Ethik- und Verhaltenskodex der Zeitschrift Recherches Germaniques
Plan
Haut de pageI. Annahme von Beitragsvorschlägen
– Einzig die Leitung der Zeitschrift entscheidet über die Annahme eines Beitrages. Sie verpflichtet sich, ihre Entscheidung innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen zu kommunizieren.
– Über die Annahme der Beiträge entscheidet ausschließlich deren wissenschaftliche Qualität.
– Die Leitung der Zeitschrift behält sich vor, einen eingereichten Beitrag bereits vor dem Peer-Review-Verfahren abzulehnen, wenn sie den Beitrag für nicht ausgereift hält oder wenn er nicht der redaktionellen Linie der Zeitschrift entspricht.
– Diese Grundsätze gelten gleichsam für Rezensionen, für im Rahmen eines thematischen Dossiers eingereichte wissenschaftliche Beiträge, sowie für Beiträge, die für die Varia-Ausgabe und das Themenheft (Hors-série) bestimmt sind.
– Wird ein Beitrag von einem Direktions- oder Redaktionsmitglied eingereicht, gelten die in dieser Satzung festgelegten Auswahlkriterien in gleicher Weise.
II. Verfahren zur Begutachtung von Artikeln
Artikel 1: Verfahrensgarantien
Das vorgesehene Verfahren ist das Peer-Review-Verfahren (Doppelblindgutachten).
Die GutachterInnen des ExpertInnen-Ausschusses und des wissenschaftlichen Beirates sind dafür verantwortlich, die eingereichten Beiträge ausschließlich nach ihrem Inhalt zu bewerten, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, religiöser Überzeugung, Nationalität, universitärer Zugehörigkeit oder politischer Ausrichtung der AutorInnen. Die Gutachten der ExpertInnen müssen objektiv sein.
Die GutachterInnen sind dazu verpflichtet, alle eingereichten Beiträge zu melden, die eine Ähnlichkeit mit bereits an anderer Stelle publizierten Beiträgen aufweisen.
Die GutachterInnen müssen außerdem auf alle relevanten Veröffentlichungen hinweisen, die mit dem Beitrag in Zusammenhang stehen und bisher nicht zitiert wurden.
Darüber hinaus ist man als GutachterIn verpflichtet, ein Gutachten abzulehnen und die HerausgeberInnen des Themenheftes (Hors-série) oder eines Dossiers darüber zu informieren, wenn man sich nicht qualifiziert fühlt, einen Beitrag zu begutachten oder wenn man weiß, dass man einen Beitrag nicht in angemessener Zeit begutachten kann.
Artikel 2: Vertraulichkeit des Gutachtens
Die zur Begutachtung eingegangenen Beiträge werden als vertrauliche Dokumente behandelt. Außer der Redaktionsleitung, dem Redaktionsausschuss, den potenziellen GutachterInnen, den HerausgeberInnen des Themenheftes (Hors-Série) oder eines Dossiers und gegebenenfalls dem/der HerausgeberIn der Zeitschrift werden keine Informationen über einen Beitrag, welcher der Zeitschrift vorgelegt wird, an andere Personen weitergegeben.
Die Redaktionsleitung und die HerausgeberInnen des Themenheftes oder eines Dossiers garantieren die Anonymität der Beitragenden und der GutachterInnen.
Im Falle eines positiven Gutachtens und einer Veröffentlichung in der Zeitschrift werden dem Redaktionsausschuss und dem/der HerausgeberIn Name, Vorname und akademische Zugehörigkeit der AutorInnen mitgeteilt.
Die GutachterInnen verpflichten sich, ein zur Begutachtung erhaltenes Manuskript nicht aufzubewahren oder zu kopieren.
Artikel 3: Die Begutachtung
Die Verfahren zur Auswahl von Beiträgen werden auf der OpenEdition-Website der Zeitschrift veröffentlicht.
III. Rechte und Pflichten der AutorInnen
Artikel 1: Urheberrechte
Die Urheberrechte sind im Verlagsvertrag aufgeführt, zu dessen Unterzeichnung sich die Autorin/der Autor gemeinsam mit der Herausgeberin/dem Herausgeber im Falle einer Veröffentlichung ihres/seines Beitrags verpflichtet.
Alle wissenschaftlichen Beiträge bleiben geistiges Eigentum des Autors/der Autorin, der/die auch über die Urheberrechte an den Originalinhalten verfügt. Die AutorInnen gewähren als Gegenleistung für die Veröffentlichung in der Zeitschrift Recherches germaniques eine exklusive Erstveröffentlichungslizenz, die das Recht einräumt, die Beiträge zu veröffentlichen und zu verbreiten, sei es gemeinsam mit anderen Artikeln oder einzeln, und in allen bekannten (gedruckt und online auf der Plattform OpenEdition Journals) oder zukünftigen Medienformen.
Mit der Zustimmung zur Veröffentlichung ihrer Beiträge durch die Zeitschrift Recherches germaniques stimmen die AutorInnen der Verbreitung in digitaler und gedruckter Form gemäß der internationalen Lizenz Creative Commons 4.0 International – das heißt keiner kommerziellen Nutzung und keiner Bearbeitung (CC BY-NC-ND 4.0) – zu.
Mit der Einreichung ihres Beitrags für die Zeitschrift erklären sich die AutorInnen damit einverstanden, dass ihr Name, Vorname, ihre akademische Zugehörigkeit oder gegebenenfalls ihr Beruf sowie eine kurze biobibliografische Zusammenfassung von der Zeitschrift archiviert werden. Die gesammelten Informationen über die Identität der Beitragenden werden von Recherches germaniques zum Zweck des redaktionellen Prozesses in einer elektronischen Datei gespeichert. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist in Artikel 6 der Verordnung Nr. 2016/679, der sogenannten Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, vorgesehen. Die Daten werden für die gesamte Dauer des redaktionellen Prozesses gespeichert. Die AutorInnen sind berechtigt, auf ihre Daten zuzugreifen, sie zu korrigieren, ihre Löschung zu beantragen oder das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten geltend zu machen. Um diese Rechte geltend zu machen oder bei Fragen zur Verarbeitung ihrer Daten, können sich die AutorInnen an die Leitung der Zeitschrift wenden (recherchesgermaniques[at]unistra.fr). Wenn die AutorInnen nach der Kontaktaufnahme mit der Zeitschrift der Meinung sind, dass ihre Rechte im Bereich des französischen Datenschutzgesetzes nicht beachtet werden, können sie eine Beschwerde an die CNIL (nationale Datenschutzbehörde Frankreichs) richten.
Artikel 2: Richtlinien für die Lagerung in offenen Archiven
Die AutorInnen werden dazu angehalten, ihren Beitrag unter Angabe des DOI in einem offenen Archiv zu hinterlegen.
Die Beiträge der ForscherInnen, die einer Forschungsgruppe der Universität Straßburg angehören, werden automatisch auf den Plattformen HAL und UnivOak archiviert. Diese Artikel profitieren somit von der automatischen Weiterleitung an das Centre Informatique National de l'Enseignement Supérieur (CINES) und damit einer Langzeitarchivierung.
IV. Rechte und Pflichten der Zeitschrift gegenüber den AutorInnen
Wenn der Beitrag zur Veröffentlichung ausgewählt wird, verpflichtet sich die von den Presses universitaires der Universität Straßburg herausgegebene Zeitschrift Recherches germaniques, den eingereichten Beitrag zu veröffentlichen.
Die AutorInnen erhalten zunächst die PDF-Druckfahnen ihres Artikels.
Es liegt in der Verantwortung der AutorInnen, die korrekte Formatierung ihres Artikels zu überprüfen.
Nach der Veröffentlichung der Druckversion werden den AutorInnen ein kostenloses Druckexemplar der Ausgabe (Varia oder Themenheft) als Bestätigung der Veröffentlichung zugesandt.
V. Verfahren bei Vorwürfen schlechter Forschungspraktiken
Die Direktion der Zeitschrift, die vom Redaktionsausschuss unterstützt wird, versucht, unethisches Verhalten bei der Veröffentlichung zu erkennen und zu verhindern. Sie verpflichtet sich, im Falle einer Beschwerde gegen die Zeitschrift eine interne Untersuchung gemäß dem unten beschriebenen Verfahren durchzuführen. Die AutorInnen müssen zudem in der Lage sein, sich für den angeblichen Verstoß zu verantworten, wobei ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Gegendarstellung eingeräumt wird. Die Leitung der Zeitschrift muss auch bereit sein, eventuelle Korrekturen, Entschuldigungen und Erklärungen zu veröffentlichen, falls sich dies als notwendig erweisen sollte.
Eine Beschwerde, die eine gegen die Publikationsethik verstoßende Praxis anprangert, kann jederzeit, von jeder/jedem und mit allen Mitteln bei der Direktion der Zeitschrift eingereicht werden, die die Beschwerde be- und entlastend untersucht. Die BeschwerdeführerInnen müssen ihrer Beschwerde alle Elemente beifügen, die ihre Beschwerde rechtfertigen. Jede Beschwerde wird bearbeitet, unabhängig davon, wann der betreffende Artikel erschienen ist. Die Unterlagen, die sich auf die Bearbeitung dieser Beschwerde beziehen, müssen vom Redaktionsausschuss zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Verfahren, welches im Falle einer Beschwerde bei der Zeitschrift angewandt wird:
– Gespräch mit dem Autor/der Autorin, im Falle eines Missverständnisses der Ethik-Charta der Zeitschrift und der Publikationsregeln.
– Schreiben an den Autor/die Autorin, in dem der Verstoß detailliert beschrieben wird und das als Warnung gilt.
– Schreiben an den Arbeitgeber des Autors/der Autorin.
– Veröffentlichung eines Leitartikels, der die Leserschaft informiert.
– Entfernung des Beitrages aus der Zeitschrift und den Indexierungsdatenbanken sowie Information der Leserschaft in Zusammenarbeit mit den OpenEditionJournals und den Presses universitaires der Universität Straßburg.
– Sperrung aller neuen Beiträge dieses Autors/dieser Autorin für einen Zeitraum von 10 Jahren.
– Verweis an eine externe Organisation oder Instanz, die befugt ist, die Beschwerde zu bearbeiten.