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Recensions

Paul Michael Lützeler: Hermann Broch und die Menschenrechte. Anti-Versklavung als Ethos der Welt

Jürgen Heizmann
p. 158-161
Référence(s) :

Paul Michael Lützeler: Hermann Broch und die Menschenrechte. Anti-Versklavung als Ethos der Welt. Berlin/Boston, De Gruyter, 2021, 288 S., ISBN 978-3-11-073899-5.

Texte intégral

  • 1 Stefan Ludwig Hoffmann: „Rückblick auf die Menschenrechte“. In: Merkur 812 (2017), S. 5-20, hier (...)

1Die Menschenrechte sind die einzige politische und moralische Idee, die eine beinahe universelle Weihe erfahren hat. Zum politischen Prinzip wurden sie bereits nach den Revolutionen im 18. Jahrhundert erhoben, aber erst durch die Erfahrung des Totalitarismus, der Vertreibung und Vernichtung von Millionen Menschen im 20. Jahrhundert wurde der Schutz des Individuums zu einem dringlichen Problem, das nach Lösungen verlangte. So kam es im Dezember 1948 zur Universal Declaration of Human Rights der Vereinten Nationen. In den meisten nationalen Verfassungen sind diese Rechte anerkannt; sie sind „so etwas wie die Doxa unserer Zeit: etwas, das für uns eine natürliche Evidenz besitzt, selbstverständlich gilt, also nicht erklärungsbedürftig ist“1.

  • 2 Vgl. Hannah Arendt: „Es gibt nur ein einziges Menschenrecht“. In: Die Wandlung IV (1949), S. 754- (...)

2Von einer ungetrübten Erfolgsgeschichte kann man dennoch nicht sprechen, denn bis heute werden die Menschenrechte, auch in westlichen Demokratien, die gern als deren Garanten auftreten, missachtet. Man muss hier nur an die menschenunwürdigen Zustände in den Flüchtlingslagern an den Rändern Europas erinnern oder an die Tatsache, dass die Europäische Union, sich ihrer Verantwortung entziehend, Asylsuchende in ein Land wie die Türkei abschiebt, wo deren Sicherheit mitnichten garantiert ist. Es ist nicht weit hergeholt, in dieser Lage die Rückkehr der Vertriebenen ohne Rechte zu sehen, die Hannah Arendt zum Ausgangspunkt ihrer kritischen Reflexionen zu den Menschenrechten machte2.

3Zu den Intellektuellen, mit denen sich Hannah Arendt Ende der 1940er Jahre über diese Fragen austauschte, gehörte auch Hermann Broch. Der österreichische Autor begann sich schon nach dem Ersten Weltkrieg, dann aber vor allem in der Konfrontation mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus mit Fragen nach Menschenwürde und Menschenrecht auseinanderzusetzen und arbeitete in den Jahren 1936-1937 an einer Völkerbund-Resolution, in der er eine ethisch-philosophische Neubegründung der Menschenrechte konzipierte.

4Der renommierte Broch-Forscher Paul Michael Lützeler zeichnet in seiner neuen Studie mit gewohnter Gründlichkeit und Detailfülle den Menschenrechtsdiskurs bei Hermann Broch nach. Der Herausgeber der Werke Brochs geht damit auch auf seine Anfänge zurück, denn sein erster Artikel zu Broch, erschienen 1971, als er noch Doktorand war, behandelte die Abhandlungen des Autors zum Menschenrecht, und seine Doktorarbeit hatte Ethik und Politik im Frühwerk Hermann Brochs zum Thema.

5Wer sich über ein halbes Jahrhundert mit einem Autor befasst, kann auf einen reichen Fundus zurückgreifen. Mehrere der zwanzig Kapitel gehen denn auch auf Aufsätze zurück, die bereits an anderer Stelle erschienen sind, für den vorliegenden Band jedoch überarbeitet wurden. Zudem stützt Lützeler sich auf die Ergebnisse der Broch-Forschung der letzten Jahre, die ja durch seine Initiativen viele Impulse erhalten hat. Man wird hier also keine neuen Interpretationen zum Werk Hermann Brochs finden – das ist auch gar nicht die Intention des Bandes. Vielmehr verfolgt Lützeler den Diskurs der Menschenrechte im gesamten Schaffen Brochs bis hinein in seine Korrespondenz, stellt ihn in den zeitgenössischen Kontext, arbeitet die verschiedenen geistigen Einflüsse heraus und zieht Verbindungslinien zu heutigen Debatten um die human rights. Die Aktualität Brochs zeigt sich etwa darin, dass es ihm schon früh darum ging, den Menschenrechten „ihren bloßen Deklarationscharakter zu nehmen und sie international einklagbar [zu] machen“ (S. 23), er also für die Etablierung eines internationalen Strafgerichtshofs plädierte. Zu seiner Zeit war das eine beinahe utopische Forderung, aber mit dem 2002 gegründeten International Criminal Court wurde eine solche Institution tatsächlich ins Leben gerufen. Wenn Broch in seiner ‚Massenwahntheorie‘ die Menschenrechte als „irdisch absoluten Schutz vor Versklavung“ (S. 26) begreift und sie übernational verankert wissen möchte, dann nimmt er die Rede vom „Weltethos“, die wir bei Mary Robinson oder Aleida Assmann finden, vorweg. Mit Bedauern stellt Lützeler fest, dass Brochs Studien, in manchen Punkten weitsichtiger als die seiner oft zitierten Zeitgenossen Jacques Maritain und Hannah Arendt, mit denen er in Verbindung stand, bei heutigen Menschenrechtsforschern keine Erwähnung fänden, obwohl sie „als Bezugsgrößen hätten fungieren können“ (Vorwort, S. X). Die Erklärung dafür dürfte, abgesehen von den Sprachbarrieren, darin zu suchen sein, dass der österreichische Autor in den USA zwar Stipendien für seine Projekte bekam und für kurze Zeit sogar Gastwissenschaftler an der Princeton University war, aber doch nie fest einem Institut oder einer Schule angehörte und weder die ‚Massenwahntheorie‘ noch das mit Erich von Kahler geplante Buch zur Demokratie fertigstellte.

6Ausführlich legt Lützeler dar, wie sich Brochs politisch-ethische Ideen im Austausch und in der Auseinandersetzung mit zahlreichen europäischen Intellektuellen entwickeln, ausdifferenzieren und in seinem dichterischen Werk niederschlagen. Ausgangspunkt ist das biblische Postulat der Ebenbildhaftigkeit. Die christliche Idee der Gleichheit des Menschen vor Gott (auf die man sich in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung berief) verknüpft Broch mit der Gleichheit vor dem Gesetz, wie die Aufklärung sie forderte. Im Denken des assimilierten Juden Broch, der sich ein Leben lang „diaporesk“ (S. 165) fühlte, verbinden sich jüdische, christliche und neukantianische Ideen, das macht Lützeler schon durch die Auflistung der Gesprächspartner und der Autoren deutlich, die auf Broch einwirkten. Das Gebot der Anti-Versklavung kann man wiederum als den Fluchtpunkt dieses Denkens begreifen, der Untertitel des Bandes ist darum mit gutem Grund gewählt. Mit Nachdruck macht Lützeler die Aktualität dieser Forderung deutlich, denn Sklaverei ist ja de facto keineswegs abgeschafft, nach wie vor gibt es Ausbeutung von Arbeitern, Entrechtung von Frauen, Menschenhandel, Kinderarbeit, Rassismus und Diskriminierung jeder Art. Den Kern der Menschenrechte negativ zu fassen, verbindet jüdische Tradition (das „Du sollst nicht“ der letzten fünf Gebote) mit der modernen Auffassung, dass bestimmte Rechte nicht positiv zu formulieren sind. Danach legen die Menschenrechte fest, was nicht sein darf: Unfreiheit, Unterdrückung, Grausamkeit. Was Broch das „irdisch Absolute“ nennt, könnte man etwas nüchterner als Minimalkonsens bezeichnen, d.h. als kleinsten gemeinsamen Nenner, der für alle Kulturen der Welt gelten kann.

7In jüngster Zeit wurde der Konzeption der Menschenrechte Eurozentrismus vorgeworfen. Ihre Rechtfertigung, so die These der meist aus dem postkolonialen Lager stammenden Kritiker, gründe auf der Dominanz westlicher Werte; man versuche, den klassischen europäischen Liberalismus und seine Idee der individuellen Freiheit allen Weltkulturen aufzuzwingen. Lützeler begegnet diesen Einwänden mit dem Hinweis auf Gremien, Konferenzen und Arbeitsprogramme, in denen auch afrikanische und asiatische Stimmen zu Wort kommen. Es hat sich in der Tat gezeigt, dass man die Menschenrechte an Gegebenheiten anderer Kulturen anpassen kann, „ohne ihre Substanz preiszugeben“ (S. 27).

  • 3 Vgl. Michael Kessler: „Hermann Brochs dezidierte Kritik des ‚Pan-Ökonomismus‘ als Beitrag zu eine (...)

8Kritiker wie Samul Moyn wiederum bemängeln, dass die Menschenrechte die dramatischen Unterschiede in den Besitzverhältnissen keineswegs verhindert hätten und es nicht genug sei, sich zu ihnen zu bekennen, wenn man nicht gleichzeitig wirtschaftliche und soziale Gleichstellung durchsetze. Diesem Vorwurf hat Lützeler außer wishful thinking wenig entgegenzusetzen. Ohne die Kluft zwischen Ideal und Realität zu leugnen, beruft er sich letztlich auf Brochs Devise „Demokratie ist Anti-Versklavung“ (S. 8 u. S. 82). Doch Demokratien, siehe oben, verstoßen ständig gegen Menschenrechte, vor allem, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht. Schon 1944, auf der Weltwirtschaftskonferenz in Bretton Woods, widersetzten sich die USA einer sozial regulierten Weltwirtschaft. Amerikanische Banken und Konzerne suchten sich weltweit die lukrativsten Standorte, Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen inklusive, oder sie setzten in Kooperation mit europäischen Mächten in anderen Ländern Diktaturen ein, um an Märkte und Ressourcen zu gelangen. Zugleich kann das reichste Land der Welt bis heute vielen Millionen seiner Einwohner keinen angemessenen Lebensstandard garantieren, der ihnen von Artikel 25 der Menschenrechte zugesichert wird. Die Ausbeutung osteuropäischer Saisonarbeiter in Deutschland verstößt gegen Artikel 23, der faire Arbeitsbedingungen zum Prinzip erhebt. Die Gefahr der Dominanz des Ökonomischen im kapitalistischen System sah Broch durchaus, er erblickte darin eine Form des Totalitarismus3. Zwar widmet Lützeler zwei Kapitel der politischen Ökonomie, streift diese auch im Kapitel zur Demokratie, doch in seiner positiven Gesamtbeurteilung der Menschenrechte spielt sie keine Rolle. Dabei wissen wir doch: Die demokratische Delegation erinnert den Diktator an die Menschenrechte erst dann, wenn die Geschäfte abgeschlossen sind. Das eine ist policy, das andere politics. Mir scheint bezeichnend, dass einer der Mitverfasser der UNO-Menschenrechtserklärung, Stéphane Hessel, 2010 die Schrift Indignez-vous! veröffentlichte, in der er auf die Gefährdung der Menschenrechte und des Sozialstaats durch den Kapitalismus aufmerksam machte. Hätte Broch sich nicht auch empört?

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Notes

1 Stefan Ludwig Hoffmann: „Rückblick auf die Menschenrechte“. In: Merkur 812 (2017), S. 5-20, hier S. 5.

2 Vgl. Hannah Arendt: „Es gibt nur ein einziges Menschenrecht“. In: Die Wandlung IV (1949), S. 754-770. 

3 Vgl. Michael Kessler: „Hermann Brochs dezidierte Kritik des ‚Pan-Ökonomismus‘ als Beitrag zu einer ‚aufgeklärten Ökonomie‘“. In: Jürgen Heizmann/Bernhard Fetz/Paul Michael Lützeler (Hgg.): Hermann Broch und die Ökonomie. Wuppertal 2018, S. 113-150.

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Pour citer cet article

Référence papier

Jürgen Heizmann, « Paul Michael Lützeler: Hermann Broch und die Menschenrechte. Anti-Versklavung als Ethos der Welt »Recherches germaniques, 52 | 2022, 158-161.

Référence électronique

Jürgen Heizmann, « Paul Michael Lützeler: Hermann Broch und die Menschenrechte. Anti-Versklavung als Ethos der Welt »Recherches germaniques [En ligne], 52 | 2022, mis en ligne le 12 décembre 2022, consulté le 12 septembre 2026. URL : http://journals.openedition.org/rg/8699 ; DOI : https://doi.org/10.4000/rg.8699

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Auteur

Jürgen Heizmann

Traducteur et ancien professeur en études germaniques à l’Université de Montréal
jurgen.heizmann[at]umontreal.ca

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