Karin Raude, Der Volksgeist bei Jacob Grimm
Karin Raude, Der Volksgeist bei Jacob Grimm, Frankfurt, Vittorio Klostermann, 2022 [Studien zur europäischen Rechtsgeschichte; Band 331]. XIV, 400 Seiten
Texte intégral
1Ihre von Hans-Peter Haferkamp betreute, an der Universität Köln entstandene und dort preisgekrönte Dissertation des Jahres 2019 legt Karin Raude hier in dem stattlichen Buchformat der „Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie“ vor. Eine Arbeit über Jacob Grimm benötigt kaum eine Rechtfertigung. Die gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Wilhelm (1786-1859) durchgeführten, grundlegenden Studien zur deutschen Philologie und Altertumswissenschaft sichern ihm einen Ehrenplatz in der deutschen Ideengeschichte. In der politischen Geschichte wird Jacob Grimm als einer der „Göttinger Sieben“ gefeiert und er gehörte 1848 auch zum Vorparlament und zur Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche. Als Jurist, als welcher er seine Studien bei Savigny in Marburg begann, verdient Jacob Grimm wegen seiner Deutschen Rechtsaltertümer (1828) Aufmerksamkeit.
- 1 Karl H.L. Welker, „Volksgeist“, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 5 Bde., hrsg. vo (...)
2Der Begriff „Volksgeist“ ist als Thema vielleicht weniger offensichtlich. Die Instrumentalisierung, die der Begriff während der Nazi-Herrschaft erfuhr, hat zu seiner Desavouierung geführt, und der Begriff ist aus der philosophischen und juristischen Literatur weitgehend verschwunden (zur Begriffsgeschichte vgl. Karl Welker & Andreas Grossmann1). Im 18. und frühen 19. Jahrhundert war die Lage allerdings ganz anders: Herder verwendet bereits „Geist des Volkes“ und benutzt als Äquivalente auch „Charakter des Volkes“ und „Nationalgeist“. Auch Hegel benutzt den Begriff „Volksgeist“ bereits im 18. Jahrhundert in seinerzeit unveröffentlichten Studien zur Religion, bevor er ihn in seinen geschichtsphilosophischen Vorlesungen (ab dem Wintersemester 1822/23) dynamisiert, indem er eine Abfolge von Volksgeistern sieht, die jeweils eine bestimmte Entwicklungsstufe des „Weltgeistes“ repräsentieren. Bei beiden, Herder und Hegel, spielte das Vorbild von Montesquieu eine zentrale Rolle – letztlich ein Schutzwall gegen die Versuche nationalsozialistischer Vereinnahmung ihrer Begriffe von „Volksgeist“.
- 2 Karl Otmar von Aretin, „Die Brüder Grimm und die Politik ihrer Zeit“, in: Jacob und Wilhelm Grimm: (...)
- 3 Jacob Grimm, „Von der Poesie im Recht“ [1815], zuerst in: Zeitschrift für geschichtliche Rechtswiss (...)
3Karin Raude geht solchen Einflusslinien, Parallelen und Gegensätzen nach, also was Grimm mit u.a. Herder, Savigny und Hegel verbindet bzw. trennt. Einleitend zu Jacob Grimms Volksgeistlehre ist aber mit der Autorin eine Schwierigkeit hervorzuheben. Einerseits teilt sie mit früheren Forschungen die Überzeugung, dass Grimms Konzeption von „Volksgeist“ das innere Band ist, das sein facettenreiches Werk zur Sprache, Poesie und Rechtslehre zusammenbindet, weil sie für ihn alle drei letztlich Ausdrücke des Geistes eines Volkes sind, wie es Karl Otmar Freiherr von Aretin in einer Göttinger Akademierede bereits angedeutet hatte2. Grimms früher Aufsatz über die Poesie im Recht eröffnet diese Perspektive überzeugend3. Andererseits liefert Grimm keine wirkliche Definition und „Volksgeist“ bzw. „Geist des Volkes“ werden zudem relativ selten explizit benutzt (S. 16; hier und im Folgenden beziehen sich bloße Seitenangaben in Klammern auf Raudes Studie). Die Autorin spricht von einer „Diskrepanz zwischen Begriff und Konzept“ (17). In dem wichtigen Aufsatz des Jahres 1815 (s. Anm. 3) taucht der Ausdruck „Volksgeist“ noch nicht explizit auf, doch geht es bereits um die gemeinsame Entstehung und weitere Entfaltung von Recht, Dichtung und Sprache. Den gemeinsamen Ursprung dieser Erscheinungen und letztlich aller Kulturerscheinungen (18) bildet für Grimm seine Konzeption von ‚Volksgeist‘.
- 4 Vgl. z.B.: G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts [1821], in: Eva Moldenhauer und K.M (...)
4Was genau verstand Jacob Grimm aber unter „Volksgeist“? Dieser Frage geht die vorliegende Arbeit detailliert nach, wobei ein besonderer Akzent – schließlich handelt es sich um eine rechtswissenschaftliche Dissertation – auf die Ausprägung des Volksgeistes im Recht gelegt wird. Unter rechtshistorischer (aber auch philosophiegeschichtlicher; man denke an Hegels einschlägige Kritik an Savigny4) Perspektive hat die Fragestellung auch wichtige Konsequenzen für eine der großen Streitsachen seiner Zeit: die Kodifikationsdebatte. Angesichts der bereits genannten Schwierigkeiten nähert sich die Autorin dem ‚Volksgeist‘ behutsam über die Elemente, die für Grimm zum gemeinsamen schöpferischen Volksbewusstsein gehörten. Volk und Nation (natürlich vor dem von Bismarck geprägten Nationalstaat) werden über die gemeinsame Sprache definiert – ganz im Einklang mit der romantischen Sprachwissenschaft (22) – andererseits ist die Sprache auch bereits ein Ausdruck des Volksgeistes. Grimm legte einen Nachdruck auf ein weitgefasstes (in enger Verwandtschaft mit skandinavischen und angelsächsischen Völkern stehendes) ‚deutsches‘ Volk, das eine Sprache und Literatur teilt. In Anlehnung an Herder ist sein „Volk“ deutlich eine ‚Kulturnation‘ (26), aber auch eine Idealisierung bestimmter Aspekte des ‚einfachen Volkes‘ (nicht abwertend gemeint, sondern lediglich im Gegensatz zu den ‚Gelehrten‘), wie Familiensinn, Heimatbindung, Frömmigkeit. In einer Analogie zu einer Ursprache muss es auch einen Ursprung der Völkerbildung gegeben haben. Für den deutschen ‚Volksgeist‘ sei dann eine besondere Beziehung zur Freiheit (im Sinne von frei von Fremdbestimmung; 54 ff) charakteristisch.
5Nach dieser behutsamen Annäherung an Grimms Konzeption von „Volksgeist“ geht die Autorin Grimms Quellenarbeit nach (85 ff). Was manchmal als bloße Sammelleidenschaft missverstanden worden ist, erwuchs stets aus Grimms Suche nach den frühen und frühesten Ausprägungen von Sprache, Dichtung und Recht. Derartige Quellen waren für Grimm „Puzzelteile der ursprünglichen Zustände“ (104). Als Beispiel sei an die Märchensammlung erinnert (freilich hatte Grimm nur die Erstausgabe von 1812 besorgt), sicher diejenige Leistung, die den Namen von Grimm am stärksten bekannt gehalten hat. Diese Sammlung war keineswegs als Vorlesebuch für Kinder gedacht, sondern ein Versuch, Quellen des Volksgeistes zu sammeln und den Lesern als dessen Erzeugnisse im Bewusstsein zu halten. Die Juristen sollten die Märchen auch über alte Rechtstraditionen belehren (111). Die ‚deutschen‘ Märchen sollten für Grimm auch Aufschluss über den spezifisch deutschen Volksgeist bieten. Die Autorin verschweigt aber nicht, dass neuere Forschungen gezeigt haben, dass das, was Grimm nur aus mündlicher Überlieferung des einfachen Volkes aufzuzeichnen glaubte, doch schon aus französischen Kunstmärchen stammte, welche von hugenottischen Einwanderern über den Rhein getragen wurden (30, 113). Jedenfalls beeinflusste bereits seine Überzeugung vom Vorhandensein eines Volksgeists die Quellensuche an sich (5).
6Im zweiten Teil der Arbeit geht es um die Rekonstruktion des Kontextes, wie andere Denker vor ihm und gleichzeitig mit ihm eine Konzeption von Volksgeist entwickelten, um auf dieser Grundlage seine Originalität bestimmen zu können. Hier wird der Bogen der Vergleichspartner weit gespannt und umfasst neben Juristen (von Savigny über Gustav Hugo bis Puchta) auch Philosophen und Philologen (Herder, Schelling, Schlegel, Hegel). Unter Auswertung älterer Einzelstudien (vgl. z.B. Helmut Jendreiek, Hegel und Jacob Grimm, Berlin, Schmidt, 1975) werden bei den Vergleichspersonen vorzugsweise die programmatischen Texte herangezogen, was den jeweiligen Vergleich nicht erschöpft, aber immerhin absteckt.
7Ein Ausblick auf die Rezeption Jacob Grimms bei den deutschen Juristen der Folgezeit (bis ins 20. Jahrhundert) rundet den Band ab (339-365). Insgesamt eine informative, fleißige Arbeit.
Notes
1 Karl H.L. Welker, „Volksgeist“, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 5 Bde., hrsg. von Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann, Berlin: Schmidt, 1964-1998, Bd. 5, Sp. 986-990; Andreas Grossmann, „Volksgeist; Volksseele“, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Hrsg. von Joachim Ritter, Karlfried Gründer und Gottfried Gabriel, Bd. 11, Basel, Schwabe, 2001, Sp. 1102-1107 und ausführlicher: Ders., „Volksgeist – Grund einer praktischen Welt oder metaphysische Spukgestalt? Anmerkungen zur Problemgeschichte eines nicht nur Hegelschen Theorems“, in: Metaphysik der praktischen Welt: Perspektiven im Anschluß an Hegel und Heidegger, hrsg. von A. Grossmann und Christoph Jamme, Amsterdam: Rodopi, 2000, 60-77.
2 Karl Otmar von Aretin, „Die Brüder Grimm und die Politik ihrer Zeit“, in: Jacob und Wilhelm Grimm: Vorträge und Ansprachen in den Veranstaltungen der Akademie der Wissenschaften und der Georg-August-Universität in Göttingen, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1986, S. 49-66, hier S. 63.
3 Jacob Grimm, „Von der Poesie im Recht“ [1815], zuerst in: Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft. II.1 (1815), 25-99; leichter zugänglich in: Jacob Grimm, Kleinere Schriften. Hrsg. von Eduard Ippel, Band 6, Berlin, Ferdinand Dümmler, 1882, S. 152-191.
4 Vgl. z.B.: G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts [1821], in: Eva Moldenhauer und K.M. Michel (Hrsg.), Hegel: Theorie Werkausgabe, 20 Bände, Frankfurt, Suhrkamp, 1969-1971, hier Bd. 7, § 211, S. 363; vgl. Myriam Bienenstock, „Hegels Kodifikationsforderung um 1802", in: E. Weisser-Lohmann und Dietmar Köhler (Hrsg.), Verfassung und Revolution [Hegel-Studien, Beiheft 42], Hamburg, Meiner, 2000, S. 85-105.
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Référence papier
Norbert Waszek, « Karin Raude, Der Volksgeist bei Jacob Grimm », Germanica, 73 | 2023, 179-210.
Référence électronique
Norbert Waszek, « Karin Raude, Der Volksgeist bei Jacob Grimm », Germanica [En ligne], 73 | 2023, mis en ligne le 18 décembre 2023, consulté le 06 juin 2026. URL : http://journals.openedition.org/germanica/20921 ; DOI : https://doi.org/10.4000/germanica.20921
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