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Textes traduits en allemand

Die Person in ihrem vielfachen Engagiertsein

Laurent Thévenot
Titre original
La personne dans ses engagements pluriels
Traduction de András Dörner
Édition originale :
Auszug aus dem 9. Kapitel des Werkes L’action au pluriel, sociologie des régimes d’engagement, Paris, La Découverte, 2006.

Note de la rédaction

Wir danken Laurent Thévenot und dem Verlag La Découverte für die freundliche Genehmigung, diesen Artikel zu übersetzen.

Texte intégral

Die Pluralität persönlichen Engagements

Der engagierte Mensch

  • 1  Thévenot (1990).

1Unser Ansatz in Bezug auf die kollektiven Konventionen und darüber hinaus auf den Begriff einer »angemessenen Handlung« reicht von den öffentlichsten Konventionen bis zu den persönlichen Gewohnheiten und Gepflogenheiten1 und ist zunächst dadurch bestimmt, dass er von dem Problem der Koordination ausgeht. Diese kann auf der Ebene der Beziehung zum Anderen, der Interaktion, nur direkt betrachtet werden, wenn die grundlegendere, dem Handeln innewohnende Koordination der Person mit der Welt berücksichtigt wird. Deshalb intendiert die Kategorie des Engagements bzw. Engagiert- oder Involviertseins zunächst einen Bezug zur Welt, der von der handelnden Person aktualisiert wird, um hernach die Koordinationen der Einzelnen untereinander zu erfassen. Diese Kategorie betont eine Abhängigkeit von der Welt, wobei die Person sich um diese kümmert und bestrebt ist, mittels geeigneter Bürgschaften sich deren positive Wirkungen zu sichern. Insofern zielt das Engagement auf eine Kontrolle ab, eine Macht, die in einem weiteren Sinn zu verstehen ist als die in den Politik- und Sozialwissenschaften gängige Bedeutung des Begriffs. Das Engagement zielt darauf ab, eine Form von Abhängigkeit in Macht zu transformieren. Zu diesem Zweck müssen Welt und Mensch eine gemeinsame Formung erfahren. Selbst die Seinsweise des autonomen Individuums samt der damit verbundenen Macht realisieren sich nur in Abhängigkeit von einer adäquat geformten Umwelt.

  • 2  Giddens (1991), Beck et al. (1996 [1994]).

2Unser Ansatz ist weiterhin gekennzeichnet durch die Differenzierung der Regimes danach, wie weit jedes einzelne im Verhältnis zum Anderen ermöglicht, etwas gemeinschaftlich verfügbar zu machen, vom persönlich Nächsten bis zum am stärksten öffentlich Gemeinsamen. Eine solche Differenzierung führt uns dazu, den Begriff der Reflexivität genauer zu bestimmen, der häufig gebraucht wird, um Handlungslogiken zu unterscheiden und eine »Zweite Moderne«2 zu bezeichnen. Die am Ende von Über die Rechtfertigung angekündigte »Pragmatik der Reflexivität«, die ich über die Differenzierung der Formen des Engagements entwickelt habe, weicht von dem gängigen Gegensatz zwischen reflexiven und nicht reflexiven Tätigkeiten (Gewohnheiten, Routinen) wie von isolierten Urteilsakten ab. Jedes Regime gründet hinsichtlich seiner Dynamik auf einem Modus der Beurteilung, der bestimmte Abweichungen und Umwege voraussetzt, die wiederum zu Veränderungen und Entdeckungen führen. Demnach ist eine gewisse Reflexivität im weiteren Sinne impliziert. Sogar das Engagiertsein im Vertrauten ist keineswegs mit automatenhafter Routine gleichzusetzen; denn sobald diese Routine fehlschlägt, ist eine reflexive Um- und Rückbesinnung gefordert. Das reflektierende kritische Urteil, das im Zentrum der Dynamik des rechtfertigungsfähigen Handlungsregimes steht und mittels öffentlichen Bezeichnens und offenen Widerstreits der Argumente verfährt, unterscheidet sich deutlich sowohl von demjenigen, das sich auf die Erfüllung eines Plans und dessen Unzulänglichkeiten richtet, als auch von der Rückbesinnung auf die vertraute Geste, wenn diese misslingt oder entgleitet. Die Differenzierung der Formen des Engagements / des Engagiertseins ermöglicht es, entsprechend der Möglichkeit der gemeinschaftlichen Verfügbarmachung verschiedene »Reflexionsebenen« zu berücksichtigen sowie Rückbesinnung und Überprüfung zu kommunizieren. Die gemeinschaftliche Ver­fügbarmachung ist äußerst begrenzt im Bereich des Vertrauten, wird erleichtert in der Beziehung zum Anderen im Format eines leicht zu erfassenden Plans und ist offen für maximale Verallgemeinerung in einem Regime des rechtfertigungsfähigen Handelns. Der Begriff der Reflexivität gewinnt dadurch an Bedeutung, dass er in Bezug auf diese Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Verfügbarmachung hin differenziert wird.

… sich der Realität der Dinge versichernd, die ein Gut verbürgen

3In der die Dynamik jedes Regimes bestimmenden Beurteilung wird das Engagement demnach geprüft im Hinblick auf: a) eine Realität, die harmoniert oder die die Person dazu anhält, Mängel festzustellen; b) ein Gut, das bestätigt ist oder das die Person bemerken lässt, mit wem oder was nicht angemessen umgegangen wurde. Kognition und Emotion stellen die zwei Seiten dessen dar, was geprüft wurde, wobei die Gefühlsregungen dazu beitragen, die Beurteilung sichtbar und das Problematische bemerkbar zu machen.

  • 3  Der Begriff der »Anpassung«, den wir zuvor oft gebraucht haben, um die für ein Regime typische Dyn (...)

4Um den realistischen Charakter des Engagements zu kennzeichnen, richten wir die Aufmerksamkeit auf diejenigen Orientierungspunkte, mittels deren der Akteur seine Umwelt erfasst und im Verlauf eines Prozesses der Überprüfung und Neuerschaffung den Erfolg dieses Engagements bewertet.3 Die Bedeutung, die der Akteur seiner Umwelt beimisst, und das Format, auf das er zurückgreift, um sowohl das Umfeld der Objekte (Merkmale, Funktionen und Eigenschaften) als auch das der Menschen (Kennzeichen, Entschlüsse, Qualifikationen) zu erfassen, variiert je nach Regime. Das Format des Erfassens bestimmt den Zugang zur Realität und die Art und Weise, in der sie geprüft wird. In ihrem Realismus stützt sich die Beurteilung auf Orientierungspunkte, die der Umwelt entnommen wurden. Doch wo endet dieser Sammelprozess und wo liegen seine Grenzen? Die Antwort auf diese Frage verdeutlicht die Beziehung zwischen dem Erfassen relevanter Orientierungspunkte und der Begrenzung desjenigen Guts, das der Beurteilung zugrunde liegt. Was ist nun unter diesem Begriff Gut zu verstehen? Wenn die Beurteilung mit den Erfordernissen der öffentlichen Rechtfertigung konfrontiert ist, erweitert sich das Gut bis an die Grenzen eines von allen geteilten Menschseins. Die Legitimität eines solchen Gutes und der von ihm beherrschten Beurteilungsform genügen dann einer anspruchsvollen Grammatik des Gerechtigkeits- und Ungerechtigkeitssinns. Auf einer lokaleren Ebene aber kann sich das Gut auch auf den individuellen Erfolg bei der normalen Ausführung eines Handlungsplans beschränken. Diese Beschränkung bietet dann einen großen Spielraum im Hinblick auf die praktische Umsetzung der Handlung und die Bewertung ihres Erfolgs. Das Gut kann noch persönlicher sein, wenn das Engagement auf der Basis des vertrauten Umgangs mit der Umgebung bewertet wird. So verstanden, reduziert sich das Gut nicht wie im ökonomischen Modell auf die Vorstellung einer individuellen Präferenz oder auf die des Nutzens, des Interesses oder gar auf den in der Soziologie gängigen Begriff des Wertes. Die Garantie eines Gutes sowie der realistische Charakter seiner Sicherheiten bestimmen die Anerkennung eines Regimes des Engagements und demnach die Möglichkeit einer diesem Regime entsprechenden Koordination.

Wechselseitige Anerkennung und wechselseitiges Engagement als Grundlage der Gemeinschaft und der Persönlichkeit

5Wir kommen erst dann auf das Vermögen des Akteurs zurück, der in jedem Regime involviert ist, nachdem ausgehend von der im adäquaten Format erfassten Realität und von dem Gut, das zur Bewertung dessen beiträgt, was relevant ist, die Dynamik des Engagements beschrieben wurde. Mit diesem Umweg über das Engagement zur Charakterisierung des Akteurs entfernen wir uns von jenen Theorien des Handelns und deren Terminologie, welche die Aufmerksamkeit unmittelbar auf den menschlichen Akteur und seine Macht fokussieren. Dem entgegen gehen wir vom Modus des Engagements aus, um die einem spezifischen Regime entsprechenden »agierenden Instanzen« (agences) deutlich zu machen. Die erweiterte Perspektive ergibt sich also nicht nur aus der Vielfalt der berücksichtigten Handlungstypen, sondern auch aus einer Sicht, die weniger auf den menschlichen Akteur abzielt als auf die Dynamik des Verhältnisses zwischen diesem und seiner Umwelt. Überdies ist die Handlungsterminologie auf das Aktive fixiert. Sie wendet das Handeln gegen das Erleiden, obgleich die Wege, die von einigen nicht so sehr auf das Handeln fokussierten Soziologien der Praxis und Phänomenologien des Weltbezugs eingeschlagen wurden, durchaus Formen der Aktivierung des Passiven und Formen der Passivierung des Aktiven ermöglichen. Die verschiedenen Arten, Akteur zu sein, variieren danach, welche Art Realismus und Gut im Spiel sind. Es steht zu hoffen, dass durch Untersuchung dieser Variationen das Gefühl von Unbefriedigtheit überwunden wird, das Sozialtheorien auslösen, die ein enges Spektrum der Handlungs- und Akteursformen vertreten. Dieses ist meist nicht weit genug, um den Ort des individuellen Subjekts im gesellschaftlichen Leben angemessen bestimmen zu können. Um die Folgen einer wachsenden Prägnanz der Figur des individualisierten Akteurs zu verstehen, muss man sie nicht nur Ausgestaltungen des Kollektiven gegenüberstellen, sondern auch den stärker gebundenen und fesselnderen Figuren der Person.

6Auch wird durch Unterscheidung der Regimes die Reduktion auf einen Maßstab oder auf eine Achse vermieden, die – aus der Perspektive der Öffentlichkeit betrachtet – mit der »Generalisierung« einhergeht. Das Gut Engagement ist nicht einfach vom Besonderen zum Allgemeinen, vom Kleinsten zum Größten hin geordnet: Es bezeichnet vielmehr die verschiedenen Modalitäten der Anerkennung des Menschen. Die Identifikation des eingesetzten Gutes lenkt das Erfassen eines Verhaltens entsprechend diesem oder jenem Regime und veranlasst damit auch zu einem bestimmten Modus der Anerkennung der Person. Diese Anerkennung leitet das der Wechselseitigkeit von Anerkennung und Engagement vorgängige Engagement des Anderen in Bezug auf diese Person.

7Das Gerüst der drei grundlegenden Regimes des Weltbezugs wird ergänzt durch vielfältige Formen des wechselseitigen Engagements mit Anderen, wobei die Gesamtkonstruktion uns dabei hilft, zwei für die Sozialwissenschaften entscheidende Aspekte zu behandeln: die Zusammensetzung der Gemeinschaft und die der Persönlichkeit. Obzwar die Regimes kein System bilden, ermöglicht es die elementare Unterscheidung der von uns vorrangig untersuchten Regimes doch, den Aufbau wirklicher Gemeinschaften zu analysieren, insofern diese sich entsprechend der ungleichen Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Verfügbarmachung und Kommunikation mit den Anderen unterscheiden. Diese Gemeinschaften (oder Gesellschaften) sind nicht nur in dem Sinne »wirklich«, dass sie Gegenstand empirischer Untersuchungen waren, sondern zunächst deshalb, weil sie eine umgebende Wirklichkeit in die Gestaltung des gemeinsamen Lebens integrieren. Unser Analyserahmen soll historische und kulturelle Vergleiche solcher Gemeinschaften begünstigen – Vergleiche, die tiefer ansetzen als jene, die, auf der Unterscheidung von Gemeinschaft und Gesellschaft basierend, in der Soziologie gängig sind, und die – in Bezug auf die Formen des Engagements im Nahbereich – gründlicher sind als die in Philosophie und Soziologie üblichen Unterscheidungen. Die Analyse der Gemeinschaft anhand von Regimes des Engagements hilft uns zunächst bei der Klärung der Frage, welche Wege gebahnt werden müssen, damit eine Rechtsnorm oder eine politische Intervention in größtmöglicher Nähe der betroffenen Personen Anwendung finden kann und – im umgekehrten Sinn – welchen Anforderungen im Hinblick auf die Entwicklung von einem Engagement zum anderen eine Person gerecht zu werden hat, um ihre Stimme öffentlich zu Gehör zu bringen.

8Indem er der Pluralität persönlichen Engagements Rechnung trägt, hält unser Rahmen zu einer Analyse der Persönlichkeit an und bietet folglich bedeutsame Umstellungen in der Betrachtungsweise ihrer Kontinuität und Identität. Wir begnügen uns weder mit einer leeren, von den sukzessiven Erwartungen des Anderen besetzten Identität noch mit einer unbegrenzt flexiblen Identität, die je nach Kontext wie eine Rolle oder wie ein Anzug beliebig gewählt bzw. entliehen werden kann.

Eine Architektur der Formen des Engagements, vom Nahen zum Öffentlichen

  • 4  Für eine kritische Darstellung der Subjektphilosophien ausgehend von einer syntaktischen und gramm (...)

9Es ist zweckmäßig, auf die gängige Kategorie des Handelns zurückzukommen, bevor die Architektur der drei Regimes des Engagements zusammenfassend dargestellt wird. Der Leser mag sich daran stören, dass von Ökonomen oder Soziologen verwendete Ansätze und Terminologien des Handelns wie rationale Wahl, Strategie und Praxis in unserer Konstruktion ebenso wenig Berücksichtigung finden wie die philosophischen Begriffe Wunsch, Glaube, Absicht, Verantwortung, Freiheit.4 Besteht wirklich die Notwendigkeit, terminologische Abweichungen dieser Art vorzunehmen? Und weshalb ist uns in Bezug auf Handeln an einer Architektur gelegen?

  • 5  Livet (2005), S. 15, 32, 44.
  • 6  Livet (1994), (2002).
  • 7  Livet (2005), S. 20.

10Tatsächlich ist der hier entwickelte Ansatz durchaus vereinbar mit bestimmten Handlungsphilosophien, die davon ausgehen, dass die für gewöhnlich mit dem Begriff des Handelns einhergehenden Konzepte wie Wunsch, Glaube, Absicht und Wille ausgehend von der »fortschreitenden Konstitution kognitiver Architekturen« entsprechend »unterschiedlichen Ebenen der Handlungsfähigkeit« bestimmt werden – wobei letztere bei Lernprozessen in der Kontrolle von Körperbewegungen gebildet werden. »Der Inhalt unserer Handlungswünsche und instrumentellen Glaubensüberzeugungen kann nicht dargestellt werden, ohne dass der Kern einer Handlung dadurch besser erfasst und folglich die Bedingungen ihrer Erfüllung bestimmt werden, dass auf die Variationen der Aktualisierungen und Revisionen rekurriert wird«.5 Pierre Livet liefert in Qu’est-ce qu’une action? [Was ist eine Handlung?], eine zusammenfassende Darstellung seiner in den letzten Jahren entwickelten innovativen Sichtweise des Handelns6, die eher von einer pragmatischen Vorstellung des sich in Bewegung befindlichen Körpers als von einer semantischen Vorstellung der Handlung ausgeht. Der Begriff der Bewegung selbst verweist auf die Notwendigkeit, sich von der Terminologie des Handelns zu lösen. Livet unterscheidet in seinem intendiert genetischen Ansatz unterschiedliche »Ebenen der Handlung«, wobei die an eine Ausgangsintention gekoppelten höheren Ebenen nur auf Grundlage einer stufenweisen Anordnung von der schlichten Erfüllung, der Führung bis zur Kontrolle und Korrektur entwickelt werden können. Allerdings ist der Ansatz von Livet nicht nur genetischer Natur; so bemerkt er, dass wir Anzeichen der unterschiedlichen genetischen Ebenen in unserer phänomenalen Erfahrung der Handlung wiederfinden, in der letztere sich dem Handelnden darstellt.7 Die unterschiedlichen Ebenen des Engagements in Bezug zur Welt und die Formen wechselseitigen Engagements, zu denen jene sich eignen, bilden ebenfalls eine entsprechend den kognitiven und wertenden Operationen des sein Engagement erprobenden Akteurs differenzierte Architektur, und eine genetische Perspektive weist auch unser Ansatz auf: Die höheren Ebenen in der gemeinschaftlichen Verfügbarmachung bedürfen als Grundlage einer soliden Erfahrung der Ebenen größerer Nähe.

  • 8  Ogien (1993).

11Der Gegensatz des von Livet entwickelten naturalistischen Ansatzes mit der von Ruwen Ogien8 vertretenen Kritik des Naturalismus erlaubt es außerdem, unseren Ansatz in diesen Debattenzusammenhang zu stellen. Ogiens Position besteht darin, dass er den Handlungsrahmen mit den Begriffen Handelnder, Verantwortung und Freiheit als das Resultat einer von Beginn an sozialen oder moralischen Zuordnung eines Dritten betrachtet. Wir können diese Perspektive damit in Verbindung bringen, wie – aus unserer Sicht – das Engagement dem Anderen als Rahmen dient, mit dem er ein Ereignis als Handlung erfasst. Indes geht unser Zugang über die Koordination und ihre Prüfungen mit Anforderungen einher, die dem Naturalismus von Livet entsprechen, nicht bloß in der Koordination mit dem Anderen, sondern auch in den dynamischen Prozessen der Anpassung des Engagements, das der Prüfung durch einen im doppelten Sinn bewegten Körper und eine Umgebung von Dingen unterliegt.

12Die Architektur der drei Regimes des Engagements zusammenfassend, werden wir für jedes dieser Regimes nacheinander herausarbeiten: das Gut, welches das Engagement in Bezug zur Welt zu gewährleisten sucht; den Modusder Beurteilungder hinsichtlich dieses Gutes aussagekräftigen Realität, der Sicherheiten des Engagements, d.h. auch das Format dessen, was Information ausmacht; schließlich die Figur des Akteurs, spezifiziert in seinen Fähigkeiten und seinem Vermögen, das Engagement beizubehalten. Dann werden wir auf die Erweiterung des Engagements auf andere Personen zu sprechen kommen. Diese Erweiterung weist eine reduzierte Form auf, d.h. eine Verdinglichung, die, sobald der Andere mit den eingesetzten Dingen gleichgesetzt wird, die Person als menschliches Wesen negiert. Die Erweiterung nimmt darüber hinaus eine Form der Zeugenschaft an, in der der Andere als Zeuge des Engagements in Bezug zur Welt fungiert und somit zur Anerkennung der engagierten Person beiträgt. Wir gehen danach auf Formen des Engagements in Bezug auf den Anderen ein, in denen letzterer selbst als engagierte Person erscheint, unabhängig davon, ob es sich dabei um wechselseitige Formen des Engagements handelt oder nicht. Schließlich zeigen wir diejenigen Kommunikationsmodi auf, die den Bemühungen um gemeinschaftliche Verfügbarmachung des Engagements angemessen sind.

Die Garantien des Vertrauten und die Formen wechselseitigen Einvernehmens im Nahbereich

13Im Regime des Engagementsim Vertrauten (régime d’engagement familier) ist das beibehaltene Gut lokalisiert und personalisiert. Wir haben es Annehmlichkeit genannt. Das Wohlbefinden innerhalb eines behaglichen Umfelds hängt eng von der Person ab, die sich ihr Wohlbefinden der Umwelt angepasst hat, mit dem Prozess des Sich-Vertraut-Machens in einem durch den Gebrauch geprägten Milieu. Dieses Gut ist mehr als eine Gewohnheit, ein Begriff, der kaum geeignet ist, das ebenfalls erprobte dynamische Verhältnis zu einem nahen Milieu zum Ausdruck zu bringen. Wie wird beurteilt, was für dieses Engagement bürgt? Die Bürgschaft gründet nicht auf den für ein generalisierbares Urteil erforderlichen konventionellen Qualifizierungen und setzt auch nicht auf Funktionalitäten, die der normalen, geplanten Handlung angemessen sind. Die Orientierungspunkte, die das Engagement im Vertrauten in seiner Realität erfassen, sind punktuell. Mit ihnen lassen sich die durch eine Funktion integrierten Gegenstände nicht fassen; sie spezifizieren lediglich bestimmte Zugangsschlüssel, besondere Bindungen, die sich positiv als Verbundenheit auswirken. Die Stellen, an denen man aneckt, fungieren als Hinweise. Im Verlauf des fortschreitenden Sich-Vertraut-Machens eines tastenden Lernens werden sie durch Gebrauch in naher Umgebung deponiert. Diese Depots dienen dem Engagement als Rückhalt.

14In diesem Regime sind die Fähigkeiten im eigentlichen Sinne verteilt und die agierenden Instanzen, die menschlichen und nichtmenschlichen Wesen, nähern sich ein wenig an: Man könnte genauso gut sagen, dass das Ding personalisiert ist, wie dass die Person durch die Dinge ihrer Umgebung gefestigt wird. Die Pragmatik dieses Regimes konfiguriert die Person in einer auf ihrer nächsten Umgebung verteilten Intimität, und zwar gemäß einer persönlichen Disposition, die handeln lässt, indem man sich auf die vertrauterweise verfügbaren Dinge und Orte stützt. Die vertrauten Bindungen an die materielle Umgebung sind weder von der so disponierten Person in ihrer Intimität zu trennen, deren Basis sie erweitern, noch vom Milieu, dem sie angehören. Das Geflecht der Bindungen bezeichnet ein von der alleinigen Aneignung eines veräußerbaren Gutes sehr verschiedenes Engagement.

15Das Gut des Allernächsten ist sowohl wichtig für die Erhaltung der Person ausgehend von den Beziehungen zur Umgebung als auch zentral in einer liebevollen Anerkennung, die auf deren Besonderheiten nicht minder achtet als darauf, was deren Bindungen beeinflusst. Das Engagement macht deutlich, dass jede Gefährdung der Umgebung und der wichtigsten Bindungen, ob sie nun gebrauchte Objekte oder Wohnbereiche betreffen, gleichzeitig eine Verletzung der Person in ihrer Intimität darstellt.

  • 9  Ricœur (2006 [2004]), S. 239.

16Das Engagement im Vertrauten lässt sich nur schwer auf eine andere Person ausdehnen, außer in dem Fall, in dem die Ausdehnung sich auf die Verdinglichung reduziert: Der andere Mensch ist dann nichts weiter als das, was ich persönlich aus ihm mache, und zwar in einer routinemäßigen Intimität, die zur Entpersönlichung dieses Individuums beiträgt. Sobald der Andere als Person behandelt wird, setzen die das Engagement im Vertrauten verbürgenden Besonderheiten die Kommunikation mit dieser anderen Person insofern einem besonderen Anspruch aus, als diese sensibel genug sein muss, um auf dieses Gut des Allernächsten zu achten. Als Zeuge kann der Andere dann zur Anerkennung der Person in ihrer Intimität beitragen. Dies setzt eine intime Kommunikation voraus, die zwar nicht auf familiäre Beziehungen beschränkt ist, zu ihrer Entfaltung aber doch ein geduldiges Zuhören erfordert im asymmetrisch angelegten Engagement liebevoll-zugewandter Fürsorge oder auch im wechselseitigen Sich-Einlassen in Freundschaft oder Liebe. Gewisse Züge dieser intimen Persönlichkeit erkennend, »bejahen« Freunde und Liebende nach der schönen Formulierung Ricœurs »wechselseitig ihr Dasein«.9

17Halten wir fest, dass eine Person heute als »abhängig« betrachtet wird mit Bezug auf eine Art der Autonomie, die über dieses Regime hinaus auf dasjenige des planenden Handelns verweist. Der Zustand der Abhängigkeit wäre treffender als das mangelnde Vermögen zu bezeichnen, die mit dem Engagement im Vertrauten einhergehenden Abhängigkeiten selbständig zu bewältigen, um sich dabei wohlzufühlen, sowie als Hilferuf an den Anderen, hier Abhilfe zu schaffen.

18Abschließend sei bemerkt, dass die Sprache, in der eine Übereinkunft erzielt oder eine im Engagement des Vertrauten verankerte Kommunikation gepflegt wird, das diskursive Sprechen weit übersteigt. Die Sprache des Körpers als ganzen kommt hier zum Ausdruck, wie auch das Wort selbst so starke Brechungen erfährt, damit das intim Vertraute verständlich wird.

Die Bürgen des Plans und die Übereinkünfte zwischen Individuen

  • 10  Dennett (1990).

19Das Regime des planenden Handelns (action en plan) entspricht einer so gewöhnlichen Ebene des Engagements, dass es darin, wie es Ereignisse als menschliche Verhaltensweisen spezifisch erfasst, unbemerkt zu bleiben droht. Deshalb konnten wir bezüglich dieses Regimes auch von »normaler Handlung« oder von »normalem Format« der Handlung sprechen. Um dieses als spezifisches Format unter anderen deutlich zu machen, müssen wir einen Schritt beiseite tun; dies regt Daniel Dennett an, wenn er empfiehlt, die Intentionalität als eine »interpretative Haltung« zu verstehen, die vom Menschen eingenommen wird, um bestimmten Ereignissen und Verhaltensweisen gerecht zu werden.10 Indessen belassen wir es nicht bei dieser interpretativen Sichtweise, da unsere Absicht darin besteht, das Gut und die Realität, die in diesem Regime geprüft werden, genauer zu bestimmen.

  • 11  Die politikwissenschaftliche Arbeit von Peter Meyers, die dem Begriff des Willens gewidmet ist, um (...)

20Auch das Gut dieses planenden Engagements erschöpft sich leicht in der trivialen Idee einer vollzogenen Handlung. Dies wird begünstigt durch eine Terminologie der »Bedürfnisse« und der »Nutzen«, die das evaluative Element des Engagements neutralisiert. Nun wird allerdings die Befriedigung der vollzogenen Handlung in Bezug auf ein Gut höchsten Ranges beurteilt, da letzteres mit der gelingenden Willensausübung eines autonomiebegabten Individuums in Zusammenhang steht, das in der Lage ist, sich erfolgreich in die Zukunft zu versetzen. Diese Befriedigung ist deutlich zu unterscheiden von der Annehmlichkeit, die dem Engagement im Vertrauten entspringt.11 Aus dem Gut ergibt sich ein auf die Ausführung des Plans bezogener Beurteilungsmodus, was meist einfach als »Realismus« des Akteurs oder als »Realisierung« der Handlung bezeichnet wird, ohne das spezifische Format der Realitätsverarbeitung zu erkennen, das mit diesem Engagement einhergeht.

21Im Unterschied zu denjenigen Ansätzen, die auf den Akteur und seine Seelenzustände, seinen Willen, seine Intention, sein Begehren ausgerichtet sind, zeigt der unserige auf, dass die Anerkennung der Person als mit den zuvor erwähnten Fähigkeiten ausgestattetes Individuum auf die Sicherheiten angewiesen ist, die das planende Engagement stützen, auf den Garanten,den eine Umwelt bietet, die zu Instrumenten oder Mitteln, kurzum zu funktional verwendeten Objekten geformt ist. Die planende Intention kann nicht geprüft werden, ohne dass zugleich relevanten Elementen der Umwelt eine spezifische Funktionalität zugeschrieben wird, wodurch die diesem Regime eigene Form der Garantie gesichert wird. Das so erfasste Objekt verleiht der Planungsabsicht dadurch Stabilität, dass der Handelnde damit seinen Handlungsvollzug kontrollieren und Zeugen sie damit identifizieren können. Unser Ansatz macht den komplementären Charakter der Macht des Handelnden als des in seinem Projekt engagierten Individuums und der funktionell agierenden Instanz des Objekts deutlich. Durch diese Komplementarität wird eine Form von Abhängigkeit sichtbar, die in einer gewissen Vorstellung von individueller Autonomie verkannt wird.

  • 12  Habermas (1981).

22Dieses Regime des Engagements eignet sich besser als das vorherige zur Erweiterung auf den Anderen. Wir weisen zunächst auf die reduzierte Form der Verdinglichung des Anderen hin, sofern dieser genauso als Instrument eingebunden wird wie die anderen ihrer Funktionalität wegen eingesetzten Objekte der Umwelt. Die Kritik der Instrumentalisierung des Menschen ist hinreichend bekannt, nicht zuletzt durch Habermas’ kritische Analyse.12 Diese Instrumentalisierung ist wesentlich besser belegt als die nicht weniger gefährliche Form der Verdinglichung, die dem vorherigen Regime eigentümlich ist. Mit Ausnahme dieser instrumentellen Reduktion erfährt das planende Engagement eine erste Erweiterung, indem der Andere zum Zeugen genommen wird, der damit über die als Sicherheiten hinterlassenen Dinge hinaus zum Engagement beiträgt. Das Versprechen erfährt in Organisationen eine stärker formalisierte Modalität: als Projekt. Das planende Engagement erweitert sich noch, wenn der Andere in seiner eigenen Fähigkeit als individueller, in seinem Plan engagierter Handelnder berücksichtigt wird. Da der Andere auf asymmetrische Weise in Betracht gezogen wird, hat das Engagement hier strategischen Charakter. Bekanntlich hat die Spieltheorie auf der Suche nach dem Gleichgewicht solche reziprok strategischen Formen des Engagements formalisiert. Das Regime des planenden Handelns dient ebenfalls als Stütze für Formen wechselseitigen Engagements, in denen Individuen sich verständigen, Verständigungen, die von ihnen in einem Vertrag kodifiziert werden können.

23Dieses Regime stellt eine Vorbedingung für gängige Auffassungen der Person im Bereich der Moral oder des Rechts dar, die der Person hinsichtlich ihrer Handlung eine bestimmte Freiheit und Verantwortung zuschreiben. Das Engagement erhellt die für diese Zuschreibungen notwendigen Anforderungen: Die unmittelbare Umwelt muss entsprechend vorbereitet sein, aber auch die Person, die zu lernen hat, die normale Handlung zu kontrollieren. Diese Anforderungen werden im Rahmen sozialstaatlicher Maßnahmen (Beschäftigung, Wohnung) genutzt, wo individuelle Verantwortung, Projekt und Vertrag als Leitlinien übernommen werden.

  • 13  ›Größe‹ ist nicht zu verstehen als »Größenordnung« oder »Ausmaß«, sondern im Sinne von »Bedeutung« (...)

24Dieses Regime des planenden Handelns basiert sowohl auf der technischen Ausstattung mit Instrumenten als auch auf der Alltagssprache, die über das Handeln in dieser normalen Form zu berichten und leicht zu kommunizieren erlaubt, wobei in Bezug auf den konkreten Vollzug allerdings ein weiter Spielraum bestehen kann. Dieser Spielraum, das Fehlen rechtfertigungsfähiger Äquivalenzkonventionen, mit denen die Wirksamkeit inkommensurabel bleibender Pläne gemessen und verglichen werden können, macht den ganzen Unterschied zur Qualifizierung industrieller Größe (grandeur) im Regime des rechtfertigungsfähigen Handelns aus.13

Die Garantien des Öffentlichen und die rechtfertigungsfähigen Konventionen zwischen qualifizierten Personen

  • 14  Boltanski / Thévenot (1987), (2007 [1991]).

25Das Regime des rechtfertigungsfähigen Handelns bindet die Person in materielle Welten ein, die wir ausgehend von ihrer öffentlichen Qualifizierung in der Kritik und der Rechtfertigung systematisch entwickelt haben.14 Das Engagement wird entsprechend einer legitimen Größe bewertet, die sich an einer spezifischen Form des Gemeinwohls anlehnt (Marktkonkurrenz, industrielle Effizienz, der gute Ruf in der öffentlichen Meinung, staatsbürgerliche Solidarität, häusliches Vertrauen, Inspiration). Die Realität ist nur beweiskräftig, wenn sie entsprechend dieser Größe in Bezug auf Preis, Effizienz, Ruf usw. öffentlich qualifiziert ist. Die Person findet Sicherheiten für ihr Engagement in der Verfügung über die qualifizierten Dinge, in einem Dispositiv ihrer kohärenten Anordnung. Was informativ ist, unterscheidet sich von einer Größenprüfung zur anderen je nach der legitimen Qualifizierung: als Marktwert, statistisches Maß einer Leistung, Bekanntheit usw. Der Handelnde ist eine der Größe gemäß qualifiziertePerson, kein einfaches Individuum. Seine legitime Macht gründet auf dieser Qualifizierung, die seine Teilhabe am Gemeinwohl kennzeichnet.

26Die Verdinglichung als reduzierte Form der Erweiterung variiert ebenfalls von einer Welt zur anderen. Sie besteht darin, den Anderen als eine Ware, eine Maschine, ein Zeichen (oder eine »Ikone«) usw. zu behandeln. Die überaus gängige Zeugenform hängt am Erscheinen einer anderen Person, die vom Akteur mit einem anonymen Dritten als potentiellem Träger eines Rechtfertigungsanspruchs gleichgesetzt wird und dessen bloße Anwesenheit das Engagement des Akteurs in diesem Regime verstärkt.

  • 15  Mead (1968 [1934]).
  • 16  Diese stark erweiterte Koordination entspricht den im Regime des planenden Handelns vorhandenen Gr (...)

27Es ist evident, dass dieses Regime auf Formen wechselseitigen Engagements vorbereitet ist, die nicht auf andeutungshaftes Sich-Verständigen zweier Vertrauter oder die durch Vertrag abgesicherte Verbindung der Pläne zweier Individuen beschränkt sind; vielmehr öffnen sie sich auf einen generalisierten Anderen15 hin, dessen Urteilsformen wir verdeutlicht haben. Die Koordination einer komplexeren Reihe von Handlungen, die reziproke Anpassungen aus der Distanz mit anonymen Akteuren implizieren, bringt Forderungen nach einer diesem Regime entsprechenden öffentlichen Garantie mit sich. Als Vorbedingung ist eine symmetrische Position pragmatisch erforderlich. Diese wirft die Frage des Gerechten auf und verlangt Formen der Gleichsetzung der Handlungen und der Wesen, die in einem gemeinsamen, mit einem gemeinsamen Menschsein vereinbaren Maß erfasst werden.16 Die Qualifizierungen führen zu selektiven, konventionellen Bezugs­punkten, die, im Gegensatz zu dem, was der gängige konven­tionen­basierte Ansatz signalisiert, keine strikt geteilten Erwartungen voraussetzen. Im Wissen um ihre Grenzen kann die Unterstellung bei den konventionellen, den Personen und den Dingen öffentlich zugeschriebenen Fähigkeiten verbleiben, die minimale Garantie­rahmen darstellen. Dieses Regime bietet feste Koordina­tions­rahmen, die durch Dispositive qualifizierter Objekte gestützt werden, aus denen die Organisationen bestehen. Der Sprache kommt natürlich zentrale Bedeutung zu, gleichermaßen in der ausge­dehn­ten Kommunikation, die mit der Prüfung in diesem Regime einhergeht, in den Berichten, die ein Protokoll der beurteilten Handlungen bieten, im Prozess der Argumentation und der Beratung und in der Konfrontation von Rechtfertigungen und Kritiken. Hervorgehoben sei, dass diese Sprache nur von konventionenbasierten Wesen handelt und somit selbst konventionenbasiert wird; ähnlich der des Rechts, die buchstabengetreu verwendet werden muss. Der Gebrauch vereinbarter Begriffe lässt sie ein wenig wie Phrasendrescherei erscheinen.

Metamorphosen der Politik im Bezug zum Nahbereich

28Die Weiterentwicklung des Analyserahmens der Regimes des Engagements ging mit einem gemeinschaftlichen Forschungsprogramm zum Thema »Formen der Politik des Nahbereichs« einher, das dazu beigetragen hat, jenen Rahmen der Überprüfung durch Tatsachen auszusetzen, und damit weitere Entwicklungen angestoßen hat. Ich möchte dieses hier in seinen groben Zügen darstellen, um deutlich zu machen, wie wir das Thema der institutionellen und technologischen Veränderungen in den gegenwärtigen Gesellschaften angehen. Dieses Programm zielt darauf ab, die Transformationen der staatlichen Politikprogramme und die des politischen Handelns einander gegenüberzustellen, die gleichermaßen um Nähe zu den betroffenen Personen bemüht sind, während gleichzeitig immer häufiger der Imperativ der Globalisierung in den Vordergrund gestellt wird.

  • 17  Affichard (1997).

29Der Prozess der Dezentralisierung wirft Koordinierungsprobleme auf, welche die Analyserahmen einer Prüfung unterziehen.17 Der Begriff Dezentralisierung reicht allerdings nicht aus, um die Transformationen eines lokal umgesetzten staatlichen Politikprogramms zu erfassen, das so nah wie möglich an den Betroffenen ansetzt, die im Kampf gegen Ausgrenzung mit Hilfe von Eingliederungs- und Wieder­ein­glie­de­rungs­maß­nahmen, Maßnahmen im Wohnungswesen, in der Stadtteil- und Stadtentwicklung betreut werden. Während diese öffentlichen Maßnahmen ursprünglich auf der Basis von Dispositiven des Kompromisses zwischen staatsbürgerlichen (Solidarität im Kampf gegen Ungleichheiten) und industriellen (an einem Standardverfahren messbare Effizienz) Rechtfertigungsgrößen entwickelt wurden, wie dem öffentlichen Bildungswesen und zahlreichen anderen öffentlichen Dispositiven, sind durch eine Reihe von kritischen Debatten eine marktförmige Größe (Qualität der Dienstleistung und Kundenzufriedenheit) eingeführt sowie kategorienspezifische und unpersönliche Maßnahmen durch kom­ple­mentäre Segmente verlängert worden, die »Partner« außerhalb des öffentlichen Sektors einbinden, um personennaher zu agieren.

Staatliche Politikprogramme, die Gerechtigkeit, individuelle Autonomie und persönliche Begleitung verbinden

  • 18  Breviglieri et al. (2003).
  • 19  Pattaroni (2001), (2004).
  • 20  Olivier Abel beschreibt subtil die »Eigenversuche«, die »schnellen Aufstiege in der Individualisie (...)

30Derartige Transformationen führen zu Spannungen zwischen den implizierten Größen, insbesondere zwischen der staatsbürgerlichen Gleichbehandlung und der Diversifizierung eines Dienstleistungsangebots. Aber sie produzieren auch andere Arten von Spannung, zu deren Verständnis die Unterscheidung der Regimes – vom Öffentlichen zum Nahen – erforderlich ist. Die Dispositive der Verankerung und der Begleitung gründen auf anderen Formen des Engagements, was für die betroffenen Personen Probleme mit sich bringen muss. Diese Probleme erschweren die Implementierung der neuen Politikprogramme sowohl auf Seiten der Akteure – ob sie nun öffentlichen Diensten und lokalen Körperschaften oder Vereinen unterstehen – als auch auf Seiten der Begünstigten. Die Akteure sind gehalten, personennah zu agieren, den Besonderheiten der jeweiligen Situation Rechnung zu tragen und sich manchmal bis hin zur Fürsorge einzusetzen. Gleichwohl ist bei der Ausübung des Berufs an den Anforderungen der industriellen Größe festzuhalten, um zu vermeiden, dass sich die Dienstleistungsbeziehung in Vertraulichkeit auflöst, und um den Weg des Begünstigten zu Autonomie und individueller Verantwortung zu fördern. Der heterogene Charakter der Politik im Hinblick auf die erforderlichen Formen des Engagements drängt die betreuten Personen auch dazu, Verantwortung zu übernehmen und sich öffentlich zu beweisen, um das Abdriften in die passive Sozialfürsorge zu vermeiden. Oft des Vertrauten beraubt, das als schützendes Dach im Wohnlichmachen des privaten Heims und im geregelten Arbeitsalltag erworben wurde, müssen diese Personen eine von Projekten und Verträgen geprägte Wegstrecke zurücklegen, um den geforderten Zustand eines autonomen Individuums zu erreichen. Auf Sozialarbeitern wie den von ihnen betreuten Personen lastet gleichermaßen die dreifache Anweisung der aufmerksamen Nähe, der Anerkennung einer Form von Autonomie und der staatsbürgerlichen Rechtfertigung der Politik.18 In dem Augenblick, da »die Verantwortung sich als ein Gerechtigkeitsversprechen darstellt, werden ihre Grenzen offenbar, und sie birgt dann bereits die Möglichkeiten der Tyrannei in sich«, schreibt Luca Pattaroni im Fazit einer imposanten Studie über die Entstehung einer Grammatik der Verantwortung, die heute im Zentrum einer durch Autonomie lenkenden Politik der Übertragung von Verantwortung steht.19 Pattaroni entfaltet diese Pragmatik der Autonomie auf Grundlage dreier Fähigkeiten, die die Person entwickeln muss, um zur Autonomie zu gelangen: wählen, eigenverantwortlich für sich selbst sorgen, sich verpflichten.20 Gewonnen wird diese Autonomie durch, aber auch gegen Bindungen im Nahbereich, und sie bereitet die öffentlichste Ebene des Engagements eines für gemeinschaftliche Güter von allgemeinem Interesse qualifizierten Subjekts vor.

  • 21  Breviglieri (1999).
  • 22  Breviglieri (2001).
  • 23  Breviglieri (2002).
  • 24  Breviglieri (2004). Hinsichtlich dieser Fragen hat unser Programm sehr von den Überlegungen Olivie (...)

31Zum besseren Verständnis dieser institutionellen Veränderungen bedarf es einer tiefergehenden Analyse der im Nahbereich eingesetzten Güter. Auf Grundlage einer simultanen Untersuchung der Anwendungs- und Wohnverhältnisse von den antiken Themen bis zu den modernen Fragen des Gebrauchs und des Konsums hat Marc Breviglieri eine neue Soziologie der Nähe entwickelt, die sich auf die Vielfältigkeit der Güter des Nahbereichs konzentriert, auf den Druck, dem diese von Seiten der Güter des Öffentlichen oder der individuellen Autonomie ausgesetzt sind, sowie darauf, wie umgekehrt jene Güter vom Nahen tyrannisiert werden, die sich davon lösen wollen.21 Ohne das Nahe auf Kosten des Öffentlichen zu überhöhen, helfen die Forschungen von Breviglieri dabei, die gefährlichen Ausdehnungen des Nahen unter dem Einfluss der Nostalgie und dem Reiz der Anfänge22 zu verstehen. Die Arbeiten tragen dem prekären Gleichgewicht einer Sozialarbeit Rechnung, die mit diesen Gütern umgehen muss, da es zu ihrem Beruf gehört, sich zu sorgen. Sie registrieren Mängel der Wohnsituation und daraus sich ergebendes unsicheres Selbstpräsentieren in der Öffentlichkeit.23 Zudem verändern sie die Sichtweise der Arbeit und ihres in persönlicher Weise angeeigneten Raums und lassen damit ihre Reduktion auf mechanische Routinen oder aber ihre Erweiterung zu Berufen, Traditionen und spezifischen kollektiven Arbeitskulturen in den Blick nehmen.24

Vom Nächsten zum Fremdesten: die Prüfungen der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft

  • 25  Stavo-Debauge (2009).
  • 26  Stavo-Debauge (2009).

32Eine treffendere Analyse des Nahen und seiner Bindungen ist eine notwendige Bedingung, um die Formen des Umgangs mit dem Entferntesten zu klären, das jenseits des Öffentlichen für fremd gehalten wird. Die Frage der Ankunft des Fremden, seiner Aufnahme, aber auch der auf ihn bezogenen Erwartungen steht im Zentrum der Immigrations- und Integrationspolitik, der Politik des Kampfes gegen Diskriminierungen wie der Politik der Anerkennung. Aber sie ist auch in anderen, bereits erwähnten sektoriellen Politikfeldern impliziert: in der Arbeits­marktpolitik, z.B. der Integration in den Arbeitsmarkt von Jugendlichen »mit Migrationshintergrund«, in der Stadt­ent­wicklungspolitik oder in der gebietsgebundenen Bildungspolitik. Joan Stavo-Debauge entwickelt einen neuen, bisher verkannten Bereich der pragmatischen Soziologie, indem er systematisch den Gegenstand der Gastfreundschaft sowie der Zugehörigkeit behandelt und die Ankunft des Ausländers bzw. Fremden in der Gemeinschaft in einem neuen Licht beleuchtet.25 Zugehörigkeit wird hier nicht mehr als die schlichte Tatsache, Element eines Ganzen zu sein, betrachtet, in der ihr oft von der Soziologie zugeschriebenen Bedeutung der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, sondern als Voraussetzung einer jeden, selbst liberalen, politischen Grammatik. Jede Grammatik offenbart sich im Übrigen in der spezifischen Prüfung, die sie dem Neuankömmling und seinem Empfang auferlegt, damit er einbezogen wird, seinen Anteil an den gemeinschaftlichen Gütern erhält und am öffentlichen Leben teilnimmt.26

  • 27  Stavo-Debauge (2004b).
  • 28  Stavo-Debauge (2003b), (2004a), (2005).
  • 29  Breviglieri / Trom (2003), Stavo-Debauge (2003a).

33Diese Analyse basiert auf zahlreichen empirischen Studien über Gemeinschaften unterschiedlicher Größe, vom besetzten Haus27 über das Stadtviertel bis hin zu nationalen Gemeinschaften, von denen Stavo-Debauge zeigt, wie sehr sie im Kampf gegen Diskriminierung von der Angst vor stigmatisierenden Kategorien behindert werden.28 Das Stadtviertel gilt für gewöhnlich als vorübergehender öffentlicher Raum, als Sitz gemeinschaftlich organisierter Gruppen oder auch als Lernstätte bürgerschaftlichen Verhaltens. Relevanter ist es, die dort zu verzeichnenden Störungen auf Grundlage der unterschiedlichen Formen des Engagements zu analysieren, zu denen es Anlass gibt: von den Bindungen der Bewohner, aber auch der Obdachlosen, über die Formen des Umgangs in Handel und Tourismus bis zu den vermögensrechtlichen Qualifizierungen.29

Kompromiss des politischen Handelns zwischen gemeinsamen Rechtfertigungen sowie lokalen und persönlichen Verankerungen

  • 30  Lafaye (2003). Zur Nachbarschaftsverwaltung sowie lokalen und partizipativen Demokratie siehe Blon (...)
  • 31  Cefaï / Lafaye (2001).
  • 32  Dutercq / Lafaye (2003). Danny Trom hat ebenfalls dargelegt, wie die sozialen und politischen Bewe (...)
  • 33  Doidy (2002), (2003).
  • 34  Pedro-José Garcia Sanchez hat eine sehr große Bandbreite von Interventionen im urbanen Raum verdeu (...)
  • 35  Doidy (2004).

34Werden staatliche Politikprogramme lokal umgesetzt, nimmt das politische Handeln derjenigen Personen, die an sozialen Bewegungen teilnehmen, immer öfter die Form lokaler Mobilisierungen an, die selbst im Nahbereich verankert sind.30 In umgekehrter Richtung zu den staatlichen Maßnahmen werfen auch diese militant-politischen Aktionen das vertrackte Problem der Verbindung unter­schiedlicher Ebenen des Engagements auf. Bei kollektiver Mobili­sie­rung ist der Einsatz von öffentlichen Regimes recht­ferti­gungs­fähiger Handlungen auch dann erforderlich, wenn die beteiligten Personen Güter geringerer Weite geltend machen. Claudette Lafaye hat diesen Prozess in ihren Forschungen über Stadtteilvereine31 (Cefaï / Lafaye [2001]) und über lokale Elternverbände als Ergänzung und Kritik der höheren Ebenen der Organisation festgehalten.32 Eric Doidy33 hat ausgehend von Untersuchungen über Vereine, die gegen Bebauungspläne (Somport-Tunnel) oder für das Recht auf Wohnraum kämpfen (DAL)34, einen wertvollen Beitrag zum Verständnis der Generalisierung lokaler Bindungen hin zu natürlichen und urbanen Umwelten geleistet. Die Konzentration auf Nahbereichs-Regimes hilft, die Transformationen eines militant politischen Handelns zu verstehen, das zwischen öffentlichem Anliegen und persönlichem oder lokalem Engagement einen Ausgleich herstellen muss, und dies nicht nur in Bezug auf die Arbeit der Vereine, sondern auch innerhalb der umweltbezogenen Konzertations- und Mediations-Dispositive, die heute die Spannungen zwischen sehr unterschiedlichen Nutzungsformen der Natur austarieren. Die Analyse der aus der spezifischen Zusammensetzung der Regimes erwachsenden Spannungen erklärt die Gewaltausbrüche bei militant-politischen Aktionen.35 Damit kann Doidy auch jene Strategien der Politiker erklären, die gezielt die Themen der Nähe und der Wählernähe der Abgeordneten instrumentalisieren.

Politik der Erziehung und Erziehung zur Politik: von den schulischen Gemeinschaften zu den Gemeinschaften des Numerischen

35Der letzte Bereich, der vom Forschungsprogramm über die »Formen der Politik im Nahen« behandelt wird, wirft besondere Fragen auf, weil er (Aus-)Bildungsdispositive im weiten Sinne abdeckt, von den Institutionen der Schul- und Berufsausbildung bis zu den Informations- und Kommunikationstechnologien, die nicht unbedingt in den Bereich der staatlichen Politikprogramme fallen, aber bei der Wissensaneignung und Erziehung einen immer größeren Raum einnehmen. Die Bedeutung dieses Bereichs für unser Thema rührt daher, dass diese Dispositive nicht nur Kenntnisse vermitteln, sondern auch zur Erfahrung und zum Erlernen politischer und moralischer Grammatiken des Zusammenlebens mit Anderen beitragen. Dies trifft ganz sicher für die Schule zu, aber auch für Aneignungsformen, die über das Internet verlaufen, und – im Zusammenhang mit unserem Thema noch interessanter – für Anwendergemeinschaften, die der gemeinsame Zugriff auf Erfahrungen mit diesen Informations- und Kommunikationstechnologien verbindet. Hier treffen sich Politik der Erziehung und Erziehung zur Politik.

  • 36  Normand (2000a), (2001a), (2001b).
  • 37  Normand (2000a).
  • 38  Normand (2000b), (2001b), (2004).
  • 39  Normand (2000c), (2004).

36Im Fall der Schulbildung geht der Beitrag über das Minimalprogramm des Sozialkunde- bzw. des veralteten Ethikunterrichts hinaus. Explizit oder implizit bieten das Verhältnis zum Erzieher und zur Lehrinstitution, die Beziehungen in der Klasse und der Schule Gelegenheiten dafür, das Zusammenleben mit Anderen zu erlernen, die den Schülern nicht so nahe stehen wie die eigenen Eltern. Dies ist der Grund, weshalb die politischen Philosophen und Moralphilosophen sich mit dem Thema Erziehung schon beschäftigten, bevor Pädagogen und Wissenschaftler es sich zu ihrem Spezialfach erkoren haben. Romuald Normand hat erfolgreich zu einem neuen Ansatz der politischen Soziologie und der Soziologie der Moral beigetragen, indem er in seinen Forschungen ungewöhnliche und fruchtbare Wege einschlug und Beziehungen herstellte zwischen Konstruktionen politischer Philosophen und Moralphilosophen, Entwürfen von Pädagogen und den realen Umsetzungen von Dispositiven und Praktiken der Erziehung.36 Er hat dazu »neue Formen der Pädagogik« gewählt, die, obwohl in die Jahre gekommen, noch immer für innovative Ansätze richtungsweisend sind, insbesondere in den Vorschulen. Mit Blick auf die Erziehungsphilosophien von Locke, Rousseau, Dewey und Durkheim hat er die pädagogischen Lehren von Montessori und Freinet untersucht, wie auch deren zeitgenössische Umsetzung in entsprechend ausgerichteten Schulen. Seine Aufmerksamkeit galt der vorhandenen Einrichtung, insbesondere dem schulischen Mobiliar; anhand der Auseinandersetzungen darum lassen sich Vorstellungen verdeutlichen, wie die staatsbürgerliche Erziehung des Kindes zum Citoyen aussehen soll.37 Diese Studie zeigt, dass jedes Regime und sein angemessener Umgang mit der Umwelt zu einer anderen Form des Lernens anregen, wobei deren Verbindung je nach Pädagogik unterschiedlich ausfällt. Sie arbeitet die kritische Spannung heraus zwischen den Grundstufen, deren Pädagogiken sich jenen vielfältigen Formen des Engagements öffnen können, um das Kind von seinem vertrauten Umfeld bis hin zur Bewährung in der Öffentlichkeit zu begleiten, und dem Collège, dem Sekundarbereich, in dem die Schulgemeinschaft angeblich ausschließlich von den Grammatiken des Öffentlichen (d.h. im Wesentlichen von staatsbürgerlichen und industriellen Größen) bestimmt wird. Verstärkt wird diese Spannung noch durch die internationale Standardisierung der Normen schulischer Effizienz (school effectiveness).38 Allerdings führen die Prozesse der Dezentralisierung, Regionalisierung und der Partnerschaft im Rahmen der Berufsausbildung bei der Erstellung von Indikatoren zu Kompromissen zwischen dem staatsbürgerlichen Anspruch auf Gleichheit der Programme, der Forderung nach formalen, für die industrielle Ordnung qualifizierten Kriterien und den positiven Auswirkungen der »tutoralen Vorgehensweise« einer »individuell abgestimmten Begleitung«.39

  • 40  Auray (2000).
  • 41  Auray (1997).
  • 42  Auray (2003).
  • 43  Auray (1999), (2004), (2005).
  • 44  Auray (2004), (2005). Zu diesen aufgrund der kognitiven Interdependenz ihrer Mitglieder und der Be (...)

37Das Verhältnis zwischen den Formen der Politik der Erziehung und des Wissenserwerbs und der politischen Erziehung zu individueller Autonomie, Gemeinschaftlichkeit und Staatsbürgerschaft kann heute nicht behandelt werden, ohne die Erfahrungen mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zu berücksichtigen. Nicolas Auray schlägt in seiner Forschungsarbeit über diese Technologien und das im Aufbau befindliche Gemeinwesen der Information einen ganz eigenen Ton an, wenn er den Fokus ebenso auf die verfügbare IT-Ausstattung wie auf die Verständigungs- und Kommunika­tions­moda­li­täten der Personen sowie die Grammatiken des Öffentlichen und der Gemeinschaft legt.40 Er erforscht die vielfältigsten Orte solcher Formen des Engagiertseins in diesen neuen Technologien: lokale »Hacker«gruppen41, Teilnehmer an Internet-Spielen42, öffentliche Foren, Gemeinschaften von Anwendern und Entwicklern von freier Software.43 Nähe wird dadurch geschaffen, dass man sich mit Material und Software vertraut macht und sie individuell handhabt, was sowohl den rigiden industriellen Standards als auch der Kommerzialisierung entgegensteht. Dieses Vertrautmachen wird kontinuierlich befördert durch eine spielerische Neugier, mit der man sich den Herausforderungen, dem Wettbewerb stellt und seine Leistungen mit der Community teilt. Auray hat den Kern eines Forschungsengagements aufgezeigt: Zwar im Nahen verortet – bevor es eventuell in spielerischen Formen des Engagements gemeinschaftlich angeeignet und kontrolliert oder zu einer inspiratorischen Erfahrung stilisiert wird –, liegt der Wert dieses Engagements in dem Gut, das in der Erregung des Entdeckens manifest wird. Der Lernprozess rekurriert auf Wissen über das Nahe und auf Weisen des gemeinschaftlichen Zugriffs, die den Anwendungen breiten Raum geben, und er stützt die Kritik an der traditionellen präskriptiven Organisation. Die Anwendergemeinschaften müssen sich mit vielerlei anfreunden: mit der Art und Weise, in der die liberale Grammatik das Individuum in der Öffentlichkeit disponiert, mit der Anpassung an die Anwendung, die zur Vertrautheit führt, aber auch mit der industriellen Größe der Experten, die die Last einer Hierarchie einführt. Codes angemessenen Verhaltens oder guter Sitten, formale Prozeduren und Regeln bis hin zu Verfassungen werden in diesen Gemeinschaften ausgetestet, die um Nähe so bemüht sind wie um demokratische Gleichheit besorgt.44 Hinzugefügt sei, dass diese Arbeiten Konfigurationen der öffentlichen Kommunikation zutage bringen, die persönlichen und manchmal intimen Äußerungen viel Raum gewähren, in Mischungen, die dem ursprünglich von der liberalen Grammatik geprägten Gegensatz von öffentlich und privat nicht mehr entsprechen.

Schluss

  • 45  Callon et al. (2001).
  • 46  Barthe / Lemieux (2002).
  • 47  Ebd.

38Das Plädoyer für das Plurale, so sympathisch und befreiend es auch erscheinen mag, hinterfragt die Kohärenzen, die den anzuerkennenden Differenzen zugrunde liegen und eine stringente Analyse der pluralen Einrichtungen bestimmen müssten. Der Frage kommt umso größere Bedeutung zu, als von dieser Analyse die Konzeption des Politischen in den Sozialwissenschaften abhängt. Yannick Barthe – mit Michel Callon und Pierre Lascoumes Ko-Autor des Werks, in dem der Begriff des »hybriden Forums« entwickelt wurde45 – hat sich später zusammen mit Cyril Lemieux dem Thema der Kritik nach Bourdieu gewidmet.46 Für die beiden Autoren besteht die Aufgabe der Soziologie vielleicht weniger darin, die Akteure dadurch zu »befreien«, dass sie zum »soziologischen Blick« bekehrt werden, als vielmehr darin, »die Pluralität der Formen aufzuzeigen, die die Kritik in unseren Gesellschaften annehmen kann«, und »eine Reflexion über jene Faktoren zu nähren, die die Entfaltung dieser Fähigkeiten zur Kritik begünstigen und stimulieren können«.47

  • 48  Thévenot (2000).
  • 49  Breviglieri / Stavo-Debauge (1999).
  • 50  Moody / Thévenot (2000), Thévenot / Lamont (2000).
  • 51  Thévenot (2001), (2002).

39Mit der in diesem Werk vorgelegten Analyse lassen sich andere Formen von Unterdrückung als die von der Herrschafts- und Machtkritik aufgezeigten erfassen und Schlussfolgerungen hinsichtlich derjenigen Dispositive ziehen, die es ermöglichen, aus dem Konzert pluraler Stimmen das Öffentliche herauszuhören und zu bestimmen. Sie erlaubt, öffentliche Räume, Foren, Arenen, Komitees und andere eine Sache von öffentlichem Interesse konstituierende Dispositive auf ihre Fähigkeit hin zu prüfen, sowohl pluralen Formen des Engagements als auch jeweils angemessenen Evaluationen Raum zu geben. Die Dispositive müssen vielfältig zusammengesetzt sein, damit die Integration unterschiedlicher Güter realisiert werden kann, wobei das häufigste Risiko darin besteht, dass jene unter Berufung auf Verfahrensfragen bestimme Güter bevorzugen. Für gewöhnlich werden die reduktionistischen Effekte der Verfahren in Bezug auf Formen des Engagements, die mit diesen in sehr unterschiedlichem Maß kompatibel sind, kaum bewusst.48 Die Zusammensetzung, die auf verschiedenste und bezüglich der Regimes des Öffentlichen nicht in gleichem Maß erfahrene Akteure angewiesen ist, zwingt dazu, einen doppelten Pluralismus zu integrieren. Diese Politik des doppelten Pluralismus erfordert, wie es Breviglieri und Stavo-Debauge49 betont haben, sowohl auf die kritischen Spannungen zu achten, die von den pluralen legitimen Größen in der Öffentlichkeit hervorgerufen werden, als auch auf jene, die von Formen des Engagements herrühren, die für das Öffentliche in ungleichem Maß präpariert sind. Der erstgenannte Pluralismus ist notwendig, um mit unterschiedlichen Regimes der Rechtfertigung umzugehen und andere Grammatiken des Öffentlichen zu integrieren.50 Der zweite Pluralismus muss in Betracht gezogen werden, um den Beratungsprozess in anderer Weise engagierten Personen zugänglich zu machen, ohne sie gleich einer erniedrigenden Reduktion zu unterwerfen, die vom Regime mit der größten Publizität ausgeht, das ihre Aussagen und Erfahrungen zu entwerten droht.51 Wenn die Dispositive diesem doppelten Pluralismus nicht gerecht werden, können sie keinen Anspruch auf demokratische Zusammensetzung eines Gemeinwesens erheben, das die breite Beteiligung der betroffenen Personen und nicht nur rechtmäßiger »Stakeholders« fördert.

40Die Unterscheidung der drei Regimes des Engagements, mit der die Untersuchung durchaus noch nicht abgeschlossen ist, erlaubt zu verstehen, worin die Macht der in ihre vertrauten Abhängigkeiten gestellten intimen Person sich von der Macht des in seiner Planung autonomen Individuums und von der Macht derjenigen Person unterscheidet, die in einem Regime der Rechtfertigung im Hinblick auf gemeinschaftliche Güter qualifiziert ist. Die Unterscheidung zeigt, dass die Kompetenzen, aber auch die unter dem weiten Begriff der »Sozialisierung« zusammengefassten Lernprozesse sowie die Anerkennung, die der Person gewährt wird, eine von Regime zu Regime je unterschiedliche Gestalt annehmen. Die Kennzeichnung des Begriffs Engagement im Verlauf einer ursprünglich Koordinations- und Anpassungsmodi gewidmeten Forschungsarbeit hat dazu geführt, nur eine begrenzte Anzahl von Regimes hervorzuheben. Die Entscheidung, diese drei Regimes ins Auge zu fassen und die deren jeweilige Dynamik spezifizierenden Adäquatheiten und Inadäquatheiten darzustellen, war von drei letztlich konvergierenden Anliegen bestimmt: Sie zielte zunächst darauf ab, den Gegensatz kollektiv / individuell zu verschieben, dessen vielfache Ausgestaltungen ich in einer zusammen mit Luc Boltanski entwickelten Analyse bereits früher gezeigt habe, wobei jede dieser Ausgestaltungen auf einer anderen Größe basiert. Sie zielte zweitens darauf ab, durch Verdeutlichung eines Anpassungsprozesses an die Welt, der diesseits und im Vorfeld der Figur des autonomen Individuums verbleibt, diese in Bezug auf die Bedingungen ihrer Herausbildung zu situieren, ohne auf die soziale Gruppe als erste und ausschließliche Gestalt der Erfordernisse des gesellschaftlichen Lebens zu rekurrieren. Schließlich hat es diese Untersuchung ermöglicht, eine Architektur und nicht nur eine Typologie zu skizzieren. Dazu waren die zu verwendenden Kategorien und deren Verbindungen sorgfältig her­aus­zuarbeiten. Das vorliegende Werk hat die dabei erreichten Fort­schritte nachgezeichnet. Dass auch der Sozial- oder Politik­wissen­schaftler die Alltagssprache verwendet, gibt ihm nicht das Recht, sich in allerlei Geplauder zu ergehen, und entbindet ihn nicht davon, die Stringenz seiner Begriffe zu überprüfen. Da er bereits bestehende oder gegebenenfalls selbst entwickelte Theorien und Modelle anwendet, ist es seine Aufgabe, noch deren tiefstliegende Mechanismen und Implikationen aufzudecken.

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Stavo-Debauge, J. (2005): »Mobilising statistical powers for action against discriminations: the case of the United Kingdom«, International Social Science Journal, 183, S. 43–55.

Stavo-Debauge, J. (2009): »Venir à la communauté. Une sociologie de l’hospitalité et de l’appartenance«, thèse de doctorat de sociologie sous la direction de Laurent Thévenot, Paris, EHESS.

Thévenot, L. (1990): »L’action qui convient«, in: Pharo, P. / Quéré, L. (Hg.): Les formes de l’action, Paris, Ed. de l’EHESS (Raisons pratiques, 1), S. 39–69.

Thévenot, L. (2000): »Actions et acteurs de la procéduralisation«, in: Coppens, P. / Lenoble, J. (Hg.): Démocratie et procéduralisation du droit, Brüssel, Bruylant (Bibliothèque de la Faculté de Droit de L’Université Catholique de Louvain, XXX), S. 171–204.

Thévenot, L. (2001): »Constituer l’environnement en chose publique. Une comparaison franco-américaine«, in: Blais, J.-P. / Gillio, C. / Ion, J. (Hg.): Cadre de vie, environnement et dynamiques associatives, Paris, PUCA, S. 203–219.

Thévenot, L (2002): »Which road to follow? The moral complexity of an ›equipped‹ humanity«, in: Law, J. / Mol, A. (Hg.) (2002): Complexities: Social Studies of Knowledge Practices, Durham / London, Duke University Press, S. 53–87.

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Trom, D. (1999): »De la réfutation de l’effet Nimby considérée comme une pratique militante. Notes pour une pragmatique de la revendication politique«, Revue française de science politique, 49 (1), S. 31–50.

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Notes

1  Thévenot (1990).

2  Giddens (1991), Beck et al. (1996 [1994]).

3  Der Begriff der »Anpassung«, den wir zuvor oft gebraucht haben, um die für ein Regime typische Dynamik zu verdeutlichen, legt also keineswegs eine mechanische Reaktion auf Zwänge nahe, sondern birgt auch einen schöpferischen Prozess, der insbesondere vom Pragmatismus Meads herausgearbeitet wurde und den Hans Joas in seiner Handlungstheorie in den Vordergrund gestellt hat, Joas (1992a), (1992b), (1993).

4  Für eine kritische Darstellung der Subjektphilosophien ausgehend von einer syntaktischen und grammatikalischen Herangehensweise, die das Subjekt als Ergänzung zum Verb der Handlung erscheinen lässt, siehe Descombes (2004).

5  Livet (2005), S. 15, 32, 44.

6  Livet (1994), (2002).

7  Livet (2005), S. 20.

8  Ogien (1993).

9  Ricœur (2006 [2004]), S. 239.

10  Dennett (1990).

11  Die politikwissenschaftliche Arbeit von Peter Meyers, die dem Begriff des Willens gewidmet ist, umreißt diese willenszentrierte Konzeption der Aktivität und ihre Entwicklungsgeschichte, Meyers (1989).

12  Habermas (1981).

13  ›Größe‹ ist nicht zu verstehen als »Größenordnung« oder »Ausmaß«, sondern im Sinne von »Bedeutung« und »Wertigkeit«. Die »économies de la grandeur« sind damit eine Ökonomie der Wertigkeiten, siehe dazu den einleitenden Artikel zu dieser Ausgabe [Anm. der Herausgeber].

14  Boltanski / Thévenot (1987), (2007 [1991]).

15  Mead (1968 [1934]).

16  Diese stark erweiterte Koordination entspricht den im Regime des planenden Handelns vorhandenen Grenzen, insbesondere in der Zuschreibung von Intentionen der anderen Akteure, Livet (1994), Livet / Thévenot (2004 [1994]).

17  Affichard (1997).

18  Breviglieri et al. (2003).

19  Pattaroni (2001), (2004).

20  Olivier Abel beschreibt subtil die »Eigenversuche«, die »schnellen Aufstiege in der Individualisierung« und die umso brutaleren »Momente des Verschwindens« und beruft sich dabei auf eine »ethische Identität«, die zunächst nicht durch das Gesetzt aufgenötigt ist, sondern durch die Anerkennung des Subjekts in seinen vergangenen Formen des Engagements, Abel (2002), Kapitel »Über das Individuum und seine Schwierigkeiten«.

21  Breviglieri (1999).

22  Breviglieri (2001).

23  Breviglieri (2002).

24  Breviglieri (2004). Hinsichtlich dieser Fragen hat unser Programm sehr von den Überlegungen Olivier Abels über das Wohnen in der Stadt profitiert, Abel (1995).

25  Stavo-Debauge (2009).

26  Stavo-Debauge (2009).

27  Stavo-Debauge (2004b).

28  Stavo-Debauge (2003b), (2004a), (2005).

29  Breviglieri / Trom (2003), Stavo-Debauge (2003a).

30  Lafaye (2003). Zur Nachbarschaftsverwaltung sowie lokalen und partizipativen Demokratie siehe Blondiaux et al. (1999), Bacqué et al. (2005).

31  Cefaï / Lafaye (2001).

32  Dutercq / Lafaye (2003). Danny Trom hat ebenfalls dargelegt, wie die sozialen und politischen Bewegungen anhand des Nimby-Syndroms eine reduktionistische Erklärung erfahren, Trom (1999).

33  Doidy (2002), (2003).

34  Pedro-José Garcia Sanchez hat eine sehr große Bandbreite von Interventionen im urbanen Raum verdeutlicht und analysiert, von Anwendungen im Nahbereich bis zu den formellen, administrativen und juristischen Interventionen sowie den privativen Aneignungen (»Zöllen«) und der Straßengewalt, Garcia Sanchez (2002a), (2002b).

35  Doidy (2004).

36  Normand (2000a), (2001a), (2001b).

37  Normand (2000a).

38  Normand (2000b), (2001b), (2004).

39  Normand (2000c), (2004).

40  Auray (2000).

41  Auray (1997).

42  Auray (2003).

43  Auray (1999), (2004), (2005).

44  Auray (2004), (2005). Zu diesen aufgrund der kognitiven Interdependenz ihrer Mitglieder und der Bedeutung des Austauschs von Ratschlägen »epistemisch« genannten Gemeinschaften siehe Conein / Delsalle (2005).

45  Callon et al. (2001).

46  Barthe / Lemieux (2002).

47  Ebd.

48  Thévenot (2000).

49  Breviglieri / Stavo-Debauge (1999).

50  Moody / Thévenot (2000), Thévenot / Lamont (2000).

51  Thévenot (2001), (2002).

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Pour citer cet article

Référence papier

Auszug aus dem 9. Kapitel des Werkes L’action au pluriel, sociologie des régimes d’engagement, Paris, La Découverte, 2006.

Référence électronique

Laurent Thévenot, « Die Person in ihrem vielfachen Engagiertsein », Trivium [En ligne], 5 | 2010, mis en ligne le 10 janvier 2010, consulté le 07 juin 2023. URL : http://journals.openedition.org/trivium/3573 ; DOI : https://doi.org/10.4000/trivium.3573

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Auteur

Laurent Thévenot

Laurent Thévenot ist Mitglied der »Groupe de Sociologie Politique et Morale« am »Institut Marcel Mauss« der »Ecole des Hautes Etudes en Sciences Sociales« und des »Centre National de la Recherche Scientifique« sowie des »Département de la recherche de l’Institut National de la Statistique et des Etudes Economiques« (»Centre de Recherche en Economie et Statistique«). Nähere Informationen finden Sie hier.

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