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HauptseiteBänder27-11. Teil : Fakten3. Zusammenarbeit mit Osteuropa u...

1. Teil : Fakten

3. Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS

Tanja Guggenbühl und Xavier Tschumi Canosa
p. 41-48

Zusammenfassung

Die neue Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie ist sowohl für den Beitrag der Schweiz zur Erweiterung der Europäischen Union (EU) als auch für die Zusammenarbeit mit den Oststaaten massgebend. Während der Bundesrat eine Kürzung der Mittel für die Ostzusammenarbeit vorgesehen hatte, um dadurch einen Teil der Finanzierung der Kohäsionsmilliarde zu kompensieren, konnte der Rahmenkredit zur Weiterführung der Osthilfe für die nächsten vier Jahre schliesslich in der Höhe von 730 Millionen Franken beibehalten werden. Dieser Finanzbetrag erlaubt es, die Aktivitäten der Transitionshilfe fortzusetzen, ohne die Budgets der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zu kürzen.
Zudem wird die Transitionshilfe der Schweiz für Bulgarien und Rumänien Mitte des Jahres 2008 infolge des EU-Beitritts beider Länder endgültig eingestellt. Die künftige Zusammenarbeit und die für diese Länder im Rahmen des Schweizer EU-Erweiterungsbeitrags bereitgestellten Mittel sollten vom Bundesrat und vom Parlament im Laufe des Jahres 2008 festgelegt werden.
Was den Erweiterungsbeitrag der Schweiz betrifft, so ermöglicht es die im Dezember 2007 erfolgte Unterzeichnung der zehn Rahmenabkommen mit den der Europäischen Union 2004 beigetretenen Staaten, die ersten Projekte in diesen Ländern ab Anfang 2008 umzusetzen.

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Volltext

3.1 Neue Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

3.1.1 Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ostzusammenarbeit

  • 1 Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas vom 24. März 2006 (BBl 2006 3529).

1Das neue Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas1 ist im Juni 2007 in Kraft getreten. Es ersetzt den auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss von 1995. Das Gesetz war vom Parlament im März 2006 verabschiedet worden und wurde im November des gleichen Jahres durch Volksabstimmung angenommen.

Jahrbuch 2007, Nr. 1, Kapitel 3, 3.1 Neues Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, S. 35–37.

2Das neue Gesetz, dessen Geltungsdauer ebenfalls auf zehn Jahre beschränkt ist, bildet die rechtliche Grundlage für den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union (sog. „Erweiterungsbeitrag“), wie auch für die Weiterführung der Transitionshilfe an die ehemals kommunistischen Staaten Osteuropas und Zentralasiens.

  • 2 Ibid., Art. 2.

3Ferner setzt das Gesetz Gegenstand, Ziele und Massnahmen der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUSfest, wobei die beiden Hauptziele die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in diesen Ländern sowie die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sind2.

  • 3 DEZA, Eine Welt, Nr. 4, Dezember 2007, „EU-Erweiterungsbeitrag“, S. 15.

4Hierzu ist zu erwähnen, dass die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem EU-Erweiterungsbeitrag in mehreren Bereichen in Fortsetzung der früheren Transitionshilfetätigkeiten durchgeführt werden3.

3.1.2 Neue Rahmenkredite für die Transitionshilfe und den Erweiterungsbeitrag

Rahmenkredit für den Erweiterungsbeitrag

  • 4 Bundesrat, Botschaft über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und soziale (...)

5Der vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmenkredit von einer Milliarde Franken für fünf Jahre (2007–2011) als Beitrag der Schweiz zur Erweiterung der Europäischen Union4 wurde vom Parlament im Juni 2007 mit grosser Mehrheit angenommen.

6Der Rahmenkredit sieht gestaffelte Zahlungen über einen Zeitraum von rund zehn Jahren vor. Die Finanzierung dieses Beitrags wird keine Auswirkung auf die Bundeskasse haben, sondern im Rahmen des Budgets kompensiert. Ein Teil der Kohäsionsmilliarde kann durch Einnahmen aus den bilateralen Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU ausgeglichen werden.

  • 5 Die Transitionshilfe der DEZA und des SECO wird in Russland allmählich abgebaut, und zwar beim SECO (...)

7Ein weiterer Teil des Betrags wird durch die Einstellung der Transitionshilfeprogramme in Russland5, Bulgarien und Rumänien kompensiert – d.h. in Ländern, die nicht mehr auf der Liste der Empfängerländer öffentlicher Entwicklungshilfe des OECD-Entwicklungshilfeausschusses (DAC) stehen. Bulgarien und Rumänien, die der Europäischen Union am 1. Januar 2007 beigetreten sind, könnten von der Schweiz einen ähnlichen Beitrag erhalten wie die zehn der EU im Jahr 2004 beigetretenen Staaten. Zu diesem Zweck müsste das Parlament aber einen neuen Rahmenkredit bewilligen. Hingegen könnte sich dieser Beitrag auf die gleiche Rechtsbasis wie die Kohäsionsmilliarde abstützen, wobei diese Rechtsgrundlage jedoch nicht für einen Beitrag an die Türkei zur Anwendung käme, wenn sie der EU beitreten würde.

Rahmenkredit für die Transitionshilfe in den Oststaaten

  • 6 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der G (...)

8In seiner Botschaft an die eidgenössischen Räte vom Dezember 20066 hatte der Bundesrat einen Rahmenkredit von 650 Millionen Franken für die Weiterführung der Ostzusammenarbeit für die Jahre 2007 bis 2010 vorgeschlagen. Dieser Betrag lag unter den früher bewilligten Beträgen, da der Bundesrat dadurch die Mittel der Transitionshilfe reduzieren wollte, um einen Teil der Mittel für den Erweiterungsbeitrag auszugleichen.

Jahrbuch 2007, Nr. 1, Kapitel 3, 3.3.2 Folgen des Erweiterungsbeitrags für die traditionelle Hilfe, S. 41.

  • 7 05.3808, Motion Disparitätenzahlungen, von Doris Leuthard am 14. Dezember 2005 im Nationalrat einge (...)
  • 8 DEZA/SECO, Jahresbericht der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2006, Bern, 2007, S. 21.

9Das Parlament beschloss jedoch im Juni 2007 auf Initiative des Nationalrates, die Beträge für die Hilfe nicht zu kürzen. In der Tat überzeugte der Nationalrat den Ständerat, den Rahmenkredit nicht zu beschneiden, indem er sich auf die Motion Leuthard7 stützte. Diese vom Parlament im Juni 2006 angenommene Motion sieht vor, dass der EU-Erweiterungsbeitrag nicht aus den Mitteln für die Hilfe an die Entwicklungsländer finanziert werden darf. Somit wurde der vierte Rahmenkredit in Höhe von 730 Millionen Franken für eine Laufzeit von mindestens vier Jahren bewilligt. Mit diesem Kredit können die Leistungen der traditionellen Osthilfe aufrechterhalten werden. Die drei vorhergehenden Rahmenkredite machten Ende 2006 insgesamt 3,45 Milliarden Franken aus. Rund 40 Prozent dieses Betrags waren vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und 60 Prozent von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) verwaltet worden8.

Tabelle 3.1 : Rahmenkredite für die Transitionshilfe und für den Erweiterungsbeitrag (in Millionen Franken)

Tabelle 3.1 : Rahmenkredite für die Transitionshilfe und für den Erweiterungsbeitrag (in Millionen Franken)

Quelle :http://www.deza.admin.ch >Aktivitäten >Ostzusammenarbeit >Zahlen und Fakten >Verpflichtungskredite.

3.2 Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten der erweiterten Europäischen Union

  • 9 Memorandum of Understanding, das am 27. Februar 2006 zwischen der Schweiz und der Europäischen Unio (...)

10Zur Erinnerung sei darauf verwiesen, dass die Schweiz im Jahr 2006 ein Memorandum of Understanding9 mit der Europäischen Union unterzeichnet hatte. Das Memorandum legt die allgemeinen Modalitäten des Beitrags der Schweiz für die zehn neuen EU-Staaten fest, die der Union 2004 beigetreten sind. Diese politische Absichtserklärung wurde im Jahr 2007 durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Ostzusammenarbeit und den vom Parlament bewilligten Rahmenkredit von einer Milliarde Franken validiert.

Jahrbuch 2007, Nr. 1, Kapitel 3, 3.2.1 Memorandum of Understanding mit der EU über den Beitrag der Schweiz, S. 37–38.

  • 10 Integrationsbüro EDA/EVD, Erweiterungsbeitrag, Dezember 2007, S. 2.

11Das Memorandum sieht vor, dass der Beitrag der Schweiz in Form von Projekten und Programmen erfolgt, die von der Schweiz ausgewählt und von ihr anschliessend in Zusammenarbeit mit den Partnerländern umgesetzt werden. Diese Projekte, welche regional, national oder international, bilateral, multi-bilateral oder multilateral sein können, müssen den drei folgenden Bedingungen entsprechen : „Die Schweiz wird vor allem in Bereichen tätig, in denen erstens ein dringendes Bedürfnis des Partnerstaates besteht, zweitens die Schweiz über Erfahrung und ausgewiesene Kompetenzen verfügt, und die drittens von der EU nicht oder nur beschränkt gefördert werden.“10 Die Projekte müssen ferner in den von der Schweiz festgelegten vier thematischen Schwerpunktbereichen liegen, nämlich : 1. Sicherheit, Stabilität und Unterstützung der Reformen ; 2. Infrastruktur und Umwelt ; 3. Privatsektorförderung ; 4. Menschliche und soziale Entwicklung.

  • 11 Die EU wendet rund ein Drittel ihres Budgets für die Kohäsionspolitik auf, wobei 230 Milliarden Fra (...)
  • 12 Die zehn Rahmenabkommen mit jedem der Staaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetrete (...)

12In diesem Sinne kann der Beitrag der Schweiz nicht als Beteiligung an der EU-Kohäsionspolitik11 angesehen werden, auch wenn die Schweiz und die EU beide das gleiche Ziel, d.h. die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten unter den Mitgliedsstaaten und den Regionen der Europäischen Union verfolgen. Aufgrund dieser Autonomie hat die Schweiz mit jedem der zehn Partnerstaaten bilaterale Rahmenabkommen abgeschlossen12. Wenn das Abkommen einmal von beiden Parteien ratifiziert worden ist, wird eine in jedem Partnerland errichtete nationale Koordinationsstelle (National Coordination Unit, NCU) die Projekte entgegennehmen, die von öffentlichen Institutionen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen oder von Privatunternehmen mit öffentlichem Mandat eingereicht werden. Die Projekte werden im Rahmen einer Ausschreibung durch die nationale Koordinationsstelle eingesandt oder spontan unterbreitet. Nach Prüfung der Übereinstimmung mit den von der Schweiz festgesetzten Kriterien und Prioritäten werden die Projekte an die DEZA und das SECO weitergeleitet. Diese nehmen die endgültige Auswahl der Projekte vor und entscheiden über die Finanzierung (die aber nur selten die gesamten Projektkosten deckt).

13Die Umsetzung des EU-Erweiterungsbeitrags der Schweiz erfolgt seit Anfang 2008.

Tabelle 3.2 : Aufteilung der Kohäsionsmilliarde unter den zehn Partnerstaaten (in Millionen Franken)

a Zwei weitere Millionen Franken werden anlässlich der periodischen Überprüfung der Zusammenarbeit je nach Bedarf für prioritäre Projekte eingesetzt.

Quelle : Integrationsbüro EDA/EVD, Erweiterungsbeitrag, Dezember 2007, S. 2.

3.3 Transitionshilfe der DEZA und des SECO für die Staaten Osteuropas und der GUS

14Seit Ende des Kalten Krieges trägt die Schweiz zur Transitionshilfe in den Staaten Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) bei. Sie konzentriert ihre Hilfe dabei vor allem auf den Westbalkan, Zentralasien und den Südkaukasus. DEZA und SECO sind die beiden Bundesämter, die mit der Gestaltung und Umsetzung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und Zentralasiens beauftragt sind.

15Die vier Schwerpunktthemen der Schweizer Transitionshilfe sind der Aufbau demokratischer Institutionen, die Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, soziale Reformen und Armutsbekämpfung.

3.3.1 Einsatzländer und -bereiche

  • 13 Armenien, Aserbaidschan und Georgien.
  • 14 Kirgisistan, Usbekistan und Tadschikistan.
  • 15 Siehe hierzu : http://www.deza.admin.ch >Aktivitäten >Ostzusammenarbeit >Geografische Schwerpunkte.

16In Osteuropa konzentrieren sich DEZA und SECO auf sieben Schwerpunkt­ länder und -regionen (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Südkaukasus13, Ukraine und Zentralasien14) sowie auf drei Spezialprogramme (Moldawien, Kosovo und Russische Föderation)15. In den Schwerpunktländern erfolgt die Zusammenarbeit in Form eines langfristigen bilateralen Engagements und im Rahmen mehrjähriger Kooperationsstrategien. In den Schwerpunktgebieten wird der regionale Ansatz bevorzugt, wobei das angestrebte Ziel die Stärkung der Zusammenarbeit unter Nachbarstaaten ist.

17Während die DEZA in den Bereichen Stärkung der öffentlichen und privaten Institutionen, gute Regierungsführung, Reform des Bildungs- und Gesundheitswesens und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen tätig ist, spezialisiert sich das SECO seinerseits auf makroökonomische Reformen, auf die Verbesserung der Basisinfrastruktur und auf die Förderung des Handels und des Privatsektors.

  • 16 DEZA, Reorganisation der Ostzusammenarbeit. Gerüstet für den Erweiterungsbeitrag, Artikel, 17. Okto (...)

18In der internen Organisation der beiden für die Ostzusammenarbeit zuständigen Ämter wurde eine Umverteilung der Aktivitäten betreffend die Transitionshilfe und den Erweiterungsbeitrag vorgenommen. Bei der DEZA wurde in der Sparte „Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS“ die Sektion „Neue EU-Mitgliedsstaaten“ zur Verwaltung der mit dem Erweiterungsbeitrag verbundenen Tätigkeiten geschaffen. Ferner wurden die früheren Sektionen „Südosteuropa“ und „Spezial- und Regionalprogramme“ zur Sektion „Westbalkan“zusammengefasst16. Die Sektion „GUS“ wurde zwar nicht neu organisiert, jedoch wurde ihr die Verantwortung für das Programm in der Republik Moldau übertragen. Das SECO hat ebenfalls eine neue Sektion für den Erweiterungsbeitrag geschaffen.

Tabelle 3.3 : Zusammenarbeit der DEZA und des SECO mit Osteuropa und der GUS, 2006 (in Millionen Franken)

Tabelle 3.3 : Zusammenarbeit der DEZA und des SECO mit Osteuropa und der GUS, 2006 (in Millionen Franken)

Quelle : DEZA/SECO, Jahresbericht der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2006, Bern, 2007, S. 21.

a Darunter namentlich Projekte in den Sektoren Energie, Wasser und Umwelt.

3.3.2 Rückzug aus Bulgarien und Rumänien

19Da die Transition Rumäniens und Bulgariens zum EU-Beitritt im Jahr 2007 geführt hat, begann die Schweiz, ihre Tätigkeit in beiden Ländern ab 2006 zu reduzieren. Die Programme werden dort Mitte 2008 endgültig eingestellt. Sie gehen mit der Schliessung der Kooperationsbüros in Sofia und Bukarest einher, die an lokale Partner übergeben werden.

20Die Schweiz hat den Transitionsprozess in Rumänien seit 1990 unterstützt. Während zu Beginn der 90er-Jahre die humanitäre Hilfe überwog, verlagerten sich die Tätigkeiten ab 1996 auf Programme zur Unterstützung des politischen Systems und des Wirtschaftssystems. Insgesamt machte die technische und finanzielle Hilfe an Rumänien rund 167 Millionen Franken aus (Stand Ende 2006)17. In Bulgarien war die schweizerische Ostzusammenarbeit seit 1992 im Einsatz und führte dort Aktivitäten im Umfang von insgesamt 153 Millionen Franken durch (Stand Ende 2006)18.

21Bundesrat und Parlament werden sich 2008 mit der Form von Zusammenarbeit befassen, welche die Schweiz mit diesen beiden Ländern im Rahmen ihres EU-Erweiterungsbeitrags aufbauen wird. Auch muss ein neuer Rahmenkredit ausgehandelt werden (siehe oben, Punkt 3.2.1).

3.3.3 Neue Kooperationsstrategien

Zusammenarbeit mit Zentralasien (2007–2011)

  • 19 DDC and SECO, Cooperation Strategy for the Central Asia Region 2007–2011, Bern, 2007.

22Die von DEZA und SECO gemeinsam ausgearbeitete Kooperationsstrategie 2007–2011 mit Zentralasien19 – insbesondere mit Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan – wurde im Rahmen der Tätigkeit der Schweizer Ostzusammenarbeit für die Jahre 2007 bis 2011 erstellt. Die Strategie konzentriert sich auf fünf Schwerpunktthemen : 1. Reform des Gesundheitssystems ; 2. Wasserbewirtschaftung ; 3. Öffentliche Institutionen und Dienstleistungen ; 4. Basis­ infrastruktur,
5. Entwicklung des Privatsektors (mit Gender und Gouvernanz als Transversalthemen).

23Die Strategie verfügt über ein Jahresbudget von 35 Millionen Franken ; davon werden 16 Millionen vom SECO und 19 Millionen von der DEZA verwaltet.

Zusammenarbeit mit Serbien und Montenegro (2007–2009)

  • 20 DDC and SECO, Cooperation Strategy of Switzerland with Serbia and Montenegro (2007–2009), Bern, Dez (...)

24Im Dezember 2006 wurde eine neue Kooperationsstrategie mit Serbien für den Zeitraum 2007–200920 veröffentlicht. Sie ist auf die politische, soziale und wirtschaftliche Transition Serbiens sowie auf die regionale, internationale und europäische Integration des Landes ausgerichtet. Zu diesem Zweck wurden folgende vier Schwerpunktbereiche festgelegt : Bildung, öffentliche Infrastruktur, lokale Gouvernanz und Privatsektorentwicklung. Ferner hat die Strategie die Harmonisierung mit den übrigen Gebern und die Ausrichtung auf die Armutsbekämpfungsstrategie Serbiens zum Ziel.

25Die Schweiz ist auch weiterhin in Montenegro aktiv, hauptsächlich im Rahmen regionaler und multilateraler Programme.

3.3.4 Zehn Jahre Zusammenarbeit mit Bosnien-Herzegowina

26Im Jahr 2006 feierte die Schweiz das zehnjährige Bestehen ihrer Zusammenarbeit mit Bosnien-Herzegowina : Sie führt seit 1996 Aktivitäten zum materiellen und institutionellen Wiederaufbau des Landes durch. Seit Ende des Krieges im Herbst 1995 sind 15 000 Bosniaker, die zeitweilig Asyl in der Schweiz gefunden hatten, wieder in ihr Land zurückgekehrt. Ihre Wiedereingliederung wurde durch die von der Schweiz geleistete Strukturhilfe erleichtert, namentlich durch den Wiederaufbau von Basisinfrastruktureinrichtungen (Krankenhäuser, Schulen, Wasser- und Stromanlagen) und durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Eidgenossenschaft, die für die Zusammenarbeit mit Bosnien-Herzegowina 486 Millionen Franken investiert hat, gehört somit zu den wichtigsten Geberländern.

3.3.5 Regionalforum für bürgernahe Polizei in Kroatien

  • 21 Hanspeter Uster, External Evaluation of Phase 10 of the Regional Programme „Supporting Police Refor (...)

27Das zweite Südosteuropa-Forum über die Präventivaktion der Polizei (Community Policing Platform) fand vom 4. bis 6. Juni 2007 in Kroatien statt. Das Forum war hauptsächlich der Reform der Gouvernanz der Polizei gewidmet. Rund zehn nationale Polizeidienste aus dem Balkan unter der Leitung der South­ east Europe Police Chiefs Association (SEPCA) nahmen mit Unterstützung der DEZA und der Europäischen Union an der Veranstaltung teil. Ziel des Forums ist die Harmonisierung der Strategien und Aktivitäten sowie die Auswertung der Erfahrungen der verschiedenen in der polizeilichen Präventivaktion engagierten Akteure. Während das erste Forum 2006 in Bukarest von der DEZA organisiert worden war, konnte die zweite Veranstaltung von den regionalen Organisationen und vom Gastland Kroatien mitorganisiert werden, um so eine grössere lokale Aneignung des Projekts und eine bessere regionale Zusammenarbeit zu ermöglichen21.

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Bibliografie

Quellen

DDC and SECO, Cooperation Strategy for the Central Asia Region 2007–2011, Bern, 2007.

DDC and SECO, Cooperation Strategy of Switzerland with Serbia and Montenegro (2007–2009), Bern, Dezember 2006.

DEZA/SECO, Jahresbericht der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz2006, Bern, 2007.

Uster, Hanspeter, External Evaluation of Phase 10 of the Regional Programme „Supporting Police Reforms in South Eastern Europe“, Bern, Juni 2007.

Internet-Adressen

DEZA, Ostzusammenarbeit : http://www.deza.admin.ch >Aktivitäten >Ostzusammenarbeit.

DEZA und SECO, Schweizerische Zusammenarbeit in Bulgarien : http://www.swisscooperation.bg.

DEZA und SECO, Schweizerische Zusammenarbeit in Rumänien : http://www.sdc-seco.ro.

EDA und EVD, Beitrag zur Erweiterung der Europäischen Union : http://www.erweiterungsbeitrag.ch.

SECO, Zusammenarbeit mit Osteuropa : http://www.seco-cooperation.admin.ch >Länder.

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Anmerkungen

1 Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas vom 24. März 2006 (BBl 2006 3529).

2 Ibid., Art. 2.

3 DEZA, Eine Welt, Nr. 4, Dezember 2007, „EU-Erweiterungsbeitrag“, S. 15.

4 Bundesrat, Botschaft über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten der erweiterten Europäischen Union vom 15. Dezember 2006 (BBl 2007 489).

5 Die Transitionshilfe der DEZA und des SECO wird in Russland allmählich abgebaut, und zwar beim SECO Ende 2007 und bei der DEZA bis Ende 2008. Die humanitäre Hilfe, die sich hauptsächlich auf den Nordkaukasus konzentriert, wird dort aber fortgesetzt.

6 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS, vom 15. Dezember 2006 (BBl 2007 559).

7 05.3808, Motion Disparitätenzahlungen, von Doris Leuthard am 14. Dezember 2005 im Nationalrat eingereicht.

8 DEZA/SECO, Jahresbericht der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2006, Bern, 2007, S. 21.

9 Memorandum of Understanding, das am 27. Februar 2006 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union unterzeichnet wurde. Siehe hierzu : http://www.bundesgesetzost.admin.ch >Dokumentation >Offizielle Texte >Memorandum of Understanding.

10 Integrationsbüro EDA/EVD, Erweiterungsbeitrag, Dezember 2007, S. 2.

11 Die EU wendet rund ein Drittel ihres Budgets für die Kohäsionspolitik auf, wobei 230 Milliarden Franken für den Zeitraum 2007–2013 zur Unterstützung der zehn neuen, der EU seit 2004 angehörenden Mitgliedsstaaten vorgesehen sind.

12 Die zehn Rahmenabkommen mit jedem der Staaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) wurden von Micheline Calmy-Rey und Doris Leuthard am 20. Dezember 2007 in Bern unterzeichnet. EDA, Erweiterungsbeitrag : Unterzeichnung der zehn bilateralen Rahmenabkommen heute in Bern, Pressemitteilung, 20. Dezember 2007.

13 Armenien, Aserbaidschan und Georgien.

14 Kirgisistan, Usbekistan und Tadschikistan.

15 Siehe hierzu : http://www.deza.admin.ch >Aktivitäten >Ostzusammenarbeit >Geografische Schwerpunkte.

16 DEZA, Reorganisation der Ostzusammenarbeit. Gerüstet für den Erweiterungsbeitrag, Artikel, 17. Oktober 2007.

17 Statistiken der DEZA. Siehe hierzu : http://www.deza.admin.ch >Aktivitäten >Ostzusammenarbeit >Zahlen und Fakten >Zusammenarbeit der Schweiz mit Osteuropa und der GUS 1990–2006.

18 Ibid.

19 DDC and SECO, Cooperation Strategy for the Central Asia Region 2007–2011, Bern, 2007.

20 DDC and SECO, Cooperation Strategy of Switzerland with Serbia and Montenegro (2007–2009), Bern, Dezember 2006.

21 Hanspeter Uster, External Evaluation of Phase 10 of the Regional Programme „Supporting Police Reforms in South Eastern Europe“, Bern, Juni 2007, S. 9.

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Abbildungsverzeichnis

Titel Tabelle 3.1 : Rahmenkredite für die Transitionshilfe und für den Erweiterungsbeitrag (in Millionen Franken)
Abbildungsnachweis Quelle :http://www.deza.admin.ch >Aktivitäten >Ostzusammenarbeit >Zahlen und Fakten >Verpflichtungskredite.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/71/img-1.png
Datei image/png, 10k
Beschriftung a Zwei weitere Millionen Franken werden anlässlich der periodischen Überprüfung der Zusammenarbeit je nach Bedarf für prioritäre Projekte eingesetzt.
Abbildungsnachweis Quelle : Integrationsbüro EDA/EVD, Erweiterungsbeitrag, Dezember 2007, S. 2.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/71/img-2.png
Datei image/png, 2,6k
Titel Tabelle 3.3 : Zusammenarbeit der DEZA und des SECO mit Osteuropa und der GUS, 2006 (in Millionen Franken)
Abbildungsnachweis Quelle : DEZA/SECO, Jahresbericht der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2006, Bern, 2007, S. 21.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/71/img-3.png
Datei image/png, 8,6k
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Zitierempfehlung

Papierversionen:

Tanja Guggenbühl und Xavier Tschumi Canosa, „3. Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 27-1 | 2008, 41-48.

Online-Version

Tanja Guggenbühl und Xavier Tschumi Canosa, „3. Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 27-1 | 2008, Online erschienen am: 16 November 2009, abgerufen am 13 September 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/71; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.71

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Tanja Guggenbühl

Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut universitaire d’études du développement

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