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Echos

Ausnahmepolitik im Anthropozän? Vom Kampf gegen die Natur zur Integration nicht-menschlicher Akteure

Une politique d'exception à l'ère de l'anthropocène ? De la lutte contre la nature à l'intégration des acteurs non-humains
Exceptional politics in the Anthropocene? From the fight against nature to the integration of non-human actors
Hagen Schölzel

Résumés

Cet article cherche à comprendre ce qu'est une politique d'exception face aux défis de l'anthropocène. L'anthropocène désigne l'époque contemporaine de l'histoire de la Terre, caractérisée par une influence profonde de l'homme sur la composition biologique, chimique et physique de la Terre ainsi que par des urgences écologiques. Outre le réchauffement de la planète et l'extinction des espèces, les pandémies en font partie. Le recours aux théories classiques de l'état d'urgence politique n'est pas utile pour comprendre ce présent, parce qu'elles opposent nature et société et conçoivent une politique non démocratique. Une analyse des politiques de la crise du Covid-19 peut contribuer à une nouvelle compréhension de la politique d'exception dans l'anthropocène.

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Texte intégral

„Our way of life […] has led to the planetary emergency we face.
Now is the time to transform our relationship with nature.“1
António Guterres

Einleitung2

  • 2 Ich danke Sabine Ries, Weronika Adamska, Sophie Hegemann, den Mit-Diskutanten des Studientags „Ausn (...)

1Notfälle werden in der Politischen Theorie als Ereignisse verstanden, die sich am Rande oder in den nicht gut eingebundenen Zwischenräumen einer rechtsstaatlichen Ordnung ereignen, zum Beispiel als äußerer kriegerischer Angriff, als innerer Aufruhr oder als Naturkatastrophe. Solche Notfälle bieten Anlässe für Notfall- oder Ausnahmepolitiken, die auf die Herausforderungen der Notfälle mit außergewöhnlichen Gegenmaßnahmen einer Regierung reagieren. Der Notfall ist aus diesem Blickwinkel etwas, das eine rechtsstaatliche Ordnung von außen unter Druck setzt und auf das mit außerordentlichen Maßnahmen reagiert wird, um die geltende Ordnung zu erhalten bzw. die angesichts des Notfalls obsolete Ordnung wieder herzustellen und ihre Geltung rechtsstaatlich zu garantieren. Doch scheint diese Vorstellung im Zeitalter der Klimakrise und des Artensterbens kaum noch gültig zu sein. Denn der „planetary emergency“, wie ihn beispielsweise UN-Generalsekretär António Guterres vor Augen hat, ereignet sich nicht jenseits der sozialen Ordnung, sondern er ist Folge unseres „way of life“. Er ist kein überraschendes oder außerhalb unserer Kontrolle stattfindendes Ereignis, sondern wir wissen seit Jahrzehnten um die Probleme, die wir selbst herbeigeführt haben, genauso wie um mögliche Lösungen. Doch scheint kein Souverän in der Lage zu sein, die Maßnahmen in die Wege zu leiten, die notwendig sind, um die außerordentlichen Probleme effektiv zu bearbeiten. Weder die Notfälle noch die Reaktionen der Regierungen entsprechen also den Annahmen der klassischen Theorie. Und auch der antizipierte Effekt „to transform our relationship with nature“ scheint etwas ganz anders zu sein, als die überkommene Idee, mittels Notfallpolitik einen status quo ante des demokratischen Rechtsstaats erneut in Kraft zu setzen. Der folgende Artikel stellt deshalb die Frage nach den Beziehungen zwischen typischen Ideen von Ausnahmezustandspolitiken als Notfallreaktionen auf der einen Seite und dem Konzept des Anthropozän als einem aktuellen Versuch, die Beziehungen zwischen Menschen und Natur neu zu denken, auf der anderen.

2Als Anthropozän wird seit einigen Jahren das gegenwärtige geologische Erdzeitalter bezeichnet, das insbesondere durch menschliche Einflüsse geprägt sei. In ihm seien die Beziehungen zwischen Gesellschaft und Natur krisenhaft, wie beispielhaft die menschengemachte Erderwärmung, das weltweite Artensterben oder die Corona-Pandemie zeigen. Angesichts solcher Krisen wird in verschiedenen politischen und wissenschaftlichen Diskursen der Rückgriff auf Ausnahmezustands- oder Notfallpolitiken gefordert, um effektiv gegen die damit verbundenen Katastrophen und Katastrophenrisiken vorgehen zu können. Es wird aber auch vor damit verbundenen Gefahren gewarnt, das heißt vor der Aushöhlung oder dem Verlust von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Vor diesem Hintergrund lautet die These dieses Beitrags, dass Theorien des Ausnahmezustands im Rahmen einer modernen (ontologischen) Unterscheidung von Natur vs. Gesellschaft operieren, die Probleme der “Natur” im Normalfall aus der Gesellschaft ausschließt und Notfälle zu Gegenständen einer Ausnahmepolitik macht. Die Probleme des Anthropozän als Verbindungen zwischen gesellschaftlichen und natürlichen Prozessen können deshalb im Rahmen klassischer Souveränitätsvorstellungen nicht adäquat erfasst und durch staatliche Politik nicht effektiv bearbeitet werden. Hier geht es zunächst darum, Konzepte des Ausnahmezustands und des Anthropozän sowie ihre Beziehungen zu skizzieren. Im Anschluss wird untersucht, welche Verständnisse von Natur in Carl Schmitts und Giorgio Agambens Theorien des Ausnahmezustands eine Rolle spielen. Und schließlich wird ein eigenes Forschungsprojekt aus dem Kontext der Pandemiepolitik kurz vorgestellt und diskutiert, wie Ausnahmepolitik im Anthropozän verstanden werden könnte.

Anthropozän und Demokratie im Ausnahmezustand

3Das Konzept des Anthropozän (vgl. Horn und Bergthaller, 2020) bringt zum Ausdruck, dass die etablierte ontologische Unterscheidung von Natur und Gesellschaft, die als eine Wurzel der modernen Wissensordnung eng mit der Entstehung der modernen Politik und der modernen Wissenschaft verbunden ist (vgl. Shapin und Scheffer, 2011; Latour, 2008), aus empirisch-geologischer Sicht unplausibel geworden ist. Seit der Jahrtausendwende wird der Begriff für die Benennung einer neuen erdgeschichtlichen Epoche diskutiert, die den bisher gegenwärtigen erdgeschichtlichen Zeitabschnitt des Holozän abgelöst habe und deren wesentliches Merkmal eine durch die Menschheit verursachte, geologisch nachweisbare tiefgreifende Veränderung der biologischen, chemischen und physischen Zusammensetzung der Erde ist. Auf Grundlage verschiedener geologischer Merkmale wird sein Beginn zwischen dem 16. Jahrhundert und der Mitte des 20. Jahrhunderts datiert (Crutzen, 2002; Lewis und Maslin, 2015; Zalasiewicz und Williams, 2020). Diese geologischen Merkmale sind Effekte unterschiedlicher menschlicher Aktivitäten und ihrer Folgen, wie der europäischen Eroberung Amerikas, der Industrialisierung oder des Tests bzw. Einsatzes von Atombomben. Die Diskussion dreht sich um die genauen Ursachen des Anthropozän sowie um die Benennung der erdgeschichtlichen Epoche, für die auch Begriffe wie „Capitalocene, Plantationocene [oder] Chthulucene“ vorgeschlagen wurden (Haraway, 2015; Moore, 2017, 2018).

  • 3 Neben den Wissenschaftsdiskursen rufen beispielsweise auch (a) ein aktivistischer Diskurs über „Kli (...)

4Unter Rückgriff auf das Konzept des Anthropozän werden die gegenwärtigen Beziehungen zwischen Natur und Gesellschaft in Wissenschaftsdiskursen3 oft als riskanter „environmental emergency“ (Rebotier, 2021) beschrieben. Beispiele für einen solchen ökologischen Notfall sind die anthropogene Erderhitzung, die u.a. als „climate emergency“ beschrieben wird (Hurlbert, 2021), Zoonosen wie das neue Sars-Coronavirus-2 (McMahon, Morand und Gray, 2018; Chakrabarty, 2022), dessen Auftreten in vielen Staaten Anlass für außergewöhnliche politische Krisenreaktionen war, oder das weltweite Artensterben. Es wird aber auch vor dem Ausrufen eines klimapolitischen Ausnahmezustands gewarnt, weil die daran anknüpfenden „climate emergency politics […] dangerous“ (Hulme, 2019) seien, da sie Gefährdungen für die Demokratie mit sich bringen würden und das Ende eines solchen Klima-Ausnahmezustands nicht abzusehen sei. Als Gefahren für demokratische Gesellschaften erscheinen also die mit dem Anthropozän einhergehenden Notfallereignisse, die in den Beziehungen zwischen Natur und Gesellschaft auftreten, aber auch die politischen Krisenreaktionen im Ausnahmezustand. Die Rhetorik der Notfälle und vor allem die Warnungen vor Notfallpolitik verweisen dabei auf politische Theorien des Ausnahmezustands, die einerseits eine effektive Krisenbekämpfung versprechen, die andererseits aber in einem Gegensatz zu etablierten demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnungen stehen.

5Dabei ist zunächst an Carl Schmitts Souveränitätslehre zu denken (Schmitt, 2021), die eine zeitweise Suspendierung einer etablierten Verfassungsordnung zugunsten einer „kommissarische[n] Diktatur“ (Voigt, 2019) postuliert. Eine solche Suspendierung der Rechtsordnung soll Regieren ohne Rücksicht auf womöglich hinderliche Grundrechte oder demokratische Beteiligungsprozesse erlauben, um das Ziel einer Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung zu erreichen. Die Hypothese lautet, dass mit souveränen Entscheidungen effizienter und effektiver regiert werden könne, während vermeintlich komplizierte und langsame Entscheidungsprozesse in einer Demokratie nur für den Normalfall alltäglicher Problembearbeitung geeignet seien, aber im Notfall scheitern würden. Und zweitens ist an Giorgio Agambens Theorie des Ausnahmezustands zu denken, die ein „Paradigma des Regierens“ (Agamben, 2004: 9) postuliert, das nicht nur Reaktionen auf akute Notfälle meint, sondern in westlichen politischen Ordnungen zunehmend „zur Struktur transformiert“ (Lembcke, 2016: 205) und auf Dauer gestellt werde. Agamben selbst hat beispielsweise anhand des konkreten Falls der Corona-Politik in Italien mehrfach vor solchen Tendenzen gewarnt und dabei u. a. wissenschaftlich angeleitete Risiko-Politiken kritisiert, die in Form von Vorsorge oder Prävention über eine akute Problembearbeitung hinausreichen (Agamben, 2021). Das dauerhafte Aushöhlen von Grundrechten und das Etablieren souveräner Entscheidungsinstanzen jenseits politischer und juristischer Kontrolle, z.B. in Form von Expertengremien, sei zu einem Merkmal der westlichen Demokratien im Übergang zu einem permanenten Ausnahmezustand geworden.

Naturverhältnisse in Konzepten des Ausnahmezustands

6Naturkatastrophen gelten neben Krieg und innerem Aufruhr als typische Anlässe für Notfallpolitik. Aber die Notfälle und ihre Charakteristika stehen nicht im Zentrum der Überlegungen zum Ausnahmezustand, der für Schmitt und Agamben vor allem ein rechtspolitisches Problem ist. Das wird schon durch die begriffliche Fokussierung auf die staatsrechtliche Ausnahme anstatt auf die Not erzeugenden Ereignisse deutlich, die Schmitt vornimmt. „Der Ausnahmefall“, so schreibt Schmitt, sei „der in der geltenden Rechtsordnung nicht umschriebene Fall[; er] kann höchstens als Fall höchster Not, Gefährdung der Existenz des Staats oder dergleichen bezeichnet, aber nicht tatbestandsmäßig umschrieben werden“ (Schmitt, 2021: 13-14). Damit wird die Frage, was einen Notfall ausmacht, aus den Überlegungen weitgehend ausgeklammert. Er wird als Mangel an Ordnung nur negativ definiert, das heißt als „das nicht Subsumierbare[, das] dann eingetreten [ist], wenn erst die Situation geschaffen werden muss, in der Rechtssätze gelten können“ (Schmitt, 2021: 19). Mit Bezug auf Hobbes macht Schmitt noch deutlicher, dass die Natur – in diesem Fall im Sinne eines naturwissenschaftlichen Verständnisses der Welt – keine Relevanz für sein Denken über den Ausnahmezustand hat: „Auctoritas, non veritas facit legem“ (Schmitt, 2021: 39). Indem Theorien des Ausnahmezustands Bezug auf Hobbes und andere frühneuzeitliche Staatsdenker nehmen, die Politik in Abgrenzung zu einem jenseits der Gesellschaft liegenden Bereich der Natur begreifen (vgl. Shapin und Scheffer, 2011; Latour, 2008), setzen sie einen vorpolitischen Naturzustand voraus, der überwunden und durch einen Normalzustand der staatlichen Ordnung abgelöst worden sei, wobei der Naturzustand vor allem als gefährliches, womöglich kriegerisches Chaos verstanden wird.

7Wenn Schmitt Souveränität als „Grenzbegriff“ oder als „Begriff der äußeren Sphäre“ definiert, für dessen Verständnis man „nicht anknüpfen kann an den Normalfall, sondern an einen Grenzfall“ (Schmitt, 2021: 13), dann entwickelt er ein Verständnis des Ausnahmezustands als Reaktion auf äußere Gefahren, die man mit dem Begriff des Naturzustands zusammenfassen kann, sowie an die Vorstellung eines Leviathan, dessen wesentliche Funktion darin besteht, die Rückkehr des Naturzustands im Sinne einer die staatliche Existenz gefährdenden Krise zu verhindern. Mit anderen Worten operiert Souveränität nach Schmitt auf der Grenze zwischen Natur- und Normalzustand, wobei zunächst unerheblich ist, ob die Gefahr von der wölfischen Natur kriegerischer Menschen oder von Naturkatastrophen ausgeht. Relevant ist, dass die Natur aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden muss, um die Gefahr abzuwenden. Schmitts Konzept des Ausnahmezustands ist somit gegen die Natur gerichtet, die als ein gefährlicher Bereich jenseits der (gut) geordneten Gesellschaft verstanden wird und deren Hereinbrechen in die Gesellschaft außergewöhnliche politische Gegenmaßnahmen rechtfertige, das heißt die zeitweise Suspendierung einer Verfassung mit dem Ziel einer Wiederherstellung der normalen Bedingungen, die eine Rechtsordnung garantieren soll.

8Dagegen bilden nach Agambens Ansicht „Naturzustand und Ausnahmezustand […] lediglich die zwei Seiten des einen topologischen Prozesses, wo das, was als Außen vorausgesetzt worden ist (der Naturzustand), nun im Innern (als Ausnahmezustand) wiedererscheint“ (Agamben, 2002: 48). Der Naturzustand wird hier nicht mehr auf Distanz zur Gesellschaft gebracht, sondern als Ausnahmezustand in den Gesellschaftskörper inkludiert, und zwar in zwei prominenten Weisen. Erstens erscheint er in Form „souveräne[r] Gewalt“, die nicht vollständig im Rahmen einer rechtlich verfassten Ordnung normiert werden kann, und zweitens in Form „nackte[n] Leben[s]“, das heißt als elementare vitale Funktionen eines Körpers bzw. des Gesellschaftskörpers, der von rechtlichen und kulturellen Bestimmungen gleichsam entkleidet wird, wenn er im Ausnahmezustand einer souveränen Regierung unterliegt (Agamben, 2002). Mit der „Einverleibung des Naturzustands“ in die Gesellschaft wird somit einerseits eine „Ununterschiedenheit zwischen Natur und Kultur, zwischen Gewalt und Gesetz“ erzeugt (Agamben, 2002: 46) und andererseits der Ausnahmezustand auf einer „Schwelle der Unbestimmtheit zwischen Demokratie und Absolutismus“ (Agamben, 2004: 9) lokalisiert. Für Agamben dient der Ausnahmezustand nicht einem Ausschluss des Naturzustands aus der Gesellschaft, sondern er ist gleichbedeutend mit einer in den Body Politic der Gesellschaft inkorporierten gefährlichen Natur; er beziehungsweise sie müssen deshalb umso dringlicher auf Distanz gehalten werden.

9An seinen Ausführungen zur Corona-Politik wird deutlich, dass Agamben auch die (Natur)Wissenschaft bzw. ihren politischen Einfluss - hier vorgestellt als expertokratische Regierung und/oder als Wissenschaftsdiskurse in der Öffentlichkeit - als Variation seiner Idee der als Ausnahmezustand inkludierten Natur versteht, zumal dann, wenn sie sich um Fragen der Gesundheit dreht (Agamben, 2021). Für Agamben war der Ansatzpunkt seiner Kritik an den Corona-Maßnahmen in Italien daher das Zusammenspiel der Virologie als Naturwissenschaft und vermeintliche Verkünderin „eines nicht näher zu bestimmenden Risikos“ der Erkrankung und des Todes (Agamben, 2021: 52-53) mit den Medien, die an der „Erfindung einer Epidemie“ mitgewirkt haben (Agamben, 2021: 15ff.), sowie mit der Regierung als Grundrechte einschränkende Exekutivgewalt im Ausnahmezustand. In der Summe laufen Agambens Ausführungen zu Pandemie und Pandemiepolitik auf den Versuch hinaus, erste vor allem als diskursives Spektakel zu beschreiben, womit er die Natur im Sinne einer realen Gesundheitsgefahr aus der Politik auszublenden versucht, und zweite als gefährlichen Verlust einer demokratischen Normalität. Beide Motive finden sich ähnlich auch in Beiträgen, die die Corona-Politik, zum Beispiel in Deutschland, als einen Ausnahmezustand im Schmittschen Sinne interpretieren (Merkel, 2020) und der diskursiven Legitimation eines Notstands zentrale Relevanz zuschreiben (bspw. Lemke, 2021). Dieses Denken hat sich als zum Teil kompatibel mit den Ansichten der sogenannten Coronaleugner-Szene erwiesen.

10Schmitts und Agambens Theorien des Ausnahmezustands operieren im Rahmen der etablierten modernen Unterscheidung von äußerer Natur und politischer Gesellschaft und beschränken sich weitgehend auf die Affirmation der Gesellschaft als einem rechtlich verfassten, kontingenten und (inter-)subjektiv frei gestaltbaren Bereich des menschlichen Zusammenlebens. Dieser Bereich befinde sich als rechtlich, politisch und kulturell verfasste Ordnung in der Regel in einem Normalzustand, in dem routinierte politische Problembearbeitungen und Entscheidungsprozesse möglich sind. Angesichts von außergewöhnlichen Krisenereignissen und Gefährdungen kann aber auch ein politischer Ausnahmezustand etabliert und die Gesellschaft autoritär regiert werden. Weil sich rechtsstaatliche Regeln auf einen empirischen Normalzustand beziehen, der vorliegen muss, damit sie ihn garantieren können, kann die Frage nach dem Zustand der Welt allerdings nicht völlig aus den Theorien ausgeblendet werden. Sie verkürzen jedoch den Bezug auf diese Welt, indem sie das Bild einer gefährlichen Natur jenseits der Gesellschaft an die Wand malen. In Schmitts Konzept kann sie als existenzgefährdender Notfall in eine staatliche Ordnung einbrechen und einen Rückfall in den als chaotisch vorgestellten Naturzustand bewirken. In Agambens Theorie werden die Notfallpolitiken der Gegenwart, die nicht unbedingt auf das Eintreten eines Notfalls warten, sondern Vorsorge- und Präventionspolitiken sein können (Collier und Lakoff, 2021), als Eindringen des gefährlichen Naturzustands in die Gesellschaft interpretiert. Sowohl Schmitt als auch Agamben argumentieren dabei auf der Grundlage einer gedanklichen Trennung zwischen Natur und Gesellschaft sowie für einen Ausschluss der Natur aus Gesellschaft und Kultur als ontologisch ganz Anderem.

11Genau diese für die westliche Moderne typische gedankliche Trennung muss im Anthropozän hinterfragt werden, wenn wir unsere Beziehungen zur Natur neu sortieren wollen, denn die Natur bricht nicht als Notfall in die Gesellschaft ein. Menschen selbst produzieren die Risiken und provozieren die Notfälle, die unsere Gesellschaften gefährden, und ihre Bearbeitung erfolgt ebenfalls in der Verbindung von natürlichen und gesellschaftlichen Prozessen. Die Frage ist also, wie eine politische Theorie Natur und Gesellschaft zugleich berücksichtigten kann und uns in die Lage versetzt, die zu erwartenden Notfälle im Anthropozän zu adressieren, wobei zugleich das Problem einer Gefährdung der Demokratie im Ausnahmezustand umgangen werden soll.

Ausnahmepolitik als Integration nicht-menschlicher Akteure

12In den vergangenen eineinhalb Jahren haben André Brodocz und ich in einem Forschungsprojekt in Auseinandersetzung mit der Corona-Politik die Frage nach einem demokratiekompatiblen und gegenüber Naturdingen sensiblen Verständnis von Ausnahmepolitik gestellt (Brodocz und Schölzel, im Review, 2024). Angesichts der politischen Bearbeitung der Corona-Pandemie und nach Agambens und einigen anderen Wortmeldungen rückte der Topos des Ausnahmezustands in das Zentrum vieler Diskussionen. Von vielen Kommentatoren wurden dabei klassische Konzepte des Ausnahmezustands aufgerufen, mit denen vor allem Kritik an einem drohenden oder vermeintlich regierenden politischen Autoritarismus oder an einer angeblichen „Herrschaft der Virologen“ geübt wurde. Unser Fokus war dagegen auf einige Aspekte der Corona-Politik in Deutschland gerichtet, die sich gegen eine Interpretation im Sinne der klassischen Ausnahmezustandstheorien sperren, was teilweise auch andere Beobachter wahrgenommen haben (bspw. Nullmeier, 2020; Volk, 2021). Interessiert hat uns daran einerseits, ob sich in dem Umgang mit der Pandemie Elemente identifizieren lassen, die ein anderes Verständnis von Notfall- oder Ausnahmepolitik ermöglichen. Und andererseits waren wir auf der Suche nach einem theoretischen Vokabular, das uns helfen kann, diese Dinge zu erfassen.

13Ohne die Details der Untersuchung darlegen zu können, möchte ich kurz skizzieren, wo wir theoretische Inspiration gesucht haben, was wir beobachtet haben und wie wir versucht haben, beides zu verbinden. Wir haben uns dabei auf zwei Aspekte konzentriert, die typische Elemente von Theorien des Ausnahmezustands sind: Erstens die Frage nach Entscheidungs- und Regierungsprozessen, die ausnahmsweise von den normalen Verfahren der Demokratie abweichen. Und zweitens die Frage nach Grundrechten, die im Ausnahmezustand suspendiert und als gefährdet beschrieben werden und die nach der Beseitigung des Notfalls neu in Kraft gesetzt werden sollen.

14In konzeptioneller Hinsicht haben uns die demokratietheoretischen Überlegungen Bruno Latours inspiriert, der sein Modell eines „Parlaments der Dinge“ u. a. in Auseinandersetzung mit dem Auftreten des sog. Rinderwahnsinns Ende der 1990er Jahre entwickelt hatte, also einem anderen (Not-)Fall, bei dem sich ein bis dahin unbekannter Krankheitserreger in der Gesellschaft bemerkbar gemacht hatte und politisch verarbeitet wurde (Latour, 2010: 148-156; vgl. Leanza, 2020). Nach Latours Vorstellung ist Demokratie ein Prozess der Integration oder des Ausschlusses von solchen kontroversen Entitäten, wofür er verschiedene Teilprozesse definiert, die er Perplexisierung, Konsultation, Hierarchisierung und Institutionalisierung nennt und mit denen jeweils verschiedene Aspekte der politischen Problemverarbeitung beschrieben werden. Im besten Fall entsteht durch das Zusammenführen dieser vier Teilprozesse eine zirkuläre Verknüpfung oder Artikulation, mit der die umstrittene Entität in einer sozialen Gesamtheit integriert oder aus ihr aussortiert und das neu zusammengesetzte Ensemble stabilisiert wird. In empirischer Hinsicht haben wir die Beobachtung gemacht, dass Gesellschaft und Politik im Fall der Corona-Pandemie mit großen Unklarheiten hinsichtlich des Virus selbst und seiner gesellschaftlichen Folgewirkungen zu tun hatten. Ein Teil dieser Unklarheiten hing mit häufigen Veränderungen der Situation zusammen, was das Infektionsgeschehen und die Eigenschaften des Virus selbst, aber auch was die Maßnahmen und die sekundären Effekte anging, die sich aus der Pandemie und ihrer Bewältigung ergaben. Damit verbunden herrschte mindestens zeitweise und wiederkehrend eine große Unsicherheit bezüglich des Umgangs mit dem Virus und seinen Folgen. Wenn man versucht, die Beobachtung auf Latours zirkuläres Politikmodell zu beziehen, dann ergibt sich ein Muster, das wir als Fragmentierung des politischen Kreislaufs und als Beschleunigung und Kurzschluss von Teilprozessen beschreiben. Wir sehen also Verbindungen und Abbrüche, Vervielfältigung und Wiederholung in allen Phasen: Die wiederholte Perplexisierung, etwa wenn das Virus seine Eigenschaften oder seine Verteilung in der Gesellschaft verändert oder wenn immer neue sekundäre Effekte des Infektionsgeschehens und der Gegenmaßnahmen sichtbar werden. Kurzschlüsse zwischen allen Teilprozessen, zum Beispiel wenn in betroffenen Teilbereichen der Gesellschaft neben der Artikulation von Ansprüchen an die Regierung auch Infektionsschutzmaßnahmen erdacht und implementiert wurden, bevor diese überhaupt kollektiv verbindlich beschlossen oder verordnet waren. Eine nicht gelingende Hierarchisierung, etwa wenn verschiedene Experten unterschiedliche Empfehlungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit äußern oder wenn Dilemmata der Problembearbeitung unausgesprochen blieben, die eine kontroverse Diskussion verdient hätten. Schließlich eine nicht gelingende Institutionalisierung von Problemlösungen und Wiederaufnahmen der Prozesse über die gesamte Zeit der Pandemie, was sich zum Beispiel in den wiederholten Bund-Länder-Konferenzen und regelmäßig angepassten Verordnungen der Länderregierungen zeigte. Der letzte Aspekt war durch das Infektionsschutzgesetz, das manche als neues Notstandsrecht interpretiert haben (bspw. Lemke, 2021), sogar explizit vorgeschrieben. Die politische Problembewältigung blieb also unvollendet, solange der Kreisprozess der Verarbeitung des Virus und der Pandemie bzw. seine Teilprozesse nicht mehrfach wenigstens teilweise durchlaufen wurden. Erst nach und nach konnte das Problem in den Griff bekommen werden, indem eine in politischer Hinsicht erfolgreiche Bewältigung der Sachfrage und der damit verbundenen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen als Neusortierung der Gesellschaft inklusive einer Positionierung des Virus in ihrem Zusammenhang gelang.

15Wir haben neben den Prozessen der sachlichen Problembewältigung, die nicht routiniert abliefen, noch einen zweiten Aspekt des demokratischen Ausnahmezustands definiert. Konzeptionelle Inspiration fanden wir dabei in Zygmunt Baumans Demokratiekonzept, das die normative Forderung formuliert, in einer Demokratie müsse regelmäßig die Grenzziehung zwischen Privatem und Öffentlichem neu verhandelt werden, damit sich eine Gesellschaft über ihr kollektives Selbstverständnis neu aufklären kann (Bauman, 2000). Dabei geht es um die Frage, was überhaupt in den Bereich fällt, der politisch verhandelt und geregelt werden soll, das heißt weniger um konkrete Sachfragen als um grundlegende normative Orientierungen des kollektiven Zusammenlebens, die zur Debatte stehen bzw. stehen sollen. In der Corona-Pandemie wurden solche Verhandlungen deutlich erkennbar in Kontroversen um die Fragen, ob, auf welche Weise und in welchem Maße das Virus und die durch es ausgelösten Krankheiten überhaupt zum Gegenstand politischer Problembearbeitung werden sollten. Mindestens die Einordnung, ob die Pandemie als individuelle Gefahr oder ob sie als systemisches Problem für das Gesundheitswesen zu bearbeiten sei, war umstritten, wobei unterschiedliche Grundrechtsgüter - Leben und Gesundheit versus Freiheit - verhandelt wurden. Übersetzt wurde diese Kontroverse in normative Variationen, die sich in unterschiedlichen Regelungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie materialisierten, die zeitlich und örtlich variierten. Appelle an die ethische Verantwortung der Einzelnen und unterschiedlicher Gruppen verschoben die Auseinandersetzung aus den öffentlichen Arenen der Politik in private Zusammenhänge, wo die Frage nach den normativen Grundorientierungen zu einem Thema der individuellen und der kollektiven Reflexion und Aushandlung wurde. Solche Konflikte mündeten auch in verschiedene Proteste gegen zu viele, zu wenige oder vermeintlich falsche Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebewältigung sowie in Gerichtsverfahren um Grundrechtseinschränkungen, die angestrengt und verhandelt wurden. Wenn man ausgehend von dem oben skizzierten Kreismodell hier nach einem Muster sucht, dann lässt sich eine Verlagerung oder eine Verdopplung der Kontroversen beschreiben, die sich nicht mehr (nur) um die Sachfragen drehten, was in der Pandemie richtigerweise zu tun oder nicht zu tun sei. Der Streit drehte sich auch um die Frage, wie wir kollektive (normative) Bezugspunkte wie Solidarität, Freiheit, Würde und so weiter verstehen. Die über lange Zeit unvollendete und immer wiederholte sachliche Problembearbeitung zog Konflikte um diese grundlegenden politischen Orientierungen nach sich.

Perspektiven der Ausnahmepolitik im Anthropozän

16Das Beispiel der Corona-Politik, das hier nur sehr kurz angerissen werden konnte, steht für einen Modus der Ausnahmepolitik, der anders zu sein scheint, als sie klassische Theorien des Ausnahmezustands vor Augen haben. Zunächst lässt sich die Pandemie als ein Not- und Ausnahmefall ganz genau im Schmittschen Sinne verstehen, der dann vorliegt, „wenn erst die Situation geschaffen werden muss, in der Rechtssätze gelten können“ (Schmitt, 2021: 19). Für die Herausforderungen der Pandemie war keine dem Ereignis adäquate normative Regelung vorhanden; vor allem aber konnte die empirische Normalität, auf die sich Normen beziehen und die sie garantieren sollen, über einen langen Zeitraum nicht erreicht werden. Das im März 2020 angepasste Infektionsschutzgesetz schuf zwar einerseits außerordentliche exekutive Befugnisse und etablierte damit eine Art Gesundheitsnotstand entlang der klassischen Vorstellungen von der Einschränkung von Grundrechten und der Ausweitung von Exekutivbefugnissen (Lemke, 2020). Doch andererseits formulierten das Virus oder die Pandemie ganz eigene und noch dazu wechselnde Anforderungen, so dass die Exekutive nicht nur aufgrund der im Infektionsschutzgesetz angelegten zeitlichen Befristung, sondern vor allem wegen der sachlichen und zeitlichen Eigenheiten des Notfalls „Corona-Pandemie“ immer wieder unter Zugzwang geriet. Um das Problem in den Griff zu bekommen, war ein Zeitraum von etwa zwei Jahren nötig, und neben dem Regierungshandeln erforderte das ein Mitwirken zahlloser menschlicher und nichtmenschlicher Akteure. Kontroversen um die Pandemiepolitik dienten nicht allein der Legitimation des exekutiven Handelns, sondern waren selbst inhärenter Bestandteil der Problembewältigung in einem kollektiven Lern- und Anpassungsprozess.

17Über den Ausnahmezustand entschieden wurde daher in verteilten Handlungs- und Wirkketten unter erheblicher Mitwirkung beispielsweise des Virus, dessen Auftreten und Verbreitung einen gesellschaftlichen Notfall erzeugte, oder der Impfstoffe, mit deren Hilfe das Virus letztlich gesellschaftlich in den Griff gebracht wurde, indem ihm ein (vorläufig) stabiler Platz in den sozialen Zusammenhängen zugewiesen werden konnte. Die Frage nach Politik und Regierung ist damit nicht obsolet, doch sollten wir sie in Ausnahmefällen anders als eine staatliche Souveränität im überkommenen Sinne verstehen, die durch autoritäres Handeln effektive Ausschließungen der Natur an den Grenzen der Gesellschaft verspricht (vgl. Latour, 2016). In ihrem Konzept der Emergency Politics hatte Bonnie Honig für ein Mitwirken der Vielen, für die kreative Suche nach Problemlösungen und für eine emanzipatorische Rechtspolitik geworben (Honig, 2014). Diese Elemente der Notfallpolitik können auch für ein Verständnis unseres Falls relevant sein, doch sind sie nicht gegen einen politischen Exzeptionalismus gerichtet, den Honig mit den klassischen Vorstellungen von Ausnahmezuständen und ihrer immanenten Gefährdung der Demokratie assoziierte. Die Pandemie zeigt und mutmaßlich werden auch weitere Notfälle im Anthropozän zeigen, dass wir für ein Verständnis der politischen Prozesse auf Konzepte einer Ausnahmepolitik womöglich nicht ganz verzichten können. Gesucht werden Wege der Krisenbewältigung, die demokratiekompatibel sind und die nichtmenschlichen Entitäten integrieren, wobei sowohl ethisch-politische als auch wissenschaftlich-technische Begrenzungen mit in Betracht zu ziehen sind. Wenn die „Natur“ nicht mehr nur als eine Herausforderung jenseits der Gesellschaft erscheint, kann ihr Einbezug womöglich entscheidende Beiträge zur Überwindung der kommenden Konfrontationen menschlicher Gesellschaften mit ökologischen Notfällen leisten.

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Bibliographie

Agamben, Giorgio (2021): An welchem Punkt stehen wir? Die Epidemie als Politik, Wien.

Agamben, Giorgio (2004): Ausnahmezustand. (Homo sacer II.I), Frankfurt a. M.

Agamben, Giorgio (2002): Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, Frankfurt a. M.

Bauman, Zygmunt (2000): Die Krise der Politik. Fluch und Chance einer neuen Öffentlichkeit, Hamburg.

Brodocz, André und Hagen Schölzel (in Review): The Exceptional Difference. Renegotiating Pandemic Uncertainty and Fundamental Rights in a Democratic Emergency.

Brodocz, André und Hagen Schölzel (2024): Demokratische Auszeit: Corona-Politik jenseits von Gesundheitsnotstand und demokratischer Routine, Bielefeld.

Chakrabarty, Dipesh (2022): The Chronopolitics of the Anthropocene: The pandemic and our sense of time, in: Contributions to Indian Sociology 55.3, S. 324–348.

Collier, Stephen und Andrew Lakoff (2021): The Government of Emergency. Vital Systems, Expertise, and the Politics of Security, Princeton, NJ.

Crutzen, Paul Josef (2002): The ‚anthropocene‘, in: Journal de Physique IV 12.10, S. 1–5.

Haraway, Donna (2015): Anthropocene, Capitalocene, Plantationocene, Chthulucene: Making Kin, in: Environmental Humanities 6.1, S. 159–165.

Honig, Bonnie (2014): Three Models of Emergency Politics, in: boundary 2 41.2, S. 45–70.

Horn, Eva und Hannes Bergthaller (2019): Anthropozän zur Einführung, Hamburg.

Hulme, Mike (2019): Climate Emergency Politics Is Dangerous, in: Issues in Science and Technology 36.1, S. 23–25.

Hurlbert, Margot (2021): Transformative Frames for Climate Threat in the Anthropocene, in: Frontiers in Sociology 6.728024, Doi: 10.3389/fsoc.2021.728024.

Latour, Bruno (2016): Onus Orbis Terrarum: About a Possible Shift in the Definition of Sovereignty, in: Millenium. Journal of International Studies 44.3, S. 305–320.

Latour, Bruno (2010): Das Parlament der Dinge. Für eine politische Ökologie, Frankfurt a. M.

Latour, Bruno (2008): Wir sind nie modern gewesen. Versuch einer symmetrischen Anthropologie, Frankfurt a. M.

Leanza, Matthias (2020): Biopolitische Kollektive. Theoretische Reflexionen zur Covid-19-Pandemie, in: Zeitschrift für Politische Theorie 11.1, S. 155–165.

Lembcke, Oliver W. (2016): Die politische Theorie des nackten Lebens: Giorgio Agamben, in: André Brodocz und Gary S. Schaal (Hg.), Politische Theorien der Gegenwart III, Opladen, S. 197–242.

Lemke, Matthias (2020): Deutschland im Notstand?, Frankfurt a. M.

Lewis, Simon L. und Mark A. Maslin (2015): Defining the Anthropocene, in: Nature 519, S. 171–180.

McMahon, Barry J., Serge Morand und Jeremy S. Gray (2018): Ecosystem change and zoonoses in the Anthropocene, in: Zoonoses and Public Health 65.7, S. 755–765.

Merkel, Wolfgang (2020): Who Governs in Deep Crises? The Case of Germany, in: Democratic Theory 7.2, S. 1–11.

Moore, Jason W. (2017): The Capitalocene, Part I: on the nature and origins of our ecological crisis, in: The Journal of Peasant Studies 44.3, S. 594–630.

Moore, Jason W. (2018): The Capitalocene, Part II: accumulation by appropriation and the centrality of unpaid work/energy, in: The Journal of Peasant Studies 45.2, S. 237–259.

Nullmeier, Frank (2020): Covid-19-Pandemie und soziale Freiheit, in: Zeitschrift für Politische Theorie 11.1, S. 127–154.

Rebotier, Julien (Hg.) (2021): Risks and the Anthropocene. Alternative Views on the Environmental Emergency, London.

Schmitt, Carl (2021): Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität, Berlin.

Shapin, Steven und Simon Schaffer (2011): Leviathan and the Air-Pump, Hobbes, Boyle, and the Experimental Life, Princeton.

Voigt, Rüdiger (Hg.) (2019): Ausnahmezustand. Carl Schmitts Lehre von der kommissarischen Diktatur, Baden-Baden.

Volk, Sabine (2021): Political Performances of Control During Covid-19: Controlling and Contesting Democracy in Germany, in: Frontiers in Political Science 3.654069, DOI: 10.3389/fpos.2021.654069.

Zalasiewicz, Jan A., Colin N. Waters und Mark Williams (2020): The Anthropocene, in: Geological Time Scale 2020 2, S. 1257–1280.

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Notes

1 Vgl. URL https://twitter.com/antonioguterres/status/1549557702019297280, letzter Zugriff am 24.04.2023.

2 Ich danke Sabine Ries, Weronika Adamska, Sophie Hegemann, den Mit-Diskutanten des Studientags „Ausnahmezustand“ am Centre Marc Bloch und Stefan May für anregende und hilfreiche Kommentare zu früheren Versionen des Beitrags.

3 Neben den Wissenschaftsdiskursen rufen beispielsweise auch (a) ein aktivistischer Diskurs über „Klimanotstand“, (b) ein sicherheitspolitischer Diskurs über „Klimaterror“ sowie ein (c) administrativer Diskurs der „Erklärung des Klimanotstands“ Motive aus dem Repertoire der Theorien des Ausnahmezustands auf, denen im Rahmen dieses Aufsatzes nicht nachgegangen werden kann.

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Pour citer cet article

Référence électronique

Hagen Schölzel, « Ausnahmepolitik im Anthropozän? Vom Kampf gegen die Natur zur Integration nicht-menschlicher Akteure »Trajectoires [En ligne], 17 | 2024, mis en ligne le 27 mars 2024, consulté le 04 décembre 2024. URL : http://journals.openedition.org/trajectoires/10172 ; DOI : https://doi.org/10.4000/trajectoires.10172

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Auteur

Hagen Schölzel

Dr. der Politikwissenschaft, Hochschule für Politik an der Technischen Universität München

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Droits d’auteur

CC-BY-NC-SA-4.0

Le texte seul est utilisable sous licence CC BY-NC-SA 4.0. Les autres éléments (illustrations, fichiers annexes importés) sont « Tous droits réservés », sauf mention contraire.

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