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2013

Die Frage des Strafvollzugs in der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel des Spiegels (1947-1979)

Grégory Salle
Cet article est une traduction de :
La question carcérale en République fédérale d’Allemagne au reflet du Spiegel (1947-1979) [fr]

Résumés

Créé en 1947, l’hebdomadaire Der Spiegel occupe pendant les décennies suivantes une position singulière dans le champ médiatique ouest-allemand, et même au-delà en Europe. Lu par plusieurs millions d’Allemands, il est non seulement synonyme de qualité et d’indépendance, mais aussi d’un journalisme critique, sans complaisance à l’égard des élites. Respecté et redouté, c’est le journal de référence. Et comme son nom (« le miroir ») l’indique, il est censé offrir un reflet fidèle de la République fédérale, si besoin en dévoilant ses coulisses. Or, la prison constitue une zone d’ombre par excellence, un univers clos voire impénétrable, régi par le secret, l’opacité, la censure. Comment alors cet hebdomadaire fameux pour le sérieux et la portée de ses révélations a-t-il traité de la question carcérale, que la période du « miracle économique » de l’après-guerre a d’abord refoulée aux marges de l’espace public avant qu’elle n’émerge à nouveau dans la seconde moitié des années 1960 ? Afin de contribuer à l’analyse des rapports entre espace public et question carcérale, cet article, qui s’appuie sur des sources dont la plupart sont disponibles en ligne, décrit l’intérêt mais aussi les limites du regard du Spiegel sur la question carcérale ouest-allemande des années 1950-1970.

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Notes de la rédaction

Deutsche Übersetzung: Beate Langenbruch, ENS de Lyon, CIHAM (UMR 5648) et CÉRÉdI (EA 3229).

Texte intégral

1Der westdeutschen Presse kommt seit der Teilung des Landes im Jahre 1949 eine besonders entscheidende Rolle zu. Nach den Grausamkeiten der Nazis besteht diese Rolle nicht nur darin, zu informieren, sondern beinhaltet im Prinzip noch eine andere, doppelte Funktion: einerseits, Kritik am Staat zu üben und ihn zu kontrollieren, andererseits, zur öffentlichen Meinungsbildung zu erziehen (also einen regelrechten Bildungsauftrag1 wahrzunehmen). Aus diesem Prinzip heraus verfügen Journalisten der Printmedien über weitgreifende Rechte und Schutz. In den fünfziger Jahren nutzen mehrere Pressemagnaten dies, um Blätter mit hohem Anspruch zu gründen, die der jungen Republik helfen sollen, sich zu festigen.2 Rudolf Augstein verkörpert zweifelsohne besser als irgendjemand dieses sowohl intellektuelle als auch politische und wirtschaftliche Moment. Der erklärte Wille des Gründers und Leiters des 1947 entstandenen Spiegels war, seiner Zeitschrift die Rolle eines politischen Gegengewichts zukommen zu lassen. Auch wenn die genaue politisch-ideologische Ausrichtung des Wochenmagazins regelmäßig das Objekt heftiger Debatten gewesen ist, so war die Gründungsabsicht doch klar: aus ihr ein „Sturmgeschütz der Demokratie zu machen“. Das Sturmgeschütz kannte R. Augstein nur zu gut, war er doch Artilleriebeobachter an der Ostfront gewesen, bevor er in einem amerikanischen Kriegsgefangenenlager inhaftiert wurde.3 In der BRD der Nachkriegszeit gilt das Hamburger Blatt ohne Seinesgleichen als „Prototyp des kritischen Journalismus, eine in ihrer radikal demokratischen Inspiration einzigartige Zeitschrift“.4

  • 5 Hubé (Nicolas), Décrocher la « Une ». Le choix des titres de première page de la presse quotidienne (...)
  • 6 Fiess (Robert), art. cit., S. 24.
  • 7 Enzensberger (Hans Magnus), „Die Sprache des Spiegel“ (1957), in Einzelheiten I – Bewußtseins-Indus (...)
  • 8 Alfred Grosser zufolge (L’Allemagne de notre temps, Paris, Fayard, 1978 [1970], S. 475), hat die Ze (...)
  • 9 Eine der breiten Leserschaft durch den Erfolg von Christian Salmons Buch Storytelling (Paris, La Dé (...)

2Tatsächlich ist der Spiegel bekannt für seinen kritischen Geist, seine Unabhängigkeit von den Staatsgewalten und seinen manchmal unverblümten Ton. In Deutschland ist er für die Qualität seines investigativen Journalismus umso berühmter, als dieser im Land eine seltene Form darstellt.5 Jedoch zeichnen ihn diese distinktiven Merkmale nicht nur in der deutschen Medienlandschaft, sondern auch weiter, in Europa aus, wo er breit vertrieben wird, ja sogar nach darüber hinaus. Die Zeitschrift, so fasst ein Journalist fünfzig Jahre nach ihrer Gründung zusammen, „die von einem in seinen Mitteln und seiner Praxis vermutlich weltweit einzigartigen investigativen Journalismus getragen wird […], ist das Magazin, dessen Erscheinen man jeden Montagmorgen fürchtet. Das den Affären in Politik, Gewerkschaft, Vereinswesen oder Industrie auf den Grund geht und den Sturz von Führungskräften welchen Niveaus auch immer provozieren kann.“6 Natürlich hat die Persönlichkeit Rudolf Augsteins, ebenso wie der Mangel an Selbstkritik eines Blattes, das sich seiner Vorzüge durchaus bewusst ist, regelmäßig Kritik hervorgerufen; am berühmtesten ist zweifelsohne die von Hans Magnus Enzensberger am Ende der fünfziger Jahre7 – die im Übrigen Nachahmer gefunden hat. Der Schriftsteller lieferte damals eine messerscharfe Kritik der papiernen Institution mit mindestens zwei Millionen deutschen Lesern (fünfzehn Jahre später, im Kern der Epoche, die uns hier besonders beschäftigt,8 sind es weit mehr als doppelt so viele), die vor allem der wirtschaftlichen Ober- und Bildungsschicht entstammen – eine Leserschaft, das muss gleich angemerkt werden, die soziologisch von den Realitäten des Haftvollzugs entfernt ist. Diese Kritik zielt im Wesentlichen auf eine Sprache ab, die durch ihr Bemühen, sich stilistisch besonders hervorzutun (und das schließt nur zu durchsichtige Wortspielchen mit ein), den Leser eher verwirrt, als sein Verständnis fördert – ein Vorwurf, der bis zum frevlerischen Vergleich mit der „faden und inkonsistenten Sprache des Reader’s Digest“ geht... H. M. Enzensberger wirft der Zeitschrift außerdem exzessive Personalisierung vor, eine übertrieben narrative Tendenz, die auf Kosten der Darstellung von genauen Fakten geht (der Begriff Storytelling9 war noch nicht üblich), aber auch einen die Realität weit übersteigenden, wenn nicht gar unverdienten Ruf von Kritikfähigkeit und Radikalität, eine mit Opportunismus gemischte Überheblichkeit usw. Der Schriftsteller äußert seine Vorwürfe nicht mit sanfter Zunge. Dennoch leugnet er nicht den atypischen und in gewisser Weise auch heilsamen Charakter seiner Zielscheibe. So endet sein Text mit dem Hinweis, dass der Spiegel, der die Selbstzensur verweigert und Distanz zur Macht hält, nicht minder eine wertvolle und sogar unverzichtbare Ausnahme darstellt. Kurz, und aller Kritik zum Trotze: Er ist das Blatt mit Vorbildfunktion.

  • 10 Glücklicherweise sind die Archive der Zeitschrift seit ihrer Gründung 1947 komplett online und über (...)

3Dieses außergewöhnliche Profil der geschätzten und gefürchteten Wochenzeitschrift, bekannt für die Seriosität und Tragweite ihrer Enthüllungen, und die sich überdies vor allem an die der Gefängniswelt total fremde soziale Elite richtet, gibt uns das Recht, sie als Beobachtungsposten der Frage des Strafvollzugs zu benutzen, die in Deutschland seit den sechziger Jahren10 wieder in den Blickwinkel der Öffentlichkeit gelangt ist. Wenn man dem Vollzug einen durch seine Natur bedingten Vorwurf machen kann, dann eben den, eine in sich geschlossene, wenn nicht gar undurchdringbare Welt zu sein, ein von Geheimnistuerei, Undurchsichtigkeit und Zensur bestimmter Mikrokosmos. Wie behandelt aber eine Zeitschrift, die – wie ihr Name bezeugt – sich zum Ziel gesetzt hat, der treue „Spiegel“ Deutschlands zu sein und dazu auch dessen Kulissen zu enthüllen, in einer von einer gewissen nationalen Selbstbeweihräucherung gekennzeichneten Epoche den Haftvollzug – der in die Randzonen des öffentlichen Raumes und des kollektiven Bewusstseins verdrängt wurde? Die Darstellung scheint umso interessanter zu sein, als sie sich auf den ersten Blick von den üblichen Eckdaten der juristisch-politischen Tradition bewusst abwendet.

Elemente der Periodisierung: zeitliche Diskrepanzen und kontinuierliche Behandlung

4Die Darstellung des Gefängnisses auf der Titelseite einer Ausgabe, Verweis auf einen längeren Artikel im Inhalt, ist das sichtbarste Anzeichen einer zeitweise verstärkten Beschäftigung mit dem Thema. Wir werden also hier ansetzen, insbesondere, weil der Veröffentlichungszeitpunkt dieser Titelseiten sehr stark von der sonst üblichen Chronologie abweicht, die im Falle des normalen Strafvollzugs mit dem institutionellen Tempo übereinstimmt. Eine Analyse der entsprechenden Artikel wird erste Auskünfte darüber geben, wie der Spiegel die Frage formal und inhaltlich über ein Jahrzehnt hinweg, zwischen dem Anfang der sechziger und dem der siebziger Jahre, behandelt. Die Perspektive kann im Folgenden auf eine zahlenmäßige Bilanz ausgeweitet werden, die eine breitere Periode bis zum Ende der siebziger Jahre umfasst, eine zeitliche Begrenzung, die uns erlaubt, den Beschluss (im März 1976) und das anschließende Inkrafttreten (im Januar 1977) des ersten Bundesgesetzes zum Strafvollzug zu berücksichtigen und einen minimalen zeitlichen Abstand zu ihm einzunehmen.

Schlüsselmomente und zeitliche Diskrepanzen (1961, 1964, 1971)

  • 11 Wir lassen damit alles beiseite, was Kriegsgefangene oder Kriegsverbrecher betrifft. Damit wird zum (...)
  • 12 Das Wort Strafvollzug ist nur schwer ins Französische zu übersetzen, da es vom für die politische K (...)

5Von seiner Gründung im Jahr 1947 an bis zum Ende der siebziger Jahre widmet der Spiegel dem Gefängnis drei Titelseiten (jede entspricht einem langen Artikel), das heißt, dem regulären Haftsystem, das die Strafgefangenen betrifft.11 Die erste ziert die Ausgabe vom 18. Januar 1961 und ist nüchtern „Strafvollzug in Deutschland“12 betitelt. Sie suggeriert einen allgemeinen Blickwinkel und ist mit einer von vergitterten Fenstern versehenen Mauerwand illustriert.

Spiegel, 18. Januar 1961

Spiegel, 18. Januar 1961

© SPIEGEL-Verlag

  • 13 Vgl. „Hinter Schloss ohne Riegel.“ Das Wortspiel, mit dem die Präposition ohne das Bindewort und im (...)

6Ein Jahrzehnt später, in der Ausgabe vom 15. Februar 1971, besetzt das Thema Haft erneut das Cover, aber die Titelei ist dieses Mal deutlich überraschender. Während die Titelseite von 1961 unterschwellig zu verstehen gibt, dass die Gebäude des Haftapparates überaltert sind, so scheint jene von 1971 einen gewaltigen Fortschritt zu suggerieren, wenn auch nur zehn Jahre vergangen sind – was in Anbetracht der die Haftstruktur ausmachende Unbeweglichkeit wenig ist. Ein „[n]euer Strafvollzug“, eine Freiheitsstrafe neuen Typs, ist auch tatsächlich die Überschrift, während der Titel in einem Wortspiel die Zelle ohne Gitter erwähnt, obgleich letztere auf dem als Illustration verwendeten Bild zu sehen sind.13 Diese Anspielung auf eine Haft ohne trennende Wände ist Ausdruck der sozialen und symbolischen Kämpfe, die zu dieser Zeit im Umfeld eines Paradigmenwechsels im Strafrecht und Strafvollzug ausgetragen werden – wir werden später darauf zurückkommen.

Spiegel, 15. Februar 1971

Spiegel, 15. Februar 1971

© SPIEGEL-Verlag

7In der Zwischenzeit widmet sich die vom 18. März 1964 datierte Ausgabe einer besonderen Haftform, der Untersuchungshaft. Man kann im Vorübergehen festhalten, dass trotz der Veränderung des Blickwinkels das traditionelle Bild des vergitterten Fenster (hier von innen gesehen) eine Konstante ist. Des Weiteren, über die doch etwas verschiedenen thematischen Ansätze hinaus, sieht man in keinem der drei Fälle Gefangene selbst abgebildet, auch nicht in gezeichneter Form zum Beispiel. Es geht um eine materielle Tatsache mit Systemcharakter (eher als um eine subjektive Lage oder eine juristische Situation), das scheinen diese Darstellungen auszusagen.

Spiegel, 18. März 1964

Spiegel, 18. März 1964

© SPIEGEL-Verlag

8Wie dem auch sei, diese drei Erscheinungsdaten verdienen besondere Aufmerksamkeit. Sie sind in der Tat überraschender, als es scheint, und kennzeichnen bereits die Originalität des Journals. Zwar liefern sie einerseits eine Art von Bestätigung: Die Frage des Strafvollzugs als öffentliches Problem wird in Deutschland wirklich erst in den sechziger Jahren neu aufgeworfen. Im vorhergehenden Jahrzehnt ist das Gefängnis auf Randbereiche des öffentlichen Raums beschränkt und, wie wir noch sehen werden, man kann die dem Haftuniversum an sich gewidmeten Artikel an den Fingern einer Hand abzählen. Andererseits jedoch markieren diese Daten die Epoche auf recht originelle Weise. Diese drei Jahreszahlen stimmen nämlich nicht mit den Schlüsseldaten der bundesdeutschen Geschichte des Strafvollzugs überein. Sie erscheinen vor allem zeitversetzt in Bezug auf zwei Eckdaten, zwischen denen sich die wichtigste Strafvollzugsreform der Nachkriegszeit abspielt: 1967, Jahr der Nominierung einer von Bundesjustizminister Gustav Heinemann berufenen Kommission zur Neuordnung des Strafrechts; 1976, Jahr der Verabschiedung – infolge der Arbeit dieser Kommission – des ersten bundesweiten Strafvollzugsgesetzes in der Geschichte des Landes, nach vielen Verzögerungen und Kompromissen. Mehr noch: Das wirklich Überraschende an diesen Daten liegt für den Beobachter im Detail.

  • 14 Deutsch im frz. Original [Anmerkung der Übersetzerin].
  • 15 Idem.
  • 16 Der Artikel von Januar 1961, auf den wir noch zurückkommen werden, geht auf diese neue Regelung nic (...)
  • 17 Diese Affäre von sehr weitem Ausmaß („Die Spiegel-Affäre war für die Bundesrepublik von ebenso groß (...)
  • 18 Vgl. Stefan Aust, „Betr.: Rudolf Augstein“, 11. 11. 2002, S. 3-4, sowie das Interview „Es war ein K (...)

91961 erscheint in jeglicher Hinsicht als ein überaus früher Moment. Das Gefängnis ist zu diesem Zeitpunkt wenn nicht unsichtbar, so doch zumindest am äußersten Rand der öffentlichen Aufmerksamkeit angesiedelt – jener des Staates oder der Bürger. In dieser Hinsicht hat das Nachrichtenmagazin eine Vorreiterrolle. Die Ausgabe hat fast zwölf Monate Vorsprung vor der Annahme, im Dezember des gleichen Jahres, einer überregionalen Verwaltungsregelung im Strafvollzug (der „Dienst- und Vollzugsordnung“,14juristisch abgekürzt DVollzO), die, wenn sie auch noch keine Gesetzeskraft hat, doch der erste Text zum Strafvollzug ist, der nach dem Grundgesetz15 von 1949 beschlossen wird.16 Auf einer anderen Ebene erscheinen außerdem diese Titelseite und der ihr zuzuordnende Artikel zeitlich vor der Verhaftung Rudolf Augsteins in der berühmten „Spiegel-Affäre“.17 Diese Inhaftierung hat somit keine auslösende Rolle gespielt: Das Dossier geht fast zwei Jahre den 103 Tagen voraus, die der Herausgeber der Zeitschrift (sowie unter anderen sein wichtigster Mitarbeiter) aufgrund dieser Affäre Ende 1962 während seiner Untersuchungshaft in Hamburg und Konstanz hinter Gittern verbracht hat, eine heldenhafte Episode, die seine Biographen nie zu erwähnen vergessen; er selbst ist darauf vierzig Jahre später in seinem Tagebuch ebenfalls kurz zurückgekommen.18

10Die Untersuchungshaft für die Spiegel-Journalisten Ende 1962 kann teilweise die Veröffentlichung eines detaillierten Dossiers zu dieser Frage Anfang 1964 erklären. Dann ist aber dieser Zeitpunkt aus einem anderen Grunde überraschend. Das im März erscheinende Dossier nimmt, ohne es zu ahnen, das Wiederaufkommen der Frage des Strafvollzugs im öffentlichen Raum vorweg, das einige Monate später seinen Ursprung im unklaren Todesfall (genauer, in der ihm nach einem Vertuschungsversuch folgenden Affäre) eines Angeklagten in einer Haftanstalt hat – noch dazu in Hamburg. Der Tod wird Ende Juni 1964 vor Ort festgestellt, die Enthüllung der ihn umgebenden, mehr als undurchsichtigen Umstände jedoch erst Ende 1965. Insofern geben die schleppende Aufklärung dieses Dramas und ähnlicher Fälle erste Erkenntnisse über in Haft ausgeübte Gewalttätigkeiten, auf die wir noch zurückkommen werden. In diesem Fall hat der Spiegel keine konformistische Rolle ausgeübt, er hat sogar versucht, eine Debatte auszulösen.

111971 befindet man sich, was die Strafvollzugspolitik betrifft, eher auf halber Strecke, wenn nicht gar auf einer Talsohle. Der aus den Arbeiten der dreieinhalb Jahre zuvor berufenen Sonderkommission hervorgehende endgültige Gesetzesentwurf lässt noch immer auf sich warten, auch wenn mehr oder weniger entwickelte Versionen inoffiziell zirkulieren. Überdies ist die von der 68er-Bewegung hervorgerufene Sensibilität in Bezug auf Zwangseinrichtungen im Allgemeinen und juristische im Besonderen – infolge der Inhaftierung progressiver Aktivisten – etwas abgeflacht, wohingegen die Problematik der Haftfrage im Umfeld des Terrorismus erst später aufkommt. Auch hier ist das besondere Augenmerk des Spiegels in zeitlicher Hinsicht keinesfalls intuitiv. Kommen wir nun zu Form und Inhalt der betreffenden Artikel.

Kritische Analyse in drei Schritten

  • 19 Aus dem Blechnapf“, 18. 01. 1961, S. 20-32. Nach einer fünf Jahre später im Kontext der Veröffentl (...)
  • 20 Der Mann ist tatsächlich zur mildesten Form des Freiheitsentzugs verurteilt worden (zur Haftstrafe, (...)

12Die Titel des Covers von 1961 war, wie wir gesehen haben, außerordentlich nüchtern und klar. Der des langen Artikels, der dem Thema im Inneren des Blattes gewidmet ist, ist mysteriöser. Er spielt stillschweigend auf einen Roman von Hans Fallada (1934) an, der die Haftspirale zum dramatischen Hintergrund hat.19 Der Artikel beginnt mit einem persönlichen Einstieg, einem Fallbeispiel, das mit Absicht sehr konkret (Essen, Duschen, Überbelegung...) die ersten Schritte im Knast eines x‑beliebigen Häftlings beschreibt, der für eine banale Verletzung der Straßenverkehrsordnung büßt, nachdem er zu einer sehr kurzen, eher abschreckenden als vergeltenden Haftstrafe verurteilt worden ist.20 Während er sich an eine ihm bis dahin unbekannte Welt gewöhnt, wird dem Mann klar, dass die juristische Unterscheidung verschiedener Haftregime – seines stellt angeblich das lockerste dar – rein theoretisch ist. Tausende von Deutschen wie er machen jedoch jedes Jahr eine ähnliche Erfahrung, erklärt der Artikel. Der Text hebt damit auf eine allgemeingültige Ebene ab und ist aus mindestens dreierlei Gründen bemerkenswert.

Die ersten drei Seiten des Artikels von 1961

Die ersten drei Seiten des Artikels von 1961

© SPIEGEL-Verlag

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13Erstens enthält der Artikel, wie man schon ahnt, eine Gesamtkritik des deutschen Haftsystems. Unterstrichen werden der korrumpierende Charakter der Haft, der Mangel an nützlicher Beschäftigung oder an Ausbildung in Infrastrukturen, die überdies auch noch veraltet und überbevölkert sind, die unterschiedslose Verwahrung Kleinst- und Schwerstkrimineller, die eiserne Kugel am Bein in Form des Strafregisters der entlassenen Häftlinge usw. Der Artikel spricht vom „fatalen Bankrott“ einer Institution, die nicht im Interesse der Gesellschaft handelt – die gängige Vorstellung, dass man hinter den Gefängnismauern das Verbrechen bekämpft, wird sogar als „staatspolitische Fiktion“ beurteilt – und dabei den der menschlichen Würde zu zollenden Respekt verletzt. Insgesamt wird das Haftsystem als eine nicht nur ineffiziente, sondern auch absurde, teure, archaische und undurchsichtige Institution bezeichnet; ein „steingewordener Riesenirrtum“, so die Bildunterschrift, die das Foto eines Hamburger Gefängnisses begleitet.

  • 21 Die deutsche Fassung von Foucaults 1975 in Paris erschienenem Werk wird 1977 veröffentlicht [Anmerk (...)

14Zweitens setzt der Artikel die Haftproblematik historisch und geographisch in Perspektive, wozu auch die Illustrationen beitragen. Er kommt auf die Modelle von Auburn und Pennsylvania zu sprechen, geht auf die Ursprünge des Strafgefängnisses zurück, indem er zeigt, dass dieses letztlich eine junge Erfindung ist, und erwähnt sogar die Exekution von Damiens, sechzehn Jahre21 vor dem berühmten Einstieg von Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. In dieser Hinsicht – das ist der dritte Punkt – verlässt der Text die reine Haftebene und erweitert seine Analyse auf Strafe im Allgemeinen. Er äußert sich kritisch gegenüber der bestehenden deutschen Gesetzgebung, aber in gleichem Maße auch gegenüber dem zu schüchternen Reformwillen der Politiker, den der offizielle Entwurf eines neuen Strafrechts verkörpert; man wirft ihm vor, nur marginale Änderungen am gültigen Strafgesetzbuch vorzunehmen, das im Wesentlichen immerhin von 1870 stammt. In diesem Kontext kritisiert der Artikel gleichzeitig – es ist jedoch festzustellen, dass dies hier noch nicht der wesentliche Punkt ist – das Fehlen eines bundesweiten Strafvollzugsgesetzes und prangert die angebliche Gleichbehandlung durch die Justiz an, die in Anbetracht der großen regionalen Unterschiede zur „Farce“ wird. Demgegenüber plädiert der Text für ein ausgewogeneres und rationelleres, wenn nicht gar ausdrücklich milderes Strafmaß, das sich nicht an Vergeltung, sondern an Resozialisierung orientiert – mit einem Wortspiel ist von der Bestrafung zur Behandlung überzugehen –, zu einer Zeit, in der dieses Schlagwort mächtiger wird, aber noch weit davon entfernt ist, zu dominieren. In diesem Sinne kommen gefängniskritische Juristen zu Wort (z. B. Fritz Bauer, hessischer Generalstaatsanwalt, der als „Linksstürmer“ dieser Gruppe bezeichnet wird) und werden Beispiele fortschrittlicher Reformen gegeben, wie etwa die Eröffnung sogenannter halboffener Einrichtungen mit Vorreiterrolle, in Frankfurt und Hamburg. Wenn der Artikel auch mit den Klischees aufräumen will, die für die der öffentlichen Meinung zugeschriebene tendenzielle Rachsucht sorgen, so bleibt sein Ton letzten Endes jedoch recht gemäßigt. Zwar geht es unzweifelhaft darum, eine unbekannte und gerne verschwiegene Wahrheit zu enthüllen, aber dies passiert ohne rhetorische Worthülsen.

Die drei ersten Seiten des Artikels von 1971

Die drei ersten Seiten des Artikels von 1971

© SPIEGEL-Verlag

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  • 22 Abzüglich gewisser Rechte“, 15. 2. 1971, S. 49-62. Der Artikel erwähnt mehrfach den Begriff „total (...)
  • 23 1961 ist alles in Schwarz-Weiß. Die Werbung ist dünn gestreut (drei Anzeigen) und diskret, trotz ih (...)
  • 24 Dienst- und Vollzugsordnung.

15Der Ton und das Motiv des Artikels von 1971 sind ähnlich, was man gleich am ersten, implizit auf den Artikel von 1961 zurückgehenden Satz bemerkt, dessen Bild des Blechnapfes er aufnimmt. Die Gefängniskritik, der zufolge die Einrichtung Nonsens und eine Schule des Verbrechens ist, wird dort in gleicher Tonart präsentiert, trotz geringfügiger Varianten (die gleichwohl nicht zu vernachlässigen sind und vor allem Ausführungen zu Sexualität und Schwarzmarkt hinter den Mauern darstellen).22 Im Vergleich zu 1961 kann man jedoch insgesamt einen entscheidenden Bruch ausmachen – ohne von einem frappierenden formalen Unterschied zu sprechen, der aber weniger über die Behandlung des hier angesprochenen Themas aussagt, als über den in einem Jahrzehnt stattgefundenen allgemeinen Wandel der Presse.23 Einer der erstaunlichsten Punkte ist sicherlich die recht offensive Erwähnung der von einer Frankfurter Agentur ausgearbeiteten Werbekampagne zur Resozialisierung, was zeigt, dass die Gefängniskritik integriert worden ist. Aber der Unterschied ist von breiterem Ausmaß: Wie es schon der Titel suggeriert – er bezieht sich auf eine Situation, in der allgemeines Recht nicht uneingeschränkt gültig ist –, behandelt der Artikel viel stärker als sein Vorgänger juristische Aspekte der Frage. Er dokumentiert damit eher einen strafrechtlichen Paradigmenwechsel, der langwierig und umstritten ist, sich aber vollzieht, als er eine Enthüllung vornimmt, die bereits stattgefunden hat. Zwar beginnt der Artikel wie 1961 mit der Beschreibung eines Gefängniseintritts, aber schnell wird der juristischen Dimension ein beträchtlicher Platz eingeräumt, genauer gesagt den Mängeln der Gesetzgebung und den Verfehlungen des Gesetzgebers, mit konkretem Bezug auf Auszüge der DVollzO.24 Der Text erwähnt die Arbeiten der 1967 von Minister Heinemann eingesetzten und unter Vorsitz von Juraprofessor Rudolf Sieverts (der in den Artikeln von 1961 und 1964 zitiert und als Reformer präsentiert wird) tagenden Kommission, welche in einen Gesetzentwurf zum Strafvollzug münden, der im Februar dem neuen Bundesjustizminister G. Jahn übergeben wird. Es geht darum, der Resozialisierung den ersten Rang unter den offiziellen Zielen der Freiheitsstrafe einzuräumen, und nicht den dritten, wie es die DVollzO vorsieht. Der zweite Teil des Artikels erwähnt bereits unterhalb von Gesetzesniveau realisierte Innovationen, von großzügigeren Alltagsregeln (wie dem Recht, seine eigene Kleidung zu tragen, über die Öffnung der Zellen tagsüber, bis hin zur Gewähr von „freien Tagen“ außerhalb des Gefängnisses) bis zu Versuchen, die der Einrichtung von sozialtherapeutischen Infrastrukturen vorausgehen (oder sie vorwegnehmen) und von diesem Zeitpunkt an eine moderne strafrechtliche Orientierung verkörpern sollen. Das schwedische Modell wird offensichtlich als attraktiv empfunden (der Artikel endet mit Hinweis auf die Tatsache, dass in diesem Land Gardinen die Gitterstäbe ersetzt haben), entgegen der öffentlichen Meinung, die erneut als fortschrittsfeindlich und als von den gängigen Klischees und Karikaturen getäuscht dargestellt wird.

Die drei ersten Seiten des Artikels von 1964

Die drei ersten Seiten des Artikels von 1964

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16Zwischen beiden Artikeln hat jener von 1964 zum Thema Untersuchungshaft keinen persönlichen Aufhänger: Individuelle Beispiele werden im Laufe des Artikels herangezogen, insbesondere Affären, in denen die Beweislage sich als sehr dürftig erweist und der Grundsatz der Unschuldsvermutung mit Füßen getreten wird. Der Aufhänger ist vielmehr sehr allgemein und rechnet vor, dass die Gesamtsumme der ungerechtfertigten Haftzeiten tausend Jahre beträgt, mit anderen Worten, tausend verlorene Jahren.25 Aber die Herangehensweise ist bereits ziemlich eindeutig juristisch. Mit erklärenden Kästchen unterstreicht der Text die Kluft zwischen (in jeglichem Fall unzureichenden oder ungenügenden) Normen und Prozeduren auf der einen und Praktiken und Gewohnheiten auf der anderen Seite. Die Untersuchungshaft wird auf juristischer, aber auch statistischer und öffentlicher Ebene als eine Art schwarzes Loch des deutschen Rechtssystems dargestellt. Diese missbräuchlich zur Regel gewordene Ausnahme wird aufgrund ihrer willkürlichen und fehlgeleiteten Natur angeprangert und als eine Folgeerscheinung mittelalterlicher Praktiken beschrieben, anhand derer man folterte, um Geständnisse zu erzwingen: gleiche Effekte, wenn nicht gar gleiches Verfahren. Über die Kritik an unwürdigen Haftbedingungen hinaus, die sowohl körperliche als auch psychische Schäden bei den im Prinzip bis zum Beweis des Gegenteils unschuldigen Häftlingen hinterlassen, zeigt der Artikel auch unbekannte perverse Effekte auf, wie zum Beispiel die Tatsache, dass die nach der Untersuchungshaft erfolgenden Verurteilungen allgemein so durchdacht sind, dass sie die schon abgesessene Dauer „abdecken“ und damit einen Anschein von Kohärenz erzeugen. Im Folgenden behandelt das Nachrichtenmagazin dieses Thema über einen kurzen Zeitraum hinweg, ohne sich aber daran festzubeißen.26

  • 27 Wolff, Jörg, „Die benachteiligende Funktion der Untersuchungshaft“, Kriminologisches Journal, 1975, (...)

17Alles in allem lassen sich in den drei Schlüsselartikeln die wohlbekannten Gemeinplätze des Genre finden. Man kann jedoch eine Unzulänglichkeit unterstreichen, oder zumindest die stark vernachlässigte und tatsächlich fast verdrängte soziologische Dimension: die Auswirkungen der sozialen Schichtung, allen voran die sozialen Ungleichheiten vor Recht und Justiz. Ein aufschlussreiches Manko: Zwar zögern die erwähnten Artikel nicht, Kant, Hegel und Nietzsche, aber auch More, Howard oder Goethe zu zitieren, Georg Rusche jedoch, einer der größten deutschen Straftheoretiker und Hauptautor des Klassikers Sozialstruktur und Strafvollzug, wird namentlich nicht erwähnt. Und wenn der eine oder andere Abschnitt auch auf die Verbindung zwischen strafrechtlichem und wirtschaftlichem Wandel eingeht, so beschränkt sich jedoch jeglicher Bezug auf soziale Klassen auf eine die vage Mittelschicht betreffende Anspielung. Über den gesamten Untersuchungszeitraum hinaus erscheinen soziale Klassen nur sehr selten und in Zitaten von Aktivisten oder Wissenschaftlern. Von diesem Gesichtspunkt aus erscheint das Insistieren des Nachrichtenmagazins darauf, dass die Haft im Grunde jeden treffen kann, als ambivalent. Einerseits ermöglicht es, die den Gefängnisinsassen anhaftenden Klischees zu dekonstruieren und die symbolische Grenze zwischen denen „drinnen“ und jenen „draußen“ zu verwischen, dazu beizutragen, die Darstellung des Häftlings als Figur der radikalen oder gar monströsen Andersartigkeit zurückzuweisen. Aber auf der anderen Seite bringt sie ein Gefühl von sozialer Unterschiedslosigkeit hervor, die dazu tendiert, Klassenbeziehungen als konstitutives Element des Insassenbestandes zu kaschieren. Dabei beweisen gerade zu dieser Zeit soziologische Studien dies klar, indem sie etwa die sozial diskriminierende Funktion der Untersuchungshaft in Augenschein nehmen.27 Kurz und gut, die durch den Spiegel vertretene Kritik, so radikal sie auch manchmal erscheinen mag, ist eher liberal als sozialistisch oder auch nur sozialdemokratisch (vergessen wir nicht, dass R. Augstein 1972 für die FDP einen kurzen Abstecher ins Parlament machte), Gedankengut, das ebenfalls auf die in erster Linie bürgerliche Natur des Spiegels verweist.

Eine Darstellung über zwei Jahrzehnte hinweg: ein zahlenmäßiger Überblick

18Über ein maximales Augenmerk hinaus, das die Titelseiten veranschaulichen (ein optischer Effekt, denn das tatsächliche Aufmerken geschieht vorher; dem Investigationszeitraum und der Redaktion der Artikel ist Rechnung zu tragen), ist es wichtig, einen zahlenmäßigen Überblick über die Darstellung dieser Frage auf lange Sicht zu erhalten. Die zeitliche Verteilung aufzuzeigen ermöglicht, diese Höhepunkte innerhalb einer längerfristigen Tendenz zu situieren und dabei den Kontrast mit Talpunkten deutlich zu machen. Zu diesem Zweck ist die interne Suchmaschine des Journals herangezogen worden. Beginnen wir mit dem Schlagwort „Strafvollzug“, das vom Spiegel selbst in seinem Themenverzeichnis aufgeführt wird.28

Anzahl der Artikel, deren Überschrift oder Vorspann den Term „Strafvollzug“ beinhalten (1950-1979)

Jahr

1950

1951

1952

1953

1954

1955

1956

1957

1958

1959

Artikel

0

0

1

0

1

1

0

0

0

0

Jahr

1960

1961*

1962

1963

1964*

1965

1966

1967

1968

1969

Artikel

0

2

0

0

0

2

6

5

5

1

Jahr

1970

1971*

1972

1973

1974

1975

1976

1977

1978

1979

Artikel

5

6

5

6

3

3

5

0

2

5

Quelle: http://www.spiegel.de/​suche/​

Suchfeld: „Überschrift und Vorspann“

Die Sternchen zeigen Jahre mit Titelseite an, s.o.

19Das Ergebnis an sich ist bereits aufschlussreich. Es zeigt deutlich den harten Bruch der Mitte der sechziger Jahre: Den nur fünf Artikeln von 1950 bis 1964 eingeschlossen stehen 59 für den Zeitraum 1965-1979 gegenüber. Dort ist also eine markante Schwelle, von der man annehmen kann, dass sie die deutsche 68er-Bewegung vorwegnimmt (die eigentlich 1967 beginnt) und nicht eine ihrer Konsequenzen ist; wir werden bald sehen, weshalb. Wenn man die Fragen der Kriegsgefangenschaft und des politischen Gefängnisses (Spionage usw.) außer Acht lässt, sind die fünfziger Jahre eine Art Durststrecke, auf der sich nur sehr seltene (und dürftige) Wasserstellen ausmachen lassen.

20Jedoch ist diese automatisierte Auswertung teilweise irreführend. Zum einen beinhaltet sie eine Handvoll Artikel, die das Ausland (inklusive DDR) und nicht die BRD betreffen. Dann leidet der Gültigkeitsbereich der Suchanfrage unter der begrenzten Semantik des Begriffs Strafvollzug, der, wie wir angemerkt haben, die Anwendung einer Strafe bezeichnet. Somit verfehlt die Suche das 1964er-Dossier zur U-Haft, da diese keine strafrechtliche Inhaftierung im eigentlichen Sinne ist. Umgekehrt schließt sie einen Artikel zur Todesstrafe ein. Aber man verpasst mit dieser Anfrage auch andere Artikel, die eher den Gefängnisalltag als die Strafumstände betreffen, wie etwa im Fall eines aufschlussreichen Artikels über gefängnisinterne Zeitungen.

21Um eine genauere Darstellung zu erreichen, muss also die Suche ausgeweitet werden, indem man ihr Ergebnisse zuschlägt, die mithilfe anderer Suchbegriffe ermittelt wurden (vor allem „Gefängnis“, „Knast“ oder „Haft“). Das Ergebnis ist damit umfassender, aber auch heterogener. Man findet mehr Artikel, die das Ausland betreffen, andere, deren Titel sich durch ein Wortspiel auf das Gefängnis bezieht, aber deren Inhalt sich nicht mit diesem Thema befasst oder in denen das Gefängnis nur anekdotenhaft oder am Rande erwähnt wird usw. Daher ist es nötig, per Hand zu filtern, um einen Korpus einzugrenzen, der den minimalen Anforderungen an Stichhaltigkeit gerecht wird. Auf diese Weise bekommt man dann das folgende, zuverlässigere Ergebnis (die Untersuchung ist auf den Zeitraum mit der höchsten Artikeldichte eingegrenzt worden):

Anzahl der Artikel, die der Straf- und Untersuchungshaft gewidmet werden (1960-1979)

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Quelle: http://www.spiegel.de/​suche/​

Suchfeld: „Überschrift und Vorspann“

Die Sternchen zeigen Jahre mit Titelseite an, s.o.

  • 29 Die zweite Graphik veranschaulicht die zeitliche Verteilung der Artikel zwischen 1960 und 1979: den (...)
  • 30 Im Schnellvergleich ist dies offenbar ungefähr so viel wie zur Drogenfrage, aber zum Beispiel viel (...)
  • 31 Vgl. Requate (Jörg), Der Kampf um die Demokratisierung der Justiz. Richter, Politik und Öffentlichk (...)

22Diese zahlenmäßige Erfassung29 bestätigt zunächst eine Intuition: Selbst in einem Nachrichtenmagazin, das es sich auf die Fahnen geschrieben hat, das Scheinwerferlicht auf die dunklen Ecken Deutschlands zu richten, besetzt das Gefängnis einen niederen Rang der Prioritätenliste. Eine Handvoll Cover in zwanzig Jahren zeigten bereits eine reelles Anliegen, das aber weit davon entfernt ist, zur Besessenheit zu werden. Ebenso sind ungefähr siebzig Artikel unterschiedlicher Länge in zwei Jahrzehnten eine nicht zu vernachlässigende Anzahl, wahrscheinlich größer als in den anderen führenden deutschen Printmedien, doch bleibt sie bescheiden.30 Wie dem auch sei, der Bruch der Mitte der sechziger Jahre bleibt weiterhin auffällig. Von diesem Zeitpunkt an und im Gegensatz zur den vorhergehenden Jahren zählt man nur noch ein „jungfräuliches“ Jahr: 1977, in dem das Strafvollzugsgesetz in Kraft tritt. Auf mittelfristige historische Sicht bezogen spiegelt dieser Wandel selbstverständlich die sozialen Unruhen der 68er-Bewegung wider.31 Hier wie andernorts vergisst die für die Epoche typische Kritikfreude nicht, den Archaismus und die Willkür der repressiven Institutionen ins Visier zu nehmen und – in geringerem Ausmaß – bei dieser Gelegenheit die Unwürdigkeit der Haftsituation zu betonen, eine Unwürdigkeit, die umso verabscheuenswürdiger ist, als sie verheimlicht wird und sich überdies gerade im Namen des Respekts vor Recht, Sicherheit und Moral äußert. Aber wie bereits angedeutet wurde, ist dieser Wandel in Realität früher anzusiedeln und auf andere direkte Ursachen zurückzuführen: die Enthüllung von mehr als suspekten Todesfällen in Gefängnissen, die eine umfassendere Aufdeckung der von hinter Gittern begangenen Gewalttätigkeiten nach sich zieht. Der Spiegel macht sich zum Sprachrohr dieser Skandale, nicht zwanghaft, aber mit einer gewissen Kontinuität.

Zur Banalität gewordene Unregelmäßigkeiten: Die Enthüllung der Gefängniskulissen

  • 32 Ein Beispiel: der Bericht über die Klage eines Häftlings gegen eine Fluggesellschaft, da der Gefäng (...)
  • 33 Im Namen des Königs“, 8. 4. 1968, S. 104. Anderes Beispiel eines Artikels über eine nicht alltägli (...)
  • 34 So der Bericht einer Gerichtsverhandlung bezüglich eines Berliner APO-Blatts, das 1968 mit Zeugenbe (...)
  • 35 Einfach Bambule“, 25. 3. 1968, S. 102. Hier haben wir das Beispiel eines Wortspiels oder einer Ans (...)

23Wenn man die Spiegel-Artikel liest, die dem hier behandelten Thema gewidmet wurden, kann man nicht umhin, der seinerzeit von Enzensberger formulierten Kritik im Wesentlichen Recht zu geben. Tatsächlich kann man die vom Autor von Politik und Verbrechen identifizierten Mängel und Eigentümlichkeiten ausmachen, vor allem den Hang zu einem narrativen, stark personenorientierten Stil, ganz besonders am Anfang der Artikel, als Einstieg. Das Nachrichtenmagazin hebt gerne und häufig persönliche Geschichten hervor, wie in mehreren Porträts von Ausbrecherkönigen oder Berichten von Ausbrüchen, die Geschichte gemacht haben, oder, in einem anderen Genre und meistens recht ironisch, von Häftlingen, die vor verwaltungstechnischen Hürden stehen.32 Manche Artikel, vor allem zu Beginn des Untersuchungszeitraums, schrecken nicht vor abenteuerlichen Geschichtchen zurück oder beschränken sich auf einen anekdotenhaften Stil, hinter dem die wirklich kritische Perspektive zurückbleibt. Ein gutes Beispiel ist der Artikel von 1968 über den ältesten deutschen Gefängnisinsassen, der quasi sein ganzes Leben im Knast verbracht hat, nämlich seit seiner Verurteilung im Jahr... 1905 und einem Mord, dann einem zweiten, der ihm eine lebenslange Haftstrafe eingebracht hat.33 Das Nachrichtenmagazin wirft hier jedoch nicht die Frage der lebenslänglichen Verurteilung auf, die immerhin über die nächsten zwei Jahrzehnte für heißen Diskussionsstoff sorgt, da einige Juristen versuchen, sie als verfassungswidrig anerkennen zu lassen, um für ihre Abschaffung zu sorgen. Und selbst wenn die Verallgemeinerungen, die das Magazin gebraucht, oder die beschwörende Kraft der dort erzählten Geschichten manchmal deutlich sind,34 scheinen sie teilweise auch unklar, wie jener Artikel über Häftlinge, die sich selbst verletzen, indem sie absichtlich Dinge verschlucken (vom Schraubenzieher zum Transistor, über Matratzenfedern...), um so ins Krankenhaus kommen, auch auf die Gefahr hin, die Ärzte in den Wahnsinn zu treiben...35 Aus dieser Sicht – hier handelt es sich um einen von Enzensbergers Kritikpunkten – ist das Blatt längst nicht immer so scharfzüngig, wie man denken könnte. Eine Feststellung, die an die bereits angemerkte unzureichende Berücksichtigung der Auswirkungen sozialer Schichtung erinnert, die durch die sozialen Ungleichheiten vor der Justiz verstärkt werden. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Spiegel stark und frühzeitig dazu beiträgt, einen Zipfel des über der Haft liegenden Schleiers zu lüften. Das Gefängnis wird somit als eine umso empörendere Anomalie geschildert, als diese versteckt und somit von Schweigen, Ignoranz und Zensur gestützt wird.

Von Skandalen zu Affären

24Zunächst wird die Enthüllung der Knastkulissen durch die Veröffentlichung mehrerer teils detaillierter Artikel über einige Skandale vollzogen, die am Ende der sechziger und am Anfang der siebziger Jahre für Aufruhr sorgen. Vor allem sind es drei Affären – wir kommen im Laufe der Beschreibung noch auf die Unterscheidung zwischen „Skandalen“ und „Affären“ zurück –, die in diesem Zeitraum von sich reden machen. Zuerst in Hamburg, dann in Köln, etwa zur gleichen Zeit, Mitte der sechziger Jahre; in Mannheim ungefähr zehn Jahre später. Diese Affären kommen auf, als Körperverletzungen mit Todesfolge bekannt werden, die an Häftlingen begangen worden sind. Die Schwere der Taten wird noch durch das Schweigen verstärkt, das anfangs diese Ereignisse umhüllt; sie werden erst später und über inoffizielle Quellen bekannt, bevor sie ans Licht gebracht werden.

25Der Skandal, mit dem medienhistorisch alles anfängt, ist die Haase-Affäre. Auf sehr ungewohnte und daher signifikante Weise werden ihr speziell und kontinuierlich, über einen Zeitraum von 18 Monaten hinweg, mehrere Spiegel-Artikel gewidmet.36 Der Kellner Ernst Haase, zwar in Deutschland geboren, aber amerikanischer Staatsbürger, wird Ende Juni 1964 tot in seiner Zelle der JVA Holstenglacis (Hamburg) aufgefunden. Oder eher in einem Verlies: Er ist nämlich in einer Isolierungszelle, schamhaft „Beruhigungszelle“ genannt, verstorben, mit anderen Worten, im „Bunker“. Die mehr als undurchsichtigen Umstände seines Todes werden zunächst verheimlicht. Der Arzt hatte im ersten Moment nichts zu beanstanden. Der Tod des Häftlings – und vor allem seine zumindest suspekten Begleitumstände – werden erst einige Monate später bekannt. Nachdem davon etwas in die Lokalpresse durchsickert, bemühen sich zwei Untersuchungsausschüsse von Stadt und Senat, Licht in die Affäre bringen. Die Zeugenaussagen sind konfus, alle schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Es wird jedoch langsam klar, dass Haase – der seit dem Krieg an psychischen Störungen litt, aber für eine harmlose und möglicherweise auf einem Missverständnis beruhende Geschichte saß („Widerstand gegen die Staatsgewalt“ nachdem er eines Diebstahls bezichtigt worden war, den er bestritt) – starb, nachdem er erst verprügelt und dann in einer Zelle liegengelassen wurde, in der außerdem (und das war regelmäßig der Fall) eine unerträgliche tropische Hitze herrschte. Diese Zelle, die sogenannte Glocke, erlangt traurige Berühmtheit, vor allem, weil Haase nicht der einzige Häftling ist, der in dieser Art von Verlies unter höchst merkwürdigen Bedingungen stirbt. Diese Sonderzellen machen Schlagzeilen und mit ihnen kommt die generelle Gewaltanwendung im Gefängnis an die Öffentlichkeit. Die Haase-Affäre wird im Folgenden zu einem entscheidenden Eckdatum, ein Präzedenzfall, der eine vermehrte Aufmerksamkeit der Medien nach sich zieht; auch wenn kein Zweifel daran besteht, dass Misshandlungen im Laufe des vorhergehenden Jahrzehnts stattgefunden haben, so hatte es doch keine geschafft, die Mauer des Schweigens zu durchbrechen.

  • 37 Er hat übrigens bereits eine lange Geschichte: Heinrich Böll erwähnt, dass in diesem „düsteren Gefä (...)
  • 38 Im luftleeren Raum“, 6. 2. 1967, S. 29-30.
  • 39 Es liegt eine kleine, fünf Jahre nach dieser Affäre erschienene Broschüre von etwa zwanzig Seiten v (...)

26Im gleichen zeitlichen Kontext bricht ein anderer Skandal aus, diesmal in Köln: Das Zusammentreffen dieser zwei Ereignisse (ein dubioser Todesfall im Juli 1964) hat einen gewissen Anteil an der Art und Weise, wie sie in Szene gesetzt werden. Bald redet man von der „Klingelpütz-Affäre“, dem Namen eines veralteten, mittelalterlichen Kerkers nach, in dem sich das Drama zugetragen hat.37 Erneut werden die wie gewöhnlich vertuschten Misshandlungen erst einige Monate später bekannt. Stück für Stück werden mindestens zwei Fälle von im Mai 1964 und im Oktober 1965 zu Tode geprügelten Häftlingen aufgedeckt. Aber man spricht über allgemeine und tägliche Schikane, bezüglich derer der Missbrauch der berüchtigten Beruhigungszellen erneut festgestellt wird. Auch hier ergeben die Ermittlungen die Beteiligung nicht nur von Aufsehern, sondern auch von Ärzten, die in den ersten Untersuchungen einen angeblich natürlichen Tod diagnostiziert hatten. Zahlreiche Verfahren werden gegen das Gefängnispersonal eingeleitet und führen zu einem ersten, im November 1966 stattfindenden Prozess gegen zwei Aufseher, die wegen Körperverletzung zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt werden. Der Direktor hingegen wird versetzt, aber nicht weiter behelligt. In der Tat sind die Maßnahmen der öffentlichen Instanzen, welche die Affäre völlig aufklären sollen, zumindest suspekt. Der Spiegel legt daher alle Ehre ein, die Verzögerungen, Schlampigkeiten, beruflichen und moralischen Verfehlungen und das Zurückhalten von Informationen auf jeglicher Ebene anzuzeigen: Staatsanwälte, die nur schleppend ermitteln, eine umfangreiche Untersuchungsakte, die aber davor zurückscheut, Schuldige zu benennen und so weiter. Der Skandal steigt jedoch bis zum Generalstaatsanwalt auf, der 1967 strafversetzt wird – eine durch ihre Seltenheit bedeutsame Tatsache, da diese Maßnahme erst zum zweiten Mal seit 1949 ergriffen wird.38 Das Gefängnis selbst schließt 1969.39

27Eben diese Affären dienen als Vergleichspunkte, als weitere Fahrlässigkeiten, die teilweise zu neuen Todesfällen führen, enthüllt werden.40 Im Übrigen stehen Hamburg und Köln über diese zwei Affären hinaus, die sich ins Gedächtnis der Journalisten und der Verwaltung einbrennen, im Laufe der folgenden Jahre regelmäßig im Scheinwerferlicht, was klarmacht, dass diese in Serie auftretenden Ereignisse keine individuellen Verfehlungen sind, sondern Anzeichen eines gewohnheitsmäßigen Betriebs.41 Der Spiegel zählt nicht weniger als acht suspekte Todesfälle zwischen 1964 und April 1973 in verschiedenen Hamburger Hafteinrichtungen, „Beruhigungszelle“ (die zwar in der Zwischenzeit renoviert wurde) eingeschlossen.42 Ebenso in Köln: Im März 1973 macht ein Artikel auf vier neue Todesfälle (durch Selbstmord) in sechs Wochen im neuen Ossendorfer Gefängnis aufmerksam, das, obwohl es den 1969 geschlossenen Klingelpütz abgelöst hat, weiterhin aus Gewohnheit mit dessen Namen belegt wird.43 Die Anzahl dieser Fälle bestätigt in konsequenter Weise, dass die Haftrealität sehr weit von den Minimalansprüchen eines Rechtsstaats entfernt ist und dies umso mehr, als – wie es Augsteins Nachrichtenmagazin gerne betont – nicht immer Großkriminelle betroffen sind, eher im Gegenteil.

  • 44 Dieses Verständnis der « Affärenform » hat ihren Ursprung in einem Konzeptualisierungsversuch, der (...)
  • 45 Ein Staatsanwalt muss schlafen können“, 28. 2. 1966, S. 32.
  • 46 Blut an der Wand“, 7. 3. 1966, S. 43.
  • 47 Dietrich Rollman, Strafvollzug in Deutschland. Situation und Reform, Frankfurt am Main, Fischer Büc (...)

28Verschiedene Akteure – Aktivisten, Journalisten, Universitätsprofessoren, Sozialarbeiter – wollen übrigens beweisen, dass diese tragischen Ereignisse keineswegs Ausnahmen sind, auch wenn sie zeitweise im Rampenlicht stehen, sondern im Gegenteil eine banale, wenn auch versteckte Routine aufdecken. Damit handelt es sich also nicht nur um Begebenheiten, die durch ihre Mediatisierung zum Skandal erhoben werden, sondern um Affären im soziologischen Sinne: Erstens dienen sie als Anhaltspunkte einer über Einzelschicksale hinausgehenden und sich verallgemeinernden Tendenz, welche die Banalität der Ereignisse klarmacht; dann ermöglichen sie die Umkehrung einer Situation. Das Haftsystem selbst befindet sich so auf der Anklagebank, die von vornherein festgelegten Plätze von Täter und Opfer werden unklar, wenn nicht gar vertauscht.44 Diese Idee wird sehr früh vom Spiegel vertreten: „Dass der Fall Haase nur Hamburg angeht, sollte sich niemand einbilden. Dergleichen ist überall in der Bundesrepublik möglich“,45 liest man dort Ende Februar 1966; „Was als Hamburger Lokal-Skandal begonnen hat, bewirkte nun eine bundesweite Debatte über die Methoden des deutschen Strafvollzugs“,46 so eine der folgenden Ausgaben. Ansteigende Kritik, Umkehrung der angestammten Plätze von Anklageinstanz und ihrer Zielscheibe: Die Existenzbedingungen einer Affäre sind erfüllt – man wird noch sehen, dass der spätere Mannheimer Fall von 1974 diese Dynamik einer Affäre auf ideale Weise veranschaulicht. Allerdings macht die mit dem Häftlingsstatus spontan verbundene Abwertung diese Art von Umkehrung besonders schwer. Was sie hier erleichtert, ist der Tatsache zu schulden, dass die ersten Opfer Untersuchungshäftlinge und im Prinzip durch die Unschuldsvermutung geschützt sind. So wird die von Dieter Rollmann – CDU-Parlamentarier und Mitglied der von G. Heinemann im gleichen Jahr eingesetzten Sonderkommission – im Jahr 1967 herausgegebene Sammelschrift mit einem ausdrücklichen Verweis auf diese Affären eingeleitet. Das Buch schildert die Misstände des deutschen Strafvollzugs, der als „nationales Tabu“ beschrieben wird, und fordert zu grundlegenden Reformen auf.47

  • 48 Der Vergleich ist zum Beispiel explizit in „Freddy, die Ratte“, 26. 8. 1974, S. 30.
  • 49 „Prison scandal shakes West Germany“, Times, 28. 8. 1974; „L’affaire des brutalités à la prison de (...)
  • 50 „‚Mit Feuer und Schwert durchfahren’“, 26. 8. 1974, S. 31. Der Minister behauptet dort, sich regelm (...)

29Trotz des Wiederholungseffekts schlagen nicht alle diese Fälle gleich hohe Wellen. Einige sind kaum mehr als ephemere Beispiele für die gravierenden Störungen des Haftuniversums. Erst der Ausbruch der Mannheimer Affäre 1974 hat eine vergleichbare Intensität. Der Spiegel hebt sie auf das Niveau der größten Haftskandale der Geschichte der Bundesrepublik, neben Köln und Hamburg,48 ohne in diesem Punkt Originalität zu beweisen, denn die drei Fälle werden oft in einem Atemzug genannt. Die Affäre wird übrigens von der Auslandspresse aufgegriffen.49 Zahlreiche Gemeinsamkeiten sind vorhanden: Erneut ist es ein mehr als suspekter Todesfall, der die Enthüllung von alltäglichen Misshandlungen, gepiesackten, geschlagenen, drangsalierten Häftlingen nach sich zieht – die Ärzte sind erneut Komplizen der beteiligten Aufseher (einer von ihnen begeht Selbstmord, ein Ereignis, das dazu beiträgt, die Affäre wieder aufbrodeln zu lassen). Man spricht gar von „Rollkommandos“, ein Begriff, der im NS-Regime aufblühte, Milizen oder Polizeibanden bezeichnete, die Terror ausübten und des Nachts aktiv waren. Der Landesminister Traugott Bender (CDU) wird in einem eher aggressiven Tonfall interviewt, in dem ohne viele Umschweife die Hypothese seines Rücktritts aufgeworfen wird (den er ausschließt).50 Und die Ergebnisse der offiziellen Ermittlung sind wieder einmal wenig überzeugend.

Le Monde, 30. August 1974

Le Monde, 30. August 1974

« Régime des peines et administration pénitentiaire en RFA (1974-1999) », FNSP, RFA 164.

Times, 28. August 1974

Times, 28. August 1974

« Régime des peines et administration pénitentiaire en RFA (1974-1999) », FNSP, cote RFA 164.

30In einem Punkt jedoch hat sich der Zusammenhang verändert. Seit den Affären von Hamburg und Köln und im Kontext der sozialen Unruhen der Epoche hat sich ein mehr oder minder militantes, auf dem Gefängnisterrain engagiertes Milieu strukturiert. Zwar ist diese Strukturierung schwach und die militanten Kräfte begrenzt, vor allem, weil dieses Milieu auch Gefahr läuft, von Seiten der Verwaltung angegriffen zu werden. Es trägt jedoch dazu bei, in einem gewissen Maße die Sache der Häftlinge populär zu machen und insbesondere die gewohnheitsmäßige Gewalt des Strafapparats aufzudecken. Im vorliegenden Fall trägt der vom Spiegel erwähnte „Gefangenenrat“ von Frankfurt dazu bei, die Enthüllungen über „einen der größten Gefängnis-Skandale in der bundesdeutschen Geschichte“51 zu dokumentieren, wobei beweist werden soll, dass es sich keinesfalls um eine Ausnahme handelt.

  • 52 Autorenkollektiv/Sozialistisches Büro Offenbach (Hg.), Knastalltag am Beispiel Mannheim. Eine Dokum (...)

31Genau darum geht es in einer militanten Veröffentlichung mit einer Auflagenstärke von 5000 Exemplaren, die 1975 dank dem Engagement linksextremer Aktivisten erscheint.52 Sein expliziter Untertitel (« Der Mannheimer Gefängnisskandal ist kein Justizskandal, sondern nur Ausdruck der skandalösen Justiz ») will ausdrücklich den Skandal zu einer Affäre im oben definierten Sinn machen. Die Broschüre klagt die lausige Aufklärungsarbeit der Presse an (der Spiegel wird nicht genannt), die wie die Regierenden die Ereignisse isoliert, zu simplen theatralisierten Vorkommnissen des Tagesgeschehens macht, was zu einer oberflächlichen Information führt, die es nicht erlaubt, einen Überblick über die « Grauzone » zu bekommen, die das Haftsystem als solches darstellt. Der Skandal von Mannheim und die angeführten Fälle von Hamburg und Köln vor ihm sind nur die bekanntesten, aber keinesfalls isolierte Geschehen. Das Dokument berichtet über viele ähnliche Fakten, die Teil des Haftalltags sind. Um diese Behauptungen zu untermauern, werden nicht nur vage und unbestimmte Anschuldigungen erhoben, sondern auf fast 130 Seiten zahlreiche Zeugnisse, Namen, Daten, Details geliefert. Mit anderen Worten, das Gefängnis selbst – und weiter noch, das repressive Getriebe, in dem es nur ein kleines Rad ist – muss Gegenstand des Skandals sein, denn das edle Prinzip der Resozialisierung ist nur eine Masche, mit der eine sich in der Krise befindliche Institution neu legitimiert werden soll.

Knastalltag am Beispiel Mannheim, Mannheim, 1975

Knastalltag am Beispiel Mannheim, Mannheim, 1975
  • 53 Eine Intellektuellenzeitschrift merkt so zu dieser Zeit in einer Sonderausgabe zum Thema Gefängnis (...)
  • 54 Vgl. etwa in der ZeitDer Fall Karczewski“ (4. 3. 1966), „Mauer des Schweigens“ (15. 9. 1967), „Da (...)
  • 55 Das Wem die Glocke schlägt betitelte Stück des Dramaturgen Hans Pfeiffer wird Ende Oktober 1966 ges (...)
  • 56 Ernst Haase wird so in einer kurzen journalistischen Geschichte des Gefängnisses Holstenglacis erwä (...)
  • 57 Requate (Jörg), Der Kampf um die Demokratisierung der Justiz..., op. cit.

32Gewiss sind diese Ereignisse, einem gebräuchlichen Bild entsprechend, nur die Spitze des Eisbergs der hinter den Mauern begangenen Misshandlungen.53 Man muss jedoch die Medienwirkung, die damit verbundenen sozialen Auswirkungen dieser Mobilisierungen (die weitgehend verhallen, trotz der Bemühungen der Aktivisten, ihrer Sache eine größere Dimension zu verleihen) und darüber hinaus die dieser Affären differenziert betrachten. Ihre öffentliche Wahrnehmung und Tragweite bleiben begrenzt. Sie sind wichtig genug, Gegenstand mehrerer Artikel in der bundesweiten Presse54 und sogar... eines Theaterstücks zu werden, das man im ostdeutschen Fernsehen ausstrahlt, welches hier ein (in Anbetracht des Zustands der DDR-Gefängnisse) unverständliches Propagandamotiv findet!55 Aber sie prägen sich dem kollektiven Bewusstsein nicht als erinnerungswürdige, große Justizskandale ein. Anspielungen ausgenommen, ist die Erinnerung an sie heute gänzlich verschwunden.56 Sie werden nicht einmal in einem Standardwerk zum Verhältnis zwischen Justizsystem und öffentlichem Raum in der BRD angeführt.57

Von Ausbrüchen zur Revolte

33Der Spiegel trägt auch zur Enthüllung der Kulissen des Haftuniversums bei, indem er nach und nach das Terrain einzelner Ausbrüche, das überdies in anekdotenhaftem Ton behandelt wird, verlässt, um sich ernster und ohne die im Genre übliche Stigmatisierung dem gruppierten Aufstand zu widmen. Ein Vorwurf, den man der Mediendarstellung der Haftproblematik üblicherweise macht, ist, sich mit einem gleichzeitig oberflächlichen und spektakulären Blickwinkel zufriedenzugeben, der sich tendenziell vor allem auf Ausbrüche konzentriert. Das Nachrichtenmagazin R. Augsteins entgeht zu Beginn des Untersuchungszeitraums dieser Kritik nicht. Auf die sechziger und siebziger Jahre im Ganzen bezogen wird diese Tendenz jedoch schwächer und man interessiert sich im Gegenzug eher für kollektive Protestbewegungen, die bis zu Häftlingsrevolten gehen. Das Journal bemüht sich, sie als aussagekräftige Symptome grundlegender Probleme darzustellen, die kaum einen anderen Ausweg zulassen.

  • 58 Von Zelle zu Zelle“, 5. 2. 1973, S. 62.
  • 59 Ich erlaube mir, in diesem Punkt zu verweisen auf: Salle (Grégory), „Surmonter les murs. Les luttes (...)
  • 60 So bezieht sich ein der Haase-Affäre gewidmeter Artikel auf genau diese Einrichtung („Prügel in der (...)

34Der Fall des Hamburger Gefängnisses Fuhlsbüttel, seit 1906 im Einsatz, hat in diesem Bezug eine entscheidende Bedeutung. Die Tatsache, dass die Einrichtung sich in der gleichen Stadt befindet wie der Sitz des Spiegels, reicht nicht aus, um das Interesse zu erklären, das letzterer ihr bekundet. Es ist wahr: Der Stadtstaat schafft sich aufgrund der zuvor erwähnten Affären schnell einen ziemlich schlechten Ruf. Etliche Leichen im Keller, aber auch eine konfuse Justizpolitik, von der auch eine 1973 berichtete Anekdote zeugt: die Versetzung aus unklaren Gründen (aber wahrscheinlich, weil sie als Andersdenkende gilt) der einzigen Ärztin von „Santa Fu“, einer angesehenen Medizinerin mit zufriedenstellender Personalakte, wohingegen im Fall Haase der beteiligte Arzt und Psychiater seine Stelle behalten hat – für das Nachrichtenmagazin der Beweis, dass „etwas faul ist im Staate Hamburg“.58 Über die räumliche Nähe mit dem Sitz des Spiegels hinaus wird „Santa Fu“, wie es landläufig bezeichnet wird, schnell eines der bekanntesten Gefängnisse des Landes, wegen der Aufstände, die sich zu dieser Zeit dort abspielen (aber die einige weniger bekannte Vorläufer haben) – in einem Land, das anders als Frankreich oder Italien keine längere oder intensive Welle von Aufständen gekannt hat.59 Schon vorher war die Anstalt für ihre harten Haftbedingungen berüchtigt.60

  • 61 Langsam am Verblöden“, 3. 1. 1972, S. 53.
  • 62 Somit ist es eine Jahreszahl, an der das Auge in der von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung anläss (...)
  • 63 Was bleibt“, 31. 7. 1972, S. 48.

35Anfang 1972 berichtet ein Artikel über eine Meuterei, die Weihnachten 1971 stattgefunden hat, die dritte jenes Jahres und einem zitierten Häftling zufolge die schlimmste, wenn auch kein Blut geflossen ist.61 Das Magazin nutzt dieses spektakuläre Ereignis, um die Abläufe im Gefängnis selbst zu beschreiben, im vom Gefängnis Klingelpütz geworfenen Schatten und dem Skandal, der ihm von nun an anhängt. Santa Fu mit seiner panoptischen und panakustischen Architektur, Santa Fu mit seiner Vorliebe für Kahlheit und Isolierung, Santa Fu mit seiner eisernen Disziplin: kurz, ein Gefängnis, das sich ganz der Überwachung verschrieben hat, anders ausgedrückt, der Verwahrung, zu einer Zeit, in der das Schlagwort Resozialisierung hingegen ein immer stärkeres Echo erzeugt. Das Ende des Artikels sagt voraus, dass diese Revolte nicht die letzte sein wird und dass ein Ereignis gleicher Natur jederzeit neu ausgelöst werden kann. Die Vorhersage trifft ein: Im darauffolgenden Jahr wiederholen sich die Revolten Schlag auf Schlag; 1972 erreicht sogar in dieser Hinsicht einen Spitzenwert und bleibt als solcher im öffentlichen Gedächtnis.62 Nach einem kollektiven Widerstand im März, bei dem die Dächer bestiegen werden, bricht im Juli erneut eine breite Revolte aus, um menschlichere Haftbedingungen einzufordern. Santa Fu wird wirklich zum „Symbol des unzulänglichen Haftvollzugs“.63 Außer den bedauernswerten Haftbedingungen kritisiert man die Fokussierung auf die – ihrerseits unzureichende – Überwachung, was nicht nur zeitweise ausbrechende Revolten beweisen, sondern auch regelmäßige Gewaltausbrüche. 1976 wird Santa Fu wieder Gesprächsthema (was nicht heißt, dass die vorherigen Jahre friedlich verlaufen sind), nachdem sich zwei Häftlinge aus Protest gegen die unmenschlichen Haftbedingungen erhängt haben. Ein Rechtsstreit kristallisiert sich heraus. Die örtlichen Behörden weisen diesmal darauf hin, dass das Gefängnis sich erst seit Kurzem, aber auf vorbildliche Weise zur Resozialisierung bekehrt habe, indem es beträchtliche Anstrengungen darauf verwende, das Haftregime zu erleichtern und zu verbessern. Nach in dieser Domäne bewährter Individualisierungstaktik werden die Selbstmorde persönlichen Problemen der Häftlinge zugeschrieben. Die von ihnen hinterlassenen Abschiedsbriefe lassen jedoch eher das Gegenteil vermuten, und die Missstände der Einrichtung sind zu schreiend und zu offenkundig, um diese offizielle Stellungnahme wirklich glaubhaft zu machen.

Humaner Strafvollzug oder Zuchthaus, Hamburg, 1977

Humaner Strafvollzug oder Zuchthaus, Hamburg, 1977
  • 64 Medienzentrum Fuhlsbüttel e.V. (Hg.), Humaner Strafvollzug oder Zuchthaus. Dokumentation über die Z (...)

36Santa Fu ist nämlich ebenfalls Gegenstand eines politischen Aktivismus von draußen. 1977 legt eine gut hundert Seiten umfassende militante Broschüre in ähnlichem Stil wie in Mannheim alles daran, die Mauer des Schweigens zu durchbrechen. Sie kommt auf die Protestaktionen zurück, welche die vorangegangenen Jahre geprägt haben, vor allem 1972, für das man die Anzahl der für den Rücktritt der Gefängnisleitung und humanere Haftbedingungen64 auf die Dächer gestiegenen Insassen auf etwa 50 schätzt (die gewöhnlich angeführten Zahlen sind um die Hälfte geringer). Dem offiziellen Anspruch, ein menschlicheres Gefängnis zu schaffen, setzen die Autoren schon im Titel der Broschüre das Bild der Strafkolonie entgegen. Sie entlarven die Vormachtstellung der Ziele von Ordnung und Sicherheit in der Haft – bis hin zu als Freitod ausgegebenen Morden –, die sich hinter reformerischen Floskeln verbirgt, wie es bildlich die Zeichnung eines als hübsches Bonbon verpackten Schlagstocks ausdrückt. Im Widerspruch zu einer als manipuliert und des Vertrauens unwürdig beurteilten Mediendarstellung erheben sie öffentliche Anklage gegen die in den Gefängnissen zahlreich ausgeübten Verletzungen der menschlichen Würde. Aber der Text begnügt sich weder mit dem Tonfall moralischer Entrüstung, noch mit juristischen Forderungen (auch wenn er die Achtung der durch das Grundgesetz zugesicherten Rechte einklagt). Er bemüht sich ebenfalls, eine generell untergeschlagene wirtschaftliche Dimension herauszustellen. So wendet er sich gegen die vollkommene Ausbeutung der Gefangenen, denen ein Elendsgehalt für die ausgeführte („Zwangs‑“)Arbeit gezahlt wird, und, grundlegender noch, gegen die Alibifunktion des Schlagwortes der Resozialisierung, das materiell gesehen die Rolle kaschiert, welche die Häftlinge im Produktionsbetrieb ausüben und die symbolisch gesehen ein Geschenk des Himmels für Betriebsleitungen ist, da es das Volk dauerhaft in zwei Lager spaltet. Generell geht es auch hier darum, eine richtiggehende Affäre aufzubauen, indem man die Gräueltaten einer „systematischen Unterdrückung des Menschen“ in angeblich achtbaren Gefängnissen enthüllt und so nicht nur die Institution selbst kritisiert, sondern auch dem Rechtsstaat seine freundliche Maske entreißt. Die öffentliche Reaktion auf diese Bewegungen, in denen es nicht um politische Gefangene geht, bleibt jedoch ungewiss.

Die Behandlung verkannter Aspekte

37Schließlich vermag der Spiegel die Schrecken des ordinären Knastlebens zu enthüllen, indem er selten behandelte oder gar zurückgehaltene Themen publik macht – ein Bestreben, von dem erneut gesagt werden muss, das es recht relativ ist, vor allem im Fall von punktuellen Artikeln, die im allgemeinen Informationsfluss untergehen. Es handelt sich um Themen, die infolgedessen der öffentlichen Meinung unbekannt sind, auch der privilegierten Schicht der Bevölkerung, die den wesentlichen Anteil der Leserschaft des Spiegel ausmacht, Themen, welche die dem Haftsystem innewohnende Gewalt widerspiegeln oder zumindest seine offenkundigsten Fehlfunktionen beleuchten.

38Der Selbstmord im Gefängnis bietet dazu ein gutes Beispiel. Diese Frage wird als solche das erste Mal in einem Artikel von 1971 aufgeworfen, als Folge einer Welle – oder eines zeitweiligen Anstiegs, je nach Lesart – von Selbstmorden junger Häftlinge in Hessen.65 Der Tonfall des Spiegels ist hier nicht mehr als sonst indigniert oder bedauernd. Wie bereits gesagt wurde: Das Nachrichtenmagazin kultiviert eine gewisse rhetorische Distanz in der Art und Weise, wie er Dinge darstellt. Im Übrigen erteilt er Stellvertretern öffentlicher Instanzen das Wort, die schnell dabei sind, die Verantwortlichkeit des Haftapparates selbst zu mindern und lieber mit dem Finger auf die angeblich perversen Effekte des Zugangs zu Zeitungen in der Haft zeigen... Hier wie anderswo ist der Vorwurf selten direkt formuliert, aber der kritische Gehalt ist nicht weniger deutlich. Konkret liegt dem Artikel das Argument zugrunde, dass diese spontan als ebenso zufällig wie tragisch wahrgenommenen Selbstmorde teilweise verhindert werden könnten, da sie eigentlich vorhersehbar sind, und ihnen zugunsten daher ernsthaftere Vorab- und, auf noch weitere Sicht, Präventivmaßnahmen getroffen werden könnten.66

39Ein weiteres Beispiel dafür, wie sich vernachlässigter oder zurückgedrängter Themen angenommen wird, ist Arbeit im Gefängnis.67 Ein Teil der ihr gegenüber geäußerten Kritik setzt sie mit Zwangsarbeit gleich, da sie, zumindest juristisch gesehen, obligatorisch ist. Von diesem Standpunkt aus scheint der aus ihr erwirtschaftete Profit auf der moralischen Ebene anrüchig. Ein Artikel von 1965 stellt einen analogen Bezug zur antiken Sklaverei her und den Bund (und die Länder, hier anhand des Beispiels von Nordrhein-Westfalen) als Ausbeuter dar. Der Artikel lässt einen Anwalt zu Wort kommen, der die „obszöne Art, Staatskassen zu füllen“ aufs Schärfste kritisiert, eine Art, die für ihn nicht nur eine Verletzung des Länderrechts, sondern auch des Grundgesetzes von 1949 und internationaler Konventionen ist. Er prangert den lächerlichen Durchschnittsverdienst (1 DM pro Tag) und die erbärmlichen Arbeitsbedingungen an, die im Widerspruch zum gewünschten oder wenigstens erklärten Ziel die Ablehnung von Arbeit fördern und die Resozialisierung behindern, womit sie wiederum die Familien bestrafen. Man erwähnt die Anzahl der Prozesse, in die Gefängnisverwaltungen verstrickt sind. Die Gefängnisleitungen und die CDU-Parlamentarier stellen sich strikt gegen jegliche Art von Verbesserung. Zwei Jahre später nimmt ein Artikel eine stark abweichende Perspektive ein, fast eine Gegenposition.68 Er erläutert, dass im Kontext der Wirtschaftskrise (die Rezession erreicht das Land 1966) die arbeitenden Häftlinge ebenfalls leiden; ihre scheinbar außerordentliche Situation kann gar als Barometer der allgemeinen Krise angesehen werden. Diese „Arbeitslosen“ sind umso bemerkenswerter, als sie im Prinzip dem Gesetz nach zur Tätigkeit verpflichtet sind. Aber das Problem besteht vor allem darin, so der Artikel, dass Arbeit ein gute Maßnahme zum Erhalt von Ruhe und Ordnung ist... 1976 greift ein ähnlicher Artikel das Argument auf und unterstreicht sogar, dass die Situation schlimmer als zehn Jahre zuvor ist; er suggeriert eine mögliche Bedrohung durch Unordnung und auch Meutereien.69 Dies zeigt erneut, dass der Spiegel keine einseitige Kritik übt und eine beträchtliche Anzahl seiner Artikel verschiedene Interpretationsniveaus besitzen.

  • 70 Im blauen Karo“, 22. 3. 1971, S. 81-82.
  • 71 Das zeigt die Soziologin Klein (Uta), Gefangenenpresse: Ihre Entstehung und Entwicklung in Deutschl (...)

40Drittes und letztes Beispiel, sicherlich das von einer privilegierten Leserschaft am wenigsten bekannte, nämlich die Existenz von Gefängniszeitungen (nur als Anekdote: eine von ihnen heißt Der kleine Spiegel). Hierzu verzeichnet der Artikel von 1971 nicht nur quantitativ die Existenz von gut zwei Dutzend Titeln, sondern er macht auch auf qualitativer Ebene auf eine gewisse Bandbreite von Format und Ton aufmerksam, der bis zur schärfsten Verurteilung der Haftabläufe geht.70 Darüber hinaus vergisst er nicht, ihre Expansion in den Kontext der von der bundesdeutschen 68er-Bewegung ausgelösten Demokratisierungstendenz zu setzen – wobei ihr Ursprung eigentlich in der Weimarer Republik liegt.71

41Alles in allem kann die – wenn auch punktuelle und daher begrenzte, aber dennoch nicht zu vernachlässigende – Darstellung solcher Aspekte eine der breiten Öffentlichkeit (inklusive und vielleicht insbesondere seiner kultivierten und „aufgeklärten“ Elite) unbekannte Realität deutlich machen. Sie ist auch eine Art, die Welt des Strafvollzugs klarer erscheinen zu lassen und ein „menschlicheres“ und „normaleres“ Bild von Häftlingen zu zeichnen, indem sie zumindest implizit die symbolische und schnell rigide gewordene und für natürlich erklärte Grenze zwischen den Bewohnern des Drinnen und Draußen abbaut.

Hoffnungen und Illusionen einer Modernisierung des Strafrechts

42Über ihre Leistung von Kritik und Enthüllung hinaus kann man die Artikel des Spiegels während des Untersuchungszeitraums auch als Dokumentation einer Modernisierungsphase des Strafvollzugs und weiter noch des Strafrechts lesen, die sich trotz ihrer deutlichen Grenzen nicht auf Diskurse oder Texte beschränkt, sondern in Infrastrukturen, Veränderungsmaßnahmen, konkreten Programmen fassbar wird. In dieser Zeit blühen „Modellgefängnisse“ neu auf, die von nun an Referenz sein sollen. In dieser Zeit wird auch die Hoffnung einer funktionellen Umwandlung des Gefängnisses gehegt, das nicht mehr nur ein Synonym von Neutralisierung, Repression und Verbüßen sein soll, sondern auch von Rehabilitation, Resozialisierung und Regenerierung. Hier wird erneut die bereits festgestellte Personifizierungs- und Erzähltendenz deutlich, die erbauliche Geschichtchen liefert – wie das Porträt eines ehemaligen Häftlings, der sich als Sozialarbeiter für soziale Wiedereingliederung engagiert und auf gewisse Weise die läuternde Wandlung vom Saulus zum Paulus verkörpert.72 Aber in größerem Rahmen liefert das Nachrichtenmagazin einige Hinweise auf den Liberalisierungsprozess, dessen grundlegende Absichten es befürwortet, dessen Verzögerungen und Fehler aber getadelt werden.

Von „Modellgefängnissen“ zum (frommen) Wunsch eines funktionellen Wandels der Haft

  • 73 Knast tot“, 18. 10. 1976, S. 92-93.

43Wir haben bereits gesehen, dass der Referenzartikel vom Februar 1971 auf seiner Titelseite das Bild eines neuen Gefängnisses herausstellte, auf dem die fehlenden Gitterstäbe als Pars pro toto auf allgemeinere Metaphern verweisen. „Knast tot“ titelt gar ein Artikel von 1976 (eine reißerische Formulierung, die sich auf die nebenbei gekürzte Aussage eines Gefängnisdirektors bezieht, der erklärt, das „alte“ Gefängnis sei tot) über ein neues Gefängnis für jugendliche Straftäter in Hameln (Niedersachsen), das als eines der modernsten des Landes dargestellt wird.73 Es mit einem Dorf vergleichend spricht der Artikel von Sportanlagen (darunter ein Schwimmbad), der Organisierung in Kleingruppen, von tagsüber offenen Toren usw., dies alles im Namen der Resozialisierung und, für gewisse Insassen, der therapeutischen Behandlung.

44Das Bild des „Modelgefängnisses“ ist jedoch schon älter. Bereits 1961, einige Monate nach der Themennummer im Januar, berichtet ein Artikel über eine bemerkenswerte Initiative des niedersächsischen Justizministers Arvid von Nottbeck (FDP): ein neues „liberales“ Gefängnis (hier im Gegensatz zu einer konservativen, traditionellen Norm), das speziell Verkehrssündern und anderen ungefährlichen Kriminellen gewidmet ist, vor allem Fahrlässigkeitstätern. Die Beschreibung zeigt eine Einrichtung ohne die am stärksten frappierenden Symbole von Gewalt, ohne Gitterstäbe und ohne bewaffnete Aufseher, aber auch ohne Blechnapf und Abortkübel (die Toiletten sind auf den Etagen Tag und Nacht frei zugänglich), denn sie funktioniert nach dem Prinzip der offenen Haft, in dem der Kontakt mit schwereren Jungs vermieden wird.74 Der interessanteste Aspekt des Artikels liegt jedoch an anderer Stelle und zwar in den Paradoxen, die aufgezeigt werden. Einerseits erwähnt er ein Mitbeteiligungsverfahren der Häftlinge, die ihre Sprecher wählen müssen, aber er spricht im Bezug darauf von einer disziplinarischen Regulierung, die mit einer „quasi-militärischen Organisation“ vergleichbar ist. Andererseits, selbst wenn er aus den Zellen dieses Gefängnisses Abkömmlinge der „Karzer“ macht, jener Arrestzellen, die es bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den Universitäten für „pädagogisch“ motivierten Freiheitsentzug gab, zeigt er doch an, dass die Einrichtung dieses „modernen“ Gefängnisses weniger dem edlen Motiv der humanistischen und moralischen Verbesserungsabsicht geschuldet ist als dem Bestreben, die durch das Einsperren entstehenden Kosten zu verringern.

45Das Anpreisen von Modellgefängnissen oder, in bescheidenerem Rahmen, von Modellversuchen, wird im Übrigen während des ganzen Zeitraums betrieben. Mal werden Möglichkeiten für verheiratete Paare geschaffen, intim zu sein, ein Versuch nach schwedischem Vorbild, der von der SPD auf den Weg gebracht wird und von Seiten des Aufsichtspersonals und der konservativen Parlamentarier eher ablehnende Reaktionen und sogar Widerstand hervorruft; er reaktiviert im gleichen Zug nicht nur den Vergleich zwischen Gefängnis und Hotel, sondern sogar den mit „Bordellen“.75 Mal wird die Resozialisierung durch Sport angepriesen, oder, besser noch, man liest den Bericht über einen Hamburger Versuch, der den Häftlingen dank eines Vertrags mit einer Volkshochschule Abendkurse in Allgemeinbildung ermöglicht.76 Der Traum eines Gefängnisses als Besserungsanstalt wird hier greifbar, in seinem Vergleich mit Schulen des zweiten Bildungswegs, wie im Fall der Eröffnung des ersten „pädagogischen Zentrums“ im Münsteraner Haftmilieu, das die Möglichkeit bietet, unter erleichterten Bedingungen den Hauptschulabschluss zu erwerben.77 Eine Unklarheit bleibt jedoch, denn bei der terra incognita, dem „unentdeckten Land“, von dem der Titel des Artikels spricht, handelt es sich eben nicht um den Beginn von Ausbildung im Gefängnis, sondern um den Sinn und Zweck von Straftherapie.

  • 78 Lenz (Siegfried), La leçon d’allemand, Paris, Robert Laffont, 2009, S. 10-11.
  • 79 Nicht böse“, 11. 5. 1970, S. 95-97.
  • 80 Von Liebe keine Spur“, 16. 6. 1975, S. 57.
  • 81 Nicht nur Engel“, 24. 9. 1979, S. 121-124.

46Das therapeutische Credo ist tatsächlich der Dreh- und Angelpunkt des Wertesystems, das zu dieser Zeit Oberhand über die reine Vergeltungsdoktrin gewinnt. Bereits 1968, in seinem berühmten Roman Deutschstunde, macht sich Siegfried Lenz über den massiven Einbruch von Psychologen ins Gefängnis lustig, hier in eine Jugendhaftanstalt auf einer Insel vor Hamburg, wo ein Boot „jede Woche, sagen wir mal, tausendzweihundert Psychologen absetzt, die den jugendlichen Straftätern ein fast krankhaftes Interesse entgegenbringen.“78 Ohne gleich soweit gehen zu wollen, nimmt der Spiegel diese immer stärkere Verbreitung von Schlagwörtern wie Pflege, Behandlung und Heilung auf. Und infolgedessen erwähnt er die sozialtherapeutischen Abteilungen, die hier und dort eingerichtet werden, wie in einem Artikel von 1970 über Hohenasperg (Stuttgart): Offener Haftvollzug, es wird konsequent gesiezt, auf Dialog gesetzt, um Konflikte zu lösen und die ansonsten eher infantilisierten Häftlinge „reifen“ zu lassen. Das Projekt ist aus von ortsansässigen (und diskreten) Ärzten gegründeten Initiativen entstanden, die auf die fünfziger Jahre zurückgehen und nach dem Klingelpütz-Skandal neuen Auftrieb bekommen haben.79 Trotz seiner den erklärten Absichten gegenüber positiven Haltung zeigt die Lektüre des Spiegels keinen ruhigen und gradlinigen Wandel, weniger noch einen gelungenen – und das nicht nur, weil eine methodisch zweifelhaft geführte wissenschaftliche Studie die These widerlegt, dass der eheliche Bund eine aufbauende Wirkung auf die Häftlinge hat und stattdessen unter anderem enthüllt, dass eine gute Anzahl von Ehen weniger aus Gefühlsgründen als aus Kalkül geschlossen werden...80 Man liest dort zunächst den Rückstand der Strafrechts- und Strafvollzugsreformen, die immer später als zum zuerst festlegten Zeitpunkt eintreffen. Dann liest man dort die Grenzen, die diese oder jene Innovation einschränken, auf die Gefahr hin, sie möglicherweise ihres Sinnes zu berauben oder ihre korrekte Umsetzung zu behindern: so der nordrhein-westfälische Versuch einer Mitbestimmung der Häftlinge auf der Grundlage eines Repräsentationsprinzips, der aber für die Aufsichtsbehörden schnell zum Problem wird; „Terroristen“ müssen ausgeschaltet werden.81 Schließlich liest man die Konflikte, die gewisse Innovationen im Strafvollzug hervorrufen, und sogar den frühzeitigen Ausdruck von Eingeständnissen des Scheiterns oder regressiven Tendenzen. Wie in Celle, wo eine Periode von gut drei Jahren interner und externer Liberalisierung des Haftvollzugs dem dafür verantwortlich zeichnenden, unorthodoxen Staatsanwalt diverse Vorwürfe einbringt, nach einem lokalen Regierungswechsel endet und sich in die mit einem Rückschritt gleichzusetzende Rückkehr zu althergebrachter Ordnung verwandelt.

  • 82 Beat im Haus“, 11. 1. 1971, S. 110-111. Der Beginn des Artikels sagt viel über die ungewohnte öffe (...)

47Ein anderes gutes Beispiel findet man 1971, im Jahr des Dossiers zum Thema neue Gefängnisse. Ein ungewöhnlicher Artikel berichtet über eine andere journalistische Arbeit, die eines Fernsehteams, das fast ein Jahr lang den Alltag jugendlicher Häftlinge im Gefängnis Vierlande geteilt hat.82 Heraus kommt eine dreiteilige Reportage, die insgesamt das Scheitern eines unorthodoxen Modells zeigt, ein Gefängnis dessen Leiter, ein „liberaler“ Jugendrichter, Anhänger des strafrechtlichen Humanismus und der Resozialisierung als höchstem Ziele ist. Ein Modellgefängnis also, in dem der Tagesablauf gemilderte Zwänge vorsieht. Die Initiative wird sofort von der alten Garde schlechtgemacht, die Laxheit vorschützt. Aber die Überraschung besteht darin, dass über diese externe Kontroverse hinaus die Häftlinge selbst den neuen Stil kritisieren. Die Kluft zwischen Absichten und den zur Verfügung stehenden Mitteln ist der Kern des Problems, aber es werden auch „verlogene“ Erziehungsmethoden angekreidet. Daher also fünf Monate Reportage im Zentrum eines großen Konfliktes, der Ungehorsamsbezeugungen, Arbeitsverweigerung usw. einschließt – der Artikel endet mit einem „Adieu, moderner Strafvollzug“ brüllenden Häftling. Die neue Gesetzgebung zum Strafvollzug wird nicht von dieser Art von Widersprüchen verschont.

Ein „Jahrhundertwerk“: Das bundesweite Strafvollzugsgesetz von 1976-1977... und seine Verfehlungen

  • 83 Zu diesen Reformen und ihren Unklarheiten vgl. Gödecke (Petra), „Die Strafrechtsreform zwischen Ver (...)
  • 84 „‚Wenn er eins aufs Nasenbein bekommt’“, Nr. 21, 1966, S. 51-52. Wir haben gesehen, dass eine Sonde (...)

48Über das Fehlen eines Strafvollzugsgesetzes wird seit dem wilhelminischen Kaiserreich regelmäßig geklagt; das ist in den sechziger Jahren der Fall, wie bereits in der Weimarer Republik. Dieses juristische Manko erscheint umso weniger gerechtfertigt und schädigend, als die sechziger Jahre der Schauplatz einer Neuregelung des Strafrechts sind.83 Man muss dabei feststellen, dass nicht nur Personen oder Gruppierungen, die auf dem linken Flügel des politischen Spektrums angesiedelt sind, die Schaffung eines Strafvollzugsgesetzes fordern. Dieses Ziel wird allgemein angestrebt und es besteht darüber in einem von politischem Legalismus geprägten Land sozusagen Konsens. Als der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands mit der Stimme ihres Sprechers (in einem Interview, das mehr und mehr zu einer Beschreibung des Berufsbilds Justizvollzugsbeamter wird), dem Direktor der größten Strafvollzugsanstalt des Landes, zum Zeitpunkt der Hamburger und Kölner Affären (die er sich bemüht, als atypisches Phänomen zu verkaufen) den Gegenangriff gegen seiner Ansicht nach unüberprüfbare und über den Kamm geschorene Vorkommnisse startet, fordert auch er die Schaffung eines Gesetzes, zu einem Zeitpunkt, wo dieses noch nicht in Sichtweite ist.84 Wir haben übrigens oben gesehen, dass dieser im Artikel von 1961 noch nebensächliche Aspekt 1971 jedoch zentral wird. Die Wochenzeitschrift beteiligt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der öffentlichen Kritik dieser Anomalie. Nichtsdestoweniger versteift sie sich nicht übermäßig auf dieses Gesetz und man kann ihr keinen übertriebenen oder engstirnigen Legalismus vorwerfen, denn das Problem der gesetzlichen Verankerung des Strafvollzugs ist zwar ein nicht zu vernachlässigender Punkt, aber neben anderen.

  • 85 Kalte Küche“, 17. 9. 1973.
  • 86 Dieses Interview – in dem sich J. Baumann sehr vorsichtig in Bezug auf Konkretes zeigt, was die Rol (...)

49Der Spiegel kommt übrigens nur beiläufig auf den Kampf zu sprechen, der sich nun an der Schnittstelle zwischen juristischer und politischer Domäne unter Juristen abspielt, die in Bezug auf die Definition einer neuen Straf- und Haftordnung ziemlich klar in ein traditionelles und ein progressives Lager gespalten sind. Einige Artikel werden der Frage dennoch gewidmet. Einer von ihnen wird im September 1973 veröffentlicht, zu einem Zeitpunkt, als infolge der Arbeit der Kommission Heinemann/Sieverts, die bereits erwähnt wurde, ein offizieller Gesetzentwurf innerhalb des Bundesjustizministeriums diskutiert wird.85 Das Bundesverfassungsgericht übt mit einer Entscheidung von 1972 Druck auf den Gesetzgeber aus, einen solchen Entwurf zur Verabschiedung zu bringen: Die Lage wird als inakzeptabel bewertet, es soll schnellstens gehandelt werden. In diesem Kontext berichtet der Spiegel über einen konkurrierenden, sogenannten „alternativen“ Text, der sich explizit – in gewisser nationaler Tradition – gegen den offiziellen Vorschlag stellt, der durch seine in mehreren Punkten einem Rückschritt gleichkommende Halbherzigkeit enttäuscht hat. Dieser dem Bundesminister und einer gewissen Anzahl Parlamentarier übermittelte Gegenentwurf ist von einem Dutzend Juraprofessoren erarbeitet worden, angeführt von Jürgen Baumann, einem Tübinger Hochschullehrer und Sympathisanten oder Mitglied der FDP (was in einem Milieu, das formal seine Distanz zur Politik kultiviert, nicht selbstverständlich ist); er wird vom Nachrichtenmagazin drei Jahre später interviewt, als er sich anschickt, neuer liberaler Justizminister des Stadtstaates Berlin zu werden.86 Fürs erste nimmt der Artikel die Unterschiede zwischen beiden Texten in Augenschein, wobei der Gegenentwurf sich ausdrücklich für die Resozialisierung als höchstem Strafzweck ausspricht. An sich ist der Artikel recht informativ. Jedoch vermag er nicht, die wirklichen Schlüsselprobleme erschöpfend zu behandeln. Außerdem ist es frappierend, dass der Spiegel dem Strafvollzugsgesetz als solchem keinen eigenen Artikel widmet, sei es nach seiner Verabschiedung im März 1976 oder nach seinem Inkrafttreten im Januar 1977. Tatsächlich wird beim Interview mit J. Baumann von 1976 das Gesetz an sich – immerhin das erste bundesweite Gesetz dieser Art in der Geschichte des Landes, nach zahlreichen Rückschlägen seit 1870 – nicht einmal erwähnt!

50Diese Unterlassung darf jedoch vom Zeitpunkt an, an dem der Gesetzestext Referenz und Norm für das gesamte Bundesgebiet geworden ist, nicht als Nachlässigkeit des Spiegels in Bezug auf die Haftproblematik interpretiert werden. Im Gegenteil: Die Artikel vom Ende der siebziger Jahre bezeugen eine kritische Wachsamkeit, die umso bemerkenswerter ist, als durch die Verabschiedung dieses Gesetzes das Thema Haft allgemein wieder in den toten Winkel der öffentlichen Anliegen verbannt wird. Das Nachrichtenmagazin hebt so vom Gesetz umgangene Aspekte hervor, da es nur den Strafvollzug (was die Untersuchungshaft ausschließt) Erwachsener (was Minderjährige ausschließt) betrifft. Der Fall der Minderjährigen wird daher in einem Artikel von 1979 angesprochen, der daran erinnert, dass eine umfassende Reform seit den zwanziger Jahren ohne Ergebnis auf sich warten lässt und dass darüber hinaus die Idee, die Jugendhaft abzuschaffen (zumindest die Untersuchungshaft, denn der Selbstmord eines Vierzehnjährigen, der unter dieser Haftform eingesperrt worden war, hatte für Empörung gesorgt), an Boden gewinnt, sogar auf dem linken Flügel der CDU.87 Der Artikel erwähnt im Vorübergehen eine mit dieser Frage beauftragte Sonderkommission, die nach dreijähriger Arbeit im Begriff sei, ihre Schlussfolgerungen der Bundesregierung zu übergeben; in Wirklichkeit sind jedoch die im Laufe des nächsten Jahrzehnts tatsächlich festzustellenden messbaren Veränderungen nicht auf die Auswirkungen einer gesetzlichen Neuregelung dieser Art zurückzuführen.

51Auf ähnliche Art und Weise wendet sich der Spiegel 1978 den praktischen Bedingungen der Resozialisierung zu, die das im Vorjahr in Kraft getretene Gesetz theoretisch zum obersten Strafziel erhoben hat. Hierbei handelt es sich um einen ganz entscheidenden toten Winkel. Der Artikel hebt jedoch hervor, dass die Verschuldung, der viele ehemalige Häftlinge anheimfallen, ein Hindernis für die Resozialisierung darstellt. Um den Leser wachzurütteln, beginnt er sogar mit einem historischen Einstieg, der im Preußen von 1791 spielt, womit suggeriert wird, dass sich die Dinge in zwei Jahrhunderten kaum geändert haben: Die finanzielle Misere treibt zwangsläufig die Rückfälligkeitsspirale an.88 Der Text beruft sich, wie er es zuweilen tut, auf akademisches Wissen, um ein Paradox deutlich zu machen: Der schlimmste Teil der Inhaftierung ist eigentlich der nach der Freilassung – ein Paradox, das noch durch die Tatsache verstärkt wird, dass die Gerichtskosten einer der Verschuldungsgründe sind. Bei dieser Gelegenheit wird auch daran erinnert, dass in anderen Ländern der Häftlingslohn dem draußen für die gleiche Arbeit geleisteten Salär entspricht – ein deutscher Missstand also, den das Strafvollzugsgesetz nicht hat regeln können.

52Der im Kern der reformerischen Ideologie stehende Therapieansatz wird nicht von dieser kritischen Begutachtung verschont. 1978 übernimmt ein langer Artikel – nach einem Strafvollzugsgesetz, das, wie man schreibt, den Glauben erweckt, alle Probleme seien gelöst oder im Begriff gelöst zu werden – die Schlussfolgerung einer wissenschaftlichen Studie, die den degradierenden und „schlechthin unmenschlich[en]“ Charakter der Verwahrung psychisch kranker Delinquenten beweist. Der Artikel ist interessant – dank dem im Vorjahr promovierten Juristen und Kriminologen Peter-Alexis Albrecht – durch seinen soziologischen Blickwinkel, Herkunft und soziale Stellung der genannten Personen betreffend, eine Perspektive, die dem Spiegel oft fehlt.89 Bei dieser Gelegenheit wird der Mangel an den nötigen Mitteln zur sozialtherapeutischen Orientierung angeprangert. Im Folgejahr zeichnet sich ein Artikel zu einem benachbarten Thema durch eine Besonderheit aus: Es handelt sich um einen langen Erfahrungsbericht in der ersten Person, verfasst von einem Psychologen, dem leitenden Arzt der Einrichtung Hohenasperg bei Stuttgart. Er persönlich begnügt sich nicht damit, seinen Rücktritt mit dem schreienden Mangel an Mitteln zu erklären: Er macht auf die von der Gefängnismedizin in einer „totalen Institution“ ausgeübte „Alibifunktion“ aufmerksam, da sie, unter dem Vorwand, zu heilen, tatsächlich nur noch kränker macht. Es geht aus dem Text hervor, dass trotz der juristischen und offiziellen Zielsetzung der Resozialisierung archaische Praktiken bleiben, Praktiken gegen die das Gesetz von 1976-1977 keine Handhabe bietet.90

53Diesbezüglich kommt der Spiegel 1979 auf die berüchtigten „Beruhigungszellen“ (die Häftlinge sprechen in deutlicheren Worten vom „Bunker“) zurück, die, wie wir bereits wissen, erst eine Empörungswelle und dann den Reformprozess der zweiten Hälfte der sechziger Jahre auslösen.91 Der Artikel zeigt, dass diese skandalträchtigen Zellen – der Text kommt nebenbei auf die Affären (und die entsprechenden Zellen) von Hamburg, Köln und Mannheim zu sprechen – trotz ihres menschenunwürdigen Charakters reformresistent sind. Der Titel des Artikels spielt ohne Umschweife auf den Gulag an, implizite Referenz in den Worten eines dort zitierten Lehrers. Er beschreibt erneut die Nüchternheit jener spartanischen Zellen, dreckig und stickig, in denen manche Häftlinge teilweise für Belanglosigkeiten eingesperrt werden, und weist prompt darauf hin, dass dies auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des bundesdeutschen Strafvollzugsgesetzes (das Gesetz, von dem Jürgen Baumann sagte, dass es alles ändern wird, fügt er ironisch hinzu) andauert, also dass es eine mittelalterliche Praxis ist, die in fast allen Gefängnissen noch Gültigkeit hat. Dies alles ohne die mit der Frage der politischen Häftlinge verbundenen Aussagen zu erwähnen, die psychologische, wenn nicht gar körperliche Folter in gewissen speziellen Isolierungstrakten bezeugen. Sogar Gefängnisdirektoren prangern die Diskrepanz zwischen den juristischen Normen und ihrer Anwendung an, während eine wachsende Entmutigung sich des Fachpersonals bemächtigt.

54Anhand dieser Beispiele sieht man, dass die Bilanz umso katastrophaler ist, als sie ein Strafvollzugsgesetz diskreditiert, dass immerhin als „Jahrhundertwerk“ bezeichnet wird – oder auch als „Jahrhundertarbeit“, angesichts seiner schwierigen Geburt. Dadurch, dass es die abstrakte Norm noch höher ansetzt, macht es die praktischen Verfehlungen noch deutlicher. Das Gesetz hat somit eine neue Periode eröffnet, während es eine andere verabschiedet hat: Es hat einen neuen Abschnitt eingeläutet. Im Februar 1980 hat ein Artikel der Zeit eben dies erkannt. Er zeigt in einer Rezension die Widersprüche des neuen „liberalen“ Gefängnisses auf, in denen der Überfluss an Psychologen den Selbstmord nicht abzuwenden vermag, in denen viele Häftlinge sich von einem Gesetz übervorteilt fühlen, in das unrealistische Hoffnungen gesetzt worden sind.92 Im Übrigen klingt einer der letzten Spiegel-Artikel des Jahrzehnts 1970 bereits wie die Ankündigung einer Tendenzwende zugunsten des Eintritts einer umstrittenen Waffe ins Haftmilieu – einer chemischen Keule, die dazu dient, direkte Schläge zu vermeiden – auf Initiative eines SPD-Landesministers.93 Die neokonservative Wende der achtziger Jahre bedeutet definitiv das Ende der während des vorherigen Jahrzehnts genährten Hoffnungen.

Schluss und Ausblick

55Die Geschichte der Inhaftierung in Westdeutschland während des wirtschaftlichen Aufschwungs der Nachkriegszeit, so wie sie vom Spiegel dargestellt wird, ist zuerst durch ihren informativen Charakter von Interesse. Diese Dimension kommt voll zur Entfaltung, wenn man sie mit der dürftigen Geschichtsschreibung dieser Epoche vergleicht – insbesondere in einer sozialgeschichtlichen Perspektive –,94 sowie mit dem allgemein in Deutschland dominierenden trockenen und formellen Stil der juristischen Lektüren. Durch die Behandlung einer nicht zu vernachlässigenden Anzahl von Porträts, Tabellen, Geschichten oder auch Anekdoten hat die Analyse der dem Thema in diesem besonderen Medium gewidmeten Artikel die Möglichkeit eröffnet, die Haftproblematik zwar nicht zu Fleisch und Blut werden zu lassen – schließlich handelt es sich letzten Endes nur um Papier... –, aber ihr doch gewisse menschliche Konturen zu verleihen, ohne sich nur an die institutionsgeschichtlich jeweils frappierendsten Daten und Fakten zu halten.

  • 95 Deutsch im frz. Original [Anmerkung der Übersetzerin].
  • 96 Idem.

56Sich auf eine solche Quelle zu berufen, ermöglicht es weiter, zu einer besseren Kenntnis der Beziehungen zwischen der Frage des Strafvollzugs und der Öffentlichkeit95 zur Zeit des sogenannten Wirtschaftswunders96 beizutragen, während der das Thema der Haft sozial verdrängt wird. Man hat gesehen, der Spiegel wird nicht müde, ein Bild der öffentlichen Meinung zu zeichnen, zumindest des Mainstreams: konservativ, wenn nicht gar blindwütig, jedoch nicht aus einer durch verlässliches Wissen solide aufgebauten Haltung heraus, sondern im Gegenteil aufgrund von Vorurteilen, Unwissenheit, ja sogar Irreführung – Anlass für die Aufklärungsbemühungen des Spiegels. Dabei bewahrt er im Grunde bis zuletzt seinen kritischen Geist, wenn auch formal sein Ton am Ende der Epoche nicht so bissig zu sein scheint wie zu ihrem Beginn. Die nach dem Strafvollzugsgesetz situierten Artikel beweisen dies, heben sie doch die Trägheit hervor, die auf diesem Gebiet herrscht, wobei sie auf desillusionierte Art und Weise vom Gesetz sprechen. Aber als liberales Nachrichtenmagazin ist der Spiegel auch ein Spiegel von liberalen Unvorstellbarkeiten dieser Zeit: Er argumentiert in Hinblick auf verletzte Rechte, nicht in Hinblick auf eine differenzierte Behandlung illegaler Verhaltensweisen.

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Notes

1 Bildung ist deutsch im frz. Original [Anmerkung der Übersetzerin].

2 Haller (Michael), « La presse en Allemagne », Communication et langages, 1999, Nr. 121, S. 15-26. Seit der Nachkriegszeit sind die Deutschen große Zeitungsleser, wenn sich die Leserschaft auch in den letzten Jahrzehnten tendenziell verringert hat.

3 Fiess (Robert), « Presse allemande : la fin d’une saga », Communication et langages, 1997, Nr. 111, S. 23.

4 Ibidem.

5 Hubé (Nicolas), Décrocher la « Une ». Le choix des titres de première page de la presse quotidienne en France et en Allemagne (1945-2005), Straßburg, PUS, 2008. Die Vorliebe für das, was sich hinter den Kulissen abspielt, ist bald ein Grund, auch die Kulissen der Zeitschrift selbst zu hinterfragen, sowohl intern (von Seiten ehemaliger Redaktionsmitglieder, vgl. Jaene (Hans-Dieter), Der Spiegel, Frankfurt a. M., Fischer, 1968) als auch extern, in wissenschaftlichen Arbeiten (Just (Dieter), Der Spiegel. Arbeitsweise, Inhalt, Wirkung, Hannover, Verlag für Literatur und Zeitgeschehen, 1967).

6 Fiess (Robert), art. cit., S. 24.

7 Enzensberger (Hans Magnus), „Die Sprache des Spiegel“ (1957), in Einzelheiten I – Bewußtseins-Industrie, Berlin, Suhrkamp, 1964, S. 74 ff. Eine spätere Sammelschrift, die bezeichnenderweise Teil einer dem Kulturkritiker Karl Kraus verpflichteten Reihe ist (Arntzen (Helmut), Notling (Winfried), (Hg.), „Der Spiegel“. Analyse, Interpretation, Kritik, Literatur und Press/Karl-Kraus-Studien III, 1972), kommt erneut auf die von Enzensberger identifizierten Mängel zu sprechen und weist darauf hin, dass die Zeitschrift trotz ihrer Qualitäten seinen Titel nicht rechtens trägt (sie ist kein „Spiegel“, der auf ein getreues Abbild der Realität verweist), aus Gründen heraus, die sie jedoch weit übersteigen (da Sprache immer ein Verrat an der Realität ist).

8 Alfred Grosser zufolge (L’Allemagne de notre temps, Paris, Fayard, 1978 [1970], S. 475), hat die Zeitschrift 1973 eine Auflage von einer Million und jede Ausgabe schätzungsweise fünf Millionen Leser (gleiche Angaben bei Just (Dieter), op. cit., S. 191). Der Autor gibt nebenbei ein gängiges Urteil ab: « Auch wenn der Spiegel einen gewissen Konformismus des Antikonformismus an den Tag legte, wurde sein kritischer Geist in einem Land, das der Wohlstand tendenziell zu stark verknöchern ließ, als sehr erfrischend wahrgenommen.“ (S. 476). Dieser Ruf hat bis heute Gültigkeit (vgl. z. B. Rognerud (K. K.), „Der Spiegel“, le magazine qui n’a jamais fait de concessions“, Courrier international, September 2005, Nr. 778, S. 67), obschon in milderer Form, auch bei den französischen Journalisten: vgl. hierzu das jüngste Zeugnis eines Journalisten, der nach jahrelanger Arbeit für die AFP [französische Presseagentur, Anmerkung der Übersetzerin] in Deutschland den außergewöhnlichen Charakter der Zeitschrift unterstreicht, ohne dabei ihre Widersprüche außer Acht zu lassen (La Vaissière (Jean-Louis de), Qui sont les Allemands ?, Paris, Max Milo, 2011, S. 208-218).

9 Eine der breiten Leserschaft durch den Erfolg von Christian Salmons Buch Storytelling (Paris, La Découverte, 2007) zugänglich gemachte Form. D. Just (op. cit., S. 186 ff.) spricht jedoch schon seit 1967 von einer grundlegenden Tendenz zur narrative story oder Story-Form.

10 Glücklicherweise sind die Archive der Zeitschrift seit ihrer Gründung 1947 komplett online und über eine interne Suchmaschine abrufbar (http://www.spiegel.de/suche/). Die Artikel sind nicht signiert, um die kollektive Identität der Zeitschrift zu unterstreichen, weswegen wir uns auf letztere im Allgemeinen und nicht auf einen Redakteur im Besonderen beziehen.

11 Wir lassen damit alles beiseite, was Kriegsgefangene oder Kriegsverbrecher betrifft. Damit wird zum Beispiel ein Artikel über die Freilassung A. Speers im Jahr 1966 von der Untersuchung ausgeschlossen, ein Ereignis, das ebenfalls die Titelseite besetzt. Es ist anzumerken, dass sich im Januar 1973 ein Cover direkt auf das Gefängnis bezieht: Es zeigt einen jungen tätowierten Mann, der hinter Gittern sitzt. Allerdings illustriert es eine über mehrere Ausgaben verfolgte Reihe von Artikeln, die jugendlichen Straftätern im Allgemeinen gewidmet sind (versehen mit einem alarmierenden Titel: „Die Täter werden immer jünger“) und nicht speziell dem Gefängnis, auch wenn letzteres das Thema eines der Artikel einer anderen Ausgabe ist. Deshalb wird es hier nicht behandelt.

12 Das Wort Strafvollzug ist nur schwer ins Französische zu übersetzen, da es vom für die politische Kultur Deutschlands typischen Legalismus geprägt ist (im Unterschied zu Gefängnis, üblicher und profaner Term, der die Haft im materiellen Sinne, eine Vollzugseinrichtung und weiter die Haftstrafe als solche widerspiegelt). Es verweist wörtlich auf die Anwendung einer Strafe, hat aber die spezifische Bedeutung des Freiheitsentzugs bekommen, der Haft, im weiteren Sinne sogar die des Straf- und Haftsystems.

13 Vgl. „Hinter Schloss ohne Riegel.“ Das Wortspiel, mit dem die Präposition ohne das Bindewort und im wohlbekannten Ausdruck ersetzt, lässt durchscheinen, dass es zwar noch Zellen, aber keine Gitterstäbe mehr gibt.

14 Deutsch im frz. Original [Anmerkung der Übersetzerin].

15 Idem.

16 Der Artikel von Januar 1961, auf den wir noch zurückkommen werden, geht auf diese neue Regelung nicht ein; er erwähnt nur die Ausarbeitung einer neuen Version des Strafrechts unter Federführung des Bundesjustizministers Fritz Schäffer (CDU), die sich zu diesem Zeitpunkt angeblich im Abschluss befindet. Der Reformvorschlag wird dort für seine Zaghaftigkeit kritisiert.

17 Diese Affäre von sehr weitem Ausmaß („Die Spiegel-Affäre war für die Bundesrepublik von ebenso großer Bedeutung wie die Dreyfus-Affäre für die Dritte Französische Republik,“ erklärt Édouard Husson in Une autre Allemagne, Paris, Gallimard, 2005, S. 196) resultiert aus der Veröffentlichung geheimer Unterlagen des Verteidigungsministeriums durch den Spiegel, im Rahmen einer allgemeineren Kritik an der Bewaffnungspolitik des Ministers Franz Josef Strauß (CSU). Bei einer durch Geheimbeschluss veranlassten Durchsuchung werden mehrere Journalisten, auch R. Augstein, unter Verdacht auf Landesverrat verhaftet und ins Gefängnis gebracht. Das Ausmaß der Proteste führt letztendlich eine Regierungskrise herbei, die Strauß zum Rücktritt zwingt. Dieses Ereignis läutet das Ende der Adenauer-Ära ein; vielleicht ist es auch schon das Vorspiel zu den sozialen Protesten der zweiten Hälfte des Jahrzehnts. Kürzlich, anlässlich des fünfzigsten Jahrestags der Affäre, hat der Spiegel letzte Enthüllungen zu ihren Hintergründen veröffentlicht, die vor allem zeigen (Ausgaben vom 17. und 24. September 2012), dass der Bundesstaatsanwalt sogar vorhatte, den späteren Bundeskanzler und damaligen Innenminister von Hamburg Helmut Schmidt zu inhaftieren!

18 Vgl. Stefan Aust, „Betr.: Rudolf Augstein“, 11. 11. 2002, S. 3-4, sowie das Interview „Es war ein Kampf“, 21. 10. 2002, S. 90. Es existieren mehrere Biographien Augsteins, in denen diese Haftepisode vielleicht beschrieben wird; sie sind uns jedoch für diesen Artikel nicht zugänglich gewesen.

19 Aus dem Blechnapf“, 18. 01. 1961, S. 20-32. Nach einer fünf Jahre später im Kontext der Veröffentlichung der französischen Übersetzung erschienenen Rezension des Buches (La Nouvelle Revue Française, Juli 1939, Nr. 310, S. 274): „Der Roman von Hans Fallada ist (…) die Geschichte eines armen Teufels, der mehrfach ins Gefängnis zurückkehrt, in das er ein erstes Mal wegen eines Kleinstverbrechens in der Nachkriegszeit geschickt worden ist. Die Tragödie des Häftlings beginnt am Tag, als er aus der Haft entlassen wird: Sein berühmter Fall veranschaulicht jene grundlegende Wahrheit des Gefängnisses, dass es einem ehemaligen Häftling unmöglich ist, ein neues Leben anzufangen.“ Auch andere bekannte deutsche Romane schildern die Problematik der Haftentlassung, allen voran natürlich Berlin Alexanderplatz von Alfred Döblin.

20 Der Mann ist tatsächlich zur mildesten Form des Freiheitsentzugs verurteilt worden (zur Haftstrafe, im Unterschied zur Gefängnis- oder Zuchthausstrafe [deutsch im frz. Original, Anmerkung der Übersetzerin], nach ansteigender Härte). Sie ist im Prinzip zwischen einem und sechs Tagen bemessen und im Gegensatz zu den anderen beiden ist Arbeit hier nicht obligatorisch.

21 Die deutsche Fassung von Foucaults 1975 in Paris erschienenem Werk wird 1977 veröffentlicht [Anmerkung der Übersetzerin].

22 Abzüglich gewisser Rechte“, 15. 2. 1971, S. 49-62. Der Artikel erwähnt mehrfach den Begriff „totale Institution“ und stellt damit Parallelen zu Kasernen und Klöstern auf, ohne jedoch Erving Goffman anzuführen (im Gegensatz zu Donald Clemmer, der namentlich genannt wird).

23 1961 ist alles in Schwarz-Weiß. Die Werbung ist dünn gestreut (drei Anzeigen) und diskret, trotz ihres zweifelhaften Nachgeschmacks, wenn sie auf Produkte hinweist, die in unterschiedlichen Bereichen (ein Aufnahmegerät, eine Fluggesellschaft und Süßigkeiten) für Häftlinge quasi unerreichbar sind. Das ist in diesem Journal übrigens Gewohnheit: In anderen Artikeln findet man zum Beispiel Werbung für ein Solarium oder eine Anzeige, die (züchtig) eine nackte Frau zeigt... 1971 hat sich die optische Darstellung stark verändert: die Anzeigen sind zahlreicher (sieben), manchmal großformatig (von ganzseitig Schwarz-Weiß bis zu einer Doppelseite in Farbe) und einige sind in Farbe. Die Themen passen auch hier nicht zum Gefängnis, beziehen sich auf Komfort (Werbung für Whiskey und für einen Likör), Hygiene (eine andere für Kölnisch Wasser), Reisen (Autos, eine Reise nach Großbritannien)... Die höhere Seitenzahl des zweiten Dossiers erweckt also teilweise einen falschen Anschein.

24 Dienst- und Vollzugsordnung.

25 Gesteh und geh“, 18. 03. 1964, S. 37-52.

26 Der Artikel „Schnell erschöpft“ (14. 11. 1966) berichtet so über die erste Klage eines Deutschen gegen die Bundesrepublik, die von der EMRK in Straßburg nach missbräuchlicher Anwendung der U-Haft untersucht wird, was Gelegenheit dazu gibt, die übliche Kritik an der verfehlten Anwendung dieser Haftform zu üben.

27 Wolff, Jörg, „Die benachteiligende Funktion der Untersuchungshaft“, Kriminologisches Journal, 1975, Bd. 1, S. 17-25.

28 Die Suche per Thema/Schlagwort ist möglich (http://www.spiegel.de/thema/), kann aber nur auf die jüngste Vergangenheit angewendet werden. Für 1947-1949 wird kein Artikel aufgeführt, weshalb wir mit 1950 beginnen.

29 Die zweite Graphik veranschaulicht die zeitliche Verteilung der Artikel zwischen 1960 und 1979: den Erscheinungsjahren (horizontale Achse) steht die Anzahl der dem Thema gewidmeten Artikel gegenüber (vertikale Achse).

30 Im Schnellvergleich ist dies offenbar ungefähr so viel wie zur Drogenfrage, aber zum Beispiel viel weniger als zum Thema Polizei.

31 Vgl. Requate (Jörg), Der Kampf um die Demokratisierung der Justiz. Richter, Politik und Öffentlichkeit in der Bundesrepublik, Campus, Frankfurt am Main, 2008.

32 Ein Beispiel: der Bericht über die Klage eines Häftlings gegen eine Fluggesellschaft, da der Gefängnisinsasse wegen starken Fluglärms unter körperlichen Beschwerden leidet. Und wie der Artikel am Ende ironisch anmerkt, können weder der nahe gelegene Flughafen noch der Häftling umziehen… („Krach im Knast“, 26. 04. 1971, S. 62-65).

33 Im Namen des Königs“, 8. 4. 1968, S. 104. Anderes Beispiel eines Artikels über eine nicht alltägliche Persönlichkeit: ein ehemaliger SS-Soldat, von Beruf Kinderarzt, der für seine Verantwortung am Mord von 200 osteuropäischen Juden zu lebenslänglich verurteilt worden ist und ein Buch über das Gefängnis, oder vielmehr die Gefangenen schreibt, in dem er auf seine sehr eigene Art die Kulissen und Abnormitäten der Haft kritisiert, von der Sexualität bis zum Sprachstil („Ertragen von Kälte“, 26. 4. 1971, S. 62-65).

34 So der Bericht einer Gerichtsverhandlung bezüglich eines Berliner APO-Blatts, das 1968 mit Zeugenberichten auf die ekelerregende Nahrung hinweist, die den Gefangenen zugemutet wird und Mäusedreck, Kakerlaken usw. enthält. Der Herausgeber wird schließlich verurteilt („Wie im Leichenhaus“, 31. 5. 1971, S. 71).

35 Einfach Bambule“, 25. 3. 1968, S. 102. Hier haben wir das Beispiel eines Wortspiels oder einer Anspielung, wie sie der Spiegel in den Artikelüberschriften mit Vorliebe verwendet: „Bambule“ ist ein Begriff, der aus dem deutschen Knastjargon kommt und eine Form von Protest bedeutet. Generell sind die Titel manchmal kryptisch und geben oft in sehr konzentrierter Form die Rede eines im Artikel zitierten Sprechers wider.

36 Vgl. vor allem „Prügel in der Glocke“, 14. 2. 1966, S. 43; „Ein Staatsanwalt muss schlafen können“, 28. 2. 1966, S. 27-32; „Blut an der Wand“, 7. 3. 1966, S. 42-43; „Des Türken Tod“, 2. 5. 1966, S. 71; “Im luftleeren Raum“, 6. 2. 1967, S. 29-30; „Beste Leute“, 14. 8. 1967, S. 51-53; „‚Nicht schlagen – Ich bin ein Hamburger Jung’“, 28. 8. 1967, S. 51. Der Artikel von 1971, „Abzüglich gewisser Rechte“, von dem bereits oben die Rede war und der die Affären von Hamburg und Köln erwähnt, enthält ein Foto von Haase.

37 Er hat übrigens bereits eine lange Geschichte: Heinrich Böll erwähnt, dass in diesem „düsteren Gefängnis“ im November 1933 sechs Kommunisten von den Nazis mit der Axt enthauptet wurden (H. Böll, Une mémoire allemande [Gespräche mit René Wintzen], Paris, Seuil, 1978, S. 201).

38 Im luftleeren Raum“, 6. 2. 1967, S. 29-30.

39 Es liegt eine kleine, fünf Jahre nach dieser Affäre erschienene Broschüre von etwa zwanzig Seiten vor, die wir für diesen Artikel nicht haben einsehen können: Frei (Dieter), Die Kölner "Klingelpütz-Affäre". Mißhandlungen von Gefangenen, Süddt. Verlag, 1974.

40 Zum Beispiel „Nichts als nichts“, 26. 6. 1967, und auch später noch: „Fast Gulag“, 2. 7. 1979, S. 55-57.

41 Vgl. „Fest angepackt“, 22. 1. 1973, „Schwerer Stein“, 21. 2. 1972, „Rappel bekommen“, 2. 10. 1972.

42 Die Zahl erscheint in einer Kurznachricht über den vorzeitigen Ruhestand des in vier Fällen beteiligten Hamburger Gefängnispsychologen („Register/Berufliches“, 9. 4. 1973, S. 188). Die gleiche Zahl wird angeführt in „In Gang gekommen“, 23. 2. 1976. Andere Artikel des gleichen Zeitraums erwähnen nur sechs Fälle, eine Diskrepanz, die über die in dieser Frage herrschende Ungewissheit Aufschluss gibt.

43 Gewisse Schärfe“, 19. 3. 1973, S. 94.

44 Dieses Verständnis der « Affärenform » hat ihren Ursprung in einem Konzeptualisierungsversuch, der zu Beginn der neunziger Jahre von Seiten der pragmatischen Soziologie unternommen wurde, vgl. jüngst Offenstadt (Nicolas), Van Damme (Stéphane) (Hg.), Affaires, scandales et grandes causes, Paris, Stock, 2007.

45 Ein Staatsanwalt muss schlafen können“, 28. 2. 1966, S. 32.

46 Blut an der Wand“, 7. 3. 1966, S. 43.

47 Dietrich Rollman, Strafvollzug in Deutschland. Situation und Reform, Frankfurt am Main, Fischer Bücherei, 1967, S. 13. Der „schreckliche Mord“ dieser Häftlinge und die im selben Moment von der Presse enthüllten Vorkommnisse werden erneut am Ende der Einleitung erwähnt (S. 16).

48 Der Vergleich ist zum Beispiel explizit in „Freddy, die Ratte“, 26. 8. 1974, S. 30.

49 „Prison scandal shakes West Germany“, Times, 28. 8. 1974; „L’affaire des brutalités à la prison de Mannheim ne serait pas un cas isolé“, Le Monde, 30. 8. 1974.

50 „‚Mit Feuer und Schwert durchfahren’“, 26. 8. 1974, S. 31. Der Minister behauptet dort, sich regelmäßig ins Gefängnis zu begeben, zu unüblichen Zeiten und ohne Voranmeldung, um jedwedes Versagen diesbezüglich zurückzuweisen. Er gibt jedoch zu, seit ungefähr einem Jahr nicht mehr dort gewesen zu sein...

51 Wut auf Wachteln“, 2. 9. 1974, S. 30. Zum Gefangenenrat vgl. Engelhardt (Knut), „Neue Perspektiven der Gefangenenbewegung ?“, Kritische Justiz, 1975, Bd. 4, S. 357‑370.

52 Autorenkollektiv/Sozialistisches Büro Offenbach (Hg.), Knastalltag am Beispiel Mannheim. Eine Dokumentation, Offenbach, Verlag 2000, Mai 1975.

53 Eine Intellektuellenzeitschrift merkt so zu dieser Zeit in einer Sonderausgabe zum Thema Gefängnis an, dass die Mannheimer Affäre nur „die Spitze des Eisbergs“ sei, was die Gefängnisreformer sehr gut wissen: „Knast – Strafvollzug und Resozialisierung in der BRD“, Die Horen. Zeitschrift für Literatur, Grafik und Kritik, 1977, Bd. 1, Nr. 105, S. 6.

54 Vgl. etwa in der ZeitDer Fall Karczewski“ (4. 3. 1966), „Mauer des Schweigens“ (15. 9. 1967), „Das Ende eines Skandals“ (2. 6. 1967) und später „Heinsens weiße Weste“ (10. 11. 1972) und „Tod in der Beruhigungszelle“ (26. 1. 1973).

55 Das Wem die Glocke schlägt betitelte Stück des Dramaturgen Hans Pfeiffer wird Ende Oktober 1966 gesendet.

56 Ernst Haase wird so in einer kurzen journalistischen Geschichte des Gefängnisses Holstenglacis erwähnt: „Die Geschichte eines Knastes“, Hamburger Morgenpost, 5. 1. 2008.

57 Requate (Jörg), Der Kampf um die Demokratisierung der Justiz..., op. cit.

58 Von Zelle zu Zelle“, 5. 2. 1973, S. 62.

59 Ich erlaube mir, in diesem Punkt zu verweisen auf: Salle (Grégory), „Surmonter les murs. Les luttes anticarcérales en RFA et en France autour de 1968“, Raison présente, 2009, Nr. 170, S. 39-52. Dieser Unterschied wäre übrigens eine Untersuchung wert. Man könnte theoretisch eine breite Spanne von Hypothesen testen, von der spezifischsten (einer höheren Überwachungsrate) bis zur globalsten (einer deutschen Neigung zum Gehorsam...). Im Bericht über die Gefängnismeutereien 1974 in Frankreich spricht die Zeit von Gefängnissen, „Die Gefängnisse gleichen bisweilen mittelalterlichen Kerkern“ („Mittelalter auf französisch“, 2. 8. 1974), aber die mittelalterlichen Bedingungen sind an sich keine Erklärung, zumal, wie wir gesehen haben, die deutsche Situation ungefähr vergleichbar war.

60 So bezieht sich ein der Haase-Affäre gewidmeter Artikel auf genau diese Einrichtung („Prügel in der Glocke“, 14. 2. 1966, S. 43), um darauf aufmerksam zu machen, dass Prügelstrafen in anderen Gefängnissen durchaus üblich sind – ohne dass man davon zwangsläufig ebenso viel hört.

61 Langsam am Verblöden“, 3. 1. 1972, S. 53.

62 Somit ist es eine Jahreszahl, an der das Auge in der von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung anlässlich des hundertjährigen Jubiläums der Einrichtung aufgestellten und recht kurz gehaltenen Geschichte hängen bleibt („Ein Jahrhundert Santa Fu“, 7. 4. 2006, S. 10).

63 Was bleibt“, 31. 7. 1972, S. 48.

64 Medienzentrum Fuhlsbüttel e.V. (Hg.), Humaner Strafvollzug oder Zuchthaus. Dokumentation über die Zustände in der JVA II Hamburg-Fuhlsbüttel, Santa Fu, Hamburg, 1977. Es handelt sich hier um die zweite Auflage der Broschüre; die Gesamtauflagenstärke zählt nicht mehr als tausend Exemplare.

65 Mitunter schrecklich“, 6. 12. 1971, S. 55-57.

66 Harte Methoden“, 11. 12. 1972, S. 44.

67 Geld im Knast“, 17. 11. 1965, S. 76-77.

68 Kurzweil im Knast“, 13. 3. 1967, S. 86-88. Ein Foto zeigt Häftlinge dabei, wie sie Fußbälle herstellen: Die Legende suggeriert, dass „die da“ wohl viel zu tun haben...

69 Dumme Gedanken“, 10. 11. 1975, S. 111-112.

70 Im blauen Karo“, 22. 3. 1971, S. 81-82.

71 Das zeigt die Soziologin Klein (Uta), Gefangenenpresse: Ihre Entstehung und Entwicklung in Deutschland, Bonn, Forum Verlag Godesberg, 1992. Sie zählt gut fünfzig von der Nachkriegszeit bis zum Ende der siebziger Jahre erschienene Zeitungen (S. 176).

72 Seelisches Oben“, 11. 10. 1976, S. 101-103.

73 Knast tot“, 18. 10. 1976, S. 92-93.

74 Ohne Kübel“, 5. 7. 1961, S. 33-34.

75 Wie im Hotel“, 9. 2. 1970, S. 86-87.

76 Vgl. „Diese Menschen“, 7. 10. 1968, S. 86-89, bzw. „Werte im Trott“, 27. 3. 1967, S. 53.

77 Unentdecktes Land“, 1971, S. 107-108. Der Artikel erwähnt im Vorübergehen den ersten Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes, das unmittelbar vor der Verabschiedung stehen soll – eine enttäuschte Hoffnung, da dieses Gesetz erst fünf Jahre später beschlossen wird. Man könnte andere Beispiele nennen, wie das von geschultem Personal angebotene Ausbildungsprogramm in einem Frankfurter Frauengefängnis („Wunsch nach Pflege“, 21. 10. 1974).

78 Lenz (Siegfried), La leçon d’allemand, Paris, Robert Laffont, 2009, S. 10-11.

79 Nicht böse“, 11. 5. 1970, S. 95-97.

80 Von Liebe keine Spur“, 16. 6. 1975, S. 57.

81 Nicht nur Engel“, 24. 9. 1979, S. 121-124.

82 Beat im Haus“, 11. 1. 1971, S. 110-111. Der Beginn des Artikels sagt viel über die ungewohnte öffentliche Aufmerksamkeit aus, die das Gefängnis genießt: Ein Redakteur des NDR erklärt hier, dass die deutsche Haftmisere schon oft im Fernsehen beleuchtet worden ist, aber noch nie ein Team so lange blieb wie das seine.

83 Zu diesen Reformen und ihren Unklarheiten vgl. Gödecke (Petra), „Die Strafrechtsreform zwischen Vergeltung und Resozialisierung, rigider ‚Sittlichkeit’ und vorsichtiger Toleranz“, in Requate (Jörg), Recht und Justiz in gesellschaftlichen Aufbruch (1960-1975), Baden-Baden, Nomos, 2003, S. 261-273 und Busch (Tim), Die Deutsche Strafrechtsreform. Ein Rückblick auf die sechs Reformen des deutschen Strafrechts (1969-1998), Baden-Baden, Nomos, 2005.

84 „‚Wenn er eins aufs Nasenbein bekommt’“, Nr. 21, 1966, S. 51-52. Wir haben gesehen, dass eine Sonderkommission erst im folgenden Jahr eingesetzt wird und es noch zehn Jahre dauert, bevor das Gesetz in Kraft tritt.

85 Kalte Küche“, 17. 9. 1973.

86 Dieses Interview – in dem sich J. Baumann sehr vorsichtig in Bezug auf Konkretes zeigt, was die Rolle des Professors eher als die des Praktikers verrät – macht erneut deutlich, dass er mit manchen seiner Kollegen (W. Maihofer, U. Klug) zu den „alternativen Profs“ zählt, die wie er später Ministerposten besetzen werden („Nicht zuviel Bürgerrechte aufs Spiel setzen“, Nr. 30/1976, S. 24-25).

87 Gewisse Dressur“, 29. 10. 1979, S. 74-77.

88 Schlimmster Teil“, 6. 3. 1978, S. 65.

89 Schier endlos“, 17. 4. 1978, S. 70-75.

90 „‚Von der Justiz als Büttel missbraucht’“, 6. 8. 1979, S. 38-42.

91 Fast Gulag“, 2. 7. 1979, S. 55-57.

92 Wagner (Joachim), „Humanität als Show. Über die Situation des Strafgefangenen im liberalen Strafvollzug“, Die Zeit, 22. 2. 1980. Beim rezensierten Buch handelt es sich um: Kurt Kreiler, Innen-welt. Verständigungstexte Gefangener, Berlin, Suhrkamp, 1979.

93 Glatt überfordert“, 25. 6. 1979, S. 58-59.

94 Vgl. hierzu Bretschneider (Falk), „Toujours une histoire à part ? L’état actuel de l’historiographie allemande sur l’enfermement aux XVIIIe et XIXe siècles“, Crime, Histoire & Sociétés, Bd. 8, Nr. 2, 2004, S. 141-162.

95 Deutsch im frz. Original [Anmerkung der Übersetzerin].

96 Idem.

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Titre Spiegel, 18. Januar 1961
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Titre Spiegel, 15. Februar 1971
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Titre Spiegel, 18. März 1964
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Titre Die ersten drei Seiten des Artikels von 1961
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Titre Die drei ersten Seiten des Artikels von 1964
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Titre Le Monde, 30. August 1974
Légende « Régime des peines et administration pénitentiaire en RFA (1974-1999) », FNSP, RFA 164.
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Titre Times, 28. August 1974
Légende « Régime des peines et administration pénitentiaire en RFA (1974-1999) », FNSP, cote RFA 164.
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Titre Knastalltag am Beispiel Mannheim, Mannheim, 1975
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Titre Humaner Strafvollzug oder Zuchthaus, Hamburg, 1977
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Grégory Salle, « Die Frage des Strafvollzugs in der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel des Spiegels (1947-1979) »Criminocorpus [En ligne], Varia, mis en ligne le 11 octobre 2013, consulté le 13 octobre 2024. URL : http://journals.openedition.org/criminocorpus/2512 ; DOI : https://doi.org/10.4000/criminocorpus.2512

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Auteur

Grégory Salle

Dr. Gregory Salle ist seit 2007 Forscher in Sozialwissenchaften am französischen CNRS (CLERSÉ, Lille). In Zusammenarbeit mit Gilles Chantraine hat er neulich die letzte Ausgabe (Vol. X, 2013) der elektronische Zeitschrift Champ Pénal/Penal Field (http://champpenal.revues.org/8380) veröffentlicht, über "Weisse-Kragen Kriminalität".

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