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Statuten der Zeitschrift Recherches germaniques

I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1: Gründung der Recherches germaniques

Die wissenschaftliche Zeitschrift Recherches germaniques wurde 1971 von der Université des Sciences Humaines de Strasbourg (Universität der Geisteswissenschaften Straßburg) – Université Marc Bloch – Strasbourg 2 gegründet.

Artikel 2: Hauptsitz

Die Publikation hat ihren Sitz an der Universität Straßburg. Die Adresse lautet:
Université de Strasbourg – Faculté des langues
Le Patio – bâtiment 4 – bureau 42.04
22 rue René Descartes – 67000 Strasbourg.

Die Postadresse lautet:
Université de Strasbourg – Faculté des Langues
4 rue Blaise Pascal – CS90032
FR-67081 Strasbourg Cedex

Artikel 3: Verwaltung

Die Zeitschrift enthält folgende Instanzen:

Leitung der Zeitschrift
Die Leitung besteht aus einem Herausgeber/einer Herausgeberin und eventuell einem stellvertretenden Herausgeber/einer stellvertretenden Herausgeberin, die vom Redaktionssekretariat und dem Redaktionsausschuss auf Vorschlag des Herausgebers/der Herausgeberin der Zeitschrift in geheimer Abstimmung gewählt werden. Die Amtszeit des Herausgebers/der Herausgeberin und des stellvertretenden Herausgebers/der stellvertretenden Herausgeberin beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden.

Redaktionssekretariat
Das Redaktionssekretariat wird von der Leitung der Zeitschrift auf Vorschlag des Redaktionsausschusses ernannt. Seine Amtszeit beträgt drei Jahre und kann verlängert werden.

Redaktionsausschuss
Der Redaktionsausschuss besteht aus 5 bis 10 Mitgliedern. Die Mitglieder des Redaktionsausschusses haben ein Mandat für drei Jahre, das verlängert werden kann. Die Leitung der Zeitschrift behält sich das Recht vor, das Mandat bei unzureichender Beteiligung am redaktionellen Prozess vorzeitig zu beenden.
Das Redaktionssekretariat und der Redaktionsausschuss werden im Folgenden als „die Redaktion“ bezeichnet.

ExpertInnen-Ausschuss
Der ExpertInnen-Ausschuss setzt sich für jede Ausgabe individuell zusammen. Seine Mitglieder müssen anonym bleiben, um das Doppelblindverfahren zu wahren.

Wissenschaftlicher Beirat
Der wissenschaftliche Beirat besteht aus Personen, die ihren wissenschaftlichen Beitrag zum gelungenen Ablauf und zur Verbreitung der Publikation leisten. Er spiegelt die verschiedenen Ausrichtungen der internationalen Germanistik wider.

Artikel 4: Häufigkeit der Leitungs- und Redaktionstreffen

Die Redaktion trifft sich zwei- bis dreimal im Jahr auf Einladung der Leitung der Zeitschrift. Außerordentliche Sitzungen können von der Leitung der Zeitschrift beantragt werden. Die Tagesordnungen und Entscheidungsprotokolle der Sitzungen werden den Mitgliedern der Redaktion übermittelt.

Artikel 5: Änderung der Statuten

Auf Vorschlag der Leitung der Zeitschrift, des Redaktionssekretariats oder des Redaktionsausschusses wird über jede Änderung der Satzung bei einer außerordentlichen Sitzung geheim und mit Mehrheitsbeschluss abgestimmt.

II. Befugnisse

Artikel 1: Leitung der Zeitschrift

Die Leitung der Zeitschrift ist zuständig für die Publikation. In dieser Funktion trifft sie alle Entscheidungen im Rahmen der vorliegenden Statuten, um das Funktionieren der Zeitschrift zu gewährleisten, und berücksichtigt dabei die Meinung der Redaktion. Sie ist verantwortlich für
● die Verwaltung der Zeitschrift, das heißt:
– die Art und Weise der Verbreitung der Publikation in Absprache mit dem Verlag festzulegen;
– die vom Verlag vorgelegte Finanzierung und den Geschäftsbericht zu genehmigen;
● die wissenschaftliche Verwaltung, das heißt:
– die Wissenschaftspolitik der Publikation festzulegen;
– gemeinsam mit dem Redaktionssekretariat gemäß den Bestimmungen der Statuten über das Veröffentlichungsprogramm und den Inhalt der Ausgaben zu entscheiden;
– ExpertInnen zum Inhalt eines Artikels zu befragen
– die Verantwortung für Themenhefte und thematische Dossiers einem oder zwei HerausgeberInnen zu übertragen. Die HerausgeberInnen sind für die Festlegung des Themas, die Suche nach und den Kontakt zu Fachleuten, die Einhaltung der Fristen und die Aufwertung der Ausgabe verantwortlich; sie unterzeichnen eine Vereinbarung mit der Leitung der Zeitschrift und der Leitung der Forschungseinheit „Mondes germaniques et nord-européens“ der Universität Straßburg.

Artikel 2: Redaktionssekretariat

Das Redaktionssekretariat unterstützt die Leitung der Zeitschrift und die Redaktion im redaktionellen Prozess. In dieser Funktion kümmert es sich um die Zusammenstellung jeder Ausgabe und um die Herausgabe mit den AutorInnen, den ExpertInnen und mit den Mitgliedern der Redaktion.

Artikel 3: Redaktion

Die Redaktion ist dafür zuständig, die Leitung der Zeitschrift bei der Festlegung der allgemeinen redaktionellen Ausrichtung zu unterstützen und den Redaktionssekretär/die Redaktionssekretärin bei der Vorbereitung der Ausgaben zu beraten. Sie macht Vorschläge und wird bei strategischen redaktionellen Entscheidungen konsultiert.

Es wird darauf geachtet, dass die Aufgaben innerhalb der Redaktion gleichmäßig verteilt sind.

Artikel 4: ExpertInnen-Ausschuss

Der ExpertInnen-Ausschuss übernimmt die Begutachtung im Double-Blind Peer Review (Doppelblindverfahren) der Beiträge.

Artikel 5: Wissenschaftlicher Beirat

Der wissenschaftliche Beirat garantiert die hohe wissenschaftliche Qualität der Zeitschrift. Zu diesem Zweck werden seine Mitglieder vorrangig zur Erstellung von Gutachten herangezogen.

III. Redaktionelle Linie

Artikel 1: Wissenschaftliche Ziele der Publikation

Die Zeitschrift Recherches germaniques ist der Forschung in den Bereichen Literatur, Kulturgeschichte und Ideengeschichte der deutschsprachigen Länder (Deutschland, Österreich, Schweiz, …) gewidmet und hat zum Ziel, die germanistische Forschung zu fördern. Die Zeitschrift veröffentlicht unveröffentlichte Artikel nach dem Verfahren des anonymen Doppelblindgutachtens. Sie verfügt über einen transnationalen Ansatz, eine komparatistische deutsch-französisch Perspektive und einen interdisziplinären Anspruch.

Die Publikationspolitik wird von der Leitung der Zeitschrift, dem Redaktionssekretariat und der Redaktion festgelegt.

Artikel 2: Inhalt der Publikation

Recherches germaniques ist eine halbjährlich (zweimal im Jahr) erscheinende Zeitschrift mit
– einer thematischen Ausgabe, die als Themenheft (Hors-série) bezeichnet wird
– einer Varia-Ausgabe, die aus verschiedenen Artikeln und der Rubrik „Rezensionen“ besteht, eventuell auch aus einem thematischen Dossier

Artikel 3: Sprachen der Publikation

Die Veröffentlichung ist in zwei Sprachen möglich: Französisch und Deutsch. In den Themenheften werden im Ausnahmefall auch Artikel in englischer Sprache veröffentlicht.

IV. Ressourcen der Zeitschrift

Artikel 1: Technische Ressourcen und Personal

Die Publikation verfügt über die Ausstattung und das Personal, die ihr von der Universität Straßburg oder jeder anderen Organisation, die ihr Unterstützung zusichert, zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 2: Finanzielle Ressourcen

Die Zeitschrift Recherches germaniques verfügt über finanzielle Mittel aus eventuellen Subventionen sowie über den Beitrag, der von den HerausgeberInnen der Themenhefte gemäß den Modalitäten gezahlt wird, die in Absprache mit dem Buchhalter der Universität Straßburg entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt werden.

Artikel 3: Finanzielle Verwaltung

Die finanzielle Verwaltung wird von den Presses universitaires der Universität Straßburg (PUS) gemäß den vertraglichen Bestimmungen, welche die PUS an die Zeitschrift binden (siehe Vereinbarung), übernommen. Eventuelle Subventionen und Beiträge für Themenhefte werden an den Buchhalter der Universität Straßburg überwiesen.

Artikel 4: Verlag

Die Zeitschrift Recherches germaniques wird seit 2015 von den Presses universitaires der Universität Straßburg herausgegeben. Eine für vier Jahre unterzeichnete und verlängerbare Vereinbarung bindet die Leitung der Zeitschrift an den Verlag.

V. Ende der Aktivitäten der Recherches germaniques

Artikel 1: Einstellung der Publikation und Eigentum des Vermögens

Für den Fall, dass die Leitung der Zeitschrift und die Redaktion beschließen, die Veröffentlichung der Recherches germaniques einzustellen, bleiben die durch die Veröffentlichung erworbenen Güter Eigentum der Universität Straßburg.

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