1In diesem kapitel werden einige Instrumente der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik (wie die ERG) im Einzelnen beschrieben sowie die bilateralen Wirtschaftsabkommen, die zwischen der Schweiz und bestimmten Entwicklungsländern oder mittel- und osteuropäischen Staaten abgeschlossen wurden (Investitionsschutz- und Investitionsförderungsabkommen, Doppelbesteuerungsabkommen, Freihandelsabkommen, Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit). Ferner wird ein Uberblick über die Besuche von Staatsoberhäuptern in der Schweiz und die Reisen schweizerischer Delegationen im Ausland gegeben, die der Anbahnung und Erhaltung von Wirtschafts- oder Handelsbeziehungen dienen.
- 1 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 98/1+2, Bundeshlatt, Nr. 8, 2. März 1999 (Botschaft Nr. 99.00 (...)
2Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik1 vom 13. Januar 1999 analysiert in seinem Einleitungskapitel die aus der Asienkrise vom aussenwirtschaftspolitischen Standpunkt zu ziehenden Konsequenzen und Lehren. Der Bericht betont, die Turbulenzen in einer Reihe von aufstrebenden Ländern hätten deutlich gemacht, dass die Anstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft, wie auch der Schweiz, die Realisierung des „freien Marktzugangs” nicht langer zum ausschliesslichen oder hauptsächlichen Ziel haben können. Ferner hebt der Bericht die Notwendigkeit hervor, nationale und internationale Regelwerke und Institutionen aufzubauen, die funktionsfähige Märkte gewährleisten.
3Zur Verwirklichung dieses Vorschlags führt der Bericht in sechs Punkten die Stossrichtungen auf, denen die internationalen Aktivitäten folgen, um eine bessere Funktionsweise der Märkte zu ermöglichen :
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Die „gute Regierungsführung” (good governance), ein Begriff aus dem entwicklungspolitischen Bereich, strebt nach der Verwirklichung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen (Demokratie, Rechtsstaat, verantwortungsvolle Staatsführung, Korruptionsbekämpfung), welche geeignet sind, als Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu dienen ;
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Die Bedeutung von Investitionsschutzabkommen. Jeder Vertragsstaat muss jedem auf seinem Territorium niedergelassenen Unternehmen, wenn es von einem Investor eines anderen Vertragsstaates kontrolliert wird, die Gleichbehandlungsrechte (Inländerbehandlung, Meistbegünstigung), die Eigentumsrechte (Schutz vor willkürlicher Enteignung) und den Zugang zu einer internationalen Gerichtsbarkeit (internationale Schiedsgerichtsbarkeit) gewähren ;
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Die grundlegenden Arbeitsnormen, die in der 1998 in Genf verabschiedeten „IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit” verankert sind, sind für alle Staaten verbindlich. Der Bericht führt aus, dass diese Normen, auch wenn sie nicht in erster Linie ökonomisch motiviert sind, dennoch eine wichtige Rolle im Hinblick auf ein nachhaltiges Funktionieren der Märkte spielen ;
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Die Anerkennung eines effizienten Wettbewerbsrechts als Voraussetzung für das ordnungsgemässe Funktionieren der Märkte, insbesondere in den Volkswirtschaften der entwickelten Länder ;
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Das Konzept der „corporate governance”, das sich auf die ordnungsgemässe Führung eines Unternehmens bezieht, wird ebenfalls aufgeführt. Die Eigentümer, Kapitalgeber, Arbeitnehmer, Lieferanten und Kunden eines Unternehmens, ohne den Staat zu vergessen, haben Interesse daran, dass eine Reihe von Grundregeln bei der Unternehmensführung eingehalten werden (Rechtsnormen, die sich auf die Gesellschaft, den Kapitalmarkt und die Rechnungslegung beziehen) ;
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Die ökologisch nachhaltige Entwicklung muss heute zum Anliegen aller Länder werden. Wie der Bericht vermerkt, liegt eines der zu erreichenden Ziele auch darin, jeden daran zu hindern, sich auf Kosten seiner Konkurrenten Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
4Nachdem der Bericht die Liste der Rahmenbedingungen aufgestellt hat, die eingehalten werden müssen, damit die Märkte funktionsfähig sind, hält er fest, dass die Schweiz auch die sozialen und ökologischen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung miteinbezieht und dass sie die Bemühungen der internationalen Wirtschaftsorganisationen unterstützt, die in diese Richtung gehen. Abschliessend folgt die Aussage, dass die schweizerische „Aussenwirtschaftspolitik” dadurch angehalten wird, zunehmend zu einer schweizerischen „Weltwirtschaftspolitik” zu werden.
- 2 Die Risiken, die von der ERG gedeckt werden können, sind : politische Risiken, Transferrisiken, De (...)
5Die Exportrisikogarantie (ERG) ist ein Instrument, das es schweizerischen Exporteuren erlaubt, Auslandsgeschäfte abzuschliessen, indem sie ihnen bestimmte Risiken abnimmt2. Ende 1998 beliefsich das ERG-Gesamtengagement auf etwas über 6,5 Milliarden Franken. Die 1998 erteilten Neugarantien betrugen 2 Milliarden Franken. Die schweizerischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen haben eine Kampagne für die internationale Harmonisierung von sozialen und ökologischen Kriterien bei der Gewährung von Kreditgarantien lanciert, die sie veranlasste, ihre Forderungen der OECD vorzutragen.
6Die ERG wurde 1934 vom Bund geschaffen und hatte seinerzeit die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zum Ziel. Im Laufe der Jahre wurde sie angepasst, um schliesslich zu einem Instrument zur Förderung der schweizerischen Ausfuhren zu werden. 1980 akzeptierte das Parlament sodann unter dem Druck der Hilfswerke, eine Bestimmung in das ERG-Gesetz einzufügen, welche die Berücksichtigung der Grundsätze der schweizerichen Entwicklungspolitik bei Entscheiden über die ERG-Erteilung für die ärmeren Länder fordert.
- 3 Die neue ERG-Verordnung mit der Gebührenrevision ist am 1. Juli 1998 in Kraft getreten. Das intern (...)
- 4 Das OECD-Exportkreditarrangement ist im Internet unter folgender Adresse einzusehen : http://www.o (...)
7Die ERG basiert auf dem Bundesgesetz über die ERG vom 26. September 1958, der zugehörigen Verordnung des Bundesrates vom 15. Juni 19983 und der Verfugung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 3. Mai 1989. Wie alle Exportkreditagenturen ist die ERG den internationalen Regeln unterworfen, die im Rahmen der Union von Bern und der OECD erstellt wurden. Die Union von Bern, mit Sitz in London, vereinigt die öffentlichen oder privaten Exportkreditagenturen von über vierzig Ländern. Sie gestattet es, gewisse Prinzipien auszuhandeln und die Einhaltung von Regeln in Verbindung mit den Kreditbedingungen im Rahmen des internationalen Handels sicherzustellen. Das Exportkreditarrangement der OECD ist seit 1978 in Kraft und wurde im Juli 1998 einer bedeutenden Veränderung unterzogen. Das Arrangement enthält Bestimmungen betreffend die staatliche Finanzierung und Garantie der Exporte, die Harmonisierung der Mindestprämien und die Finanzierung der gebundenen Hilfe4. Die von den Exportkreditagenturen gewährten Garantien müssen diese Regeln einhalten.
Abwicklung : Vom Gesuch zur Garantiegewährung
Die Exportrisikogarantie wird nur Firmen gewährt, die in der Schweiz niedergelassen und im Handelsregister eingetragen sind. Wenn ein Exporteur ein Garantiegesuch einreicht, wird ein mehrstufiges Verfahren eingeleitet, dessen Hauptetappen nachstehend aufgeführt sind.
– Grundsätzliche Anfrage (GA)
Im Sinne einer Vorabklärung kann sich der Exporteur bei der ERG erkundigen, ob und zu welchen Konditionen diese ein bestimmtes Geschäft deckt. Die ERG ist während 6 Monaten an ihre schriftliche Zusage gebunden, gleichbleibende Verhältnisse im Käuferland vorausgesetzt.
– Garantiegesuch
Unabhängig von einer allfälligen GA beantragt der Exporteur die Erteilung der Garantie nachdem der Geschäftsabschluss zustande gekommen ist.
– Zusätzliche Angaben
Bei Gesuchen mit einem grösseren Anteil an ausländischen Zulieferungen und bei grösseren komplexen Liefer- oder Dienstleistungsverträgen muss der Antragsteller entsprechende Zusatzangaben mit seinem Garantiegesuch einreichen. Bei Lieferungen in ärmere Entwicklungsländer ist ein zusätzlicher Fragebogen über Verwendungszweck, Wirtschaftlichkeit, Umweltaspekte, Ausbildung usw. auszufüllen.
– Zeitpunkt
Garantiegesuche können frühestens 3 Monate vor Risikobeginn eingereicht werden, aber nie nach Risikobeginn. Wird die Deckung der Risiken vor Lieferung (Fabrikationsrisiko) gewünscht, ist das Gesuch bei Geschäftsabschluss einzureichen, andernfalls vor Lieferung.
– Adressat
Gesuche und Anfragen sind an die ERG-Geschäftsstelle zu richten. Im Interesse einer administrativen Vereinfachung verwalten gewisse Verbände für ihre Branchen sogenannte Globalgarantien. Es sind dies die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI), die Industrie– und Hancielskammer St. GallenAppenzell (IHK) für die Textilindustrie und die Fédération de l'industrie horlogère suisse (FH).
– Pflichten des Garantienehmers
Der Exporteur oder der Zessionar muss der Geschäftsstelle den Eingang der vertraglichen Zahlungen aus dem Ausland melden. Auch wenn vertragliche Zahlungen nicht zeitgerecht eingegangen sind oder ein Verlust einzutreten droht, ist eine umgehende Benachrichtigung der ERG erforderlich. Der Garantienehmer hat grundsätzlich im Einvernehmen mit der ERG sämtliche Massnahmen zur Schadenminderung zu treffen.
– Abwicklung
Die Geschäftsstelle leitet die Gesuche nach einer Vorprüfung an die ERG-Kommission weiter, die im 14- taglichen Rhythmus tagt. Die Kommission setzt sich aus 8 Mitgliedern zusammen. Davon vertreten 4 den Bund und 4 die Wirtschaft. Wahlorgan ist der Bundesrat. Kommt die Kommission zu einer positiven Beurteilung, gehen die Gesuche je nach Garantiesumme an die entsprechenden Entscheidungsinstanzen in der Bundesverwaltung zur Genehmigung weiter. Gesuche von grundsätzlicher Tragweite und solche, denen aus anderen Gründen eine besondere Bedeutung zukommt, werden dem Bundesrat zum Entscheid vorgelegt. Wird eine Garantie gewährt, eröffnet das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) die Garantieverfugung. Lehnt die Kommission eine Beantragung einer Garantie ab oder ist der Gesuchsteller mit der Verfugung nicht einverstanden, kann er Verwaltungsbeschwerde einreichen.
Quelle : InternetSeite der Geschäftsstelle für die Exportrisikogarantie (http://www.swiss-erg.com).
- 5 Die ERG hat eine Risikoeinstufung der Länder erstellt, für die eine Garantie beantragt werden kann (...)
8Die ERG ist kein Instrument der Entwicklungszusammenarbeit, sondern ein vorn Bund eingerichteter, finanziell unabhängiger Fonds. Ausgaben und Einnahmen der ERG sind somit nicht Bestandteil der Finanzrechnung des Bundes. Um langfristig die Eigenwirtschaftlichkeit zu erreichen, stellt die ERG den Exporteuren, die eine Garantie beantragen, eine mit dem Risiko verbundene Gebühr in Rechnung. Die Gebühr hängt vom Länderrisiko5, vom Garantiebetrag, von der Garantiedauer und von den anderen gedeckten Risiken ab.
Tabelle 18 : Geschäftsentwicklung der ERG im Uberblick (1996-1998)
Quelle : ERG-Geschäftsstelle und BAWI, ERG-Jahresbericht 1998, Zürich und Bern, Juni 1999, Anhang A, S. 22.
- 6 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 98/1+2, Bundesblatt, Nr. 8, 2. März 1999 (Botschaft Nr. 99.00 (...)
9Aus der Erfolgsrechnung ergibt sich, dass die ERG (mit 19 Millionen Franken Überschuss) auch in diesem Jahr wieder ihren Verpflichtungen aus eigenen Mitteln nachkommen kann. Im vierten aufeinander folgenden Jahr verzeichnete die ERG einen Ertragsüberschuss. 1998 hat sie 251 Millionen Franken zurückgezahlt, womit sich die gesamten Kapitalrückzahlungen der Bundesvorschüsse seit 1995 auf 688 Millionen Franken belaufen. Dadurch sind die verbleibenden Bundesvorschüsse jetzt auf 897 Millionen Franken reduziert, die noch bis Ende 1999 zinsfrei sind und den Verlusten aus der früheren Währungsgarantie entsprechen6. Wie in den Vorjahren war der Schadenverlauf günstig. Die Finanzkrisen in Asien und Russland wie auch die Schwächeerscheinungen in Lateinamerika haben 1998 zu keinen Zahlungsausfällen geführt.
- 7 Im Rahmen des Programms zur verstärkten Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas hat der Bundesra (...)
10Aufgrund des für die ERG gesetzlich vorgeschriebenen Eigenwirtschaftlichkeitsprinzips kann je nach den Umständen für gewisse Länder keine Deckung erteilt werden. Um dem Exporteur dennoch eine Absicherung zu ermöglichen, wurden vom Parlament spezielle Programme bewilligt, bei denen der Bund direkt als Risikoträger auftritt. Dies gilt besonders für die Oststaaten7. Die ERG-Geschäftsstelle übernimmt dabei die administrative Verwaltung der Garantien.
111998 beschloss die ERG-Kommission, erneut die Garantie von Handelskrediten für Investitionsprojekte in den meisten Ländern Mittel- und Südosteuropas zu übernehmen. Somit ist es nicht mehr erforderlich, diese Risiken über die Hilfe für Osteuropa zu decken. Jedoch sind hierzu einige Ausnahmen zu verzeichnen : Bulgarien (für langfristige Kredite), Mazedonien, Russland, die Ukraine und in Zentralasien Kasachstan und Usbekistan erhalten noch Kreditgarantien vom Bund. Jedes Jahr wird eine Evaluation der wirtschaftlichen und politischen Lage des betreffenden Landes vorgenommen, so dass die Liste der Länder, welche die Ruckversicherung durch den Bund erhalten, periodisch überprüft wird. Ferner ist zu vermerken, dass die meisten afrikanischen Länder bei der Vergabe mittel- und langfristiger Kredite von der ERG ausgeschlossen sind. Im Fall eines Garantiegesuchs seitens schweizerischer Exporteure für Afrika kann vom Entwicklungsdienst des seco eine Ruckversicherung des Bundes erteilt werden. In einem solchen Fall gewährt das seco diese Deckung nur, wenn das Projekt, für das die Ruckversicherung beantragt wird, eine ausdrückliche „Entwicklungsdimension” aufweist.
Tabelle 19 : Geographische Aufteilung der Neugarantien und des Gesamtengagements der ERG 1998
Quelle : ERG-Geschäftsstelle und BAWI, ERG-Jahresbericht 1998, Zürich und Bern, Juni 1999, Tabelle Anhang C/1, S. 24.
12Die erteilten Neugarantien in Höhe von rund 2 Milliarden Franken sind gegenüber dem Vorjahr (rund 2,5 Milliarden) um fast 20% gesunken. Dies erklärt sich insbesondere aus der Tatsache, dass im Lauf des Berichtsjahrs nur zwei Grossprojekte, mit einem Wert von über 50 Millionen Franken gedeckt wurden. Wie 1997 wurden wieder am meisten Garantien für die Türkei (rund 450 Millionen Franken) erteilt. China, der Iran wie auch Griechenland (mit einem Grossprojekt) gehören zu den Ländern, für die hohe Deckungszusagen gemacht wurden.
13Die 1998 erteilten Garantien konzentrieren sich hauptsächlich auf zwei Wirtschaftszweige, nämlich die chemische Industrie und die Maschinenindustrie. Aufgrund der neuen Methode zur Verbuchung der Globalgarantien ist der Anteil der Chemie von 14% auf 54% angestiegen und derjenige der Maschinen vom 83% auf 45% gefallen. Die anderen Branchen (Konsumgüter, Engineering, Bau) nehmen die ERG praktisch nicht in Anspruch.
14Ende 1998 belief sich das Gesamtengagement der ERG auf etwas über 6,5 Milliarden Franken. Die Graphik 2 führt die fünfzehn wichtigsten ERG-gedeckten Länder auf, welche 84,5% des gesamten Engagements ausmachen. Auf die Türkei, Indonesien, China und den Iran entfallen insgesamt 53,3% aller Verpflichtungen. Im Geschäftsjahr 1998 haben Kolumbien, Marokko und Griechenland die Länder Ägypten, Argentinien und Algerien unter den fünfzehn wichtigsten ERG-gedeckten Staaten ersetzt.
15Grundsätzlich können Garantien für Länder erteilt werden, für die bereits bedeutende Verpflichtungen bestehen, Solange diese Länder zahlungsfähig sind und keine Schadenzahlungen verursachen. Wenn Zahlungsschwierigkeiten auftreten, die zu Schadenauszahlungen führen konnten, werden von der ERG-Kommission Massnahmen getroffen, um ein Anwachsen der Verpflichtungen zu verhindern. Diese Situation ergab sich für Indonesien, das beim IWF und bei den Entwicklungsbanken um Hilfe ersuchen musste und wegen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen es konfrontiert ist, eine Umschuldung im Rahmen des Pariser Klubs beantragen musste.
Graphik 2 : Die 15 wichtigsten ERG-gedeckten Länder
Gesamtengagement per 31. Dezember 1998, in Millionen Franken
Quelle : ERG-Geschäftsstelle und BAWI, ERG-Jahresbericht 1998, Zürich und Bern, Juni 1999, Tabelle Anhang F/1-2-3, S. 30-32.
16Wie aus Tabelle 19 : „Geographische Aufteilung der Neugarantien…” ersichtlich, hat die Gruppe der ärmeren Länder Neugarantien in Höhe von 382,8 Millionen Franken erhalten, was 19% der 1998 erteilten Neugarantien entspricht. Die Aufteilung ist jedoch zwischen den drei Kontinenten sehr unterschiedlich. Asien macht mit 342 Millionen Franken Neugarantien und einem Gesamtengagement von 1,1 Milliarden Franken den grössten Anteil dieser Gruppe aus. Ihm folgt Afrika, das 40 Millionen Franken Garantien (bei einem Gesamtengagement von 114 Millionen) erhalten hat.
17Im Verlauf von 1999 haben die Nichtregierungsorganisationen die ERG-Frage sehr aufmerksam verfolgt. Ihre Stellungnahmen betrafen hauptsächlich die internationale Harmonisierung der Umweltkriterien bei der Vergabe von Exportkrediten sowie die Neugarantien, die schweizerischen Unternehmen gewährt wurden.
181998 wurde im Rahmen der OECD eine Absichtserklärung verabschiedet, welche die Notwendigkeit anerkennt, bei der Erteilung von Exportkreditgarantien die Umweltfaktoren mitzüberücksichtigen. In diesem Zusammenhang wurde ein Abkommen über den Austausch von Umweltinformationen betreffend Grossstaudämme (wie den DreiSchluchtenDamm in China oder den IlisuStaudamm in der Türkei) unterzeichnet. Gemäss dem Abkommen muss vom Käufer eine Studie über die Umweltauswirkungen bereitgestellt und an alle Exportkreditstellen weitergeleitet werden, die ihre Meinungen und Anliegen zum Projekt in Bezug auf seine Umweltverträglichkeit bekannt geben müssen8.
- 9 ERG-Geschäftsstelle und BAWI, ERG-Jahresbericht 1998, Zürich und Bern, Juni 1999, S. 1.
19Gemäss dem ERG-Jahresbericht 1998 hat die Schweiz erstmals das in der Erklärung enthaltene Bekenntnis zu einer verstärkten projektbezogenen Zusammenarbeit im Fall der Errichtung eines Wasserkraftswerks in der Türkei angerufen. ERG-Agenturen aus acht Ländern haben sich im Rahmen mehrerer Treffen koordiniert, um ihre Haltung zum Projekt auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen9.
- 10 „Cessions de polluer au Sud aux frais de nos contribuables“, Le Courrier, pages Liberté, 5. April (...)
20Die nichtstaatlichen Umwelt und Entwicklungsorganisationen in den Industrieländern wie auch in den Ländern des Sudens fördern seit Jahren die Berücksichtigung von Sozial und Umweltstandards bei der Gewährung von Exportkreditgarantien. Zur Koordinierung ihrer Anstrengungen haben sie sich zu einer internationalen Koalition zusammengeschlossen und eine weltweite Kampagne lanciert, um die staatlichen Garantien zur Unterstützung umweltvernichtender Projekte in den Entwicklungsländern – wie Riesenstaudämme, Wärmekraftwerke und die Erdölsuche in Urwaldgebieten – anzuprangern. Die Erklärung von Bern und die US-amerikanische Nichtregierungsorganisation Environmental Defense Fund leiten und koordinieren die Koalition. Nach Angaben der Koalition haben die staatlichen Exportkredit– und Exportgarantiestellen ihre nationalen Unternehmen seit 1996 jährlich mit über 100 Milliarden Dollar gefördert. So unterstutzen solche Exportkreditagenturen (Export Credit Agencies, ECA) in Westeuropa, Nordamerika, Japan und Australien über 10% des Welthandels in Form von Darlehen, Garantien und Versicherungen. Der Vertreter des Environmental Defense Fund betonte, dass die Exportkreditagenturen oft Projekte finanzieren, welche die Weltbank oder andere nationale und internationale Agenturen nicht nur aus sozioökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen abgelehnt haben10.
21Die NRO verurteilen den ungesunden Wettbewerb zwischen Staaten, die bestimmte Kriterien einhalten, und anderen, die davon profitieren. Sie führen das Beispiel der amerikanischen Exportkreditagenturen an, die unter ihrem Druck vor kurzem Menschenrechts und Umweltnormen einführten und deswegen Aufträge (DreiSchluchten-Damm und IlisuStaudamm) verloren haben. Insbesondere Exportkreditagenturen wie die deutsche, schweizerische, kanadische, schwedische, französische, spanische und brasilianische besitzen keine solchen Kriterien, was es einigen dieser Agenturen erlaubte, die Aufträge zu erhalten. Diese Situation hat republikanische Abgeordnete im US-Kongress veranlasst, die Abschaffung der Normen zu fördern, welche die Wettbewerbsfähigkeit ihres Landes schwächen.
22Unter diesen Umständen ist eine internationale Harmonisierung der sozialen und ökologischen Kriterien unbedingt notwendig. Die Absichtserklärung und das 1998 im Rahmen der OECD unterzeichnete Abkommen (siehe oben) haben einen ersten Weg in dieser Richtung eroffnet. Die OECD-Arbeitsgruppe der Exportkreditagenturen setzt die Reflexion fort und hat in diesem Zusammenhang die beiden führenden Organisationen der Koalition im Oktober 1999 angehört.
- 11 Erklärung von Bern. „Internationale Reformen für Exportrisikogarantien gefordert“ und „NGO Recomme (...)
23Die NRO-Delegierten bedauerten, dass zu viele Exportkreditagenturen noch keine Richtlinien über die Umweltverträglichkeit und die sozialen Folgen der von ihnen geförderten Projekte besitzen und eine sehr wenig transparente Informationspolitik betreiben. Die NRO wiesen auch darauf hin, dass die sozialen Auswirkungen nur wenig berücksichtigt werden und dass die von dieser Art von Projekten betroffene Bevölkerung bei der Einführung des Projekts angehört werden sollte11.
- 12 seco, „GRE destinée à la centrale des Trois-Gorges en Chine“, Pressemitteilung, 20. September 1999
24Die Schweizer Tochterfirma des ABB-Konzerns hat im September 1999 ein weiteres Garantiegesuch im Rahmen des DreiSchluchtenDamm-Projekts in China eingereicht. Es geht dabei um den Bau eines Hochspannungsrelais. Das schweizerisch-schwedische multinationale Unternehmen, das im Oktober 1997 bereits eine Exportrisikogarantie von 390 Millionen Franken erhalten hatte, hat ein Gesuch für eine zusätzliche Garantie in Höhe von 170 Millionen Franken eingereicht. Die ERG-Kommission erteilte ihre Grundsatzzusage, wobei sie sich auf den früheren Entscheid des Bundesrates gründete und die Ansicht vertrat, dass kein Parameter, der bei der ERG-Erteilung von 1996 in Erwägung getreten war, sich im Wesentlichen geändert habe12. Die Erklärung von Bern hat auf diesen Entscheid scharf reagiert, da sie der Meinung ist, dass er die negativen Auswirkungen des Projekts nicht berücksichtige.
- 13 Der allgemeine Inhalt der Investitionsschutz- und Investitionsförderungsabkommen ist im folgenden (...)
25Mangels eines internationalen Rechtsrahmens zum Schutz der Investitionen im Ausland hat die Schweiz ein sehr dichtes Netz von bilateralen Abkommen für den Schutz und die Förderung von Kapitalinvestitionen errichtet. Durch diese Abkommen möchte die Eidgenossenschaft den Schweizer Unternehmen Rechtssicherheit gewähren, wenn sie im Ausland investieren. Die Abkommen müssen den schweizerischen Investoren auf dem Territorium der anderen Vertragspartei eine dem internationalen Recht entsprechende, angemessene und gerechte Behandlung garantieren. Die Behandlung muss die gleiche sein wie diejenige, die diese Vertragspartei ihren eigenen Staatsangehörigen, oder wenn sie vorteilhafter ist, den Investoren des meistbegünstigten Landes zukommen lässt. Der Transfer der Investitionserträge, wie Gewinne und Dividenden oder andere mit Kapitalinvestitionen verbundene Zahlungen, muss gewährleistet sein. Eine allfällige Enteignung muss zu einer vollständigen Entschädigung Anlass geben, und die Normen des internationalen Rechts müssen eingehalten werden13. Der Schutz der Investitionen umfasst alle Arten von Vermögen im anderen Land : bewegliches und unbewegliches Vermögen, Aktionen, Gesellschaftsanteile und andere Formen der Firmenbeteiligung, Konzessionen, Urheberrechte, gewerbliche Eigentumsrechte (Patente, gewerbliche Muster, Marken, Handelsnamen). Schliesslich muss bei einem Streitfall zwischen den Vertragsparteien ein Schiedsgericht angerufen werden können.
- 14 Die vollständige Liste der Länder, deren Investitionsförderungsabkommen in Kraft stehen, ist auf d (...)
26Im Novemer 1999 hatte die Schweiz 90 Investitionsschutz und Investitionsförderungsabkommen abgeschlossen ; davon sind 82 Abkommen in Kraft mit 29 afrikanischen Ländern, 20 asiatischen Ländern, 17 mittel und osteuropäischen Staaten, 15 lateinamerikanischen Ländern und einem europäischen Land (Malta)14.
271998 wurden Investitionsschutzabkommen mit Armenien, Äthiopien, Botswana, der Demokratischen Volksrepublik Korea, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Iran, Kuweit, Mauritius und Nicaragua abgeschlossen. 1999 hat die Schweiz ein Abkommen mit Kirgistan unterzeichnet.
- 15 Die Botschaften des Bundesrates, welche die Zustimmung der eidgenössischen Räte zur Ratifikation v (...)
28Die Unterzeichnerstaaten eines Doppelbesteuerungsabkommens verzichten auf einen Teil ihrer Steuerhoheit, um zu vermeiden, dass die Einkünfte doppelt, das heisst in beiden betroffenen Ländern versteuert werden. Diese bilateralen Abkommen regeln die Besteuerung von natürlichen Personen und Unternehmen : Einkommen, Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, Dividenden, Zinsen auf Forderungen, Gebühren, Kapitalgewinne, Einkünfte von Künstlern und Sportlern, Renten und Vermögenssteuern (wenn letztere in beiden Ländern bestehen). Die Abschaffung der Doppelbesteuerung liegt im Interesse der Steuerpflichtigen und bietet auch den im Ausland tätigen Schweizer Unternehmen einen steuerlichen Schutz. Wenn das Abkommen einmal von beiden Staaten unterzeichnet ist, muss es vom Parlament genehmigt werden15. Der Beschluss unterliegt nicht dem fakultativen Referendum.
- 16 Drei der sieben Doppelbesteuerungsabkommen waren bereits Gegenstand einer Parlamentsdebatte (Repub (...)
- 17 Eidgenössische Steuerverwaltung, Liste der Länder, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabk (...)
291999 wurden sieben neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudiarabien, Weissrussland, Kroatien, Kasachstan, Kuweit, der Republik Moldau und der Mongolei unterzeichnet16. Nach dem Stand vom 1. November 1999 hat die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen mit 23 Industriestaaten und 25 Entwicklungsländern abgeschlossen (davon 21 Abkommen bereits in Kraft) sowie 12 Abkommen mit mittel- und osteuropäischen Staaten (davon 8 in Kraft). Ferner sind Verhandlungen mit folgenden Ländern im Gange : Albanien (paraphierter Entwurf), Deutschland (Dividendenbesteuerung), Australien (Revision des Abkommens von 1980), Georgien, Indien (paraphierter Entwurf), Israel, Kirgistan, Mazedonien (paraphierter Entwurf), Usbekistan, Pakistan (Revision des Abkommens von 1959/62, paraphierter Entwurf), Türkei und Ukraine17.
- 18 Nationalrat, Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, Sommersession 1999.
30Auf der Sommersession 1999 hat das Parlament über das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Philippinen diskutiert und den Bundesrat zum Austausch der Ratifikationsurkunden ermächtigt. Die Schweiz gehört seit langent zu den wichtigsten Auslandsinvestoren auf den Philippinen, so dass dieses Land für die Schweiz ein relativ bedeutender Wirtschaftspartner ist. Das Abkommen bietet den auf den Philippinen tätigen schweizerischen Unternehmen einen gewissen steuerlichen Schutz. Es begünstigt weitere Investitionen und trägt dazu bei, dass die Schweizer Firmen auf dem philippinischen Markt gegenüber ihren Konkurrenten aus anderen Industrieländern steuerlich nicht benachteiligt sind18.
- 19 Die Änderungen betreffen die Abkommen mit Bulgarien, Israel, Rumänien, Polen, der Slowakei, der ts (...)
31Seit 1990 haben die Staaten der Europäischen Freihandelsvereinigung (EFTA) Freihandelsabkommen mit vierzehn Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie im Mittelmeerraum abgeschlossen. In den letzten Jahren wurden mehrere dieser Abkommen den neuen WTO-Regeln, der Entwicklung der Aussenbeziehungen der Europäischen Union und den Veränderungen innerhalb der EFTA angepasst19. Die mit Drittstaaten abgeschlossenen Freihandelsabkommen haben vor allem zum Ziel, den in diese Länder exportierenden Unternehmen dieselben Bedingungen zu bieten, wie sie die Unternehmen aus den Ländern der Europäischen Union geniessen.
- 20 „Bundesbeschluss über das Interimsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der PLO, handelnd zugunst (...)
32Die EFTA-Staaten haben ihre Bemühungen intensiviert, um mit ihren Handelspartnern im Mittelmeerraum Freihandelsbeziehungen aufzubauen (siehe Aufstellung unten). Am 30. November 1998 haben die EFTA-Vertreter ein Freihandelsabkommen mit der im Namen der Palästinensischen Behörde handelnden OLP unterzeichnet20.
33Ferner wurden mit Albanien, Ägypten, Tunesien, Mazedonien, Jordanien und dem Libanon Vereinbarungen zur Zusammenarbeit eingegangen. Diese Vereinbarungen haben langfristig den Abschluss von Freihandelsabkommen zum Ziel. Die Verhandlungen mit Ägypten sind bereits vorangeschritten, jene mit Jordanien, Zypern und Tunesien wurden fortgesetzt. Schliesslich ist noch zu vermerken, dass die EFTA-Staaten erstmals Verhandlungen mit einen transatlantischen Partner, Kanada, aufgenommen haben, um ein Freihandelssystem zu errichten.
Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Drittstaaten
Quelle : Internet-Seite der EFTA : http://www.efta.int/structure/main/index.html (EFTA's third-country relations).
- 21 „Botschaft betreffend das Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Sch (...)
34Ein Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Republik Armenien wurde am 19. November 1998 in Bern unterzeichnet und von den eidgenössischen Räten 1999 gebilligt21. Das Abkommen hat zum Ziel, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu fördern und zu stärken und den in Armenien eingeleiteten Reformprozess im Hinblick auf die Einführung einer Marktwirtschaft zu unterstützen. Das Abkommen beruht auf den Grundsätzen der WTO. Es enthält ausführliche Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigentums und regelt den Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Das Abkommen wurde für eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen und kann, sofern es nicht gekündigt wird, jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden.
- 22 Die Schweiz hat bereits ähnliche Abkommen mit Russland, der Ukraine, Usbekistan, Kasachstan, Weiss (...)
35Der Handelsaustausch zwischen der Schweiz und Armenien ist noch wenig entwickelt. 1997 erreichten die Ausfuhren 1,3 Millionen Franken (hauptsächlich landwirtschaftliche, chemische und pharmazeutische Produkte) und die Einfuhren 4,2 Millionen Franken. Armenien erhält über die Weltbank Hilfe von der Schweiz. Das am 19. November 1998 unterzeichnete Investitionsschutz- und Investitionsförderungsabkommen sollte die Direktinvestitionen der Schweiz in Armenien erleichtern. Es handelt sich um ein Rahmenabkommen, das noch entwicklungsfähig ist22.
36Bundesrat Pascal Couchepin und der Minister für Handel und Aussenwirtschaftsbeziehungen von Georgien haben am 11. März 1999 in Bern ein Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit unterzeichnet. Dieses erste Wirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Georgien unterstellt den Warenaustausch zwischen beiden Ländern den Grundprinzipien des GATT (Meistbegünstigungsklausel, Nichtdiskriminierung, Inländerbehandlung). Es enthält ausserdem Bestimmungen für einen verbesserten Schutz des geistigen Eigentums und führt die Bereiche auf, in denen die wirtschaftliche Zusammenarbeit prioritär erfolgen soll. 1998 hat die Schweiz Güter im Wert von rund 4,3 Millionen Franken nach Georgien exportiert.
37Die Schweiz und Südkorea haben ihre wirtschaftliche und kommerzielle Zusammenarbeit durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung vom 29. Juni 1999 institutionalisiert. Diese Urkunde war anlässlich des Besuchs von Pascal Couchepin in Südkorea im Februar des gleichen Jahres paraphiert worden. Das Abkommen umfasst ein weitreichendes gemeinsames Arbeitsprogramm, das insbesondere die Liberalisierung des Handelsaustausches sowie die Förderung von Handel und Investitionen zum Ziel hat. Hierzu wird eine Beratungsgruppe eingesetzt, um die Möglichkeiten zu erkunden, bilaterale Abkommen, vor allem ein Freihandelsabkommen und ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung bezüglich der Bewertung der Ubereinstimmung der Vorschriften auszuhandeln. Daneben soll die Frage einer vermehrten Zusammenarbeit im Bereich der Zollverfahren geprüft werden. Auch ist eine engere Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auf multilateraler Ebene, besonders im Rahmen der Welthandelsorganisation, vorgesehen.
38Für die Schweiz ist diese Vereinbarung mit Südkorea das erste Abkommen dieser Art, das mit einem asiatischen Land abgeschlossen wird. Es konkretisiert die Politik des Bundesrates, welche engere Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und ihren aussereuropäischen Partnern anstrebt.
39Am 19. Oktober 1999 haben Remo Gautschi, Vizedirektor der DEZA, und Davlat Usmon, Wirtschaftsminister der Republik Tadschikistan, in Duschanbe ein Abkommen über technische und finanzielle Zusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die Modalitäten der schweizerischen Unterstützung für den Reformprozess in Tadschikistan und tritt für eine anfängliche Laufzeit von fünf Jahren in Kraft. Es ist das erste Zusammenarbeitsabkommen überhaupt, das mit Tadschikistan unterzeichnet wurde. Tadschikistan gehört neben Polen, Aserbeidschan, Kirgistan, Turkmenistan und Usbekistan zu der von der Schweiz vertretenen Ländergruppe bei den Bretton-Woods-Institutionen, der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds (IWF).
40Die Projekte der technischen und finanziellen Zusammenarbeit sollen die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen in Tadschikistan tatkräftig unterstutzen und die sozialen Auswirkungen des Reformprozesses mildern. Die Projekte der technischen Zusammenarbeit haben vor allem die Vermittlung von Fachwissen zum Ziel. Die Projekte zur Förderung des demokratischen Rechtsstaates, wie auch die Projekte im Gesundheits und Erziehungswesen, die Privatisierung der Wirtschaft der Bergregionen und der Kulturaustausch sollen besonders gefördert werden.
41Die finanzielle Zusammenarbeit besteht hauptsächlich aus der Finanzierung von schweizerischen Produkten, Geräten und Material für prioritäre Programme sowie den damit verbundenen Dienstleistungen und dem entsprechenden Sachwissen.
- 23 DEZA und seco, „Erstes Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Schweiz und Tadschikistan“, Pressemitt (...)
42Die finanzielle Zusammenarbeit der Schweiz umfasst aber auch Zahlungsbilanzhilfe und Schuldenerleichterungen. Die Schweiz gewährt finanzielle Unterstützung vornehmlich für wichtige Infrastrukturprojekte, die kommerziell nicht finanzierbar sind. Spezielle Aufmerksamkeit erhalten Projekte im Umweltsektor23.
43Bundesrat Joseph Deiss und der mazedonische Aussenminister Aleksandar Dimitrov haben am 26. Oktober 1999 in Bern ein Abkommen über technische und finanzielle Zusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Modalitäten der schweizerischen Unterstützung für den Reformprozess in Mazedonien und soll für eine erste Laufzeit von fünf Jahren in Kraft bleiben.
44Durch dieses Abkommen will die Schweiz den in den Oststaaten eingeleiteten Reformprozess unterstutzen. Die Projekte der technischen Zusammenarbeit streben vor allem die Vermittlung von Fachwissen an. Besonders unterstützt werden sollen dabei Projekte zur Förderung der interethnischen Beziehungen, Projekte zur Reform im Sozialsektor, zur Privatisierung der Wirtschaft und für den Umweltschutz. Der wirtschaftliche und kulturelle Austausch, Handel und Investitionen sollen ebenfalls gefördert werden. Die Bestimmungen des Abkommens gelten auch für die humanitäre Hilfe der Schweiz an Mazedonien.
- 24 DEZA und seco, „Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Schweiz und Mazedonien“, Pressemitteilung vom (...)
45Die Schweiz gewährt finanzielle Unterstützung vor allem für wichtige Infrastrukturprojekte, die kommerziell nicht finanzierbar sind. Besonders Aufmerksamkeit kommt Projekten im Sozialsektor, im Energie– und Umweltbereich zu24.
46Die Wirtschaftsdiplomatie stellt eines der Tätigkeitsfelder der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik dar. Die nachstehende Ubersicht bietet einen Uberblick über die wichtigsten Auslandsbesuche von gemischten Delegationen der Schweiz, denen Vertreter der Bundesverwaltung und der Privatwirtschaft angehören, sowie über die in der Schweiz empfangenen Delegationen aus Asien, Lateinamerika und den osteuropäischen Staaten. Die Schweizer Delegationen werden in der Regel von dem für die Wirtschaftspolitik zuständigen Bundesrat geleitet.
47Zwischen der Schweiz und den mittel und osteuropäischen Ländern entwickelte sich 1999 eine intensive wirtschaftsdiplomatische Tätigkeit. Das herausragende Ereignis in den Beziehungen mit den asiatischen Ländern war jedoch zweifellos der Besuch des Präsidenten der Volksrepublik China in der Schweiz (März 1999) und der Gegenbesuch von Bundesrat Pascal Couchepin im November 1999 in China (siehe dazu das Unterkapitel „Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und China”). Ferner reiste im Dezember 1998 eine Wirtschaftsdelegation in die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), eine weitere Delegation stattete im Februar 1999 Südkorea einen Besuch ab. Zu erwähnen ist auch der Besuch Pascal Couchepins in Saudiarabien im Februar 1999. Im Hinblick auf Lateinamerika stand die Pflege der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit Brasilien (Besuch durch Pascal Couchepin im Juli 1999, siehe dazu „Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Brasilien”) und mit Chile (erstes Treffen einer Arbeitsgruppe SchweizChile im September 1999) im Vordergrund. Hingegen wurde 1999 auf eine Reise nach Afrika zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen mit dem Schwarzen Kontinent verzichtet.
48Für die chinesischschweizerischen Beziehungen war das Jahr 1999 von grosser Bedeutung. Der chinesische Präsident Jiang Zemin stattete der Schweiz im März einen Staatsbesuch ab, der von Bundesrat Pascal Couchepin im November erwidert wurde.
- 25 „Visite de Jiang Zemin, les dossiers que va plaider la Suisse“, L’Agefi, 24. März 1999.
- 26 Oberzolldirektion, Aussenhandelsstatistik, 1998.
- 27 „L'Empire du Milieu séduit toujours plus les entreprises helvétiques“, L’Agefi, 25. März 1999.
49Der chinesische Markt ist für zahlreiche Schweizer Unternehmen von grossem Interesse. Mit ihrer über 25-jährigen Präsenz im Land ist die Schweiz einer der fünf wichtigsten westlichen Investoren in China. Das Volumen der schweizerischen Direktinvestitionen beläuft sich auf insgesamt zwei bis drei Milliarden Franken, dazu kommen Produktions- oder zumindest Vertriebsstätten von mehr als 500 Schweizer Unternehmen25. Die am stärksten in China vertretenen Sektoren der Schweizer Wirtschaft sind der Maschinenbausektor, die chemische sowie die Uhrenindustrie. Die Handelsbilanz zwischen den beiden Ländern weist einen stärken Überschuss zugunsten Chinas aus, welches 1998 Güter im Wert von 1,68 Milliarden Franken in die Schweiz exportierte. Die schweizerischen Ausfuhren nach China beliefen sich dagegen auf 809 Millionen26. Jacques Mermod vom Verein Schweizerischer Maschinen-Industrieller (VSM) erklärte in einem in der Zeitung L’Agefi erschienenen Artikel, die Beziehungen zwischen China und dem Westen seien sehr ambivalent. Zwar biete China sehr kostengünstige Arbeitskräfte, die Schweiz sei aber in Bezug auf den Transfer von Knowhow sehr vorsichtig. Das Interesse Chinas hingegen liege darin, ein bedeutendes Wachstum der Exportindustrie zu erzielen und sich gleichzeitig die westliche Technologie anzueignen27.
- 28 Zwischen 1997 und 1998 gingen die schweizerischen Exporte nach China von 938 auf 809 Millionen Fra (...)
50Auf eine Einladung des Bundesrates stattete Jiang Zemin, der Präsident der Volksrepublik China, der Schweiz vom 25. bis zum 27. März 1999 einen Staatsbesuch ab. Zwar wurde sowohl auf schweizerischer als auch auf chinesischer Seite die 50-jährigen guten Beziehungen zwischen den beiden Ländern betont (die Schweiz hatte vor 50 Jahren als eines der ersten Länder die Volksrepublik China anerkannt). Nichts könnte jedoch darüber hinwegtäuschen, dass der Besuch des chinesischen Staatsoberhauptes zu einem Zeitpunkt erfolgte, da sich in den Beziehungen der beiden Länder einige punktuelle Spannungen bemerkbar machten. Die Gründe dafür sind in erster Linie das schweizerische Handelsbilanzdefizit mit China28, die Kontroverse über die Gewahrung einer Exportrisikogarantie für den DreiSchluchten-Staudamm und die von schweizerischen NRO beklagte Missachtung der Menschenrechte (mangelnde Meinungsfreiheit, politische Lage im Tibet und Arbeitsbedingungen).
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JSDW 1997, „DreiSchluchten-Damm am Jangtsekiang in China”, S. 129-130.
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JSDW 1998, idem, S. 282-284.
51Der chinesische Staatspräsident wurde vom Bundesrat mit Bundespräsidentin Ruth Dreifuss an der Spitze empfangen. Gleichzeitig zu diesem Empfang fand eine Kundgebung zur Unterstützung des tibetischen Volkes statt. Jiang Zemin, der darüber äusserst verstimmt war, rief in seinem Zorn dem versammelten Bundesrat zu : „Sie haben einen Freund verloren !” Der Staatsbesuch des chinesischen Präsidenten wurde jedoch trotz dieses ernsten diplomatischen Vorfalls fortgesetzt. Während die ersten beiden Tage den diplomatischen Beziehungen gewidmet waren (bilaterale Beziehungen, politische und kulturelle Fragen), stand der zweite Teil des Besuchs, der vom Schweizerischen Handels- und Industrie-Verein (Vorort) gestaltet wurde, ganz im Zeichen der Wirtschaft (Besuche bei verschiedenen Schweizer Unternehmen und Unterzeichnung zweier schweizerisch-chinesischer JointVentures).
- 29 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten und Eidgenössisches Departement des Inn (...)
- 30 Nähere Informationen zum Inhalt dieser beiden Erklärungen sind der in der Fussnote Nr. 5 erwähnten (...)
52Die Bundesverwaltung liess in einer Pressemitteilung29 verlauten, die Menschenrechtssituation in China werde unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem Gespräch zwischen der Bundespräsidentin und Jiang Zemin erötert. Über Inhalt und Verlauf dieser Unterredung wurde jedoch nichts bekannt gegeben. Allerdings fanden ausserdem Gespräche zu anderen Themen statt, bei denen auch die Bundesrate Ogi, Cotti und Couchepin zugegen waren. Bei diesen Unterredungen kamen Sicherheitsfragen, die innere Lage der beiden Länder, globale Wirtschaftsfragen sowie die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zur Sprache. Von Schweizer Seite her wurden als Themen vor allen Dingen der gleichberechtigte Zugang zum chinesischen Markt, der Schutz des geistigen Eigentums sowie die Ôffnung im Bereich der Dienstleistungen (Lebensversicherungen, Banken und Luftverkehr) vorgebracht. Darüber hinaus wurden im Rahmen dieses Staatsbesuchs zwei Absichtserklärungen über das Bildungswesen bzw. über den kulturellen Austausch unterzeichnet30.
- 31 Informationen zu den schweizerischen Partnern finden sich in der Pressemitteilung des seco (27. Mä (...)
53Im Januar 1998 hatte das seco (Staatssekretariat für Wirtschaft, vormals Bundesamt für Aussenwirtschaft – BAWI) im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit mit China den „SinoSwiss Partnership Fund” (SSPF) ins Leben gerufen. Aufgabe dieses Fonds ist es, für JointVentures schweizerischer KMU in China Risikokapital in der Landeswährung oder in Devisen zur Verfugung zu stellen. Anlässlich des Besuchs des chinesischen Präsidenten konnten die beiden ersten mit Hilfe dieses Fonds finanzierten JointVentures unterzeichnet werden31. Ferner stattete die chinesische Delegation einigen Schweizer Grossunternehmen (Novartis, Roche, ABB, Swatch) einen Besuch ab.
Quelle : EVD, Pressemitteilungen 1999.
- 32 EVD, „Wirtschaftsdelegation von Bundesrat Couchepin nach China“, Pressemitteilung, 4. November 199 (...)
54Als Antwort auf die während des Besuchs von Jiang Zemin im Frühjahr geäusserte Einladung reiste Bundesrat Pascal Couchepin in Begleitung einer zahlenmässig grossen Schweizer Wirtschaftsdelegation nach China. Der Besuch war ursprünglich bereits für Oktober vorgesehen, fand dann aber vom 6. bis zum 11. November 1999 statt32. Nach Aussagen von Beobachtern schien der diplomatische Zwischenfall anlässlich des Besuchs des chinesischen Präsidenten in der Schweiz (siehe oben) mittlerweile kein Thema mehr zu sein.
55Die wichtigsten Gesprächspartner Couchepins waren der chinesische Premier-minister Zhu Rongji, der die wirtschaftliche öffnung des Landes weiter vorantreiben will, der Minister für Auswärtige Angelegenheiten und Wirtschaftszusammenarbeit, Shi Guangsheng, sowie der Finanzminister Xian Huaicheng. Begleitet wurde Bundesrat Couchepin von hohen Beamten des seco. Die Delegation der Privatwirtschaft unter der Leitung von Andres Leuenberger, dem Prasidenten des Vorort, zählte rund 20 Vertreter von Schweizer Unternehmen, darunter ABB, SGS, Novartis, SAir-Group, Swatch und verschiedene Versicherungsgesellschaften.
- 33 „Pascal Couchepin panache d'un peu de droits de l'homme son menu pékinois“, Le Temps, 10. November (...)
56Ziele des Besuchs waren die Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die Erschliessung neuer Bereiche für die Zusammenarbeit. Ferner wohnte Pascal Couchepin im Rahmen seines Besuches der Einweihung der Niederlassung von Swiss Tourism bei, die als erste europäische Stelle dieser Art eine Genehmigung der chinesischen Regierung erhalten hatte. Im Laufe der verschiedenen Gespräche bekräftigte die Schweiz ihr Versprechen, die Aufnahme Chinas in die Welthandelsorganisation zu unterstutzen, wies aber dennoch auf verschiedene Problème hin, die von China bis dahin noch gelöst werden müssen : Zu hohe Zölle, Beschränkung des Zugangs zum Dienstleistungs- und Versicherungsmarkt sowie Schutz des geistigen Eigentums. In seiner Unterredung mit dem chinesischen Premierminister brachte Pascal Couchepin auch die Menschenrechtssituation zur Sprache. Er verzichtete darauf, auf einzelne Fälle von Gefangenen einzugehen, gab aber zu verstehen, dass eine Menschenrechtspolitik von einer guten Wirtschaftspolitik nicht getrennt werden könne33. Anlässlich dieser Reise wurde kein grosser Auftrag abgeschlossen. Für die Vertreter der Schweizer Wirtschaft ging es in erster Linie darum, die bilateralen Kontakte zu verstärken und im Hinblick auf die Öffnung neuer Märkte und insbesondere des Dienstleistungsmarktes das Terrain zu sondieren.
57Vom 5. bis zum 8. Juli 1999 reiste Bundesrat Pascal Couchepin an der Spitze einer gemischten Wirtschaftsdelegation zu einem Besuch nach Brasilien.
58Brasilien ist mit Abstand der wichtigste lateinamerikanische Handels- und Investitionspartner der Schweiz. Die grossen Schweizer Unternehmen der Nahrungsmittel-, pharmazeutischen, chemischen und mechanischen Industrie sind seit Jahrzehnten in Brasilien aktiv. Sie besitzen dort verschiedene Produktionsstätten und beschäftigen rund 68’000 Personen. Brasilien ist das erste lateinamerikanische Empfängerland schweizerischer Direktinvestitionen. Aus brasilianischer Sicht ist die Schweiz ebenfalls ein wichtiger Partnerstaat, steht sie doch auf der Rangliste der ausländischen Investoren hinter den Vereinigten Staaten, Deutschland, Grossbritannien und Japan auf dem fünften Platz.
- 34 EVD, „Gemischte Wirtschaftsdelegation von Bundesrat Couchepin nach Brasilien vom 5. bis 8. Juli 19 (...)
59Mit dieser Reise wollte die gemischte Delegation die bilateralen Beziehungen in den Bereichen Handel und Wirtschaft auf Regierungs- und Privatwirtschaftsebene stärken. Weitere, konkretere Gründe für den Besuch waren die Wiederaufnahme von Gesprächen über ein Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Unterzeichnung von zwei Absichtserklärungen zur Errichtung eines Zentrums für die Förderung umweltfreundlicher Technologien und zur Ausarbeitung eines „Clean Development Mechanism” im Rahmen der Klimakonvention34.
- 35 DFE, „Les relations entre la Suisse et l'Afrique du Sud“, Communiqué de presse, 1er octobre 1999. (...)
- 36 Diese Frage war Gegenstand eines Berichts der Delegation der Geschäftsprüfungskommission über die (...)
60Der Bundesrat hat im Oktober 1999 den Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika veröffentlicht, der die Zeit von Anfang der 50er Jahre bis zum Ende des Apartheid-regimes (1994) umfasst35. Der Bericht untersucht das juristische, wirtschaftliche und politische Umfeld dieser Beziehungen ; jedoch befasst er sich weder mit den Beziehungen des schweizerischen Nachrichtendienstes36 noch mit der Tätigkeit der Schweizer Unternehmen in Südafrika. Diese erste Studie beruht nur auf den Quellen der Bundesverwaltung.
61Die verschiedenen Instrumente der schweizerischen Politik gegenüber Südafrika seit Anfang der 50er Jahre, wie die Festlegung eines Plafonds für den Kapitalexport, die statistische Überwachung der Handelsflüsse bestimmter Produkte und die Anwendung eines Waffenembargos werden evaluiert, wie auch die Haltung der Schweiz betreffend die Investitionen, die Entwicklungszusammenarbeit und die Verschuldung.
62Zum ersten Mal gibt ein vom Bundesrat gebilligter offizieller Bericht zu verstehen, dass die Haltung der Schweiz ab 1985 moralisch wie auch politisch nicht mehr vertretbar war : „Eine derart vorsichtige Haltung gegenüber Zwangsmas-snahmen, wie sie in den 80er Jahren gegenüber Südafrika zum Ausdruck kam, liesse sich heute aus neutralitätspolitischer Sicht nicht mehr rechtfertigen” (S. 21). Jedoch kommen die Experten zu dem Schluss, dass die Schweiz nicht als Drehscheibe für Geschäfte mit dem Ziel benutzt worden sei, die internationalen Sanktionen gegen das Apartheidregime zu umgehen. Der Bericht weist auch darauf hin, dass die Parlamentarier bei zahlreichen Anlässen aufgefordert wurden, über die Regierungspolitik gegenüber Südafrika zu diskutieren, da eine provisorische Schätzung auf über 160 parlamentarische Vorstösse kam. Einige von ihnen forderten Wirtschaftssanktionen, aber keine von ihnen erhielt eine ausreichende Unterstützung. Daraus zieht der Bericht die Schlussfolgerung : „Unter diesen Umständen ist es keineswegs übertrieben, zu sagen, dass die Politik des Bundesrates gegenüber Südafrika in ihren Grundzügen vom Parlament stark unterstützt wurde” (S. 21).
63Einer der Verdienste des Berichts liegt in der Anregung, zusätzliche Studien durchzuführen, um eine globale Beurteilung der Politik der Schweiz gegenüber Südafrika vornehmen zu können. Es würde darum gehen, bestimmte Fragen betreffend das Verhalten der Schweiz, die Rolle der schweizerischen Privatun-ternehmen, aber auch das Verhalten der anderen westlichen Länder, speziell im Zusammenhang mit den Wirtschaftssanktionen eingehender zu untersuchen. In ihren Schlussfolgerungen schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass diese Fragen im Rahmen eines Forschungsprogramms des Schweizerischen Nationalfonds untersucht werden sollten. Der Bundesrat hat den betroffenen Bundesämtern das Mandat erteilt, die Integration solcher Forschungsarbeiten in das Nationale Forschungsprogramm NFP42 „Grundlagen und Möglichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik” vorzubereiten.