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La police politique en Union Soviétique (suite et fin)

“S etoj publikoj ceremonit´sja ne sleduet”

Die Zielgruppen des Befehls Nr. 00447 und der Große Terror aus der Sicht des Befehls Nr. 00447
Rolf BINNER et Marc JUNGE
p. 181-228

Résumés

Résumé
« S etoj publikoj ceremonit´sja ne sleduet » : les groupes visés par le Prikaz n°00447 et la Grande Terreur vue à travers ce Prikaz.
L’opération n° 00447 du 30juillet 1937 menée contre les anciens koulaks, les criminels, les communautés et groupes religieux, les anciens membres de partis politiques et de l’appareil d’État tsariste, les cosaques et les Blancs, représente la campagne d’arrestations massives la plus importante jamais exécutée par la police secrète. Près de la moitié des condamnations d’ordre « politique », y compris les condamnations à mort qui furent prononcées pendant les quinze mois que dura la campagne, peuvent être imputées à ce Prikaz.

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Texte intégral

Die Zielgruppen des Befehls Nr. 00447

1Paragraph I des Befehls Nr. 00447 gegen “Kulaken, Kriminelle und andere konterrevolutionäre Elemente” des Volkskommissars des Inneren Ežov vom 30. Juli 1937 enthält eine Liste von Opferkategorien des Großen Terrors. Verfolgt werden sollten : 1. Ehemalige Kulaken, die nach Verbüßung ihrer Lagerstrafe in ihren Heimatort zurückgekehrt waren. 2. Ehemalige Kulaken, die aus Lagern und Arbeitssiedlungen (trudposelki) oder vor der Entkulakisierung geflohen waren. 3. Ehemalige Kulaken und sog. “sozialgefährliche Elemente”, die aufständischen, faschistischen und räuberischen Gruppen angehört, ihre Strafe verbüßt oder sich ihr entzogen hatten. 4. Mitglieder antisowjetischer Parteien, ehemalige Weiße, Angehörige der politischen Polizei (žandarmy) und Amtsträger des Zarenreiches sowie Banditen, Schlepper und Remigranten, die untergetaucht oder aus der Haft entflohen waren. 5. Gefährliche Mitglieder von inzwischen liquidierten Aufständischenorganisationen, darunter auch solche, die sich zur Zeit in Untersuchungshaft befanden. 6. Die aktivsten antisowjetischen “Elemente” unter ehemaligen Kulaken, Banditen, Weißen, Sektenanhängern und Kirchenmitgliedern in Gefängnissen, Lagern, Arbeitssiedlungen und Kolonien. 7. Gemeine Kriminelle (Banditen, Räuber, rückfällige Diebe, professionelle Schmuggler, rückfällige Betrüger, Viehdiebe), auch wenn sie sich zur Zeit in Untersuchungshaft befanden. 8. Kriminelle in Arbeitssiedlungen und Lagern. Die Kategorien 1-4 und 6 trugen jeweils den Zusatz “soweit sie sich antisowjetisch betätigen”. Bei den Kategorien 7-8 hieß es einschränkend, “soweit sie ihre verbrecherische Tätigkeit fortsetzen”.

2Es dürfte sich um die umfassendste und detaillierteste offizielle Liste der Opferkategorien des Großen Terrors handeln. Das Besondere ist, daß zusätzlich zu den traditionell als systemfeindlich eingestuften Gruppen eine Kategorie in der Auflistung neu ist : die Kriminellen.

1. Ehemalige Kulaken

  • 1 Das Politbüro hatte im Januar 1930 die Kulaken, denen der Eintritt in die Kolchosen verwehrt und de (...)
  • 2 A. Graziosi, The great Soviet Peasant War. Bolsheviks and peasants, 1917-1933, Cambridge, MA, 1996, (...)
  • 3 Vgl. Tagebuch von Andrej Stepanowitsch Arschilowski, in : V. Garros, N. Korenewskaja, T. Lahusen (H (...)
  • 4 N.V. Tepcov, “Ssyl´nye mužiki. Pravda o specposelkach”, in : Neizvestnaja Rossija, Bd 1, Moskau, 19 (...)
  • 5 Vgl. V.I. Zemskov, “Kulackaja ssylka”, art. cit., S. 122-125. Aus den Arbeitsbesserungslagern sind (...)
  • 6 N.A. Ivnickij, Kollektivizacija i raskulačivanija (načalo 30-ch godov), Moskau, 1996, S. 149.
  • 7 L. Viola, Peasant rebels under Stalin. Collectivization and the culture of peasant resistance, New (...)
  • 8 Ebda, S. 100-180; N.A. Ivnickij, Kollektivizacija, op. cit., S. 161-164.

3Bei den im Befehl genannten Exkulaken dürfte es sich, folgt man den in der Politbüro-Resolution vom 30. Januar 19301 aufgestellten Kriterien, um Kulaken aller drei Kategorien handeln. Allerdings sind die Umschreibungen nicht ganz eindeutig. Wieviele Bauern während der Kollektivierung in Arbeitsbesserungslager (Ispravitel´nyj trudovoj lager, ITL) eingewiesen wurden, ist nicht bekannt. Nach Schätzungen des italienischen Historikers Andrea Graziosi waren im Juli 1932 ca. 120.000 Exkulaken in den ITL.2 Nach Verbüßung der Haftstrafen scheint ihnen erlaubt worden zu sein, auch in ihre Heimatorte zurückzukehren.3 Die Zahl der im Befehlstext unter I.2 genannten ehemaligen Kulaken dürfte weitaus höher liegen. Vor allem solange das Bewachungssystem in den Konzentrationslagern und “Kulakensiedlungen” noch nicht ausgebaut war, gelang vielen Kulaken die Flucht aus Lager und Verbannung. Aus den Sondersiedlungen/Arbeitssiedlungen unternahmen von Januar 1931 bis 31. Dezember 1937 insgesamt 617.267 Insassen einen Ausbruchversuch, von denen 222.268 wieder ergriffen und z.T. in die strenger bewachten ITL eingewiesen wurden ;4 395.000 Personen gelang die Flucht,5 an die sich ein Leben in der Illegalität -- häufig mit gefälschten Dokumenten -- anschloß. Ein anderer Weg des passiven Protestes gegen Kollektivierung und Entkulakisierung wird in den offiziellen Quellen als “samoraskulačivanie” (Selbst-Entkulakisierung) bezeichnet. Diese Bauern versuchten dem Stigma und Schicksal des Kulaken zu entkommen, indem sie ihren Besitz (Hof und Vieh) zerstörten oder verkauften und sich auf die Flucht machten. Ca. 200-250.000 Bauernfamilien entschieden sich 1930 für diesen Weg.6 Die meisten versuchten, in der Millionenschar agrarischer Migranten unterzutauchen, die während des ersten Fünfjahrplans in die Städte und Industriezentren zogen, wo ab 1930 akuter Arbeitskräftemangel herrschte. Mit den im Befehl unter I.3 identifizierten “byvšie kulaki” (Exkulaken) dürften in erster Linie solche Bauern gemeint sein, die sich während der Kollektivierung, vor allem im Jahre 1930, in dem der “peasant civil war against Soviet power”,7 der gewaltsame Widerstand der Bauern, seine Klimax erreichte, am Protest gegen Kollektivierung und Entkulakisierung beteiligten. Diese in den OGPU-Rapporten als “massovye vystuplenija” bezeichneten Aktionen kulminierten in bewaffneten Aufständen von bis zu 3.000 spontan organisierten Teilnehmern, die kurzfristig in mehreren Dörfern oder sogar Bezirken die Macht übernahmen und erst durch den Einsatz der Roten Armee besiegt wurden ; es kam zu Gewaltaktionen, bei denen über 1.100 lokale Funktionäre und bäuerliche Sowjetaktivisten getötet wurden.8 Hinter diesen bäuerlichen Aktionen ortete das OGPU Kulaken als Organisatoren und als Hauptakteure.

  • 9 S. Fitzpatrick, Everyday Stalinism. Ordinary life in extraordinary times : Soviet Russia in the 193 (...)
  • 10 J.W. Stalin, Werke, Bd 13, S. 185-190, 203-207. Zu den in die Partei eingedrungenen ehemaligen Kula (...)
  • 11 Vgl. die Befehle vom 20. Februar 1930, 10. Juli 1930, 28. April 1932 und 5. Januar 1933 in : Centra (...)
  • 12 Nach Ežovs Zwischenbericht (25. Dezember 1935) über die Überprüfung der Parteibücher waren während (...)

4Möglicherweise ging es den Initiatoren und Autoren des Befehls Nr. 00447, wie Sheila Fitzpatrick vermutet, vorrangig darum, die aus den Lagern und Kulakensiedlungen entkommenen Kulaken zu entlarven und zu “eleminieren”.9 Schon 1933 konstatierte Stalin in zwei Brandreden voll exterminatorischer Rhetorik gegen “Ehemalige” und Kulaken, diese hätten eine neue soziale Identität angenommen und unter der Maske von Lagerverwaltern, Wirtschaftsleitern und Arbeitern “Diebstahl und Veruntreuung in Massenumfang” in den Kolchosen und Fabriken organisiert ; selbst in die Partei hätten sie sich eingeschlichen.10 Seit 1930 hatte das OGPU bzw. sein Nachfolger im NKVD -- die Hauptverwaltung Staatssicherheit (GUGB) -- zahlreiche Aktionen zur Aufdeckung dieser verborgenen Feinde durchgeführt,11 die Polizei hatte mit Hilfe des 1932 eingeführten Passes die Städte nach ihnen durchforstet, und die Partei hatte bei ihren Säuberungen nicht wenige Mitglieder ausgeschlossen, weil sie ihre Kulakenherkunft verschwiegen hatten.12 1935-1936 verlor die Hetzjagd auf die ehemaligen Kulaken an Intensität, und es kam es sogar zu einer stillschweigenden Duldung von Exkulaken in Kolchosen (siehe unten).

  • 13 Vgl. vor allem die Reden der Parteisekretäre der Westsibirischen Region R.I. Ejche und der Turkmeni (...)
  • 14 Izvestija, 11.12.1937, S. 1, 2. Trotz dieser blutrünstigen Rhetorik zielten die stalinistischen Mas (...)

5Auf dem ZK-Plenum im Februar-März 1937 deutet sich aber bereits ein neuer repressiver Kurs an.13 Ihre verbale Klimax erreichte die Hetzjagd auf die Kulaken in Ežovs Rede vom 10. Dezember 1937 in Gor´kij, mit der er die Kampagne zu den Wahlen zum Obersten Sowjet abschloß: Hier werden “die kläglichen Überreste der Kulaken, der Kriminellen und der degenerierten Trotzkisten-Bucharinisten” als die drei in-nersowjetischen Pfeiler der faschistischen Bourgeoisie im Kampf gegen die Sowjetunion dargestellt. Ežov läßt keinen Zweifel aufkommen, was mit ihnen geschehen soll, bzw. wie wir heute wissen, bereits geschah : “Unser sowjetisches Volk wird all diese verächtlichen Handlager der Herren Kapitalisten, diese niederträchtigen Feinde der Arbeiterklasse und aller Werktätigen bis auf den letzten vernichten.”14

  • 15 Zu West-Sibirien siehe die Anfrage Mironovs an Ežov vom 8. Juli 1937, vgl. M. Vylcan, “Garantiruets (...)
  • 16 Moskauer Gebiet : 11.971.367 Einwohner, Westsibirisches Gebiet : 6.433.527 Einwohner. Turkmenische (...)

6Um einen Eindruck zu geben, in welcher Größenordnung neben den illegalen auch Kulaken, die ihre Strafe ordnungsgemäß abgeleistet hatten, zurückkehrten oder in andere Gebiete und Städte abwanderten, können statistische Angaben über die Situation in zwei Republiken und zwei Gebieten herangezogen werden.15 Im Moskauer Gebiet einschließlich der Stadt Moskau wurden Anfang Juli 1937 7.869 Kulaken registriert und der 1. Kategorie (Todesstrafe) sowie der 2. Kategorie (Lagerhaft) zugeteilt. Ein anderes Bild ergibt sich in den ländlich geprägten Teilen der Sowjetunion. In der West-Sibirischen Region wurden Anfang Juli bei einer geringeren Bevölkerungsdichte16 14.843 Kulaken den jeweiligen Kategorien zugeteilt, in der Turkmenischen SSR 1600 und in der ASSR der Tschuwaschen (čuvaši) 762.

  • 17 Istorija kolchoznogo prava, T. 1, Moskau, 1958, S. 429. Ein zusätzliches Problem stellten die Kinde (...)
  • 18 Sh. Fitzpatrick, Stalin‘s peasants, op. cit., S. 243.
  • 19 Abgedruckt in : Iz istorii zemli Tomskoj. God 1937. Sbornik dokumentov i materialov, Sost. A.A. Bon (...)
  • 20 Ebda. Diesem Zirkular folgten noch drei weitere im Juli und September 1937. Ebda, S. 127-128, 186.

7Wie aber stand die Parteiführung zu dieser Rückkehrerwelle ? Rein rechtlich konnten die trudposelency (Arbeitssiedler) ihre Bürgerrechte auf individuellen Antrag hin seit dem 19. Januar 1935 zurückerhalten. In einem Dekret vom Januar 1935, das bis Anfang der fünfziger Jahre galt, wurde jedoch unmißverständlich klargestellt, daß die deportierten Kulaken keineswegs das Recht hatten, den Ort der Verbannung zu verlassen. Die im März 1935 verabschiedeten Richtlinien für die Kolchosen und Sowchosen erlaubten ihnen lediglich die Bildung von Kolchosen an ihren Verbannungsorten.17 Die Kulaken hielten sich jedoch nicht an die Formel der Führung, die ihnen die Bürgerrechte nur an ihren Verbannungsorten und ohne Recht auf Rückkehr einräumte. Sie blieben nicht an ihren neuen Siedlungsorten, sondern kehrten trotz des Verbots zu Hunderten und Tausenden zurück.18 Ein Rundschreiben des Exekutivkomitees der Westsibirischen Region vom April 1937 berichtet, daß als Resultat der falschen Auslegung der neuen Verfassung ehemalige Arbeitssiedler massenweise ihre Ansiedlungsorte verlassen hätten, nachdem ihnen zuvor von den zuständigen Behörden die Bürgerrechte zugesprochen worden waren und sie einen Paß erhalten hatten.19 Für diesen Fall hatten weder die zentrale Partei- und Staatsführung noch die lokale Führung vorgesorgt. Fragen, ob und wie die Kulaken in die Gesellschaft zu reintegrieren seien, ob sie in Kolchosen aufgenommen, in Fabriken, im Transport- und Bauwesen oder der Verwaltung arbeiten dürften, ob sie Anspruch auf ihr konfisziertes Eigentum hätten, waren ungelöst geblieben. Bis die Parteiführung am 31. Juli 1937 den operativen Befehl Nr. 00447 billigte, hatten vor allem die lokalen Behörden, Parteiführungen, Landwirtschaftssowjets, Kolchosvorsitzenden und Kolchozniki auf widersprüchliche Weise auf die Rückkehrer reagiert : Die Aufnahme von ehemaligen Kulaken in die Kolchosen war bis Mitte 1937, wie das erwähnte Zirkular ebenfalls zeigt, weit verbreitet. Die Flüchtigen wurden, nachdem sie an ihren früheren Wohnort zurückgekehrt waren, in verschiedenen Organisationen angestellt, in Kolchosen aufgenommen usw. Zur weiteren Legalisierung erhielten sie in einigen Fällen vom Dorfsowjet Gutachten (spravki), mit denen sie Pässe beantragen konnten.20

  • 21 Fitzpatrick belegt dies anhand von Presseberichten, die hauptsächlich nach dem 30. Juni 1937, d.h. (...)
  • 22 In ihrem neuen Buch tritt dieser Begriff (zur Glättung ihrer Argumentation ?) allerdings nicht mehr (...)

8Teilweise konnten die Kulaken sogar wieder Leitungspositionen in den Kolchosen einnehmen. Auch wird über Rückkäufe von Häusern von Kolchosen, die in finanzieller Not waren, berichtet. Selbst Absprachen und Übereinkünfte von Kolchosvorsitzenden mit enteigneten Kulaken, die sich den Repressionen Anfang der dreißiger Jahre entzogen und seitdem ein halblegales Dasein gefristetet hatten, hat es offensichtlich gegeben.21 Fitzpatrick spricht im Zuge der Diskussion der Verfassung von 1936 sogar von einem Klima der “Aussöhnung”22 mit den ehemaligen Kulaken. Die staatlichen Organe, die Kommunisten und auch die ehemaligen Kulaken selbst hätten die neue Verfassung, die das Wahlrecht und andere Bürgerrechte allen Bürgern, einschließlich der ehemaligen Kulaken, garantierte, als Wendepunkt angesehen.

  • 23 Rittersporn belegt mit Archivmaterialien, daß die ehemaligen Kulaken sich durch die neue Verfassung (...)

9Andererseits läßt sich das Bild von einer Aussöhnung nicht durchgängig bestätigen. So war das “Demaskieren” ehemaliger Kulaken, die ihre Identität zu verschleiern versucht hatten, in den Kolchosen und Sowchosen sowie an den städtischen Arbeitsplätzen ein allgemeines Ritual. Grundsätzlich hätten, so argumentiert Fitzpatrick, die Bauern die Rückkehrer mit argwöhnischen Augen betrachtet, nicht unbedingt wegen eines verbreiteten Kulakenhasses, sondern aufgrund der Befürchtung, daß ein neuer Kreislauf gegenseitiger Beschuldigungen und Rache beginnen könne, einschließlich der peinlichen Frage nach dem konfiszierten Eigentum der Kulaken. Fitzpatrick führt Presseberichte über Kulaken an, die in ihre inzwischen zu Kolchosen zusammengefaßten Dörfer zurückgekehrt seien, um Aufnahme in die Kolchosen gebeten und Anspruch auf ihr Haus und andere konfiszierte Dinge erhoben hätten.23 Andere hätten sich in der näheren Umgebung niedergelassen und seien periodisch zurückgekehrt, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Auch gegen den Rückkauf von Häusern durch ehemalige Kulaken scheinen die anderen Kolchozniki protestiert zu haben.

  • 24 Siehe dazu insbesondere : St. Merl, Bauern unter Stalin. Die Formierung des sowjetischen Kolchossys (...)
  • 25 Vgl. M. Hildermeier (Hrsg.), Stalinismus, op. cit., S. 534.
  • 26 Wie “Kulaken” Anfang der dreißiger Jahre deportiert wurden. John Scott erzählt eine Begebenheit auf (...)
  • 27 Im Januar 1938 hatte eine Direktive von Ežov und Frinovskij angeordnet, alle Exkulaken und antisove (...)
  • 28 N. Werth, “Ein Staat gegen sein Volk. Gewalt, Unterdrückung und Terror in der Sowjetunion”, in : S. (...)

10Gerade im Kontext des schlecht funktionierenden Kolchossystems24 und der allgemeinen Landwirtschaftspolitik, die nicht in erster Linie agronomische und betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern Linientreue förderte,25 galten die ehemaligen Kulaken der politischen Führung als ein (potentiell) destabilisierender Faktor. Ihre Beurteilung wurde unverändert davon bestimmt, daß sie in der Vergangenheit die wirtschaftlich stärkste und einflußreichste Kraft der Dörfer ausgemacht hatten, die phasenweise eine reale Bedrohung der bolschewistischen Herrschaft gewesen war und sich massiv gegen die Kollektivierung gewehrt hatte. Mit Recht befürchtete man, daß sie nicht vergessen hatten, daß es der Landbevölkerung vor der Kollektivierung wesentlich besser gegangen war.26 Damit ist auch zu erklären, daß selbst das Ausweichen ehemaliger Kulaken in die großen Städte und die Industriezentren und den Eisenbahnsektor27 mit Besorgnis gesehen und als Unterwanderung gegeißelt wurde, obwohl dort -- im Gegensatz zum Land --, Arbeitskräftemangel herrschte und sich die ehemaligen Kulaken als sehr anpassungs- und lernfähig erwiesen.28

  • 29 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror v Omskom Priirtyš´e 1937-1938, Omsk, 1998, S. 57; Vgl. auch : Iz ist (...)
  • 30 Iz istorii zemli Tomskoj, op. cit., S. 190-196, 209-210, 230-232, 278-281; z.T. Listen von verhafte (...)
  • 31 Im Oktober 1937 konstatierte der Erste Sekretär der Parteiorganisation des Omsker Gebiets, daß 1.50 (...)
  • 32 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 57, 60,
  • 33 Ebda, S. 62-63.
  • 34 Diese Einschätzung beruht einerseits auf Impressionen aus der Lektüre zahlreicher Gedenkbücher, and (...)
  • 35 ”Zanimalsja častnym izvozom” (er hatte ein privates Fuhrgewerbe), heißt es im Verdikt der Trojka de (...)
  • 36 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 48, 51, 58-60, 63, 65.
  • 37 Ebda, S. 55, 57, 64. Zur Situation in Sibirien (speziell im Gouvernement Tjumen´) im Jahre 1921, vg (...)

11Am Beispiel der sibirischen Gebiete kann exemplarisch gezeigt werden, welche Kulaken dann real vom Befehl Nr. 00447 betroffen waren. Ehemalige Kulaken, die sich ungesetzlich aus den Arbeitssiedlungen entfernt hatten, wieder in ihre Heimatdörfer zurückgekehrt oder in andere Orte gezogen waren und sich inzwischen in die neue Ordnung integriert hatten, wurden wieder aus den Kolchosen,29 Fabriken30 und dem Eisenbahnsektor31 “herausgefiltert”. Der standardisierte Vorwurf lautete, daß sie aus repressierten Kulaken konterrevolutionäre oder aufständische Gruppen organisiert oder an ihnen teilgenommen hätten.32 Allerdings trafen die Maßnahmen nicht nur Rückkehrer und Geflohene, sondern auch Kulaken aus den Arbeitssiedlungen selbst.33 Auffallend ist auch, daß viele edinoličniki (Einzelbauern) als Exkulaken verurteilt wurden.34 Ebenso dürften im Rahmen der Operation 00447 nicht wenige Betreiber von ländlichen Kustar´gewerben Opfer der Repression geworden sein, vor allem Fuhrleute.35 Nicht selten verknüpfte man die Kulaken in großen Gruppenprozessen mit Geistlichen, Sektenführern, ehemaligen Weißen, ehemaligen Sozialisten-Revolutionären und Kriminellen.36 Zusätzlich liquidierte der NKVD Bauern, die in der Vergangenheit an realen Aufständen teilgenommen, zu Gefängnis- oder Lagerhaft verurteilt worden waren, inzwischen aber (zum Teil schon lange) ihre Strafe abgesessen hatten. So wurden systematisch die “Rädelsführer” der großen Bauernaufstände in Sibirien von 1921 und des sog. Muromcev-Bauernaufstandes vom Februar/März 1930, an dem mehr als 20.000 Bauern teilgenommen hatten, zum Tode verurteilt.37

2. Die Kriminellen

  • 38 Vgl. Tabelle z.B. West-Sibirien, Leningrad, Jaroslavl´, Ukraine ; im Gebiet Moskau wurden im Rahmen (...)
  • 39 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 67.

12Die gemeinen Kriminellen (ugolovnye pristupniki) waren ihrer Bedeutung nach die zweite Zielgruppe des operativen Befehls. Immerhin zwei der neun Punkte der Proskriptionsliste des Befehls beziehen sich auf diese Gruppe, deren Anteil an den lokalen Repressionsquoten relativ hoch war.38 Von daher erscheint uns Samosudovs These, daß die Trojki eigentlich nicht “für die beschleunigte Aburteilung krimineller Vergehen” geschaffen worden seien,39 nicht im Einklang mit den tatsächlichen Intentionen der Autoren des Einsatzbefehls Nr. 00447 zu stehen.

  • 40 Kampf gegen “Banditentum” wird in Artikel 61 der Sowjetverfassung (1925) als eine der zentralen Auf (...)
  • 41 Vgl. die Rede E.G. Evdokimovs in : “Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit., VI, 2, 19 (...)
  • 42 Im zentralen Dokument der Entkulakisierung, dem genannten Prikaz 44/21, wird “eine größtmögliche Ve (...)
  • 43 D.R. Shearer, “Crime and social disorder in Stalin’s Russia. A reassessment of the Great Retreat an (...)
  • 44 Nur drei Monate zuvor hatte es den Trojki (mit Ausnahme der der Fernöstlichen Region) untersagt, To (...)
  • 45 D.R. Shearer, “Crime and social disorder”, art. cit., S. 128
  • 46 Vgl. M. Š rejder, NKVD iznutri. Zapiski čekista, Moskau, 1995. Š rejder berichtet, daß die Gefängni (...)
  • 47 Rossijskij Gosudarstvennyj Archiv Novejšej Istorii (RGANI), f. 89, d. 147, ll. 1-8.

13Die im Befehl unter I.3 erwähnten “räuberischen Zusammenschlüsse” zielen auf das Bandenwesen, das nach dem Bürgerkrieg ein gravierendes Problem gewesen war,40 aber Ende der zwanziger Jahre als gelöst gegolten hatte.41 Kollektivierung und Entkulakisierung sorgten für eine Neuauflage,42 indem sie eine große Gruppe von “sociopolitical outcasts” (Viola) hervorbrachten, denen das Regime nur wenig Optionen ließ: Bauern, die vor der Entkulakisierung in die Wälder geflohen, specposelency, die aus den “Kulakensiedlungen” weggelaufen waren, sowie Häftlinge, denen die Flucht aus den Arbeitsbesserungslagern gelungen war. Sie alle dürfte auch der Haß auf eine Gesellschaftsordnung geeint haben, die sie um ihre Lebenschancen gebracht hatte. Meist besser bewaffnet als die Polizei, in fast jedem Gebiet vertreten, überfielen sie in kleinen Gruppen (bis zu zwölf Mitglieder) Kolchosen, Züge, Getreidespeicher, Warenhäuser, Waffenlager der Polizei und andere Sowjeteinrichtungen43 und verletzten oder töteten dabei auch Kolchosfunktionäre. Obwohl das Politbüro im Sommer 1933 den Trojki des OGPU in drei Republiken (Ukraine, Weißrußland, Kazachstan) und vier Regionen (Westsibirien, Ural, Nord-Kaukasus, Untere Wolga) das Recht zur Verhängung der Todesstrafe gegen “bewaffnetes Banditentum” eingeräumt hatte,44 und obwohl 1935 das Höchste Gericht der Sowjetunion vor der Zunahme von Banden in ländlichen Gegenden eindringlich warnte,45 konnte die Regierung in dieser für ihr Ansehen als Garant der inneren Sicherheit kapitalen Frage bis Sommer 1937 noch immer keine günstigere Bilanz vorlegen.46 Ja, noch im Juli 1938, nachdem die Operation Nr. 00447 in der ASSR der Tschetschenen und Inguscheten bereits seit einigen Monaten beendet war, forderte der dortige Parteisekretär vom Zentralkomitee die Einsetzung einer “Sondertrojka nach dem Beispiel der zuvor durchgeführten Operation, mit besonderen Vollmachten für 4-5 Monate.” Sie sollte die sich seit Mai 1938 häufenden Gewaltverbrechen (Terroranschläge auf Sowjetfunktionäre und Raubüberfälle) aburteilen. An diesen, die öffentliche Ordnung bedrohenden Delikten seien drei seit langem -- eine seit den zwanziger Jahren, die anderen seit 1930 bzw. 1935 -- operierende Banden beteiligt.47

  • 48 Bereits 1933 heißt es in einem Rapport der Hauptverwaltung der Lager (GULAG), man müsse die krimine (...)
  • 49 1935 berichtete der Erste Sekretär der Westsibirischen Region R.E. Ejche, daß in der Stadt Tajga “d (...)
  • 50 Die Direktive ist bisher nicht veröffentlicht, ein Resümee findet sich in der von O. Vinogradov und (...)
  • 51 In der Literatur wird die (scheinbar willkürliche) Festnahme von Personen auf der Straße häufig als (...)

14Noch wichtiger für die Autoren des Befehls war aber die in Punkt 7 der Liste angesprochene Form der Kriminalität : Gleichsam als Ausführungsbestimmung hierzu versandte die NKVD-Zentrale am 7. August 1937 das Zirkular Nr. 61, in dem spezifiziert wird, wer wegen welcher Delikte von der Trojka verfolgt werden sollte : 1. Straftäter, die bewaffneten und gewaltsamen Raub begangen haben ; 2. Rückfalltäter,48 die wegen Viehdiebstahl,49 Straßenraub und Hehlerei verfolgt wurden, sowie Betreiber von Kaschemmen (pritony); 3. Aus den Haftanstalten entflohene Rückfalltäter und Kriminelle (recidivisty i ugolovniki); 4. Rückfalltäter und Kriminelle ohne festen Wohnsitz, die keiner gesellschaftlich nützlichen Arbeit nachgingen, denen zwar keine konkrete Straftat nachgewiesen werden konnte, die aber weiterhin Kontakt zur kriminellen Subkultur unterhielten. Wahrscheinlich wurden durch dieses Rundschreiben Delikte, die bisher vornehmlich die Trojki der Miliz abgehandelt hatten, den neu etablierten Trojki der Massenoperationen übertragen, womit eine drastische Strafverschärfung verknüpft war. Die von Frinosvkij unterzeichnete Weisung50 empfahl der Miliz, in den Rayons ständig Razzien51 (oblavy) durchzuführen und eine sorgfältige Überprüfung der Personalien der Festgenommenen vorzunehmen, “damit ihr kein einziger Wiederholungstäter infolge von Unachtsamkeit entgehe.”

  • 52 P. M. Hagenloh, “’Socially harmful elements’ and the Great Terror”, in : Sh. Fitzpatrick, ed., Stal (...)
  • 53 D.R. Shearer, “Crime and social disorder”, art. cit., S. 134-135.
  • 54 V. Antonov-Ovseenko, “Padenie prestupnosti”, Izvestija, 30. Juni 1936, S. 3; G.T. Rittersporn, “Ext (...)
  • 55 ”Arguing that the ‘fundamental contingent’ of offenders, committing ‘brazen crimes’ (derzkie ugolov (...)

15Diese Bestimmungen fügen sich nahtlos in die seit 1933 laufende Kampagne zur Säuberung der sowjetischen Städte von den sogenannten “sozial-schädlichen Elementen” (Bettler, Personen ohne geregelte Arbeit und festen Wohnsitz, Personen ohne Paß und Aufenthaltsgenehmigung, Spekulanten und Hooligans) sowie Gewohnheitsverbrechern.52 David Shearer verweist in diesem Zusammenhang auf eine im April 1935 von NKVD und Staatsanwaltschaft verabschiedete Direktive, in welcher annähernd der gleiche Kreis Krimineller und städtischer Randgruppen aufgeführt ist, der von den Polizeitrojki verurteilt werden sollte.53 Während die Zahl der Verurteilungen wegen krimineller Delikte zwischen 1933-1936 insgesamt zurückging, wurden zwischen 1934-1936 260.477 Personen von der Polizeitrojka verurteilt, und der Anteil der “socvrednye elementy” stieg in den Arbeitsbesserungslagern (ITL) von 40.629 (1934) auf 103.513 (1937), um 1939 mit 285.831 21,7 % der Lagerpopulation zu erreichen.54 Im Text der sowjetischen Verfassung von 1936 kam ein bereits länger andauernder Prozeß zum Abschluß: Die Politisierung der Kriminalität. Artikel 131 bestimmt : “Personen, die sich am gesellschaftlichen, sozialistischen Eigentum vergehen, sind Feinde des Volkes (vragi naroda)”. Noch wenige Monate vor Beginn der Operation Nr. 00447, am 8. April 1937, hatte Ežov in einem Brief an den Vorsitzenden des Rats der Volkskommissare auf die Schwierigkeiten hingewiesen, welche die über 60.000 (!) monatlich aus den Lagern, Kolonien und Haftanstalten entlassenen Häftlinge bei der Suche nach Arbeitsplatz und Wohnung erwarteten. Neben einem Arbeitsprogramm für die resozialisierten Rückkehrer forderte der Volkskommissar, daß dem NKVD das Recht eingeräumt werde, die “nicht gebesserten Rückfalltäter”, die ihre Strafe verbüßt hatten, erneut zu Haftstrafen bis zu drei Jahren zu verurteilen.55

  • 56 Eine Ausnahme wird der demnächst erscheinende Bd 5 von Leningradskij martirolog 1937-1938 bilden, d (...)
  • 57 Vgl. S. Davies, “The Crime of ‘anti-soviet agitation’ in the Soviet Union in the 1930’s”, Cahiers d (...)
  • 58 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 67, 116.
  • 59 Neben der Nummer des Verfahrens und der Instanz, welche die Voruntersuchung durchführte, enthalten (...)
  • 60 Kopija doklada [A.M. Eršova], in : Archiv FSB Jaroslavskoj oblasti, f. 22, op. 4, d. 3, ll. 1-18.
  • 61 J.W. Stalin, Werke, Bd 12, S. 276.

16Die näheren Umstände, unter denen die Kriminellen von den Trojki verurteilt und später hingerichtet oder inhaftiert wurden, sind bisher so gut wie nicht erforscht, da die Strafakten der ugolovniki in den Archiven des UVD (Upravlenie vnutrennich del) in der Regel unzugänglich bleiben. Zudem sind auf Grund der Hierarchisierung der Opfer in der russischen Erinnerungskultur in die “knigi pamjati” nur inzwischen rehabilitierte Personen, d.h. nach Paragraph 58.1-14 verurteilte, aufgenommen.56 Der mehrfach genannte Omsker Historiker Samosudov nimmt an, daß kriminelle Strafsachen von den Trojki vor allem deshalb behandelt wurden, weil den Beschuldigten auch noch politische Vergehen zugeschrieben worden seien ; zu ihrer Verurteilung habe man insbesondere die Allzweckwaffe der sowjetischen politischen Justiz, Paragraph 58.10 (konterrevolutioinäre Agitation),57 eingesetzt. Außerdem seien in diesen Fällen minder drastische Strafen, also weniger Todesurteile, verhängt worden.58 Einige Daten, die wir im Archiv des FSB des Gebiets Jaroslavl´ gefunden haben, widersprechen Samosudovs These in einigen Punkten. Die Durchsicht der Protokolle59 der ersten acht Sitzungen der Trojka des Gebiets Jaroslavl´ ergab, daß das Dreiergremium vom 5. August bis 13. September 1937 636 “Urteile” fällte, wobei 635 Mal die Todesstrafe verhängt wurde. Davon waren betroffen : 246 Kriminelle (ugolovniki), 167 ehemalige Kulaken, 222 “andere konterrevolutionäre Elemente”. Die als “ugolovniki” zum Tode Verurteilten lassen sich folgenden Gruppen zuordnen : Rückfalltäter, mit zwei und mehr (bis zu 11) Vorstrafen und bis zu 48 vorläufigen Festnahmen (privody) wegen Diebstahls (viele Wohnungseinbrüche), Raubs, Banditentums, Prellerei und Hooliganismus, kaum Fälle schwerer Kriminalität. Weitere “kriminelle” Kategorien in den Trojkaprotokollen sind : Betreiber von Kaschemmen, Hehler, “sozial-schädliche Elemente” und aus Arbeitsbesserungslagern Geflüchtete, denen allen zusätzlich häufig Kontakt zum kriminellen Milieu zur Last gelegt und/oder das Stigma “bez opredelennych zanjatij” (ohne geregelte Beschäftigung, im NKVD-Jargon “boz”) bzw. “bez opredelennogo mesta žitel´stva” (ohne festen Wohnsitz, “bomž ”) -- bisweilen auch beides -- anhaftete.60 “Boz” signalisierte in einer Zeit der Vollbeschäftigung in einer Gesellschaft, in der die Arbeit “zu einer Sache der Ehre, zu einer Sache des Ruhmes, zu einer Sache der Tapferkeit und des Heroismus” geworden war,61 eine parasitäre Lebensführung ; Personen mit dem Etikett “bomž” galten als eine Art “Landstreicher”, die schon deshalb als suspekt angesehen wurden, weil sie sich der staatlichen Registrierung und damit der Kontrolle entzogen. Eine zahlenmäßig relevante Gruppe unter den von der Trojka in Jaroslavl´ Verurteilten bilden Gefängnisinsassen, denen in der Anklage “kamernyj banditizm” (Zellenbandentum) angelastet wird : Verstöße gegen die Gefängisdisziplin, d.h. renitentes und gewalttätiges Verhalten gegen die Aufseher, Ausbruchsversuche, Zerstörung des Inventars, Bestehlen anderer Häftlinge.

  • 62 Kopija doklada [A.M. Eršova], in : Archiv FSB Jaroslavskoj oblasti, f. 22, op. 4, d. 3, ll. 1-18.
  • 63 In der Einleitung zu den Protokollen der Trojkasitzungen von Jaroslavl´ ist jeweils die Gesamtzahl (...)
  • 64 In Leningrad betrug der Anteil der Menschen ”bez opredelennych zanjatij” an der Gesamtzahl der im N (...)

17Allein die Zahl der verurteilten rückfälligen Diebe wird im Rapport des UNKVD-Chefs von Jaroslavl´ über die Durchführung von Befehl Nr. 00447 im Jahr 1937 mit 561 (17,2 % der von der Trojka Verurteilten) angegeben, die der Kaschemmenbetreiber mit 48, die der räuberischen Banditen mit 725 (22,2 %).62 In den Protokollen der Trojka von Jaroslavl´ ist nicht angegeben, welcher Paragraph des Strafgesetzbuchs dem Spruch zugrunde lag (bez ukazanija stat´i Ugolovnogo Kodeksa). Bei Verurteilungen wegen “konterrevolutionärer Delikte” läßt sich jedoch der entsprechende Paragraph der Anklageschrift entnehmen, also Formulierungen wie “Spionage“ (§ 58 Absatz 6), “konterrevolutionäre Propaganda” (58.10), “terroristische Absichten gegen Parteiführer” (58.8) usw. All diese Vergehen konnten mit dem Tode geahndet werden. Wie war die Anklage gegen Kriminelle formuliert ?: “W. I.D., Krimineller, zwei Vorstrafen, ohne geregelte Beschäftigung und festen Wohnsitz, hat Verbindung zum kriminellen Milieu, verübt Diebstähle. Beschluß: W. I.D. erschießen. (Postanovili : W. I.D. RASSTRELJAT´).” Oder : “X., Hehler, fünfmal wegen Diebstahls und Hooliganismus vorbestraft, sozial-schädliches Element, wurde neunmal wegen der gleichen Vergehen festgenommen, ohne geregelte Beschäftigung, Kontakt zum kriminellen Milieu. Beschluß: X. erschießen.” “Y., drei Vorstrafen, ohne geregelte Beschäftigung und ohne festen Wohnsitz, hat Kontakt zu einem kriminellen Element. Beschluß: Y. erschießen.” “Z., Inhaber einer Kaschemme, Hehler, ohne geregelte Beschäftigung. Beschluß: Z. erschießen.” In diesen Fällen erfolgte die Verurteilung aufgrund “krimineller Delikte”,63 wobei die zurückliegenden als schwerwiegend betrachtet wurden. Daß das Strafgesetzbuch für keines der genannten Delikte die Todesstrafe vorsah, zeigt einmal mehr, wie sehr das Land im Großen Terror in einen Zustand der Ungesetzlichkeit abgeglitten war. Politische Akzente finden sich bisweilen in Verfahren gegen bereits einsitzende Strafgefangene : “A., zwei Vorstrafen, 1937 zu zehn Jahren Freiheitsentzug verurteilt, randaliert im Gefängnis, zerstört die Einrichtung, widersetzt sich den Aufsehern, äußert konterrevolutionäre Ausfälle gegen Führer von Partei und Regierung.” (Todesstrafe). Oder “B., 1936 zu 10 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, bestiehlt Mithäftlinge, beleidigt Aufseher, betreibt konterrevolutionäre trotzkistische Propaganda und will Terrorakte gegen Parteiführer verüben.” (Todesstrafe). Möglicherweise hielt man in diesen Fällen den kriminellen Tatbestand für nicht ausreichend, um die Höchsstrafe zu rechtfertigen. Generell kann nicht ausgeschlossen werden, daß Kriminelle, vor allem “sozialschädliche und sozialgefährliche Elemente”, aufgrund politischer Paragraphen, insbesondere 58.10, verurteilt wurden. In den Gedenkbüchern sind häufig Personen registriert, die als Arbeits- und Obdachlose ausgewiesen sind64 und nach 58.10 verurteilt wurden.

  • 65 Kopija doklada [A.M. Eršova], in : Archiv FSB Jaroslavskoj oblasti, f. 22, op. 4, d. 3, ll. 1-18.

18Bemerkenswert ist, daß Eršov, der NKVD-Leiter von Jaroslavl´, in der Aktion gegen die Kriminellen den erfolgreichsten Aspekt der Operation Nr. 00447 in seinem Gebiet sah : “Der Schwerpunkt lag auf der Säuberung der Städte, [...] als Ergebnis davon haben wir eine bedeutende Senkung des Verbrechens im Gebiet Jaroslavl´ erreicht”, rapportiert er stolz nach Moskau und schickt als Beleg eine Statistik über die rückläufige Entwicklung der Kriminalität ab August 1937 mit. Auch in den Haftanstalten seien “die Störungen der inneren Ordnung” völlig unterbunden worden.65

19Die Verhaftung der Kriminellen, die Untersuchung des Falles, die Vorlage der Anklageschrift und ihre Präsentation vor der Trojka oblag der Miliz, genauer der Abteilung für kriminelle Ermittlung (Otdel Ugolovnogo Rozyska -- OUR) der Polizei. Nach der Geheimpolizei wurde sie so zum wichtigsten Akteur in der Durchführung der Operation.

3. Die Religionsgemeinschaften

  • 66 Am meisten dürfte die Partei- und Staatsspitze beunruhigt haben, daß fast die Hälfte (44,4 %) der 2 (...)
  • 67 Vgl. dazu im Detail G.L. Freeze, “The Stalinist assault”, art. cit., S. 229f.
  • 68 A. Luukkanen, The religious policy, op. cit., S. 109.
  • 69 Antireligioznik, 4, 1936, S. 5. Zitiert nach V. Alekseev, “Š turm nebes” otmenjaetsja ? Kritičeskie (...)
  • 70 V. Alekseev, “Š turm nebes”, op. cit., S. 150-151.
  • 71 A. Luukkanen, The religious policy, op. cit., S. 143f ; V. Alekseev, “Š turm nebes”, op. cit., S. 1 (...)

20Bis 1937 war es nicht gelungen, den Einfluß der Religion entscheidend zurückzudrängen. Die Volkszählung vom Januar 1937 zeigte im Gegenteil, daß sich breite Bevölkerungsteile, nämlich 57 % der über Sechzehnjährigen, zur Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft bekannten.66 Besonders deutlich scheint sich der ungebrochene Einfluß der Religion und ihrer Vertreter im Spannungsfeld zwischen der neuen Verfassung, die nun auch den Geistlichen das Wahlrecht einräumte, und den für Dezember 1937 geplanten Wahlen zum Obersten Sowjet, die schon Ende 1936 vorbereitet wurden, gezeigt zu haben.67 Die Verfassungsdiskussion wurde von einer (zumindest rhetorisch) zurückhaltenderen staatlichen Religionspolitik begleitet.68 Im April 1936 betonte Molotov öffentlich in der Zeitschrift Antireligioznik, daß die Verfassung auch ehemaligen und aktiven Geistlichen die Möglichkeit einräume, zu wählen und gewählt zu werden. Selbst im Zentralorgan Pravda verteidigte er am 6. Juli die Politik der Partei, den Geistlichen das Wahlrecht einzuräumen, gegen Kritik.69 Auch der Generalsekretär des ZK des Komsomol A.V. Kosarev bestand bis Ende 1936 darauf, daß die Jugend durch eine umsichtigere antireligiöse Politik vor den unbestritten schädlichen Einflüssen der Religion bewahrt werden müsse.70 Am 25. November 1936 strich dann Stalin auf dem Allunionskongress der Sowjets nochmals heraus, daß die politischen Beschränkungen auch für Priester aufgehoben worden seien. Noch am 27. Dezember 1936 wurde ein antireligiöses Stück von D. Bednyj auf Betreiben Stalins im Politbüro verurteilt und anschließend in der Pravda kritisiert.71

  • 72 Vor allem vor dem Hintergrund der Kontinuität der Ausgrenzung der Geistlichen und Mitglieder der Re (...)
  • 73 A. Luukkanen, The religious policy, op. cit., S. 141. Diese Informationen nimmt Luukkanen aus einem (...)

21Diese Äußerungen mußten bei den Gläubigen, Kirchenvertretern und Aktivisten den Eindruck erwecken, daß eine Liberalisierung der offiziellen staatlichen Politik im Gange sei.72 Tatsächlich mehrten sich Petitionen von Gläubigen und Mitgliedern von Religionsgemeinschaften an staatliche Organe und Vertreter, in denen sie sich über das Vorgehen örtlicher Behörden beschwerten. Sie waren schärfer als in den zurückliegenden drei Jahren formuliert, beriefen sich auf die neue Verfassung und enthielten konkrete Bitten zur Verbesserung der Situation von Kirche und Gläubigen.73

  • 74 Vgl. zum Anwachsen der Aktivitäten auch G.L. Freeze, “The Stalinist assault”, art. cit., S. 211. Da (...)
  • 75 ”Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit., VI, 5, 1993, S. 4-5. Zu den erhöhten Aktivit (...)
  • 76 Auf welchen Mechanismen diese “Verteidigung des sozialen Status” beruhte, wird eindrücklich bei Bab (...)
  • 77 Vgl. die Rede Evdokimovs : “Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit.,VI, 7, 1993, S. 10 (...)

22Das Februar/März-Plenum 1937 zeigte dann jedoch wieder eine eindeutige Wende in der staatlichen Religionspolitik. Ådanov äußerte hier in nur wenig verklausulierter Form die Befürchtung, daß die religiösen Organisationen die in der Verfassung garantierten Rechte dazu benutzen könnten, in den für Dezember 1937 angesetzten Wahlen zum Obersten Sowjet ihnen gewogene Kandidaten durchzusetzen.74 Er berichtete von einer starken Zunahme der Tätigkeit religiöser Organisationen, von Wiedereröffnungen von Kirchen mit Unterstützung von Kolchosen und schließlich von einem Antrag von Kirchenvertretern an das Zentralexekutivkomitee der UdSSR, den Artikel 124 der Verfassung (”Gewissensfreiheit” und ”Freiheit der Ausübung religiöser Kulthandlungen”) in ihrem Sinne zu konkretisieren.75 Der Erste Sekretär Kazachstans, L.I. Mirzojan, und der Erste Sekretär der Turkmenischen SSR, Ja.A. Popok, sprachen von einer Zunahme der Aktivitäten der Geistlichen, die gut organisiert seien und ihren sozialen Status hätten verteidigen können.76 In den Reden wurde außerdem wieder der Zusammenhang von Kollektivierung und Gegnerschaft der Kirche gegen die neue Agrarordnung hergestellt.77

  • 78 Zitiert nach M.J. Ordincov, Na puti k svobode sovesti, Moskau, 1990, S. 53f.

23Im April 1937 schrieb Malenkov in einem Brief an Stalin, er halte das Dekret vom 8. April 1929, das die Religionsausübung regelte, für überholt und fordere deshalb dessen Aufhebung. Das Dekret habe die gesetzliche Grundlage geschaffen, auf der die Kirchen- und Sektenanhänger eine verzweigte Organisation von 600.000 der Sowjetmacht feindlich gesinnten Personen aufbauen konnten. Es sei an der Zeit, mit den religiösen Organisationen und der kirchlichen Hierarchie Schluß zu machen.78

  • 79 Auch Krupskaja, eine der wenigen, die den Ansatzpunkt für die Korrektur der Fehler noch bei der Par (...)

24Nicht nur Malenkovs Brief, sondern vor allem Mirzojans und Popoks ausführlicher Bericht über die islamischen Republiken und die Beispiele Ådanovs79 über die orthodox geprägten Regionen der Sowjetunion zeigen insbesondere eines deutlich : Die Religionsgemeinschaften besaßen im Jahre 1936 weiterhin große Regenerationskraft und bewiesen besonders in den islamischen Gesellschaftsordnungen Mittelasiens und Tatarstans hohe Immunität gegen staatliche Eingriffe. Offensichtlich hatten sich die Angehörigen der Religionsgemeinschaften nicht durch die halbherzigen Zugeständnisse der neuen Verfassung ködern lassen.

  • 80 Z.B. A. Luukkanen, The religious policy, op. cit., S. 141f.
  • 81 Dazu im Detail : N.A. Benediktov, “Pričiny sochranenija religioznosti očen’ gluboki. Otčet otdela a (...)
  • 82 Zapiska Malenkova [Stalinu] s priloženiem po voprosu o zakrytii cerkvi i snjatii kolokolov v sele Č (...)

25Unserer Ansicht nach werden in der Forschung die Spannungen zwischen den lokalen Behörden einschließlich der Partei und den Religionsgemeinschaften übertrieben.80 Die Übereinstimmungen und die Verflechtung scheinen uns von 1934 bis Anfang 1937, bis zur neuen Offensive, relevanter für das Gesamtbild, das sich die Moskauer Führung 1937 gemacht hat, gewesen zu sein.81 Selbst auf dem Höhepunkt des Terrors gegen die Kirche beschloß das Jaroslaver Gebietskomitee am 2. Februar 1938, die im Plan vorgeschriebene Bronzeherstellung für das Jahr 1938 zu verdoppeln. Dahinter stand eine Zusage an die lokale Kirchenleitung, neue Kirchenglocken zu gießen. Der zuständige Bearbeiter des gebietsübergreifenden Kontors des Buntmetalltrusts in Ivanovo, bei dem die Glocken wahrscheinlich auch gegossen werden sollten, unterstützte das Vorhaben. Auf diese Affäre wurden Berija und Stalin erst im September 1938 aufmerksam, als sich ein ganzes Dorf gegen die Schließung von Kirchen und die Entfernung von Kirchenglocken im Gebiet Jaroslavl´ wehrte. Bezeichnenderweise prangerte Malenkov, der extra im Oktober 1938 zur politischen Untersuchung in die Region geschickt wurde, nicht nur die ursprünglich nachgiebige Politik der gesamten Gebietsparteiführung gegenüber der Kirche an (Bronze für Kirchenglocken), sondern verurteilte auch, daß sich die zum Teil neuen Kader direkt vor Ort des Geschehens, unter Ignorierung der ursprünglich nachgiebigen Politik gegenüber der Kirche im gesamten Gebiet, in reinem Aktionismus ergangen seien und ihre Maßnahmen gegen die Kirche dilettantisch vorbereitet hätten. Für die Zukunft mahnte er intensive Propagandaarbeit und professionelles Vorgehen an und tauschte sämtliche verantwortliche Personen der verschiedenen Parteiebenen aus.82

  • 83 Im Politbürobeschluß vom 2. Juli 1937 ist nur die Rede von einem Vorgehen gegen Kulaken und Krimine (...)
  • 84 R. Gol´dberg, “Slovo i delo po-sovetski. Poslednij iz NKVD”, Rodina, 9, 1998, S. 85. Siehe auch die (...)
  • 85 Vgl. exemplarisch die Biographien und Verurteilungsprotokolle von Geistlichen, in : Kniga pamjati ž (...)

26Um nun die besonders während der Vorbereitungen zu den Wahlen zum Obersten Sowjet deutlich gewordene enge Verflechtung der Religionsgemeinschaften mit der örtlichen Bevölkerung zu bekämpfen und ihren Einfluß bis in die staatlichen Strukturen flächendeckend zu brechen, wurden, so kann angenommen werden, im Laufe des Juli 1937 die Geistlichen mit in die geplante Operation gegen die Kulaken und Kriminellen einbezogen.83 Auf Befehl von oben wurden die Aktivitäten der Geistlichen politisiert. Aus Treffen von Geistlichen, so gibt ein ehemaliger Mitarbeiter des Tjumener operativen Sektors des NKVD unumwunden zu, wurden nun Organisationen, d.h. im Klartext konterrevolutionäre antisowjetische Vereinigungen, konstruiert.84 Gespräche von Geistlichen mit Kolchozniki oder gar ehemaligen Kulaken wurden zur antisowjetischen Agitation umgedeutet. Dasselbe galt für jeglichen Hinweis auf die desolate Situation der Bauern. An diesem Verfahren war allerdings seit Ende der zwanziger Jahre nichts Ungewöhnliches, neu war jedoch, daß es massenhaft angewendet wurde und darauf nun in der Hauptsache die Todestrafe stand.85

  • 86 Statističeskij otčet o rabote organov NKVD za 1937-1938 gody : Central´nyj Osobyj Archiv (COA) FSB, (...)

27Das Ausmaß der Verurteilungen läßt sich mit Hilfe statistischer Angaben zum Befehl Nr. 00447 aus Novgorod und Umgebung beschreiben. Hier wurden 1937 von 597 verhafteten Kirchenmitgliedern 501 (84 %) hingerichtet und 95 (16 %) in Lager eingewiesen. Lediglich eine Person wurde freigelassen und eine in die Verbannung geschickt. Ein statistischer Abschlußbericht über die Arbeit der Organe des NKVD von 1937/1938 führt eine Verhaftungsquote von 50.769 (1937: 37.331/1938: 13.438) Kirchen- und Sektenanhängern an.86

  • 87 Leningradskij martirolog 1937-1938, op. cit., Bd 1, S. 243, 361, 385, 400, 401, 535, 530, 531, 543, (...)
  • 88 Zum Zusammenhang von Kollektivierung und Vorgehen gegen die Religionsgemeinschaften vgl. A. Luukkan (...)
  • 89 Vgl. die zahlreichen Beispiele bei Orlovskij (Ieromonach Damskin), Mučeniki, ispovedniki i podvižni (...)

28Jenseits dieser Zahlen bleibt Tatsache, daß der Juli und August 1937 einen für die Religionsgemeinschaften entscheidenden Einschnitt bildeten. In den folgenden Monaten ging es nicht mehr nur um eine Schwächung der Religionsgemeinschaften, sondern um die Vernichtung 1. ihrer geistlichen Führung, 2. besonders des geistlichen Personals vor Ort und 3. der aktiven Mitglieder der kirchlichen Räte. Dies geht deutlich aus einer Vielzahl von Biographien und Lebensläufen von Personen hervor, die mit der Ausübung von Religion assoziert wurden.87 Anfang der dreißiger Jahre hatte der Staat versucht, ihnen die Lebensgrundlage durch überhöhte Steuern, Mieten und die Schließung der Kultstätten zu entziehen sowie sie durch die Verhängung von Lagerhaft zu disziplinieren. Zum Teil wurde auch die Todesstrafe verhängt.88 Ab Juli 1937 wurden sie jedoch systematisch verhaftet und zum großen Teil zum Tode oder aber zu Lagerhaft, aus der viele nicht zurückkehrten, verurteilt.89

  • 90 Christliche Sekte, die Kirchen und Geistliche ablehnt. Die Messe halten sie in gewöhnlichen Häusern (...)
  • 91 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 56, 58, 60 (Baptisten), 59, 66 (Menoniten und Molokane (...)
  • 92 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 54, 58, 51, 63, 69-70 (Auswahl).

29Wen es von den Religionsgemeinschaften z.B. im Gebiet Omsk genau traf, kann aus den bereits erwähnten Protokollen der Trojka-Sitzungen abgeleitet werden : Regionale Vertreter der orthodoxen Kirche und besonders Mitglieder von Sekten wie den Adventisten, Molokanen,90 Menoniten, Baptisten und die Sibirische Bruderschaft.91 Nicht selten fungierten die Geistlichen und Sektenmitglieder nach der Logik des NKVD als Organisatoren von Kulaken-Gruppen, die einen Aufstand planten. Auch Kontakte zu ehemaligen weißen Offizieren, terroristischen und faschistischen Gruppen sowie Trotzkisten wurden ihnen unterstellt.92

  • 93 I.I. Osipova, Skvoz´ ogn´, op. cit., S. 4. Auch ob im Laufe der Operation, ähnlich wie bei den Repr (...)

30Obwohl es den Anschein hat, daß es für die Religionsgemeinschaften kein Entrinnen gab, sollte I. Osipovas These, daß 1937/1938 der Grad der Loyalität und der Zusammenarbeit mit der Sowjetmacht keine Rolle bei der Auswahl der Opfer, der Verhaftung und der Zuteilung des Strafmaßes gespielt hat, erst noch durch weitere empirische Untersuchungen überprüft werden.93

  • 94 I. Osipova, V jazvach svoich sokroj menja. Gonenija na Katoličeskuju Cerkov´ v SSSR. Po materialam (...)
  • 95 Auch gegen Personen jüdischen Glaubens wurde massiv vorgegangen, vgl. A. Greenbaum, “The Jewish rel (...)

31Wahrscheinlich haben aber keine anderen Opfergruppen im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung einen so hohen Blutzoll gezahlt wie die verschiedenen Religionsgemeinschaften, die neben zahlreichen Sekten sowohl die orthodoxen, katholischen,94 lutheranischen, jüdischen95 und muslimischen Glaubensgemeinschaften umfaßten.

4. Die Sozialisten-Revolutionäre

  • 96 L. Viola, Peasant rebels, op. cit., S. 126, 143; L. Viola, “The second coming : Class enemies in th (...)
  • 97 S.V. Bezberežev, “Marija Aleksandrovna Spiridonova”, VI, 9, 1990, S. 65-81.
  • 98 G. Rittersporn, “’Vrednye elementy’”, art. cit., S. 165.
  • 99 Auffällig ist, daß Kalygina in ihrer Rede auf dem Februar/März-Plenum 1937 besonders ausführlich au (...)
  • 100 ”Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit., VI, 6, 1993, S. 18 (Chruščev/Moskau); 7, 199 (...)
  • 101 Eingewendet werden kann hier, daß ab den dreißiger Jahren diese Privilegien ohnehin systematisch au (...)

32Die Sozialisten-Revolutionäre waren nach dem Prozeß von 1922 wiederholt Ziel von Verhaftung und Verbannung, was sich an der kollektiven Biographie ihrer ehemaligen Mitglieder ablesen läßt. Nach der Repressionswelle während der Kollektivierung Anfang der dreißiger Jahre96 gab ein Befehl Ežovs an die regionalen Dienststellen des NKVD vom 13. November 1936 das Signal zur erneuten Verfolgung.97 In NKVD-Akten wird zeitgleich berichtet, daß auch ehemalige Sozialisten-Revolutionäre die Verfassungsdiskussion 1936 und die angesetzten Wahlen für 1937 als Zeichen der Lockerung empfunden hatten und sich wieder verstärkt für die Interessen der Bauern einzusetzen begannen.98 Das Februar/März- Plenum von 1937 bestätigte dann diesen Trend.99 Mehrere ZK-Mitglieder warnten vor der “Reaktivierung” der Feinde im Zusammenhang mit den von der “demokratischsten Verfassung der Welt” geweckten Erwartungen. Besonders die für die bevorstehenden Wahlen zum Obersten Sowjet angesetzte landesweite Kampagne biete -- aufgrund des neuen Wahlgesetzes -- die Möglichkeit, “Attacken gegen uns vorzubereiten”. In diesem Kontext werden auch die ehemaligen Sozialisten-Revolutionäre genannt. Über die “Entlarvung” konspirativer Organisationen der Sozialisten-Revolutionäre berichten die Parteisekretäre von Moskau, Voronež und Rostov.100 Im gleichen Monat wurde in den Lagern endgültig das sog. “politische Regime” (politrežim) abgeschafft, das den (ehemaligen) Anhängern von sozialistischen Parteien im Vergleich zu den anderen Gefangenen bestimmte Privilegien (Wahl eines eigenen Ältesten, Extrarationen, Recht auf kontrollierten Empfang von Briefen und Päckchen, Empfang von sowjetischen Büchern, Bildung von internen Diskussionskreisen usw.) eingeräumt hatte.101

  • 102 In der Tatarischen ASSR wurden von den 281 im Rahmen des Befehls 00447 verurteilten ehemaligen Mitg (...)
  • 103 Statističeskij otčet o rabote organov NKVD za 1937-1938 gody : COA FSB, f. 8 os, op. 1, d. 80, ll. (...)

33Ab 1937 wurden die Mitglieder der sozialistischen Parteien jedoch nicht nur noch schlechter behandelt, bzw. wenn sie in Freiheit lebten, (wieder) verhaftet und wie bisher üblich in Lager und Gefängnisse gesteckt oder verbannt, sondern zu einem hohen Prozentsatz zum Tode verurteilt und erschossen.102 Laut einem Bericht über die Arbeit des NKVD 1937/1938 wurden in diesem Zeitraum 27.737 (1937: 11.367/1938: 16.370) Sozialisten-Revolutionäre, 9.316 (5.244/4.072) Men´ševiki und 887 (325/562) Anarchisten verhaftet.103

  • 104 Butovskij poligon. 1937-1938 gg., op cit.; Rasstrel´nye spiski. Moskva 1937-1941. “Kommunarka”, But (...)

34Zur Verhaftung und Verurteilung der Sozialisten-Revolutionäre im Rahmen des Befehls Nr. 00447 können genauere Aussagen getroffen werden. Die Bewertungsgrundlage bildet die “Gesellschaft der ehemaligen Zwangsarbeiter und Verbannten” (Obščestvo byvšich političeskich katoržan i ssyl´noposelencev -- OPKiS), in der viele ehemalige Sozialisten-Revolutionäre Mitglieder waren. Kombiniert werden diese Materialien mit den Gedenkbüchern (knigi pamjati) des Moskauer Gebiets.104

  • 105 Nachteilig ist, daß Butovskij poligon nur diejenigen Opfer aufführt, die zum Tode verurteilt wurden (...)
  • 106 Z.B. A.P. Vinogradov (geb. 1882-1938). Ehemaliger Sozialist-Revolutionär/Maxima-list. Arbeiter. In (...)
  • 107 Anna S. Pigit (1884 in Kaufmannsfamilie geboren). Ehemalige Sozialistin-Revolutionärin. In revoluti (...)
  • 108 Rasstrel´nye spiski, op. cit. S. 37, 50, 142, 157, 324; O.V. Levtonova, Š lissel´buržec Vladimir Le (...)

35Die Analyse zeigt, daß in sämtlichen ursprünglich von der OPKiS gegründeten Produktionsgenossenschaften die ehemaligen Sozialisten-Revolutionäre systematisch ausgesondert und von den beiden Moskauer Trojki in Gruppenprozessen unter dem standardisierten Vorwurf, Mitglied einer illegalen, konterrevolutionären Organisation der Sozialisten-Revolutionäre zu sein, zum Tode verurteilt wurden.105 Diese Personen hatten sich im Kampf gegen den Zarismus engagiert und in zaristischen Gefängnisen lange Haftstrafen abgesessen. Nach der Revolution waren viele von ihnen auf Druck der Bol´ševiki oder auch freiwillig aus ihrer Partei ausgetreten. Die meisten blieben parteilos, nur wenige traten in die VKP(b) ein. Politische oder gesellschaftliche Tätigkeit war selten und betraf dann hauptsächlich die Pflege der Erinnerung an die Vergangenheit. Zusätzlich zeichnete die Angestellten und Arbeiter der erwähnten Produktionsgenossenschaften aus, daß sie in der Regel eine niedrig qualifizierte Tätigkeit ausübten.106 Von den Trojki wurden zusätzlich auch gesellschaftlich aktive und über eine höhere Bildung verfügende ehemalige Sozialisten-Revolutionäre verurteilt, aber dies blieb eindeutig die Ausnahme.107 Andere bekanntere, auch nach der Revolution politisch und gesellschaftlich engagierte Mitglieder der OPKiS wie die Gründungsmitglieder J.P. Baum (ehemaliger Bundist), A.A. Bicenko (eh. Sozialistin-Revolutionärin und ab 1920 Mitglied der VKP(b)), I.P. Dubinskij (eh. Sozialrevolutionär, dann parteilos), M.D. Zakgejm (eh. Sozialist-Revolutionär/Maximalist, dann parteilos), V.A. Pleskov (eh. Men´ševik, dann parteilos) und V. Levtonov (eh. Sozialist-Revolutionär, dann parteilos), die in der Gesellschaft sehr aktiv waren und sich in den zwanziger Jahren mitunter auch offen nicht mit der Politik der Partei einverstanden gezeigt hatten, wurden ausnahmslos vom Militärkollegium des Obersten Gerichtshofs 1937/38 zum Tode verurteilt.108

  • 109 Auch in Leningrad traf es die Mitglieder der OPKiS sehr hart. In dem am 13.3.1988 im Leningrader Fe (...)

36Es ging den Trojki im Gebiet Moskau also darum, nach der Verhaftung der prominenten jetzt die breite Masse der ehemals politisch aktiven Sozialisten-Revolutionäre auszusondern bzw. die weniger bekannten Sozialisten-Revolutionäre präventiv zu verurteilen.109 Zurückgegriffen wurde dabei auf im NKVD und anderen Archiven vorhandenes Material. Welche Rolle Denunziationen bei der Verhaftung gespielt haben, war bisher nicht feststellbar.

  • 110 Ob operativnych meroprijatijach po eseram. Direktiva Nr. 17089 ot 18.1.1938, in : [erwähnt in der f (...)
  • 111 Vgl. exemplarisch den Fall Račinskij : Delo Nr. 4888 po obvineniju Račinskogo Sigizmunda Gustavovič (...)

37Auffällig ist insgesamt, daß es gerade Anfang 1938 den größten Schub von Verhaftungen und Verurteilungen ehemaliger Men´ševiki, Sozialisten-Revolutionäre und Anarchisten, die Mitglieder der OPKiS gewesen waren, gab. Dies ist auf zwei Direktiven der NKVD-Zentrale zurückzuführen, zum einen auf die Direktive Nr. 17089 vom 18.1.1938, und zum anderen auf die Direktive Nr. 17231 vom 14.2.1938.110 Gerade in der zweiten Direktive wird deutlich, daß die Maßnahmen gegen den entsprechenden Personenkreis nun noch einmal wesentlich verschärft wurden. Bisher habe es aufgrund des Zirkulars Nr. 57057 des GUGB des NKVD vom 29.4.1937 laut Frinovskij “nur” “Verbannte und dem NKVD wohlbekannte und viele Male repressierte [beim NKVD] Registrierte (učetniki)” getroffen. Nun sollten “möglichst vollständige Informationen über alle auf Ihrem Territorium lebenden Men´ševiki und Anarchisten gesammelt und bis zum 28.2. [1938] an die 4. Abteilung des GUGB [...] geschickt werden.” Gesondert sollte eine Liste von Men´ševiki und Anarchisten, die in die VKP(b) eingetreten waren, beigelegt werden. Deutlicher ausgedrückt, es sollten jetzt auch die loyalen, inzwischen parteilosen oder in die VKP(b) eingetretenen Men´ševiki und Anarchisten verfolgt werden. Zu ihrer Verhaftung und Verurteilung reichte, wie das Material über die OPKiS zeigt, neben ihrer revolutionären Vergangenheit nun aus, daß sie sich in den zwanziger Jahren assoziiert, gemeinsam in bestimmten Betrieben gearbeitet oder weiter ihre Bekanntschaften und Kontakte gepflegt hatten.111

38Eine Kampagne gegen Exkulaken wäre nach der Logik der stalinistischen Dämonologie auch schwer vorstellbar gewesen ohne die Sozialisten-Revolutionäre, die als Bauernideologen angesehen wurden ; zudem boten sie sich für konspirationstheoretische Konstruktionen geradezu an, weil es im kapitalistischen Ausland Exilgruppen der Sozialisten-Revolutionäre gab, deren Presse die Sowjetunion kritisierte.

  • 112 Reabilitacija : Kak eto bylo. Dokumenty Prezidiuma CK KPSS i drugie materialy, Bd 1. Mart 1953-fevr (...)

39Noch 1953/54 wurden die Men´ševiki, Anarchisten und Sozialisten-Revolutionäre vom MVD (Ministervsto Vnutrennich Del/Innenministerium) als “besonders gefährliche Staatsverbrecher” angesehen, die weiterhin in gesonderten Gefängnissen gefangen zu halten waren.112

5. Weitere Zielgruppen

  • 113 In der sowjetischen Propaganda der dreißiger Jahre wird vor allem der “Rossijskij obščevoinskij soj (...)
  • 114 V.F. Pečerina, “Russkie emigranty iz Kitaja i stalinskie repressii v SSSR (1920-1940-e gg.)”, in : (...)
  • 115 Für die Jahre der Kollektivierung vgl. N.V. Tepcov, “Ssyl´nye mužiki”, art. cit., S. 239, wo “aktiv (...)
  • 116 Vgl. V.N. Ujmanov, Repressii, op. cit., S. 173-186; S.A. Papkov, Stalinskij terror v Sibiri 1928-19 (...)
  • 117 Vgl. z. B. den “zagovor finskogo genštaba” (1933) in Karelien, der die Vereinigung mit “Großfinnlan (...)
  • 118 ”Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit., VI, 9, 1993, S. 27.

40Neben den Exkulaken und Kriminellen bildeten die “Weißen”, d.h. die Gegner der Bol´ševiki im Bürgerkrieg 1918-1920, das größte “feindliche” Potential. Nach sowjetischen Angaben blieben von Kolčaks über 300.000 Soldaten starker Armee nach deren Auflösung allein in Sibirien ca. 40.000 Offiziere und andere Truppenteile zurück. Mitte der zwanziger Jahre amnestierte das Regime kleine Gruppen, auch um Teile der riesigen “Weißen Emigration”, 113 in der das Regime eine permanente Bedrohung sah, zur Rückkehr zu bewegen, was zum Teil auch gelang.114 Doch seit Ende der zwanziger Jahre bilden die “belogvardejcy” (Weißgardisten) in den Repressionskampagnen des Regimes eine vorrangige Zielgruppe.115 Im Januar 1933 entdeckte das OGPU in der Westsibirischen Region eine “Konterrevolutionäre weißgardistische Aufständischenorganisation” von gigantischem Ausmaß, die angeblich im Bündnis mit Japan die Sowjetmacht stürzen wollte. Sie bestand aus 238 Zellen mit 2.114 Teilnehmern, unter ihnen zwei Minister der Kolčak-Regierung, drei Generäle, 21 Oberste und Oberstleutnants, 362 Offiziere der weißen Armeen, 15 Kosakenatamane, 21 Kosakenunteroffiziere, 110 Priester, 381 ehemalige rote Partisanen ; 1.759 Personen wurden angeklagt, davon 219 zum Tode verurteilt.116 Übrigens gelang es den Verschwörungsarchitekten der OGPU in den Jahren 1932-1934, mehreren solcher Megakomplotte auf die Spur zu kommen.117 Auf dem Februar/März-Plenum 1937 berichtete der Volkskommissar Kaganovič, bei der Eisenbahn seien 1936, um der horrenden Havarien Herr zu werden, ca. 3.000 “in das Transportwesen eingedrungene Klassenfeinde” entlassen worden, darunter 1.415 weiße Offiziere, 220 Sozialisten-Revolutionäre und Men´seviki, 485 (zaristische) Gendarme etc.118 Über den ehemaligen Weißgardisten schwebte auch noch in den dreißiger Jahren das Damoklesschwert des berüchtigten Artikels 58 (Punkt 13) des Strafgesetzbuches der RSFSR, der den “aktiven Kampf in verantwortlicher oder geheimer Funktion (als Agent) gegen die Arbeiterklasse und die revolutionäre Bewegung” im Zarenreich sowie im Bürgerkrieg mit schweren Strafen (bis “zum höchsten Strafmaß”) belegte.

  • 119 ”Agenten der früheren Polizei, des besonderen Gendarmeriekorps und der Abteilungen der Ochrana” wer (...)
  • 120 ”Karateli” waren Mitglieder von Strafabteilungen (”karatel´nye otrjady”), deren Aufgabe es war, rev (...)
  • 121 Vgl. den Bericht des Leningrader UNKVD-Chefs L. Zakovskij an Jagoda vom 31. März 1935 in : Genrich (...)

41Von ihm bedroht waren auch die im Prikaz Nr. 00447 unter Punkt 4 genannten Würdenträger, Polizeiangehörigen des alten Rußlands119 sowie die “karateli”.120 Gegen diesen Personenkreis hatte sich eine der größten Repressionsaktionen der ersten Hälfte der dreißiger Jahre gerichtet. Nach dem Kirovmord wurden in der “operacija po vyseleniju ‘byvšich ljudej’” (Operation zur Umsiedlung ‘Ehemaliger’) vom 28. Februar-27. März 1935 11.702 Leningrader Bürger deportiert. Der “Kirow-Strom aus Leningrad” umfaßte 4.833 Familienoberhäupter und 6.239 Familienangehörige. Unter den Familienoberhäuptern befanden sich 1.434 aus Adel und Hochadel bzw. 393 Ministerialbeamte, 1.177 zaristische und weiße Offiziere, 511 ehemalige Gendarmen und Geheimpolizisten sowie 119 karateli und Mitglieder der weißen Kontraspionage.121

  • 122 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 51-80.
  • 123 Bol´ ljudskaja. Kniga pamjati tomičej, repressirovannych v 30-40-e i načale 50-ch godov, T. 5. Sost (...)

42Auch die Omsker Trojka-Protokolle führen regelmäßig als verurteilte Personen namentlich ehemalige Weiße, Offiziere der zaristischen Armee, Monarchisten, zaristische Beamte, Händler und sogar einen General der zaristischen Armee auf.122 Der NKVD konnte dabei, wie Dokumente aus dem Gebiet Tomsk belegen, z.B. auf bereits vorliegende Listen von ehemaligen Weißen zurückgreifen.123

  • 124 Vgl. I.Ja. Trifonov, Likvidacija ekspluatatorskich klassov v SSSR, Moskau, 1975, S. 168-187. In der (...)
  • 125 I.Ja. Trifonov, Likvidacija ekspluatatorskich klassov, op. cit., S. 178.
  • 126 ”[. .] leider gibt es erschreckend viel Spione unter ihnen”, erklärte auf dem Februar/März-Plenum 1 (...)
  • 127 Abgedruckt bei S.V. Onegina, “The resettlement of Soviet citizens from Manchuria in 1935-36: A rese (...)
  • 128 Leningradskij martirolog 1937-1938, op. cit., Bd 3, S. 583-585.

43Eine andere unter Punkt vier aufgeführte Repressionskategorie sind die Remigranten. Der Gedanke der Rückkehr in die Sowjetunion wurde Mitte der zwanziger Jahre in der Exilpresse breit diskutiert, als viele Emigranten zur Einsicht kamen, daß das Projekt eines gewaltsamen Sturzes des sowjetischen Regimes utopisches Wunschdenken war und die sowjetische Regierung kleine Schritte in Richtung Amnestie machte ; diese galten de facto jedoch primär den gewöhnlichen Soldaten der weißen Armeen, zielten auch auf Neutralisierung der militanten Gruppen der Emigration und auf propagandistische Effekte.124 Zwischen 1921 und 1931 wurden 181.432 Remigranten registriert.125 Nachdem die sowjetische Regierung am 25. März 1935 im Vertrag mit Japan ihren Anteil an der Ostchinesischen Eisenbahn (KVÅD) an das Mandschukuo-Regime verkauft hatte, durften ca. 20.000 russische Eisenbahner und 5.000 Emigranten, denen man den sowjetischen Paß zurückgab, in die Sowjetunion zurückkehren ; 6.000 fanden im “Musterkommissariat” für Verkehrswesen Arbeit, wo sie im Klima der vom Regime systematisch geschürten “Spionomanie” sehr schnell in den Verdacht gerieten, japanische Spione zu sein.126 Die Leidensgeschichte dieser Charbiner (charbincy) ist relativ gut dokumentiert : Im August 1937 erging eine Order der 3. Abteilung des GUGB des NKVD zur Registrierung127 aller Charbiner, und am 20. September 1937 erfolgte der bereits erwähnte, von Ežov unterzeichnete Prikaz Nr. 00593, nach dem von der “Komissija NKVD i Prokuratury SSSR” 25.000 Charbiner in Lager (8-10 Jahre) eingewiesen bzw. erschossen werden sollten.128 Die Charbiner wurden also nicht nach Prikaz Nr. 00447 sondern im Rahmen der anderen großen Massenoperation gegen nationale Minderheiten verfolgt, obwohl sie fast alle russischer Nationalität waren.

  • 129 ”Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit., VI, 6, 1993, S. 25.
  • 130 Š ifrotelegramma Sekretarja CK KP (b) Turkmenistana o kontrrevoljucionnoj dejatel´nosti afganskich (...)

44Auf dem Februar/März-Plenum 1937 stand das Thema der offenen und versteckten Rückkehr von Emigranten zur Debatte. So stufte etwa Popok (Turkmenien) die starke Zunahme von aus Afghanistan und Persien zurückkehrenden turkstämmigen Emigranten als Problem ein.129 Im Juli 1937 berichtete dann das Sekretariat des turkmenischen ZK der Moskauer Zentrale, daß an den Grenzen zu Afghanistan große nationalistische Kräfte (ehemalige Basmaken und emigrierte Geistliche) aktiv seien, die mit Unterstützung der afghanischen Botschaft agierten und einen türkisch-tatarischen Staat favorisierten.130

Der Große Terror aus der Sicht des Befehls Nr. 00447

45Die Untersuchung der durch den Prikaz Nr. 00447 initiierten Terrorwelle gibt Anlaß, die bisherige Sicht der Jahre 1937/38 in einigen Punkten in Frage zu stellen, zu korrigieren und zu erweitern :

1. Beginn und Ende des Großen Terrors

  • 131 Tragedija sovetskoj derevni. Kollektivizacija i raskulačivanie. Dokumenty i materialy. Bd 3, Konec (...)

46Auf die alte Streitfrage, wann der Große Terror begann und wann er endete, kann heute mit überzeugenderen Argumenten geantwortet werden : Mit der Ausführung des Befehls Nr. 00447 und der Direktiven zur Verfolgung der nationalen Minderheiten erreichte die staatliche Repression eine neue Qualität, was auch in der internen Rhetorik des Regimes seinen Ausdruck fand : Von “Massenverhaftungen” und “Massenoperationen” ist wieder die Rede und damit von einer Form der Repression, zu der das Regime in den Jahren der “Zerschlagung der Klassenfeinde auf dem Dorf” gegriffen hatte, von der aber Stalin und Molotov im Dekret vom 8. Mai 1933 mit den Worten “Diese Methoden haben sich überlebt” Abschied genommen hatten.131 Über ein Jahr lang waren nun der Feldzug gegen die ehemaligen Kulaken, Kriminellen und anderen “antisowjetischen Elemente” und die Operation gegen die “konterrevolutionären nationalen Kontingente” ein, ja vielleicht das Kernanliegen der sowjetischen Politik, das schreckliche Spuren im Leben von Millionen Sowjetbürgern hinterließ.

  • 132 Vgl. Tabelle, Endrechnung.
  • 133 Vgl. N.V. Petrov, A.B. Roginskij, “’Pol´skaja operacija’ NKVD 1937-1938”, in Repressii protiv polja (...)
  • 134 Die Zahl aller (aufgrund politischer und krimineller Straftaten) erfolgten Verhaftungen/Hinrichtung (...)

47Die Statistik der Verhaftungen, Verurteilungen, Hinrichtungen und Lager-Gefängniseinweisungen spricht eine deutliche Sprache : Im Rahmen beider Operationen wurden von August 1937 bis November 1938 nach den bisherigen Erkenntnissen 1.114.110 Menschen (Befehl Nr. 00447: 767.397132 und Nationale Minderheiten : 346.713133) verhaftet, 1.102.910 verurteilt (767.397 und 335.513), die Zahl der Hinrichtungen betrug ca. 625.483 (378.326 und 247.157), 485.626 Personen (389.070 und 96.556) wurden in Lager bzw. Gefängnisse eingewiesen. Die entsprechenden Gesamtziffern für die 1937/38 von der politischen Polizei Verfolgten sind : 1.575.259 Verhaftungen, 1.344.923 Verurteilungen, 681.692 Hinrichtungen und 634.820 Einweisungen in Lager und Gefängnisse.134 Das heißt, daß 70,7 % der 1937/38 von der Sicherheitspolizei Verhafteten, 82,8 % der wegen politischer Delikte Verurteilten, 91,7 % der Hingerichteten und 76 % der in Lager und Gefängnisse Eingewiesenen sich aus den “antisowjetischen Elementen” von Befehl Nr. 00447 und den “konterrevolutionären nationalen Kontingenten” rekrutierten. Vor allem die exorbitante Zahl der Massentötungen war ein Signum des Großen Terrors, den man auch als die Zeit des Großen Mordens bezeichnen darf ; die Exekutionsziffer war in den dreißiger Jahren nach dem Höhepunkt im ersten Jahr der Entkulakisierung (1930: 20.201) auf 1.229 (1935) und 1.118 (1936) gesunken, in den folgenden zwei Jahren jedoch so drastisch gestiegen, daß in die kurze Zeit des Großen Terrrors ca. 86 % aller 1921-1953 gefällten politischen Todesurteile fallen.

  • 135 J. Ginsburg, Marschroute eines Lebens, München, 1989, S. 36
  • 136 Eine Aufschlüsselung der Hinrichtungen nach Monaten für die Jahre 1937-38 findet sich in Memorial s (...)
  • 137 Ermittelt anhand von Pomorskij memorial. Kniga pamjati žertv političeskich repressij, Bd 1: A-K. Ot (...)

48In der russischen Erinnerungskultur ist das “neunzehnhundertsiebenunddreißigigmal verfluchte Jahr, das zu einem Rubikon für Millionen wurde”,135 zum Synonym für Terror schlechthin geworden. In den meisten Gebieten, Regionen und Republiken erreichte die Terrorwelle nach Befehl Nr. 00447 zwischen August 1937 und der Jahreswende ihren Höhepunkt ; in vielen Territorien dürfte der Dezember 1937 der blutigste Monat des Großen Terrors gewesen sein, da die lokalen Machthaber im Glauben an die bevorstehende Beendigung der Operation fieberhaft auf “Planerfüllung” drängten. Die Fixierung auf 1937 läßt jedoch außer Acht, daß auch 1938 ein Schreckensjahr blieb, das seinem Vorgänger nur wenig nachstand, vor allem wenn man die Gesamtzahl der Exekutionen vergleicht (1937: 356.250 und 1938: 330.279). Während der Befehl Nr. 00447 vom 30. Juli 1937 die Relation zwischen Hinrichtungen und Lager-bzw. Gefängniseinweisungen auf 1:2.5 festlegte, war am Ende der Operation fast ein Gleichstand des Tötens und Einkerkerns erreicht (etwa 49.3:50.7). Ein Blick auf die beigegebene Tabelle (vgl. den 1. Teil der Veröffentlichung) zeigt, daß in einigen Provinzen (Turkmenien, Fernöstliche Region, Gebiet Irkutsk, Gebiet Sverdlovsk136) die “Kulakenoperation” im Jahr 1938, in dem unionsweit ab ca. März die nationalen Operationen zum wichtigsten Repressionsterrain wurden, die meisten Todesopfer forderte. Ein Sonderfall ist das Gebiet Archangel´sk, wo die Welle des Terrors im Januar 1938 mit 18 Trojkasitzungen ihren Kulminationspunkt erreichte.137

  • 138 In der internationalen Forschung hat sich diese Periodisierung, die den Zeitraum vom Juli/August 19 (...)

49Diese Angaben belegen, daß die im Sommer 1936 beginnende Terrorkampagne gegen die sowjetischen Eliten sich durch den ein Jahr später gestarteten großangelegten Feldzug gegen die “ehemaligen Kulaken, Kriminellen und anderen antisowjetischen Elemente” und die Operationen gegen die nationalen Minderheiten zum Großen Terror ausweitete.138

2. Strafexpedition gegen einfache Bürger und Marginalisierte

  • 139 S.Ju. Ušakov, A.A. Stukalov, Front voennych prokurorov, Moskau, 2000, S. 76 (Erinnerungen des stell (...)
  • 140 ”Massovye repressii opravdany byt´ ne mogut”, Vestnik, 1, 1995, S. 117.
  • 141 Vgl. O.W. Chlewnjuk, Das Politbüro, op. cit., S. 256.

50Lange Zeit wurde in Ost und West der “Große Terror” nahezu ausschließlich als Verfolgungsgeschichte der Kommunistischen Partei (Altbolschewiki, ehemalige Parteiopposition und Parteikader) sowie der Eliten in Bürokratie, Wirtschaft, im Militär und in den intellektuellen Professionen geschrieben. Es war schon ein Fortschritt, wenn in der Literatur nach der Aufzählung dieser Opferkategorien die zu Hunderttausenden verfolgten einfachen Sowjetbürger als “mnogo drugich” überhaupt Erwähnung fanden.139 1995 spricht die Redaktion der Zeitschrift Vestnik von einem “Genozid”, reserviert den Begriff allerdings für die Repression der Parteimitglieder.140 Die Einsicht, daß der “Große Terror” sich gegen alle Schichten der sowjetischen Gesellschaft richtete, ist ein Ergebnis der Forschung der letzten Jahre.141

  • 142 Vgl. z.B. M. Hildermeier (Rezension), in : Historische Zeitschrift, 268, 1999, S. 821; C. Merridale (...)
  • 143 Vgl. Izvestija CK KPSS, 11, 1989, S. 55; O.F. Suvenirov, Tragedija RKKA 1937-1938, Moskau, 1998, S. (...)
  • 144 Butovskij poligon 1937-1938 gg., op. cit., Bd 1, S. 22-23, Bd 2, S. 20-24; Ne predat´ zabveniju. Kn (...)
  • 145 G.T. Rittersporn, Stalinist simplifications and Soviet complications. Social tensions and political (...)
  • 146 Die in der westlichen Literatur anzutreffende These, Arbeiter hätten nicht zu den “Risikogruppen” d (...)
  • 147 Vgl. dazu Kniga pamjati železnodorožnikov -- žertv političeskich repressij 1937-1938 gg., zachorone (...)
  • 148 Im August-September 1937 war der Anteil der Personen ohne geregelte Beschäftigung an den zu VMN Ver (...)
  • 149 Leningradskij martirolog, op. cit., Bd 3, S. 587-589.

51Die meisten der im Rahmen von Befehl Nr. 00447 Verfolgten dürften unter der amorphen und anonymen Masse der genannten “mnogo drugich” zu finden sein. Der Operation fielen wahrscheinlich nur wenige Angehörige der sowjetischen Eliten zum Opfer, die dennoch auch heute noch häufig als primäre Zielgruppe des Großen Terrors gesehen werden.142 Die Verurteilung des prominenten Partei- und Staatsfunktionärs I.D. Orachelašvili, ZK-Kandidat vor 1934 und zuletzt stellvertretender Direktor des Instituts für Marxismus-Leninismus, durch das Dreier-Tribunal Georgiens dürfte ebenso eine Ausnahme gewesen sein wie die von Suvenirov berichtete Aburteilung von 14 hohen Militärs durch die Trojki.143 Bekannte Namen von Vertretern des Ancien régime sowie höchster kirchlicher Würdenträger finden sich jedoch häufiger in den Opferlisten der Trojki : Von F.A. Golovin (1867-1937), dem Präsidenten der zweiten Staatsduma, zarischen Generälen, Angehörigen der Aristokratie (Obolenskij, Gagarin, Bibikov) über den 81jährigen ehemaligen Metropoliten von Leningrad und Novgorod (Serafim) bis zu den Erzbischöfen von Možaisk (Dimitrij), Vladimir-Suzdal (Nikolaj), Rybinsk und Tobol´sk usw.144 Trotzdem dürfte Rittersporns Charakterisierung der Operation Nr. 00447 als “crusade against simple citizens” zutreffen.145 Zur Überprüfung dieser Hypothese liegt inzwischen eine Fülle von Teildaten vor, so die biographischen Angaben aus den Strafakten der NKVD-Archive in den zahlreichen “knigi pamjati”, die bislang jedoch nur sporadisch statistisch aufgearbeitet sind. Hinzu kommt, daß der zeitliche Rahmen der Mehrzahl dieser “Massengräber in Buchform” die Periode von der Oktoberrevolution bis zu Stalins Tod umspannt. Unter den speziell auf die Jahre 1937-38 konzentrierten Gedenkbüchern enthält der Leningradskij martirolog (ab Band 3) eine statistische Auswertung der Daten. Von 3.859 im November 1937 im Gebiet Leningrad hingerichteten Bürgern wurden 1.213 (31,4 %) von der Trojka (Befehl Nr. 00447) und 2.537 (65,8 %) von der Komissija NKVD i Prokuratory SSSR (Dvojka im Rahmen der nationalen Operationen) in den Tod geschickt : Die Verfolgtengruppen sind Arbeiter (18,8 %),146 Ingenieure und Techniker (14 %), Kolchozniki (13 %), Eisenbahnpersonal (11,6 %),147 Militärangehörige und Polizeimitarbeiter (6,8 %), Wissenschaftler und Lehrer (6,6 %), Wirtschaftspersonal aus Handel und Dienstleistungen (6,3 %), leitende Funktionäre (4,6 %), Geistliche (3,1 %), Einzelbauern (2,7 %) und am unteren Ende der sozialen Hierarchie Personen “bez opredelennych zanjatij” (5,3 %).148 13,2 % dieser Gruppen gehörten der Partei an, viele bereits lange Zeit.149 Zu berücksichtigen ist, daß diese Statistik das soziale Profil der Opfergruppe von Befehl Nr. 00447 nicht adäquat wiedergibt : Die Überrepräsentation der von der Dvojka Verurteilten dürfte das Ergebnis erheblich verzerren. Unter ihnen war eine große Zahl in die Sowjetunion eingewanderter, qualifizierter ausländischer Facharbeiter und Spezialisten, die häufig auch langjährige Parteimitglieder waren, vor allem Polen, Esten, Finnen, Letten und Deutsche. Hinzu kommt noch, daß in dieser Statistik, wie in allen Gedenkbüchern, die Kriminellen nicht berücksichtigt sind, die in der Regel nach Nr. 00447 verurteilt wurden.

  • 150 Allerdings sind auch häufig Brigadiere und Kolchozvorsitzende genannt.

52Eine Liste häufiger Berufsbezeichnungen aus den Opferbiographien der “knigi pamjati” für zwei im Befehl genannte Operationsfelder, Eisenbahn und Kolchosen, ergibt folgendes Bild : Weichensteller, Streckenwärter, Rangierer, Bahnwärter, Verladearbeiter, Lagerwart, Kontrolleur, Wiegemeister, Schaffner, Zugbegleiter, Heizer, Signalgeber, Lokomotivführer ; einfaches Kolchozmitglied, Gehilfe des Rechnungsführers, Buchhalter, Pferdeknecht, Putzfrau, Wächter, Hirte, Gemüsebauer, Ackerer, Tierpfleger, Imker, Zimmermann, Schmied, Traktorfahrer.150

53Man darf also mit guten Gründen behaupten, daß die Trojka, wie im Prikaz intendiert, vor allem “Gericht” über die einfachen Bürger hielt und sie den größten Blutzoll zahlten. Erst die Anerkennung dieser Dimension der Repression ergibt ein vollständiges Bild des Großen Terrors, der in der Tat keine Schicht der sowjetischen Gesellschaft verschonte : nicht einmal die Häftlinge in den Lagern und den Sondergefängnissen des NKVD.

3. Blinder Terror ?

  • 151 J.A. Getty, O. V. Naumov, The road to terror, op. cit., S. 583. Der Autor hat an anderer Stelle ein (...)
  • 152 N. Werth in Das Schwarzbuch des Kommunismus, op. cit., S. 291.

54Angesichts der Quellenlage und des aktuellen Forschungsstandes ist es schwierig, generalisierende Aussagen über die Ergebnisse der Operation vor Ort zu machen. Ob die Charakterisierung des Terrors als Abfolge “blinder”151 und “willkürlicher” Repressalien und als Häufung “zufälliger Liquidierungen zwecks Quotenerfüllung”152 für die “Kulakenoperation” zutrifft, erscheint uns fragwürdig.

  • 153 Gosudarstvennyj archiv Jaroslavskoj oblasti (GAJaO), f. R-3698, op. 2, d. 4298, l. 338. Aussagen ei (...)

55Die Praxis der Verhaftungen liefert eher Argumente gegen diese These : In Jaroslavl´ ordnete der Leiter des UNKVD Eršov zu Beginn der Operation an, man könne zur Verhaftung der Kulaken und Sozialisten-Revolutionäre übergehen, auch wenn zur Zeit keine Materialien über ihre antisowjetische Tätigkeit vorlägen, “d.h. man solle nach dem sozialen Merkmal und nach der früheren Tätigkeit in konterrevolutionären Parteien (po socpriznaku i prošloj deatel´nosti v k-r partijach) verhaften.” Dabei habe sich Eršov auf analoge Erklärungen Ežovs berufen.153 Eine ähnliche Aussage machte ein anderer führender Tschekist aus Ul´janovsk :

  • 154 Kniga pamjati žertv političeskich repressij. [Ul´janovskaja oblast´], op. cit., Bd 1, S. 919. Vgl. (...)

”Im August 1937 kam vom UNKVD in die Stadtabteilung (gorotdel) der Befehl zur Zerschlagung des Kulakentums. Nach ihm erfolgte die Ausstellung des Haftbefehls nur aufgrund der Klassenzugehörigkeit, d.h., gibt es wirkliche Anweisungen dafür, daß diese oder jene Person ein Kulak ist, das war ausreichend. Aufgrund dieser Merkmale führten wir auch die Verhaftungen durch.”154

56Ausschlaggebend für eine Verhaftung waren also weniger bei der Polizei vorliegende Beweise für aktuelle “Vergehen”, sondern vielmehr Faktoren wie Klassenzugehörigkeit, politische sowie soziale Vergangenheit und im Falle von Kriminellen bzw. Marginalisierten Rückfalltäterschaft, Kontakte zum kriminellen Milieu, Arbeitslosigkeit und Obdachlosigkeit. Sicherheitspolizei wie Miliz hatten, wie im ersten Teil unseres Artikels dargelegt, entsprechende Listen über diesen Personenkreis.

  • 155 Laut Volkszählung vom Januar 1937 betrug ihre Zahl 31.298.
  • 156 Siehe oben unter Religionsgemeinschaften.

57Daß mit brutaler Konsequenz und bisweilen auch erschreckender Effizienz bestimmte im Befehl genannte Opfergruppen verfolgt wurden, z.B. “služiteli kul´ta”155 (Priester, Mullahs, Lamas, selbst Schamanen) und Sozialisten-Revolutionäre wird von allen russischen Untersuchungen bestätigt.156 Neben den kriminellen Rückfalltätern liefen alle Sowjetbürger, die vor 1937 bereits einmal ins Fadenkreuz der Sicherheitspolizei geraten waren, ein hohes Risiko, im Großen Terror erneut verhaftet zu werden. Die Liste der Feindkategorien des Befehls schreibt dieses Selektionskritierium bereits vor. Leider sind in der Regel in den “knigi pamjati”, die augenblicklich neben den für Ausländer immer schwieriger zugänglichen Archiven die wichtigste Informationsbasis für die Geschichte der Verfolgtengruppen bilden, diese früheren “Begegnungen” mit “den Diensten”, außergerichtlichen Instanzen und Gerichtshöfen nicht festgehalten. Sporadisch stößt man jedoch in ihnen auf Opferbiographien wie die folgende :

  • 157 Kniga pamjati žertv političeskich repressij Kirovskoj oblasti, Bd 3. Sost. V.V. Legotin u.a., Kirov (...)

”Kopylov, G.L., 1886 geboren im Dorf Knjazevo im Kreis Glazov, Russe, Bauer, wurde am 23.8.1921 vom revolutionären Tribunal des Gouvernement Vjatka wegen Auslieferung sowjetischer Werktätiger und der Familien von Rotarmisten an weiße Banden zu 5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Auf Grund des Gesetzes ‘Über Amnestie’ wurde die Strafe auf zwei Jahre, zwei Monate und 20 Tage herabgesetzt. [...] Am 27.4.1930 wurde er von der besonderen Trojka der bevollmächtigten Vertretung des OGPU der Region Nižnij Novgorod nach Paragraph 58.10 des Strafgesetzbuches der RSFSR zu 5 Jahren Konzentrationslager verurteilt. [Kopylov] arbeitete nicht, wurde am 28.10.1937 von der [..] Trojka beim UNKVD des Gebiets Kirov zur Höchststrafe verurteilt.”157

  • 158 Zabveniju ne podležit. Kniga pamjati žertv političeskich repressij Omskoj oblasti. Bd. 1: A-V. Sost (...)
  • 159 Vgl. V.I. Š iškin, “Zapadno-Sibiriskij mjatež 1921 goda : dostiženija i iskaženija rossijskoj istor (...)
  • 160 Vgl. V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 64-65.
  • 161 Heugabel-Aufstand, auch “Aufstand des Schwarzen Adlers und Landmannes”, genannt, vgl. A.F. Stepanov (...)
  • 162 Vgl. “’Vokrug menja vse ešče pletut černuju pautinu...’ Pis´ma M.A. Š olochova I.V. Stalinu (1937-1 (...)
  • 163 Vgl. V.N. Ujmanov, Repressii. Kak eto bylo, op. cit., Tomsk, 1995, S. 314-320.

58Am ergiebigsten für diese Fragestellung ist das Gedenkbuch des Gebiets Omsk,158 für das zudem in Samosudovs Analyse der Protokolle der Gebietstrojka ein materialreicher Kommentar vorliegt : Hier ist dokumentiert, daß die Dreierkommission 1937-38 Personen verurteilte, die 1921 wegen Teilnahme am Išimo-Petropavlovskij Aufstand in Westsibirien,159 dem größten der vielen Bauernaufstände, verurteilt und/oder im März 1930 wegen Unterstützung der großen Bauernrevolte in Muromcevo von der Trojka in die Arbeitsbesserungslager geschickt worden waren.160 In der Tatarischen ASSR verurteilte die Trojka 1937-38 Veteranen des “viločnoe vosstanie” von 1920161 und im Gebiet Rostov ehemalige Kulaken und Weißgardisten wegen Teilnahme am “konterrevolutionären Aufstand von Vešenskaja” (1919).162 In Westsibirien ließ die Trojka Veteranen des Aufstandes von Kolyvan (1922),163 in Jaroslavl´ des Juli-Aufstandes von 1918 und des “zelenoe dviženie” (bäuerliche Partisanenabteilungen, die 1918-1920 gegen Rote wie Weiße gekämpft hatten, vgl. unten) vor das Erschießungskommando stellen.

  • 164 Im Großen Terror sprach die Trojka in der Regel das Verdikt “Vysšaja mera nakazanija” (Höchststrafe (...)
  • 165 A.F. Stepanov, Rasstrel po limitu, op. cit., S. 94-95.
  • 166 A.F. Stepanov, “Bol´šoj Terror v Tatarii : ‘Kulackaja’ operacija. (1937-1938 gg)”. Manuskript.
  • 167 Nach seinen Angaben handelt es sich um mehr als 60 % der von der Trojka Verurteilten. 26,2 % waren (...)
  • 168 A.F. Stepanov, “Bol´šoj Terror v Tatarii”, op. cit. (Manuskript).
  • 169 Vgl. u.a. Pomorskij memorial, op. cit., S. 39, 378, 417, 418, 489, 493, 499, 509, 515, 526, 568, Kn (...)

59Eine ganze Reihe von Personen stand so zwei- oder gar dreimal -- 1918-22, 1930-34 und dann wieder 1937-38 -- vor den außergerichtlichen Tribunalen der Sowjetmacht.164 Aber das gilt nicht nur für Teilnehmer an spektakulären Ereignissen wie Bauernaufständen, sondern wahrscheinlich für einen hohen Prozentsatz der “troečnych kontingentov” (Trojkakontingente). Nach einer Statistik Stepanovs hatten 70 % der von der Trojka der Tatarischen ASSR verurteilten Personen eine Vorstrafe oder hatten sich der Bestrafung durch Flucht entzogen.165 Diese Merkmale verteilen sich auf die drei zentralen Kategorien des Befehls wie folgt : 80,9 % der ehemaligen Kulaken, 86,4 % der Kriminellen und 41,3 % der “übrigen konterrevolutionären Elemente”.166 Der Leiter des UNKVD des Gebiets von Kalinin rapportiert am 29. März 1938 nach Moskau, daß die “ganze Masse der von der [...] Trojka Verurteilten bereits zuvor gerichtlichen Verfolgungen ausgesetzt war.”167 Ein letztes Argument gegen die These vom blinden Terror : Stepanov hebt in seiner noch nicht publizierten Untersuchung hervor, daß die auf Rajon-ebene erstellten Verhaftungslisten bis zu ihrer Transformation in Listen der von der Trojka Verurteilten erheblichen Veränderungen unterlagen, d.h. “die Fakten sprechen dafür, daß eine Selektion stattfand.”168 Eine andere Beobachtung, die wir machten, deutet auch in diese Richtung : In Gedenkbüchern, in denen alle Formen der Repression registriert sind -- Todesstrafe, Lagereinweisung, Untersuchungshaft --, fanden wir häufig Mitteilungen folgender Art : “Aljanov, 1902, E.I. [...], Arbeiter, [...]. Vom 06.12.37 bis 03.01.38 [...] inhaftiert aufgrund von Paragraph 58-10, Absatz 1 des Strafgesetzbuches der RSFSR. Freigelassen in Verbindung mit der Einstellung des Verfahrens.”169 Aus den Untersuchungsgefängnissen führte bisweilen ein schmaler Weg nach außen.

  • 170 Vgl. A.F. Stepanov, “Bol´šoj Terror v Tatarii”, op. cit. (Manuskript).

60Hiermit soll in keiner Weise geleugnet werden, daß im Rahmen der Operation auch Menschen verfolgt wurden, die den Kriterien des Befehls nicht entsprachen. Das geschah vorrangig in Momenten, wo die Kampagne durch einen Anstoß von oben (Kritik der lokalen Repressionspraxis, Verkündung des Abschlusses der Operation im November/Dezember 1937)170 oder eine Initiative von unten (Anfrage um Erhöhung der Obergrenzen) eine große Dynamik entwickelte. Ein gesichertes Urteil über das Ausmaß dieser Überschreitungen ist augenblicklich kaum möglich.

61Die Repression erfolgte weniger systemlos, sondern zielgerichteter, als häufig dargestellt : Exkulaken, kleinkriminelle Rückfalltäter, marginalisierte Arbeitslose und Obdachlose, Priester und Kirchenmitglieder, ehemalige Sozialrevolutionäre und Men´ševiki, Vertreter des Ancien régime und Bürgerkriegsgegner der Bol´ševiki, Feinde von Geburt (Kinder von Kulaken, Priestern, usw.) gehörten zu den Risikogruppen des Großen Terrors. Systematische Untersuchungen auf regionaler Ebene sind dringend geboten.

4. Peregiby (Überspitzungen) und Kontrolle

  • 171 Vgl. hierzu auch N. Ochotin, A. Roginski, “Geschichte der ‘Deutschen Operation’ des NKWD 1937-1938” (...)
  • 172 Politbjuro CK RKP(b)-VKP(b). Povestki dnja zasedanij, Bd II: 1930-1939. Katalog, Moskau, 2001. Für (...)

62Wie Genese und Umsetzung von Befehl 00447 zeigen, war die Operation ein vom politischen Zentrum in Moskau inszenierter Prozeß, den der Kreml durch eine Legion von Zirkularen, Memoranden, Direktiven und Ausführungsbestimmungen zu steuern suchte : In diesen Anweisungen, von denen bis heute nur ein Teil publiziert ist,171 wurde versucht, detailliert alle relevanten Fragen der Verfolgungskampagne zu regeln : Wie eingehend das Leitungsgremium der Partei mit diesen Fragen befaßt war, ergibt sich auch aus dem soeben veröffentlichten Katalog der Tagesordnungspunkte der Politbürositzungen der dreißiger Jahre.172

  • 173 Vgl. für Ivanovo M. Š rejder, NKVD iznutri, op. cit., S. 76. Dem leitenden NKVD-Funktionär I.A. Mal (...)
  • 174 Vgl. dazu die Situation in Dagestan ab Oktober 1937 in : Repressii 30-ch godov v Dagestane. Dokumen (...)
  • 175 Für die Westsibirische Region vgl. A.G. Tepljakov, “Personal i povsednevnost´ Novosibirskogo UNKVD (...)

63Der NKVD hatte eine privilegierte und herausragende Stellung bei der Operation : Da es hier um genuin staaatspolizeiliche Aufgaben ging, wie sie Ežov auf dem ZK-Plenum von Februar/März 1937 für die Tschekisten gefordert hatte, wurde den “Organen” die Leitung der Aktion und vor allem der Vorsitz in den Trojki übertragen. In einigen Regionen führte das im Laufe der Operation dazu, daß Parteisekretär und Staatsanwalt im Dreiergremium nur noch als Statisten figurierten ;173 im Extremfall fanden gar keine regulären Sitzungen mehr statt, der Vorsitzende bestimmte das Strafmaß im Alleingang und ließ die Protokolle mit den Urteilen vom Parteisekretär und Staatsanwalt im nachhinein nur noch unterzeichnen.174 Dieser Befund darf jedoch nicht unbesehen verallgemeinert werden, denn es gab auch Gebiete, in denen der Erste Parteisekretär starken Einfluß auf die Entscheidungen des Dreiertribunals nahm.175 Ausschlaggebend waren neben dem personalen Faktor Umstände wie Amtsanciennität und -kontinuität ; in Dagestan und Jaroslavl´ amtierten die UNKVD-Leiter von Mitte der dreißiger Jahre bis zum Ende des Großen Terrors, während Parteisekretäre und Staatsanwaltschaft flukturierten ; im zweiten Fall lagen die Verhältnisse umgekehrt.

  • 176 M. Vylcan, V. Danilov, “Primenenie VMN ‘nami garantiruetsja’”, Nauka i žizn´, 9, 1997, S. 69.
  • 177 Tragedija sovetskoj derevni. Kollektivizacija i raskulačivanie, op. cit., Bd 2: Nojabr´ 1929-dekabr (...)
  • 178 N. Petrov, “Tod nach Plansoll”, art. cit., S. 4. Der Autor hat Dienststellen des NKVD “der Republik (...)
  • 179 Nach Angaben in den Gedenkbüchern der beiden Gebiete fanden bereits vor dem 5. August 1937, dem im (...)
  • 180 Stepanov hat ermittelt, daß im Verlauf der Operation (August 1937 bis 6. Januar 1938) 22 solcher “o (...)
  • 181 Vgl. I. Čuchin, Karelija-37, op. cit. S. 124; der Autor nimmt sogar an, daß die vier Trojkasitzunge (...)
  • 182 Im Gebiet Kujbyšev hatte der genannte NKVD-Chef am 4. August 1937 die Teilnahme von Rotarmisten und (...)
  • 183 Vgl. M. Š rejder, NKVD iznutri, op. cit., S. 80ff ; A.G. Tepljakov, “Personal i povsednevnost´”, ar (...)

64Die Bestimmung des Befehls, die Operation in zwei sauber getrennten Phasen (erst Repression der ersten, dann der zweiten Kategorie) durchzuführen, wurde, soweit bisher bekannt, wohl nur im Gebiet Jaroslavl´ (bis zum 13.9.1937 635 Todesurteile und eine Einweisung in ITL) und in der Tatarischen ASSR (bis zum 12.10. 500 Todesurteile und 13 Einweisungen in ITL) befolgt. Angesichts der “massenhaften Übertretung” dieser Order kann nicht ausgeschlossen werden, daß Ežov seine Zustimmung zu dieser Praxis gegeben hatte. Auf die Entwicklung einiger Trojki zu Ein-Mann-Unternehmungen wurde bereits hingewiesen. Eine gegenläufige Entwicklung ist für Kujbyšev überliefert : Der NKVD-Chef und Trojkavorsitzende I. P. Popašenko soll seinem Sekretär und dem stellvertretenden Staatsanwalt die “Trojkaarbeit” überlassen und nur noch die von ihnen formulierten Urteile unterzeichnet haben.176 Wie um die Jahreswende 1929/30 die Dekulakisierung von einigen lokalen Parteiorganisationen vor dem endgültigen Beschluß des Politbüros vom 30. Januar 1930 eingeleitet wurde,177 soll Ende Juli 1937 in einigen Gebieten “mit der Durchführung der Operation” begonnen worden sein, “ohne auf das Erscheinen des Befehls Nr. 00447 zu warten.”178 Hier wüßte man natürlich gerne, was konkret gemeint ist : Registrierung, Verhaftungen oder bereits Trojkasitzungen ? Letzteres könnte für Archangel´sk und Orenburg zutreffen.179 Laut Text des Befehls waren die Dienststellen des NKVD verpflichtet, wie bei Kampagnen üblich, alle fünf Tage “über Verlauf und Ergebnisse der Operation” an die NKVD-Zentrale zu berichten. Auf diesem Weg wollte die Zentrale kontrollieren, wie die Provinzen die zugeteilten Repressionszahlen erfüllten. Zumindest von der Tatarischen ASSR ist bekannt, daß sie diese Vorschrift peinlich einhielt.180 Das wichtigste Instrument des Zentrums, um die Arbeit der Trojki zu kontrollieren, wäre die Überprüfung der Protokolle gewesen : Daher schrieb der Befehl vor, diese nach Vollstreckung der Urteile “unverzüglich” an die 8. Abteilung des GUGB NKVD in Moskau zu übersenden. Möglicherweise hat dieser Kontrollmechanismus nicht gegriffen : Das Protokoll der ersten (5.8.1937) Sitzung der Trojka von Jaroslavl´, wo das siebenköpfige Exekutionskommando die Urteile immer am nächsten oder übernächsten Tag vollstreckte, wurde am 8.9.1937 nach Moskau geschickt, das der vierten Sitzung (19.8.1937) am 22.10.1937, das der 8. Sitzung (13.9.1937) am 8.1.1938. Man könnte hieraus auch folgern, daß die Statistische Registraturabteilung so sehr mit Arbeit überhäuft war, daß sie den Regelverstoß hinnahm. In einigen Territorien fanden noch nach dem vom Zentrum festgesetzten Ende der Aktion Erschießungen statt.181 Bei der Durchführung der Exekutionen, die laut Prikaz Nr. 00447 von den Leitern der operativen Gruppen kommandiert werden sollten, kam es wiederholt zu Unregelmäßigkeiten. So nahmen an den Erschießungen Personen teil, die keine Tschekisten waren, d.h. Angehörige der Miliz, der Roten Armee,182 Richter, Staatsanwälte und Parteiprominenz.183 Die eklatanteste bisher bekanntgewordene Überschreitung der vom Zentrum genehmigten Obergrenzen geschah in Turkmenien ; nach den Untersuchungen einer 1939 eingesetzten Kommission sollen fast 7.000 Menschen von der Tojka verurteilt worden sein, ohne daß eine schriftliche Genehmigung des Zentrums (NKVD, Stalin, Politbüro) vorlag. Chlevnjuk wertet dieses Faktum jedoch nicht als Beweis dafür, daß der Terror der Kontrolle des Zentrums entglitten war, sondern behauptet, daß diese “peregiby” als eine Art unvermeidbarer Begleiterscheinungen in die Moskauer Planungen einkalkuliert waren :

  • 184 O. Hlevnjuk, “Les mécanismes de la ‘Grande Terreur’ des années 1937-1938 au Turkménistan”, art. cit (...)

”Toutefois, le ‘dépassement des plans’ au niveau local entrait dans les calculs de Moscou. Il constituait une condition indispensable à la réalisation des campagnes de répression.[...] En règle générale, les pouvoirs locaux ont suivi les ordres de Moscou. Ils n’ont fait que transgresser les critères quantitatifs et non qualitatifs des opérations prescrites.”184

65Diese provoziererende These bedarf der empirischen Überprüfung durch Lokalstudien.

  • 185 Eine gewaltige Wirkung vor Ort konnte ein kritischer Artikel in der Moskauer Presse ausüben. Vgl. “ (...)
  • 186 ”Chotelos´ by vsech poimenno nazvat´...”. Po materialam sledstvennych del i lagernych otčetov GULAG (...)
  • 187 Zwischen Mitte Januar und März 1938 wurden in großer Zahl bei der Eisenbahn Beschäftigte verhaftet (...)

66Wir halten fest : Das Zentrum konnte Anfang und Ende der Operation bestimmen. Es griff mit seinen Kontroll- und Steuerungsinstrumenten185 wie der Bewilligung der Repressionszahlen und der Ernennung neuer Trojkamitglieder nicht etwa mäßigend ein, sondern sanktionierte und förderte den Trend zur Radikalisierung, d.h. einerseits zur Todesstrafe und andererseits zur ständigen Anhebung der Obergrenzen. Es lenkte im Lauf der Operation die Repression auf besondere Zielgruppen (im August 1937 auf die ugolovniki-recidivisty, im Januar 1938 auf die Sozialisten-Revolutionäre und im Februar auf Anarchisten und Men´ševiki). Daß solche Anordnungen des Zentrums großen Einfluß auf die Repression vor Ort hatten, läßt sich auch anhand der “knigi pamjati” nachweisen : Anfang Februar 1938 informierte der Stellvertretende Volkskommissar des Inneren Frinovskij den Leiter des UNKVD des Gebiets Moskau über den Politbürobeschluß vom 31. Januar 1938, der für die oblast´ eine Erhöhung der Obergrenze in der ersten Kategorie von 4.000 Personen vorsah : “Konzentrieren Sie sich bei der Durchführung der Operation auf die Säuberung des Transports entsprechend der Direktive Nr. 56”,186 befahl Frinovskij. Schon ein flüchtiger Blick in Band 5 von Butovskij poligon zeigt, daß die Direktive vom 8. Januar und die Order von Anfang Februar 1938 im Gebiet Moskau loyale und gehorsame Erfüllungsgehilfen fanden.187

5. Spielräume der Republiken, Regionen und Gebiete

67Der regionale NKVD bzw. die regionalen Machthaber waren allerdings keineswegs nur passive Befehlsempfänger. Sie hatten großen Anteil an der Festlegung der Repressionsziffern, erreichten, daß das Politbüro von ihnen benannte “partikulare Feinde” in die Proskriptionsliste aufnahm, ergriffen die Initiative zur Erhöhung der Kontingente (siehe dazu die Tabelle) und schließlich lag bei ihnen die Entscheidung über Leben oder Tod Hunderttausender Menschen.

68Darüber hinaus gibt es zwischen den einzelnen Republiken, Regionen und Gebieten gravierende Unterschiede in der Durchführung des Befehls Nr. 00447: Das betrifft die Anzahl der Verurteilten, die Zusammensetzung der Opfergruppen, die Dauer der Operation, den Fluktuationsgrad innerhalb der Trojki und nicht zuletzt die technische Umsetzung der Massenrepressionen. Obwohl zur Klärung dieses Fragenkomplexes dringend Regionalstudien erforderlich sind, können gewisse grobe Trends bereits jetzt festgehalten werden :

  • 188 Vgl. Tabelle Nr. 10 (0,9 %), 26 (1,5 %), 27 (0,49 %), 28 (0,89 %), 30 (1,34 %), 41 (1,0 %), 45 (0,4 (...)
  • 189 L. Viola, “The other Archipelago : Kulak deportations to the North in 1930”, Slavic Review, 60, 4, (...)
  • 190 Iz doklada opergruppy OGPU (1930), Tragedija sovetskoj derevni, op. cit., Bd 2, S. 409.
  • 191 Tragedija sovetskoj derevni, op. cit., Bd 2, S. 309-310, 400-407; eine zusammenfassende Statistik d (...)
  • 192 Dabei denken wir nicht nur an die Deportation von Angehörigen der Diaspora-Nationen aus dem Grenzge (...)
  • 193 Siehe oben unter Religionsgemeinschaften.

69An der Spitze in der Anzahl der verurteilten Personen stehen mit einem Durchschnittswert von 0,9 % und einem Höchstwert von 1,5 % (Fernöstliche Region) Regionen und Gebiete, in die im Rahmen der Kollektivierung eine Vielzahl von “Kulakenfamilien” aus anderen Territorien in Sondersiedlungen deportiert worden war.188 Nicht in dieses Bild paßt allerdings der relativ niedrige Repressionsgrad der Nördlichen Region (ab 23.9.1937 aufgeteilt in Gebiet Archangel´sk und Vologda), die 1930 “the most common destination for kulak special settlers” war.189 Ein weiterer Faktor, der zu den hohen Opferziffern beigetragen hat, war, daß innerhalb dieser Republiken, Regionen und Gebiete Kulaken in abgelegene Gebiete umgesiedelt worden waren (Sibirien und Kasachstan)190 und es dort während der Kollektivierung zu großen Bauernaufständen gekommen war, wie z.B. im Omsker Gebiet der “Muromcevskij”-Aufstand im Frühling 1930.191 Daß einige dieser Territorien an Außengrenzen der Sowjetunion lagen, also etwa an China, die Mongolei und Mandschuko/Japan angrenzten, war ein zusätzlicher Faktor, der Einfluß auf den Repressionsprozeß hatte.192 Zu beachten ist auch, daß in diesen Regionen und Gebieten, wie am Beispiel des Gebietes Omsk deutlich wurde, bis 1937 Bandengruppen operierten. Außerdem scheint es in Sibirien eine rege Tätigkeit von Sekten, aber auch der Amtskirche gegeben zu haben.193

  • 194 Tabelle Nr. 2 (0,41 %), 3 (0,34 %), 4 (0,24 %), 11 (0,52 %), 17 (0,41 %), 19 (0,87 %), 21 (0,2 %), (...)

70Im Vergleich dazu ist in den Regionen und Gebieten, die von der Kollektivierung auf eine andere Weise hart betroffen waren, nämlich durch Aussiedlungen von Kulaken aus ihren Territorien, die Repressionsziffer auch hoch, aber dennoch mit einem Durchschnittswert von 0,37 % immerhin um zwei Drittel niedriger als in den erwähnten “Spitzen-Republiken, -Regionen und -Gebieten.”194 Ausschlaggebend für die dennoch insgesamt hohen Repressionsziffern war, daß es sich um Rückkehrgebiete von Kulaken handelte, die Kollektivierungsmaßnahmen bei der betroffenen Bevölkerung nicht akzeptiert wurden und daß im Zuge der Kollektivierung ausgelöste soziale Probleme wie passiver Widerstand, Hooliganismus und Kriminalität bis zu organisiertem Bandenwesen flächendeckend sowohl in den Städten als auch auf dem Land zu finden waren. Außerdem befanden sich in diesen sog. Kerngebieten viele Gefängnisse und zum Teil auch Lager, deren Insassen auch massiv vom Befehl betroffen waren.

  • 195 Siehe dazu unten.

71Spezifische Faktoren waren, daß einige dieser Republiken, Regionen und Gebiete, wie die Ukraine und Weißrußland, über Außengrenzen der Sowjetunion verfügten. Eine Rolle spielten in diesem Zusammenhang spezifische Strukturmerkmale einzelner Republiken und Gebiete. So wissen wir, daß in der Ukraine auch Teile der potentiellen Sympathisanten oder ehemaligen Anhänger der nationalen Bewegung mit in den Befehl einbezogen wurden. Für das Gebiet Jaroslavl´, in dem es traditionell die sowjetunionweit größte Anzahl an Religionsgemeinschaften und eine starke Amtskirche gab, wurden überdurchschnittlich viele Geistliche und Anhänger von Sekten repressiert.195

  • 196 Tabelle Nr. 1 (0, 24 %), 12 (0, 95 %), 2 (0, 41 %), 6 (0, 24 %), 7 (0, 53 %), 11 (0, 52 %), 20 (0, (...)

72Hohe Repressionsziffern weisen allerdings auch Republiken, Regionen und Gebiete auf, in denen die Kollektivierung noch nicht in dem Maße durchgesetzt war, sei es wie im Falle des Gebietes Karelien, wo die Landwirtschaft eine untergeordnete Rolle spielte oder wie in den Nord-Kaukasischen Republiken Armenien, Azerbajdžan, Turkmenien, Dagestan und Tadžikistan, wo die Kollektivierung aufgrund erbitterten Widerstands noch nicht flächendeckend oder nur auf dem Papier vollständig durchgesetzt werden konnte.196 Für alle diese Republiken bzw. Gebiete (außer Dagestan) gilt als wichtiger Faktor, daß sie an den Außengrenzen der Sowjetunion lagen und ihre Bevölkerung so strukturiert war, daß grenzüberschreitend starke ethnische, religiöse und kulturelle Ähnlichkeiten und Verbindungen bestanden. Außerdem verfügten sie über unwegsame Bergregionen oder wie Karelien über ebenfalls schwer zu kontrollierende Wald und Sumpfgebiete, die einen Grenzübertritt erleichterten. Im Falle Kareliens kam noch hinzu, daß es sich um ein Gebiet mit Lagern handelte. Für die kaukasischen Republiken gilt auch, daß massiv gegen Vertreter der jeweils dominierenden Religionen, aber auch Sekten vorgegangen wurde. Zusätzliche Faktoren bildeten hier vermutete oder reale nationalistische Bewegungen und Strömungen sowie ein weit verbreitetes Bandenwesen mit den entsprechenden Rückzugsgebieten.

73Ebenfalls stark vom Befehl Nr. 00447 betroffen waren das Gebiet Moskau und Leningrad. Als Faktoren können augenscheinliche soziale Probleme der Großstädte gelten. In Moskau ist nicht ganz deutlich, ob der Schwerpunkt, wie ursprünglich von Chruščev geplant, auf der Bekämpfung der Kriminalität lag oder ob die Jagd auf die während der Kollektivierung eingeströmten Kulaken im Vordergrund stand. Hier wird der nächste Band von Butovskij poligon, der reich mit Statistiken versehen sein wird, Aufklärung bringen. Dabei wurden sowohl in Moskau als auch in Leningrad massenhaft sog. “sozial-gefährliche” Elemente mit in den Befehl einbezogen. Vermutlich gilt dies auch für andere Städte der Sowjetunion, vgl. Jaroslavl´.

  • 197 Omsker Gebiet : 23.7.-19.8.37; West-Sibirische Region : 19.08.-1.10.37; Gebiet Novosibirsk : 1.10.3 (...)

74Ergänzend kann gesagt werden, daß ein häufiges Wechseln der Leitung der Trokji, des NKVD-Vorsitzenden, in Kombination mit den erwähnten Faktoren zu einer erhöhten Repressionsziffer beigetragen hat. Auch individuelle “Leistungen” wie die von NKVD-Chef G.F. Gorbač sind zu berücksichtigen. Überall, wo er die Leitung der Troj-ka übernahm, schnellten die Repressionsziffern nach oben.197

75Zwei konkrete Beispiele, über die zuverlässige Daten vorliegen, sollen verdeutlichen, in welcher Weise die allgemein festgestellten Trends und spezifischen Merkmale zusammengespielt haben. Zusätzlich wird der Befehl für die Gebiete Jaroslavl´ und die Tatarische ASSR in Beziehung gebracht zu den parallel laufenden Operationen und Repressionsmaßnahmen.

  • 198 Neben dem Gebiet Moskau waren hier bis 1937 die meisten noch funktionierenden Klöster und Kirchen.

76Das Gebiet Jaroslavl´, das sich in unmittelbarer Nähe zu Moskau befindet, war zu gut 2/3 agrarisch geprägt, verfügte aber auch über einen bedeutenden Industriesektor (Textilindustrie, chemische Industrie). In ihm gab es traditionell starke religiöse bzw. kirchliche Kräfte.198 Es war kein explizites Verbannungsgebiet, sondern im Gegenteil ein Schwerpunkt der Kollektivierung. Nach offiziellen Angaben war hier 1937 die Kollektivierung zu 90 % durchgesetzt.

  • 199 Es liegen keine vollständigen Repressionsziffern für den Befehl Nr. 00447 im Gebiet Jaroslavl´ vor.

77Im Befehlstext vom 30. Juli war das Verhältnis von 1. zu 2. Kategorie noch 1:1,7 (750:1250), im Januar 1938 hatte die Anzahl der Exekutionen (1.708) schon die der Lagereinweisungen (1.550) überschritten. Das Verhältnis betrug nun 1,1:0,9. Zwischen August 1937 und dem Ende der Operation im Gebiet Mitte Mai war das ursprüngliche Limit von 750 für die 1. Kategorie um das 2,7 Fache auf 2.066 Exekutionen gestiegen (vgl. die Tabelle).199

  • 200 Quelle ist : Kopija doklada [Eršova] narkomu [Ežovu] o vypolnenii prikazov 00485, 00447, 00429, 005 (...)
  • 201 Hier wurde die Anzahl der Lagerflüchtlinge von 213, die Eršov in seinem Januarbericht mit einbezieh (...)
  • 202 So Teilnehmer des bereits erwähnten “zelenoe dviženie”, die am 17. August 1937 als Mitglieder “eine (...)
  • 203 Eršov merkt in seinen Gutachten an, daß diese bisher nur schwach erfaßte Gruppe sowie aus der Parte (...)

78Im Rahmen des Befehls Nr. 00447 stand zwischen August 1937 und Januar 1938 die Bekämpfung der Kriminalität an erster Stelle.200 So ergingen von den 3.258 Trojkaurteilen 725201 gegen räuberische Banditen und 561 gegen rückfällige Diebe, d.h. insgesamt 39,4 % aufgrund krimineller Delikte. Als ehemalige Kulaken wurden im Vergleich dazu “nur” 694 (21 %) verurteilt. Eine extrem hohe Zahl stellen die 558 Personen (17 %) dar, die als Geistliche und als kirchliches Aktiv bezeichnet werden. Hier schlägt sich in hohem Maße die bereits erwähnte weite Verbreitung der Amtskirche, aber auch von Sekten nieder. Interessant ist auch die vergleichsweise hohe Anzahl derjenigen, die als Aufständische verurteilt wurden. Da von diesen 211 Personen (6 %) nur 12 unter dem Vorwurf, an Lageraufständen teilgenommen zu haben, verurteilt wurden, ist anzunehmen, daß es sich hierbei um Personen handelte, die künstlich zu Gruppen zusammengebunden wurden oder aufgrund ihres Mitwirkens im Bürgerkrieg202 und an Bauern-Aufständen während der Kollektivierung verurteilt wurden. Bei den unter der Rubrik “Terroristen” aufgeführten 80 Personen (2,5 %) könnte es sich um “Rädelsführer” aller Opfergruppen handeln, da der Begriff “terroristisch” immer nur in Kombination mit den aufgeführten Rubriken auftritt. Die ehemaligen Sozialisten-Revolutionäre fallen mit 66 Personen (2 %) kaum ins Gewicht.203 Lediglich ihre Vergangenheit und gegen sie möglicherweise vorliegende informelle Berichte wurden ihnen zum Verhängnis. 8 Personen (0,2 %) wurden wegen Spionage verurteilt.

  • 204 Auch im Leningradskij martirolog fällt die hohe Anzahl der verurteilten Einzelbauern auf.

79Durch eine andere Aufschlüsselung der Opferkategorien wird zusätzlich deutlich, wo die Schwerpunkte des Eingriffs in das soziale Gefüge des Gebietes Jaroslavl´ lagen. Bei fast einem Drittel der Verurteilten handelte es sich um Personen, die keine geregelte Beschäftigung (boz) nachweisen konnten, wie Wandermönche, Sektenmitglieder und sog. kriminelle Elemente. Erst in zweiter Linie wurden Mitglieder von Kolchosen und Sowchosen (29 %) abgeurteilt. Eine weitere Angabe zeigt einen Nebeneffekt von Befehl Nr. 00447. Er half, die Kollektivierung weiter voranzutreiben. So wurden 7,4 % Einzelbauern und private Handwerker verurteilt, eine erstaunlich hohe Zahl.204 Das gilt in noch höherem Maße für die von der Trojka verurteilten Gefängnisinsassen (wahrscheinlich Untersuchungshäftlinge und bereits Verurteilte), die 22 % der Gesamtzahl ausmachen! Ging es dabei auch darum, die überfüllten Gefängnisse zu leeren ? 9,5 % des Trojkakontingents waren in Industrie und Transportwesen beschäftigt. Sehr gering ist, entsprechend der Ausrichtung des Befehls, die Anzahl derjenigen (1,2 %), die im Sowjetapparat, d.h. in Miliz, NKVD und Verwaltung beschäftigt waren.

  • 205 Vgl. V. Chaustov, “Repressii protiv sovetskich nemcev do načala massovoj operacii 1937 g.”, in : Na (...)

80In welchem Verhältnis stand im Gebiet Jaroslavl´ der Befehl Nr. 00447 zu den sogenannten Nationalitätenbefehlen und anderen parallel laufenden Repressionsmaßnahmen des Jahres 1937? Im untersuchten Zeitraum von August 1937 bis Januar 1938 wurden 6.814 Personen repressiert, davon mit 47,8 % fast die Hälfte nach Befehl Nr. 00447. Die verbleibenden 52,2 % fallen zum einen mit 731 verhafteten Personen (10,7 %) unter die Nationalitätenbefehle (Deutsche : Befehl 00429, Charbiner : Befehl 00593, Polen : Befehl 00485 und Letten : Memorandum 49990) und zum anderen mit 2.824 Personen (41,4 %) auf sog. rechts-trotzkistische und andere konterrevolutionäre Formierungen. Eine auffallend große Rolle spielt bei der Beschreibung sowohl der Durchführung der Nationalitätenbefehle als auch der Repressionen gegen die konterrevolutionären Formierungen deren angebliche Zusammenarbeit mit den deutschen und japanischen Geheimdiensten. Gegen die faschistische Bedrohung aus Deutschland waren offensichtlich auch im Gebiet Jaroslavl´ schon vor der großen Repressionswelle Maßnahmen getroffen worden.205 So wurden von den 97 Personen, die unter dem Befehl 00429 angegeben werden, schon vor der Ausgabe des Befehls 90 Personen verhaftet. Es hieß, man habe 4 große deutsche Spionagezentren (rezidentury) liquidiert und 88 Personen verhaftet.

  • 206 Allerdings liegen hier keine Zahlen über die Verbreitung von Kirchen und Moscheen bzw. die Anzahl d (...)

81In der Tatarischen ASSR wurde ein anderer Repressionsschwerpunkt gelegt. An oberster Stelle stehen mit 3.009 Personen (56 %) ehemalige Kulaken. Überdurchschnittlich hoch war auch der Anteil ehemaliger Funktionsträger im zaristischen Rußland und ehemaliger Weißer (19,6 %). Die Kriminellen rangierten mit 14 % erst an dritter Stelle. Mit 6,9 % repressierten Anhängern von Religionsgemeinschaften liegt Tatarstan gegenüber dem Gebiet Jaroslavl´ um ganze 10 % niedrieger.206 Der Anteil der verfolgten Sozialrevolutionäre ist mit 2,7 % um fast ein Drittel höher als im Gebiet Jaroslavl´. Erstaunlich gering ist mit 0,6 % die Erfassung von nationalistischen Kräften im Rahmen des Befehls Nr. 00447. Allerdings plante der NKVD-Chef, im zweiten, allerdings nicht genehmigten Zyklus, ab Januar 1938 verstärkt gegen diese Kräfte vorzugehen.

6. Ständegerichtsbarkeit

  • 207 Politische Strafsachen wurden 1937-38 daneben von dem außergerichtlichen Organ Osoboe Soveščanie--O (...)
  • 208 N. Ochotin und A. Roginskij sprechen von einer “Hierarchie der Institutionen”, “Geschichte der ‘Deu (...)
  • 209 Deutsche, Polen, Charbiner, Letten, Griechen, Chinesen, Iraner, Afghanen, Finnen, Esten, Rumänen, B (...)
  • 210 Daneben aber z.B. auch Österreicher, vgl. B. Makloklin (B. McLoughlin), “Butovo : Avstrijskie žertv (...)
  • 211 In der Literatur wird dieses “Dvojka-Kontingent” übersehen, weil es in den bisher publizierten Vero (...)
  • 212 Vgl. “Rešenija Osobych Troek privodit´ v ispolnenie nemedlenno”, Istočnik, 5, 1999, S. 81-84. Von d (...)
  • 213 Ot ČK do FSB, op. cit., S. 153.
  • 214 Ebda, S. 153 und S. 168-170.

82Es dürfte deutlich geworden sein, daß die “Kulakenoperation” keine regel-und systemlose Aktion war. Die Kampagne richtete sich gegen bestimmte Sozialgruppen und Bevölkerungskategorien mit politischer Vergangenheit, hatte spezifische Mechanismen der Opferselektion, kannte eigene Repressionsinstanzen und “justitielle” Prozeduren. In all diesen Punkten gab es Unterschiede zu den Verfolgungsaktionen gegen die Angehörigen der feindlichen Nationalitäten und gegen die Eliten in Wirtschaft, Bürokratie, Militär und Partei. In den “justitiellen” Repressionsinstanzen207 der drei Operationen kann man eine Art Ständegerichtsbarkeit sehen208: Die Trojka war für die “nizovka” (Unterschichten) der sowjetischen Gesellschaft zuständig. Von der Dvojka wurden im Rahmen der Massenoperationen drei Bevölkerungsgruppen verurteilt : 1) Angehörige ethnischer sowjetischer Minoritäten (Diaspora-Nationen)209, 2) Staatsbürger der entsprechenden Nationalstaaten210, 3) Sowjetbürger russischer, ukrainischer, weißrussischer Nationalität mit höherer Berufsqualifikation und höherem Sozialstatus.211 Die Zahl der Facharbeiter, Techniker, Ingenieure, Abteilungsleiter, Direktoren, Parteikader (darunter auch Altbol´ševiki) ist sehr viel höher als bei den “Trojka-Kontingenten”. Wie die Verfahren vor der Trojka fanden auch die “Prozesse” vor der Dvojka in Abwesenheit des Angeklagten statt. Das Verurteilungsverfahren hatte in Gestalt des Staatsanwalts der Sowjetunion und des Volkskommissar des Inneren eine letzte, autoritative Entscheidungsinstanz, “vysšaja dvojka” genannt. Das Militärkollegium des Obersten Gerichtshofes der UdSSR war zuständig für “leitende Funktionäre von Partei, Sowjet-, Komsomol´-und Gewerkschaftsorganen, ebenso für Volkskommissare und ihre Stellvertreter, für bedeutende Wirtschaftsleiter, namhafte Militärs, Schriftsteller, Leiter von Kultur und Kunst.”212 Nur zwei Beispiele dafür, wie sich diese “Hierarchie der Institutionen” manifestierte : Im Gebiet Kalinin wurden Anfang 1938 die Mitglieder der vom NKVD konstruierten trotzkistisch-terroristischen “Arbeiter- und Bauernpartei Rußlands” verurteilt, die Führung der Organisation vom Militärtribunal, die Parteibasis von der Trojka.213 Am 21. September 1938 wies Berija die NKVD-Dienststellen in einer erklärenden Note zur Durchführung von Prikaz Nr. 00606 (Einsetzung der Osobye Trojki, welche die Funktion der abgeschafften Dvojki übernehmen sollten) darauf hin, daß Strafsachen gegen hochqualifizierte Spezialisten (Professoren, Ärzte etc.), NKVD-Mitarbeiter und höhere Militärs nicht in die Kompetenz der Sondertrojki fielen.214

  • 215 In der Literatur wird öfters auf ein Zirkular Vyšinskijs vom 27.12.1937 verwiesen, nach dem die Sta (...)
  • 216 L.A. Golovkova, “Osobennosti pročtenija sledstvennych del v svete kanonizacii novomučenikov i ispov (...)
  • 217 Wir haben ca. 20 Strafakten von Personen, die von der Trojka des Gebiets Kalinin verurteilt wurden, (...)

83Die Trojka erwies sich als die den Massenoperationen adäquate Instanz : Die Strafsachen konnten im Eiltempo abgehandelt werden, weil die qualitativen Anforderungen an das Untersuchungs- und Verurteilungsverfahren drastisch reduziert worden waren215 und die “Schnellrichter” die größte Bereitschaft an den Tag legten, bei der Justizfarce, gegen deren Urteil keine Berufung möglich war, mitzuwirken. In vier bis sechs Wochen, häufig auch noch schneller, konnte ein Verfahren durchgezogen werden, bei den anderen Instanzen dauerte die Prozedur wesentlich länger. Bisweilen genügte für ein Todesurteil, daß drei Zeugen die Anklage bestätigten. Heute wissen wir, daß es “festangestellte” (štatnye) Zeugen gab, die vom Untersuchungsführer fabrizierte Aussagen unterschrieben.216 Das Geständnis des Angeklagten, das in den Verfahren vor Gerichtsinstanzen (Militärkollegium, Speckollegija, Militärtribunal) als wichtigstes Beweismittel galt und häufig unter Folter erzwungen wurde, war dann nicht unbedingt erforderlich.217

7. Kriegsgefahr und Ausschaltung der “fünften Kolonne” oder Sozialtechnologie ?

  • 218 ”Die verwickelte Vergangenheit Stalins liefert, wie wir meinen, den Schlüssel zum Verständnis des ‘ (...)
  • 219 Vgl. z.B. die Diskussion um zwei neue Schulbücher, “Sovetskoe prošloe : poiski ponimanija”, OI, 4, (...)
  • 220 Nach Chlevnjuks viel beachtetem Artikel “The objectives of the Great Terror, 1937-1938”, in Soviet (...)
  • 221 O. Khlevniuk, “Stalinism and the Stalin period after the ‘Archival revolution’”, Kritika : Explorat (...)
  • 222 O.V. Khlevniuk, “The reasons for the ‘Great Terror’: The foreign-political aspect”, in Russia in th (...)
  • 223 Vgl. z.B. Geoffrey Roberts Formel, “No fascist threat, no terror,” in dem Artikel “The fascist thre (...)

84Auch die inzwischen wieder gebremste Archivrevolution in Rußland hat nicht dazu geführt, daß die Historiker einen Konsens über die Ursachen des Großen Terrors erreicht hätten. In Rußland traf man in den neunziger Jahren auf drei Erklärungsansätze, die sich etwas vereinfachend so zusammenfassen lassen : Eine Reihe obskurantistischer Deutungen, von denen eine recht zählebig ist,218 Reproduktionen westlicher Interpretationsvorschläge der achtziger Jahre219 und eine Vielfalt seriöser, viel neues Quellenmaterial verarbeitender Untersuchungen.220 Heute stimmen viele russische Historiker darin überein, daß sich die sowjetische Führung 1937-38 in einer Vorkriegssituation sah und die Repression daher gerichtet war “against those elements [sic!] of the population which the regime considered to be a potential ‘fifth column’ in connection with the growing military threat (former ‘kulaks,’ criminals, officers of the tsarist and White armies, Germans, Poles, Latvians, and representatives of other ‘suspect’ nationalities, and so on.”221 In einem im Jahre 2000 erschienenen Artikel, in dem der Kontext von externer Bedrohung (Japan, Deutschland, Spanischer Bürgerkrieg) und wachsendem internem Terror konkreter herausgearbeitet ist, hatte Chlevnjuk noch weniger apodiktisch formuliert, daß die außenpolitischen Befürchtungen und Kalkulationen der stalinistischen Führung “the most important factor in the ‘Great Terror’” waren.222 Für die Operation gegen die nationalen Minderheiten und die Deportation als illoyal angesehener Nationalitäten aus den Grenzregionen scheint der Zusammenhang evident, beide Bevölkerungsgruppen galten auf Grund tatsächlicher oder fiktiver Verbindungen und Kontakte zu den Feindstaaten ihrer Nationalität als potentielle Kollaborateure. Bei der “Kulaken-Operation” ist dieses Thema weniger präsent : Weder im Text des Befehls, noch in anderen einschlägigen Verlautbarungen aus dem Zentrum oder in den (wenigen) bisher publizierten Rapporten der regionalen NKVD-Leitungen über die Durchführung der Operation 00447 wird ihm größere Aufmerksamkeit zuteil. Die Argumentation mit der Kriegsgefahr, die vom nationalsozialistischen Deutschland und dem im Fernen Osten expandierenden Japan ausging, und ihren Auswirkungen auf die sowjetische Innenpolitik scheint uns nicht als Universalschlüssel223 zur Erklärung des “Großen Terrors” zu taugen ; sie ist ein wichtiger Faktor, der darüber hinaus dazu beitragen könnte, eine plausible Lösung der Frage zu liefern, warum das Regime gerade im Sommer 1937 Massentötungen und Lagerhaft in gigantischem Maßstab befahl.

  • 224 Vgl. die Verwendung des Begriffs bei : Z. Bauman, “Der Staat als Gärtner”, in : Ders., Moderne und (...)

85Unsere Argumentation hebt mit ihrer zentralen These, daß der Befehl Nr. 00447 hauptsächlich gegen die einfache Bevölkerung gerichtet war und dabei die Bekämpfung von Kriminalität und sozial Marginalisierten eine zentrale Rolle spielte, auf die gesellschaftspolitische Ausrichtung und Dimension des Befehls ab. Wir möchten insgesamt zwischen vier verschiedenen, sich teilweise überlappenden Stoßrichtungen des Terrors im Rahmen des Befehls Nr. 00447 unterscheiden : 1. Terror als Instrument von “Social engineering”224 (Hooliganismus, Kriminelle, Marginalisierte, Lagerhäftlinge), 2. Terror als Mittel zur Lösung aktueller ökonomischer und struktureller Probleme (Kulaken, Einzelbauern), 3. Terror zur Bekämpfung des ideologischen Gegners und damit verbunden Terror zur Verwirklichung der kommunistischen Utopie (Religionsgemeinschaften, Sozialisten-Revolutionäre und “Ehemalige”), 4. Terror als politische Präventivmaßnahme zur Herrschaftssicherung (Sozialisten-Revolutionäre, ehemalige Angehörige der zaristischen Armee und andere zaristische Amtsträger, Kulaken, Kosaken, Religionsgemeinschaften).

  • 225 Vgl. T.M. Smirnova, “Social´nyj portret ‘byvšich’ v Sovetskoj Rossii. Po materialam registracii ‘li (...)
  • 226 N. Moine, “Peut-on être pauvre sans être un prolétaire ? La privation des droits civiques dans un q (...)
  • 227 Vgl. N. Rabič, “Gnilaja i opasnaja teorija prevraščenija klassovych vragov v ručnych”, Bol´ševik, 7 (...)
  • 228 N.S. Abdin, “Polititičeskie repressii v Chakasii”, Političeskie repressii v Chakasii i drugich regi (...)
  • 229 Die vorliegende Untersuchung liefert keine Argumente für die These, daß der Terror der Jahre 1937-1 (...)

86Die Opfergruppen der “Kulaken-Aktion” bildeten als “byvšie ljudi”,225 “lišency”226 und “socvrednye elementy” die Kategorie der sog. “Reste der zerschlagenen Ausbeuterklassen” (ostatki razbitych eksploatatorskich klassov), gegen die 1937-1938 weiterhin eine Art Klassenkampf geführt wurde, auch wenn es offiziell in der Sowjetunion gar keine antagonistischen Klassen mehr gab.227 Nach Stalins viel zitiertem Diktum versuchten diese Gruppen die Entwicklung der Sowjetgesellschaft zur klassenlosen Idylle mit immer brutaleren und verwerflicheren Methoden zu konterkarieren. Sie wurden für alle Mißstände, Fehler und Defizite der Sowjetgesellschaft verantwortlich gemacht. “Unsere Erfolge wären unermeßlich größer, wenn uns nicht die zahlreichen Feinde behinderten”, kommentiert die Izvestija im Leitartikel vom 10. November 1937. Von daher war es nur logisch, daß Parteiorganisationen forderten, diese Volksfeinde zu vernichten, “da dies die wichtigste Voraussetzung für unser weiteres Fortschreiten zum vollen Kommunismus ist.”228 Auch die Ideologie speiste und legitimierte den Terror.229

87Gerade der Befehl Nr. 00447 zeigt, daß die sozialen, ökonomischen und ideologischen Aspekte des “Großen Terrors” nicht unterbewertet werden sollten, sondern ihren gleichberechtigten Platz neben der Kriegsgefahr haben.

88Rolf Binner Marc Junge

89Iepenplein 80b Lehrstuhl für Osteuropäische Geschichte

901091 JR Amsterdam Ruhr-Universität Bochum

91rbinner@xs4all.nl marc.junge@ruhr-uni-bochum.de

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Notes

1 Das Politbüro hatte im Januar 1930 die Kulaken, denen der Eintritt in die Kolchosen verwehrt und deren Besitz enteignet werden sollte, entsprechend ihrer “politfizionomija” in drei Kategorien eingeteilt: Zur ersten zählte das sogenannte “konterrevolutionäre Kulaken-Aktiv”, dessen größter Teil (62.850 Familienoberhäupter) in konclagery (ITL) einzuweisen war. Gegen eine geringere Anzahl, die als besonders gefährlich erachteten “Organisatoren von Terrorakten, konterrevolutionären Auftritten und Aufständischenorganisationen”, sollten außergerichtliche Instanzen (Trojki) im Schnellverfahren Todesurteile verhängen. Die Frauen und Kinder dieser Gruppe wurden mit den Kulaken der zweiten Kategorie (einschließlich ihrer Familien), der die “reichsten Kulaken und Halb-Gutsbesitzer” zugerechnet wurden, “in die entlegenen Gegenden” der Sowjetunion (West- und Ostsibirien, Ural, Kazachstan, Nördliche Region) auf unbestimmte Zeit verbannt; z.T. wurden Kulaken der zweiten Kategorie auch innerhalb ihrer Region in entlegene Bezirke umgesiedelt. Die Kulaken der zweiten Kategorie lebten als Zwangsarbeiter in “Kulakensiedlungen”. Vor 1934 wurden sie als “specpereselency” (Sondersiedler/ am 1. Januar 1932 betraf dies 1.317.022 Personen), von 1933 bis 1944 als “trudposelency” (Arbeitssiedler/ am 1. Januar 1937 waren hier 916.787 Personen registriert) bezeichnet. Der Rest der Kulaken wurde der dritten Kategorie zugerechnet, ihnen sollte innerhalb der Region, aber außerhalb der Kolchosen Land minderer Qualität zugewiesen werden. Vgl. V.I. Zemskov, “’Kulackaja ssylka’ v 30-gody”, Sociologičeskie issledovanija, 10, 1991, S. 3-20; Ders., “Sud´ba ‘Kulackoj ssylki’ (1930-1954 gg.)”, Otečestvennaja istorija, 1, 1994, S. 118-147; G.M. Adibekov, “Specpereselency -- žertvy splošnoj kollektivizacii. Iz dokumentov osoboj papki Politbjuro CK VKP(b)”, Istoričeskij archiv, 4, 1994, S. 145-180.

2 A. Graziosi, The great Soviet Peasant War. Bolsheviks and peasants, 1917-1933, Cambridge, MA, 1996, S. 50. Die Gesamtzahl der ITL-Häftlinge betrug am 1. Januar 1932 268.700, vgl. G.M. Ivanova, GULAG v sisteme totalitarnogo gosudarstva, Moskau, 1997.

3 Vgl. Tagebuch von Andrej Stepanowitsch Arschilowski, in : V. Garros, N. Korenewskaja, T. Lahusen (Hrsg.), Das wahre Leben. Tagebücher aus der Stalin-Zeit, Berlin, 1998, S. 13-105. Arschilowski war 1929 als Kulak zu 10 Jahren ITL verurteilt worden, seine Frau und seine Kinder kamen in eine “Kulakensiedlung”. 1936 wurde er aus Gesundheitsgründen vorzeitig entlassen und kehrte in seine Heimatstadt Tjumen´ zurück. Das nach der Freilassung verfaßte Tagebuch reflektiert das Lebensgefühl des Exhäftlings in einer bedrohlichen und ihn ausgrenzenden Umwelt : “Was immer wir Ehemaligen tun, nichts ist ihnen recht, hinter allem vermuten sie die Absicht, unschuldige Kommunisten zu verleumden. [. .] Was ich auch sage, alles wird mir schlecht ausgelegt, in allem sehen sie das Bemühen, die Partei zu verleumden, nennen es Anschlag eines Klassenfeinds. Uns werden sie nie mehr gleichstellen, werden nie glauben, daß wir alles vergessen und vergeben haben. Wir sind verdammt bis zum Tod.” (S. 95).

4 N.V. Tepcov, “Ssyl´nye mužiki. Pravda o specposelkach”, in : Neizvestnaja Rossija, Bd 1, Moskau, 1992, S. 262.

5 Vgl. V.I. Zemskov, “Kulackaja ssylka”, art. cit., S. 122-125. Aus den Arbeitsbesserungslagern sind zwischen 1934 und 1940 118.293 geglückte Fluchten registriert ; wieviele der Ausbrecher entkulakisierte Bauern waren, ist nicht bekannt. Vgl. V.I. Zemskov, “Zaključennye v 1930-e gody”, Otečestvennaja istorija, 4, 1997, S. 54-79, hier S. 57.

6 N.A. Ivnickij, Kollektivizacija i raskulačivanija (načalo 30-ch godov), Moskau, 1996, S. 149.

7 L. Viola, Peasant rebels under Stalin. Collectivization and the culture of peasant resistance, New York, 1996, S. 176.

8 Ebda, S. 100-180; N.A. Ivnickij, Kollektivizacija, op. cit., S. 161-164.

9 S. Fitzpatrick, Everyday Stalinism. Ordinary life in extraordinary times : Soviet Russia in the 1930s, New York, 1999, S. 123.

10 J.W. Stalin, Werke, Bd 13, S. 185-190, 203-207. Zu den in die Partei eingedrungenen ehemaligen Kulaken, vgl. auch die Rede des Vorsitzenden der Zentralen Kontrollkommission der Partei Ja. Rudzutak auf dem XVII. Parteitag : 1934 XVII s´´ezd Vsesojuznoj Kommunističeskoj Partii (b). 26 janvarja - 10 fevralja 1934g. Stenografičeskij otčet, Moskau, 1934, S. 287.

11 Vgl. die Befehle vom 20. Februar 1930, 10. Juli 1930, 28. April 1932 und 5. Januar 1933 in : Central´nyj archiv Ministerstva bezopasnosti Rossijskoj Federacii. “Perečen´ zakonodatel´nych i normativnych dokumentov, podležatel´nych rassekrečivaniju v sootsvetstvii s Ukazom Prezidenta Rossijskoj Federacii ot 23 ijulja 1992 goda.” 20.9. 1992, S. 4-7

12 Nach Ežovs Zwischenbericht (25. Dezember 1935) über die Überprüfung der Parteibücher waren während dieser Säuberung (Mai 1935 - 1. Februar 1936) 35.777 Parteimitglieder wegen ihrer [verheimlichten ?] “kulakischen” bzw. “weißgardistischen” Vergangenheit oder Herkunft aus der Partei ausgeschlossen worden, vgl. R.W. Thurston, Life and terror in Stalin’s Russia 1934-1941, New Haven, 1996, S. 29. Der endgültige Rapport vom 15. Januar 1937 spricht sogar von 44.039 ausgeschlossenen Kulaken und Weißgardisten, vgl. D.P. Koenker, R.D. Bachman, eds, Revelations from the Russian archives. Documents in English translation, Washington, 1997, S. 92.

13 Vgl. vor allem die Reden der Parteisekretäre der Westsibirischen Region R.I. Ejche und der Turkmenischen SSR Ja.A. Popok in : “Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma CK VKP(b) 1937 goda”, Voprosy istorii [im folgenden VI], 6, 1993, S. 6, 25.

14 Izvestija, 11.12.1937, S. 1, 2. Trotz dieser blutrünstigen Rhetorik zielten die stalinistischen Massenrepressionen wahrscheinlich nicht auf die totale physische Ausrottung der Kulaken, Trotzkisten, Sozialisten-Revolutionäre usw., sondern eher auf die Eliminierung der Kader, eben “der besonders gefährlichen Elemente”, ohne die jede Gruppe -- so Stalins hierarchisch-organisatorisches Denken -- handlungsunfähig wurde.

15 Zu West-Sibirien siehe die Anfrage Mironovs an Ežov vom 8. Juli 1937, vgl. M. Vylcan, “Garantiruetsja vysšaja mera,” Trud, 2. August 1997, S. 5. Zu den Zahlen für Moskau vgl. die Tabelle.

16 Moskauer Gebiet : 11.971.367 Einwohner, Westsibirisches Gebiet : 6.433.527 Einwohner. Turkmenische SSR: 1.168.538 Einwohner. Vgl. V.B. Åiromskaja, I.N. Kiselev, Ju.A. Poljakov, Polveka pod grifom sekretno. Vsesojuznaja perepis´ naselenija 1937 g., Moskau, 1996, S. 34.

17 Istorija kolchoznogo prava, T. 1, Moskau, 1958, S. 429. Ein zusätzliches Problem stellten die Kinder von deportierten Kulaken dar. Die Richtlinien vom März 1935 ließen ausdrücklich ihre Aufnahme in Kolchosen zu. Ja. A. Jakovlev, Volkskommissar für Landwirtschaft, unterstützte aktiv diese Politik gegen lokale Autoritäten. Selbst Stalin prägte in diesem Zusammenhang den in der Presse verbreiteten Satz, daß “der Sohn nicht für den Vater verantwortlich ist”. Sh. Fitzpatrick, Stalin’s peasants, resistance and survival in the Russian village after collectivization, New York, 1994, S. 240. Das Recht auf Bewegungsfreiheit erhielten die Kinder von Kulaken jedoch erst 1938. Ebda. In der Praxis wurden aber auch die Kinder von Kulaken benachteiligt. Sh. Fitzpatrick, Everyday Stalinism, op. cit., S. 117-121, 127ff, 130ff, 133, 137, 204, 213.

18 Sh. Fitzpatrick, Stalin‘s peasants, op. cit., S. 243.

19 Abgedruckt in : Iz istorii zemli Tomskoj. God 1937. Sbornik dokumentov i materialov, Sost. A.A. Bondarenko u.a., Tomsk, 1998, S. 86-87.

20 Ebda. Diesem Zirkular folgten noch drei weitere im Juli und September 1937. Ebda, S. 127-128, 186.

21 Fitzpatrick belegt dies anhand von Presseberichten, die hauptsächlich nach dem 30. Juni 1937, d.h. nach dem operativen Befehl 00447, verfaßt wurden, um die in der Vergangenheit praktizierte “verbrecherische Aussöhnung” mit den Kulaken zu demonstrieren. Sh. Fitzpatrick, Stalin‘s Peasants, op. cit., S. 239f ; vgl. auch, Sh. Fitzpatrick, “How the mice buried the cat. Scenes from the Great Purges of 1937 in the Russian provinces”, Russian Review, 3, 1993, S. 313f.

22 In ihrem neuen Buch tritt dieser Begriff (zur Glättung ihrer Argumentation ?) allerdings nicht mehr auf. Vgl. Sh. Fitzpatrick, Everyday Stalinism, op. cit., S. 135f.

23 Rittersporn belegt mit Archivmaterialien, daß die ehemaligen Kulaken sich durch die neue Verfassung gestärkt sahen und offensiv ihr Eigentum, das während der Kollektivierung beschlagnahmt worden war, zurückforderten. G. Rittersporn, “’Vrednye elementy’, ‘opasnye men´šinstva i bol´ševistskie trevogi. Massovye operacii 1937-38 gg. i etničeskij vopros v SSSR”, in : T. Vichavajnen, I. Takala (Hrsg.), V sem´e edinoj : Nacional´naja politika partii bol´ševikov i ee osuščestvlenie na Severo-Zapade Rossii v 1920-1950-e gody, Petrozavodsk, 1998, S. 106.

24 Siehe dazu insbesondere : St. Merl, Bauern unter Stalin. Die Formierung des sowjetischen Kolchossystems, 1930-1941, Berlin, 1990; Ders., Sozialer Aufstieg im sowjetischen Kolchossystem der dreißiger Jahre ?, Berlin, 1990; Ders., “Bilanz der Unterwerfung -- die soziale und ökonomische Reorganisation des Dorfes”, in : M. Hildermeier (Hrsg.), Stalinismus vor dem Zweiten Weltkrieg. Neue Wege der Forschung, München, 1998, S. 119-146.

25 Vgl. M. Hildermeier (Hrsg.), Stalinismus, op. cit., S. 534.

26 Wie “Kulaken” Anfang der dreißiger Jahre deportiert wurden. John Scott erzählt eine Begebenheit auf der Baustelle, in : H. Altrichter, H. Haumann (Hrsg.), Die Sowjetunion. Von der Oktoberrevolution bis zu Stalins Tod, Bd. 2: Wirtschaft und Gesellschaft, München, 1987, S. 40.

27 Im Januar 1938 hatte eine Direktive von Ežov und Frinovskij angeordnet, alle Exkulaken und antisovetčiki bei der Eisenbahn festzunehmen und die Arbeit der Trojki auf die Säuberung der Eisenbahn zu konzentrieren.

28 N. Werth, “Ein Staat gegen sein Volk. Gewalt, Unterdrückung und Terror in der Sowjetunion”, in : S. Courtois u.a., Das Schwarzbuch des Kommunismus. Unterdrückung, Verbrechen und Terror, München, 1999, S. 208. Zu den historischen Wurzeln, den Kontinuitäten und Mechanismen der Diskriminierung der Kulaken, Sh. Fitzpatrick, Everyday Stalinism, op. cit., S. 20, 39, 115ff.

29 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror v Omskom Priirtyš´e 1937-1938, Omsk, 1998, S. 57; Vgl. auch : Iz istorii zemli Tomskoj, op. cit., S. 86-87, 127-128, 186.

30 Iz istorii zemli Tomskoj, op. cit., S. 190-196, 209-210, 230-232, 278-281; z.T. Listen von verhafteten ehemaligen Kulaken und Kulakenkindern, die Fabrikarbeiter geworden waren.

31 Im Oktober 1937 konstatierte der Erste Sekretär der Parteiorganisation des Omsker Gebiets, daß 1.500 ehemalige Kulaken entdeckt worden seien, die auf der Omsker Eisenbahnlinie arbeiteten, und betonte die Schwierigkeiten, diese zu ersetzen. Er schlug vor, in die Kolchosen zu gehen und zu erklären : “Wir wollen das Gesindel von der Eisenbahn vertreiben, die Schädlinge, Spione ; gebt uns aus Eurem Kolchoz Leute, aber sorgt dafür, daß kein Kulak darunter ist.” V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 103.

32 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 57, 60,

33 Ebda, S. 62-63.

34 Diese Einschätzung beruht einerseits auf Impressionen aus der Lektüre zahlreicher Gedenkbücher, andererseits auf einigen statistischen Daten. Vgl. Leningradskij martirolog 1937-1938. Sost. A.Ia. Razumov u.a., Bd 1-4, Sankt Petersburg, 1995-1999, Bd 3, S. 588, Bd 4, S. 687 (jeweils 2,7 %-3,3 % der im November/Dezember 1937 zum Tode Verurteilten, im August und September waren es weit mehr, leider gibt es keine Statistik). Vgl. O. Lošyc´kyj, “’Laboratorija’. Novi dokumenty i svidčennija pro masovi represiï 1937-1938 rokiv na Vinnyč©yni”, Z archiviv VUČK-GPU-NKVD-KGB, 1-2, 1998, S. 194 (4,75 %); Angaben zur Repression der Einzelbauern (odnoosibnyki) in den 12 ukrainischen Gebieten während der Massenrepressionen des Jahres 1937 gibt V. Nikol´skyj, “Statystyka polityčnych represij 1937 r. v Ukraïns´kij RSR”, Z archiviv VUČK-GPU-NKVD-KGB, 2-4, 2000, S. 109. Der Anteil der Einzelbauern an der Gesamtzahl der Verfolgten schwankt zwischen 0,1 % im Gebiet Åitomir und 6,8 % in der oblast´ Nikolaevsk. Zum Rückgang der Zahl der Einzelbauernwirtschaften im Großen Terror vgl. Obščestvo i vlast´ 1930-e gody. Povestvovanie v dokumentach. Otv. redaktor A.K. Sokolov, Moskau, 1998, S. 236. Zur Verfolgung der Einzelbauern 1938 vgl. auch Sovetskoe rukovodstvo. Perepiska 1928-1941. Sost. A.V. Kvašonkin, L.P. Košeleva, L.A. Rogovaja, Moskau, 1999, S. 393-397.

35 ”Zanimalsja častnym izvozom” (er hatte ein privates Fuhrgewerbe), heißt es im Verdikt der Trojka des Leningrader Gebiets vom 3. September 1937, vgl. Leningradskij martirolog 1937-1938, op. cit., Bd 1, S. 643.

36 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 48, 51, 58-60, 63, 65.

37 Ebda, S. 55, 57, 64. Zur Situation in Sibirien (speziell im Gouvernement Tjumen´) im Jahre 1921, vgl. Sovetskaja derevnja glazami VČK-OGPU-NKVD. Dokumenty i materialy, T. 1. 1918-1922, Moskau, 1998, S. 396-411. Zum Bauernaufstand mit dem Zentrum in Muromcev, V.M. Samosudov, “Vosstanie muromcevskich krest´jan. God 1930”, Omskij vestnik, 8. April 1993; Omskaja starina, 3, 1994-1995.

38 Vgl. Tabelle z.B. West-Sibirien, Leningrad, Jaroslavl´, Ukraine ; im Gebiet Moskau wurden im Rahmen der Operation 00447 ca. 6.500 Kriminelle erschossen, vgl. Butovskij poligon. 1937-1938 gg., op. cit., Bd 5, Moskau, 2001, S. 3. Das entsprach der Zahl, die N.S. Chruščev am 10. Juli 1937 dem Politbüro vorgeschlagen hatte, vgl. Tabelle, Moskau.

39 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 67.

40 Kampf gegen “Banditentum” wird in Artikel 61 der Sowjetverfassung (1925) als eine der zentralen Aufgaben der OGPU genannt. Im Strafgesetzbuch der RSFSR wird Banditentum als eines der “für die SSSR besonders gefährlichen Verbrechen gegen die administrative Ordnung” in Artikel 59.3 abgehandelt.

41 Vgl. die Rede E.G. Evdokimovs in : “Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit., VI, 2, 1995, S. 5.

42 Im zentralen Dokument der Entkulakisierung, dem genannten Prikaz 44/21, wird “eine größtmögliche Verschärfung des Kampfes gegen das kriminelle Bandenwesen” gefordert, vgl. N.V. Tepcov, “Ssyl´nye mužiki”, art. cit., S. 244.

43 D.R. Shearer, “Crime and social disorder in Stalin’s Russia. A reassessment of the Great Retreat and the origins of mass repression”, Cahiers du Monde russe, 39, 1-2, 1998, S. 119-148; Sh. Fitzpatrick, Stalin’s peasants, op. cit., S. 234-238

44 Nur drei Monate zuvor hatte es den Trojki (mit Ausnahme der der Fernöstlichen Region) untersagt, Todesstrafen zu verhängen, vgl. O.V. Chlevnjuk, A.V. Kvašonkin u.a. (Hrsg.), Stalinskoe Politbjuro v 30- gody, Moskau, 1995, S. 63-64.

45 D.R. Shearer, “Crime and social disorder”, art. cit., S. 128

46 Vgl. M. Š rejder, NKVD iznutri. Zapiski čekista, Moskau, 1995. Š rejder berichtet, daß die Gefängnisse in Ivanovo und Novosibirsk 1937 mit Bandenmitgliedern überfüllt waren und er selbst “bis zum Hals in der notwendigen Arbeit der Ausrottung von Banditentum und Kriminalität steckte”, S. 46, 69, 86. Über eine Bande, die 1937 “Kolchozniki im Rajon Tomsk terrorisierte”, berichtet V.N. Ujmanov, Repressii. Kak eto bylo... (Zapadnaja Sibir´ v konce 20-ch - načale 50-ch godov), Tomsk, 1995, S. 235.

47 Rossijskij Gosudarstvennyj Archiv Novejšej Istorii (RGANI), f. 89, d. 147, ll. 1-8.

48 Bereits 1933 heißt es in einem Rapport der Hauptverwaltung der Lager (GULAG), man müsse die kriminellen recidivisty in Lager einweisen, da man sie nicht umerziehen könne und sie einen verderblichen und demoralisierenden Einfluß ausübten, vgl. N. Werth, G. Moullec, eds, Rapports secrets soviétiques. La société russe dans les documents confidentiels 1921-1991, Paris, 1994, S. 44.

49 1935 berichtete der Erste Sekretär der Westsibirischen Region R.E. Ejche, daß in der Stadt Tajga “die Arbeiter und Eisenbahner abends weder Huhn, noch Ferkel, noch Schwein oder Kuh in den Ställen lassen, sondern alle in ihre Zimmer mitnehmen, weil sie nur so sicher sind, daß ihnen alle erhalten bleiben. Der massenhafte Viehdiebstahl wurde zu einem alltäglichen Ereignis. Die Arbeiter reden darüber, einen Selbstschutz aufzustellen”, zitiert nach I.V. Pavlova, “Robert Ejche”, VI, 1, 2001, S. 82.

50 Die Direktive ist bisher nicht veröffentlicht, ein Resümee findet sich in der von O. Vinogradov und E. Lukin verfaßten informativen Einleitung zu Leningradskij martirolog 1937-1938, op. cit., Bd 1, S. 47-48.

51 In der Literatur wird die (scheinbar willkürliche) Festnahme von Personen auf der Straße häufig als Indiz für den aus dem Ruder gelaufenen Terror betrachtet. In Wirklichkeit gehörten Streifen oder Razzien zur Identifizierung und Arretierung von Kriminellen zur polizeilichen Alltagspraxis in den Städten, nicht nur in der Sowjetunion, vgl. P. Wagner, Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeption und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, Hamburg, 1996, S. 93-96.

52 P. M. Hagenloh, “’Socially harmful elements’ and the Great Terror”, in : Sh. Fitzpatrick, ed., Stalinism. New directions, London, 1999, S. 286-308; S. Yekelchyk, “The making of a ‘proletarian capital’: Patterns of Stalinist social policy in Kiev in the mid-1930s”, Europe-Asia Studies, 50, 7, 1998, S. 1229-1244; L.A. Rimmel, “A microcosmos of terror, or class warfare in Leningrad : The March 1935 exile of ‘alien elements’”, Jahrbücher für Geschichte Osteuropas, 48, 4, 2000, S. 528-551.

53 D.R. Shearer, “Crime and social disorder”, art. cit., S. 134-135.

54 V. Antonov-Ovseenko, “Padenie prestupnosti”, Izvestija, 30. Juni 1936, S. 3; G.T. Rittersporn, “Extra-judicial repression and the Courts : Their relationship in the 1930s”, in : P.H. Solomon, ed., Reforming justice in Russia, 1864-1996. Power, culture, and the limits of legal order, New York, 1997, S. 212-215; V.I. Zemskov, “Zaključennye v 1930-e gody”, art. cit., S. 65.

55 ”Arguing that the ‘fundamental contingent’ of offenders, committing ‘brazen crimes’ (derzkie ugolovnie prestupleniia) consisted of repeat offenders who had recently been released from penal institutions”, P.M. Hagenloh, “Socially harmful elements”, art. cit., S. 300.

56 Eine Ausnahme wird der demnächst erscheinende Bd 5 von Leningradskij martirolog 1937-1938 bilden, der die Namen von ca. 7.000 ugolovniki verzeichnen wird, die in der zweiten Jahreshälfte 1937 als “Kriminelle und sozial gefährliche Elemente” von der Trojka zur Höchststrafe (Vysšaja mera nakazanija -- VMN) verurteilt wurden, vgl. Tabelle Nr. 39.

57 Vgl. S. Davies, “The Crime of ‘anti-soviet agitation’ in the Soviet Union in the 1930’s”, Cahiers du Monde russe, 39, 1-2, 1998, S. 149-168.

58 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 67, 116.

59 Neben der Nummer des Verfahrens und der Instanz, welche die Voruntersuchung durchführte, enthalten sie in ca. 10 Zeilen die wichtigsten Daten der “anketa arestovannogo” (voller Name, Geburtsdatum und -ort, aktuelle Adresse, soziale Stellung/Herkunft, Beruf, Festnahmen durch die Polizei und Vorstrafen, Angaben zur politischen “Physiognomie”), daneben die ebenso kurze Anklageformel (”OBVINJAETSJA v tom.”) sowie das lakonische Urteil.

60 Kopija doklada [A.M. Eršova], in : Archiv FSB Jaroslavskoj oblasti, f. 22, op. 4, d. 3, ll. 1-18.

61 J.W. Stalin, Werke, Bd 12, S. 276.

62 Kopija doklada [A.M. Eršova], in : Archiv FSB Jaroslavskoj oblasti, f. 22, op. 4, d. 3, ll. 1-18.

63 In der Einleitung zu den Protokollen der Trojkasitzungen von Jaroslavl´ ist jeweils die Gesamtzahl der Verurteilten vermerkt, die noch aufgeschlüsselt wird in : Ehemalige Kulaken, Kriminelle und andere konterrevolutionäre Elemente.

64 In Leningrad betrug der Anteil der Menschen ”bez opredelennych zanjatij” an der Gesamtzahl der im November 1937 zu VMN Verurteilten 5,2 % (202 Personen), vgl. Leningradskij martirolog 1937-1938, op. cit., Bd 3, S. 588; in der ukrainischen oblast´ Vinnica waren unter den am 29. April 1938 Verhafteten 12 % (314 Personen) “ohne geregelte Beschäftigung”, vgl. O. Lošyc´kyj, “’Laboratorija’...”, art. cit., S. 193; vgl. ferner B. McLoughlin, “Mass-operations of the NKVD 1937-1938: the motor of the Great-Terror”, Manuskript.

65 Kopija doklada [A.M. Eršova], in : Archiv FSB Jaroslavskoj oblasti, f. 22, op. 4, d. 3, ll. 1-18.

66 Am meisten dürfte die Partei- und Staatsspitze beunruhigt haben, daß fast die Hälfte (44,4 %) der 20-29jährigen, also der unter Sowjetbedingungen sozialisierten Generation, sich als “verujuščij” (gläubig) ausgab, vgl. V.B. Åiromskaja, Demografičeskaja istorija Rossii 1930-e gody. Vzgljad v neizvestnoe, Moskau 2001, S. 194. Das Regime reagierte auf dieses Ergebnis, indem es 1937 die “Kommission für religiöse Fragen” scharf kritisierte und viele ihrer führenden Mitglieder 1937/38 auch verfolgte. Vgl. A. Luukkanen, The religious policy of the Stalinist state. A case study. The Central Standing Commission on Religious Questions 1929-1938, Helsinki, 1997, S. 177. Eine differenzierte Analyse der Volkszählungsdaten zur Religionszugehörigkeit ist zu finden bei G.L. Freeze, “The Stalinist assault on the parish, 1929-1941”, in : M. Hildermeier (Hrsg.), Stalinismus, op. cit., S. 229f. Weitere Angaben zur tatsächlichen Attraktivität der Kirche sowohl bei der männlichen und weiblichen Bevölkerung als auch bei Jung und Alt vgl. ebda, S. 225f.

67 Vgl. dazu im Detail G.L. Freeze, “The Stalinist assault”, art. cit., S. 229f.

68 A. Luukkanen, The religious policy, op. cit., S. 109.

69 Antireligioznik, 4, 1936, S. 5. Zitiert nach V. Alekseev, “Š turm nebes” otmenjaetsja ? Kritičeskie očerki po istorii bor´by s religiej v SSSR, Moskau, 1992, S. 149-150.

70 V. Alekseev, “Š turm nebes”, op. cit., S. 150-151.

71 A. Luukkanen, The religious policy, op. cit., S. 143f ; V. Alekseev, “Š turm nebes”, op. cit., S. 145ff. Auch wenn eingewendet werden kann, daß sich Stalin gern als der “gute Zar” präsentierte, steht dies doch in dem beschriebenen Kontext einer verhalteneren antireligiösen Politik.

72 Vor allem vor dem Hintergrund der Kontinuität der Ausgrenzung der Geistlichen und Mitglieder der Religionsgemeinschaften sollte die Signalwirkung dieser Politik nicht unterschätzt werden. Vgl. auch Sh. Fitzpatrick, Everyday Stalinism, op. cit., S. 18, 27, 119-134.

73 A. Luukkanen, The religious policy, op. cit., S. 141. Diese Informationen nimmt Luukkanen aus einem “Gutachten zum [gesellschaftlichen] Stand der religiösen Organisationen in der UdSSR und ihre Einstellung zur vorgeschlagenen neuen Verfassung [. .].” aus dem Jahre 1936. Vgl. Ders., S. 139. Noch bis zum Herbst 1937 forderten die Gläubigen mit Nachdruck die ihnen mit der neuen Verfassung gewährten Rechte ein. Außerdem häuften sich Beschwerden von Beamten über die zunehmenden Aktivitäten bis hin zu “antisowjetischer Propaganda” von Religionsgemeinschaften. Vgl. G. Rittersporn, “’Vrednye elementy’”, art. cit., S. 105f.

74 Vgl. zum Anwachsen der Aktivitäten auch G.L. Freeze, “The Stalinist assault”, art. cit., S. 211. Daß es sich hierbei um ein allgemeines Problem bis zum Dezember 1937 handelte, zeigt ein Artikel in der Izvestija am Vorabend der Wahlen. Hier werden zahlreiche Beispiele angeführt, wie Vertreter von Kirchen und Sekten versuchten, mit allen Mitteln und Tricks ihnen genehme Kandidaten durchzusetzen. A. Jurin, “Cerkovniki i sektanty na službe Fašizma”, Izvestija, 23.11.1937, S. 4; siehe auch : Izvestija vom 27.11.1937 und vom 2.10.1937, S. 3.

75 ”Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit., VI, 5, 1993, S. 4-5. Zu den erhöhten Aktivitäten vgl. auch I.I. Osipova, Skvoz´ ogn´ mučenij i vody slez. Gonenija na Istinno-Pravoslavnuju Cerkov´. Po materialam sledstvennych i lagernych del zaključennych, Moskau, 1998, S. 142-143, 150-151. Osipova zitiert Berichte des NKVD und von informellen Mitarbeitern (seksoty).

76 Auf welchen Mechanismen diese “Verteidigung des sozialen Status” beruhte, wird eindrücklich bei Baberowski beschrieben. Vgl. J. Baberowski, “Stalinismus an der Peripherie. Das Beispiel Azerbajdzhan”, in : M. Hildermeier (Hrsg.), Stalinismus, op. cit., S. 307-335; Ders. “Stalinismus als imperiales Phänomen : die islamischen Regionen der Sowjetunion, 1920-1941”, in : St. Plaggenborg (Hrsg.), Stalinismus. Neue Forschungen und Konzepte, Berlin, 1998, S. 113-150.

77 Vgl. die Rede Evdokimovs : “Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit.,VI, 7, 1993, S. 10. Tatsächlich hatte die Diskussion der neuen Verfassung zu weit verbreiteten und hartnäckigen Gerüchten geführt, daß ein Austritt aus den Kolchosen bald möglich und diese sowieso bald abgeschafft würden. G. Rittersporn, “’Vrednye elementy’”, art. cit., S. 106.

78 Zitiert nach M.J. Ordincov, Na puti k svobode sovesti, Moskau, 1990, S. 53f.

79 Auch Krupskaja, eine der wenigen, die den Ansatzpunkt für die Korrektur der Fehler noch bei der Partei sieht, berichtet in ihrer Rede auf dem Februar/März-Plenum von “außerordentlich listigen” Mullahs und Popen, die die “Fehltritte” und “Unzulänglichkeiten” der örtlichen Parteiorgane aufgreifen und für ihre Zwecke zu nutzen verstehen. “Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art ; cit., VI, 7, 1993, S. 16-17; ähnlich auch Kalygina. Ebda, S. 4. Zusätzlich gab es Presseberichte und Geheimdienstgutachten über Aufrufe von Geistlichen, die anstehenden Wahlen zu boykottieren. S. Pushkarev, V. Rusak, G. Yakunin, Christianity and government in Russia and the Soviet Union. Reflections on the millennium, San Francisco-London, 1989, S. 63; G.L. Freeze, “The Stalinist assault”, art. cit., S. 230.

80 Z.B. A. Luukkanen, The religious policy, op. cit., S. 141f.

81 Dazu im Detail : N.A. Benediktov, “Pričiny sochranenija religioznosti očen’ gluboki. Otčet otdela agitacii i propagandy Gorkovskogo obkoma VKP(b) ob itogach antireligioznoj raboty za 1934 -- načala 1937 g.”, Istoričeskij archiv, 6, 1999, S. 188-196 besonders 194, 195.

82 Zapiska Malenkova [Stalinu] s priloženiem po voprosu o zakrytii cerkvi i snjatii kolokolov v sele Černaja Zavod´ ot 27 oktjabrja 1938, RGANI, f. 89, op. 49, d. 25, ll. 1-6.

83 Im Politbürobeschluß vom 2. Juli 1937 ist nur die Rede von einem Vorgehen gegen Kulaken und Kriminelle. Möglicherweise ist (in enger Absprache zwischen Politbüro und NKVD) erst im Laufe des Juli die Idee einer Ausweitung der Operation auch auf die erwähnten potentiell oppositionellen Gruppen, einschließlich der Geistlichkeit, entstanden. Zum Treffen der NKVD-Funktionäre vgl. dazu das auf der Hamburger Arbeitstagung “Stalinistischer Terror, Massenrepressalien, Gulag” (21.-22. Februar 1998) gehaltene Referat von N. Petrov, “Tod nach Plansoll : Der operative NKWD-Befehl Nr. 00447”, S. 3.

84 R. Gol´dberg, “Slovo i delo po-sovetski. Poslednij iz NKVD”, Rodina, 9, 1998, S. 85. Siehe auch die Beispiele bei Sh. Fitzpatrick, Everyday Stalinism, op. cit., S. 205 und bei I.I. Osipova, Skvoz´ ogn´, op. cit., S. 150ff. Hier wird deutlich, daß 1937 auch die kleinsten Verfehlungen (z.B. das Aufhängen einer Flagge zum ersten Mai), die informelle Mitarbeiter oder auch Nachbarn dem NKVD im Laufe der vergangenen Jahre berichtet hatten, gegen die Geistlichen verwendet wurden. Die Berichte scheinen je nach Bedarf auch umdatiert, umgeschrieben und ergänzt worden zu sein. S. 147-152.

85 Vgl. exemplarisch die Biographien und Verurteilungsprotokolle von Geistlichen, in : Kniga pamjati žertv političeskich repressij Novgorodskoj oblasti, T. 3, Novgorod, 1994, S. 42, 339-345.

86 Statističeskij otčet o rabote organov NKVD za 1937-1938 gody : Central´nyj Osobyj Archiv (COA) FSB, f. 8 os, op. 1, d. 80, ll. 57-58, 61-62. Die Kommission zur Rehabilitierung Verfolgter beim Moskauer Patriarchat ermittelte für das Jahr 1937 ca. 150.000 verhaftete und 80.000 hingerichtete Gläubige, M. Hildermeier, Geschichte der Sowjetunion, München, 1998, S. 584. Weitere Zahlen bei G.L. Freeze, “The Stalinist assault”, art. cit., S. 224; M.V. Š karovskij u.a., Rimsko-katoličeskaja cerkov´ na Severo-Zapade Rossii v 1917-1949, Sankt Petersburg, 1998, S. 249. Im Gebiet Irkutsk wurden 50 Priester repressiert, davon die Mehrzahl zum Tode verurteilt, vgl. Åertvy političeskich repressij Irkutskoi oblasti : pamjat´ i predupreždenie buduščemu. Bd 1: A-B. Sost. P.P. Bochanov u.a., Irkutsk, 1998, S. 39; 374 kirchliche Würdenträger (vom Metropoliten bis zum Gemeindepriester) wurden von der Trojka bzw. Dvojka oder von Gerichten im Gebiet Moskau im Großen Terror zum Tode verurteilt, vgl. die Namensliste in : Martirolog rasstreljannych i zachoronennych na poligone NKVD “Ob´´ekt Butovo” 08.08.1937-19.10.1938, Sost. T.I. Grojan, V.A. Perederja, S.I. Evdokimova u.a., Moskau-Butovo, 1997, S. 405-417.

87 Leningradskij martirolog 1937-1938, op. cit., Bd 1, S. 243, 361, 385, 400, 401, 535, 530, 531, 543, 544, 554, 556, 559, 569, 576.

88 Zum Zusammenhang von Kollektivierung und Vorgehen gegen die Religionsgemeinschaften vgl. A. Luukkanen, The religious policy, op. cit., S. 50-105; G.L. Freeze, “The Stalinist assault”, art. cit., S. 215. Die Kleriker wurden ab 1930 in die Kategorie von Kulaken eingeteilt und dementsprechend behandelt, ebda, S. 217f. Zur Zerstörung der Infrastruktur der Gemeinden ebda, S. 220, 223.

89 Vgl. die zahlreichen Beispiele bei Orlovskij (Ieromonach Damskin), Mučeniki, ispovedniki i podvižniki blagočestija Russkoj Pravoslavnoj Cerkvi XX stoletija. Åizneopisanija i materialy k nim, Kn. 2, Tver´, 1996. Anfang der dreißiger Jahre wurde nach mündlicher Auskunft Osipovas ca. 5.000 mal die Todesstrafe gegen Geistliche verhängt, allerdings dann oft in Lagerhaft umgewandelt. Im Vergleich dazu wurde 1937/38 acht Mal so oft die 1. Kategorie angewandt : Bei einem geschätzten Prozensatz von 80 % Verhängung der 1. Kategorie wurden von 50.769 verurteilten Geistlichen 40.615 Personen zum Tode verurteilt und wenige Tage später hingerichtet. In der TatASSR verurteilte die Trojka im Rahmen des Befehls 00447 75,9 % der verhafteten Anhänger von Religionsgemeinschaften zum Tode. A.F. Stepanov, Rasstrel po limitu, op. cit., S. 86.

90 Christliche Sekte, die Kirchen und Geistliche ablehnt. Die Messe halten sie in gewöhnlichen Häusern unter der Leitung von Ältesten (starcy), die von einem Presbyterrat gewählt werden. Ihre Anhänger rekrutierten sich hauptsächlich aus der einfachen ländlichen Bevölkerung.

91 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 56, 58, 60 (Baptisten), 59, 66 (Menoniten und Molokane), 61 (Sibirische Bruderschaft), 63 (Adventisten). Es handelt sich bei den Seitenangaben nur um eine Auswahl. Vor allem in den ersten Sitzungen der Trojka wurden viele Mitglieder dieser eher volksnahen Sekten verurteilt.

92 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 54, 58, 51, 63, 69-70 (Auswahl).

93 I.I. Osipova, Skvoz´ ogn´, op. cit., S. 4. Auch ob im Laufe der Operation, ähnlich wie bei den Repressalien gegen die ehemaligen Anhänger sozialistischer Parteien (siehe unten), ursprünglich nicht zur Repression vorgesehene Personen unter den Religionsgemeinschaften verhaftet und verurteilt wurden, muß erst näher untersucht werden. Dies gilt ebenso für die Unterschiede im Repressionsgrad zwischen den verschiedenen Glaubensgemeinschaften.

94 I. Osipova, V jazvach svoich sokroj menja. Gonenija na Katoličeskuju Cerkov´ v SSSR. Po materialam sledstvennych i lagernych del, Moskau, 1996; Kniga pamjati. Martirolog katoličeskoj cerkvi v SSSR, Moskau, 2000.

95 Auch gegen Personen jüdischen Glaubens wurde massiv vorgegangen, vgl. A. Greenbaum, “The Jewish religion in the Soviet Union in the 1930s”, Shvut, 1-2, 1995, S. 155ff.

96 L. Viola, Peasant rebels, op. cit., S. 126, 143; L. Viola, “The second coming : Class enemies in the Soviet countryside, 1927-1935”, in : J.A. Getty, R.T. Manning, ed., Stalinist terror. New perspectives, Cambridge, MA, 1993, S. 65-98, hier, S. 74.

97 S.V. Bezberežev, “Marija Aleksandrovna Spiridonova”, VI, 9, 1990, S. 65-81.

98 G. Rittersporn, “’Vrednye elementy’”, art. cit., S. 165.

99 Auffällig ist, daß Kalygina in ihrer Rede auf dem Februar/März-Plenum 1937 besonders ausführlich auf die Entlarvung und Verhaftung von Rechten, Sozialisten-Revolutionären und Trotzkisten im Landwirtschaftsinstitut von Voronež und unter den in dieses Gebiet verbannten ehemaligen Sozialisten-Revolutionären eingeht. “Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit., VI, 7, 1993, S. 4.

100 ”Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit., VI, 6, 1993, S. 18 (Chruščev/Moskau); 7, 1993, S. 4 (Kalygina/Voronež)) und S. 11 (Evdokimov/Rostov). Bereits Ende 1936 hatte der NKVD ein “Sibirisches Büro der Partei der Sozialisten-Revolutionäre” entlarvt, das angeblich im Auftrag des “Vereinigten Allunionszentrum der PSR” mit japanischen Spionen ein Diversions-und Terrornetz aufgebaut hätte, V.N. Ujmanov, Repressii, op. cit., S. 81-82. Vgl. auch Artikel im Bol´ševik, der theoretischen Zeitschrift der Partei : Nr. 5-6 (1937) S. 48; Nr. 16 (1937) S. 64. Im Februar 1937 setzte die Verhaftungswelle gegen prominente ehemalige Mitglieder der Sozialisten-Revolutionäre ein. Vgl. V. Vinogradov, A. Litvin, V. Safonov, “’Projavite gumannnost´, ubejte srazu’. Pis’mo Marii Spiridonovoj”, Istočnik, 1, 1998, S. 64-84; Ju. Dojkov, “Bol´šoj terror v Archangelske”, Russkaja mysl´, 4110, Januar 1994.

101 Eingewendet werden kann hier, daß ab den dreißiger Jahren diese Privilegien ohnehin systematisch ausgehöhlt wurden. Allerdings hat ihre formelle Abschaffung im Februar 1937 einen eindeutigen Symbolwert und unterstreicht die Wende in der staatlichen Politik im Rahmen des Februar/März-Plenums des ZK 1937. D.B. Pavlov, Bol´ševistskaja diktatura protiv socialistov i anarchistov 1917 -- seredina 1950-ch godov, Moskau, 1999, S. 93f.

102 In der Tatarischen ASSR wurden von den 281 im Rahmen des Befehls 00447 verurteilten ehemaligen Mitgliedern der Partei der Sozialisten-Revolutionäre und anderen politischen Parteien 91, 3 % hingerichtet. A. Stepanov, Rasstrel po limitu, op. cit., S. 86.

103 Statističeskij otčet o rabote organov NKVD za 1937-1938 gody : COA FSB, f. 8 os, op. 1, d. 80, ll. 57-58, 61-62. Über das erneute Vorgehen gegen diesen Personenkreis 1936-1938 vgl. D.B. Pavlov, Bol’ševistskaja diktatura, op. cit., S. 99f.

104 Butovskij poligon. 1937-1938 gg., op cit.; Rasstrel´nye spiski. Moskva 1937-1941. “Kommunarka”, Butovo. Kniga pamjati žertv političeskich repressij. Sost. L.S. Erimina, A.B. Roginskij, Moskau, 2000. Zusätzlich werden weitere Informationen aus anderen Gedenkbüchern hinzugezogen.

105 Nachteilig ist, daß Butovskij poligon nur diejenigen Opfer aufführt, die zum Tode verurteilt wurden.

106 Z.B. A.P. Vinogradov (geb. 1882-1938). Ehemaliger Sozialist-Revolutionär/Maxima-list. Arbeiter. In der revolutionären Bewegung tätig. 1907 zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt. 9 1/2 Jahre im Gefängnis, 1 Jahr in Verbannung. Nach der Revolution, wahrscheinlich ab 1919/20, parteilos. Geringe Bildung. Schlosser in der Genossenschaft “Cvetmet”. Am 12.2.38 verhaftet, am 25.2.38 von der Trojka des Moskauer Gebiets verurteilt, am 28.2.38 hingerichtet. (Grund : Mitglied einer illegalen, konterrevolutionären Organisation der Sozialisten-Revolutionäre); E.A. Volynec (1888-1938). Sozialrevolutionär/Maximalist. Arbeiter. In der revolutionären Bewegung tätig. 1908 zu 10 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. 10 Jahre und 7 Monate im Zwangsarbeitergefängnis, 1 Monat Verbannung. Nach der Revolution, wahrscheinlich 1919/20 Eintritt in die VKP(b). Höhere Bildung. Stellvertretender Leiter des Fuhrparks der Genossenschaft “Chimkraska”. Am 15.2.38 verhaftet. Am 27.2.38 von der Trojka des Moskauer Gebiets verurteilt, am 7.4.38 hingerichtet ; V.N. Čudinov (1882-1938) Sozialist-Revolutionär. 1906 und 1907 verhaftet. 1908 Prozeß. Zunächst 1 Jahr, dann weitere 2 Jahre im Gefängnis, 8 Jahre Verbannung. Mittlere Bildung (bäuerlicher Herkunft). Wahrscheinlich ab 1919/20 parteilos. Wohnte bei Moskau in der Datschakooperative in Kljaz´ma (Pensionär). Am 23.2.38 verhaftet, am 27.2. Urteil der Trojka des Moskauer Gebiets. Am 7.3. erschossen (konterrevolutionäre Agitation und aktive antisowjetische Tätigkeit). Vgl. Učastniki russkogo revoljucionnogo dviženija epochi bor´by s carizmom. Biografičeskij ukazatel´ členov OPKiS, Moskau 1927, S. 52, 56, 269. Zu Vinogradov und Volynec vgl. auch Butovskij Poligon 1937-1938 gg., op. cit., Bd 2, S. 122, 133; Zu Čudinov siehe auch G. Zlobina, Čtoby pomnili. Kratkij istoričeskij očerk dačno-stroitel´nogo kooperativa “Kljaz´ma”, Kljaz´ma, 1998, S. 34.

107 Anna S. Pigit (1884 in Kaufmannsfamilie geboren). Ehemalige Sozialistin-Revolutionärin. In revolutionärer Bewegung tätig. 1903 und 1905 verhaftet. 1907 der Beteiligung an einem Anschlag auf Nikolaus II. und die Zarenfamilie angeklagt. Zu 8 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. 8 Jahre im Gefängnis, 3 Jahre in Verbannung. Wahrscheinlich ab 1919/20 parteilos. Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Staatlichen Historischen Archivs. Gründungsmitglied des OPKiS. Am 15.2.38 verhaftet, am 27.2.38 von der Trojka des Moskauer Gebiets wegen 58.10 zum Tode verurteilt, am 7.3.38 hingerichtet (Grund : Konterrevolutionäre Agitation). Vgl. Butovskij Poligon 1937-1938 gg., op. cit., Bd 2, S. 229.

108 Rasstrel´nye spiski, op. cit. S. 37, 50, 142, 157, 324; O.V. Levtonova, Š lissel´buržec Vladimir Levtonov [eh. Mitglied der Verfassungsgebenden Versammlung], Kaluga, 2000. Auch andere bekanntere Sozialisten-Revolutionäre, allerdings Nichtmitglieder der Gesellschaft, wurden hauptsächlich vom Militärkollegium verurteilt. Z.B. K.A. Usov, der 1920 in die VKP(b) eintrat und sich im Prozeß gegen das ZK der PSR von 1922 als Kronzeuge zur Verfügung gestellt hatte. Vgl. L.K. Tankaeva, Dojti do samoj suti, Moskau, 1997. Vgl. auch die speziellen Prozesse gegen die ehemaligen Sozialisten-Revolutionäre in Tomsk : “Obvinitel´noe zaklučenie Tomskogo gorotdela NKVD po delu G.N. Nikolaevskogo ot 15.8.1937”, in : Iz istorii zemli Tomskoj, op. cit., S. 96-98. Allerdings bereitete der NKVD, zuständig für alle politischen Fälle, sowohl für das Militärkollegium als auch für die Trojki die Anklageunterlagen vor.

109 Auch in Leningrad traf es die Mitglieder der OPKiS sehr hart. In dem am 13.3.1988 im Leningrader Fernsehen ausgestrahlten Dokumentarfilm “Ploščad´ revoljucii, dom 1”, der einen Häuserblock bezeichnet, in dem nur OPKiS-Mitglieder wohnten, wird von den Nachkommen berichtet, daß nach den Repressionen 1938 von 144 Familien nur noch 12 übrig waren.

110 Ob operativnych meroprijatijach po eseram. Direktiva Nr. 17089 ot 18.1.1938, in : [erwähnt in der folgenden Direktive]; M. Frinovskij, Vsem načal’nikam NKVD i nač. kraevych i oblastnych upravlenij NKVD. [Ob operativnych meroprijatijach po men’ševikam i anarchistam. Direktiva Nr. 17231 ot 14. fevralja 1938, in : COA MB RF (keine weitere Archivangabe). Die erste Direktive geht offensichtlich auf eine Anweisung Stalins vom 7. Januar 1938 zurück und sollte sich hauptsächlich gegen ehemalige Sozialisten-Revolutionäre in der Roten Armee richten. Vgl. “O masštabach repressij v Krasnoj Armii v predvoennye gody”, Voenno istoričeskij žurnal, 5, 1993, S. 61.

111 Vgl. exemplarisch den Fall Račinskij : Delo Nr. 4888 po obvineniju Račinskogo Sigizmunda Gustavoviča po st. 58 p. 10 i 11 uk. in : GARF, f. 10035, op. 1, d. P 23029; dasselbe gilt analog für die Sozialisten-Revolutionäre.

112 Reabilitacija : Kak eto bylo. Dokumenty Prezidiuma CK KPSS i drugie materialy, Bd 1. Mart 1953-fevral´ 1956. Sost. A.N. Artizov, Ju.V. Sigačev, V.G. Chlopov u.a., Moskau, 2000, S. 83-84.

113 In der sowjetischen Propaganda der dreißiger Jahre wird vor allem der “Rossijskij obščevoinskij sojuz” (ROVS) hervorgehoben : So in einem zentralen Dokument aus dem Beginn des Terrorzyklus, dem internen Brief des ZK vom 29. Juli 1936, in : Izvestija CK KPSS, 8, 1989, S. 100-115, speziell S. 112. 1921 gegründet, mit der Zentrale in Paris, organisierte er in den zwanziger Jahren bis zu 100.000 Militärs. Ohne klares politisches Programm setzte der ROVS bis Ende der zwanziger Jahre auf einen vom europäischen Ausland unterstützten Krieg gegen die Sowjetunion, später auf Terroranschläge gegen sowjetische Institutionen und auf Komplotte mit sowjetischen Militärs. Im Januar 1930 und im September 1937 gelang es dem Auslandsnachrichtendienst, genauer der mit der Liquidierung von Feinden im Ausland beauftragten Abteilung für Sonderaufgaben im NKVD, die Führer des ROVS (General Aleksandr Kutepov und seinen Nachfolger General Evgenij Miller) aus Paris in die Sowjetunion zu entführen, vgl. Ch. Andrew, V. Mitrokhin, The Mitrokhin Archive. The KGB in Europe and the West, London, 1999, S. 54, 98. Zu Terroroperationen gegen die rechte und linke Emigration vgl. auch P.A. Sudoplatow, A. Sudoplatow, Der Handlanger der Macht. Enthüllungen eines KGB-Generals, Düsseldorf, 1994.

114 V.F. Pečerina, “Russkie emigranty iz Kitaja i stalinskie repressii v SSSR (1920-1940-e gg.)”, in : Političeskie repressii na Dal´nem Vostoke SSSR v 1920-1950-e gody. Materialy pervoj Dal´nevostočnoj naučno-praktičeskoj konferencii, Vladivostok, 1997, S. 172-188.

115 Für die Jahre der Kollektivierung vgl. N.V. Tepcov, “Ssyl´nye mužiki”, art. cit., S. 239, wo “aktive Weißgardisten, ehemalige weiße Offiziere, Repatrianten und ehemalige karateli” den Kulaken der ersten Kategorie gleichgestellt sind. Für die Säuberung der Kolchosen 1932/33 sowie der zentralen Apparate von “Weißen” vgl. L. Viola, “The second coming”, art. cit., S. 65-98.

116 Vgl. V.N. Ujmanov, Repressii, op. cit., S. 173-186; S.A. Papkov, Stalinskij terror v Sibiri 1928-1941, Novosibirsk, 1997, S. 94-97, die Anklageschrift S. 264-268; fast alle Verurteilten wurden 1957 rehabilitiert.

117 Vgl. z. B. den “zagovor finskogo genštaba” (1933) in Karelien, der die Vereinigung mit “Großfinnland” angestrebt haben soll. (1.358 Personen). Vgl. I. Takala, “Nacional´nye operacii OGPU/NKVD v Karelii”, in : T. Vichavajnen, I. Takala (Hrsg.), V sem´e edinoj : Nacional´naja politika partii bol’ševikov..., op. cit., S. 161-206.

118 ”Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit., VI, 9, 1993, S. 27.

119 ”Agenten der früheren Polizei, des besonderen Gendarmeriekorps und der Abteilungen der Ochrana” werden in Artikel 65 der Verfassung von 1925 unter den “lišency” (Personen, denen das Wahlrecht entzogen worden war) genannt.

120 ”Karateli” waren Mitglieder von Strafabteilungen (”karatel´nye otrjady”), deren Aufgabe es war, revolutionäre Massenaktionen niederzuschlagen, so in der russischen Revolution von 1905-1906 und im Bürgerkrieg 1918-1920. Vgl. Malaja Sovetskaja Enciklopedija, Bd 3, Moskau, 1930, S. 716-717. Im Prikaz 44/21 werden sie als “kulakisch-weißgardistische, konterrevolutionäre Elemente” angeführt, vgl. N.V. Tepcov, ‘Ssyl´nye mužiki’, art. cit., S. 239.

121 Vgl. den Bericht des Leningrader UNKVD-Chefs L. Zakovskij an Jagoda vom 31. März 1935 in : Genrich Jagoda. Narkom vnutrennich del SSSR, General´nyj komissar gosudarstvennoj bezopasnosti. Sbornik dokumentov, Sost. V.K. Vinogradov, A.A. Zdanovič, V.I. Krylov u.a., Kazan´, 1997, S. 465-476.

122 V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 51-80.

123 Bol´ ljudskaja. Kniga pamjati tomičej, repressirovannych v 30-40-e i načale 50-ch godov, T. 5. Sost. V.N. Ujmanov, Tomsk, 1999, S. 78-79.

124 Vgl. I.Ja. Trifonov, Likvidacija ekspluatatorskich klassov v SSSR, Moskau, 1975, S. 168-187. In der neueren Literatur wird darauf verwiesen, daß viele der “vozvraščency” (Rückkehrer) trotz Amnestieversprechen in der Sowjetunion verfolgt wurden, vgl. V.F. Pečerina, “Russkie emigranty”, art. cit., S. 175-177.

125 I.Ja. Trifonov, Likvidacija ekspluatatorskich klassov, op. cit., S. 178.

126 ”[. .] leider gibt es erschreckend viel Spione unter ihnen”, erklärte auf dem Februar/März-Plenum 1937 Kaganovič, der 1936 noch bemüht gewesen war, sein Volkskommissariat gegen die Hexenjagd auf Saboteure und Schädlinge abzuschirmen. Vgl. seine Rede vom 30. Juli 1936 in : Pravda vom 3. August 1936, S. 3. “Es geht hier nicht um Säuberung und nicht um Repressionen. Nein, zu 99 % sind die Eisenbahner ehrliche Leute, ihrer Sache ergeben, Leute [...], die ihre Heimat lieben.”

127 Abgedruckt bei S.V. Onegina, “The resettlement of Soviet citizens from Manchuria in 1935-36: A research note”, Europe-Asia Studies, 47, 6, 1995, S. 1043-1050.

128 Leningradskij martirolog 1937-1938, op. cit., Bd 3, S. 583-585.

129 ”Materialy fevral´sko-martovskogo plenuma”, art. cit., VI, 6, 1993, S. 25.

130 Š ifrotelegramma Sekretarja CK KP (b) Turkmenistana o kontrrevoljucionnoj dejatel´nosti afganskich poddannych na našej territorii ot 23 ijulja 1937, RGANI, f. 89, op. 48, d. 8, l. 2.

131 Tragedija sovetskoj derevni. Kollektivizacija i raskulačivanie. Dokumenty i materialy. Bd 3, Konec 1930-1933. Sost. V. Danilov, I. Zelenin, V. Kondrašin u.a., Moskau, 2001, S. 746-750.

132 Vgl. Tabelle, Endrechnung.

133 Vgl. N.V. Petrov, A.B. Roginskij, “’Pol´skaja operacija’ NKVD 1937-1938”, in Repressii protiv poljakov i pol´skich graždan, Red. L.S. Eremina, Moskau, 1997, S. 33.

134 Die Zahl aller (aufgrund politischer und krimineller Straftaten) erfolgten Verhaftungen/Hinrichtungen/Lager- und Gefängniseinweisungen der Jahre 1937/38 ist noch immer umstritten, so daß keine definitiven Angaben gemacht werden können. Getty und Naumov schätzen die Zahl der Verhaftungen auf “not far from 2.5 million.” (J.A. Getty, O. V. Naumov, The road to terror. Stalin and the self-destruction of the Bolsheviks, 1932-1939, New Haven, 1999, S. 590); S.G. Wheatcroft errechnet ca. 3.000.000 Verurteilungen (”Victims of Stalinism and the Soviet secret police : The comparability and reliability of the archival data-not the last word”, Europe-Asia Studies, 51, 2, 1999, S. 315-345), die er aufschlüsselt in mindestens 686.000 Exekutionen, 1.365.000 Verurteilungen zu Lager oder Gefängnis und ca. 920.000 Verurteilungen ohne Freiheitsentzug (S. 326-327, 337). Zu höheren Gesamtzahlen in allen drei Kategorien kommt R. Conquest, Der Grosse Terror. Sowjetunion 1934-1938, München, 1992, S. 550-552.

135 J. Ginsburg, Marschroute eines Lebens, München, 1989, S. 36

136 Eine Aufschlüsselung der Hinrichtungen nach Monaten für die Jahre 1937-38 findet sich in Memorial skorbi. Sost. V. Nosov, Ekaterinburg, 1997, S. 10.

137 Ermittelt anhand von Pomorskij memorial. Kniga pamjati žertv političeskich repressij, Bd 1: A-K. Otv. red. Ju.M. Š perling, Archangel´sk, 1999.

138 In der internationalen Forschung hat sich diese Periodisierung, die den Zeitraum vom Juli/August 1937 bis November 1938 als die Zeit eines schrankenlosen mörderischen Staatsterrorismus qualifiziert, bereits durchgesetzt. Vgl. R.W. Thurston, Life and terror, op. cit., S. 59; O.W. Chlewnjuk, Das Politbüro. Mechanismen der politischen Macht in der Sowjetunion der dreißiger Jahre, Hamburg, 1998, S. 247; Das Schwarzbuch des Kommunismus, op. cit., S. 813. M. Wehner, “Der große Terror in der Sowjetunion 1936-1938 - bisherige Interpretationen und neue Erkenntnisse”, S. 12-13. Hamburger Arbeitstagung “Stalinistischer Terror, Massenrepressalien, Gulag” (21.-22. Februar 1998).

139 S.Ju. Ušakov, A.A. Stukalov, Front voennych prokurorov, Moskau, 2000, S. 76 (Erinnerungen des stellvertretenden Generalstaatsanwalts N.P. Afanas´ev).

140 ”Massovye repressii opravdany byt´ ne mogut”, Vestnik, 1, 1995, S. 117.

141 Vgl. O.W. Chlewnjuk, Das Politbüro, op. cit., S. 256.

142 Vgl. z.B. M. Hildermeier (Rezension), in : Historische Zeitschrift, 268, 1999, S. 821; C. Merridale, Steinerne Nächte. Leiden und Sterben in Rußland., München, 2001, S. 269-270.

143 Vgl. Izvestija CK KPSS, 11, 1989, S. 55; O.F. Suvenirov, Tragedija RKKA 1937-1938, Moskau, 1998, S. 231-232, 379, 383, 393, 397, 409, 415, 476, 479, 480, 483, 485, 488, 491. Zu den Ausnahmen zählen auch die im Rahmen der Direktive 59190 vom 16. August 1937 exekutierten Häftlinge in den speziellen Gefängnissen des UGB, vgl. oben.

144 Butovskij poligon 1937-1938 gg., op. cit., Bd 1, S. 22-23, Bd 2, S. 20-24; Ne predat´ zabveniju. Kniga pamjati žertv političeskich repressij, svjazannych sud´bami s Jaroslavskoj oblast´ju, Jaroslavl´, 1994, Bd 2, S. 77; V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 51. Vgl. ferner I. Čuchin, Karelija-37: Ideologija i praktika terrora, Petrozavodsk, 1999, S.124-125.

145 G.T. Rittersporn, Stalinist simplifications and Soviet complications. Social tensions and political conflicts in the USSR, 1933-1953, Chur, 1991, S.160.

146 Die in der westlichen Literatur anzutreffende These, Arbeiter hätten nicht zu den “Risikogruppen” des Großen Terrors gehört, muß somit wahrscheinlich revidiert werden. Verfechter dieser Auffassung, die sich auf eine zu schmale Quellenbasis stützte, waren R. Thurston, “The Stakhanovite movement : The background to the Great Terror in the factories, 1935-1938”, in J.A. Getty, R.T. Manning, ed., Stalinist Terror, op. cit., S. 142-160 und D.L. Hoffman, “The Great Terror on the local level : Purges in Moscow factories, 1936-1938”, Ebda, S. 163-167. Nach Stepanov sind in den Rapporten der “Organe” der Tatarischen ASSR quantitative Angaben über die Repression von Arbeitern bewußt ausgelassen, jedoch zeige eine Statistik der Verhaftungen in Kolchosen, Industrieunternehmen und im Transport, daß die Zahl recht hoch gewesen sei, vgl. Rasstrel po limitu, op. cit., S. 94. Ein ukrainischer Tschekist sagte aus, er sei von seinen Vorgesetzten angehalten worden, in seinem Rapport die Zahl der repressierten Arbeiter und Kolchozniki (social´no blizkie ljudi) zu senken und die der Kulaken zu erhöhen, vgl. V. Nikol´skyi, “Statystyka polityčnych represii 1937 r. v Ukrains´kii RSR”, Z archiviv VUČK-GPU-NKVD-KGB, 2-4, 2000, S. 110-111; hier weitere Beispiele für das Dilemma, in das der NKVD geriet, wenn die Statistik zu hohe Repressionszahlen “sozial Nahestehender” aufwies. Einige Angaben zur Zahl der verfolgten Arbeiter : Von 6.028 1937 in der (späteren) oblast´ Novgorod Verurteilten waren 21,6 % rabočie, vgl. Kniga pamjati žertv političeskich repressij Novgorodskoi oblasti. Bd 1, Sost. S.A. Ivanov, N.A. Mazankina und N.N. Traber, Novgorod, 1993, S. 12; laut Rapport des NKVD-Chefs der Tatarischen Republik arbeiteten 12 % der von der Trojka Verurteilten in Industrieunternehmen, vgl. A.F. Stepanov, Rasstrel´ po limitu, op. cit., S. 94; unter den auf dem Gebiet der späteren oblast´ Tomsk 1937 (aus politischen Motiven) Verhafteten betrug der Anteil der Arbeiter 28,2 %, vgl. Iz istorii zemli Tomskoj, op. cit., S. 31.

147 Vgl. dazu Kniga pamjati železnodorožnikov -- žertv političeskich repressij 1937-1938 gg., zachoronennych na Levašovskom memorial´nom kladbišče, Bd 1, Sost. E.V. Vol´skij, Sankt Petersburg, 2000. Der Band enthält 1.557 Kurzbiographien von Eisenbahnern, die von Trojka und Dvojka von August bis Dezember 1937 im Leningrader Gebiet zum Tode verurteilt wurden. Die Angaben sind übernommen aus Leningradskij martirolog, Bd 1-4. Leider fehlt jede statistische Auswertung. Die Eisenbahn, bereits in der Präambel von Befehl 00447 als einer der zentralen Tatorte des subversiven Wirkens der “antisowjetischen Elemente” angeführt, galt vor allem aufgrund der scheinbar unveränderbar hohen Unfallquote als Achillesferse der sowjetischen Volkswirtschaft.

148 Im August-September 1937 war der Anteil der Personen ohne geregelte Beschäftigung an den zu VMN Verurteilten noch doppelt so hoch gewesen, ca. 11 % (ermittelt anhand von Leningradskij martirolog, op. cit., Bd 1).

149 Leningradskij martirolog, op. cit., Bd 3, S. 587-589.

150 Allerdings sind auch häufig Brigadiere und Kolchozvorsitzende genannt.

151 J.A. Getty, O. V. Naumov, The road to terror, op. cit., S. 583. Der Autor hat an anderer Stelle ein suggestives Bild gebraucht : “Like the maniacally depressed person who has lost controll of his environment -- as he defines it -- and climbs a tower with a rifle, or a postal employee who enters his workplace with a machine gun, they began shooting wildly”, vgl. J.Arch Getty, “Afraid of their shadows : The Bolshevik recourse to terror, 1932-1938”, in M. Hildermeier (Hrsg.), Stalinismus, op. cit., München, 1998, S. 173.

152 N. Werth in Das Schwarzbuch des Kommunismus, op. cit., S. 291.

153 Gosudarstvennyj archiv Jaroslavskoj oblasti (GAJaO), f. R-3698, op. 2, d. 4298, l. 338. Aussagen eines führenden Tschekisten des UNKVD des Gebiets Jaroslavl´ aus dem Jahre 1939.

154 Kniga pamjati žertv političeskich repressij. [Ul´janovskaja oblast´], op. cit., Bd 1, S. 919. Vgl. auch die Aussagen eines NKVD-Funktionärs von Barnaul : “Die Leute wurden verhaftet, ohne daß kompromittierendes Material von Agenten oder anderen Quellen vorlag, aufgrund von Auskünften der speziellen Abteilungen, in denen es hieß: ‘Kulak’, ‘Sohn eines Kulaken’, ‘Händler’, ‘Offizier’ usw.”, V.F Grišaev, Reabilitirovany posmertno (K istorii stalinskich repressij na Altae), Barnaul, 1995, S. 36.

155 Laut Volkszählung vom Januar 1937 betrug ihre Zahl 31.298.

156 Siehe oben unter Religionsgemeinschaften.

157 Kniga pamjati žertv političeskich repressij Kirovskoj oblasti, Bd 3. Sost. V.V. Legotin u.a., Kirov, 2000, S. 237, vgl. auch S. 314.

158 Zabveniju ne podležit. Kniga pamjati žertv političeskich repressij Omskoj oblasti. Bd. 1: A-V. Sost. G.N. Orlov, M.A. Sbitneva, T.G. Četverikova, Omsk, 2000, [umfaßt nur die drei ersten Buchstaben des russisch Alphabets] S. 51, 55, 67, 68, 75, 84, 87, 119, 120, 134, 139, 175, 177, 182, 193, 216, 224-225, 231, 245, 253, 264, 272, 289, 293, 294-296, 315.

159 Vgl. V.I. Š iškin, “Zapadno-Sibiriskij mjatež 1921 goda : dostiženija i iskaženija rossijskoj istoriografii”, Acta Slavica Iaponica, 17, 2000, S. 100-129.

160 Vgl. V.M. Samosudov, Bol´šoj terror, op. cit., S. 64-65.

161 Heugabel-Aufstand, auch “Aufstand des Schwarzen Adlers und Landmannes”, genannt, vgl. A.F. Stepanov, Rasstrel po limitu, op. cit., S. 80

162 Vgl. “’Vokrug menja vse ešče pletut černuju pautinu...’ Pis´ma M.A. Š olochova I.V. Stalinu (1937-1950)”, Istočnik, 5-6, 1993, S. 6.

163 Vgl. V.N. Ujmanov, Repressii. Kak eto bylo, op. cit., Tomsk, 1995, S. 314-320.

164 Im Großen Terror sprach die Trojka in der Regel das Verdikt “Vysšaja mera nakazanija” (Höchststrafe) gegen sie aus.

165 A.F. Stepanov, Rasstrel po limitu, op. cit., S. 94-95.

166 A.F. Stepanov, “Bol´šoj Terror v Tatarii : ‘Kulackaja’ operacija. (1937-1938 gg)”. Manuskript.

167 Nach seinen Angaben handelt es sich um mehr als 60 % der von der Trojka Verurteilten. 26,2 % waren vorbestraft wegen Vergehen nach Paragraph 58, 13,2 % wegen “Sabotage bei der Erfüllung ihrer staatlichen Pflichten” (Steuerzahlung usw.) und 26,2 % wegen anderer Vergehen, vgl. Ot ČK do FSB. Dokumenty i materialy po istorii organov gosbezopasnosti Tverskogo kraja. 1918-1998, Sost. V.A. Smirnov, A.V. Borisov, M.V. Tsvetkova, Tver´, 1998, S. 153-154.

168 A.F. Stepanov, “Bol´šoj Terror v Tatarii”, op. cit. (Manuskript).

169 Vgl. u.a. Pomorskij memorial, op. cit., S. 39, 378, 417, 418, 489, 493, 499, 509, 515, 526, 568, Kniga pamjati žertv političeskich repressij Kirovskoj oblasti, op. cit., Bd 3, S. 21, 25, 34, 47, 114, 147, 317, 320, 312. Vgl. auch Belaja kniga : O žertvach političeskich repressij : Samarskaja oblast´. Bd 1-14. Preds. red. soveta N.E. Popkov, Samara, 1993-2000, passim sowie Kniga pamjati žertv političeskich repressij Stavropol´skogo kraja, Bd 1-11. Sost. A.L. Kozub, M.A. Ustinova et al, Stavropol´, 1996-2001 passim.

170 Vgl. A.F. Stepanov, “Bol´šoj Terror v Tatarii”, op. cit. (Manuskript).

171 Vgl. hierzu auch N. Ochotin, A. Roginski, “Geschichte der ‘Deutschen Operation’ des NKWD 1937-1938”, Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung, 2000/2001, S. 112, Fußnote 37.

172 Politbjuro CK RKP(b)-VKP(b). Povestki dnja zasedanij, Bd II: 1930-1939. Katalog, Moskau, 2001. Für den Zeitraum des Großen Terrors vgl. S. 874-1007 vor allem unter den Tagesordnungspunkten “Vopros NKVD” und “Ob antisovetskich elementach”.

173 Vgl. für Ivanovo M. Š rejder, NKVD iznutri, op. cit., S. 76. Dem leitenden NKVD-Funktionär I.A. Mal´cev, der von 11.6.1938-28.1.1939 Chef des UNKVD von Novosibirsk war, wurde beim Prozeß vorgehalten, “daß er eigenmächtig Verfahren entschied, die in die Zuständigkeit der sudebnaja trojka fielen.” Vgl. Bol´ ljudskaja, op. cit., Bd 5, S. 164. Der bereits erwähnte Tschekist P.A. Egorov bringt Mal´cevs “Alleinherrschaft” in der Trojka des Gebiets Novosibirsk mit der Verhaftung der lokalen Parteiführung und des langjährigen Staatsanwalts Barkov in Verbindung, vgl. Bol´ ljudskaja, op. cit., Bd 3, 1992, S. 66. Auch in Turkmenistan avancierte der Volkskommissar des Inneren S.F. Monakov in den letzten Monaten der Operation zum Alleinherrscher in der Trojka, vgl. O. Hlevnjuk, “Les mécanismes de la ‘Grande Terreur’ des années 1937-1938 au Turkménistan”, Cahiers du Monde russe, 39, 1-2, 1998, S. 203.

174 Vgl. dazu die Situation in Dagestan ab Oktober 1937 in : Repressii 30-ch godov v Dagestane. Dokumenty i materialy. Sost. A.I. Osmanov, Machačkala, 1997, S. 39-40. Für das Gebiet Jaroslavl´ vgl. S.V. Kudrjavcev, “Partijnye organizacii i organy NKVD v period massovych političeskich repressij 1930-ch godov (na materialach oblastej Verchnego Povol´ž´ja)”, Diss. Kand. ist. nauk, Jaroslavl´, 2000, S. 194, 227-228.

175 Für die Westsibirische Region vgl. A.G. Tepljakov, “Personal i povsednevnost´ Novosibirskogo UNKVD v 1936-1946”, Minuvšee, 21, 1997, S. 247, für die Tatarische ASSR A.F. Stepanov, “Bol´šoj Terror v Tatarii.”, op. cit., S. 13 (Manuskript).

176 M. Vylcan, V. Danilov, “Primenenie VMN ‘nami garantiruetsja’”, Nauka i žizn´, 9, 1997, S. 69.

177 Tragedija sovetskoj derevni. Kollektivizacija i raskulačivanie, op. cit., Bd 2: Nojabr´ 1929-dekabr´ 1930, S. 16-17.

178 N. Petrov, “Tod nach Plansoll”, art. cit., S. 4. Der Autor hat Dienststellen des NKVD “der Republiken Nordkaukasiens” im Auge.

179 Nach Angaben in den Gedenkbüchern der beiden Gebiete fanden bereits vor dem 5. August 1937, dem im prikaz festgelegten Eröffnungstermin, Trojkasitzungen statt, vgl. Pomorskij memorial. Kniga pamjati žertv političeskich repressij, op. cit., Bd 1, S. 172-173. Kniga pamjati žertv političeskich repressij v Orenburgskoj oblasti. Sost. G.V. Ermakov, Kaluga, 1998, S. 130, 142, 214, 364.

180 Stepanov hat ermittelt, daß im Verlauf der Operation (August 1937 bis 6. Januar 1938) 22 solcher “operativnye svodki” aus Kazan´ nach Moskau geschickt wurden. In ihnen war fortlaufend die Zahl der Verhaftungen und Verurteilungen angegeben, aufgeschlüsselt nach den drei zentralen Kategorien (Exkulaken, Kriminelle, “übrige konterrevolutionäre Elemente”) sowie nach Strafmaß (Höchst- und Lagerstrafe), vgl. A.F. Stepanov, “Bol´šoj Terror v Tatarii”, op. cit., Beilage (Manuskript). In seinem Buch Rasstrel po limitu, op. cit., S. 51-79 sind einige dieser Rapporte abgedruckt.

181 Vgl. I. Čuchin, Karelija-37, op. cit. S. 124; der Autor nimmt sogar an, daß die vier Trojkasitzungen, die nach dem 15. April 1938 stattfanden, nicht vom Zentrum genehmigt waren, S. 77; für die Weißrussische SSR vgl. J.A. Getty, G.T. Rittersporn and V.N. Zemskov, “Victims of the Soviet penal system in the pre-war years : a first approach on the basis of archival evidence”, American Historical Review, 4, 1993, S. 1037.

182 Im Gebiet Kujbyšev hatte der genannte NKVD-Chef am 4. August 1937 die Teilnahme von Rotarmisten und Polizisten an Hinrichtungen verboten, vgl. Kniga pamjati žertv političeskich repressij. [Ul´janovskaja oblast´], op. cit., Bd 1, S. 797.

183 Vgl. M. Š rejder, NKVD iznutri, op. cit., S. 80ff ; A.G. Tepljakov, “Personal i povsednevnost´”, art. cit., S. 243. Der Leiter des NKVD von Tobol´sk verbot am 4. April 1938 in einer langen Erklärung, “zur Vollstreckung der Urteile Genossen aus dem Parteiaktiv einzuladen.” Kniga rasstreljannych : Martirolog pogibšich ot ruki NKVD v gody bol´šogo terrora (Tjumen´skaja oblast´), Bd 2, Sost. R.S. Gol´dberg, Tjumen´, 1999, S. 436.

184 O. Hlevnjuk, “Les mécanismes de la ‘Grande Terreur’ des années 1937-1938 au Turkménistan”, art. cit., S. 204. Gegen Chlevnjuks These, die alte Kontroversen reanimierte, wandte Rittersporn ein, sie beruhe auf einer einseitigen Quellenselektion, da sie ausschließlich “documents of the party-state’s highest bodies” heranziehe und übersehe, daß eine Aktion initiieren nicht gleichbedeutend mit sie kontrollieren sei, vgl. G.T. Rittersporn, “New horizons, conceptualizing the Soviet 1930s”, Kritika: Explorations in Russian and Eurasian History, 2, 2, 2001, S. 309.

185 Eine gewaltige Wirkung vor Ort konnte ein kritischer Artikel in der Moskauer Presse ausüben. Vgl. “Gnilaja pozicija Dagestanskogo obkoma”, Pravda, 25. September 1937, der dem Ersten Sekretär des Gebietskomitees von Dagestan N. Samurskij Tatenlosigkeit gegenüber “bürgerlichen Nationalisten” vorwarf. Einen Tag später ersuchte der Kritisierte das Zentralkomitee, die Repressionsziffer für Dagestan um 100 % (1. Kategorie) bzw. 33 % (2. Kategorie) zu erhöhen. Das Politbüro stimmte noch am selben Tag zu, vgl. Repressii 30-ch godov v Dagestane, op. cit., S. 275-278.

186 ”Chotelos´ by vsech poimenno nazvat´...”. Po materialam sledstvennych del i lagernych otčetov GULAGa. Sost. I. Osipova, Moskau, 1993, S. 13. Die bisher nicht publizierte Direktive vom 8. Januar 1938 hatte Repressalien gegen ehemalige Kulaken und andere “antisowjetische Elemente” im Eisenbahnsektor gefordert.

187 Zwischen Mitte Januar und März 1938 wurden in großer Zahl bei der Eisenbahn Beschäftigte verhaftet und von der Trojka verurteilt, vgl. Butovskij poligon. 1937-1938 gg., op. cit., Bd 5, S. 60, 63-70, 73, 75-78, 80, 81, 84, 90-94, 101, 107, 109, 111, 112, 114-116, 118, 120, 122, 123, 126, 134, 136, 145, 147, 148, 150 usw.

188 Vgl. Tabelle Nr. 10 (0,9 %), 26 (1,5 %), 27 (0,49 %), 28 (0,89 %), 30 (1,34 %), 41 (1,0 %), 45 (0,4 %), Kazachstan (0,43 %). Die Kulakendeportation hatte 1930 mit 115.230 verschickten Familien und 1931 mit 265.795 Familien ihren Höhepunkt erreicht ; am 1. Januar 1932 betrug die Zahl der in den “specposelki” registrierten Sondersiedler ca. 1.400.000 Männer, Frauen und Kinder. Die regionale Verteilung war : Ural 540.800, Sibirien 375.200, Kazachstan 191.900 und Nördliche Region 130.000, vgl. Tragedija sovetskoj derevni, op. cit., Bd 3, S. 15. Zemskov gibt die folgenden Daten für 1933: Ural 365.539, Westsibirien 227.684, Ostsibirien 91.789, Nördliche Region 112.266, Nord-und Südkazachstan 102.487 und 37.896, Nordkaukasus 50.618, Ferner Osten 40.563, Gebiet Leningrad 32.401, Mittelasien 29.559, Baškirien 19.319, V.N. Zemskov, “Sud´ba ‘kulackoj ssylki’”, art. cit., S. 122.

189 L. Viola, “The other Archipelago : Kulak deportations to the North in 1930”, Slavic Review, 60, 4, 2001, S. 753.

190 Iz doklada opergruppy OGPU (1930), Tragedija sovetskoj derevni, op. cit., Bd 2, S. 409.

191 Tragedija sovetskoj derevni, op. cit., Bd 2, S. 309-310, 400-407; eine zusammenfassende Statistik der “massovye vystuplenija v derevne” in 16 Gebieten für die Jahre 1930-1932 findet sich in ebda, Bd 3, S. 424.

192 Dabei denken wir nicht nur an die Deportation von Angehörigen der Diaspora-Nationen aus dem Grenzgebiet ins Landesinnere, z.B. der Koreaner 1937 aus der Fernöstlichen Region, sondern auch an Operationen im Rahmen von Befehl 00447, z.B. an die Mordaktion in den Lagern der Fernöstlichen Region 1938.

193 Siehe oben unter Religionsgemeinschaften.

194 Tabelle Nr. 2 (0,41 %), 3 (0,34 %), 4 (0,24 %), 11 (0,52 %), 17 (0,41 %), 19 (0,87 %), 21 (0,2 %), 25 (0,34 %), 32 (0,39 %), 35 (0,32 %), 38 (0,16 %), 48 (0,16 %), Ukrainische SSR (0,40 %). Dies trifft auch für den Fall zu, daß unsere zum Teil unvollständigen Zahlen nach oben korrigiert werden müssen. Dies kann am Gebiet Jaroslavl’ und der ASSR Tatarstan gezeigt werden, von denen uns (fast) vollständige Zahlen vorliegen (siehe Tabelle). Ausgewählt wurden zum Vergleich nur Regionen und Gebiete, die ungefähr mit den eher geographischen Angaben aus dem Politbürobeschluß vom 30. Januar 1930 zur “vollständigen” Kollektivierung übereinstimmen. Allerdings wurden Gebiete und Regionen, zu denen uns zu wenig Zahlen vorliegen, ausgelassen.

195 Siehe dazu unten.

196 Tabelle Nr. 1 (0, 24 %), 12 (0, 95 %), 2 (0, 41 %), 6 (0, 24 %), 7 (0, 53 %), 11 (0, 52 %), 20 (0, 29 %). Zu Nr. 23 und 24 liegen leider kaum Daten vor. Für die Baumwollanbaugebiete Azerbaj-džans gilt dies nicht, sondern für die Bergregionen.

197 Omsker Gebiet : 23.7.-19.8.37; West-Sibirische Region : 19.08.-1.10.37; Gebiet Novosibirsk : 1.10.37-13.6.38; Fernöstliche Region : 16.6.-28.11.38, vgl. dazu die Tabelle.

198 Neben dem Gebiet Moskau waren hier bis 1937 die meisten noch funktionierenden Klöster und Kirchen.

199 Es liegen keine vollständigen Repressionsziffern für den Befehl Nr. 00447 im Gebiet Jaroslavl´ vor.

200 Quelle ist : Kopija doklada [Eršova] narkomu [Ežovu] o vypolnenii prikazov 00485, 00447, 00429, 00593, 00486, 941-386 (1937 g.), in : Archiv FSB Jaroslavskoj oblasti, f. 22, op. 4, d. 3, ll. 1-18. Für die Zeit von Januar bis Mai 1938 (Ende der Operation war am 19. Mai 1938) liegen keine Angaben vor.

201 Hier wurde die Anzahl der Lagerflüchtlinge von 213, die Eršov in seinem Januarbericht mit einbezieht, nicht eingerechnet, da nicht deutlich wird, aufgrund welcher Delikte sie sich im Lager befanden.

202 So Teilnehmer des bereits erwähnten “zelenoe dviženie”, die am 17. August 1937 als Mitglieder “einer konterrevolutionären Gruppe von Aufständischen” von der Trojka zum Tode verurteilt wurden, vgl. Archiv FSB Jaroslavskoi oblasti sowie Ne predat´ zabveniju. Kniga pamjati repressirovannych v 30-40-e i načale 50-ch godov, svjazannych sud´bami s Jaroslavskoj oblast´ju. Sost. V.P. Golikov, V.A. Vinogradov, Jaroslavl´, 1993, Bd 1, S. 172, 173, 314.

203 Eršov merkt in seinen Gutachten an, daß diese bisher nur schwach erfaßte Gruppe sowie aus der Partei Ausgeschlossene und nationalistische Kräfte künftige Zielgruppen der Repression sein sollten.

204 Auch im Leningradskij martirolog fällt die hohe Anzahl der verurteilten Einzelbauern auf.

205 Vgl. V. Chaustov, “Repressii protiv sovetskich nemcev do načala massovoj operacii 1937 g.”, in : Nakazannyj narod. Repressii protiv rossijskich nemcev. Red.-sost. I.L. Š čerbakova, Moskau, 1999, S. 75-83.

206 Allerdings liegen hier keine Zahlen über die Verbreitung von Kirchen und Moscheen bzw. die Anzahl der registrierten Religionsgemeinschaften vor.

207 Politische Strafsachen wurden 1937-38 daneben von dem außergerichtlichen Organ Osoboe Soveščanie--OSO (Sonderberatung) pri NKVD SSSR sowie von den Speziellen Kollegien (Speckollegii) der Gebiets-und Regionsgerichte und den Militärtribunalen verhandelt.

208 N. Ochotin und A. Roginskij sprechen von einer “Hierarchie der Institutionen”, “Geschichte der ‘Deutschen Operation’ des NKWD 1937-1938”, Jahrbuch für Historische Kommunismusforschung, 2000/2001, S. 113.

209 Deutsche, Polen, Charbiner, Letten, Griechen, Chinesen, Iraner, Afghanen, Finnen, Esten, Rumänen, Bulgaren, Mazedonier. Gegen die ersten 8 waren spezielle Befehle ergangen, vgl. im einzelnen unsere kollektive Bibiliographie : Rolf Binner, Marc Junge, Terry Martin, “The Great Terror in the provinces of the USSR, 1937-1938. A cooperative bibliography”, Cahiers du Monde russe, 42, 2-3-4, avril-décembre 2001, S. 680-681. Vgl. ferner T. Martin, “Terror gegen Nationen in der Sowjetunion”, Osteuropa, 50, 6, 2000, S. 606-616, Ders., “The origins of Soviet ethnic cleansing”, The Journal of Modern History, 70, 1998, S. 813-861.

210 Daneben aber z.B. auch Österreicher, vgl. B. Makloklin (B. McLoughlin), “Butovo : Avstrijskie žertvy stalinskogo terrora”, in Butovskij poligon 1937-1938 gg., op. cit., Bd 5, S. 5-11. Von den S. 11 genannten 47 Österreichern wurden 45 von der Dvojka und zwei, die wahrscheinlich Sowjetbürger waren, von der Trojka verurteilt. Ausländer wurden auch vom OSO verurteilt.

211 In der Literatur wird dieses “Dvojka-Kontingent” übersehen, weil es in den bisher publizierten Verordnungen des Zentrums nicht erwähnt ist. Nur in den Gedenkbüchern ist es greifbar.

212 Vgl. “Rešenija Osobych Troek privodit´ v ispolnenie nemedlenno”, Istočnik, 5, 1999, S. 81-84. Von diesem Gericht wurden im Großen Terror (Juli 1937-12. November 1938) 36.190 Menschen zum Tode verurteilt. Alle Urteile wurden von Stalin und anderen Politbüromitgliedern anhand der vom NKVD zugestellten Listen vorentschieden. Die Verfahren dauerten 15-20 Minuten. Vgl. auch O.F. Suvenirov, “Voennaja kollegija Verchovnogo suda SSSR (1937-1939 gg.)”, VI, 4, 1995, S. 137-146.

213 Ot ČK do FSB, op. cit., S. 153.

214 Ebda, S. 153 und S. 168-170.

215 In der Literatur wird öfters auf ein Zirkular Vyšinskijs vom 27.12.1937 verwiesen, nach dem die Staatsanwaltschaft Strafsachen, in denen das Beweismaterial (aus Sicherheitsgründen, wegen falscher Zeugenaussagen und Denunziation) nicht vor Gericht präsentiert werden konnte, den Trojki übergeben werden sollte, vgl. P.H. Solomon, Jr., Soviet criminal justice under Stalin, Cambridge, 1996, S. 238. Auch wenn nicht ganz sicher ist, ob wirklich die Trojka in der (bisher nicht veröffentlichten) Instruktion genannt ist, -- vgl. dazu V. Maslov, N. Čistjakov, “Stalinskie repressii i sovetskaja jusiticija”, Kommunist, 10, 1990, S. 107 --, dürfte Solomons Version der Realität nahekommen.

216 L.A. Golovkova, “Osobennosti pročtenija sledstvennych del v svete kanonizacii novomučenikov i ispovednikov rossijskich”, in Regional´nye aspekty istoričeskogo puti pravoslavija : archivy, istočniki, metodologija issledovanij. Istoričeskoe kraevedenie i archivy, Vypusk 7, Vologda, 2001, S. 74.

217 Wir haben ca. 20 Strafakten von Personen, die von der Trojka des Gebiets Kalinin verurteilt wurden, durchgesehen. Keiner der Angeklagten legte ein Geständnis ab und keiner scheint gefoltert worden zu sein ; alle wurden aufgrund von Zeugenaussagen (in der Regel nicht mehr als vier) zur Höchststrafe verurteilt. Wurde aus diesem Grunde im Rahmen der Operation 00447 weniger gefoltert ? S.V. Kudrjavcev hält dies für möglich, S.V. Kudrjavcev, “Partijnye organizacii i organy NKVD”, (Diss.), op. cit., S. 184-185. Hier ist weitere Untersuchung notwendig, bevor sichere Aussagen gemacht werden können.

218 ”Die verwickelte Vergangenheit Stalins liefert, wie wir meinen, den Schlüssel zum Verständnis des ‘Großen Terrors’ der 1930-er Jahre”, behaupten E.G. Plimak und V.S. Antonov in Otečestvennaja istorija [im folgenden OI], 2, 2001, S. 201-205 (Rezension des von Ju.G. Fel´štinskij herausgegebenen Buches Byl li Stalin agentom ochranki ? Moskau, 1999). Die Autoren hatten bereits zuvor in mehreren Publikationen, u.a. in dieser renommierten Zeitschrift, die These vom Ochrana-Agenten Stalin neu aufbereitet. 1937 hätten die Militärs um Tuchačevskij von Stalins Verbindung zur Ochrana erfahren und daraufhin eine Verschwörung zum Sturz des Diktators angezettelt, vgl. “Tajna ‘zagovora Tuchačevskogo’ (Nevostrebovannoe soobščenie sovetskogo razvedčika)”, OI, 4, 1998, S. 123-138 und “Replika po povodu diskussii vokrug stat´i ‘Tajna zagovora Tuchačevskogo’”, OI, 6, 1999, S. 182-184. Zur Kritik der Geheimagenten-These aus der Sicht des Archivars vgl. Z.I. Peregudova, Političeskij sysk Rossii (1880-1917), Moskau, 2000, S. 242-274.

219 Vgl. z.B. die Diskussion um zwei neue Schulbücher, “Sovetskoe prošloe : poiski ponimanija”, OI, 4, 2000, S. 90-120 (Vor allem S. 108) und 5, 2000, S. 85-104 (vor allem S. 91-93 mit Chlevnjuks Kritik).

220 Nach Chlevnjuks viel beachtetem Artikel “The objectives of the Great Terror, 1937-1938”, in Soviet history, 1917-53. Essays in honour of R.W. Davies. Edited by J. Cooper, M. Perrie, E.A. Rees, London, 1995, S. 158-176, diente der Terror neben der Lösung spezifischer Probleme der jeweiligen Entwicklungsphase zwei Hauptzielen : 1) der Eliminierung aller Bevölkerungsgruppen, die nach Ansicht der Führung dem Regime feindlich oder potentiell feindlich gegenüberstanden, 2) der Ausschaltung einer potentiellen fünften Kolonne, die bei Kriegsausbruch mit dem Feind kollaborieren könnte.

221 O. Khlevniuk, “Stalinism and the Stalin period after the ‘Archival revolution’”, Kritika : Explorations in Russian and Eurasian History, 2, 2, 2001, S. 324; vgl. auch N.F. Bugaj, A.M. Gonov, Kavkaz : narody v ešelonach (20-60-e gody), Moskau, 1998, S. 102; N. Ochotin, A. Roginski, “Geschichte der ‘Deutschen Operation’ des NKWD 1937-1938”, art.cit., S. 91.

222 O.V. Khlevniuk, “The reasons for the ‘Great Terror’: The foreign-political aspect”, in Russia in the age of wars, 1914-1945, Ed. by S. Pons, A. Romano, Mailand, 2000, S. 159-169

223 Vgl. z.B. Geoffrey Roberts Formel, “No fascist threat, no terror,” in dem Artikel “The fascist threat and Soviet politics in the 1930s”, in Russia in the age of wars, op.cit., S. 158.

224 Vgl. die Verwendung des Begriffs bei : Z. Bauman, “Der Staat als Gärtner”, in : Ders., Moderne und Ambivalenz. Das Ende der Eindeutigkeit, Frankfurt a.M., 1995, S. 43-58.

225 Vgl. T.M. Smirnova, “Social´nyj portret ‘byvšich’ v Sovetskoj Rossii. Po materialam registracii ‘lic byvšego buržuaznogo i činovnogo sostojanija’ osen´ju 1919 goda v Moskve i Petrograde”, Social´naja istorija. Ežegodnik, 2000, S. 87-126.

226 N. Moine, “Peut-on être pauvre sans être un prolétaire ? La privation des droits civiques dans un quartier de Moscou au tournant des années 1920-1930”, Le Mouvement social, 196, 2001, S. 89-114 (mit Angabe neuerer russischer Literatur).

227 Vgl. N. Rabič, “Gnilaja i opasnaja teorija prevraščenija klassovych vragov v ručnych”, Bol´ševik, 7, 1937, S. 46-57.

228 N.S. Abdin, “Polititičeskie repressii v Chakasii”, Političeskie repressii v Chakasii i drugich regionach Sibiri (1920-1950-e gody). Materialy Mežregional´noi naučno-praktičeskoj konferencii, prochodivšej 20 dekabrja 2000 vAbakane, Abakan, 2001, S. 15.

229 Die vorliegende Untersuchung liefert keine Argumente für die These, daß der Terror der Jahre 1937-1938 entfesselt wurde, um den Arbeitskräftebedarf der Gulagökonomie zu decken. Allein schon die immense Zahl der von den Trojki gefällten Todesurteile (49,3 %) sowie die Tatsache, daß unter den Hingerichteten die Altersgruppe der 20-50jährigen extrem hoch war -- die erwähnten Statistiken der im November und Dezember 1937 im Gebiet Leningrad Erschossenen beziffern sie auf 70-73 % --, sprechen eine deutliche Sprache. Vgl. Leningradskij martirolog, op. cit., Bd 3, S. 587, Bd 4, S. 686.

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Pour citer cet article

Référence papier

Rolf BINNER et Marc JUNGE, « “S etoj publikoj ceremonit´sja ne sleduet”  »Cahiers du monde russe, 43/1 | 2002, 181-228.

Référence électronique

Rolf BINNER et Marc JUNGE, « “S etoj publikoj ceremonit´sja ne sleduet”  »Cahiers du monde russe [En ligne], 43/1 | 2002, mis en ligne le 01 janvier 2007, consulté le 19 mars 2024. URL : http://journals.openedition.org/monderusse/8488 ; DOI : https://doi.org/10.4000/monderusse.8488

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