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Jahresübersicht

V. Aussenwirtschaftspolitik

p. 126-144

Texte intégral

1In diesem Kapitel untersuchen wir einige ausgewählte Instrumente der schweizerischen Aussenwirtschaftsbeziehungen, welche für die Entwicklungsländer von besonderer Bedeutung sind : Exportrisikogarantie, Zollpräferenzsystem, Wirtschaftsdiplomatie, Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungsabkommen.

  • 1 Die Staaten Singapur, Bahamas, Katar, Kuwait, die Arabischen Emirate und Brunei gelten aufgrund i (...)
  • 2 Quelle: Oberzolldirektion, Aussenhandelsstatistik der Schweiz 1994, Bern, 1995. Die wichtigsten B (...)

2Die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zu den Entwicklungsländern werden in erster Linie durch die Interessen der schweizerischen Exportwirtschaft (Maschinenindustrie, Pharma- und Chemiebranche, Banken, Versicherungen) bestimmt. Die Handelsbilanz der Schweiz mit den Entwicklungsländern weist traditionell einen positiven Saldo aus ; die Entwicklungsländer sind Netto-Abnehmer für schweizerische Waren, Dienstleistungen, und Investitionen. Die wichtigsten Partner sind die Schwellenländer in Südostasien (Hongkong, Singapur, Taiwan, Südkorea). In Zentral- und Lateinamerika sind es Brasilien, Mexiko und Argentinien. Ein wichtiger Wirtschaftspartner ist Saudiarabien1. Einzig China weist 1994 einen negativen Saldo aus (Einfuhren aus China 1’144 Millionen Franken, Ausfuhren nach China 863 Millionen Franken)2.

3Diese Konzentration des wirtschaftlichen Austausches von gewisser Bedeutung auf wenige und vor allem auf Länder mit fortgeschrittener Entwicklung widerspiegelt sich auch in den schweizerischen aussenwirtschaftspolitischen Kontakten und Massnahmen : diese konzentrieren sich auf die Länder mit interessanten Märkten.

  • 3 Richard Gerster in seinem Vortrag über die ERG : Stand und Perspektiven aus entwicklungspolitisch (...)

4In der Entwicklungszusammenarbeit tätige Hilfswerke und Organisationen fördern, dass die Schweizer Wirtschaftsakteure in ihren Beziehungen mit den Entwicklungsländern mehr Rücksicht auf die Entwicklungsbedürfnisse von weniger entwickelten Volkswirtschaften nehmen. Dies soll die Kohärenz der schweizerischen Aussenbeziehungen insgesamt (von Privatwirtschaft, Hilfswerken und Staat) verbessern. Die Notwendigkeit besserer Kohärenz wird heute vom Bundesrat anerkannt und auch international – im Rahmen der OECD – diskutiert. Trotzdem verfolgt das aussenwirtschaftliche Instrumentarium in erster Linie den Zweck, die schweizerischen Ausfuhren und Investitionen zu erhöhen, dies immer auch mit dem Argument der Arbeitsplatzerhaltung in der Schweiz. Exportrisikogarantie, Doppelbesteuerungs- und Investitionsschutzabkommen sind keine entwicklungspolitischen Instrumente, könnten jedoch in Zukunft besser in die Kohärenz der Aussenbeziehungen mit den Entwicklungsländern eingebettet werden. Dies ist die Ansicht der privaten Hilfswerke, welche beispielsweise bisher ohne Erfolg Einsitz in die ERG-Kommission fördern, damit bei ERG-versicherten Exporten die entwicklungspolitischen Anliegen des betroffenen Landes ebenfalls berücksichtigt werden. „Mit entwicklungspolitischer Kohärenz ist gemeint, dass alle relevanten Massnahmen in dieselbe Richtung wirken oder sich zumindest nicht widersprechen. Es wird somit auch in keiner Weise die Umwandlung der Exportversicherung in ein Instrument der Entwicklungshilfe verlangt”3. Auch der Bundesrat schreibt im Nord-Süd-Leitbild vom 7. März 1994 : „Bei der Risikoabwägung der Exportrisikogarantie für Lieferungen in ärmere Entwicklungsländer erhalten Aspekte der politischen Ordnung und der Achtung von Menschenrechten im Empfängerland ein zusätzliches Gewicht. Wenn immer möglich wird dabei ein international koordiniertes Handeln angestrebt” (in Absatz 2.1.3. „Zielkonflikte sichtbar machen”).

5.1. Exportrisikogarantie

  • 4 Gemäss geltendem Gesetz kann das Delkredere- oder kommerzielle Risiko von der ERG nur übernommen (...)

5Die schweizerische Exportrisikogarantie (ERG) ist ein altes Exportförderungsinstrument des Bundes aus dem Jahre 1934, das in Phasen der Rezession vermehrt wieder beschäftigungspolitische Bedeutung erhält. Bei der ERG können die Exporteure politische Risiken (Kriegswirren), Transferrisiken (erschwerter Transfer ausländischer Devisen), das Risiko von Umschuldungen sowie in beschränktem Masse das kommerzielle Risiko (Delkredere)4 versichern für Geschäfte mit staatlichen Abnehmern oder mit Betrieben mit Staatsgarantie. In Zukunft soll die ERG auch kreditwürdige Privatbanken der Empfängerländer als Garanten akzeptieren können. Der grösste Teil der Garantien wird für schweizerische Lieferungen in Entwicklungsländer beansprucht (Nicht-OECD-Staaten : 88 % aller Neugarantien 1994, 97 % 1993). 1994 wurden ERG-Neugarantien im Betrag von 1,3 Milliarden Franken versichert.

  • 5 Die ERG-Kommission ist zusammengesetzt aus vier Vertretern des Bundes (BAWI, DEH, Finanzverwaltun (...)

6Die ERG wurde in den Jahren der grossen Weltwirtschaftskrise als Instrument zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung in der Schweiz gegründet. Mit der letzten Gesetzesrevision von 1980 ist die ERG verpflichtet, die Bedürfnisse der ärmsten Länder und Bevölkerung zu berücksichtigen. Heute fördern schweizerische Entwicklungsorganisationen Einsitz in die achtköpfige ERG-Kommission5, damit ERG-versicherte Projekte auch tatsächlich besser auf die Entwicklungsbedürfnisse des betroffenen Landes abgestimmt werden und dem Entwicklungshilfegesetz von 1976 nachgelebt wird, das vorschreibt, dass bei Exporten in die ärmeren Entwicklungsländer die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mitberücksichtigt werden müssen. 35 Prozent des ERG-Gesamtengagements, das sind 2,3 Milliarden Franken, entfallen auf die ärmeren Entwicklungsländer, darunter 1,9 Milliarden Franken auf asiatische Länder (vorwiegend auf China, Indien, Pakistan, Indonesien).

Neugarantien 1994

7Die beschränkte Transparenz der offiziellen ERG-Angaben erlaubt keine Länderanalysen – die Hilfswerke verlangen seit Jahren die länderweise Publikation der ERG-Garantiesummen, was mit dem Argument des Geschäftsgeheimnisses abgelehnt wird. Die Zahlen werden nach Regionen für OECD-/Nicht-OECD-Länder, die Zahlen für die Gruppe der ärmsten Entwicklungsländer speziell angegeben, gemäss Tabelle Nr. 14.

8Der massive Rückgang der 1994 erteilten Garantien von 1,9 auf 1,3 Milliarden Franken ist hauptsächlich auf die Änderung der Verbuchungspraxis zurückzuführen. Doch auch um diesen Faktor bereinigt, ergibt sich ein leichter Rückgang der erteilten ERG-Garantien von rund 13 Prozent.

9Die Aufteilung nach Projektgrösse sowie nach Branchen ergibt folgendes Bild : Am meisten Gesuche (233 von 617) werden in der Kategorie bis 0,5 Million Franken gestellt, machen jedoch nur 2,4 Prozent der Gesamtsumme aus ; 3 Grossprojekte machten 1994 zusammen 420 Millionen Franken oder 32 Prozent aus. Der grösste Betrag betraf sog. Globalgarantien, die schwergewichtig von der Chemiebranche beansprucht werden. Traditionell beansprucht die Maschinenbranche am meisten ERG-Garantien (1993 waren es 73 %). 1994 ist ausnahmsweise die Chemiebranche an erster Stelle mit 55 Prozent, gefolgt von der Maschinenindustrie mit 44 Prozent, wobei diese Verschiebung zufallsbedingt durch die neue Verbuchungspraxis entstanden ist (Verschiebung der Buchung eines Grossprojekts der Maschinenindustrie in Indonesien ins Jahr 1995). Beim Gesamtengagement ist die Maschinenindustrie mit rund 80 Prozent nach wie vor der grösste Kunde der ERG.

Tabelle Nr. 14. Neugarantien nach Regionen

Tabelle Nr. 14. Neugarantien nach Regionen

Quelle : ERG-Bericht 1994.

10Der Anteil der ERG-versicherten Exporte an den Gesamtausfuhren beträgt zwischen 2 und 3 Prozent und ist somit relativ gering. Bei den Ausfuhren in die ärmeren Entwicklungsländer ist der ERG-versicherte Anteil an den Gesamtexporten allerdings höher, was sich dadurch erklärt, dass für Exporte in diese Länder eine marktmässige Risikoabsicherung nicht möglich ist.

ERG hauptsächlich für Wachstumsmärkte in Asien

11Wie in den vorangegangenen Jahren wurde auch 1994 der grösste Teil aller ERG-versicherten Geschäfte mit Ländern in Asien abgewickelt mit einem Anteil von 76 Prozent aller Neugarantien (1993 : 70 %). Der Zuwachs in Europa wird im ERG-Bericht auf einen starken Zuwachs an ERG-versicherten Garantien für die Türkei zurückgeführt.

Tabelle Nr. 15. Gesamtengagement nach Regionen

Tabelle Nr. 15. Gesamtengagement nach Regionen

Quelle : ERG-Bericht 1994.

12Die Wirtschaftsbeziehungen mit Afrika konzentrieren sich vor allem auf Geschäfte in der Region Nordafrika und auf Südafrika, wobei ihr Anteil mit gerade noch 2,4 Prozent sehr schwach ist. Der in der Tabelle ausgewiesene Betrag für die erteilten Neugarantien in Afrika, wo das Total 31,4 Millionen Franken ausmacht und der Anteil Entwicklungsländer 78,4 Millionen Franken, erklärt sich durch den Stand der ERG-Versicherung mit dem Nicht-Entwicklungsland Südafrika : Die vor Jahren abgeschlossenen mittel- und langfristigen ERG-Verpflichtungen gelangen zur Rückzahlung, woraus für 1994 mit Südafrika gar ein negativer Betrag saldierte.

13Die Zurückhaltung der Nachfrage für ERG-Garantien für Zentral- und Südamerika ist auf die verbesserte Kreditwürdigkeit vieler dieser Länder zurückzuführen, mit denen die Exporteure Geschäfte ohne ERG-Deckung tätigen. Die Nachfrage von Schweizer Exporteuren nach ERG-Deckung für die Exporte ist deshalb sehr zurückgegangen. Eine weitere Erklärung für den nominellen Rückgang kann auch darin liegen, dass es bei der ERG nicht möglich ist, wie bei anderen Exportrisikoagenturen, das private Delkredererisiko zu versichern. Die Banken sind nur in beschränktem Masse bereit, das Delkredererisiko auf Privatbanken zu übernehmen.

14Rückläufig ist auch die Nachfrage nach ERG-Deckung für die Länder Mittel- und Osteuropas.

15Iran : Im März 1994 vereinbarten die Schweiz und der Iran die Umfinanzierung von ERG-gedeckten kurzfristigen Forderungen in Hohe von 400 Millionen Franken. Ein schweizerisches Bankenkonsortium gewährt der iranischen Zentralbank einen durch die ERG abgesicherten Kredit, aus dem die Forderungen der schweizerischen Gläubiger bezahlt werden. Der Iran verpflichtete sich, den Kredit nach einem Zahlungsaufschub von zwei Jahren innerhalb der folgenden vier Jahre zurückzubezahlen. Nach einer vorübergehenden Suspendierung wurden ab Januar 1995 wieder „fallweise kleinere Lieferungen” an den Iran ERG-versichert (NZZ, 5.1.1995).

  • 6 Siehe Gerster, op.cit., S. 7.

16Gemäss Gerster6 war die ERG Ende 1993 für folgende Länder am meisten beansprucht : Indonesien 1’273 Millionen Franken, China 872 Mio. Fr., Türkei 756 Mio. Fr., Brasilien 588 Mio. Fr., Iran 578 Mio. Fr. Für rund 40 Länder ist die ERG gesperrt, rund 40 weiteren Ländern ist sie nur für kurzfristige Garantien offen.

Ärmere Entwicklungsländer

17Die Gruppe der 67 ärmeren Entwicklungsländer (gemäss OECD-Kriterien) macht bei der erteilten ERG 1994 noch 28 Prozent aus gegenüber fast 50 Prozent im Vorjahr. Dazu vermerkt der ERG-Bericht lediglich den Rückgang der ERG-versicherten Geschäfte mit dem wichtigen Partner China. Das Gesamtengagement der ERG für ärmere Entwicklungsländer beträgt 2,3 Milliarden Franken, was einen Anteil von 35 Prozent ausmacht.

18China : Ohne die Zahlen anzugeben, spricht der ERG-Bericht 1994 von einem starken Rückgang der erteilten Garantien für Lieferungen nach China. Wegen zunehmender Restriktionen Chinas gegenüber Importen auf Kredit, ging die Beanspruchung der ERG für China 1994 massiv zurück. 1993 entfielen 636 Millionen Franken Neugarantien auf China, was einen Drittel aller neuen ERG-Garantien ausmachte und 70 Prozent aller Schweizer Exporte nach China abdeckte.

OECD-Arrangement

19Die Schweiz macht mit 21 weiteren Ländern mit beim OECD-Arrangement zur Vermeidung von Handelsverzerrungen, das bereits 1978 eingeführt wurde und zum Ziel hat, Wettbewerbsverzerrungen zwischen Exporteuren beim Einsatz staatlich unterstützter Exportkredite und Exportversicherungen zu verhindern. Zur Zeit bereiten die Teilnehmerstaaten einen weiteren wichtigen Schritt zum Abbau von ungleichen Exportchancen aufgrund unterschiedlicher Bedingungen und Gebühren der ERG vor.

Entschuldung betrifft ERG

20Anlässlich der 700 Jahr-Feier im Jahre 1991 hat das Parlament entschieden, den ärmsten Schuldnerländern unter gewissen Bedingungen die Forderungen zu erlassen. Damit wird der Bund der ERG solche Forderungen im Ausmass der abgeschlossenen Entschuldungsmassnahmen erlassen, d.h. das Bundesdarlehen an die ERG wird um diesen Betrag reduziert.

21Die ERG ist durch Umschuldungen der Schweiz mit einem Schuldnerland betroffen, wenn die Umschuldung auch ERG-versicherte Forderungen von Exporteuren umfasst. In der Regel übernimmt der Bund den – wertberichtigten – Anteil der ERG-versicherten Forderungen und erlässt im Gegenzug der ERG Bundesvorschüsse in entsprechender Hohe, wenn die Schweiz dem betroffenen Land eine Entschuldung gewähren will. Schäden entstehen dann, wenn ein Schuldnerland nicht mehr in der Lage ist, seinen Umschuldungsverpflichtungen nachzukommen und keine weiteren Umschuldungen mehr gewährt werden. Dies waren in der Vergangenheit in der Regel ärmere Entwicklungsländer. Polen und Ägypten bildeten eine Ausnahme ; sie kamen aus politischen Gründen in den Genuss von Entschuldungen.

22Im Rahmen von Entschuldungsaktionen hat die ERG 1994 Forderungen im Umfang von insgesamt 349 Millionen Franken an den Bund abgetreten. Insgesamt wurde so der Bundesvorschuss an die ERG 1993 und 1994 um 676 Millionen Franken abgebaut auf 1,95 Milliarden Franken.

23Ende 1994 bestanden insgesamt 80 bilaterale Umschuldungsabkommen mit 29 Ländern. Die ERG hat aus diesen Vereinbarungen Rückzahlungsguthaben von rund 3 Milliarden Franken ; wertberichtigt sind sie mit 1,4 Milliarden Franken in der Bilanz eingesetzt.

Schadenauszahlungen 1994

24Die Liste der Schadenauszahlungen für Geschäfte mit Entwicklungsländern wird angeführt von Saudi-Arabien (9 Millionen Franken, wovon 1995 5,4 Mio. Fr. zurückbezahlt werden), Iran (8,4 Mio. Fr., später in einen Kredit umgewandelt), Angola (5,1 Mio. Fr.), Venezuela (3 Mio. Fr.), Jordanien (2,2 Mio. Fr.). Die grössten Verluste mussten allerdings ausbezahlt werden für versicherte Geschäfte mit Russland (51 Mio. Fr.) und Serbien (10 Mio. Fr.).

Revision des ERG-Gesetzes

25Die Revision des ERG-Gesetzes für den Einbezug des privaten Banken-Delkredererisikos erhielt in der Vernehmlassung die Zustimmung der bürgerlichen Parteien und der Wirtschaftsverbände. Vorbehalte brachte die SP an, welche zusammen mit den Gewerkschaften und der Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke gewisse Auflagen verlangt. So sollen alle Projekte mit einer ERG-versicherten Beteiligung von über 10 Millionen Franken einem qualifizierten Verfahren unterworfen werden, das die entwicklungspolitischen und ökologischen Auswirkungen untersucht. Die Arbeitsgemeinschaft verlangt zudem, dass die ERG-Geschäftsstelle mit einem oder einer Sachverständigen für Entwicklungsfragen aufgestockt wird und dass die Hilfswerke Einsitz in die ERG-Kommission erhalten. Mehrmals wurden ERG-Projekte von Seiten der Entwicklungsorganisationen aus entwicklungspolitischer und ökologischer Sicht heftig kritisiert, so beispielsweise vor zehn Jahren die Beanspruchung der ERG für die Teilnahme schweizerischer Exporteure am Manantali-Staudamm in Mali und immer wieder die ERG-Versicherung für „dual use-Güter”, insbesondere PC-7-Exporte. Heute opponieren die Erklärung von Bern und Greenpeace Schweiz gegen das Drei-Schluchten-Projekt am Yangtze in China und gegen eine allfällige Vergabe von ERG-Versicherungsleistungen.

5.2. Zollpräferenzen

  • 7 Autonom bedeutet, dass die Präferenzen nicht mit den begünstigten Ländern ausgehandelt werden, ei (...)
  • 8 Siehe CNUCED, TAD/INF/2596.

26Zollpräferenzschemen sind ein autonomes und einseitiges Instrument7 der Aussenwirtschaftspolitik mit dem Ziel, den Handel und die Diversifizierung der Exporte von ausgewählten verarbeiteten Gütern aus den Entwicklungsländern zu fördern, damit sich diese Länder aus der Abhängigkeit von Rohstoffausfuhren befreien können. Dieser Ansatz der Zollbegünstigung wurde im Rahmen der UNCTAD entwickelt und mit dem Allgemeinen Präferenzsystem, APS, (Generalized System of Preferences, GSP) 1971 eingeführt. Ausnahmen bilden in vielen Schemen Textilien und Bekleidung, welche Importkontingenten unterliegen, sowie die Dienstleistungen und viele Landwirtschaftsprodukte. Weltweit sind 14 solche Präferenzschemen in Kraft (und ebensoviele Systeme für Ursprungsregeln), gewährt von 29 Ländern (davon die 15 Länder der Europäischen Union, die alle das gleiche EU-Präferenzsystem anwenden). Die drei wichtigsten Präferenzschemen sind dasjenige der EU, Japans und der USA, welche zusammen mehr als 90 Prozent Anteil an den entsprechenden Importen aus den Entwicklungsländern ausmachen. Auch die Schweiz hat ihr eigenes Zollpräferenzsystem. Diese Vielfalt der Schemen bedeutet für die Umsetzung und effektive Ausnutzung für die Entwicklungsländer grossen administrativen Aufwand, den gerade die ärmsten unter ihnen oft nicht leisten können. Der Ausnützungsgrad dieser Schemen liegt durchschnittlich unter 50 Prozent. Als Gründe dafür nennt die UNCTAD die begrenzte Produktedeckung, komplizierte Ursprungsregeln und starre administrative Vorschriften, was die benötigten Dokumente anbelangt8.

27Mit dem Abschluss der Uruguay-Runde und der Errichtung der Welthandelsorganisation sind die Umwandlung der nichttarifären Handelshemmnisse in Zölle sowie ein genereller Zollabbau beschlossen worden. Für die Entwicklungsländer bedeutet dies einen besseren Zugang zu den Märkten des Nordens. Durch die allgemeine Zollsenkung werden aber auch die Zollpräferenzsysteme in ihrer aktuellen Form zugunsten der Entwicklungsländer an Bedeutung verlieren. Zur wirksamen Förderung des Handels der Entwicklungsländer müssen diese Präferenzsysteme revidiert und den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

28Auch im Rahmen der UNCTAD werden die laufenden Revisionsarbeiten der Allgemeinen Zollpräferenzsysteme diskutiert. Eine wichtige Frage, die sich stellt, ist, inwieweit die überarbeiteten Schemen die Präferenzen in grösserem Umfang auf Landwirtschaftsprodukte, Textilien und Bekleidung ausweiten sowie neu auch den Dienstleistungssektor abdecken sollen. Weiter werden verfeinerte Abstufungen je nach Land und Produkt geprüft (Graduation). Einigkeit besteht darüber, dass den LDC’s eine Spezialbehandlung gewährt werden soll. Als wünschenswert wird auch die Harmonisierung der Ursprungsregeln angesehen. In diesem Bereich werden gegenwärtig Arbeiten im Rahmen der „World Customs Organization” und der WTO unternommen, die anschliessend die Harmonisierung von Ursprungsregeln in bezug auf die GSP-Gewährung vereinfachen werden.

291993 betrugen die Importe verarbeiteter Produkte aus den Entwicklungsländern, welche vom GSP profitierten, rund 79 Milliarden Dollar, davon betrafen rund 900 Millionen Dollar Importe aus den LDC’s (den ärmsten Entwicklungsländern). Damit wurde rund die Hälfte der möglichen Zollpräferenzen effektiv ausgenutzt. Die Europäische Union hat ihr Präferenzschema für Industrieprodukte bereits revidiert und es am 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt. Das EU-Schema schliesst für ausgewählte Produkte-Sektoren, für die ein GSP-Begünstigungsland als konkurrenzfähig genug eingestuft wird, vom Präferenzschema aus. Sie erwägt die Einführung ab 1.1.1998 von zusätzlichen Präferenzen für diejenigen Länder, welche bestimmte Umwelt- und Sozialnormen einhalten. Zudem hat die EU die Ursprungsregeln zugunsten der Entwicklungsländer erweitert. Ein Schritt, der von Norwegen und der Schweiz in der ersten Hälfte 1996 ebenfalls nachvollzogen wird. Das revidierte norwegische Präferenzschema hat auch eine Grosszahl landwirtschaftlicher Produkte ins Schema aufgenommen.

Revision des schweizerischen Präferenzschemas

  • 9 Die Zahlen sind aufgeführt und erläutert in der Studie von Marc Bacchetta, (Fussnote 4), S. 7.

30In der Schweiz ist die Revision des Zollpräferenzsystems in Ausarbeitung. Die Schweiz wendet das Allgemeine Präferenzsystem der UNCTAD seit 1972 an ; 1982 hat sie für die am wenigsten fortgeschrittenen Länder eine noch günstigere Behandlung eingeführt. 1992 wurde die Geltungsdauer um weitere fünf Jahre verlängert. 57 Entwicklungsländer sind durch das schweizerische Präferenzsystem begünstigt, darunter alle 47 LDC’s. Alle Industrieguter mit Ausnahme der Treibstoffe und Ole aus diesen Ländern können zollfrei in die Schweiz eingeführt werden, womit in dieser Kategorie alle Zölle abgebaut wurden. Es gibt auch keine mengenmässige Beschränkung. LDC’s geniessen Zollfreiheit bei sämtlichen Industrieprodukten. Die anderen Entwicklungsländer erfahren Einschränkungen, d.h. lediglich zwischen 50 und 75 Prozent Zollsenkung, auf Textilien, Bekleidung, Schuhen, Regenschirmen, Roh-Aluminium, elektrischen Batterien, Lampenschirmen aus Textil. Für weitere bestimmten Produkte, vor allem im Textilbereich, werden China, Hongkong, Macao, Nord- und Südkorea nur eine begrenzte oder keine Präferenzmarge gewährt. Im Agrarbereich ist die Vorzugsbehandlung eingeschränkt. Nur 125 oder rund 10 Prozent der Tarifpositionen im Agrarbereich fallen unter das Präferenzschema, ganz abgesehen davon, dass die mengenmässigen Beschränkungen den Zugang zum schweizerischen Markt für viele Landwirtschaftsgüter aus dem Süden erschweren oder gar verunmöglichen. Die LDC’s kommen in den Genuss einer Sonderbehandlung, u.a. durch 80 zusätzliche Tarifpositionen. Die LDC’s nützen die Zollpräferenzen bei den landwirtschaftlichen Produkten fast zu 100 Prozent aus (98,63 % 1993) ; die Entwicklungsländer insgesamt zu 87 Prozent (1993). Im Industriebereich ist die Ausnützung geringer, wobei auch hier die LDC’s mit 61 Prozent die gewährten Präferenzen besser ausnützen als die Entwicklungsländer insgesamt mit 46 Prozent9. Am meisten Vorteile aus dem Präferenzschema ziehen die Exporteure von verarbeiteten Produkten, 1993 waren dies in der Reihenfolge der Importe unter dem Präferenzschema China, Indien, Thailand, Südkorea, Hong Kong, Brasilien, Slowenien, Indonesien, Singapur und Malaysia. Das Schema kommt somit den bereits relativ gut entwickelten Ländern mit einer funktionierenden Exportindustrie zugute. Für die Förderung des Handels in den LDC’s beispielsweise braucht es zusätzliche Massnahmen.

31Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke fordert den Bund auf, bei der Revision des Systems und im neuen Bundesbeschluss folgende Reformansätze zu berücksichtigen :

  • Erosionsausgleich bei den Präferenzzöllen, damit diese im Zuge der generellen Zollsenkungen nicht ihre Bedeutung praktisch verlieren.

  • Eliminierung der Zollprogression mit zunehmendem Verarbeitungsgrad.

  • Honorierung durch zusätzliche Präferenzen für umwelt- und sozialgerechte Produktionsweisen.

  • Lockerung und Harmonisierung der Ursprungsregeln.

  • Erfassung aller Agrargüter, wo sinnvoll jedoch Erhaltung gewisser Agrarkontingente (bei Frischobst beispielsweise). Grundsätzlich soll die Lage der südlichen Landwirte besser berücksichtigt werden, worauf insbesondere die Reform der schweizerischen Agrarpolitik Rücksicht nehmen soll.

  • Anpassung der Präferenzen an die Sätze der bilateralen Freihandelsabkommen.

  • Auswahl der begünstigten Länder und Graduation zugunsten der LDC’s.

  • Aufnahme von Dienstleistungen und Investitionen in das Präferenzschema.

  • Unterstützung der Handelskapazitäten, besonders der LDC’s.

  • 10 Effets de l’Uruguay Round sur les Pays en Développement, IUED/LEA/ECODIAGNOSTIC, Genf, 1995. Volu (...)

32Eine Studie vom April 1995 über die Auswirkungen der Uruguay-Runde auf die Entwicklungsländer und über die notwendige Anpassung der handels- und wirtschaftspolitischen Massnahmen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit (vom BAWI in Auftrag gegeben)10 war zu ähnlichen Schlussfolgerungen gelangt. Bei der Länderauswahl solle jedoch sorgfältig erwogen werden, ob nicht Länder mit tiefen Einkommen (aber keine LDC’s) wie Bolivien von der gleichen Vorzugsbehandlung wie die LDC’s profitieren können. Die Schweiz solle den Spielraum der Umsetzung der autonomen Präferenzen nützen und so schnell als möglich die Revision in Kraft setzen. Die Bundesverwaltung sieht diesen Zeitpunkt inzwischen auf Ende 1996 hinausgeschoben, wenn nicht gar durch die Verzögerung der geltende Bundesbeschluss über das Jahr 1997 hinaus verlängert werden muss.

Zollpräferenzen 1994

33Die aufgrund des schweizerischen Präferenzsystems gewährten Zollerleichterungen für das Jahr 1994 sind in Tabelle Nr. 16 ausgewiesen. Danach hat sich der Ausnützungsgrad etwas verbessert gegenüber den Vorjahren. Die Einfuhren aus den Entwicklungsländern folgten auch 1994 dem sinkenden Trend ; ihr Anteil an den Gesamteinfuhren macht noch 7 Prozent aus. Diese Zahlen relativieren die Bedeutung des Präferenzsystems, welches Importe aus den Entwicklungsländern im Gesamtwert von 4 Milliarden Franken begünstigt, wobei etwas mehr als die Hälfte effektiv diese Präferenzen ausnutzt. Ein gut ausgebautes und im Sinne der Interessen des Südens revidiertes Präferenzsystem muss durch weitere handelsfördernde Massnahmen ergänzt werden, sollen die Zielländer eine signifikante Ausdehnung des Handels mit der Schweiz realisieren können.

Tabelle Nr. 16. Schweizerische Einfuhren und Zollpräferenzen 1992-1994

Tabelle Nr. 16. Schweizerische Einfuhren und Zollpräferenzen 1992-1994

Quelle : BAWI

5.3. Wirtschaftsdiplomatie

34Die Pflege der Beziehungen zwischen der Schweiz und den Partnerländern umfasst u.a. die Wirtschaftsdiplomatie. Die Vorbereitung gegenseitiger Wirtschaftsabkommen zur Intensivierung der Handelsbeziehungen und zur Erschliessung neuer Märkte sowie der Investitionstätigkeit gipfelt nach einer arbeitsintensiven Vorbereitungsphase in der Regel im Besuch von Delegationen auf hohem Niveau mit Vertretern aus der Verwaltung und von Seiten der Privatwirtschaft. Die Wirtschaftsdiplomatie mit den Entwicklungsländern beinhaltet oft auch die Ausgestaltung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit. Eine weitere Form der Kontaktpflege sind die Teilnahme an und die Durchführung von Handelsmessen, Wirtschaftsseminarien, dies oft in Zusammenarbeit mit den Handelskammern.

35In der Berichtsperiode (Dezember 1994 – Dezember 1995) waren folgenden Aktivitäten der Wirtschaftsdiplomatie zwischen der Schweiz und Entwicklungsländern von Bedeutung :

Asien

36Indien : : Im Februar 1995 besuchte eine gemischte Delegation unter der Leitung von Bundesrat Delamuraz Indien. Zwischen der Schweiz und Indien ist ein Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft, ein Investitionsschutzabkommen steht noch aus. Die Schweizer Exportwirtschaft beklagt in Indien das Verbot des Importes von Konsumgütern (Uhren, Nahrungsmittel), die hohen Zölle und Importbeschränkungen und den mangelnden Schutz des geistigen Eigentums (besseren Schutz fordert vor allem die Schweizer Pharmaindustrie). Mit der Liberalisierung der Wirtschaftspolitik und einem beeindruckenden Wirtschaftsreformprogramm (beraten von IWF und Weltbank) ist der indische Markt ein aufstrebender Handelspartner geworden, für den auch die Schweiz Interesse zeigt. Seit 1991 haben ausländische Investoren Zugang in Indien, doch brauchen Investitionen eine Bewilligung durch den Staat und sind vorerst noch sehr bescheiden.

37China : Im April 1995 leitete Bundesrat Cotti eine Reise in gemischter Mission für Kultur, Politik und Wirtschaft nach Peking, Shanghai und Kunming als Partnerstadt von Zürich. Ende Oktober 1995 führte Bundesrat Delamuraz in Wirtschaftsmission eine grosse gemischte Delegation ebenfalls auf eine Reise durch China.

  • 11 Bundesrat Cotti zitiert in : Tages-Anzeiger, 26.4.1995.

38Die bereits im Vorjahr geplante und zweimal verschobene Reise von Bundesrat Cotti wurde im April 1995 nachgeholt. Er wurde von einigen Wirtschaftsvertretern begleitet, obwohl der Vorort (Wirtschaftsverband) seinen Mitgliedern abgeraten hatte, den Aussenminister zu begleiten, weil er Ermahnungen Cottis zur Menschenrechtslage in China und dadurch eine Beeinträchtigung der Handelsbeziehungen befürchtete. In den bilateralen Gesprächen wurden die Wirtschaftsbeziehungen, aber auch die Menschenrechte „in einem kritischen und konstruktiven Dialog”11 erörtert.

  • 12 Die OECD-Staaten haben im sog. Helsinki-Paket die Bestimmungen für Mischfinanzierungen u.a. dahin (...)

39Der chinesische Markt mit 1,2 Milliarden Menschen und hohen Wachstumsraten des BIP ist für die Schweizer Exportwirtschaft von grossem Interesse. Mit 32 Vertretern der Schweizer Wirtschaft und weiteren Vertretern der Verwaltung war es die bis dahin grösste Delegation, welche im November 1995 Bundesrat Delamuraz bei seinem Besuch in China begleitete. Die Delegation war in Peking, in Shanghai und besuchte auch die Binnenprovinz Sichuan im Südwesten Chinas, mit 110 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste Provinz des Landes. Dort besichtigte die Delegation eine staatliche Fabrik, welche ihre Produktion u.a. durch den Import von Schweizer Infrastruktur diversifiziert hatte ; die Infrastrukturlieferungen wurden durch einen 1987 gewährten Mischkredit finanziert. Die neuen OECD-Richtlinien für Mischfinanzierungen12 erlauben es heute nicht mehr, staatliche Betriebe zu subventionieren, die nach kommerziellen Massstäben rentabel sind. In Vorbereitung, aber zum Zeitpunkt der Reise noch nicht unterschriftsreif, ist ein Projekt zur Gewährung von Starthilfen für Joint ventures von kleineren und mittleren Schweizer Firmen in China.

40Es wurde ein Abkommen über einen Schweizer Mischkredit in Hohe von 60 Millionen Franken unterzeichnet ; der Bund beteiligte sich mit 24 Millionen Franken in Geschenkform. Der gewährte Mischkredit ist der vierte und dient hauptsächlich zur Finanzierung von schweizerischen Lieferungen im Umweltschutzsektor. Im Zentrum der Wirtschaftsgespräche standen die bilateren Handelsfragen. Im Verlaufe des Jahres waren die schweizerischen Exporte nach China stark rückläufig gewesen, dies einerseits wegen des hohen Frankenkurses ; andererseits erliess China eine restriktive Kreditpolitik, welche auch die Abnehmer von Investitionsgütern und somit die schweizerischen Exportfirmen der Maschinenindustrie traf.

411993 und 1994 wurden zahlreiche Joint ventures geschlossen : Rund 90 schweizerische Firmen sind in Form von Joint ventures in China präsent und haben rund 2 Milliarden Franken in 160 Projekte investiert. Ein besonderes Interesse am chinesischen Dienstleistungsmarkt melden nebst den Banken auch die schweizerischen Versicherungsfirmen an, welche auf eine weitere Liberalisierung dieses Sektors in China hoffen (namentlich auf Erteilung der Lizenz für den Verkauf von Policen in China). Swissair wurde anlässlich des Besuchs die permanente Landeerlaubnis für die chinesische Handelsmetropole Shanghai (via Peking) erteilt. Beim Aufenthalt in Peking wurde dort eine Aussenstelle der schweizerisch-chinesischen Wirtschaftskammer eröffnet.

42Vor der Abreise der Delegation protestierten in Bern Vertreter von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen gegen eine allfällige Erteilung der ERG für schweizerische Beteiligungen am Bau des Drei-Schluchten-Dammes in China. Gemäss Bundesrat Delamuraz lagen zum Zeitpunkt der Reise keine diesbezüglichen Anträge an die ERG vor. Durch den Bau des Grossprojektes am Yangtse-Fluss müssen 1,5 Million Menschen umgesiedelt werden.

  • 13 Bundesrat Flavio Cotti, zitiert in : Tages-Anzeiger, 12.8.1995.

43Usbekistan, Tadschikistan, Kirgistan : 1996 hat die Schweiz den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE inne. Als Vorbereitung auf diese Präsidentschaft reiste Bundesrat Flavio Cotti im August 1995 in die zentralasiatischen Länder Usbekistan, Tadschikistan, Kirgistan. Dabei wurden auch die bilateralen Beziehungen erörtert. Usbekistan und Kirgistan sind Mitglieder der von der Schweiz angeführten Stimmrechtsgruppe im IWF. Vorerst erhält nur Kirgistan Finanzhilfe aus der Schweiz, während Usbekistan und Tadschikistan „noch keine Demokratien” seien und die Menschenrechtslage zu Besorgnis Anlass gibt13. Die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und diesen Ländern sind sehr bescheiden (40 Millionen Franken Exporte 1994). Als OSZE-Vorsitzende will sich die Schweiz für die Förderung der Demokratie und den Schutz der Menschenrechte einsetzen.

Lateinamerika

  • 14 Siehe dazu das Jahrbuch 1995.

44Im Sommer 1994 hatten gemischte Delegationen unter Bundesratsleitung die Länder Chile, Argentinien, Peru und Ekuador besucht14. An diese Besuche schlossen sich später Besuche auf Ebene der Staatssekretäre an : Unter der Leitung von Nicolas Imboden weilte im Dezember 1994 eine gemischte Delegation aus der Schweiz in El Salvador ; Ekuador, Kolumbien, Venezuela und Jamaica. In Ekuador und in Jamaika wurden Doppelbesteuerungsabkommen, mit El Salvador ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet.

45Im März 1995 weilte Staatspräsident Eduardo Frei aus Chile mit einer gemischten Delegation zu einem offiziellen Besuch in der Schweiz. Dabei hielt er vor dem Parlament eine Rede, was für die Schweiz eine Premiere darstellte.

46Im Juli 1995 weilte Bundesrat Delamuraz an der Spitze einer gemischten Delegation mit 12 Wirtschaftsvertretern in Brasilien, Argentinien und Mexiko. Ziel der Reise war die Pflege der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. In Brasilien wurden Beratungen um den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens geführt. Die Delegation brachte den Wunsch der Schweizer Exportwirtschaft nach besserem Schutz des geistigen Eigentums an und nach Abbau der hohen Importzölle, welche schweizerische Exporte nach Brasilien behinderten. Anlässlich dieser Reise nahmen die Delegationsvertreter an der Feier zum 50jährigen Bestehen der Schweizerisch-Brasilianischen Handelskammer teil. In Argentinien nahm der Bundesrat an der Inauguration des wiedergewählten Präsidenten Menem teil, in Mexiko galt der Besuch der Kontaktpflege zur neuen Regierung unter President Ernesto Zedillo und der Erschliessung neuer Investitionsmöglichkeiten. Als Basis dazu unterzeichneten die beiden Staaten in Mexiko ein Investitionsschutzabkommen. Brasilien und Mexiko sind die wichtigsten Handelspartner der Schweiz in Lateinamerika.

Afrika

47Ägypten : Im Mai 1995 weilte Bundesrat Delamuraz zusammen mit Wirtschaftsvertretern zu einem Besuch in Ägypten, wo der Bundesrat ein Entschuldungsabkommen in Hohe von 150 Millionen Franken unterzeichnete. Ägypten verpflichtete sich als Gegenleistung zur Einzahlung von 90 Millionen Franken in lokaler Währung in einen Entwicklungsfonds.

48Südafrika : President Mandela eröffnete im Oktober 1995 in Genf die Telecom, die weltweit grösste Ausstellung für Telekommunikation. Dabei warnte er davor, dass die technologische Entwicklung, wenn sie nicht allen Menschen zugänglich gemacht werde, den Graben in der Entwicklung verschärfe. Die Hälfte der Menschen habe heute keinen Zugang zu dieser fortgeschrittenen Technologie, was die Entwicklung aller hin zu einer gerechten Welt verunmögliche. Anlässlich seines Aufenthaltes in Genf führte Mandela mit den Bundesräten Villiger und Cotti Gespräche über die bilateralen Beziehungen, welche heute von beiden Seiten als gut eingestuft werden.

5.4. Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungsabkommen

  • 15 Die vollständige Liste der von der Schweiz abgeschlossenen Investitionsschutz- und Investitionsfö (...)

49Abkommen zum Schutz der Investitionen und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung fördern ein günstiges Investitionsklima. Bilaterale Investitionsschutzabkommen verbessern die Rechtssicherheit für schweizerische Investoren in den Vertragspartnerländern. In einem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen einigen sich die Vertragspartner über den Verzicht eines Teils ihrer Steuerhoheit, um zu vermeiden, dass Steuern auf Einkommen (und teilweise auch auf Vermögen) doppelt erhoben werden. Die Schweiz ist an solchen Abkommen interessiert und hat mit zahlreichen Entwicklungsländern diesbezügliche bilaterale Abkommen geschlossen15.

50Die Schweiz verfügt mit über 70 Investitionsschutzabkommen (74 unterzeichnet, 61 in Kraft, Stand 15.11.1995) über ein dichtes Netz bilateral geregelten Schutzes für schweizerische Investitionen. In den Abkommen wird die Behandlung der ausländischen Investitionen, der Kapital- und Gewinntransfer, die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen sowie die Streitbeilegung durch ein internationales Gericht geregelt. Die Zuständigkeit für die Investitionsschutzabkommen hat das Parlament an den Bundesrat delegiert. Die Abkommen sind bilateral geregelt, weil auf internationaler Ebene noch keine verbindliche multilaterale Regelung des Investitionsschutzes realisiert werden könnte. Anlässlich der Tagung des OECD-Ministerrates in Paris im Mai 1995 wurde das OECD-Sekretariat beauftragt, bis zur Ministerkonferenz 1997 ein multilaterales Investitionsabkommen zu entwerfen, welches dann zur internationalen Behandlung an die WTO weitergeleitet werden könnte.

51Die Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sind ebenfalls bilateral geregelt und gegenseitig wirksam. Sie folgen in der Regel dem Musterabkommen der OECD. Das Parlament muss die Doppelbesteuerungsabkommen genehmigen.

Lateinamerika

52Mit dem Abschluss der Investitionsschutzabkommen mit Brasilien und Mexiko ist für die Schweiz die Rechtssicherheit ihrer Investoren in den beiden wichtigsten lateinamerikanischen Investitionsländern nach langer Vorbereitung verbessert worden. Die Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien haben noch zu keinem Abschluss geführt ; mit Mexiko ist mit Wirkung ab Januar 1995 ein solches in Kraft.

53Brasilien : Brasilien ist der wichtigste Wirtschafts- und Handelspartner der Schweiz in Lateinamerika. Mit der Unterzeichung eines Investitionsschutzabkommens im November 1994 wird nun die Rechtssicherheit erhöht und soll die Attraktivität Brasiliens als Investitionsland noch verstärkt werden.

54Mexiko : 1995 könnte die Schweiz mit Mexiko ein Investitionsschutzabkommen abschliessen und somit langjährige und langwierige Verhandlungen zum Ziel führen. Mexiko ist ein begehrter Markt für schweizerische Investoren, welche mit dem Abschluss des gegenseitigen Abkommens im wesentlichen denselben Rechtsschutz erhalten wie Mexikos Natta-Partner USA und Kanada. Bundesrat Delamuraz unterzeichnete für die Schweiz das Abkommen anlässlich seines Besuches in Mexiko im Juli 1995. Das Investitionsschutzabkommen soll laut Delamuraz den mittleren Betrieben den Einstieg in Mexiko erleichtern, nachdem die grossen Schweizer Betriebe in Mexiko bereits present sind. Im September 1994 ist zwischen Mexiko und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Wirkung ab Januar 1995 in Kraft getreten.

55Ekuador : Im November 1994 haben die Schweiz und Ekuador ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. (Ein Investitionsschutzabkommen ist bereits seit 1971 in Kraft).

56Jamaika : Im Dezember 1994 haben die Schweiz und Jamaika ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet.

57El Salvador : Die Schweiz hat mit El Salvador im Dezember 1994 ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet.

58Kuba : Zwischen der Schweiz und Kuba ist im November 1995 ein Investitionsschutz- und Investitionsförderungsabkommen paraphiert worden. Die Paraphierung bedeutet, dass die Verhandlungen über den Inhalt abgeschlossen werden könnten. Somit kann die Unterzeichnung durch die Regierungen vorbereitet werden. Mit dem Abkommen werden Schweizer Investoren gleichgestellt wie die kubanischen Investoren. Damit verleiht Kuba den ausländischen (schweizerischen) Investoren den gleichen Status, der ihnen auch die meisten übrigen lateinamerikanischen Staaten gewähren. Der freie Transfer von Geschäftsgewinnen ins Ausland wird im Abkommen ausdrücklich festgeschrieben. In Streitfällen entscheidet ein internationales Schiedsgericht. Mit der Paraphierung des Investitionsschutzabkommens will die Schweiz ein deutliches Zeichen setzen und die Öffnung Kubas für ausländische Investitionen unterstützen.

Afrika

59Marokko : Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Marokko, welches im März 1993 unterzeichnet worden war, ist im Juli 1995 in Kraft getreten. Es sieht die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Einkommenssteuer vor und gilt rückwirkend auf 1. Januar 1995.

60Tunesien : Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Tunesien, unterzeichnet im Februar 1994, trat im April 1995 mit Wirkung ab Januar 1996 in Kraft.

Asien

61Indien : Das Doppelbesteuerungsabkommen, welches am 2. November 1994 unterzeichnet worden war, ist am 29. Dezember 1994 mit Anwendung ab 1. Januar 1995 für die Schweiz und ab 1. April 1995 für Indien (indisches Steuerjahr) in Kraft getreten.

62Philippinen : Verhandlungen über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit den Philippinen sind im Gange.

Osteuropa/GUS

63Ukraine : Mit der Ukraine hat die Schweiz im April 1995 ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen. Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen sollen 1996 aufgenommen werden.

64Rumänien : Das 1993 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien trat im Dezember 1994 rückwirkend ab Januar 1994 in Kraft.

65Russland : Mit Russland wurde im November 1995 ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, welches das 1986 mit der ehemaligen Sowjetunion abgeschlossene Abkommen über Steuerfragen ablösen soll.

66Mit der Paraphierung eines Abkommensentwurfes könnten die Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien (Mai 1995) und mit der Tschechischen Republik (Juni 1995) abgeschlossen werden. Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen sind im Gange mit der Slowakischen Republik bzw. geplant mit Weissrussland und mit Kasachstan.

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Bibliographie

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Quellen zum Teil 5.2.

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Effets de l’Uruguay Round sur les pays en developpement : quel rôle pour la politique commerciale de la Suisse ? Studie des Bundesamtes für Aussenwirtschaft, Autor : Marc Bacchetta, April 1995.

Zollpräferenzen und WTO : Höchste Zeit für eine Revision zugunsten des Südens !, Nadine Keim, Dokument des Entwicklungspolitischen Dokumentations- und Pressedienstes, 21.9.1995.

Compte tenu de nouveau contexte commercial international, il faut revitaliser le Système Généralisé de Préférences, CNUCED, Communique de Presse, 20.10.1995 (TAD/INF/ 2596).

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Tages-Anzeiger, 2.2.1995, 8.2.1995 (Indien).

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NZZ, 17.11.1995 (Kuba).

NZZ, 23.8.1995 (Marokko).

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Notes

1 Die Staaten Singapur, Bahamas, Katar, Kuwait, die Arabischen Emirate und Brunei gelten aufgrund ihres Entwicklungsstandes ab 1996 nicht mehr als Entwicklungsländer (OECD-Kriterien).

2 Quelle: Oberzolldirektion, Aussenhandelsstatistik der Schweiz 1994, Bern, 1995. Die wichtigsten Bezugs- und Absatzländer des schweizerischen Aussenhandels und der Finanzströme sind tabellarisch aufgelistet im statistischen Teil (I. Handel).

3 Richard Gerster in seinem Vortrag über die ERG : Stand und Perspektiven aus entwicklungspolitischerSicht, Bonn, 19.9.1994.

4 Gemäss geltendem Gesetz kann das Delkredere- oder kommerzielle Risiko von der ERG nur übernommen werden, wenn der Käufer oder Garant mehrheitlich staatlich ist oder eine öffentliche Aufgabe erfüllt (ERG-Bericht 1994, S. 10). Rund 90 Prozent des ERG-Gesamtengagements beinhaltet die Deckung des Delkredere-Risikos. Die zunehmende Privatisierung in den Entwicklungsländern führt zu einer Verlagerung von staatlichen Betrieben zur Privatwirtschaft, zu Geschäften also, für welche die ERG nicht vorgesehen ist. Eine Gesetzesrevision soll der ERG in Zukunft ermöglichen, private Zahlungsrisiken mitzuversichern.

5 Die ERG-Kommission ist zusammengesetzt aus vier Vertretern des Bundes (BAWI, DEH, Finanzverwaltung, BIGA), aus drei Vertretern der Industrie (Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins, Verein Schweizerischer Maschinen-Industrieller, Schweizerische Gesellschaft für chemische Industrie) sowie einer Vertreterin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.

6 Siehe Gerster, op.cit., S. 7.

7 Autonom bedeutet, dass die Präferenzen nicht mit den begünstigten Ländern ausgehandelt werden, einseitig bedeutet, dass die Begünstigung nicht auch für die Schweizer Exporte in diese Länder gilt (Reziprozität).

8 Siehe CNUCED, TAD/INF/2596.

9 Die Zahlen sind aufgeführt und erläutert in der Studie von Marc Bacchetta, (Fussnote 4), S. 7.

10 Effets de l’Uruguay Round sur les Pays en Développement, IUED/LEA/ECODIAGNOSTIC, Genf, 1995. Volume 4 befasst sich eingehend mit der Revision des Zollpräferenzsystems. An der ETHZ verfasste das Institut für Agrarwirtschaft ebenfalls eine Studie über die Zollpräferenzen und kam zum Schluss, dass die Wirksamkeit der Zollpräferenzen in bezug auf die drängenden Probleme der Agrarexportländer (sinkende Preise und Instabilität) minim sei. Die Möglichkeiten, das Präferenzsystem zugunsten der Entwicklungsländer weiter auszubauen, seien weitgehend erschöpft. Es müssten andere Instrumente der Handels- und Entwicklungspolitik angegangen werden. (Siehe Anwander/Häfliger/Rieder : GATT-Uruguay-Runde und das Allgemeine Präferenzensystem, Zurich, Juli 1995).

11 Bundesrat Cotti zitiert in : Tages-Anzeiger, 26.4.1995.

12 Die OECD-Staaten haben im sog. Helsinki-Paket die Bestimmungen für Mischfinanzierungen u.a. dahingehend verschärft, dass die Kredite nur gewährt werden können für Geschäfte, die nach rein kommerziellen Kriterien nicht rentabel wären. Mischkreditgeschäfte im Wert von über 3,7 Millionen Franken müssen gemäss Helsinki-Paket der entsprechenden Konsultationsgruppe der OECD gemeldet werden, womit Missbräuche ausgeschlossen werden sollen. Im Schweizer Mischkredit werden 40 Millionen Franken für „nicht rentable” Projekte im Umwelt- oder Sozialbereich reserviert ; 20 Millionen sind für die Finanzierung von Investitionsgütern in noch wenig entwickelte Provinzen Chinas bestimmt.

13 Bundesrat Flavio Cotti, zitiert in : Tages-Anzeiger, 12.8.1995.

14 Siehe dazu das Jahrbuch 1995.

15 Die vollständige Liste der von der Schweiz abgeschlossenen Investitionsschutz- und Investitionsförderungsabkommen (Stand Oktober 1994 : 67 Abkommen unterzeichnet) ist im Jahrbuch 1995 in Tabelle Nr. 15 aufgeführt. Ebenfalls die Liste der Doppelbesteuerungsabkommen mit Entwicklungsländern ist aufgeführt (Tabelle Nr. 16 ; 14 Abkommen mit Entwicklungsländern und 5 mit Ländern Osteuropas und der GUS unterzeichnet). Wir beschränken uns hier auf die seit Oktober 1994 neu unterzeichneten Abkommen.

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Table des illustrations

Titre Tabelle Nr. 14. Neugarantien nach Regionen
Crédits Quelle : ERG-Bericht 1994.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1331/img-1.png
Fichier image/png, 203k
Titre Tabelle Nr. 15. Gesamtengagement nach Regionen
Crédits Quelle : ERG-Bericht 1994.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1331/img-2.png
Fichier image/png, 272k
Titre Tabelle Nr. 16. Schweizerische Einfuhren und Zollpräferenzen 1992-1994
Crédits Quelle : BAWI
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1331/img-3.png
Fichier image/png, 205k
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Pour citer cet article

Référence papier

« V. Aussenwirtschaftspolitik »Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 15 | 1996, 126-144.

Référence électronique

« V. Aussenwirtschaftspolitik »Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [En ligne], 15 | 1996, mis en ligne le 17 mai 2013, consulté le 19 avril 2024. URL : http://journals.openedition.org/sjep/1331 ; DOI : https://doi.org/10.4000/sjep.1331

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Droits d’auteur

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