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1. Teil : Fakten

9. Menschliche Entwicklung und Menschenrechte

Marie Thorndahl, Catherine Schümperli Younossian und Christoph Stamm
p. 141-160

Volltext

9.1. Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS), Phase II, Tunis, 16.-18. November 2005

1Der von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) unter der Schirmherrschaft des UN-Generalsekretärs Kofi Annan ausgerichtete Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS) gliederte sich in zwei Phasen. Die erste fand vom 10. bis 12. Dezember 2003 in Genf und die zweite vom 16. bis 18. November 2005 in Tunis statt. Der vorliegende Artikel zieht die Bilanz der zweiten Gipfelphase, auf deren Tagesordnung die Finanzierungsmechanismen und die Gouvernanz des Internets standen. Nachdem die Schweiz die erste WSIS-Phase beherbergt hatte, war sie in Tunis Ehrengast und zeichnete sich durch eine besonders aktive Diplomatie im Bereich der Menschenrechte aus.

Jahrbuch 2004, Nr. 1, Kapitel 9, Weltgipfel über die Informationsgesellschaft, Phase I, Genf, 10.-12. Dezember 2003, S. 151-163.

9.1.1. Ziele des Gipfels von Tunis

2Anlässlich der ersten Phase des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft verabschiedeten die Regierungen eine Grundsatzerklärung mit einer gemeinsamen Vision der globalen Informationsgesellschaft („politischer Vorspann“) sowie einen Aktionsplan („Bestimmungsteil“), in welchem die erforderlichen Mittel und Massnahmen für die Verwirklichung dieser Vision aufgeführt werden1. Der Gipfel von Tunis, der zwei Jahre später tagte, setzte sich folgende Ziele :

  • 2 Statement by H.E. Mr. Kofi Annan, Secretary-General of the United Nations, 16. November 2005, http: (...)

31) Nachbearbeitung der in Genf verabschiedeten Grundsatzerklärung und des Aktionsplans mit besonderem Schwerpunkt auf den am wenigsten entwickelten Ländern. Wie der UN-Generalsekretär in seiner Eröffnungsansprache den Wunsch ausdrückte, sollte diese zweite Phase zum „Gipfel der Lösungen“2  werden ;

42) Untersuchung und Konkretisierung der Berichte der Expertengruppen über die nach Genf noch offenen Fragen in operationelle Massnahmen :

5Bericht der Arbeitsgruppe über die Finanzierungsmechanismen (Task Force on Financial Mechanisms, TFFM)3, welche mit der Bestandsaufnahme über die Vorschläge zur Finanzierung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in benachteiligten Regionen beauftragt ist ;

6– Bericht der Arbeitsgruppe über die Gouvernanz des Internets (Working Group on Internet Governance, WGIG)4, welche mit der Bearbeitung der Mechanismen für das Management der gemeinsamen Internet-Ressourcen wie Domain-Namen und technische Protokolle betraut ist.

9.1.2. Vorbereitungsphase und Verabschiedung von Dokumenten

7Drei Vorbereitungskonferenzen (PrepCom) (1. Hammamet, Tunesien, Juni 2004 ; 2. Genf, Februar 2005 ; 3. Genf, September 2005), sechs Regionalkonferenzen und über zwanzig thematische Treffen gehörten mit zum offiziellen Vorbereitungsprozess.

8Wie bereits in Genf verabschiedeten die Regierungen in Tunis zwei separate Abschlussdokumente : das Tunis Commitment („politischer Vorspann“) und die Tunis Agenda for the Information Society („Bestimmungsteil“)5.

9.1.3. Beteiligung

Rekordteilnahme

9Die Tunis-Phase lockte über 18.000 Besucher an und bildete damit die grösste von den Vereinten Nationen organisierte Konferenz aller Zeiten. Die Rekordzahlen gehen in erster Linie auf den tripartiten Prozess zurück, weil die Nichtregierungsvertreter die Regierungsvertreter zahlenmässig übertrafen.

Jahrbuch 2003, Nr. 2, Seán O' Siochrù und Bruce Girard, „Im System verstrickte Zivilgesellschaft“, S. 215-227.

  • 6 Statement by Ms Shirin Ebadi, Chairman of „The Defenders of Human Rights Center“ on behalf of „The (...)

10Die Zivilgesellschaft bildete mit 5900 Teilnehmern die stärkste Gruppe. Sie übte einen beträchtlichen Einfluss aus, besonders indem sie die Friedensnobelpreisträgerin von 2003 und iranische Menschenrechtsaktivistin Shirin Ebadi als Sprecherin der Zivilgesellschaft anlässlich der Eröffnungszeremonie durchsetzte6. Die Medien waren mit 1200 Vertretern anwesend. Der Privatsektor, der Genf mit einigen wenigen hundert Delegierten die kalte Schulter gezeigt hatte, bewies seinen wachsenden Einfluss in den internationalen Angelegenheiten mit einer 4000 Mitglieder starken Vertretung, die über die Internationale Handelskammer koordiniert wurde.

11174 Länder waren mit über 5800 Teilnehmern vertreten. Allerdings kamen die meisten der am Gipfel anwesenden 44 Staats- oder Regierungschefs aus Afrika – nur ein einziger aus einem Industrieland, der Schweiz. Die Abwesenheit der Staatschefs der reichen produzierenden Länder, die das Internet nutzen, lässt auf ein gewisses Desinteresse der „Grossen“ an der Konferenz schliessen.

Schweizerische Delegation

  • 7 Déclaration de M. Samuel Schmid, Président de la Confédération suisse, anlässlich der Eröffnung des (...)

12Die Schweiz als Ehrengast zeichnete sich in Tunis durch die starke Präsenz ihrer 52-köpfigen offiziellen Delegation sowie durch viel beachtete Stellungnahmen für die Meinungsfreiheit aus. Bundespräsident Samuel Schmid, der Delegationsleiter, hielt anlässlich der Eröffnungszeremonie nach dem tunesischen Präsidenten Zine el-Abidine Ben Ali und UN-Generalsekretär Kofi Annan die dritte Ansprache7. Bundesrat Moritz Leuenberger übernahm darauf seinen Platz an einem hochrangigen Rundtischgespräch, in der allgemeinen Aussprache und in der Schlusszeremonie. Vertreten wurde die Schweiz ferner von Marc Furrer, operationeller Chef der Schweizer Delegation und Präsident der Eidgenössischen Kommunikationskommission (COMCOM), Walter Fust, Direktor der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) sowie von Mitarbeitern des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), des Bundesamtes für Kultur (BAK) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco).

13Anders als in der Phase I war die schweizerische Zivilgesellschaft nicht Mitglied der Delegation, obwohl sie während des Vorbereitungsprozesses besonders über die Schweizer Plattform zur Informationsgesellschaft comunica-ch einen kontinuierlichen Dialog mit den Behörden geführt hatte8.

14Die Schweiz als Gastland der ersten Gipfelphase belegte in Tunis den Ehrenpavillon und präsentierte dort eine Ausstellung der Fachhochschule beider Basel9. Die Ausstellung wurde „Präsenz Schweiz“ anvertraut, was es der Schweiz gemäss der Zeitung Le Temps erlauben sollte, gegenüber dem tunesischen Regime gebührende Zurückhaltung zu üben10. Daneben verfügte die Schweiz auch über einen Landespavillon im Rahmen der Ausstellung ICT4D (Information and Communication Technologies for Development), die von der DEZA zusammen mit einem ihrer Hauptpartner, der Global Knowledge Partnership (GKP)11, organisiert und finanziert worden war.

Jahrbuch 2003, Nr. 2, Gerolf Weigel, „DEZA : auf die Bevölkerung ausgerichteter Ansatz“, S. 139-143.

9.1.4. Zwei Hauptpunkte auf der Tagesordnung

Digitaler Bruch – Finanzierungsfragen

15Das erste Thema, das in Tunis zur Sprache kam, war der „digitale Bruch“ zwischen reichen und armen Ländern. Die Tatsache, dass die reichen Länder ihre höchsten Vertreter nicht nach Tunis entsandt hatten, wurde von zahlreichen Medien als Absage an den Grundsatz des Pflichtbeitrags zur Verringerung des Technologiegefälles zwischen Norden und Süden beurteilt.

  • 12 Chantal Peyer, SMSI et lutte contre le fossé numérique : la ligne n’a pas pu être établie, veuillez (...)

16Wie in Genf wurde in den Dokumenten von Tunis die Notwendigkeit bekräftigt, mit öffentlich-privaten Partnerschaften und mit der Öffnung der Telekommunikationsmärkte gegen den digitalen Bruch anzukämpfen. Diese liberalen Ausrichtungen wurden allerdings in der Erklärung von Tunis, welche den Staaten eine wichtigere Rolle einräumt, nuanciert : Die Staaten haben sich verpflichtet, die IKT zu einer Priorität zu machen, besonders mit der Einführung der „Cyberstrategien“, d.h. nationale Pläne, die soziale Ziele berücksichtigen. Zwischen Genf und Tunis hat sich demnach der Akzent im Text vom „marktorientierten“ Ansatz hin zur Notwendigkeit verschoben, die IKT durch geeignete Politiken und öffentliche Investitionen besonders in den ärmsten Regionen in den Dienst der Entwicklung zu stellen12. Abgesehen von diesen Prinzipien haben die Regierungen indessen weder konkrete Verpflichtungen übernommen, noch Optionen zur Kontrolle der erzielten Fortschritte beschlossen.

Jahrbuch 2003, Nr. 2, Marie Thorndahl, „Aussichten auf virtuellen Wohlstand“, S. 3-27. Annie Chéneau-Loquay et Raphaël Ntambue-Tshimbulu, „Die internationale Zusammenarbeit im Ansturm auf die afrikanischen Länder südlich der Sahara“, S. 47-80.

17Zwei symbolhafte Initiativen wurden indessen von den Regierungen positiv aufgenommen und weckten die Aufmerksamkeit der Medien :

  • Die Staaten begrüssten die Schaffung des globalen Digitalen Solidaritätsfonds (DSF)13, ohne sich jedoch daran zu beteiligen : Es handelt sich um einen innovativen, freiwilligen und für alle zugänglichen Finanzmechanismus, der während der ersten Gipfelphase auf Initiative des senegalesischen Präsidenten Abdoulaye Wade von den Städten Genf und Lyon ins Leben gerufen wurde. Drei Jahre nach der Lancierung der Idee wird der Digitale Solidaritätsfonds heute im Wesentlichen von lokalen Gebietskörperschaften unterstützt und ist mit 12 Millionen Schweizer Franken dotiert – angesichts der Herausforderungen ein geringer Betrag ;

  • das Massachusetts Institute of Technology (MIT) präsentierte das spektakulärste Projekt zur Thematik „digitaler Bruch“14: einen froschgrünen 100-Dollar-Laptop für Kinder aus Entwicklungsländern. Die technologische Meisterleistung soll von den Erziehungsministerien der betreffenden Länder nach Vereinbarungen, die abseits des offiziellen Verhandlungsprozesses zustande kommen sollen, kommerzialisiert werden.

  • 15 „Much more could have been achieved“. Civil Society Statement on the WSIS, 18. Dezember 2005, http: (...)

18Damit lieferten zwei Initiativen von ausserhalb des Gipfels die konkretesten Antworten auf die Bekämpfung der digitalen Kluft. Gemäss der in dieser Thematik engagierten Zivilgesellschaft wird damit den Regierungen die Aufgabe abgenommen, neue Entwicklungsmodelle und Ressourcen für die Entwicklung der Infrastrukturen und der Inhalte in den südlichen Ländern aufzubauen15.

Jahrbuch 2003, Nr. 2, Marie Thorndahl, „Finanzierung und Wohlstandsteilung als Tabuthemen“, S. 207-213.

Gouvernanz des Internets

  • 16 „Tunis ou la mascarade du ‚machin‘ onusien“, Le Temps, 19. November 2005. A Tunis, des promesses et (...)
  • 17 Civil Society Joins In In Celebrations, After All, Inter Press Service News Agency, 18. November 20 (...)
  • 18 A Tunis, la Suisse a gagné en prestige, Swissinfo, 18. November 2005, http://www.swissinfo.org/sfr/ (...)

19Das zweite zentrale Anliegen des Gipfels war das anscheinend technische, aber eigentlich hochpolitische Thema der Gouvernanz des Internets. Die Vereinigten Staaten, welche de facto das Management des Web über die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) und über einige Privatunternehmen wie Verisign kontrollieren, haben es akzeptiert, dass die internationale Staatengemeinschaft sich mit der Frage beschäftigt. Nach einer relativ harten diplomatischen Schlacht, in der die USA allein dem Rest der Welt gegenüberstanden, wurde mit der Schaffung des internationalen „Internet Governance Forum“ (IGF) ein Kompromiss gefunden, um die Diskussionen auch nach Tunis fortzusetzen. Zahlreiche Medien kritisieren zwar die „Alibikommission“, mit welcher der status quo, d.h. die deutliche Vormachtstellung der Vereinigten Staaten, weiter gefestigt wird16, aber einige Gipfelteilnehmer sind zuversichtlich, dass der Kompromiss endlich die Einbindung aller Interessierten in die Internet-Governance gewährleisten werde17. Wie Moritz Leuenberger bestätigte, handelt es sich erst um einen Prozess, aber es sei sehr wichtig, dass diese Fragen nicht länger in einem abgeschotteten Büro in den USA entschieden würden18.

20Ein Grossteil der Agenda von Tunis für die Informationsgesellschaft ist damit der Gouvernanz gewidmet und ruft die allgemeinen Völkerrechtsgrundsätze, die für das Internet gelten sollten, in Erinnerung. Die Diskussion wird auch um neue Fragen erweitert, zu denen es keinen Konsens gibt, z.B. Schutz von Personendaten, illegale Informationen, Spam oder Verbraucherschutz.

Jahrbuch 2003, Nr. 2, Stéphane Koch, „Gouvernanz des Internets : eine beunruhigende Machtkonzentration“, S. 195-200.

9.1.5. Die Menschenrechte auf dem WSIS

Zwischenfälle und Medienreaktionen

21Die wichtigen Grundsätze – Pressefreiheit und Achtung der Menschenrechte – waren bereits in Genf verankert worden und standen deshalb nicht auf der Tagesordnung der Phase II. Nichtsdestotrotz dominierten diese Prinzipien die zweite Gipfelphase. Zahlreiche Zwischenfälle überschatteten die Vorbereitung und die Durchführung des WSIS in Tunesien, so besonders die Absage des „Bürgergipfels“19, der anhaltende Druck auf die tunesische Zivilgesellschaft und Polizeieingriffe ausserhalb des Tagungsortes des WSIS, Übergriffe und Einschüchterungen gegen ausländische Journalisten sowie die Abriegelung „kritischer“ Websites, z.B. http://www.infosud-wsis.info und http://www.swissinfo.org (von den schweizerischen Behörden finanziert), die nach der kritischen Rede von Samuel Schmid in Tunis unsichtbar gemacht wurden. Am schwersten wog zweifellos die Zensur der Eröffnungsrede des Bundespräsidenten anlässlich der Direktübertragung im nationalen tunesischen Fernsehen sowie in den im Pressesaal verteilten Übersetzungen. Diese Vorfälle machten in der internationalen Presse Schlagzeilen und stellten die offizielle Tagesordnung in den Schatten. Sie veranlassten Frankreich und die Vereinigten Staaten zu Protesten von noch nie da gewesener Schärfe und führten zu einer diplomatischen Krise zwischen Tunis und Bern.

Spannungen zwischen der Schweiz und Tunesien

  • 20 „Au SMSI, à Tunis, la Suisse ose faire des reproches au régime de Ben Ali“, Le Temps, 18. November (...)
  • 21 Samuel Schmid en Guillaume Tell de Tunisie, Swissinfo, 17. November 2005, http://www.swissinfo.org/ (...)

22Laut der westlichen Presse hat sich die Schweiz als beherzte Verteidigerin der öffentlichen Freiheiten profiliert. Samuel Schmid ist gemäss den Journalisten nach seiner zensurierten Ansprache, welche die erste offizielle Rüge gegen das Regime von Ben Ali auf tunesischem Boden darstellte, zu einem „Popstar“20  oder zum „Wilhelm Tell“ für die unterdrückte tunesische Zivilgesellschaft21geworden.

  • 22 La Suisse proteste auprès de la Tunisie, Swissinfo, 23. November 2005, http://www.swissinfo.org/sfr (...)
  • 23 „La Tunisie dénonce une ‚attitude inamicale‘ de la Suisse“, Le Temps, 9. Dezember 2005.

23Diese Stellungnahme löste heftige Spannungen zwischen der Schweiz und Tunesien während und nach dem Gipfel aus. Moritz Leuenberger kritisierte die tunesischen Behörden vor den internationalen Medien und erklärte, die Zensur der Rede von Samuel Schmid sei eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit. Ausserdem verurteilte er die Bedingungen für seine eigene Pressekonferenz, die er in Tunis am Tag nach dem zensurierten Auftritt des Bundespräsidenten gab. Auf der Pressekonferenz waren Personen anwesend, die keine Journalisten waren, so Moritz Leuenbergers Fazit. Diese Agenten hätten die Schweiz als Land des schmutzigen Geldes angegriffen22. Unmittelbar nach dem WSIS empfing Micheline Calmy-Rey mehrere tunesische Opponenten im Aussenministerium, was die Spannungen zusätzlich verschärfte23. Die Schweiz war auf dem Weltgipfel über die Informationsgesellschaft also ein zentraler Protagonist. Nachdem die Schweiz Gastland der Phase I gewesen war, verfolgte sie während der Phase II eine sehr dynamische Diplomatie in Menschenrechtsfragen. Die Schweiz will die Situation in Tunesien weiter beobachten und insbesondere multilaterale Unterstützung bei anderen europäischen Ländern einholen.

9.1.6. Ungewissheiten in Bezug auf den Folgeprozess

24Die Verhandlungen des in zwei Phasen gegliederten und von zahlreichen Vorbereitungssitzungen begleiteten Weltgipfels über die Informationsgesellschaft dauerten über vier Jahre. Beim offiziellen Abschluss waren zahlreiche Fragen zur Weiterverfolgung der Verpflichtungen und zur Zukunft der Strukturen, die sich aus dem Gipfel ergeben, noch offen.

25Trotz der Forderungen der internationalen Zivilgesellschaft, die für einen Folgemechanismus betreffend die Verpflichtungen hinsichtlich der Verringerung der digitalen Kluft plädierte, sahen die Regierungen von einem Beschluss zu diesem Thema ab. Sie beauftragten den UN-Generalsekretär, dem Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) bis Juli 2006 Bericht zu erstatten, um eine multipartite Struktur für den WSIS-Folgeprozess zu schaffen bzw. einer bestehenden Struktur ein entsprechendes Mandat zu erteilen. Im Moment spielt sich das Post-WSIS-Geschehen hauptsächlich im Internet ab : Mit verschiedenen Initiativen wird versucht, die einschlägigen Aktionen zu bündeln, besonders mit der von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) gegründeten Projektdatenbank24 oder mit der von mehreren Geldgebern, darunter die DEZA, gemeinsam finanzierten Website WSIS-Online25.

26Das „Internet Governance Forum“ (IGF), das im Laufe des Jahres 2006 erstmals tagen wird, besitzt noch keine klare Struktur. Die Herausforderung liegt darin, eine Organisation aufzubauen, welche die Beteiligung von Regierungen, Privatsektor und Zivilgesellschaft erlaubt.

  • 26 „Bien plus aurait pu être réalisé…“, op. cit.

27Schliesslich wurden in der Phase von Tunis die meisten bereits in Genf angenommenen Grundprinzipien bekräftigt. Das Ausbleiben bedeutender neuer Lösungen veranlasste die internationale Zivilgesellschaft zur Feststellung, dass in den vier Jahren Arbeit viel mehr hätte geleistet werden können26. Dessen ungeachtet sind im WSIS-Prozess zwei wesentliche Trends deutlich zutage getreten, die für künftige internationale Verhandlungen prägend sein dürften :

28Erstens hat der WSIS dazu beigetragen, die Rolle der nichtstaatlichen Akteure in den Verhandlungsstrukturen noch fester zu verankern. Heute ist es praktisch undenkbar, Experten und Interessengruppen der Zivilgesellschaft und der Geschäftswelt nicht an künftigen Entscheidungen zu beteiligen.

29Zweitens haben die starke Mobilisierung der Bürgerbewegungen und die Stellungnahmen der Schweiz dafür gesorgt, dass die traditionellen Anliegen hinsichtlich der Menschenrechte auch für die künftigen Herausforderungen der Informationsgesellschaft Gültigkeit besitzen. In den verabschiedeten politischen Texten wird ein Entwicklungsmodell, welches Wirtschaftswachstum und technologische Leistungen zu Lasten der öffentlichen Freiheiten fördert, als illegitim bezeichnet. Das Zustandekommen dieser Erklärung war beileibe keine Selbstverständlichkeit.

  • 27 Bundesrat, Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz vom 18. Febru (...)

30In der Schweiz sollten die Arbeiten des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft Denkanstösse für die Revision der Strategie des Bundesrates für die Informationsgesellschaft liefern27. Die Schweizer Plattform zur Informationsgesellschaft comunica-ch äussert bereits Besorgnis angesichts des Mangels an Visionen in diesem Text und appelliert an alle betroffenen Akteure, sich aktiv an der Diskussion der Probleme auf nationaler Ebene zu beteiligen.

9.2. Weltgesundheitsversammlung und aktuelle Gesundheitsthemen der WHO

31Die 58. Weltgesundheitsversammlung fand vom 16. bis 25. Mai 2005 in Genf statt 28. Zentrales Thema der Versammlung war die Revision und die Annahme des Internationalen Sanitätsreglementes (ISR). Resolutionen wurden ferner in folgenden Bereichen verabschiedet : Prävention und Kontrolle von übertragbaren Krankheiten, Säuglings- und Kleinkinderernährung, sanitäre Interventionen in Krisen- und Katastrophensituationen, Alkoholmissbrauch sowie Prävention und Kontrolle von Krebs, Grippe und Malaria.

32Die Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen bereits 1995, das Internationale Sanitätsreglement zu überarbeiten, um die weltweite Ausbreitung von Infektionskrankheiten besser bekämpfen zu können. Die SARS-Epidemie im Jahr 2003 beschleunigte diesen Prozess. Das nun revidierte Reglement hat zum Ziel, die internationale Ausbreitung von Krankheiten durch eine frühzeitige Aufdeckung von Ereignissen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen können, zu verhindern.

33Die Delegierten der 192 Mitgliedsländer verabschiedeten den Programmhaushalt für die Jahre 2006-2007. Das Gesamtbudget beträgt 3,3 Milliarden US-Dollar. Das reguläre Budget wird damit um 4 Prozent erhöht, die freiwilligen Beiträge sollen um 23 Prozent erhöht werden. Der reguläre Beitrag der Schweiz wird sich auf jährlich 5,3 Millionen US-Dollar belaufen. Dies entspricht 1,197 Prozent des ordentlichen Budgets der WHO.

34Am 27. Februar 2005 trat das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in Kraft29. Bis Dezember 2005 hatten 168 Staaten den Vertrag unterzeichnet, darunter auch die Schweiz. 114 Staaten hatten das Übereinkommen ratifiziert30. Der Sitz des ständigen Sekretariats der Konvention wurde Genf zugesprochen.

Jahrbuch 2005, Nr. 1, Kapitel 9, 9. 2.1. Rahmenkonvention gegen den Tabakgebrauch, S. 137.

35Vom 7. bis 9. November 2005 fand in Genf unter der Ägide der WHO eine Konferenz über die Vogelgrippe und eine drohende Grippepandemie statt31. Über 600 Vertreter von internationalen Organisationen, Regierungen und Pharmaunternehmen erarbeiteten eine Strategie zur Bekämpfung der Vogelgrippe. Laut WHO-Generaldirektor Lee Jong Wook ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Vogelgrippevirus die Fähigkeit erlangt, sich von Mensch zu Mensch zu übertragen.

36Zum Abschluss der Konferenz einigten sich die Teilnehmer auf einen Aktionsplan, der die Ausbreitung der Seuche verhindern soll. Der Plan sieht unter anderem die Impfung von Zuchtgeflügel und ein besseres Warnsystem in den Entwicklungsländern vor.

37Der von der WHO veröffentlichte Weltgesundheitsbericht 2005 widmete sich der hohen Sterberate von werdenden Müttern und Säuglingen in Entwicklungsländern32. Jährlich sterben etwa eine halbe Million Frauen während der Schwangerschaft oder der Entbindung. Die grössten Risiken sind nach Angaben der WHO fehlende Hygiene, Atemwegserkrankungen sowie Durchfall und Malaria. Durch Impfungen, Behandlung mit Antibiotika und durch geschultes medizinisches Personal könnten viele Frauen gerettet werden, heisst es im Bericht. Auch die Vorsorge für Säuglinge müsse bereits während der Schwangerschaft beginnen. Die Zahl der Todesfälle von Kindern könnte deutlich verringert werden, wenn die Neugeborenen innerhalb einer Stunde nach ihrer Geburt „gewaschen, gewärmt und gefüttert“ würden. Jährlich sterben elf Millionen Kinder vor ihrem fünften Lebensjahr.

38Im Sommer 2005 wurde erstmals ein alternativer Weltgesundheitsbericht herausgegeben33. Der Global Health Watch 2005-2006 stellt Informationen und Schlussfolgerungen verschiedener Gesundheitsbewegungen, Nichtregierungsorganisationen, Ärzte und Wissenschaftler zusammen. Der Bericht zeichnet ein Bild der Weltgesundheit aus der Perspektive der Betroffenen im Norden wie im Süden und analysiert das Vorgehen internationaler Gesundheitsorganisationen.

9.3. Internationale Arbeitskonferenz – IAO

39Vom 31. Mai bis 16. Juni 2005 tagte die 93. Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf 34. Rund 3000 Vertreter von Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen debattierten über Massnahmen zur Lösung sozialer und arbeitsspezifischer Fragen und Probleme. Wichtige Themen waren die Eliminierung von Zwangsarbeit, Strategien zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie die Verbesserung der Arbeitssicherheit.

40Angesichts der fortdauernden Zwangsarbeit in Myanmar forderte die Kommission für die Umsetzung der Normen die Delegierten auf, ihre Beziehungen zu diesem Land insbesondere im Bereich der Direktinvestitionen, der staatlichen Firmen und der Armee zu überprüfen.

  • 35 Der Beitrag der Schweiz beläuft sich auf 1,198 Prozent des Budgets und wird jährlich 4,45 Millionen (...)

41Die Tagungsteilnehmer verabschiedeten ein Programm und ein Budget über 594 Millionen US-Dollar für die Zweijahresperiode 2006-200735. Diese Summe entspricht einer realen Erhöhung von 1,1 Prozent. Schwerpunkt des neuen Programms ist die Förderung menschenwürdiger Arbeit (Decent Work), was Aktionen auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene vorsieht.

  • 36 Für die IAO ist Zwangsarbeit jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter An (...)
  • 37 ILO, A global alliance against forced labour,Global Report under the Follow-up to the ILO Declarati (...)

42Der Generaldirektor der IAO, Juan Somavia, präsentierte der Konferenz einen Bericht zur Beseitigung der Zwangsarbeit, der eine Schätzung über die regionale wirtschaftliche Bedeutung der Zwangsarbeit36 und einen Aktionsplan für deren Ausrottung bis zum Jahr 2015 enthält37. Die IAO schätzt, dass weltweit mindestens 12,3 Millionen Menschen von der Zwangsarbeit betroffen sind. Etwa zwei Drittel dieser Menschen leiden unter privatwirtschaftlicher, ein Fünftel unter staatlich oder militärisch auferlegter Zwangsarbeit und gut ein Zehntel unter kommerziellem sexuellem Missbrauch. Die Zwangsarbeiter (drei Viertel von ihnen leben im asiatischen Raum) erzielen ein Jahreseinkommen von ca. 32 Milliarden US-Dollar. Nahezu die Hälfte der Gesamtsumme entfällt auf sexuelle Ausbeutung in den Industrieländern. Das Ziel einer Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit bis zum Jahr 2015 wird als realistisch erachtet, wobei neben der IAO auch andere internationale Organisationen in diese Bemühungen eingebunden werden sollen. Für 2006 soll eine konzertierte Initiative gegen die Zwangsarbeit in die Wege geleitet werden.

43Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit in der Welt suchten die Delegierten von über hundert Ländern Wege, wie Jugendlichen zu angemessenen Stellen verholfen werden kann. Die Internationale Arbeitsorganisation soll weiterhin eine wichtige Rolle im Youth Employment Network (YEN) spielen, damit das Netzwerk auf weitere Länder ausgedehnt werden kann. Da 85 Prozent der Jugendlichen in Entwicklungsländern leben, müsse sich das Arbeitsangebot namentlich in diesen Ländern substanziell erhöhen.

  • 38 Neue Zürcher Zeitung, „Glanzlose ILO-Jahreskonferenz“, 16. Juni 2005.

44Dem Aufruf des Generaldirektors zu Reformvorschlägen seitens der Delegierten folgte die Schweiz im Plenum mit einem umfassenden Reformvorstoss38. Die Schweiz schlug vor, die IAO-Aktivitäten, deren Entscheidungsbasis über fünf Jahre zurückliegt, auf ihren Nutzen zu überprüfen und obsolete Aufgaben zu streichen. Weiter plädierte die Schweiz für die Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeiten des politisch problematischen Resolutionsausschusses und schliesslich für eine Effizienzsteigerung der Arbeitskonferenz. Die Vollversammlung soll in Alternierung mit einer Konferenz auf technischer Ebene nur noch jedes zweite Jahr durchgeführt werden. All diese Massnahmen brächten eine zeitliche und finanzielle Entlastung der IAO und deren Tagung.

9.4. UNESCO – Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur

9.4.1. Annahme des Internationalen Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

  • 39 Der Wortlaut des Übereinkommens ist auf der Internetseite der UNESCO zur Kultur unter http://portal (...)

45Am 20. Oktober 2005 nahm die UNESCO-Generalkonferenz das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen – kurz : Konvention für kulturelle Vielfalt – mit 148 gegen zwei Stimmen (Vereinigte Staaten und Israel) und bei vier Enthaltungen (Australien, Liberia, Honduras und Nicaragua) an39. Das völkerrechtliche Instrument wird drei Monate nach der Ratifizierung durch mindestens 30 der 191 Mitgliedsstaaten der UNESCO in Kraft treten. In politischer Hinsicht müssen allerdings 50 bis 60 Länder aus allen Regionen der Welt – Afrika, Asien-Ozeanien, Nord- und Südamerika, Europa – das Übereinkommen in den nächsten zwei bis drei Jahren ratifizieren, damit es volle Geltung erhält.

46Der von einer Sachverständigengruppe ausgearbeitete Vorentwurf bildete die Grundlage für Diskussionen und intensive Verhandlungen. Nach zwei Jahren – mit mehreren Treffen unabhängiger Experten und danach von Regierungsexperten – lag ein Abschlusstext vor, welcher die wesentlichen Grundsätze aufgreift, die in der 2001 einstimmig verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der UNESCO zur kulturellen Vielfalt niedergelegt werden : Die kulturelle Vielfalt ist als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ zu betrachten, und „die Verteidigung kultureller Vielfalt ist ein ethischer Imperativ, der untrennbar mit der Achtung der Menschenwürde verknüpft ist“.

Jahrbuch 2005, Nr. 1, Kapitel 9, UNESCO – Verhandlungsprozess und Beschreibung der Inhalte der Konvention über die kulturelle Vielfalt, S. 144-148.

  • 40 „La Convention sur la diversité culturelle en débat à l’UNESCO“, Le Monde, 15. Oktober 2005. „UNESC (...)

47Die letzte Verhandlungsrunde, die im Oktober 2005 anlässlich der 33. UNESCO-Generalkonferenz stattfand, wurde durch die Position der Vereinigten Staaten überschattet, welche die Annahme des Übereinkommens zu bremsen versuchten. Die USA verfolgten die Absicht, den Kulturgüterhandel den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) zu unterstellen : Staatliche Beihilfen zur Förderung der Kunstproduktion sollten als „wettbewerbsverzerrend“ verurteilt und verboten werden. Trotz des amerikanischen Lobbying-Grossaufgebots konnte das Übereinkommen mit einer überwiegenden Mehrheit verabschiedet werden40.

  • 41 UNESCO, „La Conférence générale adopte la Convention sur la protection et la promotion de la divers (...)

48Unter den zahlreichen Prinzipien des Übereinkommens verdienen einige grundlegende Aspekte besondere Erwähnung : Im Bereich kulturelle Vielfalt verankert die Konvention als Ausgangspostulat die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, besonders hinsichtlich der Meinungsäusserungs-, Informations- und Kommunikationsfreiheit sowie der freien Auswahl der kulturellen Ausdrucksform des Einzelnen. Der Text anerkennt die doppelte Bedeutung kultureller Güter und Dienstleistungen als wesentliche Träger für die Verbreitung künstlerischer Werke (Träger von Identität, Werten und Sinn) einerseits und als kommerzielle Objekte (wirtschaftlicher Wert) andererseits. Den Staaten wird das uneingeschränkte Recht zuerkannt, mit Kulturpolitik Massnahmen zur Förderung und zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu ergreifen, einschliesslich der Vielfalt der Medien. Die Rolle der kulturellen Vielfalt als massgeblicher Faktor der nachhaltigen Entwicklung wird insbesondere für die Entwicklungsländer anerkannt. Ziel des Übereinkommens ist es, die Beziehungen zwischen Kultur, Entwicklung und Dialog neu zu festigen und eine innovative Plattform für die internationale Kulturzusammenarbeit zu schaffen. Dazu ist es notwendig, der kulturellen Vielfalt einen Platz in der internationalen Rechtsordnung einzuräumen, wobei die Gleichstellung des Übereinkommens und der anderen völkerrechtlichen Instrumente zu gewährleisten ist (gegenseitige Förderung, Ergänzung, Nicht-Unterordnung). Zudem wird der Zivilgesellschaft bei der Einführung des Übereinkommens eine Schlüsselrolle zuerkannt41.

Position der Schweiz

  • 42 Bundesamt für Kultur (BAK), Position der Schweiz zur kulturellen Vielfalt : http://www.bak.admin.ch (...)
  • 43 Y. Jaggi, „UNESCO contre OMC : deux visions de la culture dans le monde s’affrontent“, Le Temps, Ru (...)

49Wie das Bundesamt für Kultur (BAK) betont, spielt die kulturelle Vielfalt für die Schweiz eine wesentliche Rolle ; ausserdem ist sie in der Bundesverfassung verankert42. Deshalb hat die Schweiz den Prozess der Ausarbeitung des Übereinkommens von Anfang an aktiv unterstützt und einen wesentlichen Beitrag zu den Verhandlungen geleistet. Inhaltlich hat die Schweiz vor allem zwei grundlegende Forderungen vertreten : Medienpluralismus und Einbeziehung der Zivilgesellschaft – besonders der NGO – in die Verwirklichung der kulturellen Vielfalt43. Anlässlich der 33. UNESCO-Generalkonferenz sprach sich die Schweiz deutlich für die Annahme des Übereinkommens aus. Die Schweiz wird den Ratifizierungsprozess voraussichtlich im Jahr 2006 in die Wege leiten.

50Allerdings betont der Kultursektor der Zivilgesellschaft, der in der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt zusammengeschlossen ist (siehe unten), dass der Ratifizierungsprozess parallel zu den für 2006 anberaumten Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten stattfinden wird, und geht davon aus, dass die USA auf der Aufnahme des Sektors Kultur und digitale Kommunikation in das Übereinkommen beharren werden. Damit hat die Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt bestimmte Meinungsunterschiede zwischen den Verantwortlichen des Bundesamtes für Kultur (BAK) und den Verantwortlichen des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco), das für die Aushandlung des bilateralen Abkommens verantwortlich zeichnet, vorweggenommen.

Nationale Koalitionen für die kulturelle Vielfalt

51Die Kulturorganisationen haben sich auf internationaler Ebene in „nationale Koalitionen für die kulturelle Vielfalt“ zusammengeschlossen. Die Schweizer Koalition umfasst an die 70 Organisationen44. Zu diesen 31 internationalen Koalitionen gehören über 500 Fachorganisationen des Kulturbereichs, welche Autoren, Komponisten, Filmemacher, darstellende und bildende Künstler, Verleger, unabhängige Produzenten und Vertreiber von Filmen, Musik und Fernsehsendungen sowie öffentliche Rundfunkgesellschaften umfassen. Die Koalitionen haben eine aktive Kampagne für die Verabschiedung des Übereinkommens betrieben und setzen sich heute für die rasche Ratifizierung ein, damit die Konvention möglichst schnell in Kraft tritt.

  • 45 International Liaison Committee of Coalitions for Culture Diversity, Pressemitteilung, Paris, 21. O (...)

52Die Koalitionen betonten in einer Pressemitteilung Folgendes : Die eindeutig mehrheitliche Abstimmung für die Konvention zeige, dass das Recht auf Annahme einer Kulturpolitik (Quoten für nationale Inhalte, Subventionen, Steuerkredite, Regeln für ausländisches Eigentum usw.) künftig als zentrales Recht der Länder weltweit anerkannt werde, weil die Länder – von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen – solche Massnahmen brauchen, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu ihrer eigenen Kultur zu ermöglichen. Ein substanzieller Anteil an nationaler Kulturproduktion sei eine wesentliche Voraussetzung für den ausgewogenen internationalen Austausch von Kulturgütern und -dienstleistungen unter allen Ländern der Welt. In den Handelsverhandlungen würden die Länder zunehmend unter Druck gesetzt, auf ihr Recht auf die Annahme von Kulturpolitiken zu verzichten ; deshalb sei die möglichst rasche Verabschiedung der UNESCO-Konvention unverzichtbar45.

9.5. Menschenrechtspolitik

53Anlässlich der UN-Generalversammlung vom September 2005 wurden die Auflösung der Menschenrechtskommission und die Bildung eines UN-Menschenrechtsrates beschlossen. Die Schweiz und die anderen Befürworter des Projekts müssen nun darauf achten, dass bei der Ausgestaltung des Rates Strukturen geschaffen werden, die eine Politisierung der Institution erschweren und die Mängel der aktuellen Kommission ausmerzen.

54Der Internationale Strafgerichtshof hat zum ersten Mal seit seinem Bestehen Haftbefehle erlassen. Da der Strafgerichtshof jedoch über keine Machtmittel verfügt, ist noch nicht abzusehen, ob dies zur Festnahme der Gesuchten ausreicht.

9.5.1. Session der UN-Menschenrechtskommission

  • 46 Commission on Human Rights, Report on the Sixty-First Session, Economic and Social Council Official (...)

55In Genf fand vom 14. März bis 22. April 2005 die 61. Session der UN-Menschenrechtskommission statt. Während der sechswöchigen Arbeiten verabschiedete das Gremium 86 Resolutionen, 16 Entscheidungen und 4 Deklarationen46. Die Kommission rief drei neue Mandate ins Leben : einen unabhängigen Experten für Minoritätenfragen, einen unabhängigen Experten für das Recht der Völker auf internationale Solidarität sowie einen Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für den Bereich transnationale Firmen und Menschenrechte.

  • 47 Le Temps, „Kofi Annan plaide pour que la situation des droits de l’homme soit passée au crible dans (...)
  • 48 Swissinfo, „Kofi Annan plädiert für einen Menschenrechtsrat“, 7. April 2005.

56Während der Session präsentierte Generalsekretär Kofi Annan ausserdem seinen Vorschlag für einen neuen Menschenrechtsrat, der die bisherige Kommission ersetzen soll (siehe nachstehend, Punkt 9.5.2., Bildung eines Menschenrechtsrates)47. Erneut wurde die Politisierung der Kommission von Staaten und NGOs kritisiert, und auch der von Kofi Annan berufene Expertenausschuss zur Reform der UNO berichtet über die mangelnde Fähigkeit der Kommission, die weltweite Achtung der Menschenrechte zu fördern48.

57Das Thema „Terrorismus und Menschenrechte“ nahm an der Versammlung einen prominenten Platz ein. Die Kommission beschloss die Nominierung eines Sonderbeauftragten für die Förderung und den Schutz der Menschen- und Grundrechte im Kampf gegen den Terrorismus. In den verschiedenen Texten, welche zum Thema Terrorismus verabschiedet wurden, fordert die Kommission die Staaten auf, den Kampf gegen den Terrorismus nicht als Vorwand zur Einschränkung der Redefreiheit zu missbrauchen. Die Staaten wurden ermahnt, mit ihren Massnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus nicht die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger zu beeinträchtigen und deren Sicherheit zu gefährden. Weiter zeigte sich die Kommission besorgt darüber, dass „der Islam oftmals und fälschlicherweise mit Menschenrechtsverletzungen und Terrorismus assoziiert wird“.

58Was die Menschenrechtssituation in den einzelnen Ländern angeht, so verurteilte die Kommission Menschenrechtsverletzungen in den Ländern Myanmar, Nordkorea, Kuba, Weissrussland und im Sudan. Eine von Kuba eingebrachte Resolution zur Menschenrechtslage der Gefangenen in der US-amerikanischen Militärbasis Guantanamo wurde abgelehnt.

  • 49 Swissinfo, „Resolution zu Nepal verabschiedet“, 20. April 2005.

59Auf Initiative der Schweiz wurde eine Resolution zu Nepal verabschiedet. Darin wird die nepalesische Regierung aufgefordert, die Demokratie, die Bürgerrechte und die politischen Rechte wieder einzuführen sowie aussergerichtliche Hinrichtungen, sexuelle Gewalt und willkürliche Inhaftierungen zu verhindern49. Die Resolution verurteilt weiter die nepalesischen Maoisten wegen Hinrichtungen, Vertreibungen, Entführungen und Zwangsarbeit. Eine Woche zuvor hatte die Regierung Nepals der Öffnung eines UN-Menschenrechtsbüros in der Hauptstadt Katmandu zugestimmt. Diese Konzession war die Voraussetzung dafür gewesen, dass die Schweiz den ursprünglich schärfer formulierten Resolutionsentwurf abgemildert hatte.

  • 50 Go Between 1007 April-May-June 2005 „Human Rights Commission Holds 61st Session Amidst Debate on Re (...)

60Am 20. Mai 2005 präsentierte die Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, ihren anlässlich der Session angekündigten Aktionsplan zur Verbesserung der Arbeit des Hochkommissariats für Menschenrechte50. Das Strategiepapier benennt die Umsetzungslücken im Menschenrechtsbereich und unterbreitet Vorschläge, um die Kluft zwischen Menschenrechtsrethorik und Realität zu überbrücken. Die Hochkommissarin hofft, mehr Menschenrechtsbeobachter vor Ort für friedenserhaltende Aktivitäten einsetzen zu können. Wichtig sei auch, rasch auf Hilfsgesuche einzelner Länder reagieren zu können.

61Für die Umsetzung des Aktionsplans müssten Mittel und Personal des Kommissariats im Laufe der nächsten fünf Jahre verdoppelt werden. Im Jahr 2004 betrug das Budget des Kommissariats 86 Millionen US-Dollar, wovon lediglich 34 Millionen aus dem regulären UN-Budget stammten (dies entspricht 1,8 Prozent des regulären UN-Budgets). Der Hauptanteil des Budgets wird somit aus freiwilligen Beiträgen bestritten. Der Personalbestand umfasste im selben Jahr 580 Personen, wovon 310 Mitarbeiter in Genf tätig waren.

9.5.2. Bildung eines Menschenrechtsrates

  • 51 Bericht des Generalsekretärs zu Handen der Generalversammlung, In größerer Freiheit : Auf dem Weg z (...)

62Am 21. März 2005 präsentierte UN-Generalsekretär Kofi Annan den Bericht mit dem Titel : In Larger Freedom. Towards Development, Security and Human Rights for All, welcher umfassende Reformen der UNO anregt51. Darin wird auch ein Vorschlag zur Ausgestaltung eines Menschenrechtsrates präsentiert. Das Projekt beruht auf einer Initiative der Schweiz und soll die in Misskredit geratene Menschenrechtskommission durch einen neu zu bildenden Menschenrechtsrat mit einem höheren Status ablösen.

Jahrbuch 2005, Nr. 1, Kapitel 9, 9.5.2. Die Menschennechtskommission, S. 149.

63Der von Kofi Annan vorgeschlagene Menschenrechtsrat soll 24 Mitglieder umfassen, die von der Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Weiter soll der Menschenrechtsrat sämtliche Staaten periodisch darauf prüfen, ob sie ihre Menschenrechtsverpflichtungen erfüllen. In Krisen­ situationen müsste der Rat kurzfristig zusammentreten und Beschlüsse fassen können. Diese Forderungen bedingen, dass der Rat nicht wie die Kommission nur sechs Wochen im Jahr, sondern permanent arbeitet.

64Viele Länder des Südens treten gegen eine Reduzierung der Mitgliedszahl und die Aufstellung von Kriterien zu einer Teilnahme am Menschenrechtsrat ein. Umgekehrt unterstützten viele westliche Länder Annans Reformvorschläge, namentlich die Forderung, dass der Rat permanent tagen oder wenigstens mehrere jährliche Sessionen abhalten soll.

  • 52 Für eine Stellungsnahme von Menschenrechtsorganisationen siehe : Fédération internationale des ligu (...)

65Die Vertreter der Nichtregierungsorganisationen befürchten, ihr Mitspracherecht bei den Beratungen könnte bei einer Reform in Gefahr sein. Sie fordern auch, dass wirkungsvolle Mechanismen der Kommission, wie beispielsweise die Entsendung von Experten zur Untersuchung der Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern, beibehalten werden52.

  • 53 Tagesanzeiger, „Schweiz investiert in UNO-Reform“, 21. September 2005.

66Die Schweiz setzte sich auch im Jahr 2005 nachdrücklich für die Bildung des Rates ein. Mit den USA und dem Vorsitzenden der 60. Session der Generalversammlung, dem Schweden Jan Eliasson, kann die Schweiz auf zwei gewichtige Verbündete für das Projekt zählen53. Anlässlich der Session der Menschenrechtskommission und der 60. Session der UN-Generalversammlung traten Bundesrätin Calmy-Rey und Bundespräsident Samuel Schmid für den neuen Rat und dessen rasche Einführung ein.

  • 54 Maurer Peter, Déclaration lors de la 59e session de l’Assemblée générale, „Cluster III : Vivre dans (...)

67Die wichtigsten Punkte für die Schweiz sind die hohe Positionierung des Menschenrechtsrates als Hauptorgan der Vereinten Nationen oder in der direkten Unterstellung der Generalversammlung ; periodische Treffen des Rates, dessen Sitz in Genf und seine enge Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat für Menschenrechte. Die Grösse des Rates sollte eine gute Repräsentativität und Legitimität ermöglichen, ohne jedoch die Effizienz einzuschränken. Weiter sollten die bewährten Instrumente der abzulösenden Menschenrechtskommission übernommen werden54.

  • 55 World Summit Outcome, Resolution adopted by the General Assembly, New York, 24. Oktober 2005.

68In der Schlussdeklaration der Reformdebatte der UN-Generalversammlung vom September 2005 wurde die Einführung des Menschenrechtsrates festgeschrieben und mit folgenden allgemein gehaltenen Worten erläutert : „The Council will be responsible for promoting universal respect for the protection of all human rights and fundamental freedoms for all, without distinction of any kind and in a fair and equal manner.“55 Damit fehlen Angaben zur Arbeitsweise, zur Zusammensetzung, zu den Wahlkriterien und zum Standort. Der Gipfel erteilte der Generalversammlung den Auftrag, diese Fragen zu klären.

  • 56 Tagesanzeiger, „Menschenrechtsrat nach Genf“, 7. Oktober 2005.

69Im September 2005 opponierten noch 20 Länder grundsätzlich gegen das Projekt eines Menschenrechtsrates, darunter die Schwergewichte Russland und China. Geht es aber nach den Einschätzungen von Generalsekretär Kofi Annan, so wird der Rat seinen Sitz in Genf haben und bereits im März 2006 arbeitsfähig sein56.

9.5.3. Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes

  • 57 Die USA, Indien, China und Russland haben das Römer Statut nicht ratifiziert.

70Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) basiert auf dem Römer Statut von 1998, das bis Oktober 2005 von 99 Ländern ratifiziert wurde57. Die von der UNO unabhängige Institution mit Sitz in Den Haag ist für Verfahren wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig, sofern der betroffene Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Ermittlung und Strafverfolgung selbst durchzuführen.

71Bis Oktober 2005 hatte Chefankläger Luis Moreno-Ocampo Ermittlungsverfahren in den drei Ländern Demokratische Republik Kongo, Uganda und Sudan aufgenommen. Die Einrichtung lokaler Büros in Kinshasa und Bunia (Demokratische Republik Kongo) sowie in Kampala (Uganda) sollen die Arbeit des Gerichts erleichtern und einen gewissen Zeugen- und Opferschutz gewährleisten.

  • 58 Eine von der sudanesischen Regierung unterstützte arabische Miliz wird beschuldigt, an der nichtara (...)

72Die Ermittlungen im Sudan wurden durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrates ermöglicht, der am 31. März 2005 den Fall Darfur58 an den IStGH verwies. Es war das erste Mal, dass der Sicherheitsrat einen Fall an den IStGH weiterleitete. Das Gremium nahm den Text mit elf (zu null) Stimmen bei vier Enthaltungen an. Auch die USA, welche den Strafgerichtshof nicht anerkennen, enthielten sich der Stimme. Sie hatten zuvor das Zugeständnis erhalten, dass US-Bürger, die im Sudan arbeiten, von der Resolution ausgeklammert werden.

  • 59 Die LRA ist seit fast 20 Jahren im Norden Ugandas aktiv. Sie rekrutiert sich vor allem aus Kindern, (...)

73Im Oktober 2005 verhängte der Strafgerichtshof erstmals Haftbefehle gegen fünf Anführer der ugandischen Rebellenarmee Lord’s Resistance Army (LRA) und informierte die Regierungen Ugandas, des Sudans und der Demokratischen Republik Kongo darüber, wo die Verdächtigen vermutet werden59. Da der Strafgerichtshof laut Statut über keine Machmittel (wie beispielsweise Polizeikräfte) verfügt, ist das Gericht vollständig auf die Zusammenarbeit seiner Unterstützerstaaten angewiesen.

  • 60 Der Tatbestand des Völkermordes wurde bereits im Jahr 2000 ins schweizerische Recht eingeführt. Tag (...)

74In der Schweiz möchte der Bundesrat das materielle Strafrecht durch eine Gesetzesrevision umfassend an das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes anpassen60. Dazu hat er im August 2005 die erforderlichen Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Neu werden die Verbrechen gegen die Menschlichkeit konkretisiert. Auch Verbrechen, wie beispielsweise Kriegshandlungen gegen die Zivilbevölkerung oder der Einsatz verbotener Waffen, werden in Zukunft ausdrücklich im Strafgesetzbuch genannt.

75Der Entwurf sieht vor, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord nur verfolgt werden, wenn die Täter einen „engen Bezug“ zur Schweiz haben. Diese Einschränkung wurde unter anderem von der Schweizerischen Gesellschaft gegen Straflosigkeit (TRIAL) bemängelt.

  • 61 Die Gründungsmitglieder sind folgende : Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT), (...)

76Am 16. Dezember 2004 gründeten verschiedene NGOs, welche sich für einen gut funktionierenden Internationalen Strafgerichtshof stark machen, die „Schweizerische Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof“61. Die Koalition tritt für ein starkes Völkerstrafrecht und eine effiziente Verfolgung von Verantwortlichen internationaler Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter ein. Die Koalition will sich namentlich für „die Verankerung des Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Schweizer Strafrecht sowie für realistische Voraussetzungen für die Verfolgung von Kriegsverbrechern in der Schweiz“ einsetzen.

77Im Juni 2005 forderte die Koalition den Bundesrat auf, seinen internationalen Verpflichtungen im Kampf gegen den illegalen Handel mit natürlichen Ressourcen aus dem Kongo nachzukommen. Handelsunternehmen mit Sitz in der Schweiz sind im Kongo tätig und fördern damit diverse bewaffnete Gruppen, die sich so mit finanziellen Mitteln versorgen und den bewaffneten Konflikt perpetuieren.

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Bibliografie

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Ehrenpavillon der Schweiz auf dem WSIS : http://www.presence.ch/f/500/532.php.

Task Force on Financial Mechanisms for ICT for Development : http://www.itu.int/wsis/tffm.

Verzeichnis der Tätigkeiten des WSIS : http://www.itu.int/wsis/stocktaking/scripts/search.asp?lang=fr.

Website des Gastlandes der ersten Phase (Schweiz) : http://www.wsisgeneva2003.org.

Website des Gastlandes der zweiten Phase (Tunesien) : http://www.smsitunis2005.org.

Working Group on Internet Governance : http://www.itu.int/wsis/wgig.

WSIS, offizielle Website : http://www.itu.int/wsis.

Community platform for the WSIS, http://www.wsis-online.net

Digitaler Solidaritätsfonds : http://www.dsf-fsn.org.

Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) des Bundes : http://www.infosociety.ch.

Citizens’ Summit on the Information Society : http://www.citizens-summit.org.

ICT for Development Platform : http://www.ict-4d.org.

Schweizer Plattform zur Informationsgesellschaft : http://www.comunica-ch.net.

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Pressemitteilung des Bundes, „93 Sitzung der Internationalen Arbeitskonferenz“, 4. Mai 2005.

Pressemitteilung des Bundes, „Eröffnung der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Berichts : Die Fahrenden in der Schweiz“, 22. Juni 2005.

Internationale Arbeitsorganisation, Travail, le magazine de l’OIT, Nr. 54, August 2005.

Le Temps, „Travail forcé ; 12,3 millions de victimes“, 12. Mai 2005.

Neue Zürcher Zeitung, „Die ILO auf der Suche nach einem neuen Stil“, 1. Juni 2005.

Neue Zürcher Zeitung, „Weltweiter Kampf gegen die Zwangsarbeit“, 13. Mai 2005.

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Internationale Arbeitsorganisation (IAO) : http://www.ilo.org.

Beurteilung des Kulturgüterhandels

Im Dezember 2005 veröffentlichte das Statistische Institut der UNESCO (UIS) den ersten Bericht über den Kulturgüterhandel, welcher die Daten des internationalen Handels von 120 Ländern für ausgewählte Kulturgüter und -dienstleistungen untersucht : Druckerzeugnisse (Bücher, Zeitungen), Tonträger (Disks, Magnettonbänder), Kunstgegenstände (Gemälde, Stiche, Skulpturen) und audiovisuelle Produktionen (überwiegend Videospiele, DVD).

Das wirtschaftliche Gewicht des Sektors der kulturellen und kreativen Industrien beträgt schätzungsweise 1,3 Milliarden Dollar (d.h. 7% des weltweiten BIP) und wächst rasch an. Laut dem Bericht ist der internationale Kulturgüterhandel zwischen 1994 und 2002 von 38 Milliarden Dollar auf 60 Milliarden Dollar angestiegen. Lateinamerika und die Karibik machten 2002 nur 3 Prozent des internationalen Kulturgüterhandels aus, gerade ein Prozent mehr als 1992. Ozeanien und Afrika, auf die zusammen ein knappes Prozent entfällt, verzeichneten keine Fortschritte. Im Jahr 2002 dominierten die 15 Länder der Europäischen Union mit 51,8 Prozent die Kulturgüterexporte. Asien belegt mit einem Anteil von 20,6 Prozent an den gesamten weltweiten Exporten den zweiten Rang, gefolgt von Nordamerika (Rückgang von 25% 1994 auf 16,9% 2002). Hinter den regionalen Zahlen verbirgt sich jedoch eine andere Realität : 40 Prozent des globalen Kulturgüterhandels entfällt auf drei Länder (Vereinigtes Königreich, USA, China).

Um den Kulturgüterverkehr besser zu erfassen, wandten die Autoren des Berichts eine neue Methode an, wobei sie diesbezüglich bestimmte Grenzen einräumen. Die Arbeit soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, um insbesondere genauere Daten zu liefern und damit eine Anforderung des im Ok­ tober 2005 verabschiedeten Übereinkommens über die kulturelle Vielfalt zu erfüllen.

Quellen : Statistisches Institut der UNESCO, Echanges internationaux d’une sélection de biens et services culturels, 1994–2003. Définir et évaluer le flux du commerce culturel mondial, Montréal, UIS, 2005. UNESCO, „Les pays en développement sont les perdants du commerce des biens culturels“, Pressemitteilung, 15. Dezember 2005.

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UNESCO, Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, angenommen anlässlich der 33. UNESCO-Generalkonferenz, Paris, 20. Oktober 2005.

Bernier I. en collaboration avec Ruiz Fabri H., La mise en œuvre et le suivi de la Convention de l’UNESCO sur la protection et la promotion de la diversité des expressions culturelles, (ohne Datum), im Internet verfügbar unter : http://www.mcc.gouv.qc.ca/international/diversite-culturelle/mise_en_oeuvre_unesco.htm.

Erklärung von Bern, Vers un développement solidaire, Dossier „Kulturelle Vielfalt“, Nr. 182, Oktober 2005.

Le Monde, „La Convention sur la diversité culturelle en débat à l’UNESCO“, 15. Oktober 2005.

Le Monde diplomatique, A. Mattelard, „Des biens et des services porteurs d’identité, de valeurs et de sens. Bataille à l’UNESCO sur la diversité culturelle“, Oktober 2005.

Le Temps, „Diversité culturelle, une bataille planétaire“, 21. Oktober 2005 ; Y. Jaggi, „UNESCO contre OMC : deux visions de la culture dans le monde s’affrontent“, Rubrique „Eclairages“, 23. Juni 2005.

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Schweizerische UNESCO-Kommission : http://www.unesco.ch.

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Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt : http://www.coalitionsuisse.ch.

Jahrbuch 2006, Nr. 1, zum Thema „Menschenrechte und schweizerische Asylpolitik“ siehe Kapitel 12, Asylpolitik und Migrationsfragen.

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Commission on Human Rights : http://www.unhchr.ch.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) : http://www.ejpd.admin.ch.

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Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) : http://www.icc-cpi.int.

Schweizerische Gesellschaft gegen Straflosigkeit (TRIAL) : http://www.trial-ch.org.

Schweizerische Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof : http://www.trial-ch.org/koalition.

Verein Menschenrechte Schweiz : http://www.humanrights.ch.

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Anmerkungen

1 Dokumente verfügbar unter : http://www.itu.int/wsis.

2 Statement by H.E. Mr. Kofi Annan, Secretary-General of the United Nations, 16. November 2005, http://www.itu.int/wsis/tunis/statements/docs/io-un-opening/1.html.

3 Task Force on Financial Mechanisms for ICT for Development : http://www.itu.int/wsis/tffm.

4 Working Group on Internet Governance : http://www.itu.int/wsis/wgig.

5 Dokumente verfügbar unter : http://www.itu.int/wsis.

6 Statement by Ms Shirin Ebadi, Chairman of „The Defenders of Human Rights Center“ on behalf of „The Civil Society“, International Federation for Human Rights anlässlich der Eröffnung des WSIS am 16. November 2005, http://www.itu.int/wsis/tunis/statements/docs/cs-opening/1-en.html.

7 Déclaration de M. Samuel Schmid, Président de la Confédération suisse, anlässlich der Eröffnung des WSIS, 16. November 2005, http://www.itu.int/wsis/tunis/statements/docs/g-switzerland-opening/1-fr.html.

8 http://www.comunica-ch.net.

9 Ehrenpavillon der Schweiz am WSIS : http://www.presence.ch/d/500/532.php.

10 „La Suisse peine à cacher son embarras vis-à-vis de la Tunisie“, Le Temps, 1. Oktober 2005, http://www.letemps.ch/dossiers/dossiersarticle.asp?ID=164615.

11 ICT for Development Platform : http://www.ict-4d.org.

12 Chantal Peyer, SMSI et lutte contre le fossé numérique : la ligne n’a pas pu être établie, veuillez rappeler plus tard!, 30. November 2005, http://www.comunica-ch.net/article.php3?id_article=274.

13 Digitaler Solidaritätsfonds : http://www.dsf-fsn.org.

14 MIT Media Lab, $100 Laptop : http://laptop.media.mit.edu.

15 „Much more could have been achieved“. Civil Society Statement on the WSIS, 18. Dezember 2005, http://www.comunica-ch.net/article.php3?id_article=279.

16 „Tunis ou la mascarade du ‚machin‘ onusien“, Le Temps, 19. November 2005. A Tunis, des promesses et rien d’autre, Radio France Internationale, 19. November 2005, http://www.rfi.fr/francais/actu/articles/071/article_39911.asp.

17 Civil Society Joins In In Celebrations, After All, Inter Press Service News Agency, 18. November 2005, http://www.ipsnews.net.

18 A Tunis, la Suisse a gagné en prestige, Swissinfo, 18. November 2005, http://www.swissinfo.org/sfr/swissinfo.html?siteSect=105&sid=6250514&cKey=1132494128000.

19 Citizens’ Summit on the Information Society : http://www.citizens-summit.org.

20 „Au SMSI, à Tunis, la Suisse ose faire des reproches au régime de Ben Ali“, Le Temps, 18. November 2005.

21 Samuel Schmid en Guillaume Tell de Tunisie, Swissinfo, 17. November 2005, http://www.swissinfo.org/sfr/swissinfo.html?siteSect=105&sid=6247420.

22 La Suisse proteste auprès de la Tunisie, Swissinfo, 23. November 2005, http://www.swissinfo.org/sfr/swissinfo.html?siteSect=105&sid=6262201.

23 „La Tunisie dénonce une ‚attitude inamicale‘ de la Suisse“, Le Temps, 9. Dezember 2005.

24 Inventar der Tätigkeiten des WSIS : http://www.itu.int/wsis/stocktaking/scripts/search.asp?lang=fr.

25 Community Platform for the WSIS : http://www.wsis-online.net.

26 „Bien plus aurait pu être réalisé…“, op. cit.

27 Bundesrat, Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz vom 18. Februar 1998, http://www.infosociety.ch/site/attachdb/show.asp?id_attach=876.

28 58. Weltgesundheitsversammlung : http://www.who.int/mediacentre/events/2005/wha58, Tobacco Free Initiative (TFI) : http://www.who.int/tobacco.

29 Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs : http://www.who.int/gb/fctc.

30 Updated Status of the WHO Framework Convention on Tobacco Control : http://www.who.int/tobacco/framework/countrylist.

31 Meeting on Avian Influenza and Human Pandemic Influenza : http://www.who.int/mediacentre/events/2005/avian_influenza.

32 Weltgesundheitsbericht 2005, Make every Mother and Child Count, Genf, 2005, http://www.who.int/whr.

33 Global Health Watch 2005/06, New York, 2005, http://www.ghwatch.org/2005_report.php.

34 Internationale Arbeitskonferenz : http://www.ilo.org/public/english/standards/relm/ilc/ilc93.

35 Der Beitrag der Schweiz beläuft sich auf 1,198 Prozent des Budgets und wird jährlich 4,45 Millionen Franken betragen.

36 Für die IAO ist Zwangsarbeit jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird, oder für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung stellt. Zwangsarbeit entspricht damit einer schweren Menschenrechtsverletzung und einer Einschränkung der menschlichen Freiheit.

37 ILO, A global alliance against forced labour,Global Report under the Follow-up to the ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work 2005, Geneva, 2005.

38 Neue Zürcher Zeitung, „Glanzlose ILO-Jahreskonferenz“, 16. Juni 2005.

39 Der Wortlaut des Übereinkommens ist auf der Internetseite der UNESCO zur Kultur unter http://portal.unesco.org/culture/fr einsehbar.

40 „La Convention sur la diversité culturelle en débat à l’UNESCO“, Le Monde, 15. Oktober 2005. „UNESCO-Konvention über kulturelle Vielfalt. Protektionismus gegen Amerikas Vormachtstellung“, Neue Zürcher Zeitung, 19. Oktober 2005. „UNESCO-Votum gegen Amerika“, Neue Zürcher Zeitung, 22. Oktober 2005.

41 UNESCO, „La Conférence générale adopte la Convention sur la protection et la promotion de la diversité des expressions culturelles“, Pressemitteilung, 20. Oktober 2005 (Zusammenfassung der hauptsächlichen Konventionsartikel).

42 Bundesamt für Kultur (BAK), Position der Schweiz zur kulturellen Vielfalt : http://www.bak.admin.ch/bak/index.html?lang=d >Themen >Kulturpolitik >Kulturelle Vielfalt.

43 Y. Jaggi, „UNESCO contre OMC : deux visions de la culture dans le monde s’affrontent“, Le Temps, Rubrique „Eclairages“, 23. Juni 2005.

44 Website : http://www.coalitionsuisse.ch.

45 International Liaison Committee of Coalitions for Culture Diversity, Pressemitteilung, Paris, 21. Ok­ tober 2005.

46 Commission on Human Rights, Report on the Sixty-First Session, Economic and Social Council Official Records, 2005, Supplement No. 3, New York und Genf, 2005.

47 Le Temps, „Kofi Annan plaide pour que la situation des droits de l’homme soit passée au crible dans tous les pays“, 8. April 2005.

48 Swissinfo, „Kofi Annan plädiert für einen Menschenrechtsrat“, 7. April 2005.

49 Swissinfo, „Resolution zu Nepal verabschiedet“, 20. April 2005.

50 Go Between 1007 April-May-June 2005 „Human Rights Commission Holds 61st Session Amidst Debate on Reform“.

51 Bericht des Generalsekretärs zu Handen der Generalversammlung, In größerer Freiheit : Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle, New York, 21. März 2005 Bericht des Generalsekretärs der UNO anlässlich des Gipfeltreffens im September 2005: http://www.un.org/largerfreedom.

52 Für eine Stellungsnahme von Menschenrechtsorganisationen siehe : Fédération internationale des ligues des droits de l’Homme (FIDH), „Conseil des droits de l’Homme – Renforcer la protection“, Oktober 2005, http://www.fidh.org.

53 Tagesanzeiger, „Schweiz investiert in UNO-Reform“, 21. September 2005.

54 Maurer Peter, Déclaration lors de la 59e session de l’Assemblée générale, „Cluster III : Vivre dans la dignité“, New York, 19. April 2005.

55 World Summit Outcome, Resolution adopted by the General Assembly, New York, 24. Oktober 2005.

56 Tagesanzeiger, „Menschenrechtsrat nach Genf“, 7. Oktober 2005.

57 Die USA, Indien, China und Russland haben das Römer Statut nicht ratifiziert.

58 Eine von der sudanesischen Regierung unterstützte arabische Miliz wird beschuldigt, an der nichtarabischen Bevölkerung Darfurs schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben.

59 Die LRA ist seit fast 20 Jahren im Norden Ugandas aktiv. Sie rekrutiert sich vor allem aus Kindern, die zum Kampf gezwungen oder als Sexsklaven gehalten werden, und wird vom UN-Koordinator für humanitäre Hilfe als die „wohl brutalste Rebellengruppe der Welt“ bezeichnet.Neue Zürcher Zeitung, „Friedenshoffnungen in Norduganda“, 28. September 2005.Neue Zürcher Zeitung, „Haager Strafgericht will Ugander aburteilen“, 8. Oktober 2005.

60 Der Tatbestand des Völkermordes wurde bereits im Jahr 2000 ins schweizerische Recht eingeführt. Tagesanzeiger, „Hüst und Hott gegen schwerste Verbrechen“, 18. August 2005.

61 Die Gründungsmitglieder sind folgende : Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT), Association pour la prévention de la torture (APT), Amnesty International Schweizer Sektion, die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Menschenrechte Schweiz (MERS), Alliance Sud, die Schweizerische Gesellschaft gegen Straflosigkeit (TRIAL) sowie die Weltföderalisten Schweiz.

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Zitierempfehlung

Papierversionen:

Marie Thorndahl, Catherine Schümperli Younossian und Christoph Stamm, „9. Menschliche Entwicklung und Menschenrechte“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 25-1 | 2006, 141-160.

Online-Version

Marie Thorndahl, Catherine Schümperli Younossian und Christoph Stamm, „9. Menschliche Entwicklung und Menschenrechte“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 25-1 | 2006, Online erschienen am: 19 April 2010, abgerufen am 07 Juli 2025. URL: http://journals.openedition.org/sjep/145; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.145

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Autoren

Marie Thorndahl

(Teil 9.1. ) Sozioökonomin.
Mitverantwortlich für das Dossier „Informationsgesellschaft und internationale Zusammenarbeit – development.com“, Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik 2003, Band 22, Nr. 2, und Koordinatorin für die CD-ROM zu diesem Dossier.

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Catherine Schümperli Younossian

Teil 9.4, Forschungsbeauftragte am IUED

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Christoph Stamm

Teile 9.2., 9.3. und 9.5., Politologe

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