gebunden. Also würde (wie am ersten Prozesstag) ein „Wettlauf gegen die Zeit“ anstehen.

  • 55 Zu den Einzelheiten s. Volk, Das letzte Urteil, S. 114-118.

44Tatsächlich lässt sich im Nachhinein zeigen, dass der gesamte Nachmittag jenes Tages notwendig war, um den Schuldspruch gegen Iwan (John) Demjanjuk – fünf Jahre Freiheitsentzug – „abzuarbeiten“. Nach ersten Kurzmeldungen und -berichten kamen längere Beiträge und Berichte zum Zuge; ebenso Kommentare. Auch in der wichtigsten Nachrichtensendung des deutschen Fernsehens, der „Tagesschau“ war das Demjanjuk-Urteil die erste Meldung, also das „Top-Thema“55.

  • 56 Die Welt vom 16.5.2011: „Die zweite Schuld“, zitiert nach: ibid., S. 118.

45Dabei stellte sich als überwiegende Meinung Zufriedenheit und Zustimmung zu Schuldspruch und Strafmaß heraus. Geradezu unumstritten schien allen, dass das Gericht einen bedeutenden Schritt in der Auseinandersetzung der deutschen Justiz mit den NS-Gewaltverbrechen getan hatte. Lediglich der (jüdische) Publizist Ralph Giordano, der in der Vergangenheit Verfahren wie den Frankfurter Auschwitz-Prozess und das Majdanek-Verfahren in Düsseldorf verfolgt hatte, wunderte sich in einem Essay über die „ungeheure Disproportion zwischen der Tötungswirklichkeit von Sobibór und dem Urteil“56, denn das Gericht hatte Demjanjuk aufgrund seines hohen Alters nicht in eine Haftanstalt überstellt, sondern ihn bis zur Revision des Urteils durch den Bundesgerichtshof auf freien Fuß gesetzt.

Nachgeschichte

  • 57 Bild-Zeitung (Ausgabe München) vom 23.5.2011, s. dazu: ibid., S. 119.

46Iwan (John) Demjanjuk starb am 17.März 2012 in Bad Feilnbach (Bayern) in einem Pflegeheim. Es war offensichtlich, dass er als staatenloser, mittelloser und schwer kranker Greis nach der (rein formalen) Freilassung der öffentlichen Fürsorge anheimfallen würde. Hätte Fluchtgefahr bestanden, hätte ihn das Gericht nicht aus der Haft entlassen. Doch versuchten einzelne Medien auch hier, die konkreten Ausformungen von Sozialstaat und Humanität zu skandalisieren. So berichtete die „Bild“-Zeitung, die Einrichtung in Bad Feilnbach habe einen Wellness-Bereich, biete Senioren-Schwimmen an und verfüge über eine Sonnenterrasse57. Berichte dieser Art blieben jedoch Ausnahmen und erst der Tod Demjanjuks fand dann wieder einiges an Interesse.

47Man kann die geschilderten Auswüchse jedoch als Indiz dafür nehmen, dass der „Fall Demjanjuk“ mit dem Urteilsspruch publizistisch noch keineswegs beendet war. Zwar sank die Zahl der Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften rasch. Doch begann nun die ‚Verwertung‘ auf dem Buchmarkt. Man wird hier, etwa durch einen Blick in das beliebte Online-Lexikon Wikipedia sowie in den Katalog der Deutschen Nationalbibliothek auf etwa ein Dutzend Bücher stoßen, die die Geschehnisse in dem Münchner Prozess zum Thema haben.

  • 58 Matthias Janson, Hitlers Hiwis. Iwan Demjanjuk und die Trawniki-Männer, Hamburg, Konkret Literatur (...)

48Bezeichnend ist, dass das erste Werk, das den Fall aufgreift – Hitlers Hiwis von Mathias Janson58 – bereits erschien, ehe das Gericht sein Urteil gesprochen hatte. Es wäre naiv anzunehmen, dass dabei keine kommerziellen Interessen des Verlags eine Rolle spielten, war doch der Name des Beschuldigten damals vielen (potenziellen) Lesern wegen der Schlagzeilen ein Begriff. Allerdings lässt sich zugunsten des Autors auch anführen, dass er versuchte, sich vor allem auf den Hintergrund von Demjanjuks soldatischer Truppe zu konzentrieren – also die Trawniki und ähnliche militärische Einheiten, die infolge der Eroberungszüge Nazi-Deutschlands gebildet wurden.

  • 59 Ulrich Busch, Demjanjuk der Sündenbock, Münster, Monsenstein und Vannerdat, 2011.
  • 60 Wim Boevink, Dienstausweis 1393. Demjanjuk en het laatste grote naziproces, Uitgevereij verbum, 201 (...)

49Auch das in diesem Essay mehrfach erwähnte Buch von Heinrich Wefing (Der Fall Demjanjuk), das sich an ein breites Publikum wandte, hätte ursprünglich bereits 2010 erscheinen sollen. Autor und Verlag warteten jedoch ab, bis das Landgericht München II sein Urteil gefällt hatte, ehe das Buch auf den Markt kam. Noch im Jahr des Urteils – 2011 – erschienen in Deutschland weiterhin Bücher des Verteidigers, Ulrich Busch (Demjanjuk der Sündenbock)59, sowie die Bilanz der Holocaust-Forscherin Angelika Benz (Der Henkersknecht). In den Niederlanden brachte der Journalist Wim Boevink seine Beobachtungen während des Prozesses unter dem Titel Dienstausweis 1393. Demjanjuk en het laatste grote naziproces60 heraus; in Frankreich veröffentlichte Nicolas Bourcier, der die Vorgänge für Le Monde verfolgt hatte, ein Buch unter dem Titel Le dernier procès.

  • 61 Richard Rashke, Useful Enemies: America's Open-Door Policy for Nazi War CriminalsNew York, Delphi (...)
  • 62 Lawrence Douglas, Späte Korrektur. Die Prozesse gegen John Demjanjuk, Göttingen, Wallstein, 2020. D (...)
  • 63 Milad Ahmadi, Der Fall Demjanjuk. Revolution der Teilnahmedogmatik durch das Landgericht München II (...)

50Das Buch des Autors erschien 2012 in einem Fachverlag für historische Literatur, im Rahmen einer Reihe, die sich mit aktuell-politischen Fragen der Zeitgeschichte beschäftigte. Hervorzuheben ist, neben einem Buch des amerikanischen Journalisten Richard Rashke61, vor allem das zusammenfassende Werk des amerikanischen Rechtswissenschaftlers Lawrence Douglas, der zeitweise als Beobachter des Prozessgeschehens in München vor Ort. Es nahm zusammenschauend sämtliche Verfahren, die in den USA, Israel und Deutschland gegen Demjanjuk betrieben wurde, unter die Lupe62. Mit einigem zeitlichen Abstand erschienen weiterhin studentische Qualifizierungs-Arbeiten, die sich auf strafrechtliche Probleme beziehungsweise den historiographischen Aspekt des Erinnerns im Internet konzentrierten63.

51Auffallend ist insgesamt, dass mehrfach vom „letzten NS-Prozess“ die Rede ist. Diese Suggestion mag für das Marketing der Verlage wichtig gewesen sein, lässt sie doch schlussfolgern, die Thematik sei historisch einmalig und eine Art „letzte Chance“, das Problem dargestellt zu bekommen. Wie sich später herausstellte, war dieser „claim“ jedoch falsch. Denn es hat seither mehrere Strafprozesse gegeben vor deutschen Gerichten gegeben, die sich mit weiteren Helfershelfern in den KZ befassten. In der Argumentation der Staatsanwaltschaften und den Urteilen der Gerichte fällt auf, dass hier fast ausschließlich entlang der juristischen Logik des Münchner Demjanjuk-Verfahrens vorgegangen wurde. Insofern kann der Prozess bis heute als maßgeblich für die neuere Rechtsprechung zu NS-Verbrechen angesehen werden.

  • 64 Eine Recherche für den Prozess gegen Josef S. ergab in der elektronischen Pressedatenbank der ARD e (...)

52Zu erwähnen sind hier unter anderem die Fälle von Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg im Jahr 2015, von Reinhold Hanning vor dem Landgericht Detmold 2016, gegen Irmgard Furchner vor dem Landgericht Itzehoe im Jahr 2021, sowie gegen Josef S. vor dem Landgericht Neuruppin, ebenfalls 2021.
Nimmt man den letztgenannten Prozess als Beispiel, so lassen sich hier ähnliche Muster nachzeichnen ab wie bei der mündlichen Verhandlungen gegen Demjanjuk: Große Aufmerksamkeit zu Anfang, dann nachlassende Berichterstattung während der Beweisaufnahme – und zur Urteilsverkündung erneut aufflammendes, kurzes Interesse
64.

53Die thesenhafte Zuspitzung kann daher lauten: Der Presseberichterstattung gelingt es nur selten, sich mit der strafrechtlichen Substanz der Tatvorwürfe zu beschäftigen. Sie konzentriert sich auf die äußeren Umstände der Verhandlung und auf die Akteure. Sie verfolgt die äußere Handlung und vernachlässigt – in weiten Teilen – die juristische Logik, weil sie sich von ihr nicht genügend Aufmerksamkeit des Publikums (der Leserschaft) verspricht. Diese Konzentration auf die inszenatorischen Elemente eines Strafgerichtsprozesses wird der historischen Problematik der späten Anklage von Helfershelfern im Holocaust nicht gerecht. Sie übersieht, dass sich die Justiz über Jahrzehnte um diese Dimension des Völkermordgeschehens wenig gekümmert hat und erklärt nur unzureichend, weshalb dies erst nach der Wende zum 21. Jahrhundert geschah. Geht es hier darum, die Stimmen der letzten noch lebenden Opfer und deren Angehörige zu hören? Dann bestünde die Absicht darin, eine Art übergenerationellen Rechtsfrieden herzustellen; ebenso der Versuch einer späten Versöhnung mit den betroffenen Menschen, weil man die Tatbeteiligten sehr lange nicht strafrechtlich belangt hat.

54Die Presseberichterstattung assistiert hierbei größtenteils. Ohne dies zu reflektieren, beschränken sich viele Beiträge auf Empathie für die Opfer, ohne klar zu zeigen, dass die Beweiskette der Anklage aufgrund der Probleme, die es mit der Herkunft und der Überlieferung der historischen Dokumente aus dem Holocaustgeschehen gibt, nicht lückenlos sein kann. Hierfür fehlt es an Sachkenntnis, das heißt: historischer Vorbildung, aber auch an ökonomischen Ressourcen, die eine unabhängige Recherche jenseits der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ermöglichen würde. Monatelange Besuche in Archiven, die Akten-Einsicht zum Tatgeschehen in den Vernichtungslagern erlauben würden, sind angesichts der seit Jahren sich zuspitzenden Umbruchs-Krise in den Medien nicht mehr möglich. So bleibt den Journalisten nichts anderes übrig, als sich auf die Erkenntnisse zu berufen, die ihnen die Akteure im Gerichtssaal mitteilen. Dass diese damit die Deutungshoheit über die Dokumente behalten, wird nur selten erkannt.

55Auch das führte dazu, dass ein Verfahren wie der Demjanjuk-Prozess als Schlagabtausch zwischen Anklage und Verteidigung dargestellt wurde – mit Spannungselementen, Zuschreibungen von Recht und Unrecht, Antipathie und Empathie. Das ist menschlich verständlich, aber es übersieht, dass die historische Wahrheit unendlich viel komplizierter sein kann. So hatte das Leben des John (Iwan) Demjanjuk ganz klar eine tragische Dimension. Dies wurde zwar in der Medien-Berichterstattung nicht beiseite gewischt, aber mit Sicherheit marginalisiert.

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Bibliographie

Literaturverzeichnis

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Wefing Heinrich, Der Fall Demjanjuk. Der letzte große NS-Prozess, München, C.H.Beck, 2011.

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Notes

1 Der Bayerische Rundfunk (BR) existiert in seiner jetzigen Form seit 1949; zuvor war er ein von der US-Besatzungsmacht kontrolliertes Programm. Das Sendegebiet umfasst den Freistaat Bayern. Der BR strahlt fünf terrestrische Radioprogramme aus. Für die politische Berichterstattung wichtig sind vor allem das Kultur-/Wortprogramm „Bayern 2“ mit täglich etwa 600 000 Hörern sowie das Nachrichten-Programm „BR24“ mit täglich etwa 800 000 Hörern. Der BR bietet den anderen Radio-Programmen der ARD Beiträge an, wenn sich in seinem Sendegebiet Themen von nationalem oder internationalem Interesse ergeben.

2 Unter anderem gehörten dazu: „Joseph Goebbels – Lautsprecher des Dritten Reiches“ (2010); „1932 oder der Weg zur nationalsozialistischen Machtübernahme“ (2009); „Unternehmen Barbarossa – Hitlers Krieg gegen die Sowjetunion“ (2011).

3 Rainer Volk, Das letzte Urteil. Die Medien und der Demjanjukprozess, Zeitgeschichte im Gespräch Band 14, München, Oldenbourg Verlag, 2012.

4 Mark Mazower, Dark Continent. Europe’s twentieth century, London, Penguin 1999, S. 403.

5 Volk, Das letzte Urteil, S. 12.

6 Heinrich Wefing, Der Fall Demjanjuk. Der letzte große NS-Prozess, München, C.H.Beck, 2011, S. 34.

7 Volk, Das letzte Urteil, S. 13.

8 Angelika Benz, Handlanger der SS. Die Rolle der Trawniki-Männer im Holocaust, Berlin, Metropol, 2015, hier besonders S.48 – 52.

9 Zu den Details s.: Volk, Das letzte Urteil, S. 53-56; in der Öffentlichkeit bekannt ist Sobibór auch durch den Film von Claude Lanzmann „Sobibor, 14.Oktober 1943, 16 Uhr“ (2001).

10 Angelika Benz, Der Henkersknecht. Der Prozess gegen John (Iwan) Demjanjuk in München, Berlin, Metropol, 2011, S.30.

11 Nicolas Bourcier, Le dernier procès, Paris, Editions Don Quichotte, 2011, S.45 – 75.

12 Lawrence Douglas, „Desaster in Jerusalem“, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 12.7.2009.

13 S. dazu: Bourcier, dernier procès, S. 101 – 126.

14 S. dazu: Wefing, Fall Demjanjuk, S: 60.

15 Ibid., S. 19.

16 Udo Branahl, Justizberichterstattung. Eine Einführung, Wiesbaden 2005, VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 16-17.

17 Zu Swidersky siehe: Benz, Handlanger, S. 254/255.

18 Zahlenangaben nach: Jörg Echternkamp, Die Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen, Bundeszentrale für politische Bildung [en ligne]. URL: https://www.bpb.de/themen/nationalsozialismus-zweiter-weltkrieg/der-zweite-weltkrieg/199413/die-verfolgung-nationalsozialistischer-gewaltverbrechen/

(abgerufen am 27.7.2022).

19 Schwammberger war von 1942 – 44 Leiter des Ghettos in Przemysl, danach des Arbeitslagers Mielec. Nach 1945 war er nach Argentinien geflohen; er wurde 1990 von dort an die Bundesrepublik ausgeliefert und in einem Strafprozess wegen Mordes und Beihilfe in 650 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt.

20 Es handelte sich um eine Meldung der Nachrichtenagentur AFP (deutschsprachiger Dienst) und der Agentur Reuters vom 21.6.2005, die tags darauf (i.e. am 22.6.2005) – vermutlich – in einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ mit dem Titel „Die lange Geschichte des schrecklichen Iwan“ aufgegriffen wurde; s. dazu: Volk, Das letzte Urteil, S. 31/32.

21 Ibid., S. 32-33.

22 Ibid., S. 34.

23 Benz, Henkersknecht, S. 84.

24 Zitiert nach: Volk, Das letzte Urteil, S. 40.

25 Die „taz“ wurde 1978 in Berlin als linksalternatives, systemkritisches Projekt gegründet, das sich selbst verwaltet. Um ihre Unabhängigkeit zu bewahren, wird die „taz“ seit 1992 als Verlagsgenossenschaft geführt. Die gedruckte Auflage beträgt ca. 45 000 Exemplare; die Zahl der Leser beläuft sich auf ca. 240 000 pro Tag.

26 Klaus Hillenbrand: „Der Handlanger des Todes“, tageszeitung, 8.4.2009.

27 In der wichtigsten Fernsehnachrichten-Sendung dieses Tages, der „Tagesschau“ (ARD = 1.Programm) um 20 Uhr, war die Nachricht der Landung Demjanjuks das erste Thema („Aufmacher“). Zu sehen waren, neben Archivaufnahmen, Filmsequenzen des gelandeten Flugzeugs in München und vom Transport Demjanjuks in das Gefängniskrankenhaus; s. dazu auch: Volk, Das letzte Urteil, S. 42.

28 Beispiele hierfür sind: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1.8.2009 „Die Vorgeschichte“ (Autor: Konrad Schuller) sowie: Welt am Sonntag vom 23.8.2009 „Die Braut von Iwan dem Schrecklichen“ (Gerhard Gnauck)

29 Volk, Das letzte Urteil, S. 53.

30 Ibid., S. 63.

31 Zitiert nach: Benz, Henkersknecht, S. 7/8.

32 Volk, Das letzte Urteil, S. 68.

33 dpa-Meldung vom 30.11.2009, Uhrzeit: 17:19:19 Uhr (laufende Nummer dpa 566); zitiert nach: Volk, Das letzte Urteil, S.70.

34 Ibid.

35 Wefing, Fall Demjanjuk, S. 114.

36 Benz, Henkersknecht, S. 25.

37 S. dazu Benz, Handlanger, S.258 – 271.

38 Bourcier, dernier procès, S. 258.

39 „Ruhendes Verfahren“, Süddeutsche Zeitung, 29.11.2010, zitiert nach: Volk, Das letzte Urteil, S. 88.

40 Aus dem Skript eines Radio-Beitrags des Autors, zitiert nach: Volk, Das letzte Urteil, S. 89.

41 Benz, Henkersknecht, S. 127.

42 Prof. Dr. Dieter Pohl war zum Zeitpunkt des Prozesses Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Abteilungsleiter) am Institut für Zeitgeschichte (und dem Autor dieses Essay aus mehreren Gesprächen persönlich bekannt). Pohl hatte sich 2008 mit der Arbeit „Die Herrschaft der Wehrmacht. Militärverwaltung und Bevölkerung in den besetzten Gebieten der Sowjetunion 1941-1944“ habilitiert; im Jahr 2000 war bereits das Buch „Holocaust. Die Ursachen – das Geschehen – die Folgen“ erschienen. Pohl lehrt seit 2010 als Professor für Zeitgeschichte an der Universität Klagenfurt (Österreich).

43 Logbuch-Eintrag vom 17.3.2010; zitiert nach: Volk, Das letzte Urteil, S. 79.

44 „Die schwierige Suche nach einer lang zurückliegenden Wahrheit“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6.8.2010, zitiert nach: Volk, Das letzte Urteil, S. 80.

45 Ibid., S. 94.

46 Ibid., S. 98.

47 Ibid.

48 Benz, Henkersknecht, S. 36.

49 Ibid., S. 36/37.

50 Ibid. S. 200-202.

51 Ibid., S. 213.

52 Ibid., S. 219/220.

53 Volk, Das letzte Urteil, S. 106.

54 tageszeitung vom 11.5.2011: „Das Gebot der Gerechtigkeit“, beziehungsweise: Mainpost (Würzburg) vom 12.5.2011: „Show oder späte Gerechtigkeit“, zitiert nach Ibid., S. 110.

55 Zu den Einzelheiten s. Volk, Das letzte Urteil, S. 114-118.

56 Die Welt vom 16.5.2011: „Die zweite Schuld“, zitiert nach: ibid., S. 118.

57 Bild-Zeitung (Ausgabe München) vom 23.5.2011, s. dazu: ibid., S. 119.

58 Matthias Janson, Hitlers Hiwis. Iwan Demjanjuk und die Trawniki-Männer, Hamburg, Konkret Literatur Verlag, 2010.

59 Ulrich Busch, Demjanjuk der Sündenbock, Münster, Monsenstein und Vannerdat, 2011.

60 Wim Boevink, Dienstausweis 1393. Demjanjuk en het laatste grote naziproces, Uitgevereij verbum, 2011.

61 Richard Rashke, Useful Enemies: America's Open-Door Policy for Nazi War CriminalsNew York, Delphinium Books, 2013.

62 Lawrence Douglas, Späte Korrektur. Die Prozesse gegen John Demjanjuk, Göttingen, Wallstein, 2020. Die deutsche Ausgabe beruht vermutlich auf der amerikanischen Originalausgabe The right wrong man: John Demjanjuk and the Last Great Nazi War Trial, Princeton University Press, 2016.

63 Milad Ahmadi, Der Fall Demjanjuk. Revolution der Teilnahmedogmatik durch das Landgericht München II?, München, GRIN-Verlag 2016; Vivien Sommer, Erinnern im Internet: der Online-Diskurs um John Demjanjuk, Wiesbaden, Springer VS, 2018.

64 Eine Recherche für den Prozess gegen Josef S. ergab in der elektronischen Pressedatenbank der ARD etwa 20 größere Artikel in überregionalen Tageszeitungen. Der Prozess dauerte etwa neun Monate und erstreckte sich über etwa 30 Verhandlungstage; er endete am 28.Juni 2022 mit einer Verurteilung des Angeklagten zu fünf Jahren Haft, gegen die dieser Revision einlegte. Von Dezember 2021 bis März 2022 findet sich in dieser Datenbank („PAN“) kein einziger Artikel, obwohl es immer wieder Verhandlungstage gab. (Abruf der PAN-Datenbank am 11.8.2022. URL:
https://pan.koeln.ivz.cn.ard.de/sap(bD1kZSZjPTEwMA==)/bc/bsp/sap/zat_web_text2/base.do?panel=detail&panel_caller=retrieval&sa_docid=66850218&sa_treffer_nr=28.

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Pour citer cet article

Référence électronique

Rainer Volk, « Ein Strafprozess als Spektakel - ein Blick auf die Medien und den Demjanjuk-Prozess »Criminocorpus [En ligne], 22 | 2023, mis en ligne le 03 avril 2023, consulté le 08 juin 2023. URL : http://journals.openedition.org/criminocorpus/12955 ; DOI : https://doi.org/10.4000/criminocorpus.12955

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Auteur

Rainer Volk

Rainer Volk est historien de formation et travaille depuis 1990 en tant que journaliste. Il a suivi le procès de John Demjanjuk à Munich comme chroniqueur judiciaire pour la télévision publique allemande. Il est actuellement journaliste radio pour la station publique SWR (Südwestrundfunk) à Baden-Baden.Il est notamment l‘auteur d’un ouvrage consacré au procès Demjanjuk : Rainer Volk, Das letzte Urteil. Die Medien und der Demjanjukprozess, Zeitgeschichte im Gespräch Band 14, München, Oldenbourg Verlag, 2012.

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