1Die Exportrisikogarantie wurde 1991 weniger in Anspruch genommen als im Vorjahr. Die Rechnung schloss wiederum mit einem Defizit, das durch einen weiteren Bundesvorschuss gedeckt wurde. Dieser erreicht inzwischen die Höhe von 2’266 Millionen Franken. Mehr als die Hälfte der Neugarantien wurden beansprucht für Ausfuhren nach Asien ; rund ein Drittel für Ausfuhren in die 67 ärmeren Länder der Welt. Die ERG-Kommission wurde im März 1992 aufgestockt und um je eine Vertretung der Arbeitnehmer und der öffentlichen Entwicklungspolitik ergänzt.
- 1 Zur ERG-Sanierung 1990 vergleiche Jahrbuch Schweiz-Dritte Welt 1991.
2Die Exportrisikogarantie (ERG) ist ein 1934 geschaffenes Instrument des Bundes zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie zur Exportförderung. Die ERG versichert Risiken im Ausfuhrgeschäft. Vom ursprünglichen Ziel der Eigenwirtschaftlichkeit entfernt sich die ERG seit 1978 mit jedem Geschäftsabschluss weiter weg, muss doch der Bund das jeweilige Defizit mit einem Bundesvorschuss decken. Dieser hat sich 1991 auf 2’266 Millionen Franken erhöht. Mit einem Bundesbeschluss vom Dezember 1990 wurde die ERG-Rechnung letztmals saniert. Seither wird auf den Zins für 900 Millionen Franken ERG-Altlasten aus Verlusten der Währungsgarantie (Vorschüsse des Bundes an die ERG) verzichtet1. Als weitere Erleichterung der ERG-Rechnung erlässt der Bund der ERG Vorschüsse im Ausmass der Konsolidierungsguthaben, welche die ERG dem Bund zur Durchführung von Entschuldungsoperationen abtritt. Angesichts der anhaltenden Schuldenkrise ist mit einer weiteren Zunahme von Umschuldungsabkommen zu rechnen.
3Die ERG-Gesamtrechnung weist 1991 ein weiteres Defizit aus, und zwar von 197 Millionen Franken (Vorjahr 96,5 Mio. Fr) ; die Liquiditätsrechnung ein solches von 332,9 Millionen Franken (151,6 Mio. Fr.). 1991 wurde ein Bundesvorschuss von 335 Millionen Franken beansprucht. Die Anzahl der bewilligten Gesuche betrug 1’513 (Vorjahr 1’641) im Rechnungsbetrag von 2’048 Millionen Franken (2’286 Mio. Fr.). Der Durchschnittswert pro Gesuch betrug 1991 1,3 Millionen Franken (1,4 Mio. Fr.). Wie in den vorangegangenen Jahren wurde auch 1991 eine stärkere Nachfrage für kurzfristige Laufzeiten verzeichnet. Rund 50 Prozent der Neugarantien wurden bis zu 1 Jahr vergeben. Dies hängt mit der Risikolage in den Importländern, mit der Nachfrage und mit der ERG-Vergabepolitik zusammen. 1991 wurden für 31 Länder keine ERG-Zusagen gemacht und für 44 Länder lediglich Garantien im kurzfristigen Bereich ausgestellt. Keine Deckung wurde insbesondere für Exporte in die Sowjetunion und ihre Nachfolgestaaten gewährt.
4Der Anteil der Branchen ist seit Jahren ungefähr gleich mit dem Schwergewicht der Maschinenindustrie (71 % der Neugarantien 1991 und 83 % des Gesamtengagements) und der Chemie (22 % resp. 9,3 %).
5Ein grosser Teil der ERG-Vergabe entfällt für schweizerische Ausfuhren in Länder der Dritten Welt. ERG-Zusagen des Bundes für Projekte in Entwicklungsländern sind verschiedentlich kritisiert worden, weil sie nach Ansicht von entwicklungspolitischer Seite den Zielen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit zuwiderlaufen. So wird ein Wasserkraftwerkbau im Iran (Karun III), für dessen Beteiligung der Bundesrat zwei Schweizer Firmen im Dezember 1991 grundsätzlich eine ERG-Zusage erteilt hat, von entwicklungspolitischer Seite wegen seiner Grösse und seiner Umweltbelastung als fragwürdig betrachtet. Die ERG-Zusage könne laut der entwicklungspolitischen Organisation „Erklärung von Bern” faktisch auf eine Unterstützung des repressiven Regimes im Iran hinauslaufen, das die Menschenrechte missachtet.
6Seit der Revision 1981 sieht das Gesetz vor, dass die ERG bei Geschäften mit den ärmeren Entwicklungsländern die entwicklungspolitischen Grundsätze berücksichtigen soll. Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke verlangt seit 1978 Einsitz in die ERG-Kommission, welche die ERG-Gesuche prüft. 1990 überwies das Parlament bei der Behandlung der Vorlage zur ERG-Sanierung ein Postulat, welches den Einsitz von Vertretern der Arbeitnehmer und der Entwicklungspolitik verlangte. Der Bundesrat beschloss im Dezember 1991 die Aufstockung der Kommission um zwei Sitze. Per 1. März 1992 wurde nun die bis anhin aus 3 Vertretern der Wirtschaft und 3 Vertretern des Bundes zusammengesetzte Kommission um eine Vertreterin der Gewerkschaften (Margrit Meier, SGB) und einen Vertreter der öffentlichen Entwicklungspolitik (Henri-Philippe Cart, DEH) aufgestockt. Die privaten Hilfswerke protestierten in einem Schreiben an den Bundesrat dagegen, dass sie erneut nicht in der ERG-Kommission vertreten sind.
7Die Beanspruchung der ERG widerspiegelt jedes Jahr die wirtschaftliche und politische Lage der einzelnen Regionen gut (Vgl. Tabellen Nr. 12 und Nr. 13). Auf den asiatischen Raum mit seiner dynamischen Wirtschaftsentwicklung entfielen 1991 55 Prozent der ERG-Neugarantien. Asiens Anteil am ERG-Gesamtengagement hat sich mittlerweilen auf über 30 Prozent erhöht. Der Anteil Mittel- und Osteuropas, der 1990 31 Prozent ausmachte, fiel stark zurück auf 4,5 Prozent. Der Anteil Südamerikas ist 1991 praktisch zusammengefallen. Im ERG-Jahresbericht 1991 wird dies darauf zurückgeführt, dass 1991 für Argentinien und Brasilien noch kein befriedigendes Schuldendispositiv gefunden wurde. So wurde das vierte bilaterale Umschuldungsabkommen mit Argentinien und der Schweiz 1991 noch nicht unterzeichnet. Die Verhandlungen Brasiliens mit seinen Gläubigern im Rahmen des Pariser Klubs hatten 1991 noch nicht angefangen. Der steigende Anteil Zentralamerikas ist auf Ausfuhrgeschäfte mit Mexiko zurückzuführen, das seine Aussenschuld wesentlich reduzieren konnte. Der Anteil Afrikas machte 1991 rund 15 Prozent aus. Ins Gewicht fallen hier insbesondere die Länder Nordafrikas, vorwiegend Aegypten. Afrikas Anteil am Gesamtengagement der ERG hat sich mittlerweilen auf unter 20 Prozent reduziert.
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Tabelle Nr. 12. ERG-Neugarantien nach Regionen

Quelle : ERG-Jahresbericht 1991, Bern/Zürich, Mai 1992.
Tabelle Nr. 13. ERG-Gesamtengagement nach Regionen
Quelle : ERG-Jahresbericht 1991, Bern/Zürich, Mai 1992.
9Der Anteil der Entwicklungsländer an den ERG-versicherten schweizerischen Ausfuhrgeschäften macht rund drei Viertel aus. Er ist aus den veröffentlichten Zahlen nicht genau ableitbar. Speziell ausgewiesen wird die ERG-Vergabe an die 67 ärmeren Entwicklungsländer (OECD-Klassifikation). Mit dieser Ländergruppe tätigte die Schweizer Exportwirtschaft 1991 32,6 Prozent (Vorjahr 21,7) der ERG-Geschäfte. Im ERG-Gesamtengagement beträgt ihr Anteil rund 20 Prozent. Der grösste Teil wurde 1991 für kurzfristige Verpflichtungen beansprucht. Die langfristigen ERG-Zusagen versichern in erster Linie den Bankenanteil von Mischfinanzierungen.
10Die Verteilung des Gesamtengagements von insgesamt 1’752 Millionen Franken konzentriert sich auf die vier Länder Ägypten, China, Indonesien und Indien, welche zusammen rund 75 Prozent des Gesamtengagements auf sich verpflichten.
- 2 Vgl. das Kapitel Bilaterale Umschuldungen und Schuldenerlasse.
11Viele Umschuldungsabkommen mit Entwicklungsländern betreffen auch die ERG-Rechnung, kommt doch die ERG in erster Linie bei Geschäften der Schweizer Exporteure mit öffentlichen Institutionen in diesen Ländern zur Anwendung. Im Verlaufe der Schuldenkrise wurden immer mehr Entwicklungsländer zahlungsunfähig und mussten ausstehende Forderungen umschulden. Im Jahr 1991 betrug der ERG-Anteil an den 11 bilateralen Umschuldungsabkommen 614 Millionen Franken. Dieser Betrag beinhaltet den Anteil der ERG und den Selbstbehalt der Privatwirtschaft (Exporteure und Banken). Dabei wurde der grösste Teil bereits früher umgeschuldeter Fälligkeiten erneut konsolidiert (471 Millionen Franken), der Rest wurde erstmals umgeschuldet2.
12Die Rückzahlungsguthaben der ERG aus den Umschuldungsabkommen betragen insgesamt 2’462 Millionen Franken, die Guthaben der Exporteure zusätzlich 817 Millionen Franken. Hinzu kommen noch Forderungen aus nicht bezahlten Zinsen von insgesamt 189 Millionen Franken.
13Das Instrument der Ausfallgarantie wurde geschaffen, um hohe Risiken bei Exporten zu versichern, die sich aus anderen als aus rein wirtschaftlichen Gründen aufdrängen, insbesondere im Rahmen der Entwicklungspolitik und der Osthilfe. Die ERG kann im Schadenfall die Mittel den Rahmenkrediten der Entwicklungszusammenarbeit und der Osthilfe belasten. Ein Gesamtbetrag von je 100 Millionen Franken ist vorgesehen im Rahmenkredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen (Februar 1990) und im ersten Rahmenkredit für die Osthilfe (November 1989). Letztere wurden zugunsten Polens eingesetzt. Weitere Mittel sind vorgesehen, insbesondere für den osteuropäischen und den GUS-Wirtschaftsraum im neuen Rahmenkredit für die Osthilfe (1992).
14Zahlreiche Entwicklungsländer haben in den letzten Jahren ihre nationalen Wirtschaftsordnungen liberalisiert und ihre Märkte für Importe geöffnet, wie dies im Rahmen der GATT-Verhandlungen gefordert sowie auch für eine erfolgreiche Strukturanpassung von IWF und Weltbank zur Bedingung gemacht wurde. Zölle sowie nichttarifäre Hindernisse setzen der Integration der Entwicklungsländer in den Weltmarkt allerdings Grenzen. Im Rahmen der multilateralen GATT-Verhandlungen wurde in den letzten Jahren ein bedeutender Zollabbau verwirklicht, so dass Zölle im Verhältnis zu den – zunehmenden – nichttarifären Handelsschranken (Preiszuschläge, mengenmässige Beschränkungen) nunmehr eine geringere Rolle spielen.
15Das allgemeine Zollpräferenzsystem (APS) wurde 1968 von der zweiten UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD II) verabschiedet. Auf multilateraler Ebene wird der Zollabbau im Rahmen des GATT ausgehandelt ; der UNCTAD-Sonderausschuss für Zollpräferenzen arbeitet Vorschläge und Empfehlungen für die Handhabung des APS aus. Gemäss APS gewähren Industrieländerden Entwicklungsländern autonom und einseitig Präferenzzölle, was bedeutet, dass die Zölle nicht ausgehandelt sondern erteilt werden ohne Anspruch auf die gleiche Behandlung der Industrieländer durch die Entwicklungsländer. Zur Zeit sind insgesamt 17 nationale Präferenzschemen des APS in Kraft. Ziel des APS ist „die Erhöhung der Exporterlöse der Entwicklungsländer, die Förderung ihrer Industrialisierung und die Beschleunigung ihres Wirtschaftswachstums” (Botschaft vom 20.2.1991, S. 3).
16Die Schweiz hat 1972 ein Zollpräferenzschema für Importe aus Entwicklungsländern eingeführt. Es wurde in der Folge zweimal verlängert : am 9. Oktober 1981 für weitere zehn Jahre (1982-1992) und letztmals am 4. Oktober 1991 um weitere fünf Jahre (1992-1997). Die Bedeutung der Zollpräferenzen nimmt mit zunehmenden generellen Zollsenkungen kontinuierlich ab. Das schweizerische Schema sieht die Zollfreiheit für die meisten Industriegüter vor, welche aus der Dritten Welt in die Schweiz eingeführt werden, ausser für Textilien, Bekleidung, Schuhe, Regenschirme, Rohaluminium und Elektrobatterien. Bei diesen Produkten sind einzelne Entwicklungsländer besonders konkurrenzfähig ; die Schweiz gewährt hier eine Zollsenkung von 50 Prozent. Die meisten Agrarprodukte unterliegen einem Zoll bei der Einfuhr in die Schweiz. Den am wenigsten entwickelten Ländern gewährt die Schweiz seit 1982 eine Sonderbehandlung, wonach die Industrieprodukte und rund 90 Landwirtschaftsprodukte zollfrei in die Schweiz eingeführt werden können. (Vgl. für den Agrarbereich auch den Beitrag Auswirkungen einer Liberalisierung im Agrarsektor auf Entwicklungsländer und die Schweiz von Heidi Bravo im zweiten Teil des Jahrbuches).
17Die am fortgeschrittensten oder am konkurrenzfähigsten Länder können gemäss APS vom Präferenzschema ausgeschlossen werden, was einige Industrieländer auch so anwenden (Graduationsklausel). Die Schweiz hat diese Länder bisher nicht vom Präferenzschema ausgeschlossen. Allerdings ist anzumerken, dass der Gewinn, den die Entwicklungsländer in ihrem Handel mit der Schweiz dem Präferenzschema verdanken, als relativ bescheiden geschätzt werden kann. Für das Jahr 1984 wurde die durchschnittliche reale Präferenzmarge auf 2 Prozent ad valorem geschätzt (Botschaft vom 20.2.1991, S. 16). Für die Zahlen 1991 würde dies einen Zolleinnahmenausfall von rund 40 Millionen Franken bedeuten (vgl. Tabelle Nr. 14, 2 Prozent von 2 Milliarden Franken).
Tabelle Nr. 14. Schweizerische Einfuhren und Zollpräferenzen 1989-1991
Quelle : BAWI
18Der Anteil der Einfuhren aus Entwicklungsländern an den gesamten Einfuhren in die Schweiz nimmt in den letzten Jahren kontinuierlich ab und betrug 1991 insgesamt 7,8 Prozent (7,4 Milliarden Franken). Bei Importen im Wert von 5,1 Milliarden Franken hätten 1991 Zollvergünstigungen gewährt werden können. Lediglich bei 2 Milliarden Franken wurden diese auch tatsächlich beansprucht, was einen Ausnutzungsgrad von 40 Prozent ausmacht. Der tiefe Ausnutzungsgrad erklärt sich zu einem grossen Teil daraus, dass für Edelsteine und Metalle ein sehr niedriger Zollansatz gilt und dass für deren Import in die Schweiz nicht noch Zollpräferenzsätze verlangt werden. Ohne Edelsteine (hauptsächlich aus Bermudas und Panama) und Metalle macht der Ausnutzungsgrad rund 60 Prozent aus. Rund 90 Prozent der beanspruchten Präferenzen konzentrieren sich auf 20 Länder, rund die Hälfte sogar auf bloss fünf Länder (1989 : Südkorea, Indien, Thailand, China und die Türkei).
19Das BAWI erstattet halbjährlich Bericht an das Parlament über die im Rahmen des schweizerischen Zollpräferenzschemas getroffenen Massnahmen. Liberia, das 1990 in die Liste der ärmsten Länder aufgenommen wurde, kam ab Januar 1992 in den Genuss der Sonderbehandlung im Präferenzsystem. Mit Wirkung ab Januar 1992 wurde Albanien in die Länderliste für Zollpräferenzen aufgenommen und Bulgarien sowie Rumänien, die bis anhin von einigen Präferenzen ausgeschlossen waren, wurden sämtliche Präferenzen gewährt. Zwischen der Türkei und den EFTA-Ländern ist ein Freihandelsbakommen geschlossen worden, womit dieses Land per 1. April 1992 vom schweizerischen Präferenzschema gestrichen wurde. Es erfolgte die Aufnahme weiterer Länder in die Liste der ärmsten Entwicklungsländer mit Wirkung ab September 1992. Es sind dies Kambodscha, Madagaskar, die Salomon-Inseln, Sambia, Zaire.
20Die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz mit den Entwicklungsländern sind im Vergleich zum gesamten Aussenhandel gering (1991 : 16,2% der Exporte und 7,7% der Importe). Die geografische Verteilung den Wirtschaftsbeziehungen widerspiegelt die Wirtschaftskraft der Länder und Regionen : Vorrangstellung Asiens (56% der Einfuhren der Schweiz aus den Entwicklungsländern, 70% der Ausfuhren im Jahre 1991), relativ starke Bedeutung Lateinamerikas (26% der Einfuhren und 17% der Ausfuhren), schwacher Austausch mit den Ländern Afrikas (15% der Einfuhren und weniger als 10% der Ausfuhren). Ähnlich gelagert sind demzufolge auch die Wirtschaftskontakte, ausgedrückt in Reisen gemischter Delegationen aus Privatwirtschaft und Verwaltung sowie der Teilnahme an Handelsmessen und Wirtschaftssymposien. Nachfolgend werden die wichtigsten Wirtschaftskontakte der Berichtsperiode aufgeführt (Juli 1991 bis September 1992). Diese beinhalten nebst Fragen der Ausgestaltung der Wirtschaftsbeziehungen auch politische Erörterungen und Aspekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit.
21Im Oktober 1991 weilte eine Delegation aus Wirtschaft und Verwaltung unter der Leitung von Bundesrat René Felber in Indien. Im Vordergrund standen dabei bilaterale Wirtschaftsfragen sowie allgemein die Analyse der politischen Lage in der Region. Dies war ebenfalls Thema der regionalen Botschafterkonferenz in Neu Delhi, welche Felber anlässlich seines einwöchigen Aufenthaltes in Indien leitete. Die Delegation besuchte im Rahmen ihres Aufenthaltes auch von der DEH finanzierte Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. Felber gab seinen indischen Partnern die Zusicherung, dass die Ausgaben für Entwicklungshilfe nicht – wie von den Drittwelt-Ländern allgemein befürchtet – zugunsten der Hilfe an die Länder Osteuropas und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion umgeleitet würden. Im wirtschaftlichen Bereich wurden keine konkreten Wirtschaftsverträge abgeschlossen. Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungs- sowie ein Investitionsschutzabkommen werden seit Jahren geführt. Die Delegation wiederholte den Wunsch nach Abschluss dieser beiden Abkommen, mit denen die Zurückhaftung bei schweizerischen Investoren, insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben, abgebaut werden könnte. Diese Zurückhaltung sei auf Befürchtungen vor Staatseingriffen zurückzuführen. Mit der neuen Politik der wirtschaftlichen Liberalisierung will Indien seine Märkte vermehrt für ausländische Investitionen öffnen, was den Abschluss solcher Abkommen möglich machen könnte. Ein Doppelbesteuerungsabkommen wurde in der ersten Hälfte 1992 paraphiert.
22Im Juli 1992 weilte eine Regierungsdelegation unter der Leitung von Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, begleitet von einer grossen Gruppe von Schweizer Unternehmern, in China und erörterte in erster Linie Wirtschaftsfragen. Die beiden Länder unterzeichneten ein „Memorandum über den Schutz des geistigen Eigentums”. Dadurch stehen rückwirkend bis zum Jahr 1986 schweizerische Pharmaprodukte in China unter Patentschutz. China hat in den letzten Jahren seine Märkte allmählich für ausländische Investitionen geöffnet. Die Delegation bedauerte die ihrer Ansicht nach immer noch sehr hohen Einfuhrzölle auf Exportwaren aus der Schweiz. Auf chinesischer Seite wurde betont, dass Schweizer Investitionen in China, namentlich vermehrte Joint-Ventures, willkommen seien. Ein Investitionsschutzabkommen zwischen den beiden Ländern ist seit 1987 in Kraft. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und China ist im Mai 1989 paraphiert worden. Durch das Massaker im darauffolgenden Juni verzögerte sich die Ratifizierung. Diese erfolgte im August 1991.
23Zur Verletzung der Menschenrechte in China meinte Delamuraz, dass das 1989 nach dem Massaker auf dem Tienanmen-Platz verhängte Waffenembargo gegen China solange aufrechterhalten bleibe, bis die Menschenrechte in China respektiert werden. Die Verletzung der Menschenrechte in China war auch anlässlich des Empfangs von Chinas Ministerpräsident Li Peng im Januar 1992 in Bern angesprochen worden. Bundesrat Felber überreichte damals eine exemplarische Namensliste von Personen, gegenüber denen die Menschenrechte verletzt werden. Die Liste hatte eine offizielle Delegation von Schweizer Juristen anlässlich einer Reise in China im Dezember 1991 zusammengestellt.
24Mit verschiedenen Ländern Lateinamerikas hat in der vorangegangenen Berichtsperiode eine intensive Wirtschaftsdiplomatie stattgefunden und es wurden verschiedene Wirtschaftsabkommen unterzeichnet (vgl. Jahrbuch 1992). Im hier betrachteten Zeitraum fanden keine bilateralen Wirtschaftsgespräche auf Ministerebenestatt. Im Juni 1992 fand in Rio de Janeiro/Brasilien parallel zum Umweltgipfel eine internationale Fachmesse für moderne Umwelttechnik, die „Eco Brasil 92” statt, an der auch Schweizer Unternehmen vertreten waren.
25Die UNO verhängte am 15. April 1991 ein Wirtschaftsembargo gegenüber Libyen. Die Schweiz schloss sich dem Embargo an und stellte den Luftverkehr mit Libyen ein, liess aber den Warenaustausch weiterhin zu. Libyen ist ein wichtiger Benzinlieferant der Schweiz.
26Im Oktober 1991 weilte eine aus zahlreichen Vertretern des Bundes, der Maschinenindustrie, der Banken, des Transportwesens sowie der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung zusammengesetzte Wirtschaftsdelegation in Ghana. Delegationsleiter Rolf Jeker, BAWI, unterzeichnete in Ghana ein Investitionsschutzabkommen sowie ein weiteres Abkommen über eine Zahlungsbilanzhilfe in der Höhe von 15 Millionen Franken. Die Zahlungsbilanzhilfe erfolgt als Kofinanzierung zu einem Weltbankkredit für die Anpassung des Finanzsektors. Ghana führt seit 1983 ein umfangreiches Strukturanpassungsprogramm durch.
27Mit den Ländern Schwarzafrikas findet im Vergleich zu den anderen Kontinenten keine bedeutende Wirtschafts-Diplomatie statt. Bei gegenseitigen Besuchen von Regierungsdelegationen werden prioritär Fragen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit diskutiert. So anlässlich des Besuches des Aussenministers der Republik Kenya im April 1992 in Bern. Im Juni 1992 wurde der Präsident der Republik Benin in Bern empfangen. Inhalt der Gespräche war auch hier der Ausbau der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Im Juli 1992 weilte der Premierminister von Sao Tome und Principe mit einer Delegation in Bern. Inhart der Gespräche war der gewünschte Ausbau der Entwicklungshilfe in den Bereichen Schulwesen, Berufsbildung, Gesundheitswesen und im Dienstleistungssektor.
28Die Schweiz ist an Wirtschaftsabkommen zum Schutze und zur Förderung von schweizerischen Investitionen in Entwicklungsländern interessiert. Die Investitionsschutzabkommen regeln das rechtliche Umfeld internationaler Direktinvestitionen, und haben zum Ziel, das Investitionsklima zu verbessern und den Ressourcentransfer in die Entwicklungsländer zu fördern. Mit dem Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen wird die Besteuerung auf Einkommen und Vermögen geregelt und vermieden, dass Kapital- und Lohneinkommen doppelt, das heisst in zwei Ländern, besteuert werden.
29Investitionsschutzabkommen sollen dazu beitragen, in einem Land ein investitionsfreundliches Klima zu schaffen. In solchen völkerrechtlichen Verträgen wird dem ausländischen Investor in der Regel die gleiche Behandlung zugesichert wie für inländische Investoren, oder wenn dies vorteilhafter ist, die gleichen Bedingungen wie für Investoren aus dem am meisten begünstigten Land. Von zentraler Bedeutung ist auch die Regelung im Falle von Enteignung und enteignungsähnlichen Eingriffen sowie der Möglichkeiten des Kapital- und Gewinntransfers. Für den Streitfall wird üblicherweise ein internationales Schiedsgericht bestimmt. Die Abkommen sind gegenseitig, d.h. sie gelten in beiden Vertragsländern.
30Das erste schweizerische Investitionsschutzabkommen wurde 1961 mit Tunesien unterzeichnet, zusammen mit einem Abkommen über technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit. Das Abkommen wurde vom Parlament genehmigt. In der Folge wurden in den sechziger und siebziger Jahren mit zahlreichen weiteren Entwicklungsländern solche Abkommen geschlossen. Seit rund zwanzig Jahren wird das Thema Investitionsförderung vermehrt auch auf multilateraler Ebene diskutiert, ohne dass es jedoch bisher gelang, international verbindliche Normen betreffend Investitionsrecht zu schaffen. Mit dem Rückgang der Investitionsflüsse in den achtziger Jahren ist das Interesse an bilateralen Abkommen wieder gestiegen. In den letzten Jahren haben auch die Länder Mittel- und Osteuropas begonnen, Investitionsschutzabkommen abzuschliessen.
311963 delegierte das Parlament die Kompetenz zum Abschluss solcher Abkommen an den Bundesrat. Seither wurde diese Kompetenz alle zehn Jahre erneuert, letztmals 1983. Die Übernahme einer Investitionsrisikogarantie durch den Bund kann vom Vorhandensein eines Investitionsschutzabkommens abhängig gemacht werden. Zuständig für die Aushandlung der Investitionsschutzabkommen ist das Bundesamt für Aussenwirtschaft.
32Investitionsschutzabkommen waren Ende Juli 1992 mit 53 Ländern unterzeichnet und 44 davon in Kraft, alle mit Entwicklungsländern und Ländern Osteuropas sowie – vor deren Auflösung – im August 1991 mit der damaligen Sowjetunion. 1991 wurden sechs neue Abkommen unterzeichnet, und zwar mit folgenden Ländern : Argentinien, Ghana, Bulgarien, Kapverden, Chile, Peru ; in der ersten Jahreshälfte 1992 mit Paraguay und mit Vietnam. Dem Abkommen mit Argentinien sind langwierige Verhandlungen vorausgegangen. Wie viele andere lateinamerikanische Länder hat Argentinien gemäss der sog. Calvo-Doktrin die internationale Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Ganz allgemein gesprochen besagt die Calvo-Doktrin, dass Ausländern nicht mehr Rechte gewährt werden als Inländern. Mit der Unterzeichnung des schweizerisch-argentinischen Abkommens hat sich diese Haltung gelockert und ist auch für andere lateinamerikanische Länder wegweisend geworden. Die Schweiz möchte insbesondere auch mit den wichtigen Investitionsländern Brasilien und Mexiko solche Abkommen schliessen. Es sind jedoch noch keine konkreten Übereinkünfte in Sicht.
33Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bietet ausländischen Unternehmen und Personen einen steuerlichen Schutz ; es setzt somit positive Signale für Auslandinvestitionen. Weltweit bestehen zahlreiche DBA, welche in der Regel dem Musterabkommen der OECD aus dem Jahre 1977 entsprechen.
34Mitte 1992 verfügte die Schweiz über 34 in Kraft befindliche Doppelbesteuerungsabkommen (zwei weitere mit Bulgarien und Polen sind im betrachteten Zeitraum unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft gesetzt). Darunter befinden sich die Abkommen mit den folgenden Entwicklungsländern : Ägypten, China, Elfenbeinküste, Indonesien, Südkorea, Malaysia, Pakistan, Singapur, Sri Lanka sowie Trinidad und Tobago. Die Schweiz hat überdies mit verschiedenen anderen Entwicklungsländern Abkommensverhandlungen geführt, die Mitte 1992 mit der Paraphierung eines Abkommensentwurfes abgeschlossen wurden (Indien, Mexiko, Tunesien und Marokko) oder deren Verhandlungen noch im Gange sind (Thailand, Venezuela).
35Die Doppelbesteuerungsabkommen werden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorbereitet und dem Parlament im Rahmen einer Botschaft zur Zustimmung unterbreitet.
36Die schweizerischen Waffenausfuhren sindzahlenmässig gering und verzeichnen in den letzten Jahren einen sinkenden Trend. Innenpolitisch ist jedoch die Auslegung des schweizerischen Kriegsmaterialgesetzes im Falle von Lieferungen an Entwicklungsländer oder an kriegführende Industrieländer sowie in Spannungsgebiete aus politischen und ethischen Gründen umstritten. 1992 wurde eine Initiative für ein totales Waffenausfuhrverbot eingereicht. Weltweit und auch in der Schweiz steht die Waffenindustrie vor der Herausforderung nach Rüstungskonversion.
37Im Jahre 1991 exportierte die Schweiz Waffen im Gesamtwert von 327 Millionen Franken, was gegenüber den Vorjahren einen weiteren Rückgang darstellt (1990 : 330 Millionen Franken ; 1989 : 390 ; 1988 : 504). Der Anteil der Entwicklungsländer an den gesamten schweizerischen Waffenausfuhren verzeichnet in den letzten Jahren ebenfalls einen sinkenden Trend. 1991 betrug er 23 Prozent (1990 : 16% ; 1989 :34%).
38Nicht in der Waffenausfuhrstatistik aufgeführt, weil als ziviles Material registriert, ist der Export von 25 „Trainings- Flugzeugen” des Typs PC-7 und PC-9 sowie des „Porters” PC-6 im Jahr 1991. Davon wurden 14 dieser Flugzeuge an Thailand und 2 an Mexiko verkauft (weitere 6 an Frankreich und 3 an die USA). Der Export von PC-Flugzeugen in Spannungsgebiete bietet seit Jahren Anlass zu Protesten in der Öffentlichkeit und im Parlament, wird doch dieser Flugzeugtyp wegen seiner Eigenschaft als Bombenträger oftmals auch zu militärischen Zwecken eingesetzt, wie mehrfach nachgewiesen wurde.
- 3 Friedenspolitik Nr. 61, Februar 1992.
39Von den Entwicklungsländern ist Malaysia mit Einfuhren von schweizerischem Kriegsmaterial im Wert von 54 Millionen Franken – wie bereits 1989 – Hauptabnehmerin, gefolgt von Singapur. Die Arbeitsgemeinschaft für Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot (ARW) kritisiert in ihrer Zeitung3, der Bundesrat unterstütze mit der Zulassung von Waffenausfuhren nach Malaysia und Singapur die Aufrüstungsspirale in Südostasien, einer politisch unruhigen Region. Im Falle von Malaysia müsste richtigerweise das Kriegsmaterialgesetz Waffenausfuhren verbieten, weil es sich um ein Spannungsgebiet handle. Im September 1991 besetzte Malaysia drei vorgelagerte Inseln (der Spratley-Inselgruppe). Anspruch auf diese Atolle erheben auch China, die Philippinen, Taiwan und Vietnam. Malaysia will auf den Atollen einen Flughafen für den Tourismus und für militärische Zwecke bauen.
Tabelle Nr. 15. Schweizerische Kriegsmaterialexporte 1990/1991
Die 15 wichtigsten Abnehmerländer der Schweiz unter den Entwicklungsländern
1 Endempfängerland.
Quelle :Eigene Zusammenstellung aufgrund von Zahlenmaterial des EMD.
40Der UNO-Sicherheitsrat beauftragte die „Internationale Atomenerige-Agentur” (IAEA) damit, im Irak vorhandene Atomanlagen aufzulisten mit dem Ziel, diese zu vernichten und dadurch die Aufrüstung Iraks zur Atommacht zu verhindern. Gemäss einem IAEA-Inspektionsbericht steht im Zentrum dieser Aufrüstung der Bau einer Uran-Anreicherungsanlage. Der Bericht zählt auch Schweizer Firmen sowie Tochterfirmen im Ausland auf, die Bestandteile für die Anlage geliefert haben sollen.
41Die Kompetenz, Waffenembargos zu erlassen, liegt angesichts der Dringlichkeit der Beschlussfassung beim Bundesrat. In der Berichtsperiode machte der Bundesrat mehrmals davon Gebrauch. Im Januar 1991 verhängte er ein Waffenembargo gegenüber der Türkei, – mit grosser Verzögerung gegenüber der Verhängung des Embargos gegen die anderen Länder der Golfregion im November 1990. Im März 1992 lockerte der Bundesrat die anlässlich der Golfkrise verhängten Einschränkungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach den Staaten der arabischen Halbinsel Saudiarabien, Bahrein und die Vereinigten Arabischen Emirate sowie gegenüber der Türkei. Für die übrigen Länder der Region blieb das Waffenembargo weiterhin wirksam. Der Entscheid für die Türkei betraf die Lieferung von Fliegerabwehrsystemen, die auf Kriegsschiffe montiert werden sollen. Das EMD beteuerte, dass diese nicht zur Unterdrückung der kurdischen Minderheit eingesetzt würden. Diese Argumentation wurde von der SPS und der ARW kritisiert ; die Türkei missachte die Menschenrechte und sei wegen des Bürgerkriegs ein Spannungsgebiet.
42Gegenüber Jugoslawien hatte der Bundesrat angesichts der zunehmenden Kriegsspannungen im März 1991 ein Verbot für den Export von Kriegsmaterial erlassen. Im April 1992 schloss sich der Bundesrat den UNO-Sanktionen gegen Libyen an, die auch ein Waffenembargo beinhalten.
43Die Schweiz will nicht zur Produktion von nuklearen, chemischen und biologischen Waffen (ABC-Waffen) beitragen. Der Bundesrat setzte im Februar 1992 eine Verordnung in Kraft, wonach der Export von Gütern und Technologien, die zwar in der Regel zivilen Zwecken dienen, aber auch zur Herstellung von ABC-Waffen und den dazu gehörenden Raketenteilen verwendet werden können, einer Kontrolle unterstellt wird. Die Verordnung stützt sich direkt auf die Verfassung und wurde im Dringlichkeitsverfahren erlassen. Sie soll bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes – das in Vorbereitung ist – gelten, längstens aber bis Ende 1995. Betroffen sind rund 1’500 Exporteure. Die Dringlichkeit des Erlasses ist wohl u.a. darauf zurückzuführen, dass Schweizer Firmen dem Irak Material geliefert hatten, das für die Produktion von chemischem oder biologischem Kampfstoff verwendet wurde. Die UNO hatte der Schweiz im November 1991 eine Liste mit den betreffenden Schweizer Firmen übergeben, welche eine von der UNO in den Irak gesandte Expertengruppe zusammengetragen hatte.
44In der Dezembersession 1991 standen drei parlamentarische Initiativen (SP-Fraktion, Rolf Seiler/ CVP, Jean Spielmann/ PdA) betreffend ein Waffenausfuhrverbot zur Diskussion, die alle drei abgelehnt wurden. Die Initianten unterstrichen die Bedeutung der weltweiten Abrüstung für die Gewähr von Frieden und Demokratie. Die Schweiz könne durch ein Ausfuhrverbot ihren Teil dazu beitragen. Als besonders stossend und den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit oft zuwiderlaufend kritisierten sie die Waffenausfuhr in Entwicklungsländer.
- 4 Ausführlich dargestellt und im Wortlaut wiedergegeben ist die Volksinitiative für ein Waffenausfuhr (...)
45Die Sozialdemokratische Partei, unterstützt von der Friedensbewegung und kirchlichen Kreisen, hatte im Mai 1991 die „Volksinitiative für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr” lanciert und im September 1992 eingereicht. Die Initiative will den direkten Export von Waffen und anderem Kriegsmaterial aber auch die Umgehungsgeschäfte verbieten4.
46Im Oktober 1991 erliessen die USA, die damalige Sowjetunion, China, Frankreich und Grossbritannien gemeinsame Richtlinien zur Beschränkung ihrer Waffenexporte. Die fünf Atommächte beherrschen 85 Prozent des internationalen Waffenhandels. Gemäss der – freiwilligen – Vereinbarung soll vermieden werden, dass ein Land oder eine Region ein Angriffspotential aufrüsten kann, dass Waffenexporte einen bewaffneten Konflikt verschlimmern oder verlängern, Spannungen in einer Region verschärfen oder entstehen lassen und den internationalen Terrorismus stärken. Die Vereinbarung bezieht sich auf konventionelle Waffen.
47Im Dezember 1991 beschloss die UNO-Generalversammlung in einer Resolution die Erarbeitung eines internationalen Registers über den Handel mit konventionellen Grosswaffen (Kampfpanzer, Kampfflugzeuge). Die Schweiz will sich am Register beteiligen. Sie exportiert allerdings in erster Linie leichtes Kriegsmaterial (Gewehre, Munition), das vom UNO-Register nicht erfasst wird. Für schweres Kriegsmaterial ist die Schweiz Importeurin. Das Register wird erstmals den Handel im Jahre 1992 erfassen.