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Jahresübersicht

II. Internationale Verhandlungen

p. 11-95

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2.1. Internationale Finanzbeziehungen

1In diesem Kapitel behandeln wir die durch den Kapitaltransfer geprägten Beziehungen zwischen den Entwicklungsländern und den Ländern der OECD, namentlich auch der Schweiz. Damit wollen wir den Rahmen beschreiben, in dem sich die Beziehungen der Schweiz zu den Entwicklungsländern und den Transitionsländern abspielen.

  • 1 Die Zahlen basieren auf dem Bericht des Entwicklungsausschusses der OECD 1994 : Rapport 1994 du C (...)

21993 flossen gemäss OECD insgesamt, private und öffentliche Gelder zusammengenommen, 162,7 Milliarden Dollar von den Industrieländern in die Entwicklungsländer, das waren gegenüber 1992 15 Milliarden Dollar mehr (147,8). 1994 betrug der Netto-Kapitalfluss 183,8 Milliarden Dollar. Eine Ubersicht des Netto-Kapitaltransfers und dessen Zusammensetzung der letzten Jahre liefert Tabelle 31. In der Zeitperiode von 1986 bis 1994 hat sich das Total des Netto-Kapitaltransfers mehr als verdoppelt (74,8 Milliarden Dollar 1986 und 183,8 Milliarden Dollar 1994). Geprägt sind die Finanzbeziehungen durch einen bis in die neunziger Jahre stets steigenden, ab 1992 jedoch wieder sinkenden Trend bei der öffentlichen Entwicklungshilfe und durch eine stete Ausdehnung des privaten Kapitaltransfers. Der sinkende Trend bei den öffentlichen Entwicklungsaufwendungen der Industrieländer wird begleitet von einer neuen Ausrichtung der Hilfe, d.h. insbesondere einer Konzentration auf weniger Länder. Die private Entwicklungshilfe macht einen kleinen Anteil des Netto-Kapital-flusses aus (3,1 % 1994) ; sie nahm bis 1992 kontinuierlich zu und verzeichnet seither eine Abnahme.

3Privater Kapitalfluss : Motor des Wachstums sind seit 1992 die privaten Kapitalflüsse. Diese fliessen in erster Linie in die Länder mit aufstrebenden Märkten.

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Tabelle Nr. 3. Nettokapitalstrom in die Entwicklungsländer (in Mrd. $ zu laufenden Preisen)

Tabelle Nr. 3. Nettokapitalstrom in die Entwicklungsländer (in Mrd. $ zu laufenden Preisen)

a) Ohne Erlass von Nicht-EZA-Schulden 1990-1992.
b) Ohne die Obligationen-Anleihen der Banken (in Rubrik III.3. enthalten) und ohne garantierte Kredite (in der Rubrik Exportkredite enthalten).

Quelle : OECD

5Die privaten Kapitalflüsse umfassen die Bankkredite, welche 1992 eine spektakuläre Ausdehnung verzeichneten und seither wieder rückläufig sind (1992 31 Milliarden Dollar ; 1993 9 Milliarden Dollar ; 1994 21 Milliarden Dollar), die Obligationenanleihen (1993 36,6 Milliarden Dollar und 1994 32,7 Milliarden Dollar), die privaten Direktinvestitionen (rund 39 Milliarden Dollar 1993, 47 Milliarden Dollar 1994).

6Wie im vorangehenden Kapitel bereits erwähnt, konzentrieren sich die privaten Gelder auf sehr wenige ausgewählte Länder mit relativ hoch entwickelten Märkten in Asien und in Lateinamerika ; unter den ärmeren Ländern sind besonders die Volkswirtschaften mit Märkten von grossem Ausmass von Interesse (China, Indien, Indonesien). Praktisch irrelevant für die Privatkapitalflüsse sind die ärmsten Entwicklungsländer. Dort reicht der private Kapitaltransfer nicht aus, um den Rückgang der öffentlichen Entwicklungshilfe aufzufangen.

  • 2 Die OECD ist daran, ihr Entwicklungshilfe-Konzept zu überarbeiten, was sich auch auf die statistisc (...)

7Öffentliche Entwicklungsfinanzierung : Dieser Beitrag umfasst die Summe der von Regierungen geleisteten bilateralen und multilateralen Entwicklungsausgaben (netto). Die OECD unterscheidet zwischen öffentlicher Entwicklungsfinanzierung im eigentlichen Shn und anderer öffentlicher Entwicklungsfinanzierung. Letztere weisen beispielsweise die Ausgaben für Friedenssicherung aus2. Die öffentliche Entwicklungsfinanzierung betrug insgesamt 70,5 Milliarden Dollar 1992, 69,5 Milliarden Dollar 1993 und 70,2 Milliarden Dollar 1994 ; der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) war jeweils 59,5 Milliarden Dollar, 56,2 Milliarden Dollar und 59,7 Milliarden Dollar. Der Anteil am BSP war 1994 mit 0,30 Prozent im Durchschnitt der tiefste Stand seit zwanzig Jahren. Das von der UNO gesetzte Ziel von 0,70 Prozent erfüllen lediglich vier Länder : Danemark, Norwegen, Schweden und Holland. Die Schweiz wies 1994 mit öffentlichen Aufwendungen von insgesamt 1,317 Milliarden Franken einen Anteil von 0,36 Prozent des BSP aus.

8Die Exportkredite spielen 1994 bei der Entwicklungsfinanzierung wieder eine wichtigere Rolle ; sie machten 1994 netto 3,2 Milliarden Dollar aus gegenüber –0,9 Milliarden Dollar im Vorjahr. Ihren Höchststand verzeichneten die Exportkredite 1989 mit 9,4 Milliarden Dollar netto.

9Ein bedeutender Teil der öffentlichen Entwicklungshilfe wird kostenlos zur Verfügung gestellt (62 %), der Rest zu sehr günstigen Bedingungen. Die Schweiz gewährt ihre öffentliche Entwicklungshilfe gänzlich in Geschenkform.

10Multilaterale Entwicklungsfinanzierung : Diese umfasst sämtliche Netto-Kredite von IWF, Weltbank, Regionalen Entwicklungsbanken und anderen Entwicklungsagenturen. Dieser Beitrag (1993 : 24 Milliarden Dollar) ist im erwähnten Total gemäss OECD von 162,7 Milliarden Dollar 1993 inbegriffen.

  • 3 Deren jeweils aktuelle Ausgestaltung ist in den betreffenden Jahrbüchern seit 1982 dokumentiert.

11Der internationale Kapitalfluss geriet 1982 ausser Kontrolle und führte zusammen mit anderen Wirtschaftsfaktoren zum Ausbruch der Schuldenkrise, die seither durch die sog. Schuldenstrategie verwaltet wird3. Im folgenden konzentrieren wir uns auf die Analyse des aktuellen Standes des Verschuldungsproblems und der Schuldenstrategie und der Rolle der internationalen Finanzinstitutionen von Bretton Woods – IWF und Weltbank.

2.1.1. Aussenverschuldung

  • 4 Wir basieren hier auf den World Debt Tables der Weltbank.

12Die Aussenverschuldung ist ein wichtiger Indikator für das Gleichgewicht einer Volkswirtschaft und hat Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung. Seit Ausbruch der Schuldenkrise 1982 widmet die internationale Staatengemeinschaft der Entwicklung der Aussenschuld der Entwicklungsländer besondere Aufmerksamkeit. Dabei ist nebst dem nominellen Stand des Schuldenstocks insbesondere die Hohe des Schuldendienstes in bezug auf die Exporterlöse von besonderem Interesse, zeigt doch die Schuldendienstquote an, in welchem Ausmass die Verschuldung eine anderweitige Verwendung der Exporterlöse verhindert und somit entwicklungshemmend wirken kann. Die Daten über die Aussenverschuldung und deren Komponenten werden systematisch ausgewiesen in den Verschuldungstabellen der Weltbank4.

13Zahlreich sind die Initiativen der letzten Jahre, welche unter dem Begriff des Schuldenmanagements zusammengefasst werden können. Massnahmen im Rahmen der Schuldenstrategie sind :

  • Umschuldungen im Rahmen des Pariser Klubs (multilaterale Umschuldungen öffentlicher Schulden) gemäss sog. Umschuldungs-Menus (verschiedene Optionen für Umschuldungsbedingungen je nach Entwicklungsstand des Landes),

  • bilaterale Umschuldungen und Schuldenerlass öffentlicher Schulden,

  • Umschuldungen von öffentlichen Schulden gegenüber privaten Gläubigern im Rahmen des sog. Londoner Klubs,

  • Rückkäufe kommerzieller Schulden über die Schuldenreduktionsfazilität der Weltbank sowie Brady-Operationen (ähnlich der Umschuldungen im Londoner Klub),

  • Verhandlungen über Umschuldungen oder Schuldenrückkäufe und -erlasse mit Gläubigerstaaten, die nicht Mitglieder des Pariser Klubs sind (z.B. mit Osteuropa oder lateinamerikanischen Gläubigern),

  • Neue bilaterale und multilaterale Finanzierungsmechanismen, welche die multilateralen Schulden betreffen.

14Der wichtigste Politikansatz sind sicher die zahlreich eingeleiteten Strukturanpassungsprogramme in den Entwicklungsländern, welche der Internationale Währungsfonds, in Abstimmung mit der Weltbank, mit dem betreffenden Land vereinbart. Diese die gesamte Politik (Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik) eines Landes betreffenden Reformprogramme sind Voraussetzung für weitere multilaterale Kredite einerseits, sind aber andererseits auch Bedingung für Umschuldungen im Rahmen des Pariser Klubs. Einen Schritt vorwärts Richtung signifikante Schuldenerleichterung bedeutet der durch die sieben wichtigsten Industrieländer am Wirtschaftsgipfel 1994 in Neapel gemachte Vorschlag, ausgewählten ärmeren hochverschuldeten Ländern Umschuldungen im Pariser Klub zu gewähren, die eine Schuldenreduktion von bis zu 67 Prozent vorsehen. Diese als Neapel-Terms eingeführte weitergehende Umschuldungskonzession soll diesen wirtschaftlich schlecht stehenden Ländern Erleichterung bringen.

15Die Aussenschuld der Entwicklungsländer hat stetig zugenommen und erreichte 1994 den Stand von 1’945 Milliarden Dollar. Tabelle 4 zeigt die Entwicklung der Aussenschuld der letzten vier Jahre. Während einige Länder in bezug auf das Schuldenproblem heute etwas besser dastehen als früher, ist die Situation für andere Entwicklungsländer, gerade die ärmsten unter ihnen, prekär.

Tabelle Nr. 4. Kennzahlen zur Aussenverschuldung1 der Entwicklungsländer (in Mia. $)

Tabelle Nr. 4. Kennzahlen zur Aussenverschuldung1 der Entwicklungsländer (in Mia. $)

1) Die Weltbank weist hier die Aussenverschuldung der an sie berichtenden Entwicklungsländer und Ostländer aus. In den Schuldentabellen 1994-95 sind es 137 Länder.
2) Provisorische Angaben.

Quelle : World Bank, World Debt Tables 94-95.

16Der effektiv geleistete Schuldendienst hat sich in den letzten Jahren auf einem Niveau von rund 150-160 Milliarden Dollar (OECD-Angaben) eingependelt, obwohl die nominelle Aussenschuld stetig wächst. Dies erklärt sich durch folgende Tatsachen :

  • Sinkendes internationales Zinsniveau,

  • Zunahme der Kredite zu weichen Bedingungen am Total der Schuld,

  • Intensive Umschuldungsaktivitäten,

  • Erste bilaterale Schuldenerlasse (noch zögernd, wobei die Schweiz hier eine Pionierrolle spielt),

  • Steigende Zahlungsrückstände.

17Dabei darf nicht übersehen werden, dass viele hochverschuldete Entwicklungsländer nach wie vor grosse Mühe haben, ihren Verpflichtungen nachzukommen, was sich u.a. in der Zunahme der geschuldeten Fälligkeiten zeigt (nomineller Schuldendienst). Hier setzt eine an die Institutionen von Bretton-Woods herangetragene Initiative ein, welche Erlass von multilateralen Schulden verlangt. Die Schweiz unterstützte die Prüfung dieses erstmals an der Jahrestagung von IWF und Weltbank 1995 diskutierten Vorschlags. Aufgrund des hohen zusätzlichen Mittelbedarfs dürfte es schwierig sein, diesen Vorschlag in absehbarer Zeit umzusetzen.

18Summarisch gesehen, haben sich die globalen Indikatoren des Verschuldungsproblems verbessert, insbesondere in bezug auf die Wachstumsrate des BIP und auf das Exportwachstum. Die betreffenden Indikatoren zeigen das Verhältnis der Aussenschuld zu den Exporten auf (gibt Auskunft über die Zahlungsfähigkeit einer Volkswirtschaft), ebenso wie das Verhältnis des Schuldendienstes zu den Exporterlösen (Indikator für die Liquidität), welche sich beide schon seit 1985 allmählich verbessern. Diese Gesamtdurchschnittswerte lassen allerdings keine Aussage über die Situation der einzelnen Volkswirtschaften zu, die sich trotz der positiven globalen Tendenz auch verschlechtern kann.

19Hochverschuldete wenig entwickelte Länder sind zwingend auf weitere Schuldenerleichterungen angewiesen, sollen sie den Weg zu nachhaltigem Wachstum einschlagen können. In ihrem Schuldenbericht 1994 weist die Weltbank die Aussenschuld der 32 hochverschuldeten Niedrigeinkommen-Länder (Severely indebted lowincome countries, SILIC’s) per Ende 1993 mit 196 Milliarden Dollar aus. Das sind mehr als das kumulierte Bruttoinlandprodukt dieser (meist afrikanischen) Staaten. Davon waren 61 Prozent bilaterale Kredite (wovon zwei Drittel Pariser Klub), und ein Viertel dieser Schulden sind Verpflichtungen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken und IWF. 8 Prozent nur betrafen private Gläubiger. Die Initiative zu weiterem Entgegenkommen der bilateralen Gläubigerländer im Rahmen des Pariser Klubs (Neapel-Terms) und ein Entgegenkommen bei den multilateralen Schulden sind für diese Länder zukunftsweisend.

2.1.2. Umschuldungen im Rahmen des Pariser Klubs

20Der Pariser Klub ist das Gremium der bilateralen öffentlichen Gläubiger, vor dem die Entwicklungsländer die Modalitäten für die Umschuldung ihrer Fälligkeiten verhandeln können. Die im Pariser Klub multilateral vereinbarten Modalitäten setzen den Rahmen für die Optionen, aus denen die Regierungen die für sie passende für das bilaterale Umschuldungsabkommen auswählen.

  • 5 Im Jahrbuch 1995 wurden im Kapitel 1.3. Umschuldungen von Auslandschulden die geltenden Modalitäten (...)

21Die sieben führenden Industrieländer (G-7) haben anlässlich ihres Jahrestreffens in Neapel im Juli 1994 dem Pariser Klub das Mandat erteilt, eine Modalität für weitere Schuldenerleichterungen für die ärmsten und am höchsten verschuldeten Länder zu schaffen. Im Dezember 1994 haben die Gläubigerländer des Pariser Klubs nach zähen Verhandlungen die sog. Neapel-Bedingungen vereinbart. Die auf höchster politischer Ebene veranlasste weitere Erleichterung für die ärmsten hochverschuldeten Länder war nicht leicht umzusetzen. Viele Gläubigerländer hätten aus budgetpolitischen Gründen lieber an den Trinidad-Bedingungen (bis zu 50 % Erlass, auch als verbesserte Toronto-Bedingungen aufgeführt) festgehalten (USA), andere Länder drängten darauf, die Abschreibungsquote auf 80 % zu erhöhen (Frankreich). Schliesslich kam der Kompromiss bei 67 % zustande, wobei es durchaus denkbar ist, dass dieser Satz in Zukunft weiter erhöht werden könnte. Dies im Sinne einer Fortführung der Aufweichung der Umschuldungsbedingungen, die von den „harten” Toronto-Bedingungen vor zwei Jahren zu den weicheren Toronto-Bedingungen (oder Trinidad-Bedingungen) führten und nun zu den noch weicheren Neapel-Modalitäten.5

22Die Neapel-Modalitäten entsprechen einer Matrix mit zwei Umschuldungsvarianten mit wie bisher je drei Optionen : Entweder einer Reduktion von 67 Prozent oder 50 Prozent des Schuldenstocks oder der Schuldenfälligkeiten mit den Optionen Schuldenabbau (Reduktion der Schuld, Marktzins auf verbleibende Schuld), Schuldendienstabbau (Aufrechterhaltung der Nominalschuld, Reduktion des Umschuldungszinses) oder Fristerstreckung für die Nominalschuld mit Kapitalisierung der fälligen Zinsen (Marktzins). Die Neapel-Bedingungen werden Ländern gewährt, welche ein Pro-Kopf-Einkommen von unter 500 Dollar (1993) oder ein Verhältnis zwischen Aussenschuld und Exporterlösen von über 350 aufweisen ; sie betreffen die gewährten staatlichen oder staatlich garantierten Exportkredite.

23Schuldenstock-Reduktion : Schuldnerländern, die einem der obengenannten Kriterien entsprechen und eine gute Zahlungsmoral nachweisen können, wird eine konzessionelle Umschuldung mit einer Reduktion des Gegenwartwertes der Schuldenmasse (Stock) von 67 Prozent (Rückzahlung des Saldos innerhalb von 30 Jahren mit 3 Karenzjahren) eingeräumt. Den bisherigen Toronto-Ländern, die obige Kriterien nicht erfüllen, wird auch weiterhin eine Schuldenstockreduktion von 50 Prozent (Rückzahlung des Saldos innerhalb von 20 Jahren mit 3 Karenzjahren) gewährt. Ziel dieser weitergehenden konzessionellen Konsolidierung ist es, dem Schuldnerland zu ermöglichen, endgültig aus der „Umschuldungsspirale” auszubrechen und die freiwerdenden Ressourcen für den Wiederaufbau oder den Ausbau der wirtschaftlichen Entwicklung einzusetzen.

24Schuldenfälligkeiten-Reduktion : Das Maturity-Treatment (Fälligkeiten) ist für diejenigen Länder vorgesehen, die bis anhin den Schuldendienst nur unbefriedigend geleistet haben und somit nicht die oben geforderte „hohe Zahlungsmoral” nachweisen können. Hier stehen je nach Länderkategorie wiederum eine Reduktion von 50 Prozent (Rückzahlung innerhalb von 23 Jahren ohne Karenzfrist) oder von 67 Prozent (Rückzahlung innerhalb von 30 Jahren ohne Karenzfrist) zur Wahl.

25Konventionelle Umschuldungen : Den übrigen Länderkategorien stehen nach wie vor die konventionellen Bedingungen für die Umschuldung zur Auswahl. Es gilt eine Rückzahlungsdauer für den umgeschuldeten Betrag von 10 Jahren (5 Jahre Karenzfrist und 5 Jahre Rückzahlung). Um nach Ablauf der Karenzfrist stark ansteigende Rückzahlungen zu vermeiden, wurde die Option der „blended payments” (Rückzahlung in progressiven Raten) eingeführt.

26Houston-Bedingungen : Für Länder mit mittlerem Einkommen hatte der Pariser Klub auf Vorschlag des G-7-Treffens in Houston 1990 eine Option für Verbindlichkeiten aus öffentlichen Entwicklungskrediten eingeführt, die sog. Houston-Bedingungen. Diese ermöglichen eine Rückzahlungsfrist von 20 Jahren (einschliesslich 10 Karenzjahre) für die Verbindlichkeiten aus öffentlichen Entwicklungskrediten. Die anderen fälligen öffentlichen Schulden müssen innerhalb von 15 Jahren zurückbezahlt werden, wobei 8 Jahre Karenzfrist eingeräumt werden. Der Umschuldungszins wird marktmässig festgelegt.

Umschuldungen 1994

271994 führten 16 Entwicklungs- oder Transitionsländer Umschuldungsverhandlungen mit dem Pariser Klub, die zu einem multilateralen Abkommen führten. Im ersten Halbjahr 1995 waren es bereits wieder 15 Länder, welche multilaterale Vereinbarungen abschlossen ; zehn Ländern wurden die neuen Neapel-Bedingungen gewährt. Die Ubersicht zeigt Tabelle 5.

28Kambodscha kam als erstes Land in den Genuss der Neapel-Bedingungen. Damit steht es den Regierungen für die bilateralen Verhandlungen offen, ob sie bis zu 67 Prozent ihrer gegenüber Kambodscha ausstehenden Guthaben abschreiben, oder ob sie diese vor Ende 1985 (Cut-off-Datum) gewährten Darlehen in Form langfristiger, mit einem Vorzugszins ausgestattete, Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 33 Jahren zugestehen.

29Welche Verbindlichkeiten in die Umschuldung eingeschlossen werden können, bestimmt u.a. das Cut-off-Datum. Wie in der Tabelle ersichtlich, kann dieses sehr weit zurückliegen (1981 im Falle von Uganda). Das Cut-off-Datum bestimmt den Zeitpunkt der Schulden-Bilanz : Es werden die aktuellen Fälligkeiten umgeschuldet, die auf Verbindlichkeiten bis zum Cut-off-Datum zurückgehen. Im Beispiel Uganda betrifft dies somit die am 1. Februar 1995 fällige Schuld, die auf Verbindlichkeiten beruht, die vor dem 1. Juli 1981 eingegangen wurden. Das Cut-off-Datum ist ein eisernes Prinzip des Pariser Klubs, an dem er festhält. Bestrebungen von Entwicklungsländern und von Entwicklungsorganisationen, dieses Datum näher in die Gegenwart heranzuziehen, um wesentliche Schuldenerleichterungen zu ermöglichen, stehen die Gläubigerländer im Pariser Klub sehr ablehnend gegenüber. Dies schränkt ihrer Meinung nach die Bereitschaft für neue garantierte Exportkredite stark ein.

30Dem Wunsch nach Umschuldungsabkommen ausserhalb der „Neapel-Ländergruppe”, die eine Einigung über mehrere Jahre hinweg im Sinne eines Gesamtpaketes ermöglichen, stehen die Gläubiger skeptisch gegenüber, wobei begründete Ausnahmen möglich sind. Beispielsweise drängt Russland darauf, ein solches Gesamtpaket abzuschliessen, um nicht langer alle Jahre eine neue verhandlungsintensive Umschuldungsvereinbarung treffen zu müssen. Die Regel des Pariser Klubs lautet indessen, dass die Umschuldungsvereinbarung sich an die Frist des jeweils vorgängig mit dem IWF eingegangenen kurzfristigen (1-3 Jahre) Beistandsübereinkommens hält.

Tabelle Nr. 5. Multilaterale Umschuldungsabkommen

Tabelle Nr. 5. Multilaterale Umschuldungsabkommen

Quelle : Bundesamt für Aussenwirtschaft.

2.1.3. Bilaterale Umschuldungen und Entschuldungsmassnahmen der Schweiz

Umschuldungen

31Die Schweiz nimmt aktiv an den multilateralen Verhandlungen des Pariser Klubs teil, wenn sie mit einem wesentlichen Beitrag (de minimis-Klausel ; 1 Million Franken) am Umschuldungspaket beteiligt ist. Sie trifft anschliessend an die multilateralen Verhandlungen die bilateralen Abkommen mit den betreffenden Schuldnerländern.

321994 unterzeichnete die Schweiz 8 bilaterale Umschuldungsabkommen ; im ersten Halbjahr 1995 waren es 5 Abkommen (inkl. Slowenien und Macedonien). Die Übersicht findet sich in Tabelle 6.

Tabelle Nr. 6. Bilaterale Umschuldungsabkommen

Tabelle Nr. 6. Bilaterale Umschuldungsabkommen

Quelle : Bundesamt für Aussenwirtschaft.

Entschuldungsmassnahmen

  • 6 Die Zwischenbilanz wurde im Mai 1995 vorgenommen von der vom Bund und der Arbeitsgemeinschaft der H (...)

33Für Entschuldungsmassnahmen hat der Bund eine Entschuldungsfazilität von insgesamt 500 Millionen Franken eingerichtet. Damit handelte die Schweiz als Vorreiterin für den Erlass bilateraler öffentlicher Schulden. Eine Zwischenbilanz der Entschuldungsinitiative gibt folgendes Bild6 :

  • Mit 71 Millionen Franken kaufte der Bund Lieferantenselbstbehalte ERG-garantierter Kredite und kann damit ein Entschuldungsvolumen in Hohe von 1,3 Milliarden Franken bereitstellen, das 28 Schuldnerländer betrifft. In einem weiteren Schritt müssen nun die Verhandlungen mit diesen Ländern geführt werden, um dieses Entschuldungspotential von 1,3 Milliarden Franken effektiv zu realisieren.

  • Mit 42 Millionen Franken beteiligte sich die Schweiz an der IDA-Fazilität für den Rückkauf nicht garantierter kommerzieller Bankschulden. Die Sekundärmarktpreise der zurückgekauften Schulden lagen zwischen 9 Prozent (Nicaragua) und 18 Prozent (Niger).

    • 7 Im Falle von Peru dienten die Gelder als Katalysator für ein neues Programm des IWF in der Höhe von (...)

    Mit einem Betrag von 69 Millionen Franken wurden Rückstände von sieben Ländern bei der Weltbank, dem IWF und den regionalen Entwicklungsbanken kofinanziert. Die Aktion betraf die Länder Nicaragua, Peru, Vietnam, Niger, Haiti, Ruanda, Guinea-Bissau. Insgesamt wurden dadurch multilaterale Schulden von 420 Millionen Dollar getilgt7.

  • Vier Länder (Ghana, Kapverden, El Salvador, Simbabwe) profitierten von den Komplementärmassnahmen im Rahmen des schweizerischen Entschuldungsprogramms : insgesamt 45 Millionen Franken in Form von Beiträgen zur Unterstützung der Reformprogramme.

Kreative Entschuldung : Gegenwertfonds

34– In elf der von bilateralen Entschuldungsaktionen begünstigten Ländern wurden Gegenwertfonds in lokaler Währung eingerichtet, und zwar in Hohe der Konversionsrate des Schuldenerlasses : Bolivien, Honduras, Jordanien, Tansania, Peru, Sambia, Elfenbeinküste, Senegal, Ekuador, Philippinen und Ägypten. Die Konversionsrate schwankte zwischen 8 Prozent im Falle Sambias, 50 Prozent auf den Philippinen und 60 Prozent in Ägypten. Mit den Gegenwertfonds werden Entwicklungsprojekte gefördert. In sechs Ländern wurde auf die Errichtung eines Gegenwertfonds verzichtet (Nicaragua, Mosambik, Mali, Guayana, Mauretanien und Guinea-Bissau). Gründe sind ein zu geringes Schuldenvolumen und/oder Inflationsgefahr durch die Schaffung eines Fonds in lokaler Währung. Mit Guinea-Bissau wurde erstmals ein immaterieller Gegenwert ausgehandelt : Die Regierung verpflichtete sich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung eines Naturreservates zu schaffen. Seit Mai 1995 kamen Entschuldungen mit Ägypten (150 Millionen Franken) und mit den Philippinen (42 Millionen Franken) hinzu, wo in beiden Fällen Gegenwertfonds eingerichtet wurden. Auf den Philippinen dient der Gegenwertfonds (21 Millionen Franken) zur Finanzierung einer einheimischen privaten Stiftung, die von NGO’s verwaltet wird und Entwicklungskredite vergibt. Bezüglich der Autonomie dieser Stiftung hat das Abkommen Modellcharakter. In Ägypten wurde ein Gegenwertfonds in Hohe von 90 Millionen Franken eingerichtet.

35Für die Durchführung der Entschuldungsmassnahmen hat sich in der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit institutionell gesehen Neuland aufgetan : es arbeiten verschiedene Akteure zusammen. Das BAWI ist für die makroökonomischen Belange einschliesslich der Durchführung der Entschuldungsmassnahmen bis zur Errichtung des Gegenwertfonds zuständig ; die DEH für die operationellen Aspekte der Gegenwertfonds-Verwendung, die Entschuldungsstelle der Arbeitsgemeinschaft fungiert als Konsulentin der beiden Bundesstellen, z.B. unterstützt sie die Erarbeitung des jeweiligen Konzeptes für die Errichtung eines Gegenwertfonds.

2.1.4. Internationaler Währungsfonds

  • 8 1 SZR = 1,56 $ im Mittel der Berichtsperiode.

36Der Internationale Währungsfonds machte im Geschäftsjahr 1994/95 (per 30. April) Kreditzusagen in Rekordhöhe von 15,4 Milliarden Sonderziehungsrechten (SZR, das sind 24,1 Milliarden US-Dollar)8. Beansprucht wurden insgesamt 11,2 Milliarden SZR oder fast doppelt so viel wie im Vorjahr. Namhafte Mittelzusagen gingen an Mexiko (14 Mrd. SZR) und an Russland (4,3 Mrd. SZR). Die Schweiz ist im Exekutivrat des IWF vertreten und setzte sich dort dafür ein, dass die vom IWF verlangten Stabilisierungsprogramme in den Entwicklungsländern Rücksicht auf die ärmsten Bevölkerungskreise nehmen, z.B. durch die Schaffung von sozialen Sicherheitsnetzen. Die Schweiz unterstützt die Aufstokkung der IWF-Mittel und die Neuzuteilung der SZR. Sie gab weiter ihre Zusage, sich an der ESAF-II zu beteiligen.

37Die Mexiko-Krise prägte das Geschäftsjahr 1994/95 des IWF am nachhaltigsten. Die Kreditzusagen zur Überbrückung der mexikanischen Liquiditätskrise übertrafen mit 14,1 Mrd. SZR (18 Mrd. $) die Kredite in Hohe von 12,1 Mrd. SZR, die der IWF Mexiko auf dem Höhepunkt der Schuldenkrise von 1982/83 bereitstellen musste. Mit dieser Kreditzusage ging der IWF auf 600 Prozent der Quote Mexikos, was einen Ausnahmefall darstellt. Die Regel wäre maximal 300 Prozent kumulativ für drei Jahre. Von den genannten Zusagen fallen 5,3 Mrd. SZR ins Berichtsjahr 1994/95. Dieser Mexiko-Kredit ist der grösste je zugesagte IWF-Kredit an ein Mitglied.

38Die zweite Mexiko-Finanzkrise wurde durch die schnellen und massiven Kreditzusagen des IWF (und durch die massive Finanzhilfe der USA) in Grenzen gehalten. Unter den Mitgliedländern des IWF ist allerdings die Meinung geteilt darüber, ob eine derart hohe Kreditvergabe sinnvoll und notwendig gewesen sei. Kritiker bezweifeln, dass die Mexiko-Krise diesmal zu einer globalen Finanzkrise geführt hätte, seien doch die Banken bei ihrer Kreditpolitik gegenüber Mexiko nach 1982 vorsichtiger gewesen als in den siebziger Jahren. Sie schätzen, dass das internationale Finanzsystem im Gegensatz zu 1982 diesmal nicht ernsthaft bedroht gewesen sei.

  • 9 David Folkerts-Landau und Takatoshi Ito, International Capital Markets, IWF, August 1995. Aus diese (...)

39Die Erfahrungen mit Mexiko haben jedenfalls auch beim IWF zu einer veränderten Haltung in Fragen der Freizügigkeit im Kapitalverkehr geführt. Empfahl der IWF früher den Entwicklungsländern, den Kapitalverkehr kompromisslos zu liberalisieren, so empfiehlt er in einer aktuellen Studie über die internationalen Kapitalmärkte den Entwicklungsländern, strengere Kontrollen und auch gewisse Einschränkungen im Kapitalverkehr einzuführen9. Die vom IWF vor der zweiten Mexiko-Krise geforderte Liberalisierung der Kapitalmärkte in den Entwicklungsländern sollte den Rückfluss von Fluchtgeld und ausländisches Kapital in die Entwicklungsländer führen, um die notwendigen Investitionen zu finanzieren.

IWF-Kreditzusagen in Rekordhöhe

40Insgesamt wurden IWF-Kredite in Hohe von 11,2 Mrd. SZR beansprucht und ausbezahlt, fast der doppelte Betrag im Vergleich zum Vorjahr, dies in folgender Kreditform :

41

42Die Übersicht über die Finanzbewegungen auf den Konten des IWF in den letzten zwei Jahren zeigt Tabelle 7.

43Die hohe Mittelbeanspruchung beim IWF führt bei Rückzahlungen von 4,2 Mrd. SZR im Geschäftsjahr 1994/95 zu einem hohen Nettotransfer von 7 Mrd. SZR. Die Nettomittelvergabe ist seit 1990/91 wieder konstant positiv, d.h. dass die beanspruchten IWF-Kredite die Rückzahlungen alter Kredite übertreffen. In den Jahren 1986-1991 übertrafen die Rückzahlungen die Neu-Kredite. Seit 1983 vergibt der IWF Kredite ausschliesslich an Entwicklungsländer und unterstützt seit anfangs der neunziger Jahre die mittel- und osteuropäischen Länder in ihren Anstrengungen bei der Transformation ihrer Wirtschaftsmodelle.

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Tabelle Nr. 7. IWF-Kreditvergabe (Zahlen in Mrd. SZR ; Abschluss per 30. April)

Tabelle Nr. 7. IWF-Kreditvergabe (Zahlen in Mrd. SZR ; Abschluss per 30. April)

Quelle : NZZ, 14.9.95.

Erhöhung der IWF-Mittel

45Zur Stärkung der Finanzkraft des IWF angesichts der hohen Mittelnachfrage ist eine Erhöhung der Quoten in Diskussion. Die zehnte Quotenrevision wurde Ende 1994 noch ohne Empfehlung auf eine Erhöhung abgeschlossen. Eine solche dürfte jedoch im Rahmen der elften Quotenüberprüfung diskutiert werden. IWF-Geschäftsführer Michel Camdessus hat sich wiederholt für eine Verdoppelung der Quoten ausgesprochen. Ebenfalls im Gespräch und ebenfalls umstritten ist eine Neuzuteilung der SZR. Bei der Abklärung, wie der IWF mit mehr Mitteln ausgestattet werden könnte, wird die Verdoppelung der Allgemeinen Kreditvereinbarung (AKV) mit den elf Zehnerklub-Ländern plus Saudiarabien durch den Einbezug weiterer Geldgeber in Betracht gezogen. Weitere Möglichkeiten der Geldbeschaffung wäre der Verkauf von Gold des IWF, dies zur Finanzierung der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität (ESAF) für konzessionäre Hilfe an die ärmsten Länder. Die Mittel aus dem Goldverkauf sollen in Wertschriften angelegt werden, wobei der Zinsertrag dem IWF zur Verfügung stünde, dies der britische Vorschlag zur Mittelbeschaffung. Ein weiteres Mittel wäre die Schaffung eines NotfallMechanismus.

Strukturanpassungsprogramme

  • 10 Die Kritik gegenüber IWF und Weltbank ist zusammengefasst in : Hans-Balz Peter, Zur ethischen Evolu (...)
  • 11 Ausführiich dargestellt ist die Politik der sozialen Sicherheitsnetze durch den IWF in : Social Dim (...)

46Der IWF führt im Rahmen seiner Surveillance” die Kontrolle über die Struktur-anpassungsprogramme, welche in den achtziger Jahren eingeleitet wurden, und denen sich inzwischen eine Vielzahl von Entwicklungsländern unterziehen. Der IWF kontrolliert dabei die Wirtschaftspolitik des Landes, vergibt Kredite und leistet technische Hilfe bei der Durchführung der Programme. Die Kritik an den Modalitäten der Strukturanpassungsprogramme begleitet diese seit Anbeginn. Die undifferenzierte Anwendung westlicher makroökonomischer Standardkonzepte missachte die spezifischen Länder- und Entwicklungsverhältnisse und missachte die sozialen Auswirkungen unangepasster Reformen10. Der IWF anerkennt heute die sozialen Kosten als gravierend für die schwächsten Kreise der Bevölkerung und baut in die Reformprogramme sog. Netze für soziale Sicherheit ein11.

Die Schweizer Haltung als IWF-Mitglied

47Die Schweiz ist seit ihrem Beitritt zum IWF 1992 im Exekutivrat vertreten. Dieser befasst sich mit den politischen Fragen des IWF, insbesondere mit den Stabilisierungs- und Strukturanpassungsprogrammen in den Entwicklungsländern und in zunehmendem Masse in den Transitionsländern. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass bei der Ausgestaltung dieser Programme Rücksicht auf die ärmsten Bevölkerungsschichten genommen wird und dass im Bedarfsfall soziale Sicherheitsnetze geschaffen werden.

48Die Schweiz begrüsst die Neuzuteilung der SZR zusammen mit der Aufstockung der Kreditlimiten des IWF. Die Bundesverwaltung unterstützt ebenfalls die Ausweitung der Vergabe von konzessionellen Krediten zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer, die Reformprogramme durchführen. Weil die Ressourcen der dazu vorgesehenen Fazilität (ESAF) erschöpft sind, will sich die Schweiz mit einem Kredit von 335 Millionen Franken (von der Nationalbank vergeben) und einem Beitrag von 100 Millionen Franken ä fonds perdu (finanziert vom Eidg. Finanzdepartement) an der Wiederauffüllung dieser Fazilität beteiligen (ESAF II).

49Nationalbankpräsident Markus Lusser, welcher die Schweiz als Gouverneur an der Jahrestagung des IWF vertritt, sprach sich für eine klare Trennungzwischen den Aufgaben von IWF und Weltbank aus. Der IWF soll sich wieder vermehrt auf die Kontrolle der Währungspolitik seiner Mitglieder konzentrieren. Die Aufbau- und Entwicklungshilfe sei Aufgabe der Weltbank. Damit kritisierte Lusser die rekordhohen Kreditzusagen des IWF 1994/95 und die Konzentration des grössten Teils dieser Mittel auf die vier Länder Mexiko, Russland, Ukraine und Argentinien. Mit dieser Politik gehe der IWF ein erhöhtes Klumpenrisiko ein.

2.1.5. Weltbankgruppe

50Zur Weltbankgruppe gehören die Weltbank, die Tochter für weiche Kredite IDA, die multilaterale Agentur für Investitionsgarantien MIGA und die International Finance Corporation IFC, welche den Privatsektor in Entwicklungsländern fördert. Weltbank und IDA vergaben im Geschäftsjahr 1994/95 (per 30. Juni) Kredite in Hohe von 22,5 Milliarden Dollar. Am meisten Kredite erhielt China ; Mexiko wurde der grösste Einzelkredit zugesprochen. Die 11. IDA-Aufstockung zögert sich durch die Haltung der USA hinaus, was bei der für die ärmsten Länder wichtigen Kreditquelle eine Finanzkrise auslösen könnte. Der Weltentwicklungsbericht 1995 befasst sich mit der weltweiten Beschäftigungslage und deren Bedeutung für die Entwicklung.

51Die Weltbank vergibt ihre Kredite zu Marktzinsen ; sie beschafft sich ihre Mittel hauptsächlich an den internationalen Kapitalmärkten : Ärmere Länder mit einem Pro-Kopf-Einkommen von unter 695 Dollar können langfristige IDA-Kredite zu 0,5 Prozent Zins beziehen.Es gibt die „IDA-only”-Länder, welche ausschliesslich IDA-Kredite beziehen können, und die „IDA-blended”-Länder wie China und Indien, welche Zugang zu Weltbank- und IDA-Krediten haben. Die IDA wird durch die Mitgliedländer finanziert. Von den insgesamt 22,5 Milliarden Dollar waren 5,7 Milliarden Dollar IDA-Kredite. 1994 hatte die Weltbank inkl. IDA insgesamt 20,8 Milliarden Dollar Kreditzusagen gemacht, 1993 waren es 23,7 Milliarden Dollar gewesen. Die meisten Kreditzusagen erhielten China (3 Milliarden), Mexiko (2,4), Indien (2,0), Russland (1,7), Argentinien (1,4) und Indonesien (1,4) ; diese sechs Länder erhielten 12 der insgesamt 22,5 Milliarden Dollar Kredite. Mexiko erhielt mit 1 Milliarde Dollar für die Sanierung des vom Zerfall bedrohten Bankensystems den grössten Einzelkredit. Erstmals erhielten die zentralasiatischen Entwicklungsländer Aserbeidschan und Turkmenistan sowie Georgien Weltbankkredite.

52Die hohen Rückzahlungen fällig werdender Kredite führten 1993/94 erstmals zu einem negativen Ressourcenfluss auf den Weltbankkonten ; im Geschäftsjahr 1994/95 war die Nettokreditvergabe mit 0,9 Milliarden Dollar zwar wieder positiv, jedoch bescheiden. Ein Viertel der Kredite wurde vergeben für die Finanzierung der Zahlungsbilanz, d.h. für wirtschaftspolitische Anpassungsprogramme.

53Der neue Weltbankpräsident James Wolfensohn trat sein Amt am 1. Juni 1995 an. Er führt die Armutsbekämpfung mit den Schwerpunkten seines Vor gängers weiter : Entwicklung menschlicher Ressourcen, nachhaltige Umweltentwicklung, Entwicklung des Finanz- und Privatsektors. Grundsätzlich solle in Zukunft Qualität vor Quantität kommen. Durch den Abbau von 600 Stellen und anderen Ausgabenkürzungen sollen Sparanstrengungen eingeleitet werden, die den Haushalt 1995/96 gegenüber dem Vorjahr um über 6 Prozent kürzen.

Tabelle Nr. 8. Ressourcenfluss auf Weltbankkonten
(Zahlen in Mrd. $ ; Abschluss per 30. Juni)

Tabelle Nr. 8. Ressourcenfluss auf Weltbankkonten(Zahlen in Mrd. $ ; Abschluss per 30. Juni)

1) Auszahlungen minus Rückzahlungen.

Quelle : Weltbank-Jahresbericht.

IDA

54Die International Development Association, IDA, ist eine Unterorganisation der Weltbank und funktioniert als deren Schalter für weiche langfristige Kredite (0,5 Prozent Zins) an die Länder mit einem Pro-Kopf-Einkommen von unter 695 Dollar (1993). Im Geschäftsjahr 1995 hat IDA 5,7 Milliarden Dollar an 50 Länder vergeben ; hauptsächlich an afrikanische Staaten, aber auch an Indien und China. Für die IDA scheint mit der Verzögerung der 11. Aufstockung ihrer Mittel um 13 Milliarden Dollar eine Finanzklemme unausweichlich. Es sind in erster Linie die USA, welche die Aufstockung blockieren und allenfalls weniger an die Aufstockung beitragen werden, als vorgesehen. Dann dürften gemäss den IDA-Regeln, welche eine gleichmässige Verteilung der Finanzierungslasten vorsehen, auch alle anderen Geber weniger einzahlen, was sich schliesslich direkt auf die ärmsten Länder auswirken wird, welche nicht nur weniger öffentliche Entwicklungshilfegelder erhalten, sondern in diesem Falle auch weniger weiche multilaterale Kredite. Andere Finanzquellen als diese beiden stehen diesen Ländern praktisch nicht offen.

Tabelle Nr. 9. Die grössten Kreditnehmer1

Tabelle Nr. 9. Die grössten Kreditnehmer1

1) Genehmigte Weltbank-Kredite im Geschäftsjahr 1994/95.

Quelle : Weltbank-Jahresbericht.

IFC

  • 12  Weltbank, Bureaucrats in Business, The Economies and Politics of Government Ownership, Washington, (...)

55Die International Finance Corporation, IFC, hat im Geschäftsjahr 1994/95 ihr Engagement im Privatsektor der Entwicklungsländer erneut stark ausgeweitet. Nach eigenen Angaben investierte die IFC 2,9 Milliarden Dollar eigene Mittel und organisierte weitere 2,6 Milliarden Dollar an syndizierten Krediten, womit sie 213 Projekte in 67 Entwicklungsländern im Gesamtwert von 19,4 Milliarden Dollar ermöglichte. Die Rolle der IFC ist diejenige eines Katalysators für Investitionen in Entwicklungsländer (1 IFC-Dollar bewirkt 5,73 Dollar weitere Investitionen). Die IFC ist in Lateinamerika am aktivsten (35 %) gefolgt von Asien (24 %). In Schwarzafrika sind es noch 11 Prozent. Die wichtigsten Bereiche sind Investitionen in die Infrastruktur und in den Finanzsektor. Somit spielt die IFC eine wichtige Rolle bei der Privatisierung von Staatseigentum in den Entwicklungsländern. Gemäss einem Bericht der Weltbank12 geht die Privatisierung von Staatseigentum in den Entwicklungsländern nur sehr zögernd voran. Das Festhalten an staatlichem ineffizientem und unrentablem Produktiwermögen wirke in vielen Entwicklungsländern entwicklungshemmend und beeinträchtige direkt und indirekt die Armutsbekämpfung. Trotz gross angekündigter Privatisierung seien die meisten Staatsunternehmen von den Reformen in den Entwicklungsländern weitgehend unberührt geblieben. Mit diesem Bericht widerlegt die Weltbank die gängige und bis anhin auch von ihr vertretene Meinung, die Entwicklungsländer wurden von einer Privatisierungswelle überrollt. Der Bericht widmet aber auch den Schwierigkeiten der Privatisierung Aufmerksamkeit. Erfolg können Privatisierungen nur haben, wenn sie politisch erwünscht, politisch durchführbar und politisch glaubwürdig seien, und das sind bekanntlich auch die grössten Hindernisse.

MIGA

56Die Multilateral Investment Guarantee Agency, MIGA, ist eine 1988 gegründete Weltbanktochter für die Absicherung nichtkommerzieller Risiken bei Direktinvestitionen in Entwicklungsländern. Dabei schliesst die MIGA mit Investoren Garantieverträge ab. Seit der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit hat sie 155 solche Verträge mit Eventualverpflichtungen von über 1,6 Milliarden Dollar abgeschlossen. Damit hat die MIGA in 34 Entwicklungsländern Investitionen von insgesamt 8,6 Milliarden Dollar ermöglicht. Die MIGA ist als Ergänzung zu den sonst in den Industrieländern angebotenen Exportrisiko-Versicherungen gedacht. Ausserdem führt die MIGA Aktivitäten im Bereich technischer Investitionsförderung durch, dies vor allem in afrikanischen Entwicklungsländern und in Transformationsländern.

57Im Geschäftsjahr 1994/95 (per 30. Juni) schloss die MIGA 54 (im Vorjahr 38) neue Garantieverträge über die Summe von 672 (373) Millionen Dollar ab. Dadurch wurden Investitionen im Volumen von 2,5 Milliarden Dollar in 21 Ländern möglich.

Weltentwicklungsbericht 1995

58Die internationale Arbeitsteilung und die globale Vernetzung der Märkte ist das Thema des Weltentwicklungsbericht es 1995. Heute sind weltweit 2,5 Milliarden Menschen beschäftigte Arbeitskräfte. 1,5 Milliarden Beschäftigte leben in armen Ländern mit Einkommen von unter 695 Dollar, 600 Millionen Menschen in Ländern mit mittlerem Einkommen und 380 Millionen Beschäftigte in Ländern mit einem Pro-Kopf-Einkommen von mehr als 8’630 Dollar. Rund 120 Millionen Arbeitskräfte sind arbeitslos.

  • 13 Siehe zur Problematik der handelsbezogenen Sozialklauseln die Beiträge des Dossiers in Teil 2 diese (...)

59Das Einkommensgefälle zwischen Nord und Sud wird sich vom zur Zeit 60fachen lediglich auf das 50fache bis zum Jahr 2010 verbessern. Bei mangelnder Weltmarktöffnung und – integration werde sich die Divergenz gar auf das 70fache steigern, prognostizieren die Autoren. Krass sind die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. In der materiellen Not der Frauen sieht der Bericht eine der Ursachen für die Kinderarbeit im Süden. Der Bericht zeigt auf, dass nicht die Billiglohn-Konkurrenz des Südens verantwortlich ist für die Arbeitslosigkeit in den reichen Ländern, wie dies oft behauptet wird. Dazu ist der Anteil der Importe aus Entwicklungsländern von 3 Prozent des BIP der Industrieländer zu unbedeutend. Die Autoren lehnen arbeitsrechtliche Standards in Handelsverträgen ab. Forderungen des Arbeitsrechts verknüpft mit Handelsverträgen könnten mehr schaden als nützen, könnten diskriminierend und protektionistisch missbraucht werden13.

Verfeinerte Indikatoren für Entwicklung

  • 14 Monitoring Environmental Progress : A Report on Work in Progress, Weltbank 1995. Vorgestellt in : T (...)
  • 15 Das UNO-Entwicklungsprogramm, UNDP, gibt alljährlich einen Bericht heraus, der den Entwicklungsstan (...)

60Die Weltbank hat 1995 erstmals einen auf neuen Indikatoren beruhenden Bericht14 über den Wohlstand einer Volkswirtschaft herausgegeben. Wie andere Entwicklungsinstitutionen, namentlich das UNDP15, ist die Weltbank auf der Suche nach einem differenzierten Indikator über den Wohlstand und die Entwicklung eines Landes, der ihr als Basis für ihre künftige Entwicklungspolitik dienen soll. Das 1995 vorgestellte Berechnungsmodell soll insbesondere das Entwicklungspotential eines Landes erfassen. Die Analyse umfasst die Faktoren natürliche Ressourcen (Land, Wasser, Wald, Bodenschätze), das Produktivkapital (Maschinen, Fabriken, Infrastruktur) und das Humankapital (Produktivkapazität der Bevölkerung unter Berücksichtigung von Bildung, Ernährung, Gesundheit). Diesen Faktoren wurden Dollarwerte beigemessen. Nicht berücksichtigt wurden in diesem ersten Schritt das Sozialkapital (gesellschaftspolitische Institutionen wie Familie und Gemeinwesen). Bei diesem Beurteilungskonzept sieht die Weltbank insbesondere die These bestätigt, dass die Förderung der menschlichen Ressourcen (Bildung, Ernährung, Gesundheit) entwicklungspolitisch der wichtigste Schritt ist.

Umstrittene Grossprojekte im Umweltbereich

61Erstmals hat sich die Weltbank unter ihrem neuen Präsidenten Wolfensohn für Fehler bei einem Umwelt-Grossprojekt entschuldigt. Im von der Weltbank finanzierten Grossprojekt für eine nachhaltige und umweltschonende Wirtschaftsentwicklung in der Amazonas-Region Brasiliens seien viele Fehler begangen worden. Die Weltbank wolle diese in Zukunft beheben und vermehrt regierungsunabhängige Umweltschutzorganisationen als Partner beiziehen. Insbesondere das sog. „Polonoreste”-Projekt im Teilstaat Rondônia gilt als eines der grössten Umweltdesaster in Brasilien, geprägt von Korruption, Spekulation, Mord und Zerstörung. Anstelle eines nachhaltigen Entwicklungsprozesses betrieben unkontrollierte Firmen und hunderttausende von Goldgräbern, Neusiedlern und Spekulanten Raubbau an der Natur, insbesondere Urwalrodung, und zerstörten Indianerstämme. Das Grossprojekt der Weltbank geriet ausser Kontrolle. Auch andere von der Weltbank mitfinanzierte Projekte im Umweltbereich sind umstritten. Aus dem grossen Staudamm-Projekt Arun III in Nepal hat sich die Weltbank zurückgezogen, dies aus wirtschaftlichen, aus sozialpolitischen und aus Umweltgründen.

2.1.6. Jahrestagung IWF und Weltbank

62Anlässlich der Jahrestagung 1995 von IWF und Weltbank vom 8.-11. Oktober in Washington wurden keine bewegenden Entscheidungen zur Stärkung von IWF und Weltbankgruppe gefällt. Die Teilnehmer einigten sich in zwei Bereichen auf die Schaffung zusätzlicher Finanzmittel : die Allgemeinen Kredit-vereinbarungen (AKV) sollen durch die Errichtung eines Parallelfonds verdoppelt werden, und ein neuer Finanzierungsmechanismus für Länder mit akuten Krisen soll geschaffen werden. Andere Finanzierungsausweitungen, insbesondere die 11. Quotenerhohung der IWF-Mittel und die Aufstockung der IDA-Mittel, bedürfen weiterer Abklärungen. Zur Entlastung der Schuldenkrise der ärmsten Länder, insbesondere auch die drückende Last der multilateralen Schulden für diese Ländergruppe, fehlte der notige Konsens. Die Entscheidungen über viele wichtige hängige Fragen sollen an der Frühjahrstagung 1996 gefällt werden.

63Der Interimsausschuss des IWF behandelte als Schwerpunkte seiner finanzpolitischen Aufgaben die Ausweitung der AKV und die Errichtung eines Finanzierungsmechanismus für Kriseninterventionen. Der Entwicklungsausschuss von IWF und Weltbank diskutierte die Aufstockung der IDA-Mittel und Lösungsvorschläge zur Schuldenkrise.

Allgemeine Kreditvereinbarungen

64Die bestehenden Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) sollen einen parallelen Mechanismus erhalten, der allfälligen Liquiditätsproblemen des Fonds entgegenwirken soll, falls sich Krisen wie im Falle Mexikos häufen sollten. Nebst den 11 Ländern der AKV sollen weitere 15 oder 16 Länder (europäische und asiatische Länder sowie Australien) in den AKV-Parallelfonds ebenfalls rund 27 Milliarden Dollar einzahlen. Diese als Reserve des IWF funktionierenden beiden Fonds sollen gleich behandelt werden. AKV-Mittel kann der IWF nur abrufen, wenn seine eigenen Mittel erschöpft sind. Zwei Grundsätze wurden festgehalten : Die Gleichbehandlung bedeutet gleiche Rechte und Pflichten aller Geberländer ; und zudem bedeutet die AKV-Verdoppelung keineswegs einen Ersatz für eine Quotenerhöhung des IWF. Über die AKV-Mittel zur Stützung des IWF entscheiden die Geberländer alleine, nicht der IWF. Die AKV-Mittel-Verdoppelung erfolgt unabhängig von der Schaffung eines IWF-Fonds für Kriseninterventionen.

65Die Umsetzung des AKV-Parallelfonds obliegt dem Zehnerklub, der die offenen Fragen lösen und an der Frühjahrstagung 1996 ein Projekt zur Annahme unterbreiten soll.

Krisenfinanzierungsmechanismus

66Unter dem Schock der letzten Mexiko-Krise hat das Exekutivdirektorium des IWF den Plan eines Krisenfinanzierungsmechanismus ausgearbeitet (Emergency Financing Mechanism, EFM) und an der Jahrestagung zur Annahme unterbreitet. Mit dem EFM sollen rasch umfangreiche Mittel bereitgestellt werden können, wenn ein Mitgliedland in eine ernste ausserordentliche Krise gerät. Gerade die unterschiedliche Einschätzung zwischen den Ländern des IWF, ob nun Mexiko eine „Systemkrise” oder lediglich eine „Finanzkrise” durchgemacht habe, und ob diese nicht auch ohne die massive Unterstützung durch den IWF hätte überwunden werden können, machte einen Konsens über den Sinn der Errichtung der EFM schwierig. Die Schweiz stand mit anderen europäischen Ländern dem Vorschlag skeptisch gegenüber. Schliesslich verzichtete der IWF auf die Formel „Systemkrisen”, und der EFM kann „in ernsten Krisenfällen” beansprucht werden. Einigkeit herrschte im Interimskomitee darüber, dass zur Vermeidung künftiger Krisen wirkungsvolle Massnahmen eingesetzt werden sollen, insbesondere eine bessere „Surveillance” durch den IWF. Dies setzt einen besseren und rascheren Datenfluss zum Fonds voraus, der standardisiert werden wird. Zur Vermeidung weiterer Krisen im Ausmass derjenigen Mexikos will der IWF seine Kontrollfunktion ausbauen und ein Frühwarnsystem einrichten. Den Weg dazu sieht der IWF in verstärkten und schonungslosen Länderanalysen.

Neuaufstockung der IDA

67Die 11. Neuauffüllung der IDA, des weichen Kreditfensters der Weltbank, ist sehr unsicher geworden. Die USA schulden von der 10. Aufstockung der IDA noch 1,6 Milliarden Dollar, und der US-Senat hat über die Teilnahme der USA an der 11. Aufstockung noch nicht entschieden. Für den neuen Weltbankpräsidenten James Wolfensohn ist die IDA-Finanzierung das brennendste Problem der Weltbank ; dieses wurde an der Jahrestagung nicht entschärft.

Noch keine Erleichterung für multilaterale Schulden

  • 16 Dieses Zitat stammt von Staatssekretär Franz Blankart, der die Schweiz im Entwicklungssausschuss ve (...)

68Multilaterale Schulden können nicht umgeschuldet, schon gar nicht erlassen werden. Im Vorfeld der Jahrestagung weckte der Vorschlag einer internen Arbeitsgruppe der Weltbank Hoffnungen auf eine Diskussion über eine Lösung der multilateralen Schulden für die am stärksten verschuldeten Länder durch die Errichtung einer Multilateralen Schuldenfazilität zur Bedienung und Verringerung der Schulden bei IWF, Weltbank und anderen multilateralen Institutionen wie den Entwicklungsbanken, der Europäischen Union. Der zu errichtende Fonds soll mit 11 Milliarden Dollar geäufnet werden und während 15 Jahren erlauben, Schuldendienstzahlungen an die multilateralen Gläubiger zu bezahlen. Diese Fazilität könnte u.a. durch den Verkauf eines Teils der Goldreserven des IWF finanziert werden, so ein Vorschlag für die Finanzierung dieser neuen Fazilität, der vor allem von Seiten Englands, aber auch zahlreicher NGO’s unterstützt wird. Die offizielle Schweizer Vertretung in den Gremien von IWF und Weltbank begrüsst die Diskussion zur Lösung des Problems multilateraler Schulden : „Multilaterale Schulden sind Teil des Problems und müssen deshalb auch Teil der Lösung sein”16. Im Entwicklungsausschuss gingen die Meinungen über einen Abbau multilateraler Schulden weit auseinander. Grundsätzlich einig waren sich die Teilnehmer, dass sämtliche Schulden eines Landes in die Analyse und Lösung einbezogen werden sollen, dass das länderweise Vorgehen aufrechterhalten werden soll, und schliesslich dass die Integrität der multilateralen Entwicklungsinstitutionen gewahrt werden soll. Die NGO’s begrüssen und unterstützen den Vorschlag der Arbeitsgruppe der Weltbank als eine wichtige Kehrtwende in der Politik von IWF und Weltbank, die damit erstmals anerkennen wurden, dass das bestehende Instrumentarium das Schuldenproblem nicht nachhaltig löst. Der Entwicklungsausschuss forderte IWF und Weltbank auf, die Situation der ärmsten, hochverschuldeten Länder zu prüfen und bis zur Frühjahrstagung Lösungsvorschläge zu deren Schuldenproblem zu unterbreiten.

Weitere wichtige hängige Fragen

  • Neuzuteilung von SZR : Es wurden in dieser seit Jahren vom IWF-Sekretariat vorgebrachten Frage keine Entscheide gefällt. Man einigte sich vorerst darauf, dass alle Staaten, die bisher noch keine SZR erhalten haben, in Zukunft Zugang zu den SZR erhalten werden. Dies betrifft 37 Staaten. Das Exekutivdirektorium erhielt an der Jahrestagung den Auftrag, Rolle und Funktion des Kunstgeldes zu prüfen.

  • Quotenerhohung : Die Frage der Quotenerhohung soll an der Frühjahrstagung im April 1996 wieder aufgenommen werden.

  • Erweiterte Strukturanpassungsfazilität : Eine Aufstockung der ESAF wurde nicht beschlossen, sondern lediglich deren Weiterführung. Zu deren Finanzierung nahm das Forum der Entwicklungsländer (G-24) den Vorschlag Englands auf, einen Teil des IWF-Goldes zu verkaufen. Die anderen Industrieländer teilen diese Haltung Englands nicht.

  • Besteuerung weltweiter spekulativer Kapitalbewegungen : Am Weltsozialgipfel war die Einführung der Besteuerung weltweiter spekulativer Kapitalbewegungen (sog. Tobin-Steuer) diskutiert und namentlich von Frankreich (noch unter Staatspräsident Mitterrand) unterstützt worden. IWF und Weltbank nahmen das Thema nicht auf.

  • Krisenmechanismus für „postconflict countries” : Die Rolle von IWF und Weltbank in Ländern, welche aus kriegerischen Wirren herauskommen, soll definiert und ein „Krisenmechanismus” für zukünftige chaotische Ereignisse müsste geschaffen werden. Die Massnahmen umfassen bessere frühzeitige Datenerfassung und -analyse und die stärkere Aufmerksamkeit gegenüber dem Finanzsektor und der Finanzpolitik der Länder. Realistischerweise muss sich die verschärfte Überwachung auf jene Mitgliedländer konzentrieren, die eine erhöhte Störanfälligkeit aufweisen. Allerdings gab es an der Jahrestagung unter den Teilnehmern keine Einigung für die Schaffung eines neuen Krisenfonds.

2.2. Internationaler Handel

2.2.1. Welthandelsorganisation

69Das multilaterale Handelsabkommen der Uruguay-Runde wurde, nach über siebenjährigen Verhandlungen, im April 1994 verabschiedet. Die Schlussakte umfasst rund dreissig Abkommen betreffend den Warenhandel, den Handel mit Dienstleistungen, die Landwirtschaft, die Textilien, die Rechte des geistigen Eigentums, die Investitionen, sowie die Beilegung von Streitfällen. In den vorhergehenden Jahrbüchern wurden die wichtigsten Themen und Ergebnisse dieser Verhandlungsrunde beschrieben. Die beim Abschluss der Uruguay-Runde gegründete neue Welthandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO) hat ihren Betrieb am 1. Januar 1995 aufgenommen. Die WTO ersetzt das GATT, welches seine Tätigkeit Ende 1995 eingestellt hat, nachdem die beiden Organisationen während einer einjährigen Übergangszeit parallel gearbeitet hatten. Das neue multilaterale Handelssystem beruht auf drei Hauptabkommen, dem Abkommen über Waren und Zölle, dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen und dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums. Die WTO verwaltet die in der Schlussakte der Uruguay-Runde enthaltenen Abkommen und überwacht die Umsetzung der Zollsenkungen und des Abbaus nichttarifärer Massnahmen, die in den Verhandlungen vereinbart wurden. Sie überprüft ausserdem regelmässig die Handelssysteme der Mitgliedstaaten. Länder, die der WTO beitreten wollen, müssen eine Liste mit Konzessionen und Verpflichtungen betreffend den Marktzugang vorlegen.

70Die Struktur der Welthandelsorganisation umfasst als oberstes Organ die Ministerkonferenz, die mindestens alle zwei Jahre tagen wird. Die erste Ministerkonferenz der WTO ist für Ende 1996 in Singapur vorgesehen. Sie soll die Umsetzung der sich aus der Uruguay-Runde ergebenden Verpflichtungen, die Frage der Beziehung zwischen Handel und Umwelt, sowie die Auswirkungen der Uruguay-Runde auf die am wenigsten entwickelten Länder prüfen. Einige Verhandlungen werden derzeit noch im Bereich der Dienstleistungen und des Seetransports, wie auch im Telekommunikationsbereich geführt. Mehrere Themen, wie die Uruguay-Runde und die Entwicklungsländer, Handel und Umwelt, werden gegenwärtig im Rahmen der WTO untersucht. Die Verhandlungen für den Abschluss eines WTO-Abkommens über den Handel mit finanziellen Dienstleistungen gingen Ende Juli 1995 zu Ende.

71Um die Abkommen der Uruguay-Runde ratifizieren zu können, hat die Schweiz sechzehn Bundesgesetze geändert, vor allem in den Bereichen Marktzugang, Landwirtschaft und geistiges Eigentum. Unter anderem muss die Schweiz eine ganze Reihe quantitativer Einfuhrbeschränkungen durch Einfuhrtarife ersetzen. Die Änderungen der schweizerischen Gesetze wurden vom Parlament im Dezember 1994 angenommen. Gegen diesen Beschluss wurde durch eine überparteiliche Plattform namens „GATT vors Volk !” ein Referendum lanciert ; die 50’000 erforderlichen Unterschriften wurden jedoch bei weitem nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen zusammengetragen. Am 1. Juli 1995 ist die Schweiz der hundertste Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation geworden. Der Schweizer Botschafter William Rossier wurde zum Vorsitzenden des Generalrates für das Jahr 1996 ernannt. Der Generalrat tritt einmal im Monat zusammen und führt die laufenden Geschäfte zwischen den Ministerkonferenzen.

72In der Schweiz möchte die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke eine Verbindungsstelle zwischen der Welthandelsorganisation und den interessierten nichtstaatlichen Organisationen errichten. Ihr Vorhaben eines WTO-NGO-Forums könnte die Akteure der WTO für die Anliegen der Zivilgesellschaft sensibilisieren und die Beziehungen zwischen NRO des Südens und des Nordens verstärken. Die Arbeitsgemeinschaft wünscht auch eine grössere Öffnung der WTO gegenüber den NGO. Zwischen der WTO und der Zivilgesellschaft sollten Konsultationsmechanismen vor den Verhandlungen errichtet werden und nicht nur Informationen über bereits abgeschlossene Verhandlungen übermittelt werden.

2.2.2. UNCTAD

73Die Aktivitäten der UNCTAD spielten sich im Rahmen der Fortsetzung der Reformen der Organisation und der Vorbereitung der neunten UN-Konferenz über Handel und Entwicklung ab, die im Frühjahr 1996 stattfinden soll. Die Schweizer Delegation hat aktiv am Vorbereitungsprozess der UNCTAD IX teilgenommen. Der Schweizer Botschafter William Rossier ist von September 1995 bis Sommer 1996 Vorsitzender des UNCTAD-Rates. Die Schweiz setzt sich für tiefgreifende Reformen der UNCTAD ein, das heisst, für eine Neudefinierung der Rolle der Organisation und eine Anpassung ihrer internen Strukturen und ihrer Funktionsweise. Die Schweiz weist auf die sehr nützliche Rolle hin, welche die UNCTAD als Analyseinstrument und Diskussionsforum spielen kann.

Hauptaktivitäten der UNCTAD, Umfeld und institutionelle Reform

74Die Arbeit der UNCTAD hat sich in den achtziger Jahren, seit den Verhandlungen der Uruguay-Runde merklich verändert. Die Organisation ist nach und nach von einem Forum für Verhandlungen und Diskussionen über die grossen Nord-Süd-Fragen (und -Konflikte) zu einem Forum für Analysen und (weniger hitzige) Debatten über Handel und Entwicklung geworden. In der Vergangenheit hat die UNCTAD versucht, internationale Instrumente zur Regelung des Welthandels auszuhandeln. Derzeit ist sie mehr bestrebt, die möglichen Mittel zu analysieren, um die Länder des Südens und Ostens besser in den internationalen Handel zu integrieren, und die Rolle des Privatsektors in der Entwicklung zu untersuchen.

75Die Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung findet alle vier Jahre statt. Sie gestattet es, die wesentlichen Ausrichtungen für die Arbeit der UNCTAD festzulegen. Die UNCTAD IX tritt vom 27. April bis 11. Mai 1996 in Midrand, in Südafrika zusammen. Der UNCTAD-Rat hält zwei ordentliche Jahrestagungen und im Bedarfsfall weitere ausserordentliche Tagungen ab. Er prüft die Berichte der ständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen, setzt deren Mandate, wie auch die Arbeiten des Sekretariats fest. Das Sekretariat steht den verschiedenen zwischenstaatlichen UNCTAD-Organen zur Verfügung. Es ist zudem mit der Abfassung des Jahresberichts über Handel und Entwicklung beauftragt und führt die Aktivitäten technischer Hilfe durch. Die UNCTAD-Kommissionen und Arbeitsgruppen waren insbesondere in folgenden Bereichen tätig : ausländische Direktinvestitionen, Seetransport, Armutsbekämpfung, Dienstleistungssektor in den Entwicklungsländern.

76Die Qualität der Analysen, gewisser Fachberichte sowie der Aktivitäten der UNCTAD im Bereich der technischen Hilfe wird einstimmig anerkannt. Schwerpunkte der Tätigkeit der Organisation 1994-1995 waren die Vorbereitung der UNCTAD IX, das internationale „Trade Efficiency-Symposium (Oktober 1994, siehe Jahrbuch 1995, S. 57-58), sowie die Prüfung zur Halbzeit des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder für die neunziger Jahre (siehe Punkt 5 der Jahresübersicht). Die dritte Konferenz der Vereinten Nationen über wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken fand im November 1995 statt. Sie wurde mit der Überarbeitung des Kodex der multilateral vereinbarten Prinzipien und Regeln zur Überwachung wettbewerbsbeschränkender Geschäftspraktiken beauftragt. Die Expertengruppe der UNCTAD über wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken wurde bei diesem Anlass in „zwischenstaatliche Expertengruppe über Wettbewerb” umgetauft. Der im September 1995 ernannte neue Generalsekretär der UNCTAD ist der Brasilianer Ruben Ricupero. Er ersetzt Kenneth K.S. Dadzie, der von 1986 bis 1995 Generalsekretär war.

UNCTAD-Rat

77Der UNCTAD-Rat trat im März und September 1995 zu zwei ordentlichen Tagungen zusammen und hielt vom 11. bis 15. Dezember 1995 eine ausserordentliche Tagung ab. Die Schweizer Delegation, unter der Leitung von Botschafter William Rossier, setzte sich aus Vertretern der DEH, des BAWI und der Ständigen Mission der Schweiz bei den internationalen Organisationen in Genf zusammen.

Vorbereitung der UNCTAD IX

78Das Thema der neunten Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung wird sich mit der „Förderung des Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung in einer in der Globalisierung und Liberalisierung begriffenen internationalen Wirtschaft” befassen. Das Ziel ist, die Mittel zu finden, um die positiven Auswirkungen der Globalisierung und Liberalisierung auf die Entwicklung zu maximieren, indem man gleichzeitig die Gefahren der Marginalisierung und Unstabilität verringert. Die Debatten werden sich um vier Schwerpunktthemen drehen :

  • Entwicklungspolitiken und -strategien in einer immer interdependenteren Weltwirtschaft ;

  • Förderung des internationalen Handels als Entwicklungsinstrument nach dem Abschluss der Uruguay-Runde ;

  • Förderung der Entwicklung und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Süden und im Osten ;

  • Künftige Arbeiten der UNCTAD gemäss ihrem Auftrag und institutionelle Auswirkungen.

  • 17 Our Global Neighbourhood, The Report of the Commission on Global Governance, Oxford University Pres (...)

79Die Diskussionen um die Festsetzung der Tagesordnung waren schwierig und wurden von einer gewissen Spannung zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern geprägt. Die Vereinigten Staaten bestanden auf der Notwendigkeit, die Rolle der UNCTAD gründlich neu zu definieren. Die Entwicklungsländer haben ihren Widerstand gegenüber jedem Versuch erklärt, die UNCTAD zu schwächen. Die Ausdrücke „Prüfung der künftigen Arbeiten” und institutionelle Auswirkungen” wurden als Kompromissformeln verwendet. Die Kommission für globale Regierungsführung (.„Commission on Global Governance”) hatte sogar Anfang des Jahres 1995 die Abschaffung der UNCTAD und der UNIDO im Rahmen einer tiefgreifenden Umstrukturierung des Systems der Vereinten Nationen vorgeschlagen17. Ein Teil der Aktivitäten der UNCTAD könnte nach Ansicht der Kommission in eine neue Organisation eingegliedert werden, die den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ersetzen wurde : einen Wirtschaftssicherheitsrat. Die Kommission ist der Meinung, dass die der UNCTAD in den sechziger Jahren übertragenen Funktionen heute keinen Sinn mehr haben und dass die Arbeiten der UNCTAD auf die Funktionen anderer internationaler Organisationen übergreifen. Die Gruppe der 77 (Gruppe der Entwicklungsländer) ist im Gegenteil der Ansicht, dass die UNCTAD im Kontext der Globalisierung der Wirtschaft und neben der Welthandelsorganisation weiterhin eine Rolle spielt. Eine Organisation wie die UNCTAD bewahre ihre Bedeutung beim Bestreben, die Position der Entwicklungsländer in der Weltwirtschaft zu verbessern, wie auch bei der technischen Hilfe und bei der Prüfung der Folgen makro-ökonomischer Politiken auf die ärmsten Länder. Die Globalisierung und die Liberalisierung wurden die Probleme der Armut und der Marginalisierung armer Länder, der Umweltschäden, der Unbeständigkeit der internationalen Finanzmärkte, der Schwankungen der Rohstoffpreise und der internationalen Verschuldung nicht allein lösen. Alle Entwicklungsaspekte werden sich ihrer Meinung nach nicht durch die Anwendung einer einzigen und universellen Strategie lösen lassen. Die UNCTAD sollte daher, nach Ansicht der Gruppe der 77, die Mittel prüfen, um die positiven Auswirkungen der Globalisierung auf die Entwicklung zu maximieren und gleichzeitig die Gefahren der Unstabilität und Marginalisierung auf ein Mindestmass zu beschränken.

Die Schweiz unterstützt den Reformprozess der UNCTAD

  • 18 Quelle : UNCTAD-Pressemitteilung Nr. 2521.

80Die Schweiz setzt sich aktiv für eine Neudefinition der Rolle der UNCTAD und eine tiefgehende Reform ihrer internen Funktionsweise ein. Der Schweizer Botschafter William Rossier wurde für die Zeit von September 1995 bis Sommer 1996 zum Vorsitzenden des UNCTAD-Rates gewählt, sein Vorsitz fällt somit in die entscheidende Periode der Vorbereitung dieser Reformen. Die Schweiz wirkt daher intensiv an der Vorbereitung der UNCTAD IX mit, vor allem bei der Ausarbeitung der Tagesordnung der Konferenz. Sie versucht, eine Rationalisierung und eine verbesserte Effizienz der Arbeit der UNCTAD zu fördern, indem sie eine zu grosse Zersplitterung der Aufgaben und Tätigkeitsbereiche vermeidet. Der Delegierte der Schweiz hat im März 1995 die Überzeugung geäussert, dass es die UNCTAD IX erlauben könnte, die Rolle der Organisation zu stärken. Man musse die Rolle der UNCTAD neu definieren, ihre Strukturen den Veränderungen des internationalen wirtschaftlichen Umfelds anpassen und ihre Beziehungen zur WTO untersuchen. Die beiden Organisationen ergänzten sich in einigen Bereichen. Eine der Funktionen der UNCTAD sei, die den Entwicklungsländern nach der Uruguay-Runde gebotenen neuen Möglichkeiten zu evaluieren. Die WTO könne internationale Regeln ausarbeiten, und die UNCTAD sei ein globales Diskussionsforum für das Streben nach einem Konsens über Entwicklungsfragen. Die UNCTAD könne die Probleme erkunden und analysieren, bevor die WTO die eigentlichen Verhandlungen aufnehme. Die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit musse auch stärker versuchen, die Akteure des Privatsektors mit einzubeziehen18. Die Initiative der UNCTAD zur Verbesserung der Handelseffizienz ist für die Schweiz ein gutes Beispiel einer Aktivität, die gefördert werden sollte. Die „Trade Efficiency”-Initiative strebt an, eine intensivere Beteiligung der Entwicklungsländer am Welthandel durch einen verbesserten Ablauf der Handelsgeschäfte zu fördern.

81Auf der ausserordentlichen Tagung des UNCTAD-Rates im Dezember 1995 konnte man sich bereits auf einige Vorschläge zur Rationalisierung der Arbeit der Organisation einigen : den Rat nur einmal jährlich im Herbst für zwei Wochen einzuberufen, die Kontrolle über das Budget zu verstärken, die Anzahl der Kommissionen und Arbeitsgruppen zu verringern. Die interne Struktur sollte pyramidenförmiger sein, mit dem Rat an der Spitze, einigen vom Rat abhängigen Kommissionen, und Expertentreffen. Die Anzahl der Versammlungen und ihre Dauer sollten reduziert werden. Die Schweiz ist zufrieden mit dem Erfolg dieser ersten wichtigen Phase bei der Vorbereitung der UNCTAD IX und den Bemühungen, die Strukturen der Organisation effizienter zu machen.

Weitere Themen der Ratstagung im März 1995

82Strukturanpassung in den Ländern des Nordens :
Die Debatten über die Handelspolitik haben sich zum ersten Mal mit der Frage der in den Industrieländern erforderlichen Strukturanpassungspolitiken befasst. Der Bericht des UNCTAD-Sekretariats wirft das Problem der Unterstützung der Regierungen des Nordens für Unternehmen auf, die nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Er fordert die Industriestaaten auf, den internationalen Auswirkungen gewisser von ihnen eingeführter nationaler Politiken zur Unterstützung der Industrie Rechnung zu tragen.
Der Bericht schlägt den Regierungen vor, die Verlagerung von Aktivitäten der Industrieländer zu fördern, die nicht mehr konkurrenzfähig sind und bei denen die Entwicklungsländer oder die im wirtschaftlichen Übergangsprozess befindlichen Staaten einen komparativen Vorteil aufweisen. Dieser Vorschlag wurde von vielen Industriestaaten kritisiert, darunter auch von der Schweiz. Die Gruppe der asiatischen Länder hat die Industrieländer aufgefordert, den Produktionsbereichen, bei denen die Entwicklungsländer einen komparativen Vorteil haben (Textilien, Schuhe, Eisen und Stahl, Meeresprodukte, Düngemittel, Schiffsbau, Bergbau, usw.) keine Subventionen mehr zu gewähren.

83Nachhaltige Entwicklung :
Der Rat hat vom Bericht des Sekretariats über die Aktivitäten der UNCTAD im Bereich der nachhaltigen Entwicklung Kenntnis genommen. Mehrere Industrieländer, unter ihnen die Schweiz, haben darauf hingewiesen, dass eine gute Aufgabenteilung zwischen den Organisationen notwendig sei, um zu vermeiden, dass zwei Organisationen sich mit denselben Themen beschäftigen.

  • 19 Quelle : UNCTAD-Pressemitteilung Nr. 2522.

84Entwicklung des afrikanischen Kontinents :
Der Rat hat ferner den Bericht über den Beitrag der UNCTAD zur Umsetzung des Programms der Vereinten Nationen für die Entwicklung Afrikas in den neunziger Jahren geprüft. Der UNCTAD-Rat fordert die afrikanischen Staaten auf, nationale Politiken zur Reduzierung des Bevölkerungswachstums einzuführen. Auch sollten die Länder die Rahmenbedingungen verbessern, um ausländische Direktinvestitionen anzuziehen und das interne Sparwesen besser zu mobilisieren. Die Schweiz hat nachdrücklich betont, dass man dem Agrarsektor besondere Beachtung schenken musse. Die Rolle des Staates in der Landwirtschaft musse neu überdacht werden. Sie musse sich darauf beschränken, durch die Gesetzgebung und geeignete Mittel ein stabiles Umfeld zu schaffen. Durch eine Erweiterung der Steuerveranlagung könnten Ressourcen des informellen Sektors mobilisiert werden. Mittels einer Reform des Finanzsektors könnte die Mobilisierung des lokalen Sparwesens gefördert werden19.

Bericht über Handel und Entwicklung 1995

85Der im August 1995 veröffentliche UNCTAD-Bericht diente als Grundlage für die Diskussionen des Rates auf der Septembersession über die Interdependenz und die Zusammenhänge zwischen Handelsströmen und Finanzflüssen. Die im Bericht vorgebrachte zentrale These ist, dass der internationale Handel keine Ursache für die Arbeitslosigkeit in den Industrieländern ist. Die Arbeitslosigkeit in diesen Ländern werde nicht durch den Import von Billigprodukten aus den Entwicklungsländern verursacht, deren Herstellung oft nur wenig Qualifikation erfordern. Nach Ansicht der UNCTAD müssen die Regierungen gegen die Versuchung angehen, neue Schutzschranken zu errichten, strengere Arbeitsnormen in den Entwicklungsländern vorzuschreiben und die gleichen Normen in den Industrieländern abzuschwächen. Diese These wurde von den meisten Ländern positiv aufgenommen, da die Länder im allgemeinen der Meinung sind, dass der internationale Handel Vorteile mit sich bringt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Süden wie im Norden beiträgt. Die Arbeitslosigkeit musse mit anderen Mitteln bekämpft werden und könne nicht durch den Protektionismus überwunden werden. Dies ist auch die Meinung der Schweiz.

86Andere vom UNCTAD-Sekretariat vorgebrachte Themen haben hingegen lebhaften Widerstand hervorgerufen. Die interventionistischen Vorschläge, die Abgabe auf die Wechselgeschäfte (sogenannte „Tobin-Steuer”), oder die Idee, zur Senkung der Haushaltsdefizite eine einmalige Vermögensabgabe zu erheben, fanden eine sehr schlechte Aufnahme. Die praktischen Schwierigkeiten der Einziehung einer Abgabe auf die internationalen Devisengeschäfte wurden von der Europäischen Union und der Schweiz hervorgehoben. Eine einmalige Steuererhebung zur Tilgung der Staatsschulden hätte nach Ansicht dieser Länder auch einen nachteiligen Vertrauensverlust seitens der Anleger und der Bürger zur Folge. Der Vorschlag einer umfassenderen Regulierung der Kapitalbewegungen, um spekulative „Bubbles” (Blasen) zu vermeiden, wird von den Industriestaaten ebenfalls nicht unterstützt.

Transnationale Gesellschaften und ausländische Direktinvestitionen

87Mehrere UNCTAD-Studien befassen sich mit den ausländischen Direktinvestitionen. Dieser Tätigkeitsbereich wurde durch die Verlegung des früheren Programms der Vereinten Nationen für transnationale Gesellschaften von New York nach Genf verstärkt. Das Programm ist jetzt in die UNCTAD eingegliedert worden. Es wurde in Commission für internationale Investitionen und transnationale Gesellschaften” umbenannt. Die erste Tagung der neuen Kommission fand vom 24. bis 28. April 1995 statt. Die von der UNCTAD veröffentlichten statistischen Angaben bestätigen den starken Anstieg der ausländischen Direktinvestitionen in den Entwicklungsländern in den letzten Jahren (Erhöhung um jährlich 24 % in diesen Ländern). Die Flüsse der Direktinvestitionen in die Entwicklungsländer haben 1993 den Rekordstand von 71 Milliarden Dollar erreicht. Die Aufteilung nach Kontinenten ist jedoch sehr unterschiedlich. 68 Prozent der ausländischen Direktinvestitionen in den Entwicklungsländern flossen 1993 nach Asien, davon 28 Milliarden Dollar nach China. 27 Prozent gingen nach Lateinamerika, vor allem nach Argentinien und Mexiko. Der Anteil Afrikas beträgt unter 5 Prozent. 80 Prozent der Kapitalzuflüsse wurden in zehn Entwicklungsländern investiert. Ein beträchtlicher Teil dieser Kapitalbewegungen besteht aus Portefeuilleanlagen, die weniger beständig sind als die ausländischen Direktinvestitionen. In einigen Ländern Lateinamerikas wurden die Investitionen zum grossen Teil in die Privatisierungsprogramme integriert.

2.2.3. Rohstoffe

88Im Februar 1995 wurde ein neues Internationales Naturkautschukabkommen abgeschlossen. Es ist das einzige internationale Rohstoffabkommen, das noch einen Marktinterventionsmechanismus zur Preisstabilisierung (in Form eines Ausgleichslagers) besitzt. Die Schweiz beabsichtigt, dem Abkommen beizutreten. Sie ist 1995 dem neuen Internationalen Kaffeeabkommen beigetreten. Am Rande des Internationalen Kakaoabkommens sind die Kakaoproduzentenländer über einen Richtlinienentwurf der Europäischen Union besorgt, welcher vorsieht, bei der Schokoladeherstellung neben Kakaobutter bis zu 5 Prozent andere Pflanzenfette zuzulassen. Die Schweiz wendet diese Massnahme bereits seit dem 1. Juli 1995 an. Dritte-Welt-Bewegungen und Verbraucherverbände haben in der Schweiz eine Kampagne lanciert, um den Bundesrat zur Rückgängigmachung seines Entscheids zu bringen.

89Im Rahmen der Vorbereitung der neuen Botschaft über die Weiterführung der Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen überprüft die Schweiz ihre Politik im Rohstoffbereich völlig neu. Die internationalen Rohstoffabkommen und die Finanzierungsmechanismen zum Ausgleich der Exporteinnahmensverluste (Schweizer STABEX-System) könnten die Lage der vom Rohstoffexport abhängigen Entwicklungsländer nicht wesentlich verbessern. Eine neue Politik sollte sich auf die Diversifizierung der Wirtschaften dieser Länder und auf eine bessere Verwaltung der mit den Preisschwankungen verbunden Risiken ausrichten.

Internationales Naturkautschukabkommen

90Das Abkommen über Naturkautschuk ist das einzige internationale Rohstoffabkommen, das noch einen Marktinterventionsmechanismus zur Dämpfung der Preisschwankungen (mittels eines Ausgleichslagers) besitzt. Da das Abkommen von 1987 Ende 1995 auslief, wurden im April und Oktober 1994 und im Februar 1995 Verhandlungen zur Erstellung eines neuen Abkommens geführt. Drei wichtige Artikel warfen bei den Verhandlungen Schwierigkeiten auf :

  • Niveau des Referenzpreises, da die Exportländer einträglichere Preise erreichen wollten ;

  • Häufigkeit der Revision des Referenzpreises und Prozentsatz der Änderung des Referenzpreises bei jeder Anpassung an die Marktpreise (3 % oder 5 % des Referenzpreises) ;

  • Laufzeit des neuen Abkommens (drei oder fünf Jahre).

91Am 17. Februar 1995 wurde ein neues Internationales Naturkautschukabkommen geschlossen. Es tritt für eine Laufzeit von vier Jahren in Kraft, wenn es von einer Anzahl Produzentenländer mit 75 Prozent der Weltkautschukexporte und einer Anzahl Verbraucherländer mit 75 Prozent der Weltkautschukimporte ratifiziert worden ist.

92Die An- und Verkäufe des Ausgleichslagers können entsprechend dem Umfang der Schwankungen der Marktpreise um einen von den Mitgliedsländern des Kautschukabkommens festgesetzten Referenzpreis getätigt werden. (Die Marktpreise werden dabei anhand eines Indikatorpreises gemessen.) Naturkautschukkäufe zur Auffüllung des Ausgleichslagers können erfolgen, wenn die Marktpreise mindestens 15 Prozent unter dem Referenzpreis liegen, (und müssen erfolgen, wenn die Marktpreise mindestens 20 Prozent unter dem Referenzpreis liegen). Die Verkäufe des Ausgleichslagers können erfolgen, wenn die Marktpreise 15 Prozent über dem Referenzpreis liegen, (und müssen erfolgen, wenn sie 20 Prozent über dem Referenzpreis liegen). Die Höchstkapazität des Ausgleichslagers ist weiterhin auf 550 000 Tonnen festgesetzt (davon 400’000 Tonnen für gewöhnliche und 150 000 Tonnen für aussergewöhnliche Stützungsaktionen). Die Finanzierung der Aktivität des Ausgleichslagers wird von Erzeuger- und Verbraucherländern gemäss ihrem jeweiligen Anteil am Weltkautschukhandel getragen.

93Der Referenzpreis wird alle zwölf Monate automatisch um 5 Prozent erhöht oder gesenkt, um sich der Marktpreisentwicklung anzupassen (im vorherigen Abkommen erfolgte die Anpassung alle 15 Monate).

94Die Preise für Naturkautschuk haben seit dem Herbst 1993 stark angezogen und erreichten im Februar 1995 eine Rekordhöhe (über 360 Malaysia/Singapur Cents pro Kilogramm, gegenüber 160 Cents im Oktober 1993). Danach sind die Kurse auf ein Niveau abgefallen, das höher als in den letzten Jahren lag. Durch die Verkäufe des Ausgleichslagers konnte der Preisanstieg in einer ersten Phase gebremst werden, bis der gesamte Lagerbestand (im September 1994) verkauft war. Der Preisanstieg wird durch folgende Faktoren verursacht : Nachfrage höher als das weltweite Angebot, sehr niedriger Stand der Weltkautschukbestände, Anstieg der Nachfrage der Reifenhersteller in Europa und den USA, Spekulation auf den Rohstoffmärkten. Trotz seines hohen Preises hat der Naturkautschuk nicht unter der Konkurrenz des synthetischen Kautschuks gelitten.

95Die Schweiz gehörte dem vorhergehenden Internationalen Naturkautschukabkommen an und hat auch an den Verhandlungen über das neue Abkommen teilgenommen. Der Bundesrat beabsichtigt, das Abkommen zu Beginn des Jahres 1996 zu ratifizieren. Die Naturkautschukeinfuhren in die Schweiz machen einen sehr geringen Anteil der Welteinfuhren aus.

Internationales Kaffeeabkommen

96Im Frühjahr 1995 hat das Parlament den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Kaffeeabkommen von 1994 gebilligt. Im Gegensatz zum früheren Übereinkommen enthält das neue Abkommen keine wirtschaftlichen Regulierungsmechanismen zur Stabilisierung der Kaffeekurse mehr. Das Exportquotensystem wurde im Juli 1989 aufgehoben, was einen starken Verfall der Weltkaffeepreise zur Folge hatte (siehe Jahrbücher der letzten Jahre).

97Das neue Abkommen ist, wie das Internationale Zuckerübereinkommen, ein verwaltungstechnisches Abkommen. Die Haupttätigkeit der Internationalen Kaffeeorganisation besteht darin, Informationen über die Kaffeeproduktion, die Kaffeepreise und den Weltkaffeehandel zu sammeln und zu verbreiten. Die der Entwicklung des Kaffeeverbrauchs entgegenstehenden Hindernisse sollten beseitigt werden. Die Mitgliedsländer des Kaffeeabkommens sollten die umweltbezogenen Aspekte im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung berücksichtigen.

98Angesichts der Meinungsverschiedenheiten zwischen Erzeuger- und Verbraucherländern und der Unfähigkeit, wirtschaftliche Bestimmungen zur Regulierung des Kaffeemarktes im Rahmen des internationalen Abkommens festzusetzen, haben die Erzeugerländer im September 1993 die „Vereinigung der kaffeeproduzierenden Länder” gegründet und einen Plan zur Rückhaltung ihrer Kaffeeausfuhren angenommen. Die Länder verpflichten sich, 20 Prozent ihrer Kaffeeausfuhr zurückzubehalten, wenn der Indikatorpreis für Kaffee unter 0,75 Dollar pro Pfund liegt. Die Rückbehaltung beträgt 10 Prozent, wenn der Weltpreis zwischen 0,75 und 0,80 Dollar pro Pfund liegt, und die Exportbeschränkung wird ganz aufgehoben, wenn der Weltpreis 0,80 Dollar pro Pfund übersteigt. Die stagnierende Weltkaffeeproduktion und der Export-Rückhalteplan der Kaffeeproduzenten waren Faktoren, die zum Anstieg der Weltkaffeepreise bis zum Herbst 1994 beigetragen haben.

  • 20 Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, Erklärung von Bern, OS3, Dritte-Welt-Läden, Max Havelaar und WW (...)

99Mehrere schweizerische NRO haben im Oktober 1994 gefordert, dass die Schweiz die Zölle auf die Einfuhren von verarbeitetem Kaffee aus den Entwicklungsländern aufhebe20. Dadurch sollte der Zugang eines Produkts zum schweizerischen Markt verbessert werden, das für die Wirtschaft gewisser Entwicklungsländer wichtig ist.

100Tabelle Nr. 10 führt die wichtigsten Kaffee- und Kakaolieferantenländer der Schweiz auf. Über die Hälfte des von der Schweiz importierten Kaffees kommt aus drei Ländern : Brasilien, Kolumbien und Indien. Der Wert der Kaffeeimporte ist von 154,3 Millionen Franken 1993 auf 212,2 Millionen Franken 1994 gestiegen. Dieser Anstieg ist durch die Steigerung der Einfuhrmengen (+1,9 %) und vor allem durch die Erhöhung der Einfuhrpreise (+35 %) bedingt. Mehrere Schweizer Unternehmen spielen im Weltkaffeehandel eine wichtige Rolle, und ein Teil des importierten Kaffees wird nach seiner Verarbeitung in der Schweiz wieder ausgeführt (vor allem löslicher Kaffee). Über 83 Prozent des in die Schweiz eingeführten Kakaos kommt aus drei Ländern : Ghana, Elfenbeinküste und Ekuador.

101

Tabelle Nr. 10. Wichtigste Kaffee- und Kakaolieferantenländer der Schweiz

Tabelle Nr. 10. Wichtigste Kaffee- und Kakaolieferantenländer der Schweiz

Quelle : Jahresstatistik des Aussenhandels der Schweiz, 1994, Erster Band, Eidgenossische Oberzolldirektion, Bern, 1994, S. 40, 64 und 65.

Kakaomarkt

102Das Internationale Kakaoabkommen ist am 22. Februar 1994 für eine Laufzeit von fünf Jahren (mit einer Verlängerungsmöglichkeit von zweimal zwei Jahren) in Kraft getreten. Die Schweiz hat das Abkommen im Juni 1994 ratifiziert. Dieses Abkommen, das im Jahrbuch 1995 (S. 59-60) ausführlich beschrieben wurde, enthält keine wirtschaftlichen Bestimmungen mehr (wie Ausgleichslager, Rückzugsmechanismen oder Exportquoten). Die Anpassung von Angebot und Nachfrage erfolgt auf flexiblere Art. Die Kakaoproduzentenländer können, wenn sie dies wünschen, eine untereinander abgestimmte Produktionslenkungspolitik einführen. Die Konsumentenländer sollten sich ihrerseits bemühen, alle Hindernisse, die einer Ausweitung des Kakaoverbrauchs auf dem einheimischen Markt im Wege stehen, zu beseitigen oder zu verringern und neue Verwendungsmöglichkeiten für Kakao zu fördern.

103Im Dezember 1994 wurde zwischen den meisten Produzentenländern ein Exportbewirtschaftungsplan angenommen. Der Plan zielt darauf ab, die Kakaokurse zu stützen durch eine allmähliche Reduzierung der Weltkakaoproduktion um 375’000 Tonnen, vom Kakaojahr 1994/95 bis zum Jahr 1998/99 (das heisst um 75’000 Tonnen pro Jahr). Das Defizit des Weltkakaoangebots gegenüber der Weltnachfrage hielt im dritten aufeinanderfolgenden Jahr an.

Mit anderen Fetten als Kakaobutter hergestellte Schokolade

104Die Kakaoproduzentenländer haben ihre grosse Beunruhigung über den Vorschlag der EU-Kommission in Brüssel zum Ausdruck gebracht, in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union bei der Schokoladeherstellung die Verwendung anderer Pflanzenfette neben Kakaobutter zuzulassen. 1994 verwendeten die meisten Fabrikanten bei der Schokoladeherstellung (ausser bei Schokoladekeksen oder Schokolade-Konfiseriewaren) keine anderen Pflanzenfette ausser Kakaobutter. Nur einige Länder liessen die Verwendung eines bestimmten Anteils anderer Fette zu : Grossbritannien, Dänemark und Irland (maximal 5 %), Finnland (3 %) und Österreich (15 %).

105Die EU-Kommission schlägt vor, neben Kakaobutter die Verwendung von maximal 5 Prozent anderer Pflanzenfette zuzulassen. Diese eventuellen zusätzlichen Fette sind vor allem Palmöl (billiger als Kakao), Soja- oder Rapsöl sowie Ole aus gewissen tropischen Nüssen wie Schibutteröl (Schibutternüsse sind erstklassiger Qualität, aber relativ teuer). Das von der Schweiz eingeführte Palmöl kommt vor allem aus Indonesien.

106Die Erzeugerländer glauben, dass die allgemeine Anwendung von 5 Prozent anderer Fette neben Kakaobutter einen Rückgang der Kakaonachfrage um 150’000 bis 200’000 Tonnen pro Jahr (d.h. 6 bis 8 % des Weltmahlguts) zur Folge haben könnte. Dies vor allem, wenn neben den EU-Ländern noch andere Länder diesem Beispiel folgen, darunter das grösste Kakaoeinfuhrland der Welt, die USA. Ein solcher Rückgang der Kakaonachfrage und der sich daraus ergebende Abfall der Weltkakaopreise wurden schwerwiegende Folgen für die Kakaohersteller haben. Die afrikanischen Produzenten wurden besonders davon betroffen werden. Wenn im Rahmen der Europäischen Union eine Harmonisierung erfolgen muss, so schlagen die Erzeugerländer eher ein völliges Verbot anderer Fette ausser Kakaobutter vor. Der endgültige Entscheid der Europäischen Union stand im Oktober 1995 noch aus.

107Weitere Probleme wurden von Verbraucherverbänden in der Schweiz oder in Frankreich aufgeworfen. Die technischen Kontrollmittel, die feststellen, welches Fett bei der Schokoladeherstellung verwendet wurde und in welchem genauen Verhältnis, sind komplex und schwer anwendbar. Es ist schwierig, zwischen gewissen Fettarten zu unterscheiden, und die Analysemethoden sind noch nicht sehr zuverlässig. Die derzeitigen Etikettiervorschriften erlauben es dem Verbraucher nicht, eindeutig über die Zugabe oder Nichtzugabe von Pflanzenfetten und über das genaue Verhältnis informiert zu werden. Bei möglichen Geschmacksveränderungen der Schokolade besteht auch die Gefahr, dass ihr Ruf darunter leidet und dass sie bei den Käufern an Beliebtheit einbüsst.

  • 21 Marchés tropicaux, 14.4.1995, S. 804.

108Die Schweiz ist der Entscheidung der Europäischen Union zuvorgekommen, indem sie ab 1. Juli 1995 die Zugabe von maximal 5 Prozent Pflanzenfetten neben Kakaobutter bei der Herstellung von Schokolade und anderen Schokoladeerzeugnissen zuliess. Über 100’000 Unterschriften wurden in der Schweiz gesammelt, um den Bundesrat aufzufordern, auf diese Zulassung zu verzichten. Die Kampagne wurde vor allem von der Erklärung von Bern, den Dritte-Welt-Läden und dem Verband Fédération romande des consommatrices durchgeführt. Von der Schokoladeindustrie wird der neue europäische Richtlinienentwurf nicht einstimmig begrüsst. So hat zum Beispiel der Direktor der Firma Lindt & Sprüngli erklärt, er sehe keinen Nutzen darin, traditionelle Rezepte der Schokoladeherstellung zu ändern21. Ein Teil der Schweizer Hersteller wünschte, dass die Schweiz die Entscheidung in Brüssel abwarten sollte, bevor sie die Änderung im eigenen Land annimmt. Die holländische Kakao-verarbeitungsindustrie hat sich dem europäischen Richtlinienentwurf energisch widersetzt. Die Niederlande sind die Hauptlieferanten der Schweiz für Kakaobutter, Kakaoöl oder Kakaopulver.

2.3. Umwelt und Entwicklung

109Die Schweiz hat an den Folgearbeiten der Konferenz von Rio über Umwelt und Entwicklung teilgenommen. Sie hat in der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung einen Beobachterstatus. Auf der dritten Tagung der Kommission für nachhaltige Entwicklung wurde eine neue zwischenstaatliche Arbeitsgruppe über Wälder eingesetzt. Die Vertragsstaaten der Rahmenkonvention über Klimaänderungen sollten in Berlin über neue Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen verhandeln. Die Länder anerkannten zwar, dass das für das Jahr 2000 festgesetzte Ziel, nämlich die Stabilisierung der Emissionen auf dem Niveau von 1990, nicht ausreichend ist, aber es wurde kein Protokoll über die genauen Massnahmen verabschiedet, die über das Jahr 2000 hinaus zu treffen wären. Jedoch wurde ein Mandat für die Aushandlung eines neuen Protokolls bis 1997 erteilt. In einer Pilotphase werden die Länder, die dies wünschen, gemeinsam die Treibhausgasemissionen senken können. In den Debatten der Konferenz ging es um wichtige Nord-Süd-Fragen, insbesondere um die überwiegende Verantwortung der Industrieländer an der weltweiten Umweltverschmutzung und das Problem des Transfers weniger umweltschädlicher Technologien. Die Industrieländer und die Entwicklungsländer bilden indessen keine einheitlichen Blöcke. Während einige Entwicklungsländer, zum Beispiel die kleinen Inselstaaten, schärfere Massnahmen forderten, um sich vor Klimaänderungen zu schützen, widersetzten sich die erdölexportierenden Länder Massnahmen, welche die Verwendung fossiler Energien einschränken wurden. Die Schweiz hat die Convention der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika” ratifiziert. Diese Konvention setzt die Aufgaben, Verantwortungen und Verpflichtungen der Länder fest, mit Hilfe derer wirksamer gegen die Wüstenbildung gekämpft werden kann. Die von dieser Erscheinung betroffenen Länder müssen Plane zur Wüstenbildungsbekämpfung einführen. Die Industrieländer verpflichten sich ihrerseits, die Länder bei ihrem Kampf gegen die Desertifikation mit finanziellen Mitteln, durch die Entwicklungszusammenarbeit und durch die Erleichterung des Technologietransfers zu unterstützen.

110Die im Juni 1992 in Rio abgehaltene Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) bot die Gelegenheit, die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf die mit der Umweltdegradierung verbundenen Probleme und Gefahren hinzuweisen. Drei auf dem „Erdgipfel” in Rio verabschiedete, nicht verbindliche Unterlagen sollten die Politik der Staaten im Bereich der nachhaltigen Entwicklung leiten, eine davon war die Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung. Mangels einer Übereinkunft über eine Konvention betreffend die Wälder hatte die Konferenz ferner Leitsätze zum Schutz der Wälder verabschiedet. Das dritte in Rio verabschiedete Dokument ist das Aktionsprogramm für nachhaltige Entwicklung, die „Agenda 21”. Sie legt die wesentlichen Ausrichtungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht fest. Die Agenda 21 zählt in ihren vierzig Kapiteln die Massnahmen auf, welche die Staaten zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung einführen sollten. Seit der Umweltkonferenz von 1992 sind drei internationale Übereinkommen verabschiedet worden : die Konvention über die biologische Vielfalt, die Konvention über Klimaänderungen und die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung. Während die beiden ersteren Übereinkommen schon vor 1992 in Vorbereitung waren, ist die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung integrierter Bestandteil des auf der Konferenz von Rio eingeleiteten Prozesses, da die Einsetzung eines Verhandlungsausschusses zur Ausarbeitung der Konvention in einem Kapitel der Agenda 21 gefordert wurde.

2.3.1. Kommission für nachhaltige Entwicklung

111Die Kommission für nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development, CSD) wurde von der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung von 1992 eingesetzt. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung des Aktionsprogramms für nachhaltige Entwicklung (Agenda 21) auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu prüfen. Ferner ist sie mit dem Folgeprozess der Konferenz von Rio beauftragt und dient als Forum für Diskussionen und Erfahrungsaustausch im Bereich nachhaltiger Entwicklung.

112Die dritte Tagung der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung hat unter Beteiligung von rund hundert Ländern vom 11. bis 28. April 1995 in New York stattgefunden. Die Schweizer Delegation wurde von Bundesrätin Ruth Dreifuss geleitet und umfasste Vertreter des BUWAL, der DEH und des BAWI. Auf den Jahrestagungen der Kommission wird jeweils ein Teil der Themen der Agenda 21 behandelt. 1995 standen folgende sektorielle Themen auf der Tagesordnung : Bekämpfung der Entwaldung und der Wüstenbildung, nachhaltige Entwicklung in Berggebieten, Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Biotechnologie.

Kampf gegen die Abholzung der Wälder

113Die Frage der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder war einer der strittigen Punkte in den Debatten der Konferenz in Rio 1992. Die Industrieländer wollten damals eine internationale Konvention zum Schutz des Tropenwaldes errichten, ein Vorhaben, das bei einigen Entwicklungsländern auf starken Widerstand stösst. Auf der Konferenz von Rio waren lediglich nicht verbindliche Prinzipien betreffend die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder verabschiedet worden. Die Kommission für nachhaltige Entwicklung hat im April 1995 beschlossen, eine neue Arbeitsgruppe einzusetzen, die zwischenstaatliche Expertengruppe über Wälder. Sie wird damit beauftragt, die internationalen Aktivitäten im Forstbereich zu koordinieren. Mehrere Punkte sollen untersucht werden : Identifikation der Ursachen der Entwaldung und die bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder auftretenden Schwierigkeiten, internationale finanzielle Zusammenarbeit und Technologietransfer, Verbesserung der Wirksamkeit und der Koordination der bilateralen und multilateralen Hilfe, Erarbeitung von Kriterien und Indikatoren für die nachhaltige Forstbewirtschaftung. Ferner hat die Expertengruppe die Aufgabe, die Zusammenhänge zwischen Umwelt und Holzhandel zu untersuchen und die Notwendigkeit der Errichtung weiterer Instrumente oder Abkommen in diesem Bereich zu prüfen (zum Beispiel die Erstellung von Gütesiegeln (Labels) für umweltverträglich bewirtschaftete Holzarten). Mehrere Themen im Zusammenhang mit dem Schutz der Wälder werden auch in verschiedenen internationalen Organisationen behandelt : Konvention über die biologische Vielfalt, FAO, Internationale Tropenholzorganisation (ITTO).

Nachhaltige Entwicklung in Berggebieten

114Auf Initiative der Schweiz hatte die Agenda 21 die Bedeutung der Erhaltung der Ökosysteme von Berggebieten erwähnt. Die von der Kommission für nachhaltige Entwicklung getroffene Entscheidung regt zur Errichtung lokaler oder nationaler Programme für die Entwicklung der Bergregionen an. Diese Entwicklungsprogramme sollen die umweltbezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen und die Beteiligung der lokalen Bevölkerung in den Bergregionen fördern.

Weitere Diskussionsthemen

115Die Diskussionen über Handel und Umwelt haben die Meinungsverschiedenheiten zutage treten lassen, die zwischen einigen Industrieländern und einigen Entwicklungsländern bestehen können. Mehrere Entwicklungsländer sind besorgt, dass ihnen die Umweltvorschriften den Zugang zu den Märkten der Industrieländer versperren könnten. Die in die Handelspolitiken integrierten Umweltziele sollten nicht zur Errichtung neuer Schutzschranken führen. Der Beschluss weist auf die Notwendigkeit hin, den Bedürfnissen der Entwicklungsländer Rechnung zu tragen und ihre Fähigkeit zu entwickeln, sich neuen Umweltschutzvorschriften anzupassen.

116Die Arbeiten der Kommission für nachhaltige Entwicklung und die Anwendung der internationalen Konventionen zeigen, wie schwierig es ist, die verabschiedeten Texte in die Ausarbeitung konkreter Politiken mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung umzusetzen. Es fehlt an den notwendigen Mitteln für die Umsetzung der Agenda 21, da die öffentliche Entwicklungshilfe der meisten Industrieländer zurückgeht. Es ist schwer, bestehende Produktionsweisen und Konsummuster zu ändern. Die Länder anerkennen jedoch, dass die Agenda 21 nicht eingehalten werden kann ohne eine wesentliche Erhöhung der finanziellen Mittel, die den Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt werden sollen, und ohne eine Änderung jener Politiken, die der nachhaltigen Entwicklung entgegengerichtet sind. Die Funktionsweise der Kommission für nachhaltige Entwicklung setzt auch voraus, dass alle Entscheidungen und Empfehlungen durch Konsens angenommen werden.

2.3.2. Rio-Folgeprozess in der Schweiz

117Die in der Agenda 21 festgesetzten Leitlinien über nachhaltige Entwicklung müssen in alle Sektorpolitiken der Schweiz integriert werden. Dies betrifft die Landwirtschaftspolitik, die Forst- und Energiepolitik, die Städte- und Verkehrsplanung, den Umweltschutz, die Aussenpolitik und die Politik der Entwicklungszusammenarbeit. Der Folgeprozess der Konferenz von Rio erfordert noch tiefgreifendere Veränderungen der Innen- und Aussenpolitik des Landes als die zur Anwendung der Abkommen der Uruguay-Runde erforderlichen Anpassungen.

118Der Bundesrat hatte 1993 einen interdepartementalen Ausschuss (IDA-Rio) eingesetzt, der mit der Koordination aller Arbeiten im Rahmen des Rio-Folgeprozesses in der Schweiz, wie auch mit der praktischen Umsetzung der in der Agenda 21 festgelegten Prioritäten beauftragt wurde. Der Vorsitz und das Sekretariat des Ausschusses werden abwechselnd von der DEH (1993 und 1996), dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, 1994) und dem Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI, 1995) übernommen. Der IDA-Rio wird durch eine interdepartementale Koordinationsgruppe und eine Kontaktgruppe mit Beratungscharakter unterstützt. Die Kontaktgruppe setzt sich aus Vertretern der Bundesverwaltung und nichtstaatlicher Kreise (NRO und Privatwirtschaft) zusammen. Sieben Arbeitsgruppen befassen sich mit den folgenden Themen : Wälder, biologische Vielfalt, Klima, Technologietransfer, Lenkung und Internalisierung, kohärente Gesetzgebung und Subventionen, Handel und Umwelt. Diese Gruppen setzen sich ebenfalls aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Wissenschaft, der Privatwirtschaft, sowie nichtstaaticher Organisationen zusammen. Sie sollen Berichte über die obengenannten Themen ausarbeiten. Der Bundesrat muss ferner den Aktionsplan der Schweiz für nachhaltige Entwicklung annehmen. Dieser Plan muss die Verpflichtungen festlegen, welche die Schweiz zur Umsetzung der Agenda 21 einzugehen beabsichtigt.

Transfer umweltverträglicher Technologien

119Die Arbeitsgruppe „Technologietransfer” hat ihren Schlussbericht im Juni 1995 eingereicht. Der Bericht analysiert die technologischen Bedürfnisse der Entwicklungsländer und der Länder Osteuropas. Er nimmt ausserdem eine Bestandesaufnahme der Möglichkeiten der schweizerischen Exportindustrie im Bereich dieser Techniken vor und identifiziert die Hindernisse, die sich dem Technologietransfer insbesondere für die Klein- und Mittelbetriebe entgegenstellen. Der Bericht erstellt ferner die Liste der Aktivitäten zur Förderung des Technologietransfers im Rahmen der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen des BAWI und der Unterstützung von Handwerk und Industrie durch die DEH sowie durch die multilateralen Institutionen (Weltbank, Globaler Umweltfonds und Konvention über die biologische Vielfalt).

Grenzen des IDA-Rio

  • 22 WWF, Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz (SGU), Schweizer (...)

120Die nichtstaatlichen Umweltschutzorganisationen und privaten Hilfswerke haben bezüglich der Funktionsweise des IDA-Rio und des Rio-Folgeprozesses in der Schweiz ihre Enttäuschung ausgedrückt. Die Vorbereitung des Aktionsplans für nachhaltige Entwicklung ist langwierig und mühsam, da es zahlreiche Meinungsunterschiede zwischen der Bundesverwaltung, der Privatwirtschaft, den wissenschaftlichen Kreisen und den NRO gibt. Die Koordination der Aktivitäten des IDA-Rio ist schwierig, da das Sekretariat kein ständiges Organ ist und weil kein zusätzliches Budget für diesen Zweck vorgesehen wurde. Andere Länder haben sich mit bedeutenderen Strukturen und mehr Mitteln ausgestattet, und einige Länder haben nationale Kommissionen für nachhaltige Entwicklung eingesetzt. Die Umweltschutzorganisationen fördern die Errichtung einer Kommission für nachhaltige Entwicklung in der Schweiz und die Festsetzung eines Minimalbudgets für die Arbeit und das Informationsprogramm. Der Aktionsplan der Schweiz sollte in der Öffentlichkeit allgemein bekannt gemacht werden. Die NRO fördern auch, vollberechtigt in den Delegationen bei den internationalen Organisationen vertreten zu sein und am Umsetzungsprozess in der Schweiz beteiligt zu werden. Eine Umwelt-Plattform wurde von Umweltschutzorganisationen in der Schweiz geschaffen, um die Umsetzung der Verpflichtungen von Rio zu überwachen22.

2.3.3. Berliner Konferenz über Klimaänderungen

  • 23 Treibhausgase : Kohlendioxid (C02), Methan (CH4), Stickstoffoxid (N20) und troposphärischer Ozon (0 (...)

121Die UN-Rahmenkonvention über Klimaänderungen trat am 21. März 1994 in Kraft. 143 Länder, darunter die Schweiz, haben das Abkommen ratifiziert (Stand Anfang November 1995). Ziel der Konvention ist die Stabilisierung der atmosphärischen Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, welches das Klimasystem nicht gefährdet. Die Verbrennung fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) bildet die Hauptquelle der Treibhausgasemissionen23. In einer ersten Phase sollen die Industrieländer die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 stabilisieren und sich dann über eine Verringerung der Emissionen nach dem Jahr 2000 einigen. Das Grundprinzip ist die „gemeinsame, aber differenzierte Verantwortung” der verschiedenen Länder. Die Industriestaaten, welche 70 bis 80 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verursachen, sollen im Kampf gegen den Klimawechsel eine Vorreiterrolle übernehmen. Gemäss den Bestimmungen der Konvention sollen sie auch die wissenschaftliche Zusammenarbeit und den Transfer weniger umweltverschmutzender Technologien in die Entwicklungsländer fördern.

  • 24 Unterorgan für wissenschaftliche und technische Beratung, Unterorgan für die Umsetzung.

122Die erste Tagung der Vertragsparteienkonferenz fand vom 28. März bis 7. April 1995 in Berlin statt. Mehrere Punkte der Tagesordnung betrafen Folgemassnahmen bezüglich der Anwendung der Konvention über Klimaänderungen : Erstellung des Arbeitsprogramms der Unterorgane24, Wahl des Sekretariatssitzes, Verfahren zur Prüfung der nationalen Berichte, Beziehungen mit dem Internationalen Umweltfonds, Abstimmungsverfahren. Ausserdem wurden drei Schwerpunktthemen diskutiert : Verstärkung der Konvention nach dem Jahr 2000, gemeinsame Umsetzung der Massnahmen zur Beschränkung der Treibhausgasemissionen, Technologietransfer.

  • 25 Vorort, Schweizerischer Handels- und Industrieverein.

123Die Schweizer Delegation wurde von Bundesrätin Ruth Dreifuss angeführt. Der Delegation gehörten Vertreter verschiedener Departements, externe Experten (Universität Bern und Schweizer Rückversicherungsgesellschaft) sowie Vertreter nichtstaatlicher Organisationen (WWF Schweiz und Arbeitskreis „Kapital und Wirtschaft”) an. Der Vorort25 kritisierte die Anwesenheit der NRO-Vertreter in der Delegation, weil er fand, dass sie nicht notwendig sei, da die Meinung der NRO bereits während des Vorbereitungsprozesses zur Berliner Klimakonferenz genügend berücksichtigt worden sei.

Wie können die Treibhausgasemissionen reduziert werden ?

124Die Zusammenfassung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes betreffend die Ursachen und Folgen der Erwärmung der Erde und die Analyse der möglichen Verhütungsmassnahmen werden in den periodischen Berichten der zwischenstaatlichen Expertengruppe über Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change), IPCC) veröffentlicht. Die IPCC, deren Sitz in Genf ist, wurde gemeinsam von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) geschaffen. Ein im November 1994 veröffentlichter Spezialbericht des IPCC diente den Diskussionen der Berliner Konferenz als Grundlage. In diesem Bericht bestätigten die wissenschaftlichen Experten formell, dass die Stabilisierung der Treibhausgasemissionen auf dem Niveau von 1990 nicht ausreichen würde, um die Konzentrationen dieser Gase in der Atmosphäre zu stabilisieren. Folglich haben zahlreiche Länder und Nichtregierungsorganisationen die ungenügende Tragweite der Verpflichtungen der Konvention anerkannt. Dennoch war es nicht möglich, auf der Berliner Konferenz selbst ein Protokoll zur Verstärkung der Konvention zu verabschieden. Es wurde vereinbart, bis 1997 über Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen nach dem Jahr 2000 zu verhandeln. Zu diesem Zweck wurde eine Verhandlungsgruppe eingesetzt, an der auch die Schweiz teilnimmt.

125Die IPCC hat im Dezember 1995 ihren zweiten Evaluierungsbericht vorgelegt, der aus drei Teilen besteht : einem wissenschaftlichen Bericht, der bestätigt, dass die seit dem letzten Jahrhundert beobachtete Erwärmung des Planeten zum Teil auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen ist ; einer Analyse der Auswirkungen des Klimawandels ; Analysen über die sozio-ökonomischen Auswirkungen der Klimaänderungen. Mehrere wirtschaftliche Probleme sind schwer zu lösen. Wie kann man den durch einen Klimawechsel verursachten Schäden einen Geldwert beimessen ? Wie lassen sich die Kosten der zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen notwendigen Massnahmen einschätzen ? Zu welchem Zeitpunkt müssen kostspielige Massnahmen ergriffen werden ? Der Bericht zählt auch eine Liste von Massnahmen auf, die von den Ländern eingeführt werden könnten, um die Treibhausgasemissionen zu kontrollieren : Energieeinsparungen, Förderung erneuerbarer Energien, Verbesserung der Forstbewirtschaftungspraxis, Entwicklung von Techniken zur Reduzierung der Methan- und Stickstoffoxidemissionen, C02-Abgaben, Förderung von Energie-effizienznormen, Anreiz zu freiwilligen Massnahmen, Information und Bildung bezüglich nachhaltiger Entwicklung und Konsummuster, Forschung und Entwicklung neuer Technologien.

Gegensätzliche Positionen innerhalb der Industriestaaten und der Entwicklungsländer

126Auf der Berliner Konferenz waren sich die Länder über die nach dem Jahr 2000 zu ergreifenden Massnahmen sehr uneinig. Die Allianz kleiner Inselstaaten (AOSIS), der 41 Länder angehören, schlug den Industrieländern vor, sich zu einer 20prozentigen Senkung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2005 (auf der Grundlage von 1990) zu verpflichten. Deutschland schlug den Industrieländern vor, sich zu verpflichten, ihre Emissionen über das Jahr 2000 hinaus auf dem Niveau von 1990 zu halten. Die Vereinigten Staaten, Kanada und Australien haben den Verhandlungsprozess eindeutig gebremst, wohingegen die Europäische Union eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen befürwortete. Viele Entwicklungsländer wollten noch nicht zu einer Senkung dieser Emissionen gezwungen werden, während die Industriestaaten gewünscht hätten, dass sich die in einem raschen Industrialisierungsprozess befindlichen Entwicklungsländer der Verstärkung der Konvention anschliessen. Die erdölexportierenden Länder widersetzten sich jeder Reduzierung der Treibhausgasemissionen energisch und lehnen ein neues Protokoll momentan ab. Länder wie Indonesien und Brasilien waren der Meinung, dass der von den AOSIS-Ländern eingebrachte Protokollvorschlag viel zu weit gehe, während andere Entwicklungsländer (zum Beispiel Argentinien, Chile, Costa Rica, Malaysia und Thailand) für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen waren. Viele Entwicklungsländer und nichtstaatliche Umweltschutzorganisationen haben ihre Enttäuschung über die „mageren Ergebnisse” der Berliner Konferenz zum Ausdruck gebracht. Die Schweizer Delegation beurteilte den Vorschlag der AOSIS-Staaten als unrealistisch, wünschte aber die Aushandlung eines Protokolls bis zum Jahr 1997, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

127In der Schweiz sieht das Programm „Energie 2000” vor, den Kohlendioxidausstoss bis zum Jahr 2000 auf dem Stand von 1990 zu stabilisieren. Bislang wurde noch kein Ziel über diesen Zeitpunkt hinaus festgesetzt, doch hat der Bundesrat eine Arbeitsgruppe beauftragt, bis zum zweiten Halbjahr 1996 ein Kohlendioxidgesetz auszuarbeiten. Dieses Gesetz soll die Ziele zur Reduktion der Kohlendioxidemissionen in der Schweiz für die Jahre 2005 und 2010 festlegen. Die Schweiz ist der Ansicht, dass man einen multilateralen Verhandlungsrahmen braucht, der die internationale Koordination von Energieeffizienznormen und wirtschaftlichen Instrumenten wie einer CO2-Abgabe ermöglicht. Die im Juli 1995 in Kraft getretene Revision des Umweltschutzgesetzes führt eine Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen ein. Hingegen hat das Parlament die Abgabe auf den Schwefelgehalt des extraleichten Heizöls nicht akzeptiert. Die Umweltschutzorganisationen und die schweizerische Grüne Partei schlagen die Einführung einer allgemeineren Energieabgabe vor. Eine solche Abgabe könnte als Anreiz zu Energieeinsparungen dienen und würde die erneuerbaren Energien rentabler machen.

Nationale Berichte

128Jedes Industrieland musste 1994 einen Bericht mit Informationen über die von ihm zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen vorgesehenen Massnahmen unterbreiten. Die Länder mussten auch eine Bestandesaufnahme der Quellen der Treibhausgasemissionen und der Absorptionskapazitäten (sogenannte „Speicher” – zum Beispiel Absorption durch Photosynthese) vornehmen. Der erste Bericht der Schweiz wurde im Oktober 1994 vorgelegt (siehe Jahrbuch 1995, Seite 69). Ein zweiter Bericht soll bis April 1996 eingereicht werden, während die Entwicklungsländer, welche die Konvention über Klimaänderungen 1993 ratifiziert haben, ihren ersten nationalen Bericht im März 1997 unterbreiten müssen.

Gemeinsame Umsetzung der Konventionsziele

129Die gemeinsame Umsetzung („joint implementation”) könnte es einem Land erlauben, seine Verpflichtungen im Rahmen der Konvention über Klimaänderungen dadurch zu erfüllen, dass es Projekte auf einem anderen Territorium (in einem Entwicklungsland oder einem Land Mittel- oder Osteuropas) finanziert. Dieser Vorschlag beruht auf der Feststellung, dass ein Franken, der in China oder Brasilien in den Umweltschutz investiert wird, mehr positive Auswirkungen auf die Umwelt haben wird, als wenn der gleiche Franken in der Schweiz investiert wird (Erzielung von Umweltvorteilen im weltweiten Massstab zu den niedrigsten Kosten). Das Potential zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen ist in einigen Entwicklungsländern und einigen Ländern Mittel- und Osteuropas enorm, insbesondere durch den Einsatz neuer, weniger umweltschädlicher Technologien in der Industrie und bei der Energieerzeugung. Die Anwendung einer solchen Methode macht internationale Abkommen unter den beteiligten Ländern notwendig. Einige Pilotprojekte zur gemeinsamen Umsetzung bestehen bereits auf der Grundlage bilateraler Abkommen (zwischen Norwegen und Mexiko, bzw. zwischen den Vereinigten Staaten und Costa Rica oder Tschechien). Das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Costa Rica betrifft beispielsweise ein Naturschutzgebiet und die angrenzenden Gebiete. Ein Teil der Wälder soll nachhaltig bewirtschaftet und andere Gebiete sollen regeneriert oder wiederaufgeforstet werden.

Kohlendioxidabgabe
Lenkungsabgaben zielen darauf ab, die Verwendung von Produkten, die sich auf die Umwelt auswirken, zu verteuern, um ihren Gebrauch zu reduzieren. Die Idee einer C02-Abgabe wird in der Europäischen Union und in der Schweiz diskutiert. In seiner Vorlage, die 1994 vorgelegt und in die Vernehmlassung geschickt wurde, vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass die Einführung einer C02-Abgabe in den Industrieländern notwendig sei. Die Vorlage zur Einführung einer C02-Abgabe in der Schweiz ist jedoch gegenwärtig beiseite gelassen worden, und auch die Europäischen Union hat Bedenken. Der Bundesrat hat Ende Mai 1995 erklärt, dass eine C02-Abgabe künftig nur dann etappenweise eingeführt würde, wenn es nicht möglich wäre, die Treibhausgasemissionen durch freiwillige Massnahmen zu senken. Die Einführung einer solchen Abgabe ist folglich vor dem Jahr 2000 nicht mehr in Betracht zu ziehen. Die schweizerische Privatwirtschaft (Vorort, Gesellschaft zur Förderung der Schweizerischen Wirtschaft) hat sich dem Vorhaben des Bundesrates, eine C02-Abgabe einzuführen, mit Nachdruck widersetzt. Nach Ansicht des Vororts würde die Einführung einer solchen Abgabe im Alleingang, ohne internationale Absprache, lediglich die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft schwächen. Auch müsste der Staat die sich aus dieser Abgabe ergebenden Einnahmen den Wirtschaftsträgem voll zurückerstatten, ohne Fiskal- oder Umverteilungsziele zu verfolgen (Auffüllung der Bundeskassen, Finanzierung energiepolitischer Massnahmen oder Finanzierung des öffentlichen Verkehrs auf diese Weise). Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke hatte sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens für das Vorhaben einer C02-Abgabe ausgesprochen. Sie hält es für wünschenswert, dieses Vorhaben zu einer allgemeineren Energieabgabe zu erweitern. Die Hauptverursacher des Kohlendioxidausstosses sind die Industrieländer. Die Länder des Südens sind gezwungen, aus wirtschaftlichen Gründen Strukturanpassungsprogramme anzunehmen. Die Länder des Nordens sollten ihrerseits ernsthafte Strukturanpassungsprogramme im Ökologiebereich einführen.

130Einige Entwicklungsländer, allen voran Indien und Brasilien, befürchten, dass die Industrieländer versuchen, die Infragestellung der Konsumweisen des Nordens zu vermeiden und den Kampf gegen die Umweltverschmutzung auf ihrem eigenen Territorium zu umgehen, als sich die Industrieländer diese Massnahmen auf die für die Länder des Nordens geforderten Emissionsreduktionen anrechnen lassen möchten. Nach Meinung der Entwicklungsländer sollte die gemeinsame Umsetzung als ein Mittel angesehen werden, Technologien in den Süden zu transferieren, ohne den Ländern des Nordens eine „Umweltverschmutzungserlaubnis” zu erteilen. Um die Ziele der Klimakonvention zu erreichen, sind energische Massnahmen auf dem Gebiet der Länder des Nordens notwendig. Das wirtschaftliche Argument der niedrigeren Kosten einer Bekämpfung der Umweltverschmutzung in den Entwicklungsländern oder in den Ländern des Ostens muss in Perspektive gebracht werden, da dieser Vorschlag eine ganze Reihe Fragen aufwirft : ethischer Aspekt, Gerechtigkeit der Vorgehensweise, Nachhaltigkeit der Projekte oder Fehlen einer solchen Nachhaltigkeit auf lange Sicht ; wie kann man den ordnungsgemässen Verlauf der Projekte kontrollieren, wie kann man die Rentabilität der Projekte berechnen (Kosten der kurzfristigen Massnahmen und Quantifizierung der langfristigen Vorteile) ?

131Gemäss dem in Berlin getroffenen Beschluss können die gemeinsamen Massnahmen in einer Pilotphase angewandt werden, an der die anderen Parteien, die dies wünschen, auf freiwilliger Basis teilnehmen können. In dieser Pilotphase wird die Reduktion von Treibhausgasemissionen keiner Partei gutgeschrieben. Die Finanzierung von Projekten zur gemeinsamen Umsetzung muss ausserdem durch zusätzliche Mittel erfolgen, neben den für den Internationalen Umweltfonds oder die öffentliche Entwicklungshilfe bereitgestellten Ressourcen. Eine vollständige Bilanz dieser Pilotphase soll vor Ablauf des Jahrzehnts gezogen werden. Die Schweiz hat die Einrichtung einer Pilotphase befürwortet, weil sie wegen der möglichen Probleme, welche die gemeinsame Umsetzung aufwirft, sehr besorgt ist. Ihrer Meinung nach wird eine Pilotphase es erlauben, beim Vorgehen in dieser Frage vorsichtiger zu sein. Die Schweiz beteiligt sich nicht an einem Pilotprojekt mit einem Entwicklungsland, prüft aber die Möglichkeiten der Anwendung in den Ländern Osteuropas.

Technologietransfer

132Die Mitgliedsländer der OECD und der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) haben in Berlin die Einführung einer Initiative betreffend die Klima-technologien (Climate Technology Initiative) angekündigt. Sie soll die Information über die freiwilligen Programme verbessern, die von den Regierungen und den Unternehmen, die dies wünschen, unterstützt werden und zur Verbreitung weniger umweltverschmutzender Technologien bestimmt sind. Die Verbreitung von Informationen auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien soll ebenfalls verbessert werden.

Weitere Punkte der Tagesordnung

133Mehrere Städte, darunter auch Genf, hatten sich um den ständigen Sekretariatssitz der Konvention über Klimaänderungen beworben. In Berlin fiel der Entscheid, dass das Sekretariat in Bonn errichtet werden soll. Das Eintreten für die Standortvorteile Genfs als internationaler Stadt wird durch die wachsende Konkurrenz anderer Städte um die Aufnahme internationaler Organisationen erschwert, aber auch durch die Tatsache, dass die Schweiz weder Mitglied der Europäischen Union noch der Vereinten Nationen ist und sich somit bei den Schlussverhandlungen weniger gut für ihre Position einsetzen kann. Es sei hinzugefügt, dass New York die (mit dem Folgeprozess der Rio-Konferenz beauftragte) Kommission für nachhaltige Entwicklung aufnimmt und dass Montréal im November 1995 als Standort für das Sekretariat der Konvention über die biologische Vielfalt gewählt wurde.

134In Berlin wurden die Beschlüsse durch Konsens gefasst, da es bisher nicht möglich war, einen genaueren Abstimmungsmodus mit einer 51-Prozent-Mehrheit, einer Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit anzunehmen. Die Industrieländer möchten verhindern, bei finanziellen Beschlüssen in die Minderheit gedrängt zu werden. Die erdölexportierenden Länder wollen bei Entscheiden mitreden können, die direkte Auswirkungenauf ihre Wirtschaft haben. Die zweite Tagung der Vertragsparteienkonferenz der Klimakonvention wird im Juli 1996 in Genf stattfinden.

2.3.4. Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung

135Die Konvention der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika” wurde am 17. Juni 1994 in Paris verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Parlament seine Botschaft zur Ratifikation dieser Konvention am 1. März 1995 unterbreitet. Die Ratifikation wurde vom Ständerat auf seiner Sommersession im Juni 1995 und vom Nationalrat im September 1995 gebilligt. Nur fünf Nationalräte haben den Vorschlag abgelehnt. Über hundert Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, aber nur wenige haben es bisher ratifiziert.

Begrenzung der Konvention

136Der Ausdruck „Dürre” bedeutet die natürlich vorkommende Erscheinung, welche eintritt, wenn der Niederschlag erheblich unter den normalerweise verzeichneten Mengen gelegen hat und dies ernste Folgen für die Produktionssysteme der Bodenressourcen nach sich zieht. Der Ausdruck „Wüstenbildung” bedeutet die Landzerstörung, welche durch natürliche Faktoren wie Klimaschwankungen, aber auch durch menschliche Tätigkeiten verursacht wird (Bevölkerungsdruck, unangepasste weide-, land- oder forstwirtschaftliche Praktiken, Übernutzung der Wasserressourcen). Die Konvention befasst sich nicht mit Wüsten, sondern mit der Bekämpfung der Zerstörung arider oder halbarider Böden warmer oder gemässigter Zonen. Die Konvention räumt in ihren Beilagen über gewisse spezifische Gebiete dem vom Problem der Wüstenbildung am stärksten betroffenen afrikanischen Kontinent Priorität ein. Für diesen Kontinent ist der Text der Beilage über die regionale Durchführung am genauesten. Die anderen von der Konvention betroffenen Gebiete sind Asien (Mittlerer Osten, Pakistan, Indien und China, Zentralasien), Lateinamerika und die Karibik sowie das nördliche Mittelmeer (Griechenland, Portugal, Spanien, Süditalien, Albanien und Zypern).

Aktionsprogramme der von Wüstenbildung betroffenen Länder

137Die von Wüstenbildung betroffenen Länder müssen Massnahmen ergreifen, um die Desertifikation zu bekämpfen und die Dürreauswirkungen zu mildern, langfristige Strategien aufstellen und zu diesem Zweck Prioritäten festsetzen. Die von diesen Ländern auszuarbeitenden nationalen Aktionsprogramme müssen die zur Wüstenbildung beitragenden Faktoren bezeichnen und konkrete Massnahmen zu deren Bekämpfung festlegen. Der Anwendung von Verhütungsmassnahmen auf von Zerstörung bedrohten Böden muss besondere Beachtung zukommen. Die Beilagen des Übereinkommens führen für jede der vier Hauptregionen die spezifischen Bedürfnisse und die erforderlichen Vorgehensweisen an, wobei diese Bestimmungen für Afrika am ausführlichsten sind. Die Zusammenarbeit muss auch auf regionaler Ebene erfolgen. Als Neuerung in einem internationalen Übereinkommen setzt der Text fest, dass die nationalen Aktionsprogramme „auf örtlicher, nationaler und regionaler Ebene für eine wirksame Beteiligung nichtstaatlicher Organisationen und örtlicher Bevölkerungsgruppen, und zwar unter Berücksichtigung von Männern und Frauen, insbesondere von Ressourcennutzern, einschliesslich Landwirten und Weidetierhaltern und deren Berufsorganisationen, an der politischen Planung, am Entscheidungsprozess, sowie an der Durchführung und Überprüfung nationaler Aktionsprogramme sorgen müssen” (Artikel 10 der Konvention). Diese Punkte entsprechen der von der Schweiz in den Verhandlungen vertretenen Position. Die Länder müssen somit ihren politischen Willen zur Durchführung von Programmen zur Wüstenbildungsbekämpfung bekunden. Die Schweiz hatte das Prinzip der Notwendigkeit einer Beteiligung der Bevölkerung an den Bemühungen zur Desertifikationsbekämpfung unterstützt.

138Vergleichbar mit den beiden anderen internationalen Konventionen (über Klimaänderungen und über die biologische Vielfalt), wird das Funktionieren der Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung durch die Konferenz der Vertragsparteien und ein ständiges Sekretariat gewährleistet. Die Konferenz der Vertragsparteien wird regelmässig eine Lagebestimmung zur Durchführung der Konvention vornehmen. Sie kann auch Nebenorgane einsetzen. Als erstes Nebenorgan wurde der Ausschuss für Wissenschaft und Technologie eingesetzt.

Unterstützung durch die Industrieländer

139Die internationale Zusammenarbeit muss die Förderung des Technologietransfers, die wissenschaftliche Forschung, die Sammlung und Verbreitung von Informationen, sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel umfassen. Den Industrieländern erwachsen aus dem Übereinkommen keine neuen finanziellen Verpflichtungen. Die Idee der Errichtung eines speziellen Fonds betreffend Wüstenbildung war von den Industrieländern bei den Verhandlungen über die Konvention abgelehnt worden. Diese Länder traten für eine bessere Verwendung der bestehenden Ressourcen, einen besseren Informationsumlauf und eine Koordination der Hilfe ein. Der Zugang zu den Mitteln des Internationalen Umweltfonds (GEF) ist derzeit sehr beschränkt, da der Fonds anderen Bereichen Vorrang einräumt (Klima, Artenvielfalt, internationale Gewässer und stratosphärischer Ozon). Der Wortlaut der Konvention ist zur Frage der finanziellen Mittel vage gehalten. Die Vertragsparteien bemühen sich, „zu gewährleisten, dass angemessene finanzielle Mittel für Programme zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur Milderung von Dürrefolgen zur Verfügung stehen” (Artikel 20).

140Ein Teil des Übereinkommens ist der Verstärkung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit gewidmet, namentlich durch die Weitergabe, den Erwerb und die Entwicklung „umweltverträglicher, wirtschaftlich durchführbarer und sozial verträglicher Technologien für die Bekämpfung der Wüstenbildung” (Artikel 18). Das Knowhow und gewisse traditionelle Verfahrensweisen sollen aufgewertet werden.

Rolle der Schweiz

141Die Schweiz hat im Rahmen ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zahlreiche Projekte zur Bekämpfung der Wüstenbildung unterstützt. Sie wendet jährlich rund 17 Millionen Franken für Desertifikationsbekämpfungsprojekte vor allem in Westafrika (Sahelzone), Pakistan und Indien auf. Diese Projekte werden aus dem Rahmenkredit für Entwicklungszusammenarbeit und Finanzhilfe finanziert. Die Schweiz hofft, dank der Konvention ihre Erfahrungen auf diesem Gebiet, insbesondere betreffend die Bedeutung der Beteiligung der betroffenen Bevölkerung, besser bekannt zu machen. Sie möchte sich auch an der internationalen Koordination der Hilfe der verschiedenen Geberländer beteiligen, um eine optimale Nutzung der von den betroffenen Staaten eingesetzten Mittel zu erreichen. Die Wüstenbildung kann zu Spannungen, zu politischen Konflikten und zu Völkerwanderungen führen, und die Umsetzung der Konventionsziele kann einen Beitrag zur Lösung dieser Probleme leisten.

2.4. Menschliche Entwicklung

2.4.1. Weltgipfel für soziale Entwicklung 1995

142Der Weltsozialgipfel bot die Gelegenheit, die Bedeutung der Armutsbekämpfung in der ganzen Welt zu bekräftigen. Mehrere Punkte haben intensive Debatten ausgelöst, namentlich die Frage der Mindestnormen bei den Arbeitsbedingungen, die Frage der nötigen Rahmenbedingungen für soziale Entwicklung und das Problem der Finanzierung der sozialen Entwicklung. Es wurden keine genauen Verpflichtungen zur Erhöhung der finanziellen Ressourcen für soziale Entwicklung eingegangen. Die von den Teilnehmern am Weltgipfel verabschiedete Schlusserklärung enthält zehn Verpflichtungen, welche die Länder und die internationale Gemeinschaft in ihrem Kampf gegen die Armut und bei ihrer Beschäftigungsförderungspolitik leiten sollen. Das Aktionsprogramm legt die grossen Linien der zu diesem Zweck durchzuführenden Massnahmen fest. Die Schweiz hat an der Vorbereitung und am Verlauf der UN-Konferenz aktiv teilgenommen. Die Schweizer Delegation hat sich mit den Ergebnissen zufrieden erklärt, jedoch gleichzeitig anerkannt, dass die Länder sicherlich nicht die zur Umsetzung der Empfehlungen unerlässlichen finanziellen Mittel freigeben werden.

143Die Diskussionen des Weltgipfels für soziale Entwicklung drehten sich um die Armutsbekämpfung, die Beschäftigungsförderung und den Kampf gegen soziale Ausgrenzung. Die Konferenz, die vom 6. bis 12. März 1995 in Kopenhagen stattfand, gehört zu einer Reihe internationaler Zusammenkünfte über soziale Fragen : Konferenz über Bildung für alle, Jomtien (Thailand), im März 1990 ; Ernährungskonferenz, Rom, im Dezember 1992 ; Weltkonferenz über die Menschenrechte, Wien, im Juni 1993 ; Weltbevölkerungskonferenz, Kairo, im September 1994 ; Weltfrauenkonferenz, Peking, im September 1995. Im Gegensatz zu den Versammlungen und Verhandlungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und des GATT bzw. der Welthandelsorganisation (WTO) führen diese Treffen im allgemeinen nicht zu einer Konvention oder einem für die Staaten verbindlichen Schlusstext. Jedoch erlauben sie es, gewisse Grundprinzipien der Menschenrechte und die Bedeutung einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Ärmsten zu bekräftigen.

144Nach mehreren Sitzungen der Vorbereitungskommission wurde auf dem Sozialgipfel in Kopenhagen ein Schlusstext vorgelegt, wobei gewisse kontroverse Stellen wie gewöhnlich in Klammern gesetzt waren. Die allgemeinen Erklärungen der verschiedenen Delegationen werden auf Plenarsitzungen abgegeben, während man bei den Verhandlungen bestrebt ist, die letzten Meinungsverschiedenheiten auszuräumen. Die Delegierten aus180 Ländern haben in Kopenhagen eine Schlusserklärung und ein Aktionsprogramm verabschiedet. Die Schlusserklärung enthält zehn (völkerrechtlich nicht verbindliche) Verpflichtungen. Das Aktionsprogramm legt die Leitlinien für die nationalen und internationalen Massnahmen zur Verwirklichung der in der Erklärung aufgeführten Verpflichtungen fest. Das Aktionsprogramm enthält fünf Kapitel : Günstige Rahmenbedingungen für die soziale Entwicklung, Ausrottung der Armut, Steigerung der produktiven Beschäftigung und Verringerung der Arbeitslosigkeit, soziale Integration, Umsetzung und Folgemassnahmen.

145Die nichtstaatlichen Organisationen (NGO) haben sich an der Vorbereitung des Sozialgipfels aktiv beteiligt. 2500 NRO aus über 160 Ländern haben an dem Forum teilgenommen, das parallel zum Sozialgipfel veranstaltet wurde, und gewisse NRO waren in den Delegationen einiger Länder vertreten. Die Schweizer Delegation wurde von Bundesrätin Ruth Dreifuss und Jean-François Giovannini (DEH) geleitet, unter Mitwirkung von Vertreter(inne)n des eidgenössischen Departementes des Inneren und NGO-Vertreter(inne)n.

Günstige Rahmenbedingungen für soziale Entwicklung

146Das erste Kapitel des Aktionsprogramms führt Rahmenbedingungen für die soziale Entwicklung auf. Mit der auf dem Sozialgipfel eingegangenen ersten Verpflichtung wollen die Länder ein wirtschaftliches, politisches, soziales, kulturelles und rechtliches Umfeld schaffen, das die soziale Entwicklung der Bevölkerung ermöglicht. Dieses günstigere Umfeld muss folgende Punkte umfassen : Achtung der Menschenrechte und Toleranz, freie Märkte, Koordination makro-ökonomischer Politiken auf nationaler und internationaler Ebene, Förderung nachhaltiger Entwicklung, Umsetzung der Schlussakte der Uruguay-Runde (mit besonderer Unterstützung für die Länder, die derzeit nicht in der Lage sind, von der Steigerung des sich aus der Uruguay-Runde ergebenden Handelsaustausches zu profitieren).

147Die Strukturanpassungsprogramme sollten soziale Entwicklungsziele enthalten (Verpflichtung 8). Die Ausgaben für die sozialen Basisprogramme sollten vor Haushaltskürzungen geschützt werden. Die sozialen Auswirkungen der Strukturanpassungsprogramme sollen geprüft werden und die multilateralen Institutionen, die diese Programme fördern, sollten Darlehen gewähren, die für präzise Investitionen im Bereich der sozialen Entwicklung bestimmt sind.

148Was das Verschuldungsproblem betrifft, so fordert der Schlusstext die Länder auf, die vom Pariser Klub im Dezember 1994 vorgesehenen Entschuldungsmassnahmen (sog. Neapel-Modalitäten, siehe Punkt 11.1.2.) anzuwenden. Die multilateralen Finanzinstitutionen werden aufgefordert, neue Entschuldungsinitiativen für die am meisten verschuldeten Entwicklungsländer zu suchen. Die Entwicklungsländer hätten sich weitergehende Verpflichtungen gewünscht, zum Beispiel einen Erlass der multilateralen Schulden für die Länder mit niedrigem Einkommen und eine Streichung der bilateralen Schuld der am wenigsten entwickelten Länder Afrikas.

149Gemäss der Verpflichtung 7 sollte den am wenigsten entwickelten Ländern und den afrikanischen Staaten besondere Beachtung geschenkt werden. Die im Rahmen dieser Verpflichtungen vorgeschlagenen Massnahmen entsprechen den Ausrichtungen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere was die Hilfe für die ärmsten Länder und die Neuausrichtungen der schweizerischen Handelspolitik betrifft. Hingegen lehnt die Schweiz interventionistische Massnahmen ab, die den Gesetzen des freien und offenen Marktes widersprechen wurden.

Strategie zur Armutsbekämpfung und soziale Integration

150Nach dem Wortlaut der Schlusserklärung sollten die Länder ausserdem folgende Aspekte fördern :

  • eine entschlossene Armutsbekämpfung (Verpflichtung 2).

  • Förderung der sozialen Integration (Verpflichtung 4).

  • Verstärkung der Partizipation der Frauen und ihrer Rolle im politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben (Verpflichtung 5).

  • Bildungsförderung und Zugang aller zur Basisgesundheitsversorgung (Verpflichtung 6).

  • Verpflichtung (9), um die für soziale Entwicklung eingesetzten Mittel beträchtlich zu erhöhen und wirksam einzusetzen (siehe unten : „Finanzierung der sozialen Entwicklung”).

  • Verpflichtung (10), um den Rahmen internationaler Zusammenarbeit durch die Vereinten Nationen und andere multilaterale Organisationen zu verbessern und zu verstärken. Die Organisation der Vereinten Nationen und die Bretton-Woods-Institutionen sollten in regelmässigen Abständen einen Fachdialog im Hinblick auf eine bessere Koordinierung der Hilfe für soziale Entwicklung führen.

Kampf gegen Arbeitslosigkeit

151Gemäss den Bestimmungen des Aktionsprogramms ist der Zugang aller zu einer bezahlten Beschäftigung ein gutes Mittel, um die Armut zu bekämpfen und die soziale Integration zu fördern. Das Vollbeschäftigungsziel sollte eine grundlegende Priorität der Wirtschafts- und Sozialpolitik sein (Verpflichtung 3). Der Staat und die Sozialpartner sollten die Bedingungen schaffen, die es allen erlauben, sich an der produktiven Arbeit zu beteiligen. Die nationalen Bemühungen sollten durch die internationale Zusammenarbeit unterstützt werden. Die zu treffenden Massnahmen umfassen fünf wesentliche Ausrichtungen, sie sollen : bei der Politikgestaltung die Beschäftigung in den Mittelpunkt stellen, angemessene Bildungs- und Ausbildungspolitiken einführen, die Beschäftigungsqualität verbessern, die Beschäftigungsmöglichkeiten von Gruppen mit spezifischen Bedürfnissen (Jugendliche, Bejahrte, Behinderte) verbessern, die Konzeption und das Verständnis von Arbeit und Beschäftigung erweitern.

Sozialklauseln

152Die Debatte über die Sozialklauseln wurde am Ende der Verhandlungen der Uruguay-Runde auf Vorschlag der Vereinigten Staaten und Frankreichs eingeleitet. Die zentrale Frage ist, ob man Handelssanktionen gegen die Einfuhr von Produkten verhängen soll, welche unter unannehmbaren Arbeitsbedingungen hergestellt werden (d.h. ohne Gewerkschaftsfreiheit, durch Kinder- oder Zwangsarbeit, mit starken Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen und sozialen Herkunft). Die Entwicklungsländer wünschten keine allzu verbindlichen Verpflichtungen in diesem Bereich. Sie fürchten insbesondere die Errichtung neuer Schutzschranken gegen ihre in die Industrieländer ausgeführten Produkte.

153Der Schlusstext weist darauf hin, dass die Länder qualitativ gute Arbeitsplätze garantieren sollten, unter Einhaltung der Menschenrechte und der Grundrechte der Arbeitnehmer, wie sie in den wichtigsten Rahmenübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) aufgeführt sind. Die (zahlreichen) Länder, die diese IAO-Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben oder noch nicht anwenden, werden aufgefordert, dies zu tun. Die Staaten müssen insbesondere die Freiheit der Arbeitnehmer einhalten, sich zusammenzuschliessen, Gewerkschaften zu gründen und Tarifverhandlungen zu führen. Kinderarbeit und Zwangsarbeit sollten abgeschafft werden. Die Staaten müssen die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit garantieren. Sie sollten Diskriminierungen bei der Beschäftigung abschaffen. Die IAO wird beauftragt, weiterhin die Grundrechte der Arbeitnehmer zu fördern und das System zur Kontrolle der Umsetzung internationaler Arbeitsnormen zu verbessern. (Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Dossier über Sozialklauseln und Nord-Süd-Handel im Teil „Analysen und Stellungnahmen”.)

Finanzierung der sozialen Entwicklung

154Alle Länder anerkennen, dass eine Erhöhung der nationalen und internationalen finanziellen Ressourcen notwendig sein wird, um die im Aktionsplan für soziale Entwicklung festgesetzten Ziele zu verwirklichen. Dennoch wurden auf dem Sozialgipfel diesbezüglich keine neuen bindenden Verpflichtungen eingegangen. Die öffentliche Entwicklungshilfe der OECD-Staaten weist eine eher rückläufige Tendenz auf, und mehrere multilaterale Organisationen, die im Bereich der sozialen Entwicklung tätig sind, haben mit grossen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen (Weltgesundheitsorganisation, UNICEF, Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung (UNRISD) und Internationale Arbeitsorganisation, um nur einige zu nennen).

155Mehrere Vorschläge (die aber nicht neu sind) wurden geprüft, um zusätzliche finanzielle Mittel zu mobilisieren :

  • Einsatz von 0,7 Prozent des BSP für Entwicklungshilfe. Die Relevanz dieses Ziels wurde allgemein bekräftigt.

  • 20/20-lnitiative für soziale Basisprogramme. Das UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) hatte die sogenannte „20/20-1nitiative” auf der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo (1994) vorgeschlagen. Gemäss diesem Vorschlag sollten die Entwicklungsländer 20 Prozent ihrer öffentlichen Ausgaben für prioritäre Bereiche der menschlichen Entwicklung (Ernährung, Gesundheit, Grundausbildung, Trinkwasserversorgung, usw.) einsetzen. Die Industrieländer sollten ihrerseits 20 Prozent ihrer Entwicklungshilfe ebenfalls für soziale Entwicklung einsetzen. Die Schweiz hatte diesen Vorschlag im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten befürwortet, jedoch hatten viele Länder Vorbehalte angemeldet, da die für soziale Entwicklung bestimmten finanziellen Mittel statistisch nur schwer zu erfassen sind. Auch haben die Länder Mühe, sich über die genaue Definition dessen zu einigen, was in diese prioritären sozialen Bereiche einzubeziehen ist (zum Beispiel nur die Grundausbildung oder auch die Berufsausbildung und die Hochschulbildung ?). In der Schlusserklärung verpflichten sich die Staaten lediglich, „die für soziale Entwicklung bereitgestellten Mittel beträchtlich zu erhöhen und/oder wirksamer einzusetzen” (Verpflichtung 9). Länder, die dies wünschen, können eine gegenseitige freiwillige Verpflichtung eingehen, um die 20/20-Initiative anzuwenden.

  • Verbindung zwischen Abrüstung und Entwicklung. Der Schlusstext bestimmt, dass neue Mittel erkundet werden sollten, um die übermässigen Militärausgaben, einschliesslich des Waffenhandels, zu verringern und dadurch neue öffentliche und private finanzielle Ressourcen für die soziale Entwicklung freizusetzen.

  • Einführung einer Abgabe auf den gesamten internationalen Kapitalverkehr („Tobin-Steuer”). Diese Abgabe könnte einem Weltfonds für soziale Entwicklung zugeführt werden. Der Vorschlag wurde jedoch nicht in den Schlusstext aufgenommen.

Gesamtbewertung der Ergebnisse des Sozialgipfels

156Mehrere Vertreter(innen) von Entwicklungsländern und Nichtregierungsorganisationen haben ihre Entäuschung über den Schlusstext zum Ausdruck gebracht, der ihrer Meinung nach einmal mehr viele gute Absichten und allgemeine Verpflichtungen enthält, ohne dass die Länder sich über die finanziellen Mittel zur Erreichung der Ziele einigen. Manche Vertreter(innen) waren auch der Ansicht, dass die Länder im grossen und ganzen zuviel Vertrauen in die alleinigen Vorteile der Liberalisierung der Märkte und des Wirtschaftswachstums gesetzt haben, welche die Armutsprobleme lösen und neue Arbeitsplätze schaffen sollten.

157Jean-François Giovannini (DEH) hat den mangelnden politischen Willen der Länder bedauert, der einen wirklichen Kampf gegen die Armut aufnehmen könnte (NZZ, 7.2.1995). In seiner Erklärung vor der Versammlung hat Giovannini auf die Zusammenhänge zwischen Armut und der sozialen und politischen Ausgrenzung gewisser ethnischer und religiöser Minderheiten hingewiesen, sowie auf die Beziehungen zwischen Armut und dem mangelnden Zugang zu wesentlichen Ressourcen (beispielsweise Land). Frauen seien oft auch noch stärker von der Armut betroffen als Männer. Man musse die Ursachen der Armut bekämpfen.

158Die Schweizer Delegation befand sich in einer unbequemen Lage, da sie zwar die Bedeutung einer verbindlichen Verpflichtung zur Armutsbekämpfung anerkannte, aber in Anbetracht der Haushaltsdefizite des Bundes keine zusätzlichen finanziellen Mittel versprechen könnte. Die Schweizer Delegation hat sich mit der im Schlussdokument vorgenommenen gemeinsamen und qualitativen Analyse zufrieden erklärt.

Folgeprozess des Kopenhagener Sozialgipfels

159Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und die Generalversammlung der Vereinten Nationen sind mit dem Folgeprozess des Weltsozialgipfels beauftragt worden. Im Jahr 2000 wird eine ausserordentliche UN-Generalversammlung einberufen werden, um eine allgemeine Bewertung der Umsetzung des Aktionsplans vorzunehmen.

160Die Staaten sollen bis 1996 die nationalen inter-sektoriellen Strategien für soziale Entwicklung im Hinblick auf die Umsetzung der Ergebnisse des Sozialgipfels formulieren oder verstärken. Der Folgeprozess in der Schweiz wird vor allem durch das Departement des Inneren realisiert, wobei auch Kantone und Gemeinden eine bedeutende Rolle spielen (Kampf gegen soziale Ausgrenzung), sowie durch die DEH im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, in Absprache mit den NGO. Auf multilateraler Ebene wird die Schweiz, da sie nicht Mitglied der UNO ist, vor allem über die Aktion der UN-Sonder-organisationen, bei denen sie Mitglied ist, vom Folgeprozess betroffen.

161Das Aktionsprogramm anerkennt die Wichtigkeit der Teilnahme der Zivilbevölkerung an der Gestaltung, Anwendung und Evaluation der sozialen Entwicklungstrategien. Daher sollten Gemeinschaftsorganisationen und nichtstaatliche Organisationen ohne Erwerbszweck verstärkt werden, die in den Bereichen Erziehung, Gesundheit, Armutsbekämpfung, soziale Integration, Menschenrechte, Sozialhilfe und Wiederanpassung tätig sind.

2.4.2. Vierte Weltfrauenkonferenz

162Im September 1995 fand in Peking/China (chinesisch Beijing) die vierte Weltfrauenkonferenz der UNO statt. Sie stand unter dem Motto „Gleichstellung, Entwicklung und Frieden”. Die Konferenz sollte die in den drei vorangegangenen Frauenkonferenzen (Mexiko-City 1975, Kopenhagen 1980, Nairobi 1985) erreichten Fortschritte überprüfen und eine gemeinsame Aktionsplattform sowie eine Deklaration verabschieden. Zentraler Referenzrahmen waren die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf die Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper. Ziel der Konferenz war es auch, Rückschritte in Sachen Frauenrechte, wie sie an anderen Weltkonferenzen (Bevölkerung, Menschenrechte, Sozialgipfel) festgeschrieben wurden, zu verhindern. Zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der „Deklaration von Peking” und des „Aktionsprogrammes” wurden gefordert und, wo dies nicht möglich ist, eine „Umschichtung” der vorhandenen Mittel zugunsten der Frauen. Parallel zur Regierungskonferenz fand das Forum der Nichtregierungs-Frauenorganisationen im entfernten Huairou statt, was die Kommunikation zwischen privaten Frauenorganisationen und den Regierungsdelegationen erschwerte. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Bundesrätin Ruth Dreifuss ; auch am Forum der NRO war die Schweiz mit rund vierzig Frauen vertreten. Schwerpunkte der Schweizer Delegation waren die Themen Menschenrechte, Gewalt gegen Frauen, Frauen in Politik und Wirtschaft, Gesundheit und Entwicklung.

163Die vierte Weltfrauenkonferenz fand vom 4.-15. September 1995 in China unter Teilnahme von 189 Ländern mit über 5’000 Delegierten statt. Die Konferenz stand unter dem Motto „Gleichstellung, Entwicklung und Frieden” und nahm damit die Themen der vorangegangenen Frauenkonferenzen auf. Diese interdependenten Ziele verdeutlichen die Abkehr von der isoliert betrachteten „Gleichstellungsfrage”. Parallel zur Regierungskonferenz fand auch das NGO-Forum im 50 Kilometer entfernten Huairou statt. Am Forum der Nichtregierungs-Organisationen (NRO) nahmen schätzungsweise 30’000 Frauen teil. Es war das grösste je abgehaltene Frauentreffen.

164Oftmals ergaben sich die Allianzen innerhalb des religiösen bzw. weltlichen Ansatzes, wobei innerhalb der Ansätze jeweils wiederum zu unterscheiden war zwischen progressiven, toleranten, fundamentalistischen, extremistischen Auffassungen. Es gab aber auch den Nord-Süd-Graben in Fragen der Entwicklung und Armutsbekämpfung, wobei die Heterogenität der G77 (Entwicklungsländer) eine gemeinsame Position erschwerte. Bei den Themen sexuelle Rechte der Frauen, Gesundheit, Rolle der Familie/n bildeten die islamischen Staaten, der Vatikan und einzelne katholische Staaten wie Malta und Guatemala eine „konservative” Allianz.

165Gegenüber früheren Konferenzen wurde als neues Element in der Diskussion die Vielfalt (Diversity) der weltweiten Frauenbewegungen betont. Dieser Ansatz löst den in früheren Jahren vorherrschenden Ansatz der weltweiten Solidarität und Schwesterlichkeit aller Frauen ab.

1. Regierungskonferenz

166Aufgrund der Konjunkturlage und aufgrund der politischen Situation gingen die meisten Delegationen davon aus, dass in Peking in erster Linie die früher erzielten Erfolge und Zusagen für die Frauen verteidigt werden müssten. Insbesondere sollten die Ergebnisse der vierten Frauenkonferenz nicht hinter die Ergebnisse der „Wiener-, der „Kairo- und der „Kopenhagen”-Konferenz und der früheren Frauenkonferenzen zurückfallen.

167An der vierten Weltfrauenkonferenz fiel der gegenüber früher gepflegte Sprachwandel auf. Es setzte sich der vor der Konferenz noch umstrittene Begriff „Gender” (soziales Geschlecht) durch. Im Vorbereitungsprozess war für die Begriffsklärung eine „Gender”-Kontaktgruppe beauftragt worden. Sie entschied sich für den Gender-Ansatz, weil dieser bereits bei einer Reihe weiterer UN-Konferenzen in einer allgemein akzeptierten Bedeutung verwendet worden sei. Eine weitere Auseinandersetzung fand um den Begriff Gleichberechtigung (equality) und den Begriff Gleichwertigkeit (equity) statt. Einige vorwiegend islamische Kräfte hätten den Begriff Gleichwertigkeit für die Frauen bevorzugt, setzten sich jedoch gegenüber dem umfassenderen Begriff und dem von den westlichen Staaten verteidigten Gleichberechtigungs-Ansatz nicht durch. Umstrittenste Themen der Konferenz blieben bis zum Schluss die Universalität der Menschenrechte (versus Kulturrelativismus im konservativen Sinn) und die „sexuelle Orientierung”.

168Die wichtigsten Themen der Konferenz und der Aktionsplattform sind Querschnittsthemen, sie ziehen sich quer durch die Konferenz und entsprechend quer durch die Aktionsplattform. Die wichtigsten Themenbereiche waren folgende :

  • die Universalität der Menschenrechte/kulturelle Vielfalt ;

  • sexuelle und reproduktive Rechte der Frauen ;

  • sexuelle Orientierung ;

  • Stellenwert der Familie/Familien in der Gesellschaft und entsprechend die Rolle der Frau ;

  • Rechte des Kindes/Rechte und Pflichten der Eltern und des Staates ;

  • Rechte der Mädchen und Frauen im Erbrecht ;

  • Erfassung und Bewertung unbezahlter Arbeit ; Ressourcen.

Menschenrechte der Frauen

  • 26 Die Numerierung der Paragraphen entspricht dem Entwurf der Aktionsplattform in ihrer Fassung bei (...)

169Im Kapitel I „Menschenrechte der Frauen” drehte sich die Auseinandersetzung um die Universalität der Menschenrechte. Nach Ansicht von vielen Frauenorganisationen und auch der Europäischen Union schränkt der Zusatz „universel !” die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte ein und bietet Spielraum für Interpretationen des Begriffs, was universell sei. In der Aktionsplattform wurde schliesslich – gegen den Widerstand islamischer Staaten – der Begriff „all human rights” festgeschrieben. Die Bekräftigung der Universalität der Menschenrechte in der Form von „all human rights” und das ausdrückliche Festhalten, dass Frauenrechte Menschenrechte sind („women’s rights are human rights”, Paragraph 1426), muss als positives Ergebnis der Peking-Konferenz unterstrichen werden.

170Gegenüber der Bevölkerungskonferenz in Kairo im Jahr 1994 wurde im Bereich „Gesundheit” ein wesentlicher Erfolg erzielt : Das Recht der Frauen, ihr sexuelles Leben, insbesondere die Geburtenkontrolle, frei und ohne Zwang zu gestalten, wurde als Menschenrecht anerkannt.

171Das Thema „Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung” war in Wien 1993 neu in die Menschenrechtsdefinition aufgenommen worden, und es war wichtig, dass die Peking-Erklärung diese Definition ebenfalls aufnahm und bestätigte (Paragraph 225).

172Eine leichte Weiterentwicklung der Frauenrechte gab es im Kapitel Gesundheit, das den Aktionsplan der Bevölkerungskonferenz von Kairo bestätigte, und einen wichtigen Zusatz hinzufügte, der den Regierungen empfiehlt, ihre Strafgesetzgebung in der Abtreibungsfrage zu „überprüfen” (womit „zu liberalisieren” gemeint, jedoch nicht formuliert ist). Ein eindeutiger Fortschritt ist die mühsam erzielte, weil sehr umstrittene, Übereinkunft über das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frauen. In Paragraph 97 der Peking-Aktionsplattform heisst es dazu : „Die Menschenrechte von Frauen schliessen ihr Recht ein, über Fragen, die mit ihrer Sexualität zusammenhängen, Kontrolle auszuüben und frei und verantwortlich zu entscheiden. Das umfasst auch sexuelle und reproduktive Gesundheit und beinhaltet die Freiheit von Zwang, Diskriminierung und Gewalt. Gleichberechtigte Beziehungen zwischen Frauen und Männern in Fragen der Sexualität und der Fortpflanzung, getragen vom vollen Respekt für die Integrität der Person, erfordern gegenseitigen Respekt, Übereinstimmung sowie geteilte Verantwortlichkeit für sexuelles Verhalten und dessen Konsequenzen”. Inhaltlich bedeutet diese Ubereinkunft einen wichtigen Schritt über das in Kairo abgeblockte Konzept der „sexuellen Rechte von Frauen” hinaus. Der in Kairo noch aktiv gegen das Konzept der sexuellen Rechte der Frauen agierende Vatikan hielt sich in Peking zurück und akzeptierte die Schlussdeklaration, wie auch zahlreiche fundamentalistische Staaten des Islam und einige afrikanische Staaten, allerdings „mit Vorbehalten”. Eine grosse Opposition (praktisch alle G-77-Staaten und der Vatikan) bekämpfte den Begriff „sexual orientation” mit Erfolg, denn die Passagen gegen die Diskriminierung unterschiedlicher sexueller Orientierungen und Lebensstile (Homosexualität) wurden ersatzlos gestrichen. Die Schweiz hatte die Erwähnung der „sexuellen Orientierung” als Faktor von Menschenrechtsverletzungen in der Aktionsplattform begrüsst.

Gewalt und Frauenrechte

173Gewalt gegen Frauen stellte in Peking gegenüber früheren Weltkonferenzen ein neues Schwerpunktthema dar, was insbesondere auch von der Schweiz begrüsst wurde. Frauen wird direkte körperliche Gewalt angetan, aber auch strukturelle Gewalt. Gewalt bedeutet missbräuchliche Ausübung von Macht. Die Erkenntnis, dass Gewalt gegen Frauen überall vorkommt, sei es in der Familie, in der Gesellschaft, vom Staat ausgehend oder von ihm geduldet, ist ein wichtiger Punkt in dieser Frage. Die Frauenrechte stehen im Spannungsfeld der Macht von Religion, Kultur und Familie auf der einen Seite und der Macht der Wirtschaft auf der anderen Seite, was auch an der Peking-Konferenz die Auseinandersetzung bestimmte.

174Macht von Religion und Kultur : Die westlichen Staaten vertraten mit Ausnahme des Vatikan einen liberalen, „weltlichen” Ansatz, der bei einigen islamischen und afrikanischen Staaten und generell bei fundamentalistischen Gruppierungen auf Widerstand stiess. Eine heftige Auseinandersetzung gab es beispielsweise in der Frage des Erbrechts für Mädchen, in welcher islamische Länder einen Verstoss gegen den Koran sahen ; eine Auffassung, die sich jedoch nicht durchsetzen könnte. Schliesslich einigten sich die Regierungsdelegationen darauf, die grosse Bedeutung der Religion für Familie und Gesellschaft festzuhalten, aber als Basis halt das Dokument die Religionsfreiheit fest und verurteilt religiösen und auch antireligiösen Extremismus. In der Frage der Bedeutung der Familie entschlossen sich die Delegierten für die Konsensformel, dass die Familie die Grundeinheit der Gesellschaft darstellt, jedoch in unterschiedlicher Form existieren kann. In Peking tat sich gegenüber den anderen UN-Konferenzen ein neues Konfliktfeld auf, dasjenige der Kinderrechte versus Elternrechte mit den Positionen, dass Eltern ihre Macht über die Kinder missbrauchen können (vertreten von den westlichen Staaten), und auf der anderen Seite sahen islamische Vertreterinnen und Vertreter in der Formulierung der Kinderrechte eine Bedrohung der Familie. In das Schlussdokument wurden schliesslich sowohl die Eltern- als auch die Kinderrechte (Schutz vor Missbrauch und Inzest) aufgenommen.

175Rechte der jungen Frauen und Mädchen : Die Förderung nach mehr Rechten, besserem Zugang zu Bildung und Erziehung für die Mädchen (filles et jeunes filles) wurde von der G-77 vorgebracht, vor allem von den afrikanischen Staaten. Diese Förderung beinhaltet die Gleichbehandlung von Mädchen und Knaben in allen Bereichen, auch im Erbrecht. Islamische Staaten kennen jedoch im Erbrecht eine Ungleichbehandlung beruhend auf dem Konzept, dass der Mann in erster Linie für den ökonomischen Unterhalt der Familie/n zuständig sei. Sie plädierten für die gleichwertige Behandlung (équité) im Gegensatz zur Gleichbehandlung (égalité). Zahlreiche islamische Staaten haben zum verabschiedeten Paragraphen, der die Gleichbehandlung von Mädchen und Knaben (… „and enforcing legislation that guarantees equal right to succession and ensures equal right to inherit, regardless of the sex of the child”, Paragraph 247d) festhält, einen Vorbehalt erklärt.

176Bewaffnete Konflikte : Frauen und Kinder haben sehr unter bewaffneten Konflikten und deren Folgen zu leiden. Frauen haben aber sehr wenig Einfluss auf Entscheide im sicherheitspolitischen Bereich und werden kaum bei der Konfliktlösung und -prävention beigezogen. In einem Unterkapitel wurde die Notwendigkeit betont, in Zukunft Frauen vermehrt in die nationalen und internationalen Institutionen einzubeziehen, die sich mit Fragen der Prävention und des Friedens befassen. Der Schutz der Sicherheit und der physischen Integrität von Flüchtlingsfrauen und die gleichberechtigte Behandlung der Frauen im Asylverfahren sind explizit festgehalten.

177Macht der Wirtschaftsstrukturen : Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für die Frauen schlechter als für die Männer und müssen verbessert werden. Insbesondere musse die Arbeit der Frauen in der Familie, in der Nahrungsmittelproduktion, in den Fabriken und überall gerecht bewertet und bezahlt werden. Diese Forderungen stellten Frauen-Netzwerke an die Regierungskonferenz. Am Beispiel der von Frauen unbezahlt geleisteten und somit im ausgewiesenen Bruttosozialprodukt nicht enthaltenen Arbeit wurde die Benachteiligung der Frauen dokumentiert. Tatsächlich enthält das Peking-Dokument nun die Aufforderung an die Staaten, in Zusatzberechnungen zum Sozialprodukt (satellite accounts) die bezahlte wie auch die unbezahlte Arbeit der Frauen zu erheben. Die Förderung nach der Bewertung der Frauenarbeit wurde allerdings von der Konferenz abgelehnt (insbesondere auch von der EU und den USA).

Ressourcenfrage

  • 27 Danach sollen 20 Prozent der öffentlichen Entwicklungsausgaben der Industrieländer und 20 Prozent (...)

178Der Wunsch nach zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung der Aktionsplattform von Peking, formuliert von der G-77, traf auf den Widerstand der EU und der USA, zusätzliche Verpflichtungen einzugehen. Das Ziel, künftig 0,7 Prozent des BSP für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden, wurde zwar wiederum erwähnt, auch die 20/20-Formel27 von Kopenhagen wurde bestätigt, ohne dass jedoch bindende Zusagen gemacht wurden. Die Schweizer Delegation betonte die Notwendigkeit der geschlechtsbewussten Entwicklungszusammenarbeit, könnte jedoch aufgrund der Budgetrestriktionen des Bundes keine finanziellen Verpflichtungen eingehen. Rund 70 Staaten machten „spezifische Versprechungen an die Frauen”, welche jedoch auf Druck der EU und anderer westlicher Staaten nicht einmal als Anhang an die Plattform geheftet wurden. Es wird die mühsame Rolle der Nichtregierungsorganisationen sein, alle Reden durchzukämmen und herauszufiltern, welcher Staat welches Versprechen für zusätzliche Ressourcen quasi als staatliche Selbstverpflichtung abgegeben hat.

2. NRO-Forum

  • 28 Diese Aufforderung der offiziellen Koordinatorin der UN-Konferenz, Gertrud Mongella, ist wiederge (...)

179Die grosse Zahl der Teilnehmerinnen und die grosse Anzahl von Diskussionsrunden und Workshops ermöglichte in erster Linie die Vernetzung innerhalb der privaten Frauenorganisationen. Auch hier lag die Betonung auf der Vielfalt innerhalb der Frauenbewegung, doch auch die gemeinsame Stärke und Kraft wurden gefeiert. Die Bilanz der letzten dreissig Jahre Frauenbewegung fiel gemischt aus : Einerseits sind sehr viele Analysen gemacht und ist ein grosses Wissen über die Situation der Frauen zusammengetragen worden, doch faktisch sind die Frauen immer noch schlechter gestellt als die Männer, auch diese Tatsache ist genügend dokumentiert. Deshalb die Quintessenz sowohl der Regierungskonferenz als auch des NRO-Forums : „Die Analysen sind gemacht, jetzt muss gehandelt werden.”28

180Einen der Schwerpunkte am NRO-Forum bildete der Themenbereich Ökonomie und politische Macht im Kontext der Globalisierung. In vorwiegend kritischen Betrachtungen wurde ein Paradigmenwechsel gefordert, der notwendig sei, um in Zukunft aus den bestehenden Machtmechanismen der herrschenden Weltwirtschaftsstrukturen ausbrechen zu können hin zur nachhaltigen, zwischen den Geschlechtern ausgewogenen (gender balanced) Entwicklung. Die Armut und die sie verursachenden wirtschaftlichen Strukturen wurden immer wieder angeprangert. Die NRO kritisierten, dass die Regierungsdelegationen das Thema Wirtschaftsstrukturen kaum diskutierten und dass in der Plattform der Regierungskonferenz die wirtschaftliche Macht und die Notwendigkeit eines Paradigmawechsels fast gänzlich ausgeklammert blieb.

181Das NRO-Forum diskutierte einen Textentwurf für eine „Alternative Erklärung”, über den tagelang debattiert wurde. Unüberbrückbare Differenzen zwischen Sud- und Nord-NRO in wesentlichen Fragen verunmöglichten es, die vorbereitete „Alternative Erklärung” zu verabschieden. Gegenüber der Konferenz von Nairobi haben sich die Frauenbewegungen aus den Entwicklungsländern besser organisiert und waren zahlreicher am Forum vertreten. Mit einem neuen Demokratieverständnis fördern die Frauen-NRO’s Einfluss auf politische Entscheidungen und wollen aktiv am Entscheidungsprozess teilnehmen. So durchackerten Frauen-NRO’s Satz für Satz die Vorbereitungsdokumente für die Plattform von Peking mit dem Erfolg, dass viele Abänderungen des Regierungs-Vorbereitungsdokumentes auf NRO-Vorschläge zurückgehen. In diesem Sinne bahnt sich ein neues Rollenverständnis der NRO an : Nicht mehr völlig autonom handeln und fördern, sondern an den Entscheiden teilhaben und mitarbeiten. Dies bedingt auf der anderen Seite die Öffnung der Regierungen für den Beitrag der NRO.

3. Einschätzung und Umsetzung der Peking-Konferenz und des NRO-Forums

182Das Resultat der Pekinger Konferenz bestätigt die Ergebnisse der früheren grossen UN-Konferenzen und geht in vier wichtigen Punkten darüber hinaus : Sexuelle Selbstbestimmung der Frau ; Verurteilung der Gewalt in all ihren Formen (private und Staatsgewalt sowie strukturelle Gewalt) ; unbezahlte Frauenarbeit transparent machen ; die Rechte der Mädchen wurden festgeschrieben.

  • 29 Christa Wichterich in epd-Entwicklungspolitik 18/19 1995 (September) in ihrem Beitrag Globalisierun (...)

183Die Umsetzung der z.T. fortschrittlichen Pekinger Plattform steht und fällt mit dem politischen Willen, den die Regierungen für die Frauenförderung einsetzen wollen, indem sie männerdominierte Institutionen und Entscheidungsmechanismen den Frauen öffnen und die geforderte Umschichtung der knappen vorhandenen Mittel zugunsten von Frauen vornehmen. Das in Peking oft vorgebrachte Argument „politisch derzeit nicht durchsetzbar” lässt viele Frauenorganisationen pessimistisch in die Zukunft blicken. Noch muss die Lobby der Frauen gestärkt werden. Eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen kehrten enttäuscht von Peking in ihre Länder zurück. In bezug auf Vernetzung war das Forum ein voller Erfolg, in bezug auf Themendefinition ein bedingter und in puncto Lobbying ein Fehlschlag”, dies eine Einschätzung des NRO-Forums29. Der von Peking entfernt gelegene Standort des Forums verunmöglichte die sonst übliche und oft auch wirksame Lobbyarbeit bei den Regierungsdelegationen. Der in Peking nun wohl definitiv eingeführte Gender-Ansatz entschärft das Konfliktpotential in bezug auf die Männer, birgt jedoch auch die Gefahr in sich, dass die spezifische Förderung der Frauen bereits wieder aufgegeben wird, bevor sie wirksam in die Wege geleitet wurde.

Haltung der Schweiz

  • 30 Auszüge aus der Rede von Bundesrätin Dreifuss, zitiert in : Tages-Anzeiger, 8.9.1995.

184Die Schweiz nahm trotz einer sehr kleinen Delegation von elf Vertreterinnen aus Verwaltung, Politik und NRO aktiv an den Vorbereitungstreffen und an der Konferenz selber teil. Die Regierungsdelegation befürwortete die Mitarbeit der privaten Organisationen ; sie lud einerseits drei Vertreterinnen in die offizielle Delegation ein und delegierte andererseits eine DEH-Mitarbeiterin an das NRO-Forum in Huairou. Bundesrätin Ruth Dreifuss zeigte sich über die Mobilisierung der Frauen an der vierten Weltfrauenkonferenz beeindruckt und über die verabschiedeten Konferenzpapiere befriedigt. In ihrer Rede verurteilte die Bundesrätin die Gewalt gegen Frauen in all ihren Formen als Haupthindernis für die Gleichstellung von Frau und Mann. Frau Dreifuss appellierte an die bessere Achtung der Grundrechte der Frau : „Die Grundrechte der Frau werden noch nicht in demselben Masse geachtet wie die Rechte der Männer”30.

185Die NGO-Vertreterinnen in der Regierungsdelegation vermissten bei der Regierungskonferenz die Aufnahme von Vorschlägen aus Sicht der in den NRO’s erarbeiteten Analysen und Lösungsansätzen, die gegenüber der auch in Peking vorherrschenden vornehmlich „männlichen Staatsraison” eine visionäre Sicht ins dritte Jahrtausend hatte bringen können. Insbesondere bietet nach Ansicht der NRO-Vertreterinnen der heutige und auch in Peking bestätigte Ansatz der Entwicklungsstrategien keine Lösung zur Bekämpfung der Armut, gerade auch der Frauenarmut. Eine schwerwiegende Ungleichstellung von Frauen besteht in der Nichtbewertung und -bezahlung von Frauenarbeit bei gleichzeitigem Trend zu zunehmender Marktorientierung von Wirtschafts- und Sozialsystemen. Diesbezüglich hat die Konferenz wenig „nachhaltig Neues” ergeben.

2.4.3. Internationale Arbeitskonferenz 1995

186Die Delegierten an der Internationalen Arbeitskonferenz 1995 verabschiedeten eine Konvention (IAO-Norm) und eine Erklärung über die Sicherheit und Gesundheit im Bergbau (Minen), erstreckten die Arbeitsaufsicht auf den Bereich des nichtkommerziellen Dienstleistungssektors (namentlich die öffentlichen Dienste) und haben in erster Lesung eine Konvention über die Heimarbeit beraten. Die soziale Dimension der Handelsliberalisierung und die Bindung von Sozialklauseln an den Handel werden innerhalb der IAO kontrovers diskutiert, waren jedoch noch nicht auf der Traktandenliste der Jahrestagung. Die IAO veröffentlichte im Februar 1995 im Hinblick auf den Sozialgipfel einen Weltbeschäftigungsbericht ; zum achten Mal erschien der Bericht über die Arbeit in der Welt. Die Schweiz ist seit Gründung der IAO Mitglied der Organisation.

187An der IAO-Jahreskonferenz 1995 erreichte die Teilnehmerzahl mit 2770 Delegierten aus 160 Ländern eine Rekordbeteiligung. 134 Delegationen wurden von Ministern angeführt. Die Schweiz ist seit deren Gründung 1919 Mitglied der IAO und nimmt aktiv an der Arbeit der Organisation und an den Jahrestagungen teil. Die IAO funktioniert gemäss dem dreigliedrigen System, was heisst, dass die Länderdelegationen zusammengesetzt sind aus Vertreterinnen und Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer.

Sicherheit im Bergbau

188Die zweite Lesung und Beratung des Themas Sicherheit und Gesundheit der Menschen, welche im Bergbau, d.h. in den Minen arbeiten, mündete in der Verabschiedung einer neuen IAO-Norm und einer erläuternden Erklärung. Rund 25 Millionen Beschäftigte arbeiten in den Minen, wo die Arbeitsplätze zu den gefährlichsten überhaupt zahlen. Die Regierungen, welche die Konvention ratifizieren werden (sie tritt bereits nach Ratifizierung durch zwei Länder in Kraft), verpflichten sich, eine nationale Politik zur Sicherheit und Gesundheit für die Arbeit in den Minen zu formulieren, einzuführen und zu kontrollieren. Dazu gehört die Überwachung und Inspektion der Minen, Untersuchungen müssen durchgeführt und Berichte erstellt werden über Unfälle und Berufskrankheiten in den Minen. Die Arbeitgeber sind angehalten, alle notwendigen Massnahmen zur Herabsetzung des Gesundheits- und Sicherheitsrisikos zu ergreifen, Arbeitsstop und Evakuierung in Notfällen gemäss einem auf jede ausgebeutete Mine zugeschnittenen Aktionsplan zu garantieren, den Arbeitnehmern Schutzanzüge zur Verfügung zu stellen und sie über die Gefahren zu informieren. Die Arbeitnehmer in den Minen sind aufgefordert, Unfälle und Risiken dem Arbeitgeber und den zuständigen Behörden zu melden, und sie müssen sich über die Risiken und Vorsichtsmassnahmen informieren. Tritt ein grosses Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko ein, haben sie das Recht zur Evakuierung aus der Mine. Eine Vertretung der Arbeitnehmer soll an der Formulierung der Sicherheitspolitik für die betreffende Mine beteiligt werden.

Arbeitsaufsicht

189Die Arbeitsaufsicht ist ein wichtiges Instrument der Kontrolle über die Einhaltung nationalen Arbeitsrechts am Arbeitsplatz. Die IAO-Normen sehen die Arbeitsinspektion in praktisch allen Branchen vor, ausgenommen die nicht-kommerziellen Dienstleistungen (besonders die öffentlichen Dienste). Diese Lücke wurde an der Jahreskonferenz 1995 geschlossen durch die Verabschiedung eines Protokolls, welches an die Konvention Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht angehängt wurde. Die Schweiz hat diese Konvention ratifiziert. Mit diesem Protokoll werden die öffentlichen Dienste der Industrie und dem Handel in der Frage der Arbeitsaufsicht gleichgestellt. Die Staaten behalten auch mit der Ratifizierung des Protokolls die Freiheit, gewisse Schlüsselbereiche von der Arbeitsaufsicht auszuklammern (Polizei, Armee, Gefängnisse, innere Sicherheitsdienste).

Heimarbeit

190Die Beschäftigten, welche ihren Arbeitsplatz zu Hause haben, werden immer zahlreicher. Die IAO will die weltweit Millionen von in Heimarbeit Beschäftigten besser schützen und erarbeitete in erster Lesung Vorschläge für eine Konvention und Erklärung, welche die Regierungen auffordert, zusammen mit den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern eine nationale Politik über die Heimarbeit auszuarbeiten. Ziel der auszuarbeitenden IAO-Norm ist die Gleichbehandlung – unter Berücksichtigung der durch Heimarbeit bedingten Besonderheiten – der in Heimarbeit Beschäftigten mit denjenigen in Betrieben. Dies bedeutet in erster Linie das Recht auf Lohn, Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluss, Schutz vor Diskriminierung, Schutz vor Berufsrisiken, Recht auf Sozialversicherungen und Mutterschaftsschutz, Recht auf Bildung, Regelung der Arbeitsstunden und des Mindestarbeitsalters. Arbeitgebervertreter und auch einige Regierungen bekämpften den Erlass internationaler Normen auf dem Gebiet der Heimarbeit. Auf Druck der Gewerkschaften wurden jedoch wichtige Grundsatzbeschlüsse bezüglich Bezahlung und Sozialversicherungen gefasst. An der nächsten Jahreskonferenz wird der Entwurf eines entsprechenden Übereinkommens vorliegen.

Anwendung der Normen

191Eine dreigliedrig zusammengesetzte Kommission überwacht die Anwendung der Normen in den Ländern, welche sie ratifiziert haben und berichtet regelmässig über diese Kontrolle. So werden die Regierungen ermahnt, wenn sie keinen Bericht über die Einhaltung der Normen abliefern. Zwei Länder wurden bei der Berichterstattung der Kommission an die Konferenz besonders erwähnt : Die Regierung Myanmar’s wurde aufgerufen, die Konventionen Nr. 29 (Verbot der Zwangsarbeit) und Nr. 87 (Gewerkschaftsfreiheit) einzuhalten und alles zu unternehmen, um Zwangsarbeit zu verhindern. Missbräuche müssten rigoros bestraft werden. Die Regierung wurde aufgerufen, die Gewährung der Gewerkschaftsfreiheit zu garantieren. Nigeria verletzt die Konvention Nr. 87 ebenfalls. Das Land lässt nur eine Einheitsgewerkschaft unter Regierungskontrolle zu. Nigeria wurde ebenfalls ermahnt und aufgerufen, seine nationale Gesetzgebung der IAO-Norm Nr. 87 anzupassen.

Budget 1996/97

192Das Budget der IAO wird alle zwei Jahre verabschiedet. Der Voranschlag für die Haushaltsperiode 1996-97 lautet auf 579,5 Millionen Dollar (670 Millionen Franken).

Weltbeschäftigungsbericht

  • 31 Mit der regelmässigen Publikation zu Beschäftigungsfragen will die IAO in Zukunft ihren Beitrag lei (...)

193Erstmals hat das Internationale Arbeitsamt 1995 den sog. Weltbeschäftigungsbericht veröffentlicht31. Dieser soll in Zukunft alljährlich Aspekte nationaler, regionaler und internationaler Arbeitsmärkte und damit zusammenhängender Sozialthemen erörtern. Der Beschäftigungsbericht wurde im Vorfeld des Weltgipfels über soziale Entwicklung veröffentlicht, womit die IAO einen wichtigen analytischen Beitrag an die Konferenz lieferte. Laut Bericht 1995 sind rund 30 Prozent oder 820 Millionen der weltweit geschätzten 2,7 Milliarden erwerbsfähigen Personen arbeitslos. Diese Zahlen sind allerdings von nicht sehr hohem Aussagewert, weil der informelle Sektor statistisch schwer zu erfassen ist. Schätzungen beziffern allein für die Länder Schwarzafrikas die Beschäftigung im informellen Sektor auf 60 Prozent der Erwerbsbevölkerung.

194Der Abschluss der Uruguay-Runde wird durch die Autoren der IAO-Studie begrüsst, weil die dadurch ausgelösten Wachstumsimpulse positiv auf die Beschäftigung wirken können. Sie vertreten den Ansatz der exportorientierten Industrieentwicklung und der Abkehr von der Politik der Importsubstitution. Zur Begründung führen sie die Erfolge der ostasiatischen Länder an. Damit die Arbeitslosigkeit überwunden werden kann, empfiehlt die IAO im Bericht Massnahmen prioritär in folgenden Bereichen : Abbau der nicht arbeitsbezogenen Lohnkosten (wie Sozialbelastungen, Lohnsteuern), Reform der Systeme der Arbeitslosenentschädigung (im Sinne restriktiver Auszahlungspolitik, dafür zusätzliche Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze), permanente Aus- und Weiterbildung zur Anpassung an den Arbeitsmarkt, Unterstützung und Hilfe für die am stärksten benachteiligten Arbeitslosen.

Jahresbericht 1995

  • 32 BIT, Le travail dans le monde 1995, Volume 8, Genf, Januar 1995.

195Die IAO veröffentlichte 1995 zum achten Mal den Weltarbeitsbericht32. Die Ausgabe 1995 befasst sich mit der Überalterung der Bevölkerung, insbesondere in den Industrieländern. Der Bericht stellt die Frage, ob die traditionelle Dreiteilung des Lebenszyklus (Vorbereitung, Arbeit, Ruhestand) nicht zugunsten einer besseren Inter-Generationen-Verteilung der verfügbaren Beschäftigung aufgegeben werden müsste. Heute stelle sich das Problem eines wachsenden „Altenanteils” an der Bevölkerung in den Industrieländern, doch wird sich diese Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten auch in den Entwicklungsländern einstellen, das Problem musse also schon heute in seiner weltweiten Dimension angegangen werden. Die Rentensysteme müssten neu überdacht werden (direkter Bezug zwischen Beitragsjahren und Rentenhöhe). Beschäftigungs-politische Grundsatzdiskussionen müssen geführt werden, welche sich im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Arbeitswilligen, den Flexibilisierungsbedürfnissen der Arbeitgeber und der Finanzierungskrise bei den staatlichen Rentensystemen bewegen.

Sozialklauseln

  • 33 Siehe den Beitrag North-South polarization in ILO trade-labour link / Current Reports ILO, by Chakr (...)

196Die IAO hat bei ihrer Gründung 1919 den Auftrag erhalten, die soziale Gerechtigkeit zu fördern. Mit der Handelsliberalisierung nach Abschluss der Uruguay-Runde wurde die soziale Dimension der wirtschaftlichen Liberalisierung, namentlich die Einführung von Sozialklauseln, zu einem zentralen kontroversen Diskussionsthema, – auch innerhalb der IAO, wo sich der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Eine Arbeitsgruppe wurde gebildet, um die Diskussion weiterzuführen. Im November 1994 hat ein Arbeitspapier der IAO zum Thema Sozialklauseln eine Nord-Süd-Polarisierung in dieser Frage ergeben33. Die Argumente gegen handels-bezogene Normen brachten vor allem Indien und Brasilien vor, Befürworter waren die USA, Frankreich und weitere Industrieländer. Sozialklauseln wurden noch nicht an der IAO-Jahrestagung diskutiert. Die Rolle und Haltung der IAO in dieser Frage scheint noch zuwenig geklärt, zumal die Haltungen des Nordens und des Südens in dieser Frage auseinandergehen. Die IAO muss befürchten, dass die Nord-Süd-Polarisierung in der Frage der Sozialklauseln die Organisation ähnlich lähmen könnte wie die Ost-West-Polarisierung in den achtziger Jahren (Planwirtschaft versus freie Marktwirtschaft). In wesentlichen sozialen Fragen hat die IAO jedoch Normen ausgearbeitet wie das Verbot der Kinderarbeit und der Sklavenhaltung. Länder wie Indien werden regelmässig aufgerufen, die Kinder besser zu schützen und die Ausbeutung durch Kinderarbeit streng zu sanktionieren. Nachdem im Rahmen der Uruguay-Runde die Bindung von sozialen Normen an den Handel diskutiert, jedoch nicht in die Schlussakte aufgenommen wurde, befasst sich neben der IAO auch die WTO mit der Einführung von Sozialklauseln, und die Rolle bzw. die Arbeitsteilung zwischen den beiden Organisationen muss geklärt werden.

Haltung der Schweiz

197Die Schweiz schätzt die Arbeit der IAO für die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts als wichtig ein und unterstützt die IAO. Die Gewerkschaftsvertreterin Margrit Meier betonte bei Konferenzabschluss die Bedeutung der IAO gerade für die Arbeitnehmerrechte, weil nur auf Druck der Gewerkschaften eine Regelung der Heimarbeit zustande kommen wird. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hält der Kritik an der IAO als ineffiziente veraltete Organisation entgegen, dass sich die dreigliedrige Funktionsweise der IAO bei der Setzung weltweiter Massstäbe für das Arbeitsrecht bewährt hat.

2.4.4. WHO : Weltgesundheitsversammlung 1995

1981995 hat die Weltgesundheitsorganisation erstmals einen Jahresbericht über das Gesundheitswesen in der Welt veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über die beträchtlichen Ungleichheiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Diese Ungleichheiten und die Armut sind die Ursache für eine eindrucksvolle Anzahl früher Todesfälle. Die Weltgesundheitsversammlung hat neben einer Reihe von Beschlüssen über Fragen des öffentlichen Gesundheitswesens den ordentlichen Haushalt zur Finanzierung der Aktivitäten für 1996 und 1997 verabschiedet. Dieser Haushalt weist erstmals eine deutliche reale Kürzung gegenüber den Budgets der Vorjahre auf. Über die Hälfte der WHO-Aktivitäten müssen durch ausserbudgetäre Mittel finanziert werden, das heisst durch Beiträge für Programme, die von den Ländern gewählt werden, welche sie finanzieren.

199Die 48. Weltgesundheitsversammlung fand vom 1. bis 12. Mai 1995 unter der Teilnahme von Delegierten aus den 190 Mitgliedstaaten der WHO in Genf statt. Die Schweizer Delegation setzte sich zusammen aus Vertretern des Bundesamtes für Gesundheitswesen und des eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, darunter die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH). Mehrere politische Fragen, die in den Weltgesundheitsversammlungen vorangegangener Jahre leidenschaftliche Debatten ausgelöst hatten (Ex-Jugoslawien, Palästina, Südafrika), warfen in diesem Jahr keine Probleme mehr auf. Dadurch könnten sich die Diskussionen wieder auf die Arbeit der WHO im Gesundheitsbereich konzentrieren. Jedoch standen die Debatten im Zeichen der Haushaltsschwierigkeiten der Organisation und der Kritik an der Geschäftsführung des WHO-Generaldirektors, Dr. Hiroshi Nakajima (Japan). Der Vorschlag des Generaldirektors, 1997 einen Weltgesundheitsgipfel zu organisieren, wurde von der Versammlung abgelehnt.

Gesundheitszustand der Weltbevölkerung

200Die WHO hat 1995 den Jahresbericht über das Gesundheitswesen in der Welt veröffentlicht, der von nun an jedes Jahr anlässlich der Weltgesundheitsversammlung herausgegeben wird. Der Bericht hebt die grossen Ungleichheiten im Gesundheitsbereich hervor. Die Lebenserwartung kann von 79 Jahren in Japan bis zu lediglich 42 Jahren in Uganda reichen. Die Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren belief sich im Durchschnitt auf 87 Todesfälle bei l’000 Lebendgeburten. Diese Rate beträgt in den meisten Industrieländern nur 5 bis 10 Todesfälle bei l’000 Lebendgeburten, wogegen sie in sechzehn der am wenigsten entwickelten Länder (davon fünfzehn afrikanische Länder und Afghanistan) über 200 pro 1’000 erreicht. Die Müttersterblichkeit bei der Entbindung beträgt 50 Todesfälle bei 100’000 Lebendgeburten in Europa, wohingegen diese Rate in einigen der am wenigsten entwickelten Ländern bei über 700 liegt. Der Bericht unterstreicht die Zusammenhänge, die zwischen Gesundheit und Armut und den sozialen Ungleichheiten bestehen. Er nimmt eine Bestandesaufnahme der Krankheiten vor, die grösstenteils Kinder, Jugendliche und Erwachsene betreffen. Er weist auf die Fortschritte bei der Bekämpfung gewisser Krankheiten, sowie die von der internationalen Gemeinschaft festgesetzten Ziele und den noch zurückzulegenden Weg hin. Hierdurch ergänzt er die Daten der UNICEF-Berichte (Jahresbericht und Bericht über die Situation der Kinder in der Welt). Die Massnahmen zur Förderung der Gesundheit von Müttern und Kindern werden oft von UNICEF und WHO gemeinsam durchgeführt.

201Die WHO weist darauf hin, dass die grosse Mehrheit der Todesfälle von Kindern unter fünf Jahren in den Entwicklungsländern zu vermeiden wären, wenn dort die gleichen sanitären und sozialen Bedingungen herrschen wurden wie in den reicheren Staaten. 2,4 Millionen Kinder unter fünf Jahren sind 1993 an Krankheiten gestorben, die durch Impfung vermeidbar gewesen wären (Masern, Tetanus, Tuberkulose, Keuchhusten, Kinderlähmung und Diphtherie). Lungenentzündungen verursachen alljährlich 4 Millionen Todesfälle von Kindern in den Entwicklungsländern, Durchfallerkankungen 3 Millionen Todesfälle. Die orale Rehydratation mit Salzlösungen würde pro Kind weniger als 10 Rappen kosten.

202Unter den prioritären Ausrichtungen, die für die Tätigkeit der nächsten Jahre massgebend sein sollen, möchte die WHO :

  • die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bestmöglich einsetzen und sie denjenigen zukommen lassen, die sie am meisten benötigen ;

  • die nationalen Kapazitäten betreffend Nothilfe und humanitäre Hilfe im Gesundheitsbereich verstärken.

203Die WHO hofft, dass bis zum Jahr 2000 eine Reihe von Krankheiten ausgerottet sein werden oder dass diese Krankheiten (Kinderlähmung, Drakunkulose, Lepra, Tetanus des Neugeborenen und Masern) zumindest kein öffentliches Gesundheitsproblem mehr darstellen werden.

Resolutionen der Weltgesundheitsversammlung

204Die Weltgesundheitsversammlung hat rund dreissig Entschliessungen über Fragen des öffentlichen Gesundheitswesens angenommen. Angesichts der (durch das Ebola-Virus ausgelösten) tödlichen Hämorrhagiefieber-Epidemie in Zaire und des Wiederauftretens von Epidemien wie der Pest fordert eine der Entschliessungen die Mitgliedstaaten auf, die Überwachung, Früherkennung und Forschung betreffend die neu- oder wiederauftretenden Infektionskrankheiten zu verstärken. Die WHO soll die „Strategie der Gesundheit für alle” aktualisieren, da die für das Jahr 2000 festgesetzten Ziele offensichtlich nicht erreicht werden können. Auch soll der Reformprozess in der WHO fortgesetzt werden.

205Im Bereich der Bekämpfung des Rauchens soll die WHO ein internationales Instrument in Form von Leitsätzen bzw. einer internationalen Erklärung oder Konvention über den Kampf gegen das Rauchen ausarbeiten. Das Rauchen verursacht jährlich den Tod von 3 Millionen Menschen. Während der Tabakkonsum in einigen Industrieländern stillsteht oder sogar zurückgeht, interessieren sich die Zigarettenindustrien immer mehr für den riesigen potentiellen Markt in den Entwicklungsländern.

Malariabekämpfung

206Der kolumbianische Wissenschaftler Dr. Manuel Patorroyo hat nach fünfzehn Jahren Forschungsarbeit einen neuen Malariaimpfstoff entwickelt. Dieser Impfstoff könnte dazu beitragen, die Malariasterblichkeit zu reduzieren, jedoch müssen noch weitere Versuche durchgeführt werden. Der Wissenschaftler hat 1995 mit der WHO ein Abkommen geschlossen, das der Organisation die Alleinrechte auf sein Patent (ohne Zahlung einer Gebühr) sichert, sowie das Recht, den Impfstoff zu entwickeln, herzustellen, zu vertreiben und zu verkaufen. Die serienmässige Herstellung des Impfstoffs soll von einem Unternehmen ohne Erwerbszweck zum Selbstkostenpreis durchgeführt werden. Dadurch kann der neue Impfstoff in Zukunft in den Entwicklungsländern zu sehr niedrigen Kosten im öffentlichen Sektor vertrieben werden.

207Die Malaria verursacht nach Angaben der WHO jährlich 2 Millionen Todesfälle, zum grossen Teil bei Kindern. Einige Malariaformen sind gegenüber Chloroquin und anderen Malariamitteln immer resistenter geworden. Die Entwicklung dieses Impfstoffs ist das seltene Beispiel einer Forschung, die nicht im Rahmen der grossen transnationalen Pharmakonzerne erfolgt. Nur ein ganz geringer Teil der wissenschaftlichen Forschung findet in den Entwicklungsländern statt. Nach Ansicht der WHO könnten durch die Entwicklung von Forschungskapazitäten im Süden die Anstrengungen besser auf die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse der Bevölkerung in den Entwicklungsländern konzentriert werden.

Finanzielle Lage der WHO

208Die Finanzlage der WHO ist schon seit mehreren Jahren besorgniserregend. Über die Hälfte der Aktivitäten der Organisation wird durch ausserbudgetäre Mittel – somit durch Zahlungen der Mitgliedstaaten für die Programme ihrer Wahl – finanziert. Die Zahlungsrückstände bei den Mitgliedsbeiträgen sind beträchtlich, wobei letztere sowohl von sehr armen Entwicklungsländern als auch von finanzkräftigeren Ländern wie den USA oder den erdölexportierenden Ländern geschuldet werden. Der WHO-Haushalt weist seit Beginn der achtziger Jahre ein Nullwachstum auf. Auf der diesjährigen Weltgesundheitsversammlung haben die Länder sogar den vom Exekutivrat vorgelegten Haushaltsentwurf (der ein Wachstum von 14 % vorsah, was einem realen Nullwachstum entsprach) abgelehnt und diesen ordentlichen Haushalt auf 842,7 Millionen Dollar für die Jahre 1996-1997 reduziert (2,5 % Nominalwachstum gegenüber der vorhergehenden Periode). Das Sekretariat ist auch verpflichtet, mindestens 10 Prozent der finanziellen Mittel für die prioritären Ziele und Projekte der WHO einzusetzen. Dies entspricht dem Wunsch der Schweiz nach einer besseren Konzentration der finanziellen Ressourcen auf die prioritären Bereiche.

209Die finanziellen Beiträge der Schweiz umfassen zum einen die vom Bundesamt für Gesundheitswesen gezahlten ordentlichen Beiträge zum Budget der WHO : 1994 6,6 Millionen Franken und 1995 5,9 Millionen Franken. Diese Beiträge sind nicht in der öffentlichen Entwicklungshilfe enthalten. Zum anderen hat die DEH 1994 6 Millionen Franken und 1995 6,6 Millionen Franken für Spezialprogramme der WHO gezahlt (diese Beträge sind in der öffentlichen Entwicklungshilfe enthalten). 1995 wurden von der DEH folgende Spezialprogramme der WHO unterstützt (nach abnehmender Grössenordnung der schweizerischen Beiträge) : Weltprogramm zur Aids-Bekämpfung (1995 : 2,3 Millionen Franken), Forschungs- und Ausbildungsprogramm betreffend Tropenkrankheiten (1,1 Million Franken), Programm zur Bekämpfung von Durchfallerkrankungen und akuten Infektionen der Atemwege (1,1 Million Franken), Müttergesundheitsprogramm – gefahrlose Mutterschaft (0,7 Million Franken), Aktionsprogramm für wesentliche Medikamente und Impfstoffe, Weltprogramm zur Tuberkulosebekämpfung, Forschungsprogramm über die menschliche Fortpflanzung. Die Schweiz hat 1995 ausserdem noch einen Spezialbeitrag in Hohe von 400’000 Franken für die AIDS-Konferenz der Vereinten Nationen geleistet.

2.4.5. Konvention über die Rechte des Kindes

210Die von den Vereinten Nationen 1989 verabschiedete Konvention über die Rechte des Kindes wurde von fast allen Ländern der Welt rasch ratifiziert. Lediglich fünfzehn Staaten, darunter die Schweiz und die Vereinigten Staaten, hatten die Konvention im Herbst 1995 noch nicht ratifiziert. Das Übereinkommen führt die Grundzprinzipien betreffend den Schutz des Kindes auf, welche die Staaten leiten sollten. Das schweizerische Recht entspricht den Anforderungen der Konvention weitgehend, jedoch werden einige Anpassungen erforderlich sein. Die Schweiz hat im Juni 1994 die Botschaft dem Parlament unterbreitet, indem sie beantragte, die Konvention mit drei wichtigen Vorbehalten (betreffend das Recht auf Familienzusammenführung, das Recht auf Erwerb einer Staatsangehörigkeit sowie die getrennte Gefangenschaft von Kindern und Erwachsenen) anzunehmen.

211Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte die Konvention über die Rechte des Kindes am 20. November 1989 angenommen. Das Ratifikationsverfahren ging rasch vor sich, und am 1. August 1995 hatten bereits 176 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Nur einige Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, ohne es bisher ratifiziert zu haben, unter ihnen die Vereinigten Staaten und die Schweiz. Weniger als zehn Länder haben die Konvention weder unterzeichnet noch ratifiziert, darunter Saudiarabien, Singapur, Somalia und die Vereinigten Arabischen Emirate. Rund ein Drittel der Staaten, welche die Konvention ratifiziert haben, meldeten Vorbehalte an. In einigen Fällen war das Land der Ansicht, dass die Konvention nicht weit genug gehe. Mehrere Länder des arabischen Raums haben sich dagegen das Recht vorbehalten, diejenigen Artikel der Konvention nicht anzuwenden, bei denen sich herausstellt, dass sie dem islamischen Recht der Sharia zuwiderlaufen. Der Schlusstext des Übereinkommens ist das Ergebnis von Kompromissen, wobei die Formulierung so universell wie möglich bleibt. Mehrere Punkte waren während der Verhandlungen in den achtziger Jahren umstritten : Frage der ausserehelichen Kinder (Diskriminierung vor dem Gesetz), Einziehung von Kindern zu bewaffneten Konflikten, internationale Adoption.

Grundprinzipien der Konvention

212Die Konvention ergänzt die allgemeinen Bestimmungen der internationalen Menschenrechtspakte und hebt die Bedeutung der Garantie der Rechte des Kindes hervor. Die Grundprinzipien der Konvention beruhen auf den drei Begriffen der Verantwortung der Familie, der Schutzrolle des Staates und der Berücksichtigung des übergeordneten Interesses des Kindes bei allen Entscheidungen, die das Kind betreffen. In manchen Fällen ist es schwierig, das richtige Verhältnis zwischen diesen drei Begriffen zu finden, und gewisse vage oder nicht sehr deutlich formulierte Bestimmungen sind nicht direkt anwendbar. Die Konvention führt eher richtungsweisende Grundsätze an, welche die Politik der Vertragsstaaten leiten sollen.

213Das Kind wird in der Konvention als ein Mensch von unter achtzehn Jahren definiert (soweit die Volljährigkeit nicht früher eintritt). Der Rechtsschutz kann bei oder schon vor der Geburt beginnen (je nachdem, ob das Land die Abtreibung zulässt oder nicht). Die Konvention betont, dass die Eltern und die Familie in erster Linie für den Schutz und die Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Die Grundprinzipien der Vertragsstaaten müssen dem Kind die gesamte individuelle Freiheit garantieren, die es für seine Entwicklung und für ein Leben in Würde braucht : Nichtdiskriminierung, Recht auf Leben, Recht auf eine Staatsangehörigkeit, Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Recht auf den Schutz der Privatsphäre und des Familienlebens, Recht auf Gesundheit und Bildung, Recht auf einen ausreichenden Lebensstandard. Folter, Misshandlungen und willkürliche Festnahmen sollten verboten sein, und die Staaten sollen Massnahmen ergreifen, um das Kind gegen Gewalt, schlechte Behandlung, wirtschaftliche und sexuelle Ausbeutung zu schützen. Das Kind soll die Möglichkeit haben, in allen es betreffenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gehört zu werden. So sollte die Meinung des Kindes zum Beispiel bei Ehescheidung gehört werden. Was die Minderheiten betrifft, so sind die Staaten nicht berechtigt, dem Kind das Recht zu verwehren, seine eigene Kultur zu pflegen, seine Religion auszuüben oder seine eigene Sprache zu verwenden. Das Kind darf nicht zu einer Arbeit gezwungen werden, die Gefahren mit sich bringt oder seiner Gesundheit schadet.

214Kinder unter fünfzehn Jahren sollten nicht zu den Streitkräften eingezogen werden, und die Länder sollten bestrebt sein, in der Altersgruppe zwischen fünfzehn und achtzehn Jahren die jeweils ältesten einzuziehen. Die Delegationen zahlreicher Länder, darunter die der Schweiz, hatten diese Bestimmungen bei den Verhandlungen kritisiert, da diese Länder das Verbot einführen wollten, Kinder unter achtzehn Jahren zu bewaffneten Konflikten einzuziehen. Das UN-Hochkommissariat für das Flüchtlingswesen, die UNICEF, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und Nichtregierungsorganisationen fördern die Annahme eines fakultativen Zusatzprotokolls zur Konvention, welche das Mindestalter für die Einziehung in die Armee von fünfzehn auf achtzehn Jahre heraufsetzt.

Folgeprozess der Umsetzung der Konvention über die Rechte des Kindes

215Die Ziele der Konvention sind sehr hoch gesteckt, und die meisten Länder müssten grosse Anstrengungen unternehmen, um die Rechte des Kindes voll und ganz zu respektieren. Die nationalen Berichte über die Umsetzung der Konvention zeigen, dass sogar in einigen Industrieländern (zum Beispiel in Italien oder Portugal) noch ein langer Weg zurückzulegen ist. In den Entwicklungsländern scheint es sehr schwierig zu sein, die Rechte des Kindes in einem Umfeld der Armut, der Wirtschaftskrise, der Bürgerkriege, der diktatorischen Regime, der Diskriminierung von Mädchen sowie von gewissen ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten zu garantieren.

216Die Vertragsstaaten sollten alle zur Verwirklichung der Rechte des Kindes notwendigen legislativen, administrativen und sonstigen Massnahmen ergreifen. Die Länder müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Annahme der Konvention einen Bericht über die zur Anwendung des Übereinkommens getroffenen Massnahmen vorlegen. (Danach müssen alle fünf Jahre Berichte über die bei der Umsetzung der Konvention erzielten Fortschritte unterbreitet werden.) Ein aus zehn Sachverständigen bestehender Ausschuss für die Rechte des Kindes ist damit beauftragt, die Umsetzung der Konvention zu prüfen. Der Ausschuss kann die Vertragsstaaten um zusätzliche Informationen bitten und die Stellungnahmen der UNICEF oder spezialisierter nichtstaatlicher Organisationen einholen. Er kann ein Land, welches die Konvention verletzt, zwar nicht formell verurteilen, jedoch kann er den Vertragsstaaten Vorschläge und allgemeine Empfehlungen übermitteln. Die Ausschussmitglieder üben ihre Funktionen in persönlicher Eigenschaft aus, werden aber von den Vertragsstaaten der Konvention vorgeschlagen und gewählt.

Beitrittsverfahren der Schweiz

217Viele Nichtregierungsorganisationen, die sich mit Jugendschutz, mit der Wahrung der Rechte des Kindes beschäftigen, oder in der Entwicklungshilfe tätig sind, fördern seit einigen Jahren den Beitritt der Schweiz zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Das vom eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten Ende 1992/Anfang 1993 durchgeführte Vemehmlassungsverfahren hat positive Ergebnisse gebracht. Alle Kantone (ausser Thurgau und Appenzell-IR) und alle politischen Parteien, die sich äusserten, haben den Beitritt befürwortet. Fast alle anderen befragten Organisationen haben den Vorschlag unterstützt. Die Botschaft des Bundesrates, die den Beitritt der Schweiz zur Konvention empfiehlt, wurde im Juni 1994 vorgelegt, jedoch wurden die Diskussionen im Parlament derzeit vertagt. Die Beitrittsgegner (darunter die konservativen und nationalistischen Kreise) befürchten die Einflussnahme der Vereinten Nationen in Fragen, welche prioritär die Beziehungen innerhalb der Familiengemeinschaft betreffen.

Unvereinbarkeiten zwischen dem schweizerischen Recht und der Konvention über die Rechte des Kindes

218Zwischen dem schweizerischen Recht und dem internationalen Übereinkommen bestehen gewisse Unvereinbarkeiten. Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft an das Parlament vor, der Konvention unter Vorbehalt der vom schweizerischen Recht oder von der Praxis in der Schweiz abweichenden Punkte beizutreten. Mehrere Organisationen, die am Vemehmlassungsverfahren teilgenommen haben, hatten eine Anpassung des schweizerischen Rechts gewünscht, um somit einen Beitritt der Schweiz ohne Vorbehalte zu erlauben.

219Die Konvention über die Rechte des Kindes sieht das Recht auf Erwerb einer Staatsangehörigkeit vor, um zu vermeiden, dass es Staatenlose gibt. In der Schweiz besteht kein Recht auf den Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit, da die Einbürgerung von Ausländern oder Staatenlosen bestimmten Bedingungen unterworfen ist. Die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz aufgewachsener junger Ausländer wurde in der Volksabstimmung vom Juni 1994 abgelehnt. Folglich wurde in diesem Bereich ein Vorbehalt erklärt.

220Artikel 10 der Konvention fordert die Vertragsstaaten auf, jeden Antrag auf Einreise oder Ausreise zum Zweck der Familienzusammenführung wohlwollend und human zu bearbeiten. Während der ausländische Staatsangehörige, der sich dauernd in der Schweiz aufhält, das Recht hat, seine Frau und Kinder nachkommen zu lassen, wird dieses Recht Eltern und Kindern mit einer begrenzten Aufenthaltsgenehmigung nicht gewährt (Saisonbewilligung, Kurzaufenthalts- oder Studienaufenthaltsbewilligung, Flüchtlinge während des Asylverfahrens). Der Bundesrat beabsichtigt, das Saisonnierstatut für Ausländer aus dem Ersten Kreis (Europäische Union und Europäischer Wirtschaftsraum) allmählich abzuschaffen. Hingegen wird die Schweiz keine Familienzusammenführung für die übrigen Kategorien von Ausländern zulassen. Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und zahlreiche betroffene NRO haben eine Anpassung des schweizerischen Rechts gefordert, jedoch schlägt der Bundesrat vor, zu dieser Bestimmung einen Vorbehalt anzumelden.

221Das Recht auf Bildung sollte nach und nach von allen Vertragsstaaten der Konvention garantiert werden. In der Schweiz ist das Recht auf Bildung nicht formell für Kinder garantiert, die illegal in der Schweiz leben, aber in der Praxis machen viele Kantone die Grundschulbildung allen Kindern zugänglich.

222Bei Freiheitsentzug darf das Kind nicht der Folter oder anderen erniedrigenden Behandlungen unterworfen werden. Weder die Todesstrafe, noch eine lebenslängliche Haft sind zugelassen. In Gefängnissen müssen Kinder von Erwachsenen getrennt werden. Diese Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen ist in der Schweiz nicht ausnahmslos garantiert, deshalb hat die Schweiz zu dieser Bestimmung einen Vorbehalt angemeldet.

Internationale Zusammenarbeit

223Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt zahlreiche Projekte der Kinderhilfe, und viele Nichtregierungsorganisationen arbeiten in den von der Konvention betroffenen Bereichen Gesundheit, Ernährung, Bildung, Rechte der Frauen und Unterstützung der Familien, Rechte der Kinder und Hilfe für Strassenkinder. Der bevorzugte Partner unter den internationalen Organisationen ist das Kinderhilfswerk UNICEF (siehe Punkt 4.6.).

224Gemäss den Bestimmungen der Konvention müssen sich die Vertragsstaaten verpflichten, Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Kinder zum Zweck der Prostitution oder Pornographie ausgebeutet werden. Nach Angaben der UNICEF werden über 2 Millionen Kinder zur Prostitution gezwungen. Schweizerische NRO hatten 1991/1992 eine Informationskampagne gegen die Kinderprostitution durchgeführt. Der Bundesrat weist in seiner Botschaft auf das Problem der internationalen Kinderprostitution hin, darunter den Sextourismus. Er anerkennt, dass beispielsweise „Möglichkeiten zur vermehrten Einflussnahme auf die Schweizer Nachfrage nach entsprechendem Sextourismus entwickelt und die gezielte Unterstützung von Programmen, die gefährdeten Kindern in wirtschaftlich benachteiligten Ländern Überlebens-alternativen bieten, ins Auge gefasst werden müssen. Im Rahmen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit werden in diesem Sinne bereits mehrere Projekte zugunsten gefährdeter Kinder unterstützt” (Botschaft, S. 61).

2.4.6. Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)

225Die UNICEF führt Aktivitäten in den Bereichen Gesundheit und Ernährung, Wasserzugang, Grundbildung und Rechte der Kinder durch. Die Nothilfeaktionen haben in den letzten Jahren wachsende Bedeutung angenommen. Die derzeitigen institutionellen Reformen haben zum Ziel, die Funktionsweise der Organisation und die Qualität der Einsätze vor Ort zu verbessern. Die Schweiz unterstützt in aktiver Weise die Arbeit der UNICEF. Sie gehört zu den zehn wichtigsten Geberländern der Organisation.

226Die auf Frauen und Kinder ausgerichteten UNICEF-Aktivitäten betreffen folgende Bereiche : Gesundheit (inkl. Fortpflanzungsbereich) Wasserzugang und Hygiene, Ernährung, Grundbildung, Rechte der Kinder und Nothilfe (die Nothilfeaktivitäten haben in letzter Zeit stark zugenommen). Die Arbeit des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen im Gesundheitsbereich umfassen vor allem die Basisgesundheitsversorgung, Vorbeugungs- und Impfkampagnen sowie die Bekämpfung von Durchfallkrankheiten und akuten Erkrankungen der Atemwege. Die Tätigkeiten finden häufig im Rahmen gemeinsamer Programme mit der Weltgesundheitsorganisation statt. Statistiken zur Lage der Kinder in der Welt werden seit 1993 in der Jahrespublikation „Fortschritt der Nationen” veröffentlicht, und zwei andere UNICEF-Berichte informieren über die Situation der Kinder in der Welt und die Arbeit der Organisation.

227Die Schweiz nimmt aktiv an den Arbeiten der UNICEF teil. Sie ist für zwei Jahre Mitglied des UNICEF-Verwaltungsrates (in Rotation mit anderen Industrieländern) und hat im dritten Jahr lediglich einen Beobachterstatus. Gemäss diesem Rotationssystem war die Schweiz 1995 mit Beobachterstatus im Rat vertreten und wird 1996 und 1997 wieder Vollmitglied sein. Der Verwaltungsrat, der viermal im Jahr in New York zusammentritt, legt die grossen Linien der Arbeit der UNICEF fest : Annahme der Länderprogramme und Sektorstrategien, Verabschiedung der vier Budgets : Verwaltung, Sektorprogramme, Länderprogramme, Mittelbeschaffung aus dem Privatsektor. Der Verwaltungsrat ist auch mit dem Folgeprozess des „Weltkindergipfels” beauftragt und leistet Beiträge zur Vorbereitung grosser internationaler Konferenzen der Vereinten Nationen und zu deren Folgemassnahmen.

228Die Schweiz hatte 1992/1993 (zusammen mit Australien, Kanada und Dänemark) eine externe Evaluation der UNICEF kofinanziert („Multi-Donor”-Evaluation). Der Schlussbericht einer weiteren externen Evaluation über das Management der Organisation wurde Anfang 1995 veröffentlicht. Die Studie hat sich insbesondere mit folgenden Fragen befasst : Ungewissheit über die Entwicklung der finanziellen Ressourcen der UNICEF, Mandat der UNICEF und wachsende Bedeutung der Nothilfeaktionen, Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Organisationen und mit anderen UN-Organisationen, Mittelbeschaffung und Rolle der Nationalen UNICEF-Komitees.

229Die UNICEF hat 1994 und 1995 eine Reihe institutioneller Reformen vorgenommen, um ihre interne Funktionsweise und die Qualität der Einsätze zu verbessern. Die Organisation ist auch bestrebt, eine bessere Koordination mit den Aktivitäten der Weltbank, des UN-Entwicklungsprogramms (UNDP) und des UN-Bevölkerungsfond (UNFPA) zu gewährleisten. Die (lange) Jahrestagung des Verwaltungsrates wurde durch vier Sessionen von je drei bis fünf Tagen ersetzt und die Anzahl der Ratsmitglieder von 41 auf 36 reduziert, davon stammt ein Drittel aus Geberländen. Verschiedene Studien analysieren die Verwaltungs- und Managementstruktur der Organisation, sowie die Verwaltungskosten des UNICEF-Hauptsitzes (New York) und der Regionalbüros. Nach dem Tod des UNICEF-Generaldirektors James P. Grant, im Januar 1995, wurde die Amerikanerin Carol Bellamy zur neuen Generaldirektorin der Institution gewählt.

230Unter den anderen 1994 und 1995 behandelten Themen hat der Verwaltungsrat die drei Sektorstrategien betreffend Grundbildung, Wasser und sanitäre Ausrüstungen, sowie Gesundheit angenommen. Die Ausgaben für die Grundbildung werden an Bedeutung zunehmen (und sich von 13 % für 1994 auf 18 % für 1997 erhöhen). Die Grundbildung („basic education”) beschränkt sich nicht nur auf den Grundschulbereich, sondern ist breiter gefasst (Alphabetisierung, informelle Erziehung, „Empowerment” oder Stärkung der Verantwortung der Gemeinschaften und Ausbau der lokalen Kapazitäten). Der Verwaltungsrat der UNICEF lässt in den letzten Jahren der Frage der gleichberechtigten Entwicklung von Männern und Frauen („Gender balancing and empowerment”) erhöhte Aufmerksamkeit zukommen. Die Probleme betreffend die Stellung von Frauen und Mädchen werden immer mehr bei den operationellen Aktivitäten der UNICEF berücksichtigt. Die für Nothilfeaktionen eingesetzten finanziellen Mittel haben seit Anfang der neunziger Jahre erheblich zugenommen und mobilisierten 1993 28 Prozent aller Ressourcen der Organisation. Der Verwaltungsrat hat die Bedeutung dieser Aktionen anerkannt, jedoch mehr Kohärenz, Klarheit und Transparenz bei der Darstellung der budgetären Informationen über die Verwendung der für Nothilfeeinsätze bereitgestellten Mittel gefordert.

231Das Dilemma zwischen begrenzten finanziellen Ressourcen und steigenden Bedürfnissen wird insbesondere durch die Aktivitäten in den mittel- und osteuropäischen Ländern veranschaulicht, wo eine deutliche Verschlechterung der sozialen Lage und des Gesundheitswesens zu verzeichnen ist. Der Verwaltungsrat ist dafür eingetreten, dass die diesen Staaten gewährte Unterstützung nicht auf Kosten der bestehenden Programme für die Entwicklungsländer erfolgen sollte. Die Länder könnten sich noch nicht über das Regionalbüro einigen, das die Arbeit der UNICEF in den Ländern Osteuropas koordinieren soll (Genf, oder Errichtung eines neuen Büros in Wien, Istanbul oder Warschau).

Finanzierung der UNICEF-Aktivitäten

232Die Finanzierung der UNICEF erfolgt durch Regierungsbeiträge (1994 : 640 Millionen Dollar) sowie durch private Beiträge, wozu auch die Mittelbeschaffung durch die Nationalen UNICEF-Komitees gehört (1994 : 294 Millionen Dollar). Der Anteil dieser privaten Finanzierung hat in den letzten Jahren zugenommen und macht ein Drittel des Gesamtbudgets aus. Der Anteil der allgemeinen Beiträge geht zurück, während die für bestimmte Projekte und Programme bereitgestellten Beiträge (projektgebundene Mittel) an Bedeutung zunehmen. Dies wird von einigen Delegationen bedauert (Verlust des multilateralen Charakters der Organisation zugunsten partikulärer Interessen der Geberländer). Die Schweiz ist bei den öffentlichen Beiträgen mit 18,9 Millionen Dollar 1994 das zehntgrösste Geberland der UNICEF. Bei der Mittelbeschaffung im privaten Sektor (Grusskarten-Operation, Verkauf von pädagogischem Material und anderen Artikeln, Spenden) ist sie mit 15,1 Millionen Dollar 1994 das neuntgrösste Geberland. Neben den ordentlichen UNICEF-Beiträgen unterstützte die DEH 1994 bestimmte Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (Ernährung, öffentliche Hygiene und Trinkwasser) mit einem Betrag von 4,5 Millionen Franken. Ferner leistete die DEH 1994 finanzielle Beiträge in Hohe von 3,1 Millionen Franken für gewisse Aktionen im Bereich der Nothilfe, der Flüchtlings- oder Wiederaufbauhilfe in Angola, Haiti, Liberia, Ruanda und im Jemen.

233Die vom Schweizerischen UNICEF-Komitee durch private Spenden in der Schweiz zusammengetragenen Gelder machten (gemäss der Schätzung des IUED betreffend die private schweizerische Hilfe für Entwicklungsländer) 8,7 Prozent aller 1994 in der Schweiz für die private Entwicklungshilfe aufgebrachten Mittel aus. Die Informationskampagnen des Schweizerischen UNICEF-Komitees betrafen 1994 die schweizerische Koordination der NRO für den Beitritt der Schweiz zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Die Spendenkampagnen des Komitees ermöglichten es unter anderem, Projekte in Nepal, die Nothilfe für Ruanda, sowie die Patenschaft für Strassenkinder in Brasilien zu finanzieren.

2.5. Die am wenigsten entwickelten Länder

Überprüfung des UN-Aktionsprogramms für die am wenigsten entwickelten Länder

234Bisher fanden zwei UN-Konferenzen über die am wenigsten entwickelten Länder statt, und zwar 1981 und 1990 jeweils in Paris. Beide Konferenzen verabschiedeten ein Aktionsprogramm zur Förderung der LDC’s. Die Prüfung zur Halbzeit des Aktionsprogramms von 1990 fand vom 26. September bis 6. Oktober 1995 in New York statt. Die Zwischenbilanz ergab, dass die unternommenen Anstrengungen nicht ausgereicht haben, um in den LDC’s namhafte Entwicklungsprozesse auszulösen, dass die Zielsetzungen des Programms jedoch richtig seien. Das Aktionsprogramm wurde bestätigt und Empfehlungen zu dessen besserer Umsetzung verabschiedet. Namentlich die Regionalisierung, die Konfliktprävention und der verbesserte Zugang für Frauen zu den Ressourcen stellen innovative Ansätze dar. Im Bereich Verschuldung und öffentliche Entwicklungshilfe blieben die Empfehlungen vage und unverbindlich, während in den Bereichen makroökonomische Rahmenbedingungen, Handel und Investitionen innovative Ansätze formuliert wurden. Die Schweiz nahm an der Konferenz teil und bestätigte ihr Engagement für die LDC’s, das sich aus dem Grundsatz der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit ableitet, wonach die Unterstützung den ärmsten Ländern und den am meisten benachteiligten Bevölkerungsschichten zugute kommen muss. Die Schweiz hat keine spezielle LDC-Strategie formuliert.

  • 34 UNCTAD, The Least Developed Countries 1995 Report, Mid-Term Review of the Programme of Action, Genf (...)

235Die UNCTAD veröffentlicht alljährlich einen Bericht über die Lage in den am wenigsten entwickelten Ländern. Die Überprüfung der Umsetzung des 2. Aktionsprogramms zur Halbzeit bildete einen Schwerpunkt des 1995-Berichtes34. Die wirtschaftliche Entwicklung in den 48 LDC’s (siehe Rahmentext) verlief in der ersten Hälfte der neunziger Jahre gemäss dem UNCTAD-Bericht sehr heterogen.

  • 12 Länder verzeichneten ein über dem Bevölkerungswachstum liegendes Wachstum der Produktion (Bangladesh, Benin, Kambodscha, Guinea-Bissau, Äquatorial-Guinea, Salomon-lnseln, Lesotho, Mozambik, Myanmar, Republik Laos, Sao Tome und Principe). In diesen Ländern verbesserten sich die Lebensbedingungen. Das Wachstum basierte vorwiegend auf der Landwirtschaft, auf dem Engagement des Staates im Entwicklungsprozess, aber auch auf der internationalen Unterstützung.

  • In einer grossen Gruppe von 21 Ländern, 17 davon südlich der Sahara, stagniert die Entwicklung. Das Bevölkerungswachstum ist höher als das BIP-Wachstum ; die Armut verschärft sich.

  • In 15 LDC’s führten Kriege zu Zerstörung und zu gewaltigen Flüchtlingsströmen und zum Zusammenbruch der Institutionen. Die Sicherung des Friedens und der Wiederaufbau wirtschaftlicher und politischer Institutionen als Grundvoraussetzungen für Entwicklung haben in diesen Ländern Priorität.

236Generell haben viele LDC’s Strukturanpassungen vorgenommen und sind in einem wirtschafts- und finanzpolitischen Reformprogramm unter Aufsicht von IWF und Weltbank engagiert. In den meisten Ländern haben die Reformanstrengungen bis anhin nicht die erhofften Fortschritte gebracht. Fehlende oder schwache Investitionen in die Produktion, Importbeschränkungen, schwieriges oder unsicheres politisches Klima im Land gehören zu den Faktoren, welche gemäss UNCTAD weiterhin Wachstum und Entwicklung behindern. Das im Aktionsprogramm postulierte durchschnittliche BIP-Wachstum von 7,2 % wurde nicht erreicht. Das durchschnittliche BIP-Wachstum sank sogar gegenüber den achtziger Jahren von damals durchschnittlich 2,2 % auf 1,2 % in den Jahren 1990-1993. Das Bevölkerungswachstum nahm weiter zu von 2,5 % in den achtziger Jahren auf 2,9 % zwischen 1990-1993, was einen weiteren Rückgang des Pro-Kopf-Einkommens zur Folge hatte.

Überprüfungskonferenz zur Halbzeit

237Das Aktionsprogramm zugunsten der LDC’s war 1990 von über 150 Staaten angenommen. Mit der Umsetzung wurde die UNCTAD betraut ; ihr oblag auch die Vorbereitung der Uberprüfungskonferenz zur Halbzeit.

238Bangladesh als Sprecherin der Gruppe der LDC’s formulierte die Erwartungen der LDC’s an die Überprüfungskonferenz. Als wichtigste Diskussionsbereiche sahen die LDC’s :

  • Netto-Ressourcenfluss

  • Weitergehende Schuldenerleichterungen

  • Umsetzung der in Marrakesch versprochenen Spezialmassnahmen zugunsten der LDC’s

  • Bekämpfung der Armut

  • Förderung der menschlichen Ressourcen

  • Stärkung des Produktionssektors.

  • 35 Der Teil über Handel und Investitionen des Schlussdokument es musste aufgrund der heftigen Kontrove (...)

239Die wichtigste Veränderung in den Rahmenbedingungen seit 1990 ist der Abschluss der Uruguay-Runde. Die Auswirkungen auf die LDC’s sollten in die Analyse einbezogen werden und die Massnahmen entsprechend angepasst werden. Die Empfehlungen zur Förderung des Handels und der Investitionen in der Zeit nach Abschluss der Uruguay-Runde wurden am intensivsten und auch stark kontrovers diskutiert35. Die Empfehlungen formulieren konkreten Handlungsbedarf in den LDC’s : Stärkung der Institutionen, Massnahmen zur Diversifizierung der Exporte, Verarbeitung der Rohstoffe, Intensivierung der Süd-Süd-Kooperation. Die Industrieländer ihrerseits müssen die entwicklungspolitischen Massnahmen zur Handelsförderung ausbauen (Zollpräferenzen, Marktzugang).

Die Liste der am wenigsten entwickelten Länder umfasst im September 1995 48 Länder. Die Kriterien der UNO für diese Klassifizierung sind folgende :
– Pro-Kopf-Einkommen bis zu 675 US-Dollar (1993),
– Alphabetisierungsrate unter 20 % der Bevölkerung im lesefähigen Alter,
– Industrieanteil am BIP unter 20 %.
Weiter gehören einige Länder aufgrund ihrer spezifischen geografischen Lage zu den LDC’s, beispielsweise Inselstaaten oder Binnenstaaten. Von den 48 am wengisten entwickelten Ländern befinden sich 33 in Afrika.
Insgesamt lebten 1994 580 Millionen Menschen in den 48 LDC’s. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen machte 1993 300 Dollar aus. (Zum Vergleich : 906 Dollar beträgt das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen aller Entwicklungsländer, 21’600 Dollar dasjenige in den Industrieländern). 42 der 48 LDC’s sind gemäss UNDP die Länder mit dem schwächsten Indikator für die menschliche Entwicklung (human development index). Der Anteil der LDC’s am Welthandel macht weniger als 1 % aus und ist in den neunziger Jahren gegenüber 1980 zurückgegangen. Die Marginalisierung der LDC’s auf dem Weltmarkt wird auf die anhaltend hohe Abhängigkeit von Rohstoffexporten zurückgeführt, für welche die Nachfrage und die Preise sinkende Tendenzen ausweisen. Die Aussenschuld der LDC’s beträgt zusammen 127 Milliarden Dollar, das macht 76 Prozent des aggregierten BIP dieser Ländergruppe aus.
Die Uberprüfungskonferenz hat die Notwendigkeit einer effizienten Umsetzung des Aktionsprogramms bestätigt, um den Prozess der Marginalisierung der LDC’s zu stoppen.

240Als weitere innovative Inputs wurden die Empfehlungen der UN-Konferenzen über Bevölkerung, über Soziale Entwicklung und der Weltfrauenkonferenz aufgenommen, was zu einigen neuen Ansätzen führte : Notwendigkeit einer höheren Effizienz im Einsatz der knapper werdenden Mittel, Priorität bei der Armutsbekämpfung, substantielle Anstrengungen in den sozialen Bereichen Bildung und Gesundheit sowie der uneingeschränkte und gleichberechtigte Zugang der Frauen zu den wirtschaftlichen Ressourcen.

241Konfliktprävention und Friedenssicherung wurden neu in die Empfehlungen aufgenommen als wichtige Voraussetzung für viele LDC’s, überhaupt eine Entwicklungsstrategie formulieren zu können.

242Was die finanziellen Mittel für die Umsetzung des Aktionsprogramms für die LDC’s angeht, so beschränken sich die Empfehlungen auf die Aufforderung an die Geberländer, die 1990 eingegangenen Verpflichtungen möglichst bald zu erfüllen. Angesichts der Staatsdefizite und Budgetrestriktionen in den Geberländern ist damit sicher keine zusätzliche Entwicklungsfinanzierung in Aussicht gestellt. Weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer werden ebenfalls eingeladen, die LDC’s zu unterstützen.

243In der Schuldenfrage blieben die Forderungen der LDC’s nach zusätzlichen Erleichterungen der drückenden Schuldenlast im Raum stehen. Es wurden keine über die aktuell im Pariser Klub oder bei IWF und Weltbank geltenden Bedingungen hinausgehenden Zusagen gemacht.

Geringes Echo der Konferenz

244Die LDC’s wurden erstmals 1971 als eigenständige Ländergruppe erfasst, die nicht nur die Armut als Entwicklungshindernis kennen, sondern auch strukturelle und institutionelle Schwächen wie hohe Analphabetenrate und geringe Industrieproduktion aufweisen. Das 1980 formulierte „Substantial New Programme of Action for the LDC’s” war die erste internationale Resolution, welche dieser Länderkategorie besondere Aufmerksamkeit schenkte. 1994 nahm die Ministerdeklaration zum Abschluss der Uruguay-Runde die Gruppe der LDC’s speziell in die Schlussdeklaration auf und versprach ihnen eine Sonderbehandlung. Trotz dieser Aufnahme ins Bewusstsein der internationalen Öffentlichkeit hat sich die Lebensqualität der Menschen in den LDC’s weiter verschlechtert.

245Die Konferenz hatte in den Medien nur geringes Echo. Verschiedene Delegationen kritisierten, dass die UNCTAD die Konferenz schlecht vorbereitet habe und dass sie sich zuwenig konzentriert für die Interessen der LDC’s einsetze. Tatsächlich hatte die Konferenz kaum Echo in der Öffentlichkeit, und auch in Entwicklungskreisen ist das UN-Aktionsprogramm für die LDC’s kaum bekannt.

Die Haltung der Schweiz

246Die Schweizer Delegation setzte sich ein für ein verstärktes Engagement in der Konfliktprävention und für einen Ausbau der regionalen Zusammenarbeit zwischen LDC’s untereinander und mit weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern. Die Empfehlungen im handelspolitischen Bereich unterstützte die Schweiz aktiv ; sie decken sich mit den Zielen der schweizerischen EZA. Delegationsleiter Jean-François Giovannini beurteilte die fehlende politische, wirtschaftliche und soziale Stabilität in den Ländern selber, zusammen mit fehlenden Exporteinnahmen, als Haupthindernisse für die Entwicklung in den LDC’s. Die Schweiz fordert Massnahmen in folgenden Bereichen : Konfliktprävention und Friedenssicherung, Handelsförderung, Entschuldung, Förderung des regionalen Austausches. Die Delegation war der Auffassung, dass sich andere Geberländer stärker für bilaterale Entschuldungsmassnahmen zugunsten von LDC’s engagieren sollten.

247Die Schweiz erreicht den im Aktionsprogramm postulierten Anteil von 0,15 Prozent des BSP für EZA zugunsten der LDC’s nicht ; sie weist einen diesbezüglichen Anteil von 0,11 Prozent aus. Die Schweiz hält die 0,15 Prozent als Ziel aufrecht, sieht sich jedoch kaum in der Lage, dieses in den kommenden Jahren zu erreichen. Der Geberdurchschnitt beträgt 0,08 Prozent.

248Obwohl die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit keine eigentliche LDC-Strategie formuliert hat, decken sich ihre Prioritäten weitgehend mit den Empfehlungen der Überprüfungskonferenz von New York.

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Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe.

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Notes

1 Die Zahlen basieren auf dem Bericht des Entwicklungsausschusses der OECD 1994 : Rapport 1994 du CAD – Coopération pour le développement, Paris, Februar 1995. Die Weltbank weist ebenfalls Zahlen für den Nettoressourcentransfer aus. OECD und Weltbank weichen erheblich voneinander ab. So weist die Weltbank für 1993 213 Milliarden Dollar aus und für 1994 geschätzte 227 Milliarden Dollar.

2 Die OECD ist daran, ihr Entwicklungshilfe-Konzept zu überarbeiten, was sich auch auf die statistische Erfassung der Daten auswirkt. Der Beitrag von Thomas Greminger, Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit im internationalen Vergleich, beleuchtet die OECD-Länderanalysen im Wandel dieses Konzeptes ; in : Jahrbuch Schweiz – Dritte Welt 1995, S. 237-247.

3 Deren jeweils aktuelle Ausgestaltung ist in den betreffenden Jahrbüchern seit 1982 dokumentiert.

4 Wir basieren hier auf den World Debt Tables der Weltbank.

5 Im Jahrbuch 1995 wurden im Kapitel 1.3. Umschuldungen von Auslandschulden die geltenden Modalitäten des Pariser Klubs für die unterschiedlichen Länderkategorien ausführlich dargestellt. Wir beschränken uns in diesem Jahrbuch auf die Darstellung der neuen Modalitäten, wie sie im Dezember 1994 im Pariser Klub beschlossen wurden. Dabei stützen wir uns auf aktuelle Unterlagen, die der für die Verhandlungen im Pariser Klub zuständige Dienst ERG – Exportförderung des Bundesamtes für Aussenwirtschaft für das Jahrbuch zusammengestellt hat.

6 Die Zwischenbilanz wurde im Mai 1995 vorgenommen von der vom Bund und der Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke gemeinsam getragenen Entschuldungsstelle : Jutta Blesse-Venitz, Alfred Gugler, Richard Helbling, Schweizerische Entschuldungsmassnahmen : Eine Zwischenbilanz, Beilage zu aktuell 5/95, Bern, 24. Mai 1995. Zu diesem Zeitpunkt waren von den gesamthaft zur Verfügung stehenden 500 Millionen Franken (400 Millionen Franken aus der Entschuldungsfazilität und 100 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen) rund die Hälfte ausgegeben. Eine Zusammenfassung findet sich in epd-Entwicklungspolitik 14/15/95 (Juli).

7 Im Falle von Peru dienten die Gelder als Katalysator für ein neues Programm des IWF in der Höhe von 2,3 Milliarden Dollar.

8 1 SZR = 1,56 $ im Mittel der Berichtsperiode.

9 David Folkerts-Landau und Takatoshi Ito, International Capital Markets, IWF, August 1995. Aus dieser Studie zitiert der Tages-Anzeiger folgenden Abschnitt, welcher den Wandel des IWF dokumentiert : Ein Land sollte in Zeiten hoher Kapitalzuflüsse Massnahmen erwägen, welche die Höhe und die Eigenschaften dieser Zuflüsse beeinflussen, beispielsweise Steuern auf kurzfristigen Bankkrediten, Reserveerfordernisse, Begrenzung der Kreditaufnahmen im Ausland und Limiten für Konsumkredite”, (Tages-Anzeiger, 14.9.1995).

10 Die Kritik gegenüber IWF und Weltbank ist zusammengefasst in : Hans-Balz Peter, Zur ethischen Evolution von Weltbank und Währungsfonds, Institut für Sozialethik, Bern 1995.

11 Ausführiich dargestellt ist die Politik der sozialen Sicherheitsnetze durch den IWF in : Social Dimensions ofthe IMFs Policy Dialogue, IMF Survey, April 1995.

12  Weltbank, Bureaucrats in Business, The Economies and Politics of Government Ownership, Washington, Oktober 1995, besprochen in : NZZ, 10.Ï0.95.

13 Siehe zur Problematik der handelsbezogenen Sozialklauseln die Beiträge des Dossiers in Teil 2 dieses Jahrbuches.

14 Monitoring Environmental Progress : A Report on Work in Progress, Weltbank 1995. Vorgestellt in : Tages-Anzeiger, 19.9.1995 und NZZ, 18.9.1995.

15 Das UNO-Entwicklungsprogramm, UNDP, gibt alljährlich einen Bericht heraus, der den Entwicklungsstand eines Landes gemäss einem vom UNDP entwickelten und seither jedes Jahr verfeinerten Index angibt, dem Human Development Index, welcher insbesondere soziale Indikatoren wie die Alphabetisierungsrate, den Einbezug der Frauen in alle Bereiche, den Stand der Demokratie u.w. mehr umfasst.

16 Dieses Zitat stammt von Staatssekretär Franz Blankart, der die Schweiz im Entwicklungssausschuss vertrat. Wiedergegeben in : Tages-Anzeiger, 11.10.1995.

17 Our Global Neighbourhood, The Report of the Commission on Global Governance, Oxford University Press, 1995.

18 Quelle : UNCTAD-Pressemitteilung Nr. 2521.

19 Quelle : UNCTAD-Pressemitteilung Nr. 2522.

20 Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, Erklärung von Bern, OS3, Dritte-Welt-Läden, Max Havelaar und WWF Schweiz.

21 Marchés tropicaux, 14.4.1995, S. 804.

22 WWF, Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz (SGU), Schweizerische Energiestiftung (SES), Naturfreunde Schweiz (NFS), Schweizerischer Bund für Naturschutz (SBN).

23 Treibhausgase : Kohlendioxid (C02), Methan (CH4), Stickstoffoxid (N20) und troposphärischer Ozon (03).

24 Unterorgan für wissenschaftliche und technische Beratung, Unterorgan für die Umsetzung.

25 Vorort, Schweizerischer Handels- und Industrieverein.

26 Die Numerierung der Paragraphen entspricht dem Entwurf der Aktionsplattform in ihrer Fassung bei Konferenzende.

27 Danach sollen 20 Prozent der öffentlichen Entwicklungsausgaben der Industrieländer und 20 Prozent des nationalen Budgets der Entwicklungsländer für soziale Belange verwendet werden.

28 Diese Aufforderung der offiziellen Koordinatorin der UN-Konferenz, Gertrud Mongella, ist wiedergegeben in : Nach Beijing – Erste Schlüsse aus der Weltfrauenkonferenz von Stella Jegher, Frauenrat für Aussenpolitik, Bulletin vom Oktober 1995.

29 Christa Wichterich in epd-Entwicklungspolitik 18/19 1995 (September) in ihrem Beitrag Globalisierung und Vielfalt – Zum Stand der internationalen Frauenbewegung zwischen Basis und NRO’s.

30 Auszüge aus der Rede von Bundesrätin Dreifuss, zitiert in : Tages-Anzeiger, 8.9.1995.

31 Mit der regelmässigen Publikation zu Beschäftigungsfragen will die IAO in Zukunft ihren Beitrag leisten zur Analyse der Weltwirtschaftspolitik, dies im Dreigespann der Handelsbeziehungen (WTO), der Finanzbeziehungen (IWF und Weltbank) und der sozialen Beziehungen durch die Arbeit (IAO). Ein wichtiger Beitrag liefert die IAO durch die Entwicklung von statistischen Methoden, welche aussagekräftige Zahlen über die Lage der Beschäftigung und über die Arbeitslosigkeit in der Welt liefern sollen. Zur Zeit sind die gelieferten Zahlen z.T. aufgrund national unterschiedlicher Erfassung schwer vergleichbar und haben eingeschränkten Aussagewert.

32 BIT, Le travail dans le monde 1995, Volume 8, Genf, Januar 1995.

33 Siehe den Beitrag North-South polarization in ILO trade-labour link / Current Reports ILO, by Chakravarthi Raghavan, in : Third World Economies, 1-15 December 1994 (no 102).

34 UNCTAD, The Least Developed Countries 1995 Report, Mid-Term Review of the Programme of Action, Genf/New York, März 1995.

35 Der Teil über Handel und Investitionen des Schlussdokument es musste aufgrund der heftigen Kontroversen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern in einer separaten Verhandlungsgruppe (unter Vorsitz des Schweizer Delegationsmitgliedes Markus Kummer) ausgehandelt werden.

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List of illustrations

Title Tabelle Nr. 3. Nettokapitalstrom in die Entwicklungsländer (in Mrd. $ zu laufenden Preisen)
Caption a) Ohne Erlass von Nicht-EZA-Schulden 1990-1992.b) Ohne die Obligationen-Anleihen der Banken (in Rubrik III.3. enthalten) und ohne garantierte Kredite (in der Rubrik Exportkredite enthalten).
Credits Quelle : OECD
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1362/img-1.png
File image/png, 240k
Title Tabelle Nr. 4. Kennzahlen zur Aussenverschuldung1 der Entwicklungsländer (in Mia. $)
Caption 1) Die Weltbank weist hier die Aussenverschuldung der an sie berichtenden Entwicklungsländer und Ostländer aus. In den Schuldentabellen 1994-95 sind es 137 Länder.2) Provisorische Angaben.
Credits Quelle : World Bank, World Debt Tables 94-95.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1362/img-2.png
File image/png, 138k
Title Tabelle Nr. 5. Multilaterale Umschuldungsabkommen
Credits Quelle : Bundesamt für Aussenwirtschaft.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1362/img-3.png
File image/png, 326k
Title Tabelle Nr. 6. Bilaterale Umschuldungsabkommen
Credits Quelle : Bundesamt für Aussenwirtschaft.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1362/img-4.png
File image/png, 195k
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1362/img-5.png
File image/png, 111k
Title Tabelle Nr. 7. IWF-Kreditvergabe (Zahlen in Mrd. SZR ; Abschluss per 30. April)
Credits Quelle : NZZ, 14.9.95.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1362/img-6.png
File image/png, 140k
Title Tabelle Nr. 8. Ressourcenfluss auf Weltbankkonten(Zahlen in Mrd. $ ; Abschluss per 30. Juni)
Caption 1) Auszahlungen minus Rückzahlungen.
Credits Quelle : Weltbank-Jahresbericht.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1362/img-7.png
File image/png, 146k
Title Tabelle Nr. 9. Die grössten Kreditnehmer1
Caption 1) Genehmigte Weltbank-Kredite im Geschäftsjahr 1994/95.
Credits Quelle : Weltbank-Jahresbericht.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1362/img-8.png
File image/png, 97k
Title Tabelle Nr. 10. Wichtigste Kaffee- und Kakaolieferantenländer der Schweiz
Credits Quelle : Jahresstatistik des Aussenhandels der Schweiz, 1994, Erster Band, Eidgenossische Oberzolldirektion, Bern, 1994, S. 40, 64 und 65.
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File image/png, 308k
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