Navigation – Sitemap

HauptseiteBänder18Jahresübersicht6. Kultur und Wissenschaft

Jahresübersicht

6. Kultur und Wissenschaft

Catherine Schümperli Younossian und Thierry A. Freyvogel
p. 201-203

Volltext

6.1. Regelung des Kunsthandels in der Schweiz

1Anfang der 90er Jahre geriet die Schweiz unter Druck und sah sich Vorwürfen ausgesetzt, eine Drehscheibe für den illegalen Handel mit ausländischen Kulturgütern zu sein. Der Bundesrat anerkennt angesichts der Feststellung, dass die Schweiz im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern nicht über Leitlinien zur Kontrolle des unerlaubten Handels verfügt, einen Regelungsbedarf.

2Auf internationaler Ebene befassen sich zwei Übereinkommen mit der Problematik : die UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut sowie die Unidroit-Konvention vom 24. Juni 1995 über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter. Die Schweiz hat zwar keines dieser Vertragswerke ratifiziert, aber die Unidroit-Konvention im Juni 1996 unterzeichnet. Zum gleichen Zeitpunkt setzte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe ein und beauftragte sie, bestimmte durch die beiden Konventionen aufgeworfene rechtliche Fragen zu klären.

  • 1  Bundesamt für Kultur, „Internationaler Kulturgütertransfer“, Bericht der Arbeitsgruppe, Bern, Sept (...)

3Die interdepartementale Arbeitsgruppe verfasste den Bericht mit dem Titel „Internationaler Kulturgütertransfer”1, an welchem namhafte Rechtsexperten mitwirkten. Der im August 1998 publizierte Bericht enthält eine erschöpfende Darstellung der verschiedenen relevanten Rechtsinstrumente zur Regelung des Kulturgüterhandels (Unidroit-Konvention, UNESCO-Konvention sowie eine Verordnung und eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft). In den Schlussfolgerungen des Berichts wird unterstrichen, dass „die Probleme im internationalen Kulturgüterverkehr mit Unidroit wirksam angegangen werden können. Eine Ratifikation von UNESCO rechtfertigt sich insbesondere deshalb, weil damit ein multilateraler Rahmen für eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet des internationalen Kulturgüterschutzes geschaffen wird.” Ferner wird betont, dass weder verfassungs- noch privatrechtliche Schranken einer Ratifikation der beiden Konventionen entgegenstehen. Die Arbeitsgruppe befürwortet die Option der Ratifikation der beiden Konventionen und der Erarbeitung eines schweizerischen Anwendungsgesetzes.

  • JSDW 1997 : „Analysen und Stellungnahmen”, Catherine Schümperli Younossian, „Handel und Verkehr mit Kulturgütern : Stand der Regelung in der Schweiz”, S. 277-288. Der Artikel behandelt die beiden Konventionen und enthalt eine Chronologie der verschiedenen Etappen der Diskussion in der Schweiz.

4Der Bundesrat schloss sich den Empfehlungen der Sachverständigengruppe jedoch nicht an, da er das Departement des Innern mit den Vorbereitungsarbeiten für die Botschaft zur Ratifikation der UNESCO-Konvention 1970, die auch die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen auf nationaler Ebene beinhalten wird, beauftragte. Eine Entscheidung zur Unidroit-Konvention hält der Bundes rat zwar für verfrüht, aber er hat das EDI beauftragt, „die internationale Entwicklung zu beobachten und dem Bundesrat zu gegebener Zeit entsprechende Vorschlage zu unterbreiten”.

6.2. Forschungpartnerschaften mit Entwicklungsländern

  • 2  Siehe dazu den Bericht von Maselli, D. und Sottas, B. (eds.), Research Partnerships for Common Con (...)
  • 3 Stratégie suisse pour l’encouragement de la recherchedans les pays en développement, 1993, 2ème édi (...)

5Die Schweizerische Kommission für Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern (KFPE) führte im März 1996 in Bern die mehrtägige „International Conference on Scientific Research Partnership for Sustainable Development – North-South and South-South Dimensions” durch, dies im Auftrag der „European Association of Development Research and Training Institutes (EADI)”2. Zur Diskussion stand die Schweizerische Strategie zur Förderung der Forschung in Entwicklungsländern, welche in den Jahren 1990-1993 von einer interdisziplinär zusammengesetzten Gruppe der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften (SANW) erarbeitet worden war3. Die Konferenz der schweizerischen wissenschaftlichen Akademien (CASS) gründete 1994 die KFPE und beauftragte diese mit der Umsetzung der Strategie.

  • 4  Der Leitfaden ist beim Sekretariat der KFPE in deutscher, französischer und englischer Sprache erh (...)

6Die Organisatoren der Berner Forschungs-Konferenz vom März 1996 sehen in der Idee von Forschungspartnerschaften einen guten Weg zur Förderung der Forschung in den Entwicklungsländern. Diese Zusammenarbeit sollte sich womöglich an einem – von Teilnehmenden der Konferenz geforderten – Verhaltenskodex orientieren. Nach zweijähriger Arbeit stellte die KFPE 1998 den „Leitfaden für Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern – 11 Prinzipien” vor4. Der Leitfaden wird im Inland und im Ausland in Kreisen der Wissenschaft, der Politik und Wirtschaft und auch in weiteren interessierten Kreisen einer breiteren Öffentlichkeit weit gestreut. An der Medienpräsentation haben Vertreter der Gruppe für Wissenschaft und Forschung (GWF), der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) mitgewirkt. Im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaft betreffend die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 soll die Bedeutung und Dringlichkeit der Förderung der Forschung in Entwicklungs- und Transitionsländern unterstrichen werden.

7In der Schweiz ist im Verlaufe der letzten zehn Jahre die Bedeutung für die Förderung der Forschung in Entwicklungsländern stetig gewachsen. So werden z.B. die im Leitfaden umrissenen 11 Prinzipien am Centre suisse de recherches scientifiques en Côte d’Ivoire wie auch am Ifakara Health Research and Development Centre in Tansania mit Erfolg angewandt. Dies gilt auch fur die Mehrzahl der Projekte des Moduls 7 Entwicklung und Umwelt des Schwerpunktprogramms Umwelt, welche finanziell von SNF und DEZA gemeinsam mitgetragen werden. Beide Institutionen wollen auch in Zukunft gemeinsam entwicklungsorientierte Forschung fördern. Die Eidgenössische Kommission für ausländische Studierende will sich in Zukunft bei der Vergabe ihrer Stipendien an Studierende aus Entwicklungsländern an der langfristigen Ausrichtung der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit orientieren.

  • 5  Die Jahresberichte sind auf der Homepage http://www.kfpe.unibe.ch einzusehen.

8Die KFPE hat zusammen mit anderen Institutionen den Ansatz der schweizerischen Forschungspartnerschaft mit Entwicklungs- und Transitionsländern entwickelt und vorangetrieben5. Es steht jedoch noch viel Arbeit an, denn die Einsicht über den vielseitigen Nutzen von solchen Forschungspartnerschaften für Lehre und Forschung in der Schweiz hat sich in der Politik und Wirtschaft, ja selbst in der Wissenschaft erst ansatzweise durchgesetzt. Aus dieser Erkenntnis heraus hat die CASS beschlossen, die KFPE zu einer permanenten Kommission aufzuwerten. Neue Statuten für die KFPE sind in Ausarbeitung.

Seitenanfang

Bibliografie

Quellen

Bundesamt für Kultur, Bericht der Arbeitsgruppe, „Internationaler Kulturgütertransfer”, BAK, Bern, September 1998.

Le Temps, 27. August 1998 : „Unidroit s’efface, le marché de l’art respire”.

Neue Zurcher Zeitung, 13. Oktober 1998, Andrea Rascher : „Besserer Schutz für Museen und Sammler – Die Unidroit-Konvention : ein Kompromiss, der allen dient”.

ANMERKUNG

Zur Veranschaulichung der Problematik des ülegalen Handels mit Kunstwerken verweisen wir auf die Untersuchung eines englischen Journalisten : Watson Peter, Sotheby’s – Inside Story, Bloomsburry, London, 1997.

Seitenanfang

Anmerkungen

1  Bundesamt für Kultur, „Internationaler Kulturgütertransfer“, Bericht der Arbeitsgruppe, Bern, September 1998, Nr. 304.250 d. Erhältlich bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

2  Siehe dazu den Bericht von Maselli, D. und Sottas, B. (eds.), Research Partnerships for Common Concerns, LIT Verlag, Hamburg, 1996.

3 Stratégie suisse pour l’encouragement de la recherchedans les pays en développement, 1993, 2ème édition 1996.

4  Der Leitfaden ist beim Sekretariat der KFPE in deutscher, französischer und englischer Sprache erhältlich. Ausgaben in Spanisch und Portugiesisch sind in Vorbereitung.

5  Die Jahresberichte sind auf der Homepage http://www.kfpe.unibe.ch einzusehen.

Seitenanfang

Zitierempfehlung

Papierversionen:

Catherine Schümperli Younossian und Thierry A. Freyvogel, „6. Kultur und Wissenschaft“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 18 | 1999, 201-203.

Online-Version

Catherine Schümperli Younossian und Thierry A. Freyvogel, „6. Kultur und Wissenschaft“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 18 | 1999, Online erschienen am: 20 Juli 2012, abgerufen am 13 Mai 2025. URL: http://journals.openedition.org/sjep/663; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.663

Seitenanfang

Autoren

Catherine Schümperli Younossian

Forschungsbeauftragte am IUED.

Weitere Artikel des Autors

Thierry A. Freyvogel

KFPE, Bern.

Seitenanfang

Urheberrechte

Der Text und alle anderen Elemente (Abbildungen, importierte Anhänge) sind „Alle Rechte vorbehalten“, sofern nicht anders angegeben.

Seitenanfang
Suche in OpenEdition Search

Sie werden weitergeleitet zur OpenEdition Search