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Perspectives

„…Volksdeutsche (ou peut-être simplement des Polonais pro allemands)“1

Die Volksdeutsche Kulturgemeinschaft Nordfrankreich (VDK) als Instrument der NS-Germanisierungspolitik
Martin Christoph Kloza

Résumés

Cet article traite des motivations et des possibilités d'action des membres de la Volksdeutsche Kulturgemeinschaft Nordfrankreich (VDK), un organe créé par l'occupant allemand en 1942 pour soutenir la germanisation de la population du Nord/Pas-de-Calais, afin de leur offrir une protection et des avantages dans leur vie quotidienne. Candidats potentiels : la minorité polonaise, qui était considérée comme faisant partie de la “Volksgemeinschaft” en raison de son origine (par exemple, la région de la Ruhr, la Silésie). De nombreux membres de ce groupe apparemment homogène ont été soumis à une contrainte indirecte ou ont profité de l'occasion pour mieux survivre aux conditions de guerre, sans toutefois établir pour eux-mêmes cette affiliation allemande qui leur était attachée.

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Texte intégral

  • 1 ADN, 1 W 37, Correspondance avec l’O.F.K. Intervention en faveur de Volksdeutsche (ou simplement de (...)
  • 2 Dt.: „ein wahrhaftes kleines Polen“ [Übersetzung M.C.K.]

1Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges belief sich die Größe der polnischen Minderheit in Frankreich auf etwa eine halbe Million Personen (Albin, 1999: 41). Ihre Einwanderung war Resultat des Arbeitskräftemangels in Frankreich, vor allem in den Stahl- und Kohleregionen, weshalb die Mehrheit nach Nord/Pas-de-Calais immigrierte (Maj, 1971: 18). Die meisten stammten aus deutschen (Ruhrgebiet) oder ehemaligen deutschen Gebieten wie Schlesien – oder genauer: Ostoberschlesien, das nach drei Aufständen und einem Plebiszit ab 1922 zu Polen gehörte (Ponty, 1990: 62). Die starke Einwanderung führte in der Zwischenkriegszeit zur Bildung einer „véritable petite Pologne“2, der ‚Polonia‘, die ihre polnische Kultur im Ausland weiterlebte, etwa durch Presse, Sport, Religiosität, Gewerkschaftsarbeit, Konsum usw. (Michel, 1975: 404). Laut den Volkszählungen von 1931 und 1936 waren nur 5,3% bzw. 10,2% aller Polenstämmigen Selbstständige oder Angestellte. Innerhalb der in Industrie und Bergwerk tätigen Mehrheit hatten bis 1931 34,7% bzw. bis 1936 45,6% die französische Staatsbürgerschaft angenommen. Während dies allerdings in der Industrie in 46,2% bzw. 50,6% der Fall war, blieb die Einbürgerung im Bergwerk nahezu aus (3,7% bzw. 9,3%) (Noiriel u.a., 1997: 62ff.). Als Korrektiv muss hinzugefügt werden, dass zwischen beiden Zählungen eine Welle der Ausweisungen eingetreten war. Einbürgerung selbst wiederum war weder Garant der Akzeptanz im Zielland noch zwingender Ausdruck eines Zugehörigkeitsgefühls, z.B. wenn sie aus Schutz vor drohender Ausweisung erfolgte (Sękowski, 2015: 437).

2Als die deutschen Besatzer nach der französischen Niederlage im Juni 1940 den Norden zur zone interdite erklärten und die dortige Industrie langfristig in ihre Kriegswirtschaft eingliedern wollten, fiel ihnen jene kaum in die französische Mehrheitsgesellschaft integrierte polnische Gemeinschaft auf, der wegen ihrer Herkunft und beharrlichen Migrationsbewegung Zugehörigkeit zur ‚deutschen Auslese‘ zugeschrieben wurde (Longerich, 2010: 613). Anders als in Teilen des Elsass und Lothringens, wo vor allem das Instrument der An- und Aussiedlung angewandt wurde, erfolgte die Germanisierung in Nordfrankreich durch Rekrutierung der bereits dort ansässigen Bevölkerung für die Volksdeutsche Kulturgemeinschaft Nordfrankreich und somit auch die Deutsche Volksliste (DVL) (Cygański 1976: 599).

3Während zahlreiche Aspekte der französischen Polonia wie z.B. Widerstand (Zamojski, 1975), Migration (Ponty, 1990) oder Sozialfürsorge (Pachowicz, 2013) erforscht sind, bleibt die Germanisierungspolitik im Norden Frankreichs von der Forschung – fernab marginaler Erwähnungen (u.a. Dejonghe, 1976 oder Piquet, 2008) – kaum bis gar nicht beachtet. Darüber hinaus fokussiert die Forschung zumeist auf einen nationalen Kontext ohne transnationale Perspektive. Das Interesse für die Pol:innen dauert bis bzw. beginnt erst ab der eigenen Staatsgrenze, dabei ermöglicht gerade die transnationale Perspektive, „[…] über den verkürzten Horizont des nationalstaatlichen Paradigmas hinauszublicken und gleichzeitig eine differenziertere Perspektive […] zu gewinnen“ (Brinkmann, 2012: 10). Eine nennenswerte Ausnahme bilden die Arbeiten von Alexa Stiller, die ihren Blick auch westwärts des ‚Altreiches‘ richtet (Stiller, 2012: 246).

4Speziell im Fall der sog. Ruhrpol:innen als auch für die Zeit des Weltkriegs treten zu den französischen und polnischen auch deutsche Akteur:innen hinzu und mit ihnen ein weiterer Betrachtungspunkt sowie eine weitere Quellensprache. Ferner ist eine vermehrt strukturhistorische Herangehensweise festzustellen, wonach die Institutionen untersucht werden, seien es jene die Migration steuernden Regierungen und ihre Organe oder später der deutsche Besatzungsapparat. Es fehlt bislang eine akteurszentrierte Perspektive, sodass für die Thematik der Volksdeutschenbewegung insgesamt die Praxisseite der Deutschen Volksliste ausbleibt, worauf auch Heinemann hinweist (Heinemann, 2006: 176).

5Der nachfolgende Beitrag verfolgt deshalb die Absicht, speziell die Akteur:innen der Volksdeutschenbewegung in Nordfrankreich zu beleuchten und ihre Handlungsmöglichkeiten anhand von Typenbildung zu kategorisieren. Was waren die Vorbedingungen, um Mitglied der VDK zu werden und was waren vor allem die Motivationen all jener, die beitraten? Inwiefern wurden Anreize und/oder Zwang seitens der Okkupanten angeboten bzw. ausgeübt und inwieweit kann schließlich eine Wechselwirkung zwischen dem (freiwilligen) Beitritt und der – durch Migration beeinflussten – Herkunft bzw. Identität ausgemacht werden?

6Es ist davon auszugehen, dass den deutschen Besatzern daran gelegen war, jene für die Stahl- und Kohleindustrie kaum zu ersetzenden polnischstämmigen Bergarbeiter an andere Gruppierungen nicht zu verlieren und die Präsenz der ‚Volksdeutschen‘ als Legitimierungsgrundlage ihrer Politik vor Ort zu nutzen. Deshalb stellte die Besatzungsmacht, wo es möglich war, pragmatische Faktoren über ihre ‚Rassekriterien‘. Wie entscheidend der kriegswirtschaftliche Faktor war, offenbart auch die flämische Nationalfrage und die Einordnung Belgiens in die völkischen sowie wirtschaftlichen Pläne des Dritten Reichs: „[…] die volkstumspolitische Arbeit [darf] die kriegswichtigen Gegenwartsaufgaben nicht belasten“ (AN, AJ 40 [5,2]: 3). Der Separatistenverband Vlaamsch Verbond van Frankrijk bietet im Übrigen einen weiteren transnationalen Blickwinkel, besonders, da er mit den ‚Volksdeutschen‘ teils paktierte, wohingegen er die verbliebenen Pol:innen als Widersacher betrachtete (Dejonghe, 1970: 66).

7Aus der Perspektive der polnischen Minderheit ist festzustellen, dass Fragen wie jene nach Identität sowie Fremd- und Selbstzuschreibung und infolgedessen auch die Motivationen betroffener Akteur:innen komplexer ausfallen, da nicht nur die eigene Überzeugung handlungsweisend war, sondern auch Opportunismus im Kriegsalltag als Überlebensstrategie dient.

8Einleitend soll dargelegt werden, unter welchen Umständen die polnische Erwerbsmigration nach Frankreich erfolgte und wie sich diese Gemeinschaft dort, speziell im Norden, bis zur Besatzung entwickelte. Hierdurch sollen die Selbst- und Fremdzuschreibungen der Akteur:innen und der sie umgebenden Mehrheitsgesellschaft offenkundig werden. Ferner gilt es, die ‚Volkstums- und Rassenpolitik‘ des NS-Staates und ihre Anwendung in Nordfrankreich darzulegen. Der NS-Besatzungsapparat wird hier allerdings nur am Rande behandelt, mit Verweis auf die schon breite Literatur zu diesem Aspekt. Um die strukturhistorische Betrachtung der nordfranzösischen Polonia zu erweitern, werden als zentrale Quelle Akten aus den épuration-Prozessen (dt.: Säuberung) herangezogen. Unmittelbar nach der Libération wurden Nazi-Kollaborateur:innen prozessiert, so auch die Mitglieder der VDK. Prozessakten als Quelle bedürfen indes vorsichtiger Handhabung, etwa wenn der Prozess vor allem auf Aussagen des sozialen Umfeldes (Arbeit, Nachbarschaft) des oder der Angeklagten basierte und es sich somit um Denunziationen handeln konnte (ADN, 7 W 129). Die akteurszentrierte Darstellung unterliegt folgender Konzession: Da eine Quantifizierung der VDK-Mitglieder nicht zu leisten ist, weil nur jene erfasst werden können, die aktenkundig geworden sind, wird hier – auf Basis der bislang erzielten Erkenntnisse – eine erste Typenbildung vorgenommen.

Entstehung einer „véritable petite Pologne“ in Nordfrankreich

  • 3 Dt.: „im Falle, dass der Zustand des Arbeitsmarktes nicht erlauben würden, den Emigranten Arbeit an (...)
  • 4 Die Konvention ist in beiden Sprachen auf der Internetpräsenz der unteren Kammer des polnischen Par (...)

9Die massive polnische Erwerbsmigration nach Frankreich war eine aus dem Ersten Weltkrieg keimende Folge. Der 1918 wiederentstandene polnische Staat wies eine schwache Wirtschaft und hohe Arbeitslosigkeit auf (Ponty, 2011: 73f.). Ihm war daher an der Abgabe von Arbeitskräften gelegen. Aus Sicht der Wirtschaft unwillkommene Arbeiter:innen wurden ermutigt, auszuwandern bzw. im Fall der Polonia im Exil zu bleiben. Die Ruhrpol:innen wiederum sollten ins um Arbeitskräfte werbende Frankreich ziehen (Albin, 1999: 43f.). Die französische Einwanderungspolitik hingegen war von Folgen des langwierigen Stellungskriegs (knapp 5 Mio. Tote und Invalide sowie weitläufige Zerstörungen) bestimmt (Brożek, 1984: 129). Um die Volkswirtschaft wieder zu beleben, bedurfte es eines Wiederaufbaus und zahlreicher Arbeitskräfte, weswegen man sich schnell an Polen wandte (Maj, 1971: 17f.). Durch diese symbiotische Beziehung beider Länder mit immigrations- und emigrationsfördernden Pull- und Push-Faktoren (Han, 2004: 12f.) sollte die Not der einen Volkswirtschaft mit den Möglichkeiten der anderen gelindert werden. Frankreich wurde derart zum wichtigsten kontinentalen Zielland auswandernder Pol:innen (Brożek, 1984: 132). Am 3. September 1919 unterzeichneten beide Staaten die „Convention relative à l‘émigration et l’immigration“. Ihrem Inhalt zufolge verband die Konvention zwei gleichrangige Partner, doch spiegelt der bilaterale Vertrag auch die Überlegenheit des französischen Vertragspartners sowie den mangelnden Verhandlungsspielraum des polnischen Staates wider (BPP, AMB, Sig. 10, S. 1-4). Die französischen Behörden konnten die Immigration nach ihren jeweiligen Bedürfnissen zwar fördern, aber auch schmälern, „au cas, où l'état du marché du travail ne permettrait pas […] de procurer un emploi aux émigrants […]“3 (Artikel X)4. Das bedeutete für Polen, dass die Migrationswelle gegebenenfalls ins Stocken geriet und die Wirtschaft nicht entlastet wurde (Brożek, 1984: 135). Eine solche Reduktion, genauer eine Welle der Ausweisungen, fand ab 1931 als Folge der Weltwirtschaftskrise statt (Ponty, 1979: 186).

10Der zweite wesentliche Grundsatz war die „égalité de traitement“ französischer und ausländischer Arbeiter:innen. Dieser Artikel wurde von den Arbeitgebern oftmals nur widerrechtlich umgesetzt. Andere Aspekte des polnischen Verbleibens in Frankreich wie Fragen der Religionsausübung auf Polnisch oder polnischsprachiger Schulen regelte die „Convention“ schlichtweg nicht (Dzwonkowski 1976: 33ff.). Die für Polen aus der Migration resultierenden negativen Folgen äußerten sich also nicht nur in der Abhängigkeit von der französischen Volkswirtschaft, sondern auch in der ungleichen Behandlung vor Ort. Auch die Einbürgerung bot nicht zwingend einen Ausweg. Bis zur Gesetzesänderung 1927 verlief sie durch langwierige Prozedere nur schleppend. Danach hingegen lösten die strikten Bestimmungen, die u.a. eine Anpassung des Namens ans Französische forderten, teilweise Abwehrreflexe bei den Pol:innen aus, da man dies als forcierte „dépolonisation“ interpretierte. Innerhalb der Polonia schließlich bestand die Gefahr, als Verräter:in wahrgenommen zu werden (Michel 1975: 406). Diese Bedingungen offenbaren, unter welchen für die Integration unvorteilhaften Vorzeichen Pol:innen nach Frankreich kamen.

Sonderfall der mineurs westphaliens

11Die nach außen relativ homogene soziale Struktur der Polonia wurde durch Migrant:innen aus dem Ruhrgebiet durchbrochen. Diese waren ab den 1870er-Jahren aus Galizien und vor allem den Ostprovinzen des Deutschen Kaiserreichs in seinen Westteil umgesiedelt. (Ponty, 1990: 62). Im Laufe der Zwischenkriegszeit emigrierten dann bis zu 100.000 von ihnen nach Frankreich, wodurch 1939 jede:r fünfte Pole bzw. Polin in Frankreich ein:e ‚Westphalien.ne‘ war (Kleßmann, 1978: 157ff.).

12Die ruhrpolnische Motivation zur Ausreise war nicht im gleichen Maße wirtschaftlicher Natur wie im Fall der Pol:innen aus dem Mutterland: Auch Deutschland hatte einen hohen Blutzoll gezahlt und suchte vor allem unmittelbar nach dem Krieg sowie immer wieder während des nachfolgenden Jahrzehnts nach Arbeitskräften für die Bergbauindustrie (Burghardt, 1995: 260f.), sodass eine Massenausweisung der wichtigen polnischen Bergarbeiter von deutschen Behörden nicht erwünscht war (Dzwonkowski, 1976: 31). Erst zum Ende der 1920er-Jahre brach der Bedarf als Folge von Mechanisierung endgültig ein, was zu einer Rationalisierung der Belegschaft führte (Burghardt, 1995: 281ff.).

  • 5 ‚boche‘ ist eine pejorative Bezeichnung im Französischen für Deutsche
  • 6 Dt.: „diese optimalen Bedingungen für ein Leben in einer abgeschotteten Welt“ [Übersetzung M.C.K.]

13Trotz der Jahre im Ruhrgebiet hatten die Ruhrpol:innen einen nationalpolnischen Charakter bewahrt, wie das eigene Vereinswesen, Presse usw. zeigen. Integration war nur geringfügig zu beobachten. Politische Konflikte wie im Fall der Grenzziehung in Oberschlesien oder während der französisch-belgischen Ruhrbesetzung verschlechterten das bereits negative Verhältnis zur deutschen Mehrheitsgesellschaft. Der Versailler Vertrag beinhaltete sodann ein Optionsabkommen (§ 91), nach dem sich die polnische Minderheit für eine der beiden Staatsbürgerschaften zu entscheiden und im Falle der Option für Polen auszureisen hatte. Da der junge polnische Staat aber wenig Perspektive bot und die französischen Kohleunternehmen zeitgleich um eben diese Arbeitskraft warben, die aufgrund fortschrittlicherer Bergindustrie im Ruhrgebiet sehr gut für die französischen Zechen ausgebildet war, erfolgte alsbald ein Exodus nach Frankreich (Stefanski, 1984: 182). Zudem sollte der ausgeprägte Katholizismus der Ruhrpol:innen eine schnelle Integration in die französische Gesellschaft fördern und war somit für die nordfranzösischen Grubenleitungen von Vorteil (Ponty, 2004: 54). Jüdische Migrant:innen waren von den französischen Behörden explizit unerwünscht. Polnische Stellen wurden darauf hingewiesen, auch auf diesen Aspekt zu achten, vor allem bei Juden und Jüdinnen, die kein Polnisch sprachen. In der Folge gab es nur eine geringe polnisch-jüdische Gemeinschaft in Nordfrankreich (AAN, 231: S. 50). Doch weder Einbürgerung noch Katholizismus waren Garant für Integration im sozialen Umfeld der nordfranzösischen Gruben. Von der Fremdenfeindlichkeit der französischen Kumpel zeugen überlieferte Beschimpfungen wie ‚polak‘ oder ‚westphalak‘. Entgegen ihrer Selbstwahrnehmung wurden Ruhrpol:innen auch als ‚boches‘5 beschimpft (Ponty, 2004: 69f.). Naheliegend ist, dass sich die ‚Westphalien.nes‘ infolge der Zeit in Deutschland in einem sprachlichen Codeswitching befanden. Sie wurde als Pol:innen, Deutsche, kurzum als Fremde wahrgenommen, was ihre soziale Marginalisierung verstärkte und gleichsam der polnischen Gemeinde eine umso gewichtigere Stellung verlieh. Von ihr ging nicht nur Seelsorge aus, sondern zahlreiche weitere Aspekte des Sozialgefüges, die eine Integration gezielt hinderten und „ces conditions optimum de vie en vase clos“6 schufen (Michel, 1975: 406).

Deutsche Volksliste als Germanisierungsmittel in deutsch besetzten Gebieten

14Nach den deutschen Siegen von 1940 wurden die Verwaltungseinheiten auf französischem (aber auch belgischem und luxemburgischem) Territorium vom deutschen Besatzer entsprechend seinen Kriegsbedürfnissen eingeteilt. Neben den weitläufig bekannteren zone occupée und zone libre entstand durch die ‚Nordostlinie‘ zwischen Ärmelkanal und Schweizer Grenze sowie westlich von Elsass-Lothringen ein weitaus kleinerer Streifen, die zone interdite, wobei Nord/Pas-De-Calais nicht der Militärverwaltung in Paris, sondern jener in Brüssel unterstellt wurde. (Lemmes, 2021: 117). Die Fragen aufwerfende Einteilung stellte, wie angenommen wird, die Vorstufe zur Annexion dieses Gebiets dar, eine „Art ‚Generalplan West‘“ (Schöttler, 2003: S. 87ff.). Die Ursache für eine solche Aufteilung bestand aus drei Aspekten: Zum einen sollte der Norden mit Blick auf einen Krieg gegen Großbritannien als Rückzugsgebiet für die deutschen Truppen dienen. Sodann entsprach dieses Gebiet halbwegs jenen Grenzen zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich, die im Westfälischen Frieden festgelegt worden waren, womit das Gebiet historische Legitimierung bot, um im Sinne der NS-Ideologie germanisiert zu werden; das französischsprachige Wallonien widersprach natürlich dieser Logik. Schließlich besaß der industriereiche Norden (und sekundär auch der Osten) für die Kriegswirtschaft des Dritten Reichs entscheidende Bedeutung (Piquet, 2008: 82). Deutsche Präsenz und Germanisierungsbestrebungen im Norden waren landesweit derart wahrnehmbar, dass man in der unbesetzten Zone Franzosen und Französinnen aus der zone interdite auch als ‚boches du Nord‘ bezeichnete (Dejonghe, 1979: 80).

15Die Germanisierungsinstrumente der Umsiedlung einerseits wie auch der Rekrutierung andererseits fanden in allen besetzten Gebieten Anwendung, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Während etwa in Teilen Elsass-Lothringens die Germanisierungspolitik vor allem aus Umsiedlung bestand, war es in Ostoberschlesien in erster Linie die Klassifizierung der dort lebenden Bevölkerung nach NS-Rassekriterien, wie äußerliche Erscheinung, Sprache, Lebensgewohnheiten, bestimmte, als ‚deutsch‘ verstandene Qualitäten und die Treue zum Nationalsozialismus (Bergen, 1994: 572).

16Das Vorhandensein vermeintlich oder tatsächlich deutschstämmiger Bevölkerungsgruppen legitimierte die auf Vernichtung und Eroberung basierende NS-Politik und spielte eine derart zentrale Rolle, dass wenn es die ‚Volksdeutschen‘ nicht gegeben hätte, „[…] the nazis might have invented them“ (Bergen, 1994: 570). Dennoch – und dies muss bei der Untersuchung immer mitbedacht werden – stellte der NS-Apparat die Rasseideologie den politischen und sozioökonomischen Bedürfnissen nach; so geschehen bei der Arbeitskraft in Nordfrankreich oder etwa bei der Grenzziehung zwischen Generalgouvernement und Reich, da wirtschaftsstarke Gebiete unabhängig der Rassekriterien immerzu ins Reich eingegliedert wurden (Węcki, 2014: 165).

17Die Deutsche Volksliste wurde in vier Kategorien gegliedert und richtete sich nach Herkunft und einer auf nationalen Kriterien basierten Sozialisierung der Anwärter:innen bzw. der Zwangseingetragenen. Während Gruppe I all jene bündelte, die sich bereits vor Kriegsausbruch zum Deutschtum bekannt hatten, waren in Gruppe II Personen ohne aktives Bekenntnis zu finden. Gruppe III wiederum bestand aus ‚Wiedereindeutschungsfähigen‘, die im ‚Polentum aufgegangen‘ waren, Gruppe IV schließlich galt zwar als ‚deutschstämmig‘, politisch aber im ‚Polentum‘ aufgegangen (Piquet, 2008: 105f.). Die deutsche Staatsbürgerschaft konnte Gruppe III nur auf Widerruf erhalten, während Gruppe IV so gut wie nie unter die sog. ‚Schutzangehörigkeit‘ fiel (Stiller, 2012: 243). Gruppe III entzieht sich somit am stärksten den nur scheinbar eindeutigen NS-Rasse- und Volkskriterien. Sie waren ausreichend ‚volksdeutsch‘, um etwa in der Wehrmacht zu dienen, durften aber keine höheren Positionen oder Ämter in Armee oder Staatswesen bekleiden (Leniger, 2006: 193ff.).

Volksdeutsche Kulturgemeinschaft in Nordfrankreich

Organisation

18Die Volksdeutsche Kulturgemeinschaft Nordfrankreich als ein lokaler Zweig wurde am 15. März 1942 auf Initiative der deutschen Besatzer gegründet, um ihren Mitgliedern Schutz und Fürsorge zu bieten (Cygański, 1976: 600). Die lokale Besonderheit der Volksliste in Nordfrankreich beruhte auf dem Aufnahmeverfahren, das durch einen selbstgestellten Antrag und somit – theoretisch – freiwillig erfolgte. Eine formale Voraussetzung war der Besitz der polnischen Staatsbürgerschaft vor dem 1. September 1939 oder der Danziger vor dem 26. Oktober desselben Jahres (AN, AJ 40 [5,2]: A-44). In Frankreich Eingebürgerte konnten der VDK folglich nicht mehr beitreten.

19Hinzuweisen ist auf die Wahl des namensgebenden Terminus ‚Kultur‘ im Unterschied zur ‚Rasse‘ (als Kategorie der NS-Ideologie). Er akzentuiert die kulturelle Gemeinschaft oder zumindest das Potenzial der Anwärter:innen, Teil der ‚Volksgemeinschaft‘ samt ihren kulturellen – positiv verstandenen – Eigenschaften zu werden. Im Unterschied dazu standen dem die ‚rassischen‘, also vor allem physischen Merkmale gegenüber. Mit Blick auch auf andere besetzte Gebiete offenbart sich das ‚Volksdeutschentum‘ als „[…] fluid multi-factored concepts of collective identity […]“ (Stiller, 2012: 246f.).

20Ein längerfristiges Ziel der Volkstumspolitik war die Schleusung der ‚Volksdeutschen‘ ins ‚Altreich‘. Im nordfranzösischen Fall allerdings betonte die Besatzungsmacht, dass dies für die Dauer des Krieges „[…] untunlich ist, weil [die Volksdeutschen] als Bergleute und Stüzen [sic] der Militärverwaltung an Ort und Stelle dringend gebraucht“ wurden (AN, AJ 40 [5,2]: A-44).

  • 7 Übersetzung M.C.K.

21Im Vordergrund stehen hier vor allem die Mitglieder der VDK; zum Gesamtbild allerdings gehörten auch andere „Polonais pro allemands“ (ADN, 1 W 37), die zwar der Kulturgemeinschaft nicht betraten, aber auf die ein oder andere Weise mit den Besatzern zusammenarbeiteten: angefangen bei prodeutschen Bekundungen, freiwilligem Arbeiten im ‚Altreich‘, bis hin zur Mitgliedschaft in der SS. Sie alle, sofern sie denn strafrechtlich verfolgt wurden, waren zusammen in den entsprechenden Internierungslagern im Zuge der Befreiung Frankreichs 1944 untergebracht worden (ADPdC, 1 Z 1287). Unter den Akteur:innen sind für die transnationale Dimension der Thematik besonders die Ruhrpol:innen von Interesse, bündeln sie doch durch ihre doppelte Migration am stärksten die transnationale Komponente; sie sind es, die sich nach 1918 bewusst gegen einen Verbleib in Deutschland entschieden. Arbeitstechnisch erweist sich der Geburtsort als einzig sicherer Indikator ihrer rheinländisch-westfälischen Herkunft, da die Kategorie ‚Westphalien.ne‘ für die französische Verwaltung nicht existierte. Daran knüpft auch die Problematik der Verschriftlichung: Oftmals wurden die deutschen Gemeinden oder Städte entsprechend der französischen Lautschrift niedergeschrieben. So wurde beispielsweise Wanne (heute Wanne-Eickel) zu „Vanne“ (ADPdC, 1 Z 1291). Manche dieser Orte lassen sich jedoch nicht mehr entschlüsseln. Andere werden im jeweils falschen Land verortet. Während das angeblich polnische „Kirchelinde“ [sic] als Dortmunder Stadtteil erkannt werden kann (ADPdC, 1 Z 1288), ist dies bei „Zoudovick (All.)“ nicht mehr zu leisten (ADPdC, 1 Z 1987). Auch Vornamen wurden fast ausnahmslos ins Französische übertragen, sodass der Name kein Indiz für Integration oder Einbürgerung ist. Zum Sprachpragmatismus der französischen Behörden treten unter Umständen auch Effekte der unter den polnischen Migrant:innen weitläufigen Illiteralität zutage. Die Lese- und Schreibschwächen wurden von den Behörden oftmals in den Akten festgehalten, handschriftliche Dokumente zeugen ebenfalls davon. Als Spiegel ihrer Migrationsbiografien dienen private Briefe, anhand derer man nicht nur Illiteralität erkennt, sondern vor allem, dass ein deutsch-polnisches Sprachgemisch gesprochen und, soweit dies möglich war, geschrieben wurde. Exemplarisch lässt sich dies an der Korrespondenz an die 1902 in Bochum geborene ‚Westphalienne‘ und VDK’lerin Helene Powroznik veranschaulichen. Briefe ihres Ehemanns, die zwar mehrheitlich auf Deutsch sind, beinhalten zwischendurch Phrasen auf Polnisch oder beide Sprachen werden direkt vermischt wie in „[…] mieine kohanie i moge dzieci […]“, woraus „[…] mein Schatz, und ich kann die Kinder […]“7 erschlossen werden kann. Trotz ihrer Zugehörigkeit zur VDK benutzen sie polnische Namen oder Kosenamen, so wird aus „Helene“ „Helcia“ und aus „Krystyna“ „Krysta“ (gemeint ist vermutlich „Krista“). Die Alphabetisierung ist hier aber eine Frage der Generation, da die auf Deutsch verfassten Briefe des Sohnes mühelos gelesen werden können, wenn auch Rechtschreibfehler gängig sind (ADN, 7 W 776).

Typenbildung

22Die auf Grundlage der bisherigen Quellensichtung vorgenommene Typenbildung ergibt eine dreiteilige Unterklassifizierung: Überzeugung, Opportunismus sowie Zwang.

23Die recht kleine Kategorie der Überzeugten besteht aus eindeutigen Fällen, also nicht solchen, die auf Aussagen von Zeug:innen beruhen, da sonst – wie im Fall Leon Kedzioras – die Gefahr der Verleumdung vorläge. Kendziora war aktiv im polnischen Widerstand in Frankreich sowie im polnischen Gewerbeverband, weshalb die Union de commerçants et artisants polonais en France für ihn bürgen musste (ADPdC, 1 Z 1291). Vollends eindeutig sind daher in erster Linie Fälle der Mitgliedschaft in der Waffen-SS oder Briefe mit der Grußformel „Heil Hitler!“ samt eindeutigen Inhalten, wie in Helene Powrozniks Korrespondenz zu finden (ADN, 7 W 776). Zu dieser Kategorie gehört auch Vincent Kaczmarek, der im September 1945 in Abwesenheit für Spionage und Mitgliedschaft in der Waffen-SS zu Tode verurteilt wurde. Da das Amnestiegesetz von 1953 in seinem Fall nicht griff, suchte ihn die französische Staatsanwaltschaft noch Ende 1966 (ADN, 7 W 127).

24Die wohl größte Gruppe machen die Opportunist:innen aus, die sich die gegebene Kriegssituation zunutze machten. Anders als die Familie von Helene Powroznik, die auch im privaten Kontext Deutsch (mit polnischen Einschüben) nutzte, findet man Fälle, bei denen trotz der Geburt im Ruhrgebiet und eines theoretisch ausreichenden Aufenthalts dort, um Deutsch als Erstsprache zu erwerben, keine Deutschkenntnisse vorlagen. Sofern dann, wie im Fall des Ehepaars Baranski, auch keine Französischkenntnisse vorhanden waren (in diesem Fall bei der Ehefrau Antonia Baranski), dann ist eindeutig, dass auf Polnisch kommuniziert wurde. Deutlich wird hier zum einen, wie die Besatzungsmacht entgegen ihrer Ideologie und der Gewichtung auf Sprache als Merkmal der ‚Volkstumszugehörigkeit‘ erneut auf diesen Aspekt zugunsten der Kriegswirtschaft verzichtet (Bergen, 1994: 572), denn auch Baranski war Bergarbeiter. Zum anderen liegt nahe, dass sich das Ehepaar seinem Selbstverständnis nach kaum als überzeugte Deutsche verstanden haben wird. Deshalb ist die Motivation ihrer während der Besatzung erfolgten Taten im Opportunismus in der Überzeugung zu suchen (ADN, 7 W 67).

25Als Opportunist muss auch Albert Galinski gelten, da er wiederum der VDK beigetreten ist, weil man ihm die Knappschaftsrente aus seiner Zeit als Bergarbeiter im Ruhrgebiet nicht ausgezahlt hätte. Ein Blick auf den Verbleib seiner Söhne zum Kriegsende offenbart zwar nicht seine Überzeugungen, zeigt aber die nationale Uneindeutigkeit, wie sie in vielen VDK-Biografien zu finden ist. Galinski hatte drei Söhne, von denen einer in der polnischen Armee diente, ein weiterer war Kriegsgefangener in Deutschland (aber nicht als Wehrmachtssoldat, da dies eindeutig gekennzeichnet wurde). Ein dritter war, anders als sein Vater, der sonst nicht in die VDK hätte eintreten können, eingebürgerter Franzose (ADPdC, 1 Z 1288).

26Bei männlichen Mitgliedern hatte der Beitritt – fernab der Ursache – zur Folge, dass sie in die Wehrmacht eingezogen werden konnten, was kriegsstrategisch insofern einen Vorteil bot, als die VDK südlich von Calais tätig war, wo man mit der Invasion der Westalliierten rechnete. Der Sohn der Familie Falinski war Soldat der polnischen Marine in Großbritannien, weshalb die Eltern wegen der kriegswichtigen geografischen Lage von Nord/Pas-de-Calais der Spionage verdächtig wurden. Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 1942 kam es zu einer Auseinandersetzung mit der Polizei, in Folge derer Casimir Falinski interniert wurde und seinen Arbeitsplatz verlor. Nach Freilassung konnte er keine neue Verdienstmöglichkeit finden bzw. ihm wurde diese unter der Bedingung des Beitritts zur VDK in Aussicht gestellt, der er nachgab. Nach der Invasion im Juni 1944 wurde er in die deutsche Armee eingezogen, desertierte aber alsbald und versteckte sich, bis er sich den Briten stellte (ADN, 1 7 1288, 1 Z 1291).

Schlussbemerkung

27Anhand der vorgestellten Akteur:innen der VDK wird deutlich, wie die von außen zugetragenen Fremdbeschreibungen tendenziell homogen ausfallen, wohingegen der Blick auf das Selbstverständnis und die Motivationen ein weitaus heterogeneres Bild ergibt. Die soziale Marginalisierung der Pol:innen war keineswegs der einzige Faktor, der die Mitgliedschaft in der VDK oder andere Formen der Mitarbeit mit dem Okkupanten bedingte. Das Angebot seitens der Besatzer begünstigte eine Suche nach Vorteilen (aus Kriegsnot oder simpler Gier), die viele Opportunist:innen sonst nicht verfolgt hätten. Paradox erscheinen dabei die Ruhrpol:innen, die sich bewusst gegen das ‚Deutschtum‘ entschieden hatten (sie oder die Elterngeneration). Paradox deshalb, da ihre Situation im Ruhrgebiet der Ausgrenzung glich, unter der sie auch in Nordfrankreich litten. Schwierigkeiten der Kategorisierung der VDK-Mitglieder und anderer Kollaborateur:innen zeigen schließlich auch die französischen Archive, die mit der titelgebenden Beschriftung einer Archivmappe (ADN, 1 W 37) die Uneindeutigkeit, ja gar den Zweifel bezüglich der Problematik von Selbst- und Fremdzuschreibungen auf den Punkt bringen. Deshalb muss der mit Identitäten zusammenhängende Forschungsaspekt den Fragen nach Motivation, Handlungsmöglichkeit aber auch Anreiz seitens des Besatzers gleichgestellt werden.

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Bibliographie

Quellenverzeichnis

Polen:

Archiwum Akt Nowych (AAN)

Amb. RP Paryż 231: Ośrodki polskie za granicą

Frankreich:

Archives Départementales Nord (ADN)

1 W 37

7 W 67

7 W 127

7 W 129

7 W 776

Archives Départementales Pas-de-Calais (ADPdC)

1 Z 1287

1 Z 1288

1 Z 1291

Bibliothèque Polonaise de Paris (BPP)

AMB: Archiwum Mieczysława Biesierskiego, vorläuf. Sig. 10, Prace M. Biesierskiego związane z działalnością opiekuńczą

Archives Nationales (AN, Site Pierrefite)

AJ 40 [5,2], Tätigkeitsbericht Nr. 24 der Militärverwaltung für die Monate April-Juni 1943, 1. August 1943

Bibliografie

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Bergen, Doris L. (1994): The Nazi Concept of ‘Volksdeutsche’ and the Exacerbation of Anti-Semitism in Eastern Europe, 1939-45, in: Journal of Contemporary History, 29.4, S. 569-582.

Brinkmann, Tobias (2012): Migration und Transnationalität, Paderborn.

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Notes

1 ADN, 1 W 37, Correspondance avec l’O.F.K. Intervention en faveur de Volksdeutsche (ou simplement de Polonais pro allemand), ayant eu des ennuis avec les autorités françaises.

2 Dt.: „ein wahrhaftes kleines Polen“ [Übersetzung M.C.K.]

3 Dt.: „im Falle, dass der Zustand des Arbeitsmarktes nicht erlauben würden, den Emigranten Arbeit anzubieten.“ [Übersetzung M.C.K.]

4 Die Konvention ist in beiden Sprachen auf der Internetpräsenz der unteren Kammer des polnischen Parlaments (Sejm) einsehbar: http://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU19200410246 [27.2.2021]

5 ‚boche‘ ist eine pejorative Bezeichnung im Französischen für Deutsche

6 Dt.: „diese optimalen Bedingungen für ein Leben in einer abgeschotteten Welt“ [Übersetzung M.C.K.]

7 Übersetzung M.C.K.

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Pour citer cet article

Référence électronique

Martin Christoph Kloza, « „…Volksdeutsche (ou peut-être simplement des Polonais pro allemands)“ »Trajectoires [En ligne], 14 | 2021, mis en ligne le 01 juillet 2021, consulté le 07 octobre 2024. URL : http://journals.openedition.org/trajectoires/6723 ; DOI : https://doi.org/10.4000/trajectoires.6723

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Auteur

Martin Christoph Kloza

Études germaniques, lecteur d’allemand, université de Lille. Geschichte, Doktorand, Ruhr-Universität Bochum

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Droits d’auteur

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