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Service de la solidarité internationale de l’Etat de Genève: http://www.geneve.ch/solidarite.
In der Schweiz beteiligen sich auch die Kantone an den Leistungen der öffentlichen Entwicklungshilfe. 2003 beliefen sich die von den Kantonen für die Entwicklungszusammenarbeit aufgebrachten Mittel auf 18,5 Millionen Franken, wobei der Genfer Anteil etwas über 8 Millionen Franken lag1. Dieser Betrag wurde für Projekte vor Ort zugewiesen. Der Kanton Genf hat zudem als einziger (2001) ein Gesetz zur Finanzierung der internationalen Solidarität erlassen, in dem das Ziel festgeschrieben ist, 0,7 Prozent des kantonalen Betriebsbudgets für die internationale Solidarität aufzubringen. Vor einiger Zeit setzte der Kanton dann eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, sich Gedanken über die Einführung einer neuen Form von Partnerschaft mit der Privatwirtschaft im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu machen. Bei einem Gespräch mit der Redaktion des Schweizerischen Jahrbuchs für Entwicklungspolitik2 stellte die Leiterin der Direktion für auswärtige Angelegenheiten des Kantonsdepartements für Wirtschaft, Beschäftigung und auswärtige Angelegenheiten, Sylvie Cohen, die Arbeit der Dienststelle für internationale Solidarität vor, die für Entwicklungszusammenarbeit zuständig ist. Sie erläuterte, welche Gründe die Stelle bewogen haben, den Bereich ihrer Partner auszuweiten.
Jahrbuch Der Kanton Genf tritt auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit als Musterschüler auf. Wie hat sich sein Engagement historisch gesehen entwickelt, und mit welcher Art von Partnerschaft erfolgte diese Entwicklung?
1Sylvie Cohen Die vom Kanton Genf Anfang der 60er Jahre nach und nach eingeführte Politik derEntwicklungszusammenarbeit war stets auf einer Form öffentlich-privater Partnerschaft (PPP) aufgebaut, jedoch erfolgte dies mit der Unterstützung der Genfer Entwicklungsverbände. Der Kanton stellte, ohne in den Entwicklungsländern direkt tätig zu werden, eine Budgetlinie zur Förderung von Projekten bereit, die von verschiedenen auf diesem Gebiet tätigen Verbänden, Stiftungen oder Nichtregierungsorganisationen (NRO) eingereicht wurden. Zwischen 1962 und 1966 wurde vom Genfer Grossen Rat (Grand Conseil) ein Kredit von 1,25 Millionen Franken für die technische Entwicklungszusammenarbeit verabschiedet. 1967 wurde der Kredit in eine jährliche Subvention von 500’000 Franken umgewandelt, die allmählich zunahm und im Jahr 2000 2,3 Millionen Franken erreichte. Zu jenem Zeitpunkt brachte die Abschaffung der Abgabe für die Armen (droit des pauvres), die teilweise zur Finanzierung der humanitären Hilfe diente, den Genfer Staatsrat (Conseil d’Etat) dazu, dieser Summe eine Million Franken hinzuzufügen. Damit waren die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit unter dem gleichen Budgetposten zusammengefasst. Bereits damals trat die Genfer Föderation für Entwicklungszusammenarbeit, die Fédération genevoise de coopération (FGC), der rund fünfzig Verbände angehören, als wichtiger Partner für den Kanton Genf auf, da ihr ein 1998 unterzeichnetes Abkommen zwei Drittel der für die Entwicklungszusammenarbeit bestimmten 2,3 Millionen Franken zuteilte. Auf diese Weise bildete sich eine Partnerschaft zwischen dem öffentlichen Sektor und privaten Akteuren des Verbandssektors heran.
Im Jahr 2001 hat der Kanton Genf ein neues Gesetz über die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit erlassen. Welche Besonderheiten hat dieser Text?
2Am 5. Oktober 2001 verabschiedete der Genfer Grosse Rat ein neues Gesetz „zur Finanzierung der internationalen Solidarität“, gemäss dem der Kanton 0,7 Prozent seines jährlichen Verwaltungsbudgets für Aktionen der Solidarität mit den Entwicklungsländern aufbringen sollte. Neben der Absicht, die für die Entwicklungshilfe bereitstehenden Mittel quantitativ zu erhöhen, ging es aber auch darum, sich über neue Formen der Zusammenarbeit Gedanken zu machen. So wurde die Direktion für auswärtige Angelegenheiten beauftragt, ein Referenzdokument mit dem Ziel zu erarbeiten, das Konzept nachhaltiger Entwicklung in die kantonale Politik der Entwicklungszusammenarbeit einzuführen. Die Reflexion einer zu diesem Zweck eingesetzten Arbeitsgruppe hat somit weitgehend zu den Arbeiten beigetragen, die zur Veröffentlichung einer Durchführungsverordnung des am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen neuen Gesetzes zur Finanzierung der internationalen Solidarität führten.
3Nun übernimmt die Durchführungsverordnung des neuen Gesetzes zwar die Grundsätze nachhaltiger Entwicklung, jedoch weist sie keine nennenswerte Entwicklung im Bereich der öffentlich-privaten Partnerschaft auf. Die Finanzierung der internationalen Solidarität erfolgt nach „herkömmlichen“ Kriterien: Projektansatz, Festlegung der Tätigkeitsbereiche ausserhalb des Wirtschaftssektors (mit Ausnahme einiger einkommenschaffender handwerklichen Tätigkeiten), Zusammenarbeit beruhend auf dem Know-how eines aus dem Verbandswesen oder NRO-Kreisen hervorgegangenen Genfer Partners.
Welches sind die neuen Formen der Zusammenarbeit, die mit der Durchführungsverordnung des Gesetzes von 2001 eingeführt wurden?
4Zwei Neuerungen wurden mit der Durchführungsverordnung eingeführt, jedoch wird der private Sektor damit noch nicht in die kantonale Entwicklungszusammenarbeit integriert. Dieser zusätzliche Schritt erfolgt in einer zweiten Phase. Die erste Neuerung betrifft eine Erweiterung der Definition internationaler Solidarität, die über den engen Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hinausgeht und die in Genf zugunsten der Entwicklungsländer durchgeführten Aktionen umfasst. Dieser Aspekt betrifft hauptsächlich mit dem internationalen Genf verbundene Aktionen: Förderung der Menschenrechte, Teilnahme an Veranstaltungen wie dem Weltforum der Zivilgesellschaft, usw. Die zweite Neuerung verankert den Begriff „dezentralisierte Zusammenarbeit“, der es dem Staat Genf ermöglicht, direkt vor Ort Einsätze im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit unter Mitwirkung der kommunalen Körperschaften durchzuführen.
5Weder der Gesetzgeber, noch die Partner der internationalen Solidarität schienen darauf zu drängen, neue Wege in der Entwicklungszusammenarbeit zu erforschen. Schliesslich fällt der kantonalen Agenda 21 die Rolle zu, als Auslöser einer innovativeren Reflexion zu dienen.
Welches waren die Gründe des Departements für Wirtschaft, Beschäftigung und auswärtige Angelegenheiten, eine Kooperation mit dem Privatsektor im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ins Auge zu fassen?
6Das Gesetz über staatliches Handeln im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung sieht in seinem neuen Legislaturplan 2003-2006 wieder einen Teil „Entwicklungszusammenarbeit“ vor. Nach der Annahme des Global Compact durch die Vereinten Nationen zeigten die Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey (Mexiko) und der Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg klar die neue Tendenz zur Erreichung der UN-Entwicklungsziele auf. Mein Departement verspürte das Bedürfnis, die kantonale Politik internationaler Solidarität in diesem Sinne weiterzuentwickeln, und schlug deshalb vor, im Bereich wirtschaftlicher und kommerzieller Zusammenarbeit neue Wege zu erkunden, indem man die Möglichkeit einführte, Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft zu errichten.
7Nachdem die Idee vom interdepartementalen Komitee der Agenda 21 gutgeheissen worden war, setzte die Dienststelle für internationale Solidarität eine Arbeitsgruppe ein, welche Akteure der Kantonsverwaltung, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der UNO, des Verbandswesens und der Privatwirtschaft umfasste. Diese Gruppe hatte folgende Vorfrage zu beantworten: Soll der Staat Genf den Interventionsbereich internationaler Solidarität durch die Einführung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen Sektor und Unternehmen auf eine wirtschaftliche und kommerzielle Zusammenarbeit ausdehnen?
8Klar ausgedrückt, ging es nicht nur um die Einschätzung der Zweckmässigkeit, neue Ansätze in die kantonale Politik internationaler Solidarität einzuführen oder nicht, sondern auch um die Bewertung der Rolle, die ein Kanton bei der Finanzierung einer gegenüber Partnerschaften mit der Privatwirtschaft aufgeschlossenen Entwick- lungszusammenarbeit spielen kann.
Welches waren die wesentlichen Übereinstimmungspunkte und Meinungsunterschiede bei den Diskussionen in der Arbeitsgruppe?
9Ein Übereinstimmungspunkt zeichnete sich rasch ab: Mit beschränkten Kompetenzen im Bereich internationaler Zusammenarbeit, mit relativ begrenzten finanziellen Mitteln (rund 8 Millionen Franken zur Kofinanzierung von Feldeinsätzen für 2004) hatte der Kanton Genf keine andere Wahl, als seinen Interventionsbereich im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit realistisch zu beschränken, indem er die möglichen Partnerschaften zwischen dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft mit „Schutzzäunen“ absteckte. Es kam für den Kanton nicht in Frage, auf dem gleichen Terrain wie der Bund vorzugehen, der sich voll an den multilateralen Entwicklungsstrategien beteiligt. Folglich wurde beschlossen, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) die Fähigkeit zu überlassen, auf makroökonomischer Ebene einzuschreiten, und die Interventionsfähigkeit des Kantons Genf auf mikroökonomischer Ebene auszurichten. So wurde die Idee der Gründung eines kantonalen Fonds für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Finanzierung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen Sektor und Unternehmen von der Arbeitsgruppe aus Finanzierungsgründen von vornherein ausgeschlossen (die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit sollte in das Gesamtbudget für die internationale Solidarität integriert werden). Ein solcher Fonds hätte zudem die Schaffung einer Ad-hoc-Struktur oder einer „Externalisierung“ erfordert, was die Kontrollen erschwert hätte.
10Nach intensiven Diskussionen legte die Arbeitsgruppe schliesslich zwei mögliche Interventionsbereiche für den Kanton fest: zum einen die Stärkung des lokalen Wirtschaftsgefüges der Entwicklungsländer (inklusive durch Förderung des Fairen Süd-Nord- und Nord-Süd-Handels), zum anderen den Wissens-, Know-how- und Technologietransfer. Der Kanton Genf übernimmt dabei eine Vermittlerrolle für Kontaktaufnahmen zwischen Partnern (Genfer Unternehmen, NRO, Projektleiter in Entwicklungsländern, usw.), wie auch eine Geldgeberrolle, um die Durchführung des Projekts finanziell zu unterstützen.
Welche Spielregeln wurden festgelegt, damit öffentlich-private Partnerschaften mit Unternehmen erfolgreich umgesetzt werden können?
11Um den Geist des Gesetzes zur Finanzierung internationaler Solidarität nicht zu verfälschen, musste klargestellt werden, dass jedes von Genfer Unternehmen unterbreitete Projekt wirtschaftlicher oder kommerzieller Zusammenarbeit notwendigerweise der Bevölkerung in den Entwicklungs- oder Schwellenländern gemäss einem von den Partnern vor Ort zum Ausdruck gebrachten lokalen Bedürfnis zugute kommen sollte. Auch wenn das Unternehmen daraus Gewinn schlagen kann, soll sich sein Einsatz jedoch von einem gewöhnlichen Handelsgeschäft unterscheiden, indem es den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen aufzeigt, den das Unternehmen der Kollektivität vor Ort erbringt. Aufgrund dieses Prinzips können die durch Einschreiten des öffentlichen Sektors bedingten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Auch darf das Geschäft nicht zu einer Verlagerung von Arbeitsplätzen vom Norden in den Süden führen. Es darf kein Projekt ausgewählt werden, das Auslagerungen zum Ziel hat.
12Die Arbeitsgruppe, die damit beauftragt war, Überlegungen zum Themenbereich „wirtschaftliche und kommerzielle Entwicklungszusammenarbeit/PPP“ der kantonalen Agenda 21 anzustellen, verfasste ein Referenzdokument3, das vom interdepartementalen Komitee der Agenda 21 bestätigt und im November 2004 vom Umweltrat, (dem Vertreter des Staates und Akteure der Zivilgesellschaft angehören), validiert wurde. Die in diesem Text aufgeführten Grundsätze werden in die Durchführungverordnung des Gesetzes zur Finanzierung internationaler Solidarität aufgenommen, die vor Ablauf des Jahres 2005 verlängert und unter Berücksichtigung einer dreijährigen praktischen Erfahrung abgeändert werden soll.
13Das Dokument mit dem Titel:„Agenda 21 – Document de référence de l’Etat de Genève – Coopération au développemment économique“ (Agen- da 21 – Referenzdokument des Staates Genf – Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit) legt das Aktionsfeld für Partnerschaften zwischen dem öffentlichen Sektor und den Unternehmen, vor allem aber auch die Kriterien für die Wählbarkeit der Partner und der Projekte klar fest. In Anbetracht der potenziell zu mobilisierenden Finanzmittel und des festgesetzten Interventionsbereichs sollten die Projektträger aus der Privatwirtschaft generell kleinere und mittlere Unternehmen sein. Die antragstellende Firma muss – neben den geforderten ethischen Garantien – Tätigkeiten in Genf nachweisen. Auch wird ihr Vermögen überprüft, um die Relevanz des Antrags zu ermitteln. Hieraus wird klar ersichtlich, dass das Profil eines multinationalen Konzerns mit diesen Anforderungen schwer vereinbar wäre.
Glauben Sie, dass der Privatsektor an diesem neuen Instrument kantonaler Entwicklungszusammenarbeit interessiert sein wird?
14Der von uns eingeleitete Prozess hatte zum Ziel, uns über die neuen Instrumente internationaler Entwicklungszusammenarbeit, wie die Partnerschaft mit dem Privatsektor, Gedanken zu machen, und ihre Umsetzung auf der Ebene eines kantonalen Dienstes für internationale Solidarität nach genauen Kriterien zu ermöglichen. Wir sind nicht bestrebt, Unternehmen davon zu überzeugen, Entwicklungszusammenarbeit zu betreiben; doch wenn einige Unternehmen den Wunsch äussern, sich auf diesem Weg zu engagieren, möchten wir in der Lage sein, solche Einsätze zu fördern. Die Dienststelle für internationale Solidarität hat ein erstes Projekt einer Partnerschaft des öffentlichen Sektors mit Unternehmen gebilligt, das alle Kriterien des Referenzdokuments Agenda 21 – Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit erfüllt. Es handelt sich dabei um den Bau eines Ausbildungszentrums zur Förderung ökologischer und traditioneller Bautechniken in Burkina Faso (siehe Rahmentext). Es ist anzunehmen, dass andere Akteure des privaten Sektors ihr Interesse zeigen werden, erfolgreiche Projekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen.
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Erdbauförderungszentrum in Burkina Faso
Beispiel einer vom Kanton Genf unterstützten öffentlich-privaten Partnerschaft
Das Projekt zur Errichtung eines Ausbildungs- und Versuchszentrums zur Förderung der Erdbautechniken („Centre de formation, d’expérimentation et de promotion des technologies de la construction en terre“) ist das erste Beispiel einer öffentlich-privaten Partnerschaft, an der sich der Kanton Genf beteiligt. Das Projekt ist in mehrfacher Hinsicht interessant: zum einen wegen der von ihm in den Bereichen nachhaltige Entwicklung und Ausbildung verfolgten Ziele, aber auch wegen der Art der Beziehungen zwischen den lokalen und den Schweizer Partnern, um das Projekt zu einem guten Ende zu bringen.
Das Projekt wurde auf die Initiative einer Vereinigung in Burkina Faso, der „Association pour l’habitat en terre” (AHT) die Wege geleitet, die den Wohnungsbau nach traditionellen Techniken fördern wollte. Dabei sollte die Erhaltung der Umwelt (namentlich durch die Verwendung von weniger Holz beim Bauen) berücksichtigt werden und die Architektur sowie die lokalen Bautechniken zur Geltung gebracht werden. Zur Erreichung ihrer Ziele wollte die AHT ein Ausbildungs- und Versuchszentrum für Erdbauten errichten.
Die Schweizerische Entwicklungshilfe hatte in Zusammenarbeit mit Burkina Faso in den 80er Jahren das Programm zur Förderung des Handwerks in Burkina Faso („Programme de promotion de l’artisanat au Burkina”, PAB) lanciert, das zur Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen des Nutzhandwerkssektors beiträgt. 1995 wurde in Koordination mit anderen Entwicklungsagenturen und auf Antrieb des Handwerksförderungsprogramms PAB ein Organ zur Förderung der Berufsausbildung geschaffen. Mit der operationellen Umsetzung des Programms wurde ein Schweizer Studienbüro, AE Echanges SA, beauftragt.
Der Ursprung der Genfer Unterstützung für das Projekt geht auf den Schweizerischen Baumeisterverband (SBV, Genfer Sektion) zurück, einen Berufsverband, der sich im Rahmen seines hundertjährigen Jubiläums an einem Entwicklungsprojekt beteiligen wollte.
Das Projekt umfasst drei Schwerpunktbereiche:
- Durchführung der Infrastruktur des Erdbauförderungszentrums in der Gemeinde Réo;
- Förderung des Erdbaus (Ausbildung lokaler Lehrlinge, Weiterbildung, Beratung und Unterstützung der Baumeister und Promotoren der Erdbautechnik);
- Entsendung von Genfer Lehrlingen nach Burkina Faso im Rahmen ihrer Ausbildung.
An der Umsetzung des Projekts sind verschiedene Partner beteiligt. Die AHT ist Bauherrin und Verantworliche für den Bau des Zentrums sowie für die Organisation der Ausbildungsprogramme. Im Sommer 2005 geht die Fertigstellung des Zentrums ihrem Abschluss entgegen, und seine Einweihung ist für Ende des Jahres vorgesehen. Der Schweizerische Baumeisterverband (Genfer Sektion) ist der Finanzpartner der AHT und beteiligt sich an der allgemeinen Konzeption des Projekts. Der Verband hat mit 200’000 Schweizer Franken zur Finanzierung des Zentrumsbaus beigetragen, wovon 80’000 Franken vom Staat Genf finanziert wurden. Der SBV trägt ausserdem zum Betrieb des Zentrums bei, indem er Lehrgänge für Genfer Maurerlehrlinge organisiert und sich an der Finanzierung beteiligt. Seit 2003 hat der SBV auf diese Weise alljährlich drei Gruppen von je zwanzig Lehrlingen entsandt, wobei der letzte bisherige Lehrgang im Februar 2005 stattfand. Die Gemeinde Réo hat das Grundstück für den Bau des Zentrums bereitgestellt und lässt dem Projekt ihre administrative und politische Unterstützung zukommen. Das Projekt wird im Rahmen des Programms zur Förderung des Handwerks in Burkina Faso (PAB) durchgeführt, und das oben erwähnte Studienbüro (AE Echanges SA) ist mit der Betreuung des Projekts beauftragt.
Agenda 21
Referenzdokument des Staates Genf. Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeita
Präambel
Gemäss der Durchführungsverordnung des Gesetzes über die Finanzierung der internationalen Solidarität (D 1 06.01 vom 1. Juli 2002 – Art. 2) zielt der Staat mit seiner Aktion darauf ab, zur Förderung des Friedens und zur Bekämpfung der Armut in den am wenigsten begünstigten Ländern beizutragen sowie Erscheinungen sozioökonomischer Ungleichheiten, Diskriminationen, Ausgrenzungen und Verletzungen der Menschenrechte, die Umweltzerstörung und die Vergeudung natürlicher Ressourcen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung zu reduzieren.
Durch die Unterstützung, die Vereinigungen oder Institutionen infolgedessen gewährt wurde, konnten zahlreiche Projekte, vor allem betreffend technische Entwicklungszusammenarbeit, Zusammenarbeit in den Bereichen Soziales und Gesundheit, Umwelt und Eintreten für die Menschenrechte, wie die Stärkung des Informationszugangs, der Kultur, des Bürgersinns (citoyenneté) und der guten Regierungsführung durchgeführt werden.
Die Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich konzentrierte sich auf Projekte betreffend handwerkliche und landwirtschaftliche Aktivitäten, auf die Förderung der Entwicklung von Tätigkeiten zur Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln, wie auch auf die Stärkung des Zugangs zu den Informationstechnologien.
Die Partnerschaft zwischen dem öffentlichen Sektor und Unternehmen wird jedoch nicht von der Verordnung und den derzeit geltenden Referenztexten berücksichtigt, welche festlegen, dass sich die Hilfe des Staates nur an Vereine ohne Erwerbszweck richten kann.
Die Weiterentwicklung der von der Organisation der Vereinten Nationen propagierten Armutsbekämpfungspolitiken regt heute dazu an, den kantonalen Ansatz der wirtschaftlichen und kommerziellen Entwicklungszusammenarbeit, der eventuell auf der Grundlage einer Partnerschaft zwischen dem öffentlichen Sektor und Unternehmen in die Wege geleitet werden kann, unter gewissen Bedingungen zu erweitern. Auf diesem Gebiet soll das Engagement des Staates Genf subsidiär zu den Aktionen der DEZA und des seco sein.
Die geförderten Projekte sollen durch die Aufmerksamkeit, die sie den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen für die Gemeinschaft, in die sie sich integrieren, zukommen lassen, ihre Achtung der Grundsätze nachhaltiger Entwicklung beweisen.
Aktionsfeld
Der Staat sollte seine Unterstützung der zum Ausdruck gebrachten Bedürfnisse ausdehnen, indem er die von Genfer Unternehmen präsentierten Einsätze und Projekte fördert, die deren gewöhnlichen operationellen Rahmen überschreiten. Die finanzielle Unterstützung durch den Staat Genf könnte erfolgen, sofern soziale, wirtschaftliche und ökologische Vorteile nachweisbar sind.
Die Projekte sollten sich auf folgende Aktionsfelder beziehen :
– Stärkung des lokalen Wirtschaftsgefüges ;
– Übertragung von Wissen, Know-how und Technologien.
Sie sollten zum Endziel haben, die Lebensbedingungen der betroffenen lokalen Gemeinschaften zu verbessern.
Im Hinblick darauf erleichtert der Staat die Kontaktaufnahme zwischen potenziell interessierten Parteien.
Projektträger
Der Staat kann generell bei Aktionen und Projekten eingreifen, die von Genfer Unternehmen unterbreitet werden, welche im Handelsregister eingetragen sind und/oder eine regelmässige Tätigkeit in Genf nachweisen können, und deren Projekte zum Ziel haben, die Entwicklung und die Stärkung des Wirtschaftsgefüges der benachteiligten Länder zu fördern.
Partnerschaften zwischen den Unternehmen und dem Verbandssektor werden gefördert.
Der Projektträger muss seine finanzielle Stabilität nachweisen können und verpflichtet sich, die operationelle, administrative und technische Verantwortung für das von ihm übernommene Projekt zu tragen. Er stellt zudem die nötigen Ressourcen und Kompetenzen bereit.
Kriterien
Wählbarkeit der Partner
– Als Projektträger fungierende Partner
Die als Projektträger fungierenden Partner müssen folgende Bedingungen erfüllen :
– im Handelsregister eingetragen und/oder in Genf tätig sein ;
– mit der Zahlung der Sozialbeiträge auf dem Laufenden sein ;
– ihre finanzielle Stabilität nachweisen ;
– Kompetenzen und Erfahrungen im Einsatzbereich des Projekts nachweisen ;
– sich verpflichten, bei der Herkunft und Verwendung der im Rahmen des Projekts eingesetzten Mittel absolute Transparenz walten lassen ;
– einer Charta guter Führung beitreten ;
– über eine gefestigte Partnerschaft mit lokalen Akteuren verfügen.
– Lokale Partner
Bei den lokalen Partnern kann es sich um folgende Institutionen handeln :
– kommunale Körperschaften ;
– Dachorganisationen oder Berufsverbände ;
– etablierte oder in der Gründung befindliche lokale Unternehmen, Zusammenschluss von Unternehmen ;
– Nichtregierungsorganisationen.
Das Dossier muss eine Präsentation der betroffenen lokalen Institution(en) umfassen : Identität der Verantwortlichen, verfolgte Ziele, Kompetenzen und Spezialitäten, Engagement und/oder Beglaubigungsurkunden.
Wählbarkeit der Projekte
– Ausrichtung
Die Ausrichtung des Projekts muss über den gewöhnlichen operationellen Rahmen des Projektträgers hinausgehen, insofern als sich eine öffentliche Finanzierung einer privaten Aktion internationaler Solidarität von einem reinen Handelsgeschäft unterscheidet.
– Erwarteter Beitrag
Das Projekt soll einen greifbaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Partnerregion leisten. Es soll in angemessener Weise den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen aufzeigen, den es für die Gemeinschaft, in die es sich einfügt, erbringt. Die Einschätzung des Nutzens und die Beschreibung der für die Evaluation vorbehaltenen Mittel sind im Antrag auf finanzielle Unterstützung eingeschlossen.
Das Projekt muss grundsätzlich reproduzierbar sein. Es ist Gegenstand eines Schlussberichts, der insbesondere die daraus zu ziehenden Lehren aufführt.
– Kohärenz
Das Projekt stellt eine Antwort auf einen lokalen Nachweis der Bedürfnisse dar.
– Eigenmittel
Der Beitrag des Kantons Genf kann 50 Prozent der Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten. Der Rest geht zu Lasten des Projektträgers (Eigenmittel, Beitrag anderer Geldgeber und/oder lokaler Partner).
– Tragfähigkeit
Das Projekt muss tragfähig sein und seinen Fortbestand anstreben.
Erwartete Auswirkungen
Von den unterstützten Projekten werden identifizierbare (soziale, wirtschaftliche und ökologische) Resultate erwartet, welche mittelfristig zur Autonomie und zur Bereicherung des lokalen Wirtschaftsgefüges beitragen können.
a Französischer Originaltitel des Dokuments : “Agenda 21. Document de référence de l’Etat de Genève. Coopération au développemment économique”. Die Übersetzung wurde von uns erstellt (Anmerkung des Herausgebers).
1 Quelle: DEZA, Aide de la Suisse aux pays en développement et aux pays en transition. Statistiques 2003, Bern, DEZA, 2005, S. 135.
2 Von Catherine Schümperli Younossian im April 2005 durchgeführtes Interview.
3 Agenda 21. Document de référence de l’Etat de Genève. Coopération au développemment économique. Das Dokument ist in deutscher Übersetzung im Anhang wiedergegeben.
SeitenanfangSylvie Cohen und Catherine Schümperli Younossian, „Integration des Privatsektors in die Entwicklungszusammenarbeit des Kantons Genf“, Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 24-2 | 2005, 111-118.
Sylvie Cohen und Catherine Schümperli Younossian, „Integration des Privatsektors in die Entwicklungszusammenarbeit des Kantons Genf“, Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 24-2 | 2005, Online erschienen am: 08 Juni 2010, abgerufen am 08 September 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/477; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.477
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