Begutachtung im Double Blind Peer Review
Die Artikel werden an das Redaktionsbüro der Zeitschrift geschickt. Sie werden zunächst von zwei Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats gelesen, die sich vergewissern, dass der Text in formaler Hinsicht den Anforderungen der Zeitschrift entspricht, und dann entsprechend ihrer fachlichen Ausrichtung die Namen möglicher Gutachterinnen und Gutachter vorschlagen. Daraufhin werden die Artikel in anonymisierter Form von mindestens zwei externen Gutachterinnen bzw. Gutachtern geprüft. Dafür erhalten die Gutachterinnen und Gutachter von der Zeitschrift ein Bewertungsformular. Eine dritte Person wird in die Begutachtung einbezogen, sofern die beiden ersten Gutachten nicht zu einer übereinstimmenden Einschätzung gekommen sind. Die Autorinnen und Autoren werden vom Redaktionsbüro darüber informiert, welche der vorgesehenen drei Antwortmöglichkeiten zutrifft: Annahme zur Veröffentlichung nach geringfügiger Überarbeitung, Annahme zur Veröffentlichung nach grundlegender Überarbeitung oder Ablehnung der Veröffentlichung. Die Autorinnen und Autoren werden in der Regel innerhalb einer Frist von zwei Monaten benachrichtigt.