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Analysen und stellungnahmen | Die Schweiz und die humanitäre Aktion

Dokument : „Die Strategie der humanitären Hilfe des Bundes für die zweite Hälfte der neunziger Jahre“ vom 3. Februar 1994 ; Stand Januar 1996

p. 91-96

Anmerkungen der Redaktion

Die Strategie wurde im Februar 1994 erlassen. Im Juni 1995 erfolgte eine Anpassung an die in der Abteilung Humanitäre Hilfe und SKH per Anfang 1995 realisierten organisatorischen Neuerungen. Die vorliegende Fassung ist das Resultat einer Überarbeitung und Anpassung an organisatorische Änderungen auf Stufe Direktion.

Volltext

1. Der Zweck dieser Strategie

1Diese Strategie will knapp und verständlich den Weg aufzeigen, wie die Humanitäre Hilfe des Bundes ihren Auftrag in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre zu erfüllen beabsichtigt Sie soll Akzente setzen für die humanitäre Hilfe „vor Ort“ zugunsten der Betroffenen von Natur- und Zivilisationskatastrophen, von bewaffneten Konflikten und von Katastrophen, die durch strukturelle Mängel verursacht sind, sowie bei einer Kombination dieser Katastrophen oder Notsituationen, insoweit sie humanitäre Bedürfnisse schaffen. Im Sinne eines umfassenden Planes zur Verwirklichung von Grundvorstellungen ist die Strategie die Konsequenz des Umfeldes, in dem die Humanitäre Hilfe des Bundes handeln muss, und der Wertvorstellungen, nach denen sich das Handeln richten will.

2Die Strategie wird alle paar Jahre überarbeitet. Das Ergebnis wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und dient gleichzeitig dem Bundesrat als wichtiges Hilfsmittel zur Festlegung seiner Politik der humanitären Hilfe, die er den eidgenössischen Räten mit der Botschaft über die internationale humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft periodisch unterbreitet.

2. Der Auftrag

3Der Auftrag ist im Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe umschrieben : „Die humanitäre Hilfe soll mit Vorbeugungs- und Nothilfemassnahmen zur Erhaltung gefährdeten menschlichen Lebens sowie zur Linderung von Leiden beitragen ; sie ist namentlich fur die von Naturkatastrophen oder bewaffneten Konflikten heimgesuchte Bevölkerung bestimmt.“

4Die Humanitäre Hilfe des Bundes ist ein weltweit einsetzbares Instrument. Sie arbeitet mit öffentlichen Mitteln (Steuergeldern), die das Parlament der Verwaltung in einem Rhythmus von jeweils zirka vier Jahren in der Form eines Rahmenkredites immer wieder neu zur Verfügung stellt. Verwaltet werden diese Mittel durch die Abteilung Humanitäre Hilfe und Schweizerisches Katastrophenhilfekorps (SKH). Die Abteilung ist Teil der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) innerhalb des eidgenössischen Departements fur auswärtige Angelegenheiten (EDA).

5Das Instrument Humanitäre Hilfe des Bundes leistet einerseits direkte Einsätze und unterstützt anderseits internationale und schweizerische humanitäre Partnerorganisationen. Es verfügt über die vier Einsatzmittel Personal (Angehörige des SKH), Barbeiträge sowie Nahrungsmittel- und Materiallieferungen. Es ist in den vier Einsatzbereichen Prävention, Rettung, Überleben und Wiederautbau tätig.

3. Von den Leitbildern zur Strategie

6Das „Leitbild Nord-Süd“ und das „Leitbild der DEH 1991“ für die neunziger Jahre enthalten die Wertvorstellungen und Zielsetzungen für die beiden Bereiche Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Die vorliegende Strategie basiert auf den beiden Leitbildern und formuliert die spezifischen Eigenheiten der humanitären Hilfe. Wo immer möglich, versucht sie, Verbindungen zur Entwicklungszusammenarbeit und analog auch zur technischen Zusammenarbeit mit Zentral- und Osteuropa zu schaffen. Dabei trägt sie der sich stetig verändernden politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung Rechnung. Die Konkretisierung dieser Strategie erfolgt in operationellen Plänen für einzelne Themenbereiche sowie bestimmte Länder und Regionen.

4. Das veränderte Umfeld

74.1 Die Notwendigkeit zur Leistung von humanitärer Hilfe ist in den letzten Jahren weltweit gestiegen. Notsituationen sind häufiger und wesentlich komplexer geworden. Gründe dafür sind u.a. :

  • das Auseinanderbrechender Blöcke aus der Zeit des kalten Krieges : dies hat das Ringen um die universalen Rechte, das Bewusstsein einer Weltgesellschaft und die Wahrnehmung neuer und komplexer Bedürfnisse in den Vordergrund gerückt.

  • das fortschreitende Zusammenwachsen grosser geographischer Räume : dies hat insbesondere durch die Errungenschaften der Technik und der Kommunikation eine erhöhte gegenseitige Abhängigkeit und Beeinflussbarkeit (Interdependenz) bewusst gemacht.

  • das Fortbestehen von schädlichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Verhaltensweisen : dies hat zu einer erhöhten Krisenanfälligkeit der menschlichen Gemeinschaften und Staaten geführt.

  • der Zerfall der politischen Ordnung, bedingt durch die mangelnde Legitimität von Staaten und Regierungen sowie die Erosion traditioneller Autorität : dies hat zur Verschärfung von sozialen Spannungen, insbesondere zwischen ethnischenGruppen geführt und die Zahl von bewaffneten Konflikten und Bürgerkriegen vermehrt.

  • die makro-ökonomischen Umwälzungen von staatlichem Dirigismus hin zu marktwirtschaftlichen Steuerungsformen : dies hat strukturelle Mängel und versteckte Armut schlagartig in Erscheinung treten lassen. In zahlreichen Ländern sind die sozialen Netze noch nicht genügend ausgebildet, um solche Schwächen auch nur notdürftig auszugleichen.

  • zunehmende technologische Bisiken : sie erhöhen die Gefahr von Zivilisationskatastrophen (Chemieunfälle, nukleare Störfälle, Dammbrüche usw.)

  • neue Epidemien (z.B. AIDS) : diese breiten sich aus und tragen bei zur Überforderung der Gesundheits- und Fürsorgeinstitutionen in zahlreichen Ländern.

  • Naturkatastrophen treten häufiger auf : sie signalisieren eine erhöhte Fragilität der Ökosysteme. Mit der dichteren Besiedlung von Risikoregionen wächst das Ausmass solcher Verheerungen.

8Die Zahlen dokumentieren das Bedürfnis nach humanitärer Hilfe. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Konflikte und Katastrophen, die eine humanitäre Hilfe erforderten, kontinuierlich angewachsen und die Zahl der Betroffenen sprunghaft gestiegen : die Zahl der Naturkatastrophen hat sich von 1983-1993 von 50 auf 130 mehr als verdoppelt, und die Zahl der bewaffneten Konflikte stieg von 39 auf 55. Die Zahl der Menschen, die vertrieben oder auf der Flucht sind, hat sich von 20 auf 45 Millionen erhöht (Angaben des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen, UNHCR). Entsprechend hoch sind die Schäden : allein für die zumeist die Länder des Südens treffenden Naturkatastrophen belaufen sich die Sachschäden auf jährlich uber 40 Milliarden Dollar, dabei sind diese Länder im Gegensatz zu den westlichen Industriestaaten praktisch nie gegen solche Schäden versichert. Die Schäden aus bewaffneten Konflikten sind so hoch, dass dafür weltweit keine Schätzungen vorliegen.

94.2 Die Antwort auf die gestiegenen humanitären Bedürfnisse ist schwieriger geworden. Gründe dafür sind u.a. :

  • Das Auftauchen neuer, unerfahrener Akteure im humanitären Bereich. Dazu gehören das 1992 neu geschaffene Büro für humanitäre Hilfe der EU („ECHO“) ; das ebenfalls 1992 neu geschaffene Departement für humanitäre Angelegenheiten der UNO (DHA) ; internationale und nationale Organisationen (wie UNDP und NGO), die sich neu oder vermehrt in humanitärer Hilfe engagieren ; ja sogar Wirtschaftsunternehmen, die sich humanitär engagieren, und schliesslich Armeen und Zivilschutzorganisationen, vor allem der westlichen Staaten die immer häufiger für die Leistung humanitärer Hilfe beigezogen werden wollen. Die mangelnde Klärung der Kompetenzen und die trotz höchster Dringlichkeit ungenügende Koordination erschweren zusätzlich die wirksame Leistung der internationalen humanitären Hilfe.

  • Die starke Präsenz der Medien in humanitären Notsituationen. Die dadurch bewirkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit ermöglicht einen verstärkten Schutz der Opfer. Sie birgt aber auch die Gefahr, dass nur das Spektakuläre an humanitären Einsätzen in den Vordergrund gestellt wird. Dies erzeugt einen einseitigen politischen Druck zur Leistung humanitärer Hilfe und verdrängt die weltweiten Zusammenhänge bzw. die Sicht auf die an anderen Orten zur gleichen Zeit bestehende Not.

  • Die Tendenz, die humanitäre Hilfe zu verpolitisieren. Die humanitäre Hilfe erfreut sich ausserhalb des Kreises der traditionellen, „nicht interessierten“ (d.h. neutralen) Akteure auch deshalb zunehmender Beliebtheit, weil sie fur politische, militärische oder andere Ziele verwendet werden kann. Häufig dient sie als Ersatz für fehlende politische Antworten in der Friedensfindung oder Friedenserhaltung.

  • Der schwindende Respekt vor den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts. Immer häufiger werden die humanitären Hilfeleistungen vorsätzlich behindert und als Erpressungsmittel eingesetzt.

  • Die fehlende bzw. ungenügende Stärkung lokaler Institutionen in den Krisengebieten und die Nicht-Beachtung bestehender Selbsthilfe-Mechanismen. Bei vielen Hilfsorganisationen besteht immer noch die Tendenz, in den Krisengebieten die Hilfeleistung selbst zu erbringen, anstatt intensiv und gezielt den Aufbau bzw. die Stärkung der Strukturen des entsprechenden Staates und der lokalen NGO zu fördern. Damit entsteht die Gefahr, dass die lokalen Strukturen daran gehindert werden, eigene Erfahrungen aufzubauen, um künftigen ähnlichen Situationen gegenüber selbst gewachsen zu sein.

  • Die Finanzkrisen, in denen sich fast sämtliche Geberländer befinden. Trotz der Bereitschaft vieler Staaten, die humanitäre Hilfe (häufig auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit) zu favorisieren, ist selbst die Beibehaltung der Leistungen im heutigen Umfang in Frage gestellt.

5. Das Selbstverstandnis der Humanitären Hilfe des Bundes

10Die Humanitäre Hilfe des Bundes nimmt Partei zugunsten der notleidenden und entwurzelten Menschen. Sie ist Ausdruck der Achtung der Schweiz vor der unantastbaren Würde eines jeden Menschen und ihres Willens, diese Wurde zu garantieren ohne jeden Unterschied, von Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Meinung oder sozialer Zugehörigkeit.

11Humanitäre Hilfe ist keine paternalistische Hilfe. Sie respektiert das Prinzip der Subsidiarität. Leben retten und Leiden lindern erfolgt in Ergänzung und Wiederherstellung lokaler Selbsthilfe-Mechanismen.

12Die Humanitäre Hilfe des Bundes macht die Schweiz zu einem wichtigen Partner der internationalen Gemeinschaft. Durch gezielte eigene Aktionen und durch die Unterstützung ausgewählter Projekte schweizerischer Hilfswerke und internationaler humanitärer Organisationen übernimmt die Schweiz eine aktive Rolle im Rahmen der internationalen humanitären Anstrengungen. Mit ihren Erfahrungen vor allem aus eigenen und bilateralen Unternehmungen beeinflusst sie die Politikgestaltung im multilateralen Bereich. Mit humanitären Initiativen und Konzeptideen trägt sie bei zu einer kohärenten, Doppelspurigkeiten vermeidenden und sparsamen internationalen humanitären Hilfe, die sich der Grenzen zu anderen Politikbereichen bewusst ist.

6. Die Grundsätze der Humanitären Hilfe des Bundes

13Gestützt auf das veränderte Umfeld (Ziff. 4) und das Selbstverstandnis der Humanitären Hilfe des Bundes (Ziff. 5) sowie unter Berücksichtigung der von den politischen Behörden u.a. im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren festgelegten Leitlinien gelten für die Arbeit der humanitären Hilfe folgende.

Allgemeine Grundsätze

146.1 Die Humanitäre Hilfe des Bundes ist ein konkreter und sichtbarer Ausdruck der internationalen Solidarität der Schweiz, mit der sie die spezielle Verantwortung wahrnimmt, die sie aufgrund ihrer langen humanitären Tradition, als Depositarstaat der Genfer Rotkreuz-Konventionen und als Sitzstaat der wichtigsten internationalen humanitären Organisationen besitzt.

156.2 Die Humanitäre Hilfe des Bundes ist Teil der schweizerischen Aussenpolitik. Sie ist eng verbun-den und agiert deshalb entsprechend den humanitären Grundsätzen in Abstimmung mit den anderen Teilen dieser Politik, namentlich der Entwicklungs-, Flüchtlings-, Friedens-, Sicherheits- und Handelspolitik.

166.3 Im Spannungsfeld zwischen eigenen Interessen des Staates und universalen Werten gibt die Humanitäre Hilfe des Bundes den universalenWerten den Vorzug.

176.4 Humanitäre Hilfe erfolgt neutral, unparteilich und frei von Überlegungen der politischenKonditionalität. Fur diesen Grundsatz setzt sich die Schweiz auch in internationalen Gremien ein.

186.5 Erstes Ziel der humanitären Hilfe ist es, Leben zu retten und das Leiden der von den gravierenden Folgen der Krise betroffenen Bevölkerung zu lindern ; der schwächsten Bevölkerungsschichten zuerst : der Alten und Kranken sowie der Flüchtlinge und Vertriebenen. Besonders betroffen sind Frauen und Kinder, die meist auch den weitaus grössten Teil von Flüchtlingen und Vertriebenen ausmachen. In Krisensituationen übernehmen Frauen oft zusätzliche Arbeiten, Rollen und Verantwortlichkeiten. Diesen besonderen Bedurfnissen wird speziell Rechnung getragen. Das zweite Ziel der humanitären Hilfe ist die Rehabilitation, die Rückkehr zur „Normalität“. Ihr drittes Ziel ist es, unter Miteinbezug der betroffenen Bevölkerung die lokalen Krisenabwehr-Mechanismen im Hinblick auf künftige Krisen zu stärken. Grundsätzlich wird in allen Phasen aufgrund von „Gender“-Analysen den spezifischen Bedürfnissen und Notwendigkeiten von Frauen und Männern Rechnung getragen.

196.6 In der Zusammenarbeit mit den schweizerischen und internationalen Organisationen, einschliesslich der schweizerischen Glückskette, setzt sich die Humanitäre Hilfe des Bundes für eine sorgfältige Klärung der Kompetenzbereiche ein sowie für eine wirkungsvolle Koordination der Hilfelei-stungen und für einen effizienten Einsatz der limitierten Ressourcen.

206.7 Unter Wahrung ihrer weltweitenDisponibilität erstrebt die Humanitäre Hilfe des Bundes eine möglichst flexible und wirkungsvolle Nutzungder Ressourcen.Dies erfordert die Bildung von geographischen und sektoriellen Schwerpunkten, die unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Kapazitäten periodisch den veränderten Umständen anzupassen sind.

216.8 Die Aktivitäten der humanitären Hilfe betreffen die Bereiche Soforthilfe (einschliesslich Rettungskette. Task Force Flüchtlinge), Überlebenshilfe, Wiederaufbau und Prävention. Die Interventionen erfolgen rasch, gezielt und flexibel. Sie sind zeitlich klar begrenzt und in der Regel kurzfristig. Bei Wiederaufbau und Prävention können sie sich über mehrere Jahre erstrecken. Wo die Aktionen in eine längerfristige Entwicklungszusammenarbeit ausmünden, sind sie mit allen betroffenen Organisationen der Entwicklungs- und der technischen Zusammenarbeit zu koordinieren.

226.9 Die Humanitäre Hilfe des Bundes vermeidet das Entstehen von neuen Abhängigkeiten. Ausstieg und Übergabe sind teste Bestandteile der Aktionsplanung.

236.10 Die Humanitäre Hilfe des Bundes misst der Förderung lokaler Partner grosse Bedeutung bei und unterstützt dadurch den Aufbau und die Stärkung von Selbsthilfemechanismen.

246.11 Die Humanitäre Hilfe des Bundes beachtet in ihrer Arbeit die ökologischen Aspekte und unterstützt mit gezielten Massnahmen Aktionen zur Verhinderung von Umweltschäden bzw. zur Verminderung von deren Folgen.

256.12 In ausgewählten Ländern mit erhöhter Krisenanfälligkeit leistet die Humanitäre Hilfe des Bundes einen Beitrag, die Bereitschaft der betroffenen Organisationen und Behörden zu stärken. In Koordination und Absprache mit anderen Staaten und internationalen Organisationen unterstützt sie Bemühungen, Katastrophen zu verhindern und deren Folgen zu bewältigen.

266.13 Für die operationelle Arbeit im Feld errichtet die Humanitäre Hilfe des Bundes vor Ort die notwendige Infrastruktur. Sie tut dies in enger Zusammenarbeit mit bestehenden schweizerischen Vertretungen.

27In Anwendung der vorstehend aufgeführten allgemeinen Grundsätze gelten für die beiden Einsatzarten der humanitären Hilfe folgende, spezifisch auf sie zugeschnittene, besondere Grundsätze :

Besondere Grundsätze für die direkten Einsätze

28Die direkten Einsätze der Humanitären Hilfe des Bundes erfolgen hauptsächlich mit der Hilfe von freiwilligen Angehörigen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH).

296.14 Die direkten Einsätze werden getragen durch die Korpsangehörigen des SKH. Diese werden im Milizsystem eingesetzt und zur Wahrung der Kontinuität unterstützt durch eine kleine Zahl von mittelfristig angestelltem Kaderpersonal.

306.15 Die direkten Aktionen erfolgen in Absprache mit den Behörden der betroffenen Länder sowie in Absprache mit internationalen Organisationen und schweizerischen Hilfswerken. Auf Anfrage stellt die Abteilung Humanitäre Hilfe und SKH Partnerorganisationen einzelne Korpsangehörige oder kleine Teams zur Verfügung.

316.16 Die Abteilung Humanitäre und SKH ist auch als ausführender Partner („implementing agency“) von internationalen Organisationen tätig, ohne indessen private Unternehmungen zu konkurrenzieren.

326.17 Direkte Einsätze sind in allen Krisen- und Katastrophensituationen möglich, sofern das Sicherheitsrisiko des im Einsatz stehenden Personals verantwortet werden kann.

336.18 Die Humanitäre Hilfe des Bundes versucht, nebst den traditionellen Hilfeleistungen zugunsten Bedürftiger, in Bereichen, wo sie eine spezifische Erfahrung besitzt, vermehrt besonderen humanitären Bedurfnissen mit kleinen, speziell ausgebildeten Equipen nachzukommen, z.B. für Notunterkünfte, Choiera, Nahrung für Arbeit („Food for Work“).

346.19 Bei Katastrophen im Ausland setzt die Humanitäre Hilfe des Bundes im Bedarfsfall zivile und militarische Ressourcen der Schweiz ein, die für die Hilfeleistung subsidiär zur Verfügung stehen. International engagiert sich die Humanitäre Hilfe des Bundes dafür, dass der Einsatz dieser Ressourcen den humanitären Bedürfnissen entspricht und den gesammelten Erfahrungen in der Hilfeleistung Rechnung trägt.

Besondere Grundsätze für die Unterstützung von Partnerorganisationen

356.20 Für Beiträge der Humanitären Hilfe des Bundes an private Hilfswerke gilt das Prinzip der Subsidiarität. Die Humanitäre Hilfe des Bundes ergänzt die Eigenleistungen der Hilfswerke und ihrer lokalen Partner. Sie achtet dabei auf die erforderliche professionelle Kompetenz und die operationellen Kapazitäten im Einsatzgebiet. Sie führt mit den Hilfswerken einen Politikdialog und beteiligt sich an der Auswertung der Erfahrungen. Die Humanitäre Hilfe des Bundes kann auch direkte Beiträge an lokale Hilfswerke ausrichten, sofern die Überwachung durch eine schweizerische Vertretung vor Ort gewährleistet ist.

366.21 Beiträge der humanitären Hilfe des Bundes an multilaterale Organisationen und das IKBK erfolgen in der Regel im Rahmen von konzertierten Aktionen der Staatengemeinschaft. Sie richten sich nach dem Ausmass und der Dringlichkeit der Bedürfnisse sowie nach den effektiven operationellen Kapazitëten im Einsatzgebiet. Wo angezeigt, setzt die Schweiz mit ihren Beiträgen besondere Akzente, gemäss ihren komparativen Vorteilen.

376.22 Beiträge der humanitären Hilfe in Form von Nahrungsmitteln sind dann gerechtfertigt, wenn auf diesem Weg ohne Konkurrenzierung von lokaler Produktion schnellere, gezieltere und wirksamere Hilfe geleistet werden kann. Die Nahrungsmittelhilfe orientiertsich an den Bedürfnissen der notleidenden Bevölkerung und am umfassenderen Ziel der Ernährungssicherheit. Soweit es wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll ist, fördert die Nahrungsmittelhilfe die landwirtschaftliche Produktion durch Einkäufe in der betroffenen Region.

7. Massnahmen zur Umsetzung

38Die dargestellten Grundsätze sind mit folgenden Massnahmen umzusetzen :

  • Der Kriterienkatalog für die Beurteilung von Hilfegesuchen und für direkte Einsätze soll Gewëhr bieten, dass bei der unumgänglichen Selektion und Priorisierung für die Zuteilung der beschränkten Mittel eine kohärente und transparente Politik eingehalten wird. Diese einschränkenden Kriterien relativieren das Prinzip der universalen Disponibilität, bekräftigen aber das Prinzip der Gleichbehandlung der Gesuchsteller.

  • Regionsweise und länderspezifische Abklärungen über die soziokulturelle, ökonomische und politische Entwicklung sollen die Früherkennung von potentiellen bewaffneten Konflikten und einsetzendem Migrationsdruck ermöglichen und den allfälligen Handlungsbedarf für rechtzeitige, angepasste und international abgesprochene humanitäre Leistungen festlegen. Auf diese Abklärungen abgestützte und gleichzeitig durchgeführte Untersuchungen zur Früherkennung von Natur- und Zivilisationskatastrophen sollen es ermöglichen, mit Präventionsmassnahmen das Risiko zu vermindern und die Leistung von humanitärer Nothilfe weniger nötig oder überflüssig zu machen.

  • Untersuchungen über das Funktionieren einer Gesellschaft vor Eintreten der Notsituation und über die „Bruchstellen“, die zur Notsituation führten, sollen ermöglichen, dass humanitäre Hilfe neben der unmittelbaren Nothilfe die lokalen Selbsthilfe- und Abwehrmechanismen vermehrt unterstützt und rehabilitiert. Die Untersuchungsresultate sollen ein noch gezielteres Erfassen und Beurteilen der Ursachen erlauben, die zur Notsituation geführt haben.

  • Ein permanenter Dialog mit anderen Bereichen der schweizerischen Aussenpolitik, insbesondere der Friedenssicherung, der Entwicklungszusammenarbeit und der Flüchtlingspolitik soll gewährleisten, dass in Kenntnis der jeweiligen Zuständigkeit die Spezialisierung der humanitären Hilfe vorangetrieben wird. Er soll auch den Übergang von einem Bereich zum anderen klären, Probleme von gemeinsamem Interesse identifizieren und im Bedarfsfall unter Ausnutzung der Flexibilität der humanitären Hilfe das Finden von innovativen Lösungen ermöglichen.

  • Interne und externe Ausbildungskurse sollen den Korpsangehörigen und dem Personal der Abteilung Humanitäre Hilfe und SKH die notwendigen Fach- und Kulturkenntnisse vermitteln, sie in ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln und sie befähigen, sich in allen Situationen angemessen zu verhalten. Besondere Beachtung verdient dabei die Förderung der Managementfähigkeit. Das Personal wird auch dahingehend geschult, dass es in der Lage ist, sich ein Bild über die sozialen Verhältnisse vor Ort zu machen, „Gender“-spezifische Aspekte und Bedürfnisse zu erkennen und in die Planung und Umsetzung der humanitären Interventionen einzubeziehen.

  • Das Anforderungsprofil soll sicherstellen, dass nur Korpsangehörige zum Einsatz kommen, die den gestiegenen Ansprüchen genügen. Die Entsendung von Korpsangehörigen in Teams bietet Möglichkeiten zur Nachwuchsförderung.

  • Konsequentes Begleiten und Evaluieren der Projekte verbunden mit einer rigorosen Kontrolle über die Verwendung der Mittel sollen noch vermehrt sicherstellen, die beschränkten Mittel optimal zu nutzen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

  • Eine offene und aktive Information soll die Humanitäre Hilfe des Bundes für Bundesrat, Parlament und Schweizer Volk greifbar machen. Sie soll dazu beitragen, dass die Strategie der humanitären Hilfe von einer breiten Öffentlichkeit getragen wird, auch wenn einzelne Aktionen nicht im Trend der Tagesaktualität liegen.

39Diese Massnahmen sind in engem Kontakt und in wirksamer Koordination mit anderen schweizerischen und internationalen humanitären Organisationen zu erarbeiten, laufend zu verfeinern und schrittweise entsprechend den vorhandenen Kapazitäten zu verwirklichen.

8. Die Mittel

40Gemessen an den weltweiten Gesamtbedürfnissen nach humanitärer Hilfe und im Vergleich zu den Leistungen anderer Industriestaaten werden die Mittel des Bundes auch in den nächsten Jahren begrenzt bleiben. Die verfügbaren Mittel sind deshalb besonders wirksam einzusetzen. Dies soll mit der vorliegenden Strategie erreicht werden.

41Auszugehen ist dabei von der Annahme, dass der Bundesrat und dasParlament weiterhin bereit sind, den Bedürfnissen angepasstefinanzielle und personelle Mittel für die Humanitäre Hilfe des Bundes zur Verfügung zu stellen. Auszugehen ist zudem von der Annahme, dass von der gesamten öffentlichen Hilfe des Bundes im Ausland ein Anteil in der Grössenordnung von 20 Prozent für die Humanitäre Hilfe des Bundes bereitgestellt wird.

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Bibliografie

„Botschaft über die Weiterf’htung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft“ vom 20. Novembre 1996, Berne, Botschaft 96.092, Anhang I.

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Zitierempfehlung

Papierversionen:

„Dokument : „Die Strategie der humanitären Hilfe des Bundes für die zweite Hälfte der neunziger Jahre“ vom 3. Februar 1994 ; Stand Januar 1996“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 18 | 1999, 91-96.

Online-Version

„Dokument : „Die Strategie der humanitären Hilfe des Bundes für die zweite Hälfte der neunziger Jahre“ vom 3. Februar 1994 ; Stand Januar 1996“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 18 | 1999, Online erschienen am: 18 Juli 2012, abgerufen am 11 Mai 2025. URL: http://journals.openedition.org/sjep/643; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.643

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