- 1 Das Worldwatch Institute von Washington veröffentlicht jedes Jahr eine Bestandsaufnahme zur Umwelt (...)
11998 wurde die Erde von zahlreichen verheerenden Umweltkatastrophen heimgesucht : unkontrollierbare Waldbrände in Indonesien, zerstörerische Überschwemmungen in China, ein tödlicher Wirbelsturm in Zentralamerika1. Wie jedes Jahr versammelten sich die Saaten inNew York, um anlässlich der sechsten Session der Kommission für nachhaltige Entwicklung die Umsetzung der Agenda 21 zu analysieren. In der Schweiz hat der « Conseil du développement durable » (Rat für nachhaltige Entwicklung) seine Arbeiten aufgenommen. Der Bundesrat hat Leitlinien für die internationale Politik der Schweiz in Sachen nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die Nord-Süd-Kampagne für nachhaltige Entwicklung der Hilfswerke wurde 1998 fortgesetzt.
2Die Kommission für nachhaltige Entwicklung wurde im Anschluss an die Konferenz von Rio zur Überwachung und Förderung der Umsetzung von Agenda 21 eingesetzt. Seit 1993 tagt sie jedes Jahr, um die Umsetzung der Kapitel der Agenda 21 zu besprechen und Empfehlungen zu weiteren Arbeiten auf nationaler und internationaler Ebene zu formulieren. Die CSD fasst keine rechtlich bindenden Beschlüsse, hat aber mit ihren Arbeiten eine Reihe von bilateralen und multilateralen Initiativen ausgelöst und zu einer besseren Koordination der Folgetätigkeiten von Rio im UN-System beigetragen.
3Während zweier Wochen, vom 20. April bis zum 1. Mai 1998, tagte in New York zum sechsten Mal die Kommission für nachhaltige Entwicklung. Die Teilnehmer arbeiteten in verschiedenen Redaktionsausschüssen, welche Beschlussentwürfe aushandeln, die anschliessend vom Plenum angenommen werden. Die schweizerische Delegation unter der Leitung von Staatssekretär Franz Blankart, BAWI, bestand aus Vertretern seines Bundesamtes sowie des BUWAL, der DEZA und des BWA. Die NRO waren durch die Arbeitsgemeinschaft vertreten.
- 2 Die vollständige Zusammenfassung sowie die wichtigsten Beschlüsse der CSD-6 befinden sich am Site (...)
4Hauptpunkte der Tagung bildeten die Themen Industrie und nachhaltige Entwicklung, Definition einer Strategie für die Süsswasserbewirtschaftung sowie die Umsetzung eines Aktionsprogramms für die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern. Eine dritte Arbeitsgruppe setzte sich mit folgenden sektorübergreifenden Themen auseinander : Technologietransfer, Verstärkung der nationalen Kapazitäten („capacity-building”), Erziehung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung. Die drei letzten Sessionstage waren dem Ministersegment gewidmet2.
- 3 Die Konferenz unter der Schirmherrschaft der französischen Regierung brachte über 600 Teilnehmer z (...)
5Die Beschlüsse zum Thema Süsswasser enthalten vor allem Empfehlungen zum Technologietransfer, zu den Ressourcen und den Finanzierungsmechanismen, der Verbesserung der Erhebung von wissenschaftlichen Daten, zum Schutz der für die Wasserreserven wichtigen Ökosysteme und zur Verbesserung nationaler Kapazitäten für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Die Delegierten arbeiteten hauptsächlich an einem Programm für prioritäre Aktionen und an einer Ministererklärung, die anlässlich der Internationalen Konferenz von Paris über Wasser und nachhaltige Entwicklung vom 19. bis 21. April 1998 verabschiedet wurden3.
- 4 Zu bestellen bei Mountain Agenda, c/o Geographisches Institut der Universität Bern.
6Der Beitrag der Schweiz zum Thema Süsswasser erfolgte mit der Vorlage einer Veröffentlichung mit dem Titel „Mountains of the World – Water Towers for the 21st Century”4. Die Broschüre, die vom Geographischen Institut der Universität Bern mit der Unterstützung der DEZA verlegt wird, beschreibt die Bedeutung der Berggebiete für die Wasserversorgung ; sie enthält zwölf konkrete Fälle für die Beziehung zwischen einem Bergumfeld und dem daraus versorgten Flussbecken.
7Die Beziehung „Industrie und nachhaltige Entwicklung” bildet ein schwieriges Thema, das für Konfliktstoff zwischen den Industrie- und den Entwicklungsländern sorgt. Die Vertreter der Regierungen, der Industrie, Gewerkschaften und der NRO setzten sich insbesondere mit vier Punkten auseinander : Verantwortungsbewusstes Unternehmertum, Umwelt- und Sozialmanagementsysteme, Kooperation im Technologiebereich, Industrie und Frischwasser. Der verabschiedete Text spiegelt die verschiedenen Stellungnahmen wieder. Die Prioritäten der Schweiz äussern sich vor allem in den Bereichen Beachtung von Arbeits- und Umweltnormen, Abschluss freiwilliger Vereinbarungen mit der Wirtschaft, Unterstützung der KMU und Förderung der Forschung. Interessant ist, festzustellen, dass die CSD sich vermehrt sozialen Fragen öffnet.
8Die drei letzten Tage der CSD waren dem Ministersegment gewidmet. Regierungschefs und hohe Beamte trugen die Erklärungen ihrer Staaten vor. Die Länder des Südens betonten insbesondere die Schwierigkeit, die Umsetzung der Agenda 21 zu finanzieren sowie die Bedeutung eines Engagements der Industrieländer in diesem Bereich. Die meisten Erklärungen konzentrierten sich jedoch auf die Themen der Kommission. Die Erklärung der Schweiz wurde von Staatssekretär Franz Blankart vorgetragen. Franz Blankart betonte zunächst die Notwendigkeit einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen, unterstrich anschliessend die Verantwortung der Industrie im Umwelt- und Sozialbereich und freute sich über die aktive Rolle der Wirtschaft in der Kommission für nachhaltige Entwicklung. Ferner erinnerte er an die Wichtigkeit der Befolgung grundlegender Arbeitsnormen als Gewähr für die Qualität der Beschäftigung, der Umwelt und der Produktivität. An die Adresse der Entwicklungsländer bemerkte er, wer vorschlage, Umweltnormen in bestimmte internationale Übereinkommen aufzunehmen, dürfe nicht protektionistischer Absichten verdächtigt werden. Schliesslich ging Staatssekretär Blankart auf die wesentliche Rolle des Staates bei der Ausgestaltung einer angemessenen Sozial- und Umweltpolitik ein und führte das Beispiel der gegenwärtig in der Schweiz erarbeiteten Steuerreform an, wonach der Verbrauch nichterneuerbarer Ressourcen stärker als die Arbeit besteuert werden soll.
9Am 25. Februar 1998 setzte der Bundesrat den « Conseil du développement durable » ein, ein Konsultativgremium, das den Bundesrat und die Departemente in Fragen der nachhaltigen Entwicklung beraten soll. Aufgabe des Rates wird ausserdem sein, Vorschläge zu einer Neuausrichtung der Gesellschaft hin zur nachhaltigen Entwicklung zu formulieren. Ferner soll der Rat aus diesem Blickwinkel bestimmte Aspekte der Bundespolitik bewerten.
10Der « Conseil du développement durable » zählt dreizehn Mitglieder, die ihr Mandat in persönlicher Eigenschaft und unabhängig erfüllen. Mit dem Vorsitz wurde Anne Petitpierre, Rechtsprofessorin an der Universität Genf, betraut. Der Rat traf sich 1998 dreimal und legte die Arbeitsthemen für die kommenden Monate fest : Energiepolitik in der Schweiz, Definition von Indikatoren, Überlegungen über die Zweckmässigkeit einer institutionellen Reform, um die Entscheidungsmechanismen im Bereich nachhaltige Entwicklung zu verbessern.
- 5 Die Arbeitsgemeinschaft hat eine Internet-Seite eingerichtet, auf welcher die wichtigsten Wortmeld (...)
11Die Nord-Süd-Kampagne für nachhaltige Entwicklung war im Januar 1997 gestartet worden und setzte sich im Jahr 1998 fort. Schwerpunkt der Kampagne bildete die wichtige einwöchige Konferenz im Mai 1998 im Bundeshaus in Bern, anlässlich welcher über 800 Teilnehmer – rund hundert davon aus 40 Entwicklungsländern – sich mit der Nord-Süd-Thematik auseinandersetzten5.
- 6 Umwelt-Performance-Bericht, Schweiz, OECD, Paris 1998.
12Seit 1992 prüft die Organisation für Zusammenarbeit und wirtschaftliche Entwicklung (OECD) die Umweltperformance ihrer Mitgliedsländer. Erstmals wurde eine entsprechende Studie für die Schweiz vorgelegt. Es handelt sich nicht um einen Umwelt-Zustandsbericht, sondern um eine Prüfung der Wirksamkeit umweltpolitischer Massnahmen. Die OECD bestätigt die schweizerischen Erfolge vor allem in den Bereichen Luftreinhaltung und Gewässerschutz und lobt die gute Verkehrspolitik der Regierung. Allerdings stellt sie auch grosse Verluste an Naturräumen und einen entsprechend starken Artenschwund fest. Schliesslich wäre laut der OECD eine Erhöhung des relativ geringen Umweltbudgets in der Entwicklungszusammenarbeit angezeigt6.
13Beim globalen Umweltfonds handelt es sich um einen Finanzmechanismus zur Unterstützung von Umweltprojekten von weltweiter Bedeutung. Der GEF wurde 1990 geschaffen, 1994 umstrukturiert und seither zweimal aufgestockt (1994 und 1998). Die institutionelle Struktur des GEF beruht auf drei internationalen Organisationen (Weltbank, UNDP und UNEP). Die erste GEF-Vollversammlung fand im April 1998 in New Delhi statt. Die Schweiz misst dem GEF besondere Bedeutung bei und ist Mitglied des Exekutiv rates. Anlässlich der Sommersession von 1998 hat das Parlament einen neuen Rahmenkredit von 88,5 Millionen Franken für die Beteiligung der Schweiz an der zweiten Mittelerhöhung des GEF (1998-2000) und für den multilateralen Fonds des Montrealer Protokolls genehmigt.
- 7 Global Environment Facility (GEF) auf Englisch.
14Der Globale Umweltfonds (GEF)7 ist ein multilateraler Finanzierungsmechanismus, der Entwicklungsländern sowie mittel- und osteuropäischen Ländern nichtrückzahlbare Beiträge für Umweltprojekte von globaler Tragweite gewährt. Die Aktivitäten werden gemeinsam von drei internationalen Organisationen durchgeführt : Weltbank, Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP). Die Hauptaufgabe des GEF besteht darin, den Entwicklungsländern Mittel zur Finanzierung der Umsetzung der Konventionen über Klimaänderungen und über die Arten-vielfalt bereitzustellen sowie Projekte betreffend internationale Gewässer und die Ozonschicht zu unterstützen. Ausserdem erfasst der GEF andere direkt damit zusammenhängende Bereiche wie den Schutz der Wälder, die Rehabilitation geschädigter Ökosysteme oder die Verringerung der Einleitung von Schadstoffen und Abfällen in Gewässer.
15Der globale Umweltfonds (GEF) geht auf eine Initiative Frankreichs und Deutschlands im Jahr 1989 zurück. Diese beiden Staaten wollten je 140 Millionen amerikanische Dollar bereitstellen, unter der Bedingung, dass genügend andere Geberländer ebenfalls mitmachen würden. 1990 wurde beschlossen, die Pilotphase (1991-1993) zu starten. Die Schweiz leistete einen Beitrag von 40 Millionen Dollar an den Zentralfonds des GEF. Zusätzlich steuerte sie weitere 14 Millionen Dollar als Kofinanzierung zu ausgewählten Projekten bei. Dem GEF standen schliesslich insgesamt 800 Millionen Dollar für eine dreijährige Versuchsphase zur Verfügung.
16Nach dieser Frist wurde über die Restrukturierung des Fonds und über die Aufstockung für den Zeitraum 1994-1997 verhandelt (GEF-1). Dank der Restrukturierung konnten einige während der Pilotphase vorgebrachte Kritiken berücksichtigt werden. Schwerpunkte bildeten dabei die ausgeglichene Vertretung von Industrie- und Entwicklungsländern, die Überarbeitung des Abstimmungsmodus (siehe unten) sowie die verstärkte Transparenz in der Geschäftsführung. Ferner wurde der GEF als provisorischer Finanzierungsmechanismus der Konventionen über Klimaänderungen und über die Artenvielfalt eingesetzt. Die Verhandlungen über die Wiederauffüllung des Fonds spielten sich parallel dazu ab und ermöglichten eine Dotierung mit zwei Milliarden Dollar. Allerdings wurde die Marke von drei Milliarden Dollar, das erklärte Ziel zahlreicher europäischer Staaten, auch der Schweiz, nicht erreicht. Die Schweiz leistete einen Beitrag von 65 Millionen Schweizer Franken an die Wiederauffüllung des Fonds. Damit sichert sie sich einen eigenen Sitz im GEF-Rat. Im April 1998 zählte der GEF 164 Mitglieder.
17Für die zweite Wiederauffüllung (Zeitraum 1998-2002) wurde der GEF von den Geberländern mit einer Finanzierung von 2,75 Milliarden Dollar dotiert. Die Schweiz bestritt davon einen Anteil von 70 Millionen Franken (siehe unten). Die Mittel werden als nichtrückzahlbare Beiträge ausgerichtet und dienen vorrangig zur Finanzierung der Zusatzkosten, die entstehen, wenn ein existierendes Projekt durch eine globale ökologische Dimension ergänzt wird. Allerdings finanziert der GEF auch sogenannte unabhängige Projekte, die ohne seine Unterstützung nicht verwirklicht werden könnten. Die meisten „unabhängigen Projekte” weisen einen innovativen Aspekt auf, dessen wirtschaftlicher Wert sich schwer beziffern lässt. Die Ressourcen zur Projektfinanzierung werden oft mit Beiträgen von UmWeltorganisationen ergänzt. Grundsätzlich haben alle Staaten mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von unter 4000 Dollar Anspruch auf GEF-Unter-stützung. Um aber auch bescheidenere Initiativen zu fördern, hat der GEF ein Mikrofinanzierungsprogramm geschaffen, das vom UNDP verwaltet wird und Beiträge von höchstens 50’000 Dollar für lokale Aktionen ausrichtet, die hauptsächlich kleinen Nichtregierungsorganisationen zugute kommen.
- 8 Bei der STAP handelt es sich um den wissenschaftlichen und technischen Beratungsausschuss GEF, ein (...)
18Die Projektidentifikation, Projektvorbereitung und Projektdurchführung wird von drei existierenden internationalen Organisationen wahrgenommen : Weltbank (Mittelverwaltung, Betreuung der Investitionsprojekte), UNDP (zuständig für Projekte zum institutionellen Kapazitätsausbau, technische Zusammenarbeit und Ausbildung) und UNEP (Durchführung globaler Ausbildungs- und Informationsprojekte in den vier Schwerpunktbereichen des Fonds ; Leitung der STAP8).
- 9 Der Rat setzt sich aus Vertretern von 32 Mitgliedern zusammen : 16 vertreten die südlichen Länder, (...)
19Die Strategie- und Programmrichtlinien des GEF werden von einem Rat aus 32 Mitgliedern9 definiert, der zweimal jährlich tagt. Die Entscheidungsstruktur des Rates weist ein interessantes Merkmal auf. Das Entscheidungssystem wurde von den Entwicklungsländern in der Pilotphase im Anschluss an eine unabhängige Evaluation heftig kritisiert und bei der ersten Restrukturierung des GEF 1994 überarbeitet. Ratsentscheidungen werden auf Konsensbasis angestrebt. Ist ein Konsens nicht möglich, wird eine Entscheidung mittels einer doppelten gewichteten Mehrheit getroffen. Diese Mehrheit sind die Stimmen von 60% aller GEF-Mitgliedsstaaten sowie von genügend Beitragszahlern, um mindestens 60% aller Einlagen zu erreichen. Die Lösung der Entscheidungsstruktur des GEF stellt eine Neuheit im internationalen Rahmen dar und ist eine Mischung zwischen den Entscheidfindungsmechanismen der multilateralen Entwicklungsbanken, bei welchen die finanziellen Einlagen das Stimmrecht bestimmen, und den UNO-Organisationen, bei welchen das Prinzip „ein Land – eine Stimme” gilt.
20Die Vollversammlung aller Mitgliedsstaaten hat die Aufgabe, die allgemeine Politik des Fonds zu prüfen. Die Versammlung tagt alle drei Jahre. Die erste Tagung fand im April 1998 in New Delhi statt.
21Das Sekretariat schliesslich mit Sitz in Washington stellt die Umsetzung der Beschlüsse der Versammlung und des Rates sicher, koordiniert die Gestaltung von Aktionsprogrammen des GEF und überwacht deren Ausführung. Ferner kümmert es sich um die Umsetzung der vom Rat verabschiedeten operativen Politiken.
22Die erste Vollversammlung des globalen Umweltfonds fand vom 1. bis zum 3. April 1998 in New Delhi (Indien) statt und führte über 900 Personen zusammen : Vertreter der offiziellen Delegationen der 164 Mitgliedsstaaten, internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen sowie ein Panel von Wissenschaftlern und Journalisten. In den beiden Tagen vor der Eröffnung der Versammlung traf sich der Exekutivrat zu einer der zweijährigen Sitzungen. Aus diesem Anlass genehmigte der Rat den Haushalt für das Jahr 1999, äusserte jedoch Besorgnis wegen des Ausgabenanstiegs und der allgemeinen Kosten der Projektdurchführung. Der Rat forderte Massnahmen zur Verringerung der Verwaltungskosten.
- 10 Bilan global du fonctionnement du FEM, Etude des enseignements des projets du FEM, Examen de l’éta (...)
- 11 Study of the GEF’s Overall Performance (auf Englisch).
- 12 Die Zusammenfassungen der verschiedenen Sitzungen können auf Internet eingesehen werden : http://w (...)
23Diese Versammlung bildete die erste Gelegenheit für alle GEF-Mitglieder, Ansichten zur Politik und zu den Aktivitäten des Fonds auszutauschen. Der Versammlung wurden vier Berichte10 vorgelegt. Der mit grösster Spannung erwartete Bericht, Study of dheGEF’s Overall Performance11, führte zu ausführlichen Diskussionen. Der Bericht erwähnt insbesondere das Unvermögen des GEF, Umweltanliegen in die regelmässigen Arbeiten der wichtigsten Umsetzungsorganisationen (WB, UNEP, UNDP) zu integrieren. Ferner betont er den Verbesserungsbedarf, was die Transparenz des GEF gegenüber den NRO und dem Privatsektor anbelangt. Als Reaktion auf die hauptsächlichen Kritikpunkte wurden Empfehlungen vorgelegt, die das GEF-Sekretariat befolgen soll. Ferner fanden am Rande der Plenarsitzungen eine Reihe von Paneldiskussionen, Workshops und Seminare statt12.
24Zum Abschluss der ersten GEF-Versammlung verabschiedeten die 164 Mitgliedsstaaten die „Erklärung von New Delhi”, welche die Rolle des GEF als multilateraler Finanzierungsmechanismus zum Schutz der globalen Umwelt bestätigt und seine Bedeutung bei der Verwirklichung der Ziele der Umweltabkommen und -protokolle unterstreicht (Konventionen über die Artenvielfalt und die Klimaänderungen, Protokolle von Kyoto und Montreal usw.). Ferner wird in der Erklärung die zweite Wiederauffüllung der GEF-Ressourcen um 2,75 Milliarden Dollar begrüsst. Schliesslich zitiert der Text 12 Massnahmen, die dem GEF erlauben sollten, seine zahlreichen Aufgaben wirksamer zu erfüllen.
- 13 Philippe Roch, BUWAL-Direktor, vertritt die Schweiz im GEF-Exekutivrat.
25Die Schweiz hat sich seit der Schaffung des GEF aktiv an seiner Errichtung, Restrukturierung und Finanzierung beteiligt. Die Höhe ihrer Finanzbeiträge berechtigt sie zu einem Sitz im Rat13. Dank dieser Position kann sie die GEF-Politik direkt beeinflussen.
26Der schweizerische Standpunkt wurde von Philippe Roch vertreten. Der Direktor des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft erinnerte zunächst an den Wunsch der Schweiz, den GEF als ständigen Finanzierungsmechanismus der Klimaänderung- und Artenvielfaltkonventionen sowie der verschiedenen Umweltprotokolle einzusetzen (Kyoto, Montreal usw.). Ausserdem unterstrich er die Rolle des GEF bei der besseren Berücksichtigung umweltpolitischer Anliegen in den Ausführungsagenturen (WB, UNDP und UNEP). Schliesslich plädierte er für die Entwicklung von Indikatoren und Arbeitsmethoden für eine regelmässige Analyse und Evaluation, um die Effizienz und Flexibilität des GEF zu steigern.
27Die Schweiz misst der Umsetzung des Berichts Study of the GEF’s Overall Performance besondere Bedeutung bei und hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe DEZA-BUWAL, das sogenannte « Réseau d’appui », geschaffen, das konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen des Berichts formulieren soll. Das « Réseau d’appui » äussert sich auch zu vom GEF unterstützten Projekten (technische Kommentare).
28Die NRO hatten den GEF seit seiner Schaffung häufig kritisiert. Sie erkennen ihm zwar ein bedeutendes finanzielles und operatives Potential zu, beanstanden jedoch, dass die Ergebnisse auf sich warten lassen. Ihre Hauptkritikpunkte betreffen die institutionelle Schwerfälligkeit des GEF, die mangelnde Transparenz und die Notwendigkeit, ein effizientes Auswertungs- und Monitoringsystem zum Einsatz der Fondsressourcen einzuführen. Daneben bemängeln sie das Fehlen von Fortschritten bei den Bemühungen, Umweltziele in die verschiedenen Umsetzungsorganisationen des GEF einzubinden. Schliesslich wünschen die NRO einen verstärkten Einbezug in den verschiedenen Projektstufen, von der Identifikation bis zur Verwirklichung. Die NRO wiederholten ihre Kritiken anlässlich der ersten GEF-Versammlung.
29Dessen ungeachtet sind heute über 200 NRO beim Fonds akkreditiert. Der Fonds arbeitet mit den NRO zusammen und beauftragt sie mit der Ausführung bestimmter Projektteile. Sehr oft spielen sie in der Projektidentifikation und -Vorbereitung eine Schlüsselrolle. Neben der operativen Arbeit erweisen sich die NRO auch in politischer Hinsicht als wesentliche Partner. So beteiligten sie sich insbesondere am Überlegungsprozess im Vorfeld der GEF-Restrukturierung. Daneben werden vor jeder Ratssitzung Konsultationen mit den NRO geführt.
- 14 Arbeitsgemeinschaft, Stellungnahme zur Entwicklungspolitik 1997.
30Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke14 hat mehrmals Position bezogen, um eine umfassende Auswertung der Fondsaktivitäten sowie Informationen zu den Ergebnissen der finanzierten Projekte zu verlangen. Ferner verlangt sie nachdrücklich eine Veröffentlichung dieser Studien.
- 15 A. Steiner, S. W. Burgiel, S. Cohen, TheGlobal Environment Facility – From Rio to New Dehli : A gu (...)
31Die IUCN ihrerseits brachte eine interessante Broschüre15 an die Adresse der NRO heraus, eine Art „Leitfaden”, der das Interesse und das Engagement der NRO für den GEF in den Bereichen allgemeine Politik, Evaluation und Monitoring sowie bei der Projektumsetzung fördern soll.
32Im Rahmen der 700-JahrFeier der Eidgenossenschaft (1991) bewilligte das Parlament einen Rahmenkredit in Höhe von 300 Millionen Franken für die Finanzierung von Umweltprogrammen und -projekten in Entwicklungsländern. 120 Millionen Franken wurden multilateralen Fonds gewährt (Ozonfonds, der auf das Montrealer Protokoll zurückgeht, und globaler Umweltfonds GEF) ; 180 Millionen Franken wurden zur Umsetzung bilateraler Massnahmen in Entwicklungsländern vorgesehen.
- 16 „ Botschaft über einen Rahmenkredit zur Finanzierung von Programmen und Projekten in Entwicklungslä (...)
33Im Anschluss an den Rahmenkredit von 1991 ersuchte der Bundesrat das Parlament in einer Botschaft16 betreffend den globalen Umweltfonds, erneut einen Betrag von 90 Millionen Franken zur Fortsetzung des schweizerischen Engagements während des Zeitraums 1998 bis 2002 zu gewähren. Am 10. Juni 1998 genehmigte das Parlament einen Kredit von 88,5 Millionen Franken.
34Im Anschluss an verschiedene Skandale im Zusammenhang mit Exporten gefährlicher Abfälle in Entwicklungsländer hat die Völkergemeinschaft die Notwendigkeit anerkannt, Massnahmen zur Regelung der Frage zu ergreifen. Unter der Ägide des UNEP wurde in den 80er Jahren ein Rechtsinstrument von weltweiter Tragweite über die ökologisch rationelle Bewirtschaftung, die grenzüberschreitende Verbringung und die Entsorgung gefährlicher Abfälle entwickelt. Das im Jahr 1989 verabschiedete Basler Übereinkommen zählt 117 Mitgliedsstaaten, die seither vier Tagungen zur Umsetzung der Konvention organisiert haben. Die Schweiz hat sich an der Entwicklung der Konvention aktiv beteiligt ; das Sekretariat ist im übrigen in Genf angesiedelt.
35Weltweit werden jedes Jahr über 400 Millionen Tonnen gefährlicher Abfälle produziert. Rund 10% davon werden über die Grenzen transportiert. Lagerung, ätzende Säuren, organische Chemikalien, Giftmetalle und übrige Abfälle bedeuten eine akute und auch langfristige Gefahr für Gesundheit und Umwelt (Grundwasserverseuchung, Filtration, Verschmutzung). Aus wirtschaftlichen Gründen wurden diese Abfälle in grossen Mengen aus den Industrieländern in die Entwicklungsländer und in osteuropäische Staaten transportiert, wo sie billiger entsorgt werden konnten. Allerdings fehlte diesen Ländern das Know-how bzw. die Kapazitäten, um eine ökologische Bewirtschaftung zu gewährleisten. So ist der grenzüberschreitende Verkehr mit gefährlichen Abfällen zu einem Problem weltweiten Ausmasses geworden, auf welches das Basler Übereinkommen zu reagieren versucht.
36Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung wurde 1989 in Basel angenommen und trat 1992 in Kraft. Es wurde unter der Ägide des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) entwickelt und zählt 117 Mitgliedsstaaten sowie die Europäische Gemeinschaft. Es ist zu bemerken, dass die Vereinigten Staaten als einziges westliches Land das Übereinkommen nicht ratifiziert haben17.
37Das Basler Übereinkommen verfolgt das allgemeine Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt gegen schädliche Auswirkungen, die sich aus der Erzeugung, dem grenzüberschreitenden Verkehr und der Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle ergeben könnten, zu schützen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, sind verschiedene Massnahmen zu ergreifen :
-
Reduzierung der grenzüberschreitenden Verbringung von im Übereinkommen erfassten gefährlichen Abfällen, um sie auf ein Minimum zu senken, das eine ökologisch rationelle Bewirtschaftung erlaubt ;
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Entsorgung gefährlicher und sonstiger Abfälle möglichst nahe beim Erzeugungsort ;
-
Reduzierung der Produktion gefährlicher Abfälle ;
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strikte Kontrolle des Abfalltransportes, Vorbeugung des illegalen Verkehrs ;
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Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle in Länder, wo ein angemessener Rechtsrahmen und technische Kapazitäten für die ökologisch rationelle Bewirtschaftung und Entsorgung fehlen ;
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Unterstützung der Entwicklungsländer und der Transitionsländer bei der Einführung einer ökologischen Bewirtschaftung der eigenen Abfälle.
3845 Abfallkategorien sind betroffen : Abfälle von pharmazeutischen und phytosanitären Produkten, Lösemittel, Chlorprodukte, Salzbadrückstände, Mineralöle, Polymere, Giftmetalle, Leime und Weichmacher, Abfälle mit Blausäure, Asbest usw. Es ist zu bemerken, dass radioaktive Abfälle nicht in den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens fallen, sondern anderen internationalen Instrumenten wie z.B. der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) unterstehen.
39In den Verhandlungen des Übereinkommens zeigte sich, dass es für eine Partei zu leicht wäre, durch Austauschgeschäfte mit einem Nicht-Mitglied von ihren Verpflichtungen abzuweichen. Ein Grundprinzip des Übereinkommens besteht daher im Verbot für Mitgliedsstaaten, gefährliche Abfälle eines Nicht-Mitglieds zu exportieren oder zu importieren.
40Die Vertragsparteienkonferenz umfasst die Staaten, welche die Konvention ratifiziert haben ; sie stellt das Verwaltungsorgan der Konvention dar. Die Hauptaufgabe der Vertragsparteienkonferenz besteht darin, die Anwendung des Übereinkommens laufend zu prüfen und auszuwerten. Die Konferenz kann Unterorgane schaffen, sofern sie diese zur Umsetzung für notwendig hält. Alle übrigen Organe oder Gremien mit Kompetenzen im Bereich der gefährlichen Abfälle (Industrievereinigungen, NRO, IO) können als Beobachter an der Konferenz teilnehmen.
41Bislang hat die Vertragsparteienkonferenz viermal getagt (1992, 1994, 1995 und 1998). Die erste Konferenz forderte ein Exportverbot gefährlicher Abfälle aus Industrieländern in Entwicklungsländer. Gleichzeitig verpflichteten sich die Entwicklungsländer, die Importe illegaler und unerwünschter Abfälle zu untersagen. Die zweite Konferenz erkannte den immer stärkeren Wunsch der Völkergemeinschaft, den grenzüberschreitenden Verkehr gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung insbesondere in Entwicklungsländern zu verbieten, und verhängte ein sofortiges Verbot aller Transporte von zur definitiven Entsorgung bestimmten gefährlichen Abfällen aus OECD-Ländern in Nicht-OECD-Länder. Transporte von Abfällen dagegen, die zum Recycling oder zur Wiederaufbereitung bestimmt sind, wurden bis zum 31. Dezember 1997 schrittweise abgeschafft und nach diesem Termin verboten. Bei der dritten Vertragsparteienkonferenz wurde der Übereinkommenstext abgeändert, um die Beschlüsse der COP-2 zu berücksichtigen. Ausserdem forderte die Konferenz die technische Arbeitsgruppe auf, ihre Arbeit zur Beschreibung der vom Übereinkommen erfassten gefährlichen Abfälle fortzusetzen und zuhanden der Staaten technische Richtlinien zum grenzüberschreitenden Verkehr zu entwickeln.
42Die 4. Vertragsparteienkonferenz tagte vom 23. bis zum 27. Februar 1998 in Kuching (Malaysia) im Beisein der Vertreter von 94 der 117 Konventionsparteien. Die schweizerische Delegation wurde von Beat Nobs, Chef der Abteilung Internationales des BUWAL, geleitet.
43Die Tagesordnung der COP-4 umfasste zahlreiche Punkte, darunter die Finanzierung des Sekretariats, die Errichtung eines Informationsaustauschsystems über Abfälle und die Schaffung regionaler Ausbildungs- und Technologietransfer-Zentren. Als wichtig gelten die Beschlüsse zur Erstellung von Listen mit gefährlichen Abfällen sowie die Änderung von Anhang VII (Liste der Länder, welche gefährliche Abfälle exportieren). Zum ersten Punkt hat die Konferenz solche Listen verabschiedet, um in den Unterzeichnerstaaten die rechtlichen Aspekte des Ausfuhrverbots von Sondermüll zu garantieren. Dagegen wurde der Antrag Israels, Monacos und Sloweniens, von der Liste der Exportstaaten gestrichen zu werden, abgelehnt. Anlässlich des Ministerteils betonten zahlreiche Redner die Notwendigkeit der technischen Unterstützung bei der Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle.
44Die Schweiz hat sich an der Ausarbeitung und am Abschluss des Basler Übereinkommens aktiv beteiligt. Seit Jahren unterstützt sie zudem das in Genf angesiedelte Sekretariat des Basler Übereinkommens. Das Basler Übereinkommen widerspiegelt die schweizerische Abfallpolitik, die jeglichen Export verbietet. Die Schweiz äusserte sich positiv zu den Ergebnissen der COP-4, die dem von ihr vertretenen Standpunkten entsprechen. Anlässlich der Konferenz von Kuching bot die Schweiz an, die 5. Vertragsparteienkonferenz im Dezember 1999 – zum 10. Jahrestag der Konvention – auszurichten. Diese Konferenz wird sich vor allem mit einem Protokoll zu Haftungsfragen und Kompensationen für durch den Handel mit gefährlichen Abfällen verursachten Schäden befassen.
45Sechs Jahre nach der Konferenz von Rio und der Erarbeitung der Konvention über die Biodiversität bleibt die Vielfalt der Gene, Arten und Ökosysteme der Welt nach wie vor bedroht. Die immer intensivere Nutzung von Naturräumen durch die Industrie, die Land- und Weidewirtschaft vernichtet tagtäglich weitere Arten, die Verschmutzung bedroht geschwächte Ökosysteme, Wälder verbrennen, und die Wüstenbildung setzt sich fort. Zwar hat das Bewusstsein um den inhärenten und ökonomischen Wert der biologischen Ressourcen zugenommen (wobei sich das nur schwer genau messen lässt), aber es fehlt an Mitteln. Die Länder des Südens kämpfen mit einer Reihe dringender Probleme und können der Erhaltung und der mittel- und langfristigen Prävention nur begrenzte Mittel widmen. Wie einige internationale Foren feststellten, ist ausserdem der „Geist von Rio” etwas in den Hintergrund getreten. Die Interessensunterschiede der verschiedenen Akteure, Ländergruppen, privaten oder nichtstaatlichen Organisationen bremsen die Dynamik, die in Rio mit der Konvention in Gang gesetzt wurde, und erschweren die konkrete Umsetzung.
46Angesichts der Bedeutung der Unternehmen, die auf dem Gebiet der lebenden Materie arbeiten, und der Umwelt-NRO spielen die Vereinigten Staaten in diesem Bereich eine Schlüsselrolle. Sie haben jedoch die Konvention noch nicht ratifiziert. Mit 172 Mitgliedern besitzt die Konvention einen fast universellen Charakter. Um so unverständlicher erscheint das Abseitsstehen dieses Landes, das zu den Initiatoren des Übereinkommens zählte – zumal die Regierung die Konvention unterzeichnet und der Präsident sich entschieden dafür eingesetzt hat. Zudem tragen die Vereinigten Staaten zur Finanzierung des GEF (Global Environment Facility) bei, sie befolgen weitgehend die Erfordernisse der Konvention, und die amerikanischen Vertreter arbeiten als Beobachter aktiv in internationalen Foren im Zusammenhang mit der Konvention mit. In der innenpolitischen US-Agenda spielt das Thema jedoch offenbar eine Nebenrolle. Das Haupthindernis ist der wirtschaftlich motivierte Widerstand der republikanischen Partei und verschiedener Industrielobbies. Selbst wenn die Vereinigten Staaten auch andere Möglichkeiten besitzen, um sich Gehör zu verschaffen, haben sie eine konkrete Gelegenheit verspielt, um Entscheidungen der Parteien zu beeinflussen (z.B. zur biologischen Sicherheit, Klauseln zur Teilung der Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen).
47Die Konvention über die biologische Vielfalt bildet das ehrgeizigste internationale Rechtsinstrument auf dem Gebiet der Erhaltung der Biodiversität sowie der Nutzung und Teilung möglicher Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen. Diese drei Ziele und die entsprechenden Mittel wurden im Konventionstext allgemein formuliert. Es ist Aufgabe der Vertragsparteienkonferenz (COP) und der Mitgliedsstaaten, die Bestimmungen auszulegen und zu konkretisieren.
48Die COP-1 (Nassau, Bahamas, 28. November bis 9. Dezember 1994) legte im wesentlichen ein Arbeitsprogramm fest, schuf einen Informationsaustauschmechanismus und gründete ein Beratungsorgan für wissenschaftliche und technische Fragen (SBSTTA). Die COP-2 (Jakarta, Indonesien, 6. bis 17. November 1995) legte den Standort des Konventionssekretariats fest, wobei Montreal sich durchsetzte und Genf das Nachsehen hatte. Ferner beschloss die Konferenz, den GEF als provisorischen Finanzierungsmechanismus der Konvention beizubehalten, und leitete die Arbeiten zu einem Zusatzprotokoll über die biologische Sicherheit ein (Risiken der Gentechnik, JSDW 1997, S. 57-58). Die COP-3 (Buenos Aires, 4. bis 15. November 1996) befasste sich mit der Auswertung des Informationsaustauschmechanismus, beschloss die Fortführung des GEF als vorläufigen Finanzierungsmechanismus und setzte sich mit den Arbeiten zur Biodiversität in der Landwirtschaft, zum Wissen der eingeborenen und ortsansässigen Völker und zu den geistigen Eigentumsrechten auseinander.
49Die vierte Vertragsparteienkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt tagte vom 4. bis zum 15. Mai 1998 in Bratislava in der Slowakei. Dabei wurden hauptsächlich folgende Themen behandelt : 1) Ökosysteme, besonders die aquatische Biodiversität der Binnengewässer ; 2) Politiken zur Förderung der Biodiversität, einschliesslich der Rolle der traditionellen Kenntnisse, Teilung der Gewinne und Sensibilisierung der Öffentlichkeit ; 3) institutionelle Fragen : Beziehungen zu anderen internationalen Übereinkommen und Programmen, Fortschritte der verschiedenen Staaten bei der Umsetzung nationaler Pläne.
50Daneben setzten sich die Konferenzteilnehmer eingehend mit den Verbindungen zwischen Artenvielfaltübereinkommen und Mechanismen und Institutionen im Bereich der geistigen Eigentumsrechte auseinander. Die Themen Handel, geistiges Eigentum, einheimisches Wissen und Erhaltung der Artenvielfalt sind eng miteinander verknüpft und erfordern daher eine vertiefte Diskussion. Die Welthandelsorganisation, die Weltorganisation für geistiges Eigentum, die Organe der Konvention über die biologische Vielfalt und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen anerkennen zwar das Problem und führen intensive Diskussionen, haben aber bislang kein gemeinsames Organ eingesetzt. Eine Diskussion anlässlich des unter der Schirmherrschaft der IUCN stehenden globalen Forums zur Artenvielfalt (einer Parallelveranstaltung zur COP-4 in Bratislava, die vom 1. bis zum 3. Mai tagte), welches regelmässig die NRO und die nationalen Vertreter zusammenführt, befand, dass eine ständige Konferenz zu diesem Thema geschaffen werden müsse.
51Der Vorschlag ist im Rahmen der Kontroverse zu verstehen, die der Antrag des UNEP-Exekutivdirektors ausgelöst hat, der für seine Organisation eine wichtigere Rolle in der Koordinierung der verschiedenen mit der Konvention von Rio verbundenen Sekretariate und den internationalen Organisationen wünschte. Dieser Antrag, der in einem Bericht der Vereinten Nationen enthalten ist, zielt auf einen stärkeren Einfluss des UNEP auf die Prioritäten und Programme des GEF ab. Besonders heftig reagierten der GEF-Direktor El-Ashry, der den Antrag kategorisch ablehnte, und verschiedene nationale Delegationen, die das UNEP wegen der Existenz der Rio-Konvention für überflüssig halten.
52Als Reaktion auf eine Reihe von Forderungen wurde im übrigen eine Arbeitsgruppe zu einheimischen Völkern mit Beteiligung der Staaten und Vertreter bestimmter einheimischer Gruppen gebildet. Im Anschluss an mehrere Treffen konzentrierten sich die Arbeiten der Gruppe auf die Frage des Schutzes einheimischer Kenntnisse und hauptsächlich auf die konkreten Anwendungsmassnahmen des berühmten Artikels 8j der Konvention, welcher die Vertragsparteien verpflichtet, die Kenntnisse und Gebräuche eingeborener und ortsansässiger Gemeinschaften mit traditionellen Lebensformen zu achten und zu erhalten, deren Träger zu konsultieren und die gerechte Teilung der aus der Nutzung der biologischen Ressourcen entstehenden Vorteile zu fördern. Die Beteiligung einheimischer Vertreter in der Arbeitsgruppe stiess bei bestimmten Staaten auf Ablehnung, vor allem bei Brasilien, das eine genaue Befolgung der UNO-Regeln einforderte, welche einzig die Staaten als Vertreter zulassen. Als Kritik gegen diese als Zensurversuch empfundene Haltung erschienen die autochthonen Vertreter in einem spektakulären Auftritt mit Klebeband auf den Lippen zur nächsten Sitzung.
53Ein weiteres strittiges Thema bildete die Forderung der NRO, eine Diskussion zur von der NRO RAFI (Rural Advancement Foundation International) als „Terminator Technology” (Anspielung auf den brutalen Science-Fiction-Film) bezeichnete Technologie. Im wesentlichen geht es um ein Patent einer Tochtergesellschaft der US-Firma Monsanto auf einer Sterilisierungstechnik für die nächsten Saatgutgenerationen : Der Samen wird nicht mehr keimfähig, eine Wiederaussaat ist unmöglich. Damit soll das sogenannte „Landwirteprivileg”, d.h. die Möglichkeit der Bauern, bei Produzentenunternehmen erworbenes Saatgut für persönliche Zwecke wiederzuverwenden, umgangen werden. Die Konsequenzen dieser Technologie – die Abhängigkeit der Landwirte und die Profite, die aus dieser Technologie erwachsen – sind enorm. Anlässlich eines Ad-hoc-Workshops trat die Polemik zwischen den Vertretern des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums, das bei mehreren Delegationen Rückhalt fand, und den NRO klar zutage. In der abschliessenden Resolution wird das wissenschaftliche Organ der Konvention (SBSTTA) aufgefordert, die Konsequenzen der Technologie zu untersuchen.
54Die nächste Vertragsparteienkonferenz wird im Jahr 2000 in Nairobi stattfinden und sich mit Ökosystemen in Dürre- und Halbdürrezonen, mit der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen der Biodiversität und dem Zugang zu diesen Ressourcen befassen. Nähere Informationen zur Agenda der internationalen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Konvention sind am entsprechenden Site verfügbar.
55Die schweizerische Delegation hat zum zweiten Mal den Vizevorsitz der Konferenz geführt. In dieser Eigenschaft leitete Stefan Schwager vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft die meisten Plenarsitzungen.
- 18 OECD, Umwelt-Performance-Bericht, Schweiz, OECD, Paris 1998.
56Die Konferenz gab unserem Land die Gelegenheit, den Nationalen Bericht der Schweiz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vorzustellen. Wie bereits 80 weitere Länder erfüllte sie damit eine Verpflichtung, die sich aus ihrer Zugehörigkeit zur internationalen Konvention ergibt (Art. 26). Der von privaten Konsulenten erstellte Bericht wurde den Delegierten in Bratislava an einem Stand und einer Ausstellung, die einen Überblick über die Fortschritte der Schweiz in der Erhaltung der Artenvielfalt bot, vorgestellt. Gemäss einer gründlichen Prüfung der schweizerischen Umweltpolitik durch die OECD18 sind vor allem in den Bereichen Luftreinhaltung, Gewässerschutz und im Verkehrssektor bemerkenswerte Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings stellt derselbe Bericht grosse Verluste an Naturräumen durch Überbauung und intensive Landwirtschaft und einen entsprechend starken Artenschwund fest. Vorschläge für konkrete Massnahmen ergänzen den Bericht.